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PA: Iran: 853 Hinrichtungen allein im Jahr 2023

Amnesty International fordert dringend ein entschlossenes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft, um die erschreckende Zunahme von Hinrichtungen zu stoppen, die aus den iranischen Gefängnissen 2023 Schauplätze von Massentötungen machten. In einem heute veröffentlichten Bericht hebt die Organisation hervor, dass mindestens 481 Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten vollstreckt wurden – mehr als die Hälfte der insgesamt 853 Hinrichtungen im Jahr 2023.

Der Bericht “Don’t Let Them Kill Us”: Iran’s Relentless Execution Crisis since 2022 Uprising zeigt, wie die iranischen Behörden nach den Massenprotesten der Bewegung „Frau Leben Freiheit“ verstärkt die Todesstrafe einsetzen, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen. Amnesty International ist außerdem besorgt wegen der unverhältnismäßigen Auswirkungen der tödlichen Antidrogenpolitik der Behörden auf arme und marginalisierte Gemeinschaften.

Die Zahl der Hinrichtungen 2023 ist die höchste seit 2015 und um 48 Prozent höher als 2022. Die Tötungsserie im Iran setzt sich auch 2024 fort: Bis zum 20. März wurden mindestens 95 Hinrichtungen dokumentiert. Amnesty International geht jedoch davon aus, dass die tatsächliche Zahl noch höher ist.

„Die Todesstrafe ist unter allen Umständen abzulehnen. Die massenhaften Hinrichtungen wegen Drogendelikten nach grob unfairen Prozessen vor Revolutionsgerichten sind ein besonders eklatanter Machtmissbrauch. Mit ihrer tödlichen Antidrogenpolitik trägt die Islamische Republik zu einem Kreislauf von Armut und systemischer Ungerechtigkeit bei und verfestigt die Diskriminierung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, insbesondere der unterdrückten Minderheit der Belutschen“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Die iranische Regierung hat die Todesstrafe zu einer Waffe gemacht, um Angst in der Öffentlichkeit zu säen und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Ohne eine entschlossene Reaktion der internationalen Gemeinschaft werden sich die iranischen Behörden ermutigt fühlen, in den kommenden Jahren weiterhin Tausende von Menschen ungestraft hinzurichten.“

Hinrichtungen als Mittel der politischen Unterdrückung 

Im letzten Jahr kam es zudem zu einer Welle von Hinrichtungen von Demonstrierenden, Nutzer*innen Sozialer Medien und anderen tatsächlichen oder vermeintlichen Dissident*innen. Obwohl ihre Handlungen durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt sind, kam es zu Anklagen wie „Beleidigung des Propheten“ und „Apostasie“ sowie vagen Anklagen wie „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) und/oder „Verdorbenheit auf Erden“ (ifsad fil arz).

Die Revolutionsgerichte waren für 520 (61 Prozent) der 2023 vollstreckten Todesurteile verantwortlich. Diese Gerichte sind für ein breites Spektrum von Straftaten zuständig, auch für Drogendelikte, die von den Behörden als Verbrechen im Sinne der „nationalen Sicherheit“ betrachtet werden. Den Gerichten fehlt es an Unabhängigkeit, sie stehen unter dem Einfluss von Sicherheits- und Geheimdiensten, und sie verwenden routinemäßig durch Folter erzwungene „Geständnisse“ in grob unfairen Schnellverfahren, um Schuldsprüche zu fällen.

Hinrichtungen wegen Drogendelikten erfolgten häufig im Geheimen, ohne dass die Familien und Rechtsbeistände der betroffenen Personen benachrichtigt wurden.

Auf die belutschische Minderheit im Iran entfielen im Jahr 2023 insgesamt 29 Prozent (138) der Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten, obwohl sie nur etwa 5 Prozent der iranischen Bevölkerung ausmacht. Dies zeigt die diskriminierende Wirkung der Antidrogenstrategie auf die am stärksten marginalisierten und verarmten Bevölkerungsgruppen.

Im vergangenen Jahr kam es darüber hinaus zu einer traurigen Eskalation, was die Todesurteile gegen jugendliche Straftäter*innen angeht: Die Hinrichtung eines 17-Jährigen und vier weiterer junger Menschen, die für Verbrechen zum Tode verurteilt worden waren, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten.

In den letzten Monaten haben die Behörden eine neue Richtlinie der Obersten Justizautorität irreführend als einen Schritt hin zu einer „weiteren Verringerung“ der Todesurteile gegen jugendliche Straftäter*innen propagiert. Die Analyse von Amnesty International zeigt jedoch, dass seit langem bestehende Mängel im Jugendstrafrecht durch die Richtlinie nicht behoben werden und Gerichte auch weiterhin die Möglichkeit haben, jugendliche Straftäter*innen nach zweifelhaften „Reifeprüfungen“ zum Tode zu verurteilen. Amnesty International hat die iranischen Behörden wiederholt aufgefordert, Paragraf 91 des islamischen Strafgesetzbuches zu ändern, um die Todesstrafe für Verbrechen, die von Minderjährigen begangen wurden, unter allen Umständen abzuschaffen.

Ohne sofortige Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft werden die Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen weiterhin zunehmen, da die Justiz, die Legislative und die Exekutive im Iran derzeit versuchen, ein neues Antidrogengesetz zu verabschieden, das im Falle seiner Umsetzung die Bandbreite der Drogendelikte, die die Todesstrafe nach sich ziehen, erweitern würde. 

Hintergrund

Die iranischen Behörden weigern sich, öffentliche Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen vorzulegen. Bei der Erfassung der Anzahl im Jahr 2023 vollstreckter Hinrichtungen hat Amnesty International eng mit der Menschenrechtsorganisation Abdorrahman Boroumand Centre zusammengearbeitet und dabei auf offene Quellen zurückgegriffen, darunter Berichte von staatlichen und unabhängigen Medien sowie von Menschenrechtsorganisationen. Außerdem hat die Organisation die Hinrichtungsprotokolle der Menschenrechtsorganisationen Iran Human Rights und Kurdistan Human Rights Network eingesehen.

Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Aussendung: RSF eröffnet regionales Zentrum für Pressefreiheit in Beirut

Reporter ohne Grenzen (RSF) eröffnet ein regionales Zentrum für Pressefreiheit in Beirut, Libanon, um Journalist*innen und Medien, die über den Krieg in Gaza und die gesamte Region berichten, mit der Ausrüstung, Unterstützung und den Ressourcen auszustatten, die sie benötigen, um ihre Berichterstattung so sicher wie möglich fortzusetzen.

Um Journalist*innen in der von dem Gaza-Krieg betroffenen Region zu unterstützen, eröffnet RSF heute, am 21. März ein neues Zentrum für Pressefreiheit in der libanesischen Hauptstadt. Nach der Eröffnung von zwei Zentren in der Ukraine im Anschluss an die russische Invasion des Landes im Jahr 2022 unterstreicht diese Initiative von RSF das anhaltende Engagement der Organisation, Medienschaffende bei der Bewältigung der spezifischen Herausforderungen zu unterstützen, mit denen sie konfrontiert sind.

Ausgestattet mit Internetzugang wird das Beirut-Zentrum, ein regionales Drehkreuz für Medien im Nahen Osten, Journalisten willkommen heißen, die dort arbeiten möchten. RSF und seine lokalen Partner werden Schulungen in physischer und digitaler Sicherheit anbieten, insbesondere für diejenigen, die nach Palästina reisen möchten.

Auch psychologische Unterstützung und Rechtsbeistand, sowie Schutzausrüstungen für gefährliche Bereiche (kugelsichere Westen, Helme, Erste-Hilfe-Kästen usw.) werden zur Verfügung gestellt.

„Es besteht ein klarer und dringender Bedarf, den palästinensischen Journalismus und das Recht auf Information in der gesamten Nahostregion zu unterstützen, insbesondere in den Regionen, die am stärksten vom Gaza-Krieg betroffen sind. Basierend auf unserer Erfahrung in der Ukraine, wo wir während des Krieges zwei Pressefreiheitszentren eröffnet haben, startet RSF ein regionales Zentrum in Beirut, das sich der Unterstützung von Journalist*innen widmet. Das Zentrum wird einen wichtigen Raum und wesentliche Dienstleistungen bieten, um die Sicherheit von Journalist*innen in der Region zu stärken und die Pressefreiheit zu verteidigen.“
Rebecca Vincent, Kampagnendirektorin von RSF

Das Beirut-Zentrum wird die Arbeit von RSF zur Unterstützung von Journalisten in der Region seit Beginn des Krieges am 7. Oktober fortsetzen. Mit Hilfe seines lokalen Partners, Arab Reporters for Investigative Journalism (ARIJ), hat RSF bereits Arbeitsplätze in Gaza für Journalist*innen eingerichtet und sie mit professioneller Ausrüstung und grundlegenden Produkten zum Überleben versorgt.

Für die Einrichtung des Zentrums für Pressefreiheit in Beirut hat sich RSF mit der Samir Kassir Foundation, einem langjährigen Partner, zusammengetan, die sich für Medien- und kulturelle Freiheit im Libanon und im Rest der arabischen Welt einsetzt. Um möglichst viele Journalisten zu erreichen, wird RSF auch von regionalen Organisationen wie der ARIJ sowie von Filastinyat, einer in Ramallah ansässigen Organisation von Journalistinnen, unterstützt.

Rückfragen
Mag.a Christin Edlinger
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
+43 676 6706623
info@rog.at
www.rog.at
@pressefreiheit

PA: Saudi-Arabien: Entwurf für Strafgesetzbuch zerschlägt Illusionen über Reformen

Ein durchgesickerter Entwurf des ersten schriftlichen saudi-arabischen Strafgesetzbuches entspricht in keiner Weise den universellen Menschenrechtsstandards und entlarvt die Scheinheiligkeit der Versprechungen von Kronprinz Mohammad bin Salman, seine Regierung als fortschrittlich und integrativ darzustellen, so Amnesty International in einem neu veröffentlichten Bericht. Anstatt einen Beitrag dazu zu leisten, die desolate Menschenrechtsbilanz des Landes zu verbessern, verstößt das geplante Strafgesetzbuch gegen internationales Recht und schreibt die bestehenden repressiven Praktiken fest.

Der Gesetzesentwurf kriminalisiert das Recht auf freie Meinungsäußerung, Gedanken- und Religionsfreiheit und missachtet das Recht auf Versammlungsfreiheit, so Amnesty International in seiner Analyse. Ferner werden „uneheliche“ einvernehmliche sexuelle Beziehungen, Homosexualität und Schwangerschaftsabbruch kriminalisiert, sowie Frauen und Mädchen nicht vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt. Der Entwurf schreibt auch die Todesstrafe als eine der grundlegenden Strafen fest und erlaubt weiterhin körperliche Strafen wie die Auspeitschung.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, sagt: „Mit einem ersten schriftlichen Strafgesetzbuch hätten die saudischen Behörden die Chance gehabt, der Welt zu zeigen, dass ihre Reformversprechen mehr als Worthülsen sind. Unsere Analyse des durchgesickerten Gesetzesentwurfs zeigt jedoch, dass es sich im Wesentlichen um ein Instrument zur Unterdrückung handelt, das Menschenrechtsverletzungen fortschreibt und die massive Einschränkung von Freiheiten festigt.“

Geschlechtsspezifische Gewalt und Verfolgung von LGBTQIA+

Frauen und Mädchen werden in Saudi-Arabien systematisch diskriminiert und unzureichend vor häuslicher Gewalt geschützt. Alarmierend ist, dass der Entwurf des Strafgesetzbuchs keine Strafverfolgung von Personen vorsieht, die im „Namen der Ehre“ Handlungen begehen, wozu auch Körperverletzung oder Mord gehören können, was den Tätern Straffreiheit verschaffen würde.

Der Entwurf des Strafgesetzbuches kriminalisiert auch „illegitime“ einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen unverheirateten Personen, einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern, das Begehen „unanständigen Verhaltens“ und das „Imitieren eines anderen Geschlechts durch Kleidung und Erscheinung“.

Solche Bestimmungen würden die Verfolgung und Belästigung von Mitgliedern der LGBTQIA+-Gemeinschaft ermöglichen. Während Amnesty International Fälle dokumentiert hat, in denen Einzelpersonen für diese Handlungen verurteilt wurden, waren diese Verurteilungen und Strafen im Ermessen des Richters und sind nicht als strafbare Handlungen im bestehenden saudi-arabischen Recht kodifiziert. Die im Entwurf des Strafgesetzbuches vorgesehenen Strafen für diese Handlungen sind jedoch schwerwiegender als die heute von Richtern verhängten Strafen.

Festschreibung der Todesstrafe

Trotz der Versprechen von Kronprinz Mohammad bin Salman, die Todesstrafe auf die schwersten Verbrechen gemäß der Scharia zu beschränken, gab es unter seiner Herrschaft einen erschreckenden Anstieg von Hinrichtungen, darunter eine der größten Massenhinrichtungen der letzten Jahrzehnte von 81 Personen im März 2022.

Das saudi-arabische Strafgesetzbuch sieht die Todesstrafe als Hauptstrafe für eine Vielzahl von Verbrechen vor, von Mord über Vergewaltigung bis hin zu nichtgewalttätigen Straftaten wie Gotteslästerung. Der Entwurf des Strafgesetzbuches erlaubt es, dass jugendliche Straftäter für bestimmte Verbrechen hingerichtet werden, und setzt das Alter der strafrechtlichen Verantwortlichkeit schockierend niedrig auf sieben Jahre fest.

Der Entwurf des Strafgesetzbuches erlaubt auch weiterhin rückwärtsgewandte körperliche Bestrafungen wie Auspeitschungen und die Amputation von Händen für Verbrechen wie Ehebruch und Diebstahl.

Kriminalisierung von Freiheitsrechten

In den letzten zehn Jahren haben die saudi-arabischen Behörden die Meinungsfreiheit stark eingeschränkt, indem sie eine Vielzahl von abweichenden Stimmen – von Menschenrechtsverteidiger*innen über Journalist*innen bis hin zu Geistlichen und Frauenrechtsaktivist*innen – durch Inhaftierung, Verbannung oder bedingte Freilassungen mit Reiseverboten ins Visier genommen haben. Die Behörden haben Bestimmungen zur Bekämpfung von Terrorismus und Cyberkriminalität genutzt, um kritische Äußerungen und unabhängiges Denken zum Schweigen zu bringen.

Der Entwurf des Strafgesetzbuches würde diese repressiven Maßnahmen verstärken, indem er Verleumdung, Beleidigung und die Infragestellung der Justiz unter vagen Begriffen kriminalisiert und somit weitere Einschränkungen der individuellen Freiheiten riskiert und die Unterdrückung abweichender Meinungen fortsetzt.

In Abwesenheit eines Strafgesetzbuches in Saudi-Arabien verwenden Richter derzeit ihre Interpretation des islamischen Rechts (Scharia) und der Rechtsprechung, um festzustellen, was ein Verbrechen darstellt und welche Strafen verhängt werden sollen. Solche Praktiken geben Richtern einen weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung über Fälle und lassen Verbrechen und Strafen vage definiert.

Amnesty International fordert Transparenz beim Strafgesetzbuch

Der 116-seitige Entwurf des Strafgesetzbuches wurde erstmals im Juli 2022 veröffentlicht. Mehrere saudische Rechtsexpert*innen, darunter ein Mitglied der Anwaltskammer und zwei saudische Anwaltskanzleien, haben den Entwurf für 2022 öffentlich kommentiert und seine Echtheit bestätigt. 

Amnesty International hat an den Ministerrat von Saudi-Arabien und die saudi-arabische Menschenrechtskommission geschrieben, um die Analyse von Amnesty International sowie Fragen zum Entwurf des Strafgesetzbuches zu teilen.

Diese bestritt die Authentizität des Entwurfs und erklärte, dass ein Entwurf derzeit einer gesetzlichen Überprüfung unterzogen werde. Amnesty International lädt die saudischen Behörden ein, die neueste Version des Entwurfs für unabhängiges Feedback der Zivilgesellschaft zu veröffentlichen.

Zusätzlich zu dem Bericht startet Amnesty International eine globale Kampagne, um die Freilassung von unrechtmäßig Inhaftierten oder zum Tode verurteilten Personen zu fordern, die ihre Rechte auf Meinungsfreiheit im Rahmen des repressiven Vorgehens der Behörden ausgeübt haben.

PA: Schoko-Osterhasen im Check: Mehr Testsieger, größeres veganes Angebot

Südwind und GLOBAL 2000 begrüßen wachsenden Trend von sozial und ökologisch fairen Schoko-Osterhasen. Branchengrößen hinken weiter hinterher.

9 Hasen tragen neben dem FAIRTRADE Siegel auch das EU-Biosiegel. Die doppelt grünen Testsieger stehen damit fest: Der EZA-Schokohase aus den Weltläden, die Billa Bio Osterhasen, die Veggie und Natur Pur Bio-Osterhasen von Spar, der BIO Natura Schoko-Hase von Hofer, der Riegelein Bio Fairtrade Osterhase und die Edelbitter-Hasen der Berger Confiserie.

Großteil trägt unabhängige Gütesiegel
“Es ist sehr erfreulich, dass das Angebot an öko-fairen Schoko-Hasen weiterhin steigt. Die Unternehmen reagieren auf das wachsende Bewusstsein der Konsument:innen für mehr sozial und ökologisch nachhaltige Schokolade”, sagen Gudrun Glocker von Südwind und Lisa Grasl von GLOBAL 2000. Gleichzeitig zeigt der Anstieg des veganen Angebots die Nachfrage nach klimaschonenden, pflanzlichen Produkten.

„Schoko-Produkte ohne Milch signalisieren auch einen weiteren Aufwind für mehr Tierwohl“, freut sich Nachhaltigkeitsexpertin Lisa Grasl. Dennoch: „Die Zutaten, wie der Kakao, der in veganen Schokoladenprodukten kann aus bedenklichen Quellen stammen. Die Bedingungen, unter denen Zutaten angebaut und geerntet werden, können das  Wohlergehen von Mensch und Tier gleichermaßen beeinträchtigen. Daher gilt es unbedingt darauf zu achten, unter welchen Bedingungen produziert wurde.”

Insgesamt wurden 9 vegane Hasen bewertet, davon 3 mit den besten Noten. Auch erfreulich: 28 der getesteten Osterhasen, weisen mindestens ein unabhängiges Gütesiegel auf – das entspricht mehr als 70 Prozent. 15 Hasen wurden in einer Kategorie mit grün bewertet und in der anderen mit gelb. Sie sind also zumindest entweder ökologisch oder sozial fair auf dem höchsten Standard. Vier Hasen – fast alle von Nestlé – sind doppelt gelb bewertet, da sie das Rainforest Alliance Siegel tragen und dieses weniger strenge Kriterien hat.

Branchenriesen erneut Nachhaltigkeits-Zwerge
11 Hasen wurden doppelt rot bewertet, darunter sind erneut viele bekannte Marken wie Ferrero, Mars oder Lindt & Sprüngli. Manche der Schokofiguren, die sowohl in der sozialen, als auch der ökologischen Kategorie rot bewertet wurden, weisen unternehmenseigene Nachhaltigkeitsinitiativen auf. Diese sind im Check mit einem Sternchen gekennzeichnet, wurden in der Bewertung aber nicht berücksichtigt.

“Konsument:innen haben ein Recht zu erfahren, unter welchen Bedingungen ihre Schokolade hergestellt wird. Dafür braucht es unabhängige Kontrollen der Produktionsbedingungen. Die unternehmenseigenen Programme sind leider oft intransparent und die Einhaltung der Kriterien wird häufig nicht unabhängig kontrolliert. Sie sind kein Ersatz für unabhängige Zertifizierungen”, sagt Gudrun Glocker, Lieferketten-Expertin bei Südwind. Die meisten Kakaobohnen, die österreichische Betriebe einkaufen, stammen aus Ghana und der Elfenbeinküste. In beiden Ländern stellen Kinder- und Zwangsarbeit große Probleme dar, ebenso wie extrem niedrige Einkommen für Kakaobäuerinnen und -bauern.

“Unternehmen müssen faire Arbeitsbedingungen und Bemühungen gegen Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit und Umweltzerstörung offenlegen“, fordern Glocker von Südwind und Grasl von Global 2000. “Fairness und Nachhaltigkeit darf nicht allein den Konsument:innen überlassen werden. Die Politik muss gesetzliche Verpflichtungen für Unternehmen schaffen.”

Über den Osterhasen-Check
Der Check bezieht sich auf Schokoladen-Hohlfiguren, die bis 08.03.2024 im österreichischen Handel erhältlich waren, und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Hase wurde nur einmal aufgenommen – auch wenn er im Handel in unterschiedlichen Varianten erhältlich ist. Zur Bewertung: Grün bedeutet, das Produkt trägt ein Gütesiegel mit weitreichenden ökologischen/sozialen Kriterien. Gelb bedeutet, das Produkt trägt ein und rot bedeutet das Produkt trägt kein Gütesiegel mit grundlegenden ökologischen/sozialen Kriterien oder positiven ökologischen/sozialen Auswirkungen.

Der Check im Detail
Fotos zum Download © GLOBAL 2000/Mira Nograsek

Rückfragehinweis:
Marcel Ludwig, Pressesprecher GLOBAL 2000, marcel.ludwig@global2000.at, +43 699 142000 20

Stefanie Marek, Pressesprecherin SÜDWIND, stefanie.marek@suedwind.at, +43 680 1583016

PA: Niedrige Einkommen trotz Kakaopreisrekord: Osterhasen-Check zeigt Alternativen auf

Südwind und Global 2000 veröffentlichen vor Ostern den neuen Osterhasen-Check. Die Gewinner tragen das FAIRTRADE-Siegel. Die Organisation unterstreicht die großen Herausforderungen in der Kakaobranche und die Bedeutung fairer Produktions- und Handelsbedingungen für die Kakaobauernfamilien in den Ursprungsländern.

Die Gewinner des neuen Osterhasen-Checks stehen fest. Alle Produkte auf den vorderen Plätzen tragen wieder das FAIRTRADE-Siegel. Dies unterstreicht einmal mehr die Wirksamkeit der FAIRTRADE-Standards in der Schokoladenproduktion und deren Beitrag zur Verbesserung der sozialen, ökonomischen und ökologischen Lebensbedingungen der Kakaobauernfamilien.

Gerade diese stehen trotz der aktuell hohen Rohkakaopreise vor großen Herausforderungen. Früher bekamen die Bauernfamilien wenig Geld für viel Kakao, eigentlich müssten sie jetzt einen höheren Preis für ihre deutlich kleineren Ernten bekommen, doch die Realität sieht anders aus. „Die Bauernfamilien müssen langfristige Verträge einhalten, die die aktuellen Preissteigerungen nicht abdecken. Derzeit lässt sich also im Ursprung nicht annähernd genug Geld verdient, um existenzsichernde Einkommen zu erzielen“, meint dazu Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. Im Gegenteil: Finanziell schlecht ausgestattete Bauernfamilien sind die großen Verlierer der aktuellen Entwicklung.

Jon Walker, Senior Advisor für Kakao bei Fairtrade International, äußert sich zur aktuellen Situation: „Die zugrundeliegenden Ursachen für die hohen Weltmarktpreise sind besorgniserregend. Der drastische Anstieg ist das Ergebnis eines sinkenden Angebots. Dieses wurde ausgelöst durch Ernteausfälle aufgrund von Pflanzenkrankheiten, die Auswirkungen der Klimakrise sowie steigende Produktions- und Lebenshaltungskosten.“ Es bleibt abzuwarten, ob sich das Angebot wieder erholt oder ob der aktuelle Trend anhält. „Wir sind seit langem der Meinung, dass der Zyklus von steigenden und fallenden Preisen für die Kleinbauernfamilien unhaltbar ist. Sie benötigen mehr Stabilität in ihrem Einkommen, um in ihre Betriebe investieren und sich an den Klimawandel anpassen zu können. Höhere Preise, die durch geringere Produktivität ausgeglichen werden, führen nur zu unsicheren Einkommen, die die Bauernfamilien in Armut halten und die Zukunft des Kakaos gefährden“, analysiert Walker weiter.

In Zeiten wie diesen ist der Faire Handel daher besonders wichtig. Die FAIRTRADE-Prämie stärkt ländliche Gemeinschaften in schwierigen Zeiten und unterstützt sie auf dem Weg zu einem existenzsichernden Einkommen.

Auch auf politischer Ebene besteht weiterhin Handlungsbedarf. „Die neuen Richtlinien, die in Europa eingeführt und diskutiert werden, wie zur Abholzung von Wäldern und zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen, sind dringend notwendig, werden aber auch die Kosten für Kakaobauernfamilien erhöhen“, meint Kirner dazu. „Starke Partnerschaften und Co-Investitionen sind der Schlüssel, um Preisschocks zu überstehen und nachhaltigere Kakao-Lieferketten zu sichern“, so Kirner abschließend.

Zum Thema Kakao ist FAIRTRADE Österreich daher am 21.März im Parlament. Die Säulenhalle des Hohen Hauses bildet den Rahmen für eine Ausstellung zum Fairen Handel, die von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka eröffnet wird. FAIRTRADE Österreich wird durch Geschäftsführer Hartwig Kirner und Vorstandsvorsitzende Johanna Mang vertreten sein.


Weitere Informationen:
Zum Testergebnis: Der EZA-Schokohase aus den Weltläden, die Billa Bio Osterhasen, die Veggie und Natur Pur Bio-Osterhasen von Spar, der BIO Natura Schoko-Hase von Hofer, der Riegelein Bio FAIRTRADE Osterhase und die Edelbitter-Hasen der Berger Confiserie zählen zu jenen Schokoladehasen, die in der Beurteilung durch die Expert*innen von Südwind und Global 2000 besonders gut abgeschnitten haben.

Die vollständigen Ergebnisse des Osterhasen-Checks finden Sie hier.

Rückfragehinweis:

presse@fairtrade.at

 
Hintergrund:
FAIRTRADE ist weltweit das führende Zertifizierungssystem, bei dem die Produzentinnen und Produzenten von einem Mindestpreis und einer Prämie, deren Höhe genau festgelegt ist, profitieren.

Der FAIRTRADE-Mindestpreis ist als Sicherheitsnetz zu verstehen und soll die durchschnittlichen Produktionskosten für eine nachhaltige Produktion decken. Liegt der jeweilige (Welt)Marktpreis darüber, muss der höhere Marktpreis bezahlt werden. Die Produzentenorganisationen vereinbaren auch jederzeit einen höheren Preis mit den Abnehmern.

Zusätzlich zum Verkaufspreis erhalten Produzentenorganisationen die FAIRTRADE-Prämie. Die Bauernfamilien bzw. Beschäftigten auf Plantagen entscheiden in einem demokratischen Prozess, in welche sozialen, ökologischen oder ökonomischen Projekte investiert wird.

PA: Wirtschaft mit Wirkung: Start für die Business Partnership Challenge 2024

Die Austrian Development Agency unterstützt Unternehmen, die nachhaltige Lösungsansätze für globale Herausforderungen vorantreiben wollen. Dafür startet sie erstmals einen Call for Proposals und lädt den Privatsektor mit angehobenen Fördermitteln zur Zusammenarbeit ein. Das Ziel: die Lebensbedingungen von Menschen in Ländern des Globalen Südens dauerhaft verbessern. Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz können sich bis 3. Juni 2024 um Fördermittel von bis zu einer Million Euro bewerben.

 „Große Projekte mit großer Wirkung“: Unter diesem Motto veröffentlicht die Austrian Development Agency (ADA) ihren Call for Proposals für Unternehmen. Die Business Partnership Challenge 2024 ist eine neue Initiative im Rahmen der etablierten ADA-Wirtschaftspartnerschaften, für die interessierte Unternehmen nach wie vor ganzjährig Förderanträge einreichen können.
 
Zusammenarbeit mit Wirtschaft auf die nächste Stufe heben
„Zahlreiche Gespräche mit Unternehmen haben uns gezeigt, wie wir Kooperationen mit dem Privatsektor noch effizienter gestalten und Betrieben den Schritt in Schwellen- oder Entwicklungsländer erleichtern können. Das Ergebnis kann sich sehen lassen – mit der Business Partnership Challenge 2024 wollen wir unsere Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Globalen Süden auf die nächste Stufe heben“, betont ADA-Geschäftsführer Friedrich Stift.
 
Im Unterschied zu „regulären“ Wirtschaftspartnerschaften vergibt die Austrian Development Agency im Rahmen der Business Partnership Challenge 2024 Fördermittel von bis zu einer Million Euro – das erhöht den Gestaltungsspielraum der Unternehmen und damit die Wirkung der gesetzten Maßnahmen.
 
Mehr Mittel, mehr Wirkung
„Mehr Mittel für mehr Wirkung – die Business Partnership Challenge 2024 soll einen konkreten Anreiz für größere nachhaltige Kooperationen mit dem Privatsektor schaffen. Denn Entwicklungszusammenarbeit braucht viele Akteure, um positive Veränderung zu bewirken. Mit dem Privatsektor an Bord können wir gemeinsam wichtige Hebel in Bewegung setzen“, so Stift.
 
Mit der Business Partnership Challenge 2024 möchte die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit die Umsetzung der Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) vorantreiben und die Lebensbedingungen von Menschen in Ländern des Globalen Südens dauerhaft verbessern. Insgesamt stellt die ADA dafür fünf Millionen Euro zur Verfügung.
 
Welche Projekte sucht die ADA?
Unternehmen, die sich um Fördermittel bewerben, sollen im Rahmen der eingereichten Projekte

  • so systemisch wie möglich agieren und damit einen nachhaltigen Strukturwandel ermöglichen (indem sie etwa institutionelle Kapazitäten stärken, lokale und internationale Partner vernetzen oder internationale Normen und Standards umsetzen),
  • so integrativ wie möglich sein, viele lokale Akteure einbinden und damit die Zahl der Menschen, die von den Projekten profitieren, erhöhen (indem sie etwa mit lokalen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen vor Ort kooperieren) und
  • innovative Prozesse in Gang bringen oder zur Lösung von Problemen in Ländern des Globalen Südens beitragen.

Wie läuft die Bewerbung ab?
Österreichische Unternehmen und Unternehmen mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz können sich bis 3. Juni 2024 um eine Förderung zwischen mindestens 500.000 und maximal einer Million Euro bewerben. Die minimale Projektlaufzeit sind drei Jahre, die maximale Projektdauer beträgt fünf Jahre. Die Austrian Development Agency ermutigt österreichische Unternehmen oder Betriebe mit dezidiertem Österreich-Bezug, sich zu bewerben.
 
Mehr Informationen und alle erforderlichen Unterlagen für die Projekteinreichung: www.entwicklung.at/akteure/unternehmen/cfp-business-partnership-challenge
 
Austrian Development Agency
Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 unterstützt die Austrian Development Agency (ADA) Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. In diesen 20 Jahren hat die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit ihren Partnern viel erreicht – die Lebensumstände von Millionen von Menschen haben sich dadurch substanziell verbessert. Aktuell veranlassen die Klimakrise, Kriege und Konflikte jedoch immer mehr Menschen zur Flucht und verschärfen Armut und Hunger. Die Vision der ADA von einem guten Leben für alle bleibt trotz allem unverändert. Mutige und wirksame Entwicklungszusammenarbeit ist heute wichtiger denn je. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Universitäten und Unternehmen ermöglicht die ADA Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von derzeit 557 Millionen Euro. Gemeinsam mit ihren Partnern gestaltet die ADA Zukunft .

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 903 99-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/

PA: ADA zum Weltfrauentag: „Investition in Frauen ist Investition für alle“

„Invest in Women“ – in Frauen investieren – ist das Motto zum Weltfrauentag 2024. Und das ist bitter nötig. Denn die Umsetzung des Rechts auf Geschlechtergleichstellung scheitert rund um den Globus nicht zuletzt an massiven Investitionslücken. Lokale Frauenrechtsorganisationen haben nicht ausreichend Zugang zu Kapital. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt sie über den Women’s Peace and Humanitarian Fund und schafft so die Basis für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an Entscheidungsprozessen.

Mädchen und Frauen sind ökonomisch, sozial und politisch benachteiligt. Damit sind sie auch von den Auswirkungen von Konflikten, Krisen und des Klimawandels besonders betroffen. Jedes Jahr am 8. März weisen die Vereinten Nationen mit ihrer Kampagne zum Weltfrauentag auf diese Menschenrechtsverletzung hin. Und sie werden nicht müde, zu bekräftigen, dass Geschlechtergleichstellung und die Stärkung von Mädchen und Frauen wesentliche Voraussetzungen für weniger Armut, mehr Wirtschaftswachstum, gesellschaftliches Vorankommen und nicht zuletzt Frieden sind.
 
Schlüsselrolle von Frauen bei Friedensbemühungen
Insbesondere bei der Friedensförderung, bei der Konfliktbewältigung oder beim Wiederaufbau spielen Frauen eine Schlüsselrolle – dennoch finden ihre Stimmen noch immer nicht ausreichend Gehör. Oder sie sind gänzlich von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Um das zu ändern, setzt sich die Austrian Development Agency (ADA) gemeinsam mit dem Women‘s Peace and Humanitarian Fund (WPHF) dafür ein, dass Frauen an allen Phasen von Friedensbemühungen – von Verhandlungen bis hin zum Wiederaufbau zerstörter Gesellschaften – beteiligt sind.
 
Stärkung von Frauen ist Gebot der Stunde
„Eine Investition in Frauen ist eine Investition für uns alle. Mit unserem Beitrag zum Women’s Peace and Humanitarian Fund fördern wir lokale Frauenrechtsorganisationen, die anders keinen Zugang zu Finanzierungen hätten. Auf diese Weise unterstützen wir sie und ermutigen sie, ihre Expertise in Entscheidungsprozesse einzubringen, mitzureden und mitzugestalten. Bei der Stärkung von Frauenrechten und Geschlechtergleichstellung können wir keine Zeit mehr verlieren“, betont ADA-Geschäftsführer Friedrich Stift.
 
Über einen Zeitraum von drei Jahren zahlt Österreich aktuell 9,7 Millionen Euro in diesen Fonds ein. Der österreichische Beitrag fließt in rund 60 Projekte in Subsahara-Afrika, Nordafrika sowie im Nahen Osten. Konkret unterstützt werden damit lokale, von Frauen geleitete bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Frauenrechte einsetzen. Insgesamt werden damit bis zu 740.000 Mädchen und Frauen direkt erreicht.
 
„Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist entscheidend für dauerhaften Frieden und die Bekämpfung von Gewalt, Vertreibung, Armut und den Auswirkungen des Klimawandels auf der ganzen Welt“, sagt Sophie Giscard D’estaing, die Einsatzeiterin des WPHF-Sekretariats. „Es braucht hochwertige, flexible und zeitnahe Finanzmittel für lokale zivilgesellschaftliche Frauenorganisationen, die an vorderster Front arbeiten. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass Frauen in Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden – damit ihre Stimmen und Perspektiven die Antworten auf die dringenden Herausforderungen unserer Zeit aktiv mitgestalten.“
 
Eine Aktivistin aus Uganda berichtet
Es sind mutige Aktivistinnen wie Robinah Rubimbwa aus Uganda, einem Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die der Fonds unterstützt. Rubimbwa ist Gründerin der Coalition for Action on 1325 (CoACT). Als Frauenrechtsaktivistin und Mediatorin bietet sie Weiterbildungen zu den Menschenrechten und Mediation für Frauen, Staatsbedienstete, religiöse Führer und Polizeibeamt*innen an.
 
Robinah Rubimbwa fasst die Herausforderungen ihrer Arbeit so zusammen: „Organisationen wie CoACT leisten die eigentliche Arbeit vor Ort, aber wir erhalten nicht ausreichend Finanzmittel dafür. Lokale Organisationen arbeiten direkt mit Frauen und Gemeinschaften zusammen, die von Konflikten und Gewalt betroffen sind. Die Verursacher von Krieg und Gewalt leben in den Gemeinden, in denen wir arbeiten. Wir helfen, den Frieden von Grund auf aufzubauen. Frieden kann man nicht von oben nach unten schaffen.“
 
Stärkung von Frauen als Fokus der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Der Förderansatz der ADA rückt Frauenrechte bewusst in den Mittelpunkt. Geschlechtergleichstellung ist dabei ein verpflichtendes Kriterium. So trägt die ADA systematisch dazu bei, Mädchen und Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen. Aktuell fördert die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit weltweit 199 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 308 Millionen Euro, die als Haupt- oder Unterziele explizit die Stärkung von Frauenrechten verfolgen.
 
>> Fotos von Robinah Rubimbwa und ihrer Frauenrechtsorganisation CoACT in Uganda

Austrian Development Agency
Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 unterstützt die Austrian Development Agency (ADA) Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. In diesen 20 Jahren hat die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit ihren Partnern viel erreicht – die Lebensumstände von Millionen von Menschen haben sich dadurch substanziell verbessert. Aktuell veranlassen die Klimakrise, Kriege und Konflikte jedoch immer mehr Menschen zur Flucht und verschärfen Armut und Hunger. Die Vision der ADA von einem guten Leben für alle bleibt trotz allem unverändert. Mutige und wirksame Entwicklungszusammenarbeit ist heute wichtiger denn je. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Universitäten und Unternehmen ermöglicht die ADA Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von derzeit 557 Millionen Euro. Gemeinsam mit ihren Partnern gestaltet die ADA Zukunft.
Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 903 99-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/

Veranstaltung: Podiumsdiskussion: Die syrische Diaspora in Österreich

In einer aktuellen Studie wurde das Engagement der syrischen Community in Österreich im Hinblick auf Betätigungsfelder und Herausforderungen untersucht und Forderungen an österreichische Einrichtungen formuliert. Im Rahmen der Veranstaltungen werden die Ergebnisse der Studie „Syrian Diaspora Engagement in Austria“ diskutiert.

Die syrische Diaspora in Österreich
Zwischen humanitärem und politischem Engagement

14.03.2024, 18:00 – 20:00 Uhr
Diplomatische Akademie, Musikzimmer, Favoritenstraße 15a, 1040 Wien
Anmeldung an: seewald@vidc.org

Am Podium
Simela Papatheophilou
stammt aus Wien und absolviert derzeit ein Graduiertenstudium in Konflikt- und Entwicklungsstudien an der Universität Gent (Belgien). Sie schloss ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit einer Spezialisierung auf internationales öffentliches Recht ab und arbeitete anschließend als Gerichtsschreiberin sowie als Freiwillige für mehrere entwicklungspolitische NROs. Simela Papatheophilou ist Co-Autorin der Studie „Syrian Diasproa Engagement in Austria“.

Jelnar Ahmad
ist derzeit als Research and Monitoring & Evaluation Manager bei IMPACT – Civil Society Research and Development tätig. Sie koordiniert Forschungsprojekte wie z.B. Mapping of Syrian Civil Society Actors, Gender Dynamics within Syrian Civil Society und Root Causes of Violent Extremism in Northeast Syria, um nur einige zu nennen.

Hubert Neuwirth
ist Historiker und Ethnologe und hat sich auf die moderne Geschichte Südosteuropas spezialisiert. Nachdem er einige Jahre für die OSZE in Albanien gearbeitet hat, ist er seit 2002 für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) tätig. Als ehemaliger Leiter der OEZA-Koordinationsbüros in Albanien und (Nord-)Mazedonien, Nicaragua und Mosambik verfügt er über umfangreiche Felderfahrung. Derzeit ist er in der Austrian Development Agency (ADA) als Leiter des Referats „Zivilgesellschaft International & Humanitäre Hilfe“ tätig.

Caroline Niknafs
ist seit 2019 für den Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen (DWS) in den Bereichen Flüchtlingshilfe und psychische Gesundheit tätig. Der DWS koordiniert die inhaltliche und strategische Zusammenarbeit der Wiener NGOs in den Bereichen Flucht, Wohnungslosigkeit, Sucht und Drogen, Behinderung und Pflege. Frühere Stationen führten sie u.a. in das Europabüro der Stadt Wien, das Programm writers in exile und die Hilfsorganisation Hebrew Immigrant Aid Society. Caroline Niknafs hat Iranistik, Turkologie und Slavitisk studiert und interdisziplinär in Iranistik/Anthropologie zu religiösen Minderheiten in Iran promoviert.

Fatmé Khalil-Hammoud
ist Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin und arbeitet seit 2014 als Referentin bei der Stadt Wien, Magistratsabteilung 17 – Integration und Diversität. Von 2015 bis 2019 war sie dort stellvertretende Leiterin des Team Refugees. Seit 2015 ist Fatmé Khalil-Hammoud Leiterin des Second Level Team bei der MA 17.

Tyma Kraitt
wurde 1984 in Bagdad geboren und lebt heute in Österreich, wo sie auch aufgewachsen ist. Sie studierte Philosophie an der Universität Wien und hat im Rahmen ihrer publizistischen Tätigkeiten bereits mehrere Bücher über Syrien und den Irak sowie eine Vielzahl außenpolitischer Texte veröffentlicht. Zudem war sie in der Erwachsenenbildung tätig und ist derzeit parlamentarische Mitarbeiterin der Abgeordneten Muna Duzdar mit Fokus auf Medienpolitik. Zuletzt von ihr erschienen ist das Buch „Sunniten gegen Schiiten. Zur Konstruktion eines Glaubenskrieges.“

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PA: Mexiko: Tötungen von Journalist*innen offenbaren Versagen des staatlichen Schutzes

In den vergangenen sieben Jahren wurden in Mexiko acht Journalist*innen getötet, obwohl sie unter dem Schutz eines staatlichen Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen standen. Diese besorgniserregende Zahl unterstreicht die dringende Notwendigkeit, diesen Mechanismus zu stärken und zu reformieren, so das Ergebnis einer gemeinsamen Untersuchung von Amnesty International und dem Committee to Protect Women Journalists (CPJ).

Der Bericht ‘No one guarantees my safety’: The urgent need to strengthen Mexico’s federal policies for the protection of journalists liefert eine Analyse des föderalen Mechanismus, der 2012 eingerichtet wurde, um Menschenrechtsaktivist*innen und Journalist*innen in Mexiko, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit extremen Drohungen und Angriffen ausgesetzt sind, zu schützen. Amnesty International und CPJ fordern eine umfassende Reform dieses Mechanismus, um die Sicherheit von Journalist*innen wirksam zu gewährleisten.

„Der staatliche Mechanismus zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen bleibt ein wichtiger Teil der Bemühungen der mexikanischen Regierung, das Land zu einem sichereren Ort für Journalist*innen zu machen. Er kann diese Aufgabe aber nur erfüllen, wenn er seine eigenen Mängel angemessen angeht“, sagt Jan-Albert Hootsen, CPJ-Vertreter in Mexiko.

„Nach Jahren unaufhörlichen Blutvergießens und verheerender Straflosigkeit ist es nun an der Zeit, dass der mexikanische Staat handelt und zeigt, dass er endlich bereit ist, seine Verpflichtungen gegenüber der Pressefreiheit ernst zu nehmen.“

Amnesty International und CPJ fordern eine sofortige und angemessene Finanzierung des Mechanismus, eine umfassende Schulung des Personals, eine unabhängige Überprüfung der Risikobewertungsprozesse, die unverzügliche Integration geschlechtsspezifischer Aspekte in alle Maßnahmen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden, um Straflosigkeit zu bekämpfen.

Die mexikanische Regierung muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Probleme des Mechanismus zu beheben. Dies ist besonders dringend angesichts der bevorstehenden Wahlen, die Auswirkungen darauf haben könnten, wie das Land mit schweren Menschenrechtsverletzungen und Grundrechten wie der Pressefreiheit umgeht.

Journalist*innen im Kreuzfeuer
Mexiko ist das gefährlichste Land der westlichen Hemisphäre für Journalist*innen. Seit Beginn dieses Jahrhunderts wurden mindestens 153 Journalist*innen und andere Medienschaffende getötet. Bei mindestens 64 dieser Todesfälle wurde ein direkter Zusammenhang mit ihrer Arbeit festgestellt.

Straflosigkeit ist bei Verbrechen gegen Journalist*innen die Norm. So gehört Mexiko seit Jahren zu den Ländern mit der höchsten Zahl ungeklärter Morde an Journalist*innen. CPJ hat auch festgestellt, dass Mexiko zwar das Land mit den meisten „verschwundenen“ Journalist*innen ist, keiner dieser Fälle in Mexiko jedoch je zu einer Verurteilung geführt hat.

Neben Tötungen und Verschwindenlassen sind Journalist*innen in Mexiko konstanten Drohungen, Schikanierung sowie physischem und psychologischem Missbrauch sowohl durch Behördenvertreter*innen als auch Mitglieder organisierter krimineller Banden ausgesetzt.

Die meisten Drohungen und Angriffe stehen im Zusammenhang mit dem anhaltenden Kampf des Landes gegen gewalttätige kriminelle Gruppen, der Militarisierung im Rahmen des sogenannten „Anti-Drogen-Krieges“ und dem Versagen der Strafverfolgungsbehörden beim Schutz von Journalist*innen und Öffentlichkeit inmitten von Korruptionsvorwürfen. So wurde von der Schutzinstitution selbst festgestellt, dass fast die Hälfte der Angriffe auf Journalist*innen, die es in Mexiko verzeichnet hat, von Behördenvertreter*innen verübt wurden.

Unzureichende Schutzvorkehrungen
Der Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen wurde 2012 von der mexikanischen Regierung eingerichtet, nachdem Journalist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen jahrelang darauf gedrängt hatten, etwas gegen die ständigen Bedrohungen und Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Medienschaffende zu tun.

In den vergangenen 18 Monaten haben Amnesty International und das CPJ die Vorgehensweise des Mechanismus überprüft. Die Studie zeichnet ein alarmierendes Bild einer mangelhaften Institution, die grundlegend reformiert werden muss, um Journalist*innen angemessen zu schützen.

Besonders besorgniserregend sind das offensichtliche Fehlen grundlegender Kenntnisse zu Menschenrechtsfragen bei den Mitarbeiter*innen der Behörde, die erheblichen Versäumnisse des Mechanismus bei der angemessenen Bewertung der Risiken, denen Journalist*innen ausgesetzt sind, oder bei der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte und die mangelhafte Kommunikation mit den zu schützenden Personen.

Die Untersuchung zeigt auch, dass seitens des Mechanismus zunehmend die Tendenz besteht, Schutzmaßnahmen für Journalist*innen zu verweigern, zu reduzieren oder zu streichen, obwohl diese nach wie vor eindeutigen und aktuellen Gefahren ausgesetzt sind.

Der Bericht beschreibt zudem drei symptomatische Fälle von Reporter*innen, die in den Mechanismus aufgenommen wurden: Gustavo Sánchez Cabrera, Rubén Pat Cauich und Alberto Amaro Jordán. Gustavo Sánchez Cabrera und Rubén Pat Cauich wurden beide getötet, während sie unter dem Schutz des Mechanismus standen. Ihre Geschichten sind eine schmerzliche Mahnung an die Folgen eines unzureichenden Schutzes durch die Regierungsbehörde. Der Fall von Alberto Amaro Jordán, der den Mechanismus ersucht hat, seine Schutzmaßnahmen nicht aufzuheben, nachdem diese als nicht mehr notwendig erachtet wurden, offenbart den Kampf von Journalist*innen mit der Bürokratie, das Versagen des Mechanismus, Risiken angemessen zu bewerten, und das schockierende Desinteresse der Behörden, Drohungen gegen Reporter*innen ernst zu nehmen.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: Iran: Drakonische Durchsetzung der Verschleierungspflicht

Die iranischen Behörden setzen die Verschleierungspflicht im Land mit einer groß angelegten Repressionskampagne im öffentlichen Raum durch, indem sie Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum umfassend überwachen und massenhaft Polizeikontrollen durchführen. Dies geht aus einem neuen Bericht hervor, den Amnesty International im Vorfeld des Internationalen Frauen*kampftages veröffentlicht hat.

Zehntausende Frauen wurden willkürlich mit der Beschlagnahmung ihrer Autos bestraft, weil sie sich den iranischen Verschleierungsgesetzen widersetzt hatten. Andere mussten Geldstrafen bezahlen oder an Kursen über „Moral“ teilnehmen. Amnesty International hat zudem Kenntnis von Fällen, in denen Frauen strafrechtlich verfolgt und zu Auspeitschungen oder Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Amnesty International sammelte im Februar 2024 die Aussagen von 46 Personen, davon 41 Frauen (darunter eine trans* Frau), ein Mädchen und vier Männer, die von der Menschenrechtsorganisation befragt wurden. Außerdem wertete sie offizielle Dokumente aus, darunter Gerichtsurteile und Strafverfolgungsentscheidungen, die zeigen, dass eine große Anzahl staatlicher Stellen an der Verfolgung von Frauen und Mädchen beteiligt sind, die lediglich ihr Recht auf körperliche Autonomie, Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit wahrnehmen. Amnesty International hat Auszüge aus 20 Zeug*innenaussagen veröffentlicht, um einen Einblick in die erschreckende tägliche Realität von Frauen und Mädchen im Iran zu geben.

„Die iranischen Behörden terrorisieren Frauen und Mädchen, die weiterhin Widerstand gegen die Zwangsverschleierung leisten, indem sie sie ständiger Überwachung und polizeilicher Kontrolle aussetzen. Die drakonischen Maßnahmen reichen vom Anhalten von Autofahrerinnen auf der Straße über die massenhafte Beschlagnahmung ihrer Fahrzeuge bis hin zu unmenschlichen Auspeitschungen und Gefängnisstrafen“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Die zunehmende Verfolgung von Frauen und Mädchen durch die Sicherheitspolizei und andere staatliche Behörden findet nur wenige Wochen vor der Abstimmung des Uno-Menschenrechtsrates in Genf über die Verlängerung einer Untersuchungsmission im Iran statt. Diese hat das Mandat, die Menschenrechtsverletzungen insbesondere auch gegen Frauen und Kinder seit dem Tod von Jina Mahsa Amini zu untersuchen.

Willkürliche Beschlagnahmung von Autos
Offiziellen Verlautbarungen zufolge hat die iranische Sittenpolizei seit April 2023 die willkürliche Beschlagnahme von zehntausenden von Fahrzeugen angeordnet, in denen Fahrerinnen oder Beifahrerinnen ohne oder mit „unangemessenem“ Kopftuch saßen.

Bereits für Mädchen im Alter von neun Jahren gilt die Verschleierungspflicht. Laut Zeug*innenaussagen stützen sich die Behörden auf Bilder von Überwachungskameras oder Berichte von Beamt*innen in Zivil, die auf den Straßen patrouillieren und eine Polizei-App namens „Nazer“ verwenden, um Kennzeichen von Fahrzeugen mit weiblichen Fahrerinnen oder Passagierinnen, die gegen die Verschleierungspflicht verstoßen, zu melden.

Die betroffenen Frauen und ihre Angehörigen erhielten Droh-SMS und Telefonanrufe, in denen sie aufgefordert wurden, sich bei der Sittenpolizei zu melden und ihre Fahrzeuge abzugeben, weil sie sich der Verschleierungspflicht widersetzt hätten. Amnesty International hat Screenshots von 60 solcher Textnachrichten geprüft, die im vergangenen Jahr an 22 Frauen und Männer geschickt worden waren.

Zudem haben in den letzten Monaten die Behörden massenhaft Autokontrollen durchgeführt, bei denen sie gezielt Autofahrerinnen auf stark befahrenen Straßen kontrollierten und ihre Fahrzeuge beschlagnahmten.

Amnesty International sprach mit 11 Frauen, die von einschüchternden Verfolgungsjagden, Anhalten und der Beschlagnahmung ihres Wagens berichteten. Sie waren alle ihren alltäglichen Aktivitäten nachgegangen, befanden sich auf dem Weg zur Arbeit, bei Arztbesuchen oder auf dem Schulweg. Sie betonten die völlige Missachtung ihrer Sicherheit durch die Polizei, die die Frauen auch auf stark befahrenen Autobahnen anhielt oder in Städten weit entfernt von ihrem Heimatort in Gewahrsam nahm.

Betroffene berichteten, dass das Verfahren zur Abholung ihrer Autos von der Sittenpolizei mit langen Warteschlangen und erniedrigender Behandlung verbunden ist. Sie schilderten geschlechtsspezifische Beleidigungen, demütigende Anweisungen, ihr Haar zu bedecken, oder die Androhung von Auspeitschungen, Gefängnis und Reiseverboten. In vielen Fällen ordnen leitende Beamte der Sittenpolizei die Freigabe des Fahrzeugs nach 15 bis 30 Tagen an. Zuvor mussten die Frauen allerdings willkürlich festgesetzte Gebühren für das Parken und das Abschleppfahrzeug begleichen und sich schriftlich zur Einhaltung der Verschleierungspflicht verpflichten.

Zugang zu öffentlichen Orten und Dienstleistungen verweigert
Laut Augenzeug*innen wird Frauen ohne Kopftuch heute im Iran der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Flughäfen und Bankdienstleistungen verweigert. Ordnungskräfte kontrollieren die Länge und Passform von Ärmeln, Hosen und Uniformen. Oft werden Frauen dabei beschimpft, beleidigt oder ihnen wird mit strafrechtlicher Verfolgung gedroht.

Eine Frau berichtete Amnesty International von einem Vorfall Ende 2023, bei dem ein Ordnungshüter an einer U-Bahn-Station in Teheran ihrer 21-jährigen Nichte einen Schlag in die Brust versetzte. Ein 17-jähriges Mädchen berichtete, dass ihr Schuldirektor sie vorübergehend suspendierte, nachdem eine Überwachungskamera sie unverschleiert in einem Klassenzimmer aufgenommen hatte. Er drohte ihr demnach, sie dem Geheimdienst der Revolutionsgarden zu melden, wenn sie ihr Kopftuch wieder abnehme.  

Amnesty International erfuhr von 15 Frauen und einem 16-jährigen Mädchen in sieben verschiedenen Provinzen, die nur deshalb strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie in ihren Fahrzeugen, im öffentlichen Raum oder in Bildern auf den sozialen Medien kein Kopftuch oder „unangemessene“ Hijabs oder Hüte trugen.

Das Ausmaß solcher Verfolgungen ist schwer zu ermitteln, da die Behörden keine Statistiken veröffentlichen. Laut einer Erklärung des Polizeichefs der Provinz Qom, Mohammad Reza Mirheidary, wurden seit März 2023 allein in Qom 1986 Strafverfahren im Zusammenhang mit der Zwangsverschleierung eröffnet. Dies deutet darauf hin, dass über solche Fälle viel zu wenig berichtet wird.

Mehrere Frauen berichteten, dass Staatsanwälte und Polizeibeamte über ihre hohe Arbeitsbelastung aufgrund des Widerstands der Frauen gegen die Zwangsverschleierung klagten.

Gewaltandrohungen und Auspeitschungen
Amnesty International dokumentierte Fälle von vier Frauen, die von der Staatsanwaltschaft aufgefordert wurden, an bis zu fünf Kursen über Moral teilzunehmen und bis zu einem Jahr lang jegliches „kriminelles“ Verhalten zu vermeiden. Nur so würde das Strafverfahren gegen sie eingestellt. Die Organisation dokumentierte die Fälle von drei weiteren Frauen, die zu Geldstrafen verurteilt wurden. Eine weitere Frau wurde aufgefordert, einen Brief zu schreiben, in dem sie ihre Reue zum Ausdruck bringt.

Amnesty International prüfte einen Bericht des Geheimdienstministeriums, der die fortgesetzte Überwachung der Online-Aktivitäten einer Künstlerin anordnete, die wegen ihrer Instagram-Posts überwacht wurde.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren die Verfahren gegen sechs der Frauen, deren Fälle Amnesty International dokumentiert hat, noch nicht abgeschlossen.

Zusätzlich zu ihren Strafen drohten Staatsanwaltschaft und Richter den meisten Frauen und Mädchen mit Auspeitschung und Gefängnis, einer Frau wurde mit dem Tod und einer anderen mit sexualisierter Gewalt gedroht. Der Vater eines 16-jährigen Mädchens berichtete Amnesty International, dass der Richter eines Jugendgerichts ihr mit Auspeitschung und Gefängnis drohte. Das Mädchen wurde schließlich freigesprochen, musste aber eine Verpflichtungserklärung bei der Sittenpolizei unterschreiben.

Im Januar 2024 verhängten die Behörden eine Strafe von 74 Peitschenhieben gegen Roya Heshmati, weil sie sich in der Öffentlichkeit unverschleiert gezeigt hatte. In einer Aussage auf ihrem Social-Media-Account berichtete sie über ihre Auspeitschung durch einen männlichen Beamten in Anwesenheit eines Richters in einem Raum, den sie als „mittelalterliche Folterkammer“ bezeichnete.

Hintergrund
Das iranische Parlament steht kurz vor der Verabschiedung eines Gesetzes, das die behördlichen Übergriffe auf Frauen und Mädchen, die sich der Verschleierungspflicht widersetzen, rechtlich verankern und weiterverschärfen soll. Im Februar 2024 akzeptierte Präsident Ebrahim Raisi offiziell die erheblichen finanziellen Kosten für die Umsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes und ebnete damit den Weg für die Verabschiedung des Gesetzes.

„Die Uno-Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, müssen darauf pochen, dass die iranischen Behörden die Zwangsverschleierung abschaffen, alle Verurteilungen und Strafen wegen Verstößen gegen die Verschleierungspflicht aufheben und alle Personen, die wegen Verweigerung der Zwangsverschleierung inhaftiert sind, bedingungslos freilassen“, sagte Shoura Hashemi.

„Die Behörden müssen sofort aufhören, Frauen und Mädchen dafür zu bestrafen, dass sie ihre Rechte auf Gleichberechtigung, Privatsphäre und Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit wahrnehmen.“

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at