Archiv der Kategorie: Asien

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PA: Österreichs Modeunternehmen nachlässig bei Engagement für sichere Nähereien

Neues internationales Abkommen über Gebäude- und Feuersicherheit für Textilarbeiterinnen ohne österreichische Beteiligung – Südwind und Clean Clothes fordern von heimischen Modeunternehmen ein klares Bekenntnis zu verbindlichen Sicherheitsstandards.

Wien, 13. September 2021. Anlässlich des Starts der Vienna Fashion Week kritisieren Südwind und die Clean Clothes Kampagne das fehlende Engagement von Österreichs Modeunternehmen für sichere Arbeitsbedingungen. „Obwohl Nachhaltigkeit zum gerne bemühten Trendwort in der Modebranche geworden ist, vergessen die Unternehmen weiterhin viel zu oft auf die Arbeits- und Menschenrechte in ihren Produktionsländern“, kritisiert Gertrude Klaffenböck, Südwind-Projektleiterin für die Clean Clothes Kampagne. 

Ende August 2021 gaben globale Modeunternehmen und internationale Gewerkschaftsverbände eine Einigung über ein neues internationales Abkommen für Gebäude- und Feuersicherheit in der Bekleidungsindustrie bekannt. Während sich bereits etliche internationale Unternehmen zu den verbindlichen Sicherheitsstandards bekennen, hat noch kein einziges österreichisches Unternehmen das neue Abkommen unterzeichnet. „Die heimische Modebranche stellt sich selbst ein verheerendes Zeugnis aus. Trotz der massiven Importabhängigkeit aus Bangladesch und Pakistan ziehen sich Österreichs Modeunternehmen weiterhin aus der Verantwortung und nehmen die Gefährdung ihrer Arbeiterinnen und Arbeiter in Billiglohnländern in Kauf“, sagt Klaffenböck. Österreichische Importe aus Bangladesch (96%) und Pakistan (73%) bestehen zum überwiegenden Teil aus Kleidung und Schuhen. Die Einfuhren belaufen sich jedes Jahr auf Waren im Wert von etwa 709 Millionen Euro (Bangladesch) beziehungsweise 175 Millionen Euro (Pakistan). Südwind und die Clean Clothes Kampagne fordern daher Österreichs Modeunternehmen auf, den „International Accord“ zu unterzeichnen, der seit 1. September 2021 in Kraft ist.

Das neue internationale Sicherheitsabkommen (International Accord for Health and Safety in the Textile and Garment Industry) wurde nach langen Verhandlungen zwischen Bekleidungsunternehmen und Gewerkschaften am 26. August verabschiedet und versteht sich als Erweiterung des Bangladesch-Abkommens von 2013. Nach dem tragischen Einsturz der Rana Plaza-Fabrik sahen sich Modeunternehmen damals dazu gezwungen, aktiv zu werden und mit der Verabschiedung des Bangladesch-Akkords zur Verbesserung der Gebäudesicherheit von Textilfabriken beizutragen. Das neue Abkommen von August 2021 behält die wesentlichen Elemente bei und soll zudem auf andere Länder erweitert werden. Die Unternehmen verpflichten sich damit, Zulieferern Preise zu zahlen, die ausreichen, um sichere Arbeitsplätze zu unterstützen und keine Geschäfte mehr mit Fabriken zu machen, die sich weigern die Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren. Die Verpflichtungen sind rechtlich verbindlich und unterliegen einer unabhängigen Überprüfung.

„Die Erweiterung des Abkommens über den Geltungsbereich von Bangladesch hinaus ist ein überfälliger Schritt. Es kann zu einem Meilenstein werden für Textilarbeiterinnen in ihrem jahrelangen Kampf um Sicherheit am Arbeitsplatz. Für Unternehmen, die sich das Engagement für Nachhaltigkeit und Menschenrechte auf die Fahne schreiben, ist es ein Instrument, das die Achtung auf das Recht auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen ausreichend gewährleisten kann“, erklärt Gertrude Klaffenböck. „Sämtliche Unternehmen, die in Ländern wie Bangladesch oder Pakistan produzieren lassen, sind dringend aufgefordert, mit der Unterzeichnung des Abkommens für sichere Arbeitsplätze in ihren Textilfabriken beizutragen.“ 

Weiterführende Informationen unter:
https://internationalaccord.org/
https://bangladeshaccord.org/
https://fashionchecker.org/
https://cleanclothes.org/campaigns/protect-progress

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: +43 650 96 77 577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

Gertrude Klaffenböck
Clean Clothes Kampagne Österreich
Tel.: +43 (0)1 405 55 15 331
E-Mail: gertrude.klaffenboeck@suedwind.at

PA: Katar – WM 2022: Todesfälle von Arbeitsmigranten nicht untersucht

Der Tod vieler Arbeitsmigrant*innen in Katar bleibt wegen mangelnder Untersuchungen seitens der Behörden bis heute ungeklärt. In einem neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, wie die wahrscheinliche Todesursache – stundenlange Arbeit in extremer Hitze – nicht untersucht und stattdessen pauschal Totenscheine verfasst und die Todesfälle auf „natürliche Ursachen“ oder vage definierte Herzfehler zurückgeführt wurden.

London /Wien, 26. August 2021. Für den neuen Bericht In the Prime of their Lives befragte Amnesty International medizinische Expert*innen und überprüfte die Regierungsangaben zu Tausenden von Todesfällen; außerdem wurden 18 Totenscheine analysiert und die Familien von sechs Männern, die zum Zeitpunkt ihres Todes zwischen 30 und 40 Jahre alt waren, befragt.

15 der 18 Totenscheine enthielten keine Informationen über die zugrundeliegenden Ursachen, stattdessen wurden Bezeichnungen wie „akutes Herzversagen natürlicher Ursache“, „Herzversagen unspezifiziert“ und „akutes Atemversagen aufgrund natürlicher Ursache“ verwendet. Ähnliche Formulierungen wurden in den Berichten für mehr als die Hälfte der 35 Todesfälle verwendet, die seit 2015 als „nicht arbeitsbedingt“ auf den WM-Baustellen verzeichnet wurden. Dies lässt darauf schließen, dass in den betreffenden Fällen wahrscheinlich keine aussagekräftigen Untersuchungen durchgeführt wurden. Dr. David Bailey, ein führender Pathologe und Mitglied der WHO-Arbeitsgruppe zur Bescheinigung von Todesursachen, erklärte gegenüber Amnesty International: „Im Grunde stirbt am Ende jeder an Atem- oder Herzversagen, und die Formulierungen sind ohne eine Erklärung des Grundes dafür bedeutungslos.“

Forderung nach Entschädigungszahlungen an die Familien
„Wenn relativ junge und gesunde Männer nach langen Arbeitsstunden in extremer Hitze plötzlich sterben, wirft dies ernste Fragen über die Arbeitsbedingungen in Katar auf. Den Tod von Arbeitsmigranten nicht zu untersuchen und zu verhindern, ist ein Verstoß gegen die Verpflichtung Katars, das Recht auf Leben zu wahren und zu schützen“, sagt Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International. „Wir fordern die katarischen Behörden auf, alle Todesfälle von Arbeitsmigranten vollständig zu untersuchen. Wenn die Arbeiter gefährlichen Bedingungen wie extremer Hitze ausgesetzt waren und keine andere Todesursache festgestellt werden kann, muss Katar den Familien eine angemessene Entschädigung zukommen lassen und unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schutz für andere Arbeiter zu verbessern.“

Das Ausmaß der ungeklärten Todesfälle
Die von Amnesty durchgeführte Analyse von Angaben zu Sterbefällen aus verschiedenen Quellen deutet darauf hin, dass die Quote der ungeklärten Todesfälle von Arbeitsmigrant*innen in Katar bei fast 70 Prozent liegen könnte. Statistiken der katarischen Behörden zeigen, dass zwischen 2010 und 2019 mehr als 15.000 Personen nicht-katarischer Staatsangehörigkeit gestorben sind. Wie viele davon Arbeitsmigrant*innen waren, die aufgrund der Arbeitsbedingungen starben, lässt sich aus diesen Daten nicht schliessen, da die Todesursachen nicht systematisch erhoben werden. Auch gibt es keine umfassenden Statistiken zu Todesfällen bei allen WM-Projekten. Plötzliche Todesfälle Amnesty untersuchte die Todesfälle von sechs Arbeitsmigranten im Detail: vier Bauarbeiter, ein Wachmann und ein LKW-Fahrer. Bei keinem der Männer waren gesundheitliche Probleme bekannt und alle hatten die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden, bevor sie nach Katar reisten. Keine der Familien hat nach dem Tod des Angehörigen eine Entschädigung erhalten. Auch wurde keiner der von Amnesty befragten Familien irgendeine Form der Obduktion angeboten, um die eigentliche Todesursache ihrer Angehörigen zu ermitteln. Dies bedeutete, dass nicht festgestellt werden konnte, ob die Arbeitsbedingungen zum Tod der Angehörigen beigetragen hatten. Somit war die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Arbeitgeber oder die katarischen Behörden ausgeschlossen.

Suman Miah, 34 Jahre, arbeitete als Bauarbeiter. Er starb am 29. April 2020, nachdem er eine lange Schicht bei Temperaturen von bis zu 38°C absolviert hatte. Amnesty traf die Familie von Suman Miah, darunter seine beiden kleinen Kinder, in ihrem Haus in Bangladesch. Sie erfuhren von seinem Tod durch seine Kollegen und wurden weder von den katarischen Behörden kontaktiert noch wurde ihnen eine Autopsie angeboten. „Ich konnte die Nachricht zunächst nicht glauben. Ich hatte noch ein paar Stunden zuvor mit ihm gesprochen“, sagte Suman Miahs Frau Sumi Akter. Die bangladeschische Wohlfahrtsbehörde zahlte der Familie von Suman Miah 300.000 bangladeschische Taka (ca. 3.500 US-Dollar), aber diese Summe deckte gerade mal die Schulden, die er durch Anwerbegebühren während seiner Migration nach Katar gemacht hatte.

Hintergrund: Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen
Die Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen, sowie seine Verpflichtung, gesunde Arbeits- und Umweltbedingungen zu gewährleisten, muss durch Gesetze oder andere Maßnahmen untermauert werden. Bis vor kurzem bestand der wichtigste Schutz gegen berufsbedingte Hitzebelastungen in Katar in einem Verbot der Arbeit im Freien zu bestimmten Zeiten, nämlich zwischen dem 15. Juni und dem 31. August. Im Mai 2021 verlängerte Katar das Verbot der Sommerarbeitszeit vom 1. Juni bis zum 15. September und führte weitere Vorschriften ein, darunter ein Verbot der Arbeit im Freien, wenn der Index für Hitze und Feuchtigkeit 32 Grad erreicht. Die neuen Rechtsvorschriften geben den Arbeitnehmer*innen auch das Recht, die Arbeit zu unterbrechen und sich beim Ministerium für Verwaltungsentwicklung, Arbeit und Soziales zu beschweren, wenn sie sich Sorgen angesichts der hohen Temperaturen machen.

Professor David Wegman, ein Experte für Gesundheit und Sicherheit im Baugewerbe, erklärte gegenüber Amnesty, dass das neue Gesetz zwar eine Verbesserung darstelle, aber „weit hinter dem zurückbleibe, was für den Schutz der Arbeiter notwendig sei.“ Die neuen Vorschriften sehen keine obligatorischen Ruhezeiten vor, stattdessen wird den Arbeitnehmern das Recht zugestanden, bei heißem Wetter das Arbeitspensum „in ihrem eigenen Tempo zu verrichten“. In Anbetracht der extrem ungleichen Machtverhältnisse zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in Katar ist es laut Expert*innen jedoch unwahrscheinlich, dass sich die Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeiten selbst einteilen.

Verbesserung des gesetzlichen Schutzes notwendig
Amnesty International fordert Katar auf, in seinen Gesetzen zum Schutz der Arbeiter*innen vor extremer Hitze obligatorische Ruhepausen einzuführen sowie die Untersuchung, Zertifizierung und Entschädigung von Todesfällen unter Arbeitsmigrant*innen zu verbessern.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
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Mag. Eleonore Rudnay
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E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Neuer Amnesty Bericht zu Nepal

Die indigenen Völker Nepals haben in den letzten fünf Jahrzehnten infolge einer missbräuchlichen Naturschutzpolitik eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen erlitten. Das zeigt ein heute von Amnesty International und dem Community Self-Reliance Centre (CSRC) veröffentlichter Bericht.

9. August 2021. Der Bericht „Violations in the name of conservation“ („Verletzungen im Namen des Naturschutzes“) dokumentiert, wie die Errichtung von Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ dazu geführt hat, dass Zehntausende Angehöriger indigener Völker gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben wurden und ihnen der Zugang zu Gebieten verwehrt wurde, von denen sie für ihren Lebensunterhalt abhängen. Am Beispiel der Nationalparks Chitwan und Bardiya zeigt der Bericht auf, wie die Durchsetzung dieser Politik häufig zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, rechtswidrigen Tötungen und Zwangsvertreibungen aus informellen Siedlungen geführt hat. „Nepal wird oft als beispielhafte Erfolgsgeschichte im Naturschutz angepriesen. Leider hat dieser Erfolg einen hohen Preis für die indigenen Völker des Landes, die seit Generationen in diesen Schutzgebieten leben und von ihnen abhängig sind“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Direktorin für Südasien bei Amnesty International. Und weiter: „Seit den 1970er Jahren haben die nepalesischen Regierungen eine Naturschutzpolitik verfolgt, die die indigenen Völker von ihrem angestammten Land vertrieben und ihren Zugang zu traditionellen Nahrungsmitteln, Heilpflanzen und anderen Ressourcen stark eingeschränkt hat.“

Indigene Völker landlos und ohne Lebensgrundlage

Nationalparks und andere „Schutzgebiete“ erstrecken sich über fast ein Viertel der Fläche Nepals, wobei sich die überwiegende Mehrheit in den angestammten Heimatgebieten der indigenen Völker Nepals befindet. Jahrzehnte nach ihrer Einrichtung sind viele Angehörige indigener Völker, die vertrieben wurden, nach wie vor landlos und von weiteren Zwangsvertreibungen aus den informellen Siedlungen, in denen sie jetzt leben, bedroht. Sie haben weder Zugang zu einer alternativen Lebensgrundlage noch eine Entschädigung für ihre Verluste erhalten.

Nationalparks zunehmend militarisiert

Der Bericht zeigt auch, dass Angehörige indigener Völker häufig festgenommen und inhaftiert werden, wenn sie Nationalparks und Reservate betreten. Viele von ihnen wurden von den in den Parks eingesetzten Armeeangehörigen misshandelt und manchmal gefoltert. Einige sind infolgedessen gestorben, darunter der 26-jährige Raj Kumar Chepang, nachdem er im Juli 2020 in Chitwan von Armeeangehörigen verprügelt wurde. Die Befugnisse der nepalesischen Armee zur Festnahme, Inhaftierung und Gewaltanwendung in Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ werden durch das nationale rechtliche Regelwerk weder klar definiert noch eingeschränkt. Eine kürzlich in der Pufferzone von Chitwan durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Rolle der nepalesischen Armee beim Naturschutz zunimmt und die Nationalparks zunehmend militarisiert werden.

Forderung nach Rückkehr und Verwaltung der Schutzgebiete durch die indigenen Völker

„Seit fast einem halben Jahrhundert werden indigene Völker in Nepal von Regierungen im Stich gelassen, die laut Verfassung verpflichtet wären, deren Rechte zu wahren. Um diesen Schaden zu beheben, müssen die nepalesischen Behörden die Rechte der indigenen Völker auf ihr angestammtes Land anerkennen und ihnen die Rückkehr ermöglichen“, sagte Jagat Basnet, Exekutivdirektor des CSRC. „Dies muss mit Gesetzesänderungen einhergehen, die das Recht der indigenen Völker auf volle Beteiligung an der Verwaltung der Schutzgebiete garantieren, sowie mit einem inklusiven und partizipativen Prozess, um eine angemessene Entschädigung für das von den nepalesischen Behörden zugefügte Unrecht zu vereinbaren.“

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PA: Drakonisches Sicherheitsgesetz in Bangaldesch schränkt Meinungsfreiheit im Internet ein

Amnesty International berichtet von neuen weitreichenden Befugnissen der Behörden zur Überwachung des Internets. Insgesamt mehr als 400 Personen seien inhaftiert, darunter Journalist*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen. Amnesty fordert die Abschaffung des Gesetzes oder eine Überarbeitung zur Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen.

26. Juli 2021) Die Behörden in Bangladesch müssen die massiven Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit im Internet aufheben und das drakonische Gesetz zur digitalen Sicherheit umgehend abschaffen, sofern es nicht in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen gebracht werden kann. Dies fordert Amnesty International in einem heute veröffentlichten Briefing.

Im Rahmen des Berichts „No space for dissent“ untersuchte Amnesty International zehn Fälle von Personen, die unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit (Digital Security Act, DSA) massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Sie „verschwanden“, wurden willkürlich inhaftiert und gefoltert – nur, weil sie einflussreiche Persönlichkeiten in den Sozialen Medien kritisiert hatten. Der DSA, der vor drei Jahren verabschiedet wurde, beinhaltet breit gefasste und vage Bestimmungen und räumt den Behörden weitreichende Befugnisse zur Internetüberwachung ein.

Inhaftierungen, Folter, Todesfall
In Bangladesch wurden bis Juli 2021 mindestens 433 Personen unter dem DSA inhaftiert. Den meisten von ihnen wird das Verbreiten von Falschinformationen und üble Nachrede im Internet vorgeworfen. Zu den Betroffenen gehören unter anderem Journalist*innen, Karikaturist*innen, Musiker*innen, Aktivist*innen, Unternehmer*innen, Studierende und sogar ein Bauer, der weder lesen noch schreiben kann. Es kam bereits zu einem Todesfall: Mushtaq Ahmed starb im Gefängnis an einem Herzinfarkt, nachdem er dort zehn Monate lang ohne Prozess im Zusammenhang mit Anschuldigungen unter dem DSA inhaftiert war. Ein Mithäftling berichtete, dass Mushtaq Ahmed gefoltert worden sei.

Kaum Spielraum für unabhängige Medien
„Die Maßnahmen, die von den Behörden im Rahmen des DSA ergriffen wurden, zeigen, wie gefährlich es heute in Bangladesch geworden ist, die eigene Meinung zu äußern und abweichende Ansichten zu vertreten“, kommentiert Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International den heute veröffentlichten Bericht. „Die massiven Einschränkungen der Meinungsvielfalt haben einen abschreckenden Effekt auf die gesamte Gesellschaft dort. Das Vorgehen der Behörden engt den Spielraum für unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen stark ein.“ Schlack fordert, dass „die Verantwortlichen alle Gefangenen freilassen, die nur deshalb festgehalten werden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben.“

„Waffe gegen Andersdenkende“
Amnesty kritisiert, dass die Art und Weise, wie Verleumdung unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit strafrechtlich kriminalisiert wird, schwerwiegende Mängel aufweist. Dabei wird der DSA instrumentalisiert, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Die Organisation fordert die bangladeschischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass Verleumdungen in einem zivilrechtlichen und nicht in einem strafrechtlichen Prozess verhandelt werden. „Viele Bestimmungen im DSA kriminalisieren ein Verhalten, das als solches gar nicht unter Strafe stehen sollte. Die Anwendung dieses Gesetzes als Waffe gegen Andersdenkende durch die Behörden muss beendet werden“, so Annemarie Schlack. Und weiter: „Die UN-Mitgliedstaaten, die sich besorgt über das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bangladesch gezeigt haben, müssen diese Besorgnis angesichts der anhaltenden Menschenrechtsverstöße unter dem DSA weiterhin zum Ausdruck bringen. Sie müssen außerdem mit den bangladeschischen Behörden an der Umsetzung ihrer Empfehlungen arbeiten, damit sichergestellt wird, dass kritische Stimmen nicht länger zum Schweigen gebracht werden.“

Hintergrund:
Der im Oktober 2018 eingeführte DSA wird zunehmend eingesetzt, um abweichende Meinungen in den Sozialen Medien, auf Internetseiten und anderen digitalen Plattformen zu unterdrücken. Den Betroffenen drohen bis zu lebenslange Haftstrafen. Das Gesetz erteilt den Strafverfolgungsbehörden willkürliche Befugnisse, Durchsuchungen durchzuführen, Geräte und deren Inhalte zu beschlagnahmen und Personen ohne Haftbefehl zu inhaftieren, nur weil sie einen Kommentar im Internet geteilt haben. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankert ist, zu dessen Vertragsstaaten Bangladesch gehört.

Noch vor Inkrafttreten des DSA äußerten die UN-Sonderberichterstatter*innen für Meinungsfreiheit und die Lage der Menschenrechtsverteidiger*innen Bedenken. Im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) empfahlen zahlreiche UN-Mitgliedsstaaten der Regierung von Bangladesch, den DSA zu ändern, um „die Meinungsfreiheit im Internet sicherzustellen“. Obwohl die bangladeschische Regierung diese Empfehlung annahm, versäumte sie bisher deren Umsetzung. Stattdessen geht sie weiterhin massiv gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vor.

Amnesty International hat ein besorgniserregendes Muster festgestellt, nach dem die Behörden die Paragrafen 25 (Weitergabe, Veröffentlichung etc. von beleidigenden, falschen oder bedrohlichen Dateninformationen), 29 (Veröffentlichung, Weitergabe etc. von verleumderischen Informationen) und 31 (Straftatbestand und Strafe für die Gefährdung von Recht und Ordnung etc.) des Sicherheitsgesetzes als Waffe einsetzen, um kritische Stimmen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren.

Das Cyber-Tribunal mit Sitz in Dhaka, vor dem Straftaten im Internet – einschließlich der Fälle unter dem DSA – verhandelt werden, hat zwischen 1. Jänner und 6. Mai 2021 199 Fälle bearbeitet. Amnesty International stellte fest, dass 134 dieser Fälle auf Grundlage der drei genannten Paragrafen des DSA verhandelt wurden. In 80 Prozent dieser Fälle (107 von 134 Fällen) wurden die Verfahren sowohl nach Paragraf 25 als auch nach Paragraf 29 des DSA eingeleitet. Das Cyber-Tribunal hat im Berichtszeitraum fast 50 Prozent der Fälle (97 von 199 Fällen) wegen mangelnder Begründung und Beweise abgewiesen. Das macht jedoch die Menschenrechtsverletzungen, die die Betroffenen erlitten haben, nicht ungeschehen – einschließlich ihrer Inhaftierung über längere Zeiträume, noch bevor die Fälle überhaupt vor Gericht waren.

Im Rahmen des Berichts von Amnesty International zeigte sich, dass in sechs von zehn Fällen alle drei Paragrafen des DAS, gegen drei weitere Personen die Paragrafen 25 und 31 angewendet wurden. Die Klagen gegen acht der zehn Personen, deren Fälle im Rahmen des Berichts untersucht wurden, wurden von Vertreter*innen gesetzgebender oder Strafverfolgungsbehörden oder von Mitgliedern der Regierungspartei Awami League eingereicht.

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PA: Reporter ohne Grenzen veröffentlicht neue Feinde der Pressefreiheit

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat heute eine neue Liste mit den weltweit größten „Feindinnen und Feinden der Pressefreiheit veröffentlicht. Sie umfasst 37 Staats- und Regierungsoberhäupter, die in besonders drastischer Weise die rücksichtslose Unterdrückung der Pressefreiheit verkörpern.

Mit Viktor Orbán steht zum ersten Mal ein EU-Ministerpräsident auf der Liste, der seit seiner Rückkehr an die Macht im Jahr 2010 Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien in Ungarn angreift. Ebenfalls neu dabei sind der immer wieder gegen Reporterinnen und Reporter hetzende brasilianische Präsident Jair Bolsonaro und der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman, dem RSF unter anderem wegen des Mordes an Jamal Khashoggi Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft.

Auch die Hongkonger Regierungschefin Carrie Lam steht neu auf der Liste. In der chinesischen Sonderverwaltungszone musste mit der Zeitung Apple Daily im Juni ein Symbol der Pressefreiheit ihren Betrieb einstellen.

Daneben finden sich auf der Liste viele langjährige „Feinde der Pressefreiheit“. Zu ihnen gehören etwa Eritreas Präsident Isaias Afewerki, Chinas Staats[1]und Parteichef Xi Jinping, Syriens Machthaber Baschar al-Assad und der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko. „In allen Weltregionen sind neue Namen hinzugekommen. Ihre Unterdrückungsmethoden sind verschieden, dienen aber demselben Zweck: Kritische Berichterstattung um jeden Preis zu verhindern. Darunter leiden die Journalistinnen und Journalisten, die trotzdem mutig weiterrecherchieren, aber auch die Bevölkerung, der damit der gerade in Zeiten einer globalen Pandemie so wichtige Zugang zu unabhängigen Informationen verwehrt wird“, sagte RSF[1]Geschäftsführer Christian Mihr.

„Erschreckend ist auch, dass die Verantwortlichen trotz brutaler Verbrechen oft straflos davonkommen.“ Die Liste der „Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie prangert jedoch besonders gravierende Beispiele für die Einschränkung journalistischer Arbeit an. Reporter ohne Grenzen veröffentlicht die Liste in unregelmäßigen Abständen seit 2001, zuletzt am 2. November 2016 zum UN-Welttag gegen Straflosigkeit für Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten. RSF wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Liste mit nichtstaatlichen Gruppen wie Extremisten- und Verbrecherorganisationen veröffentlichen.

Asien-Pazifik
Die meisten Neuzugänge in diesem Jahr verzeichnet die Region Asien-Pazifik, in der allein 13 der insgesamt 37 „Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit“ regieren.
In Hongkong unterstützt Regierungschefin Carrie Lam mittlerweile offen die repressive Politik des chinesischen Präsidenten Xi Jinping gegen die Medien. Das führte zum Aus der kritischen Tageszeitung Apple Daily und zur Inhaftierung des Verlegers Jimmy Lai, der unter dem sogenannten, von Peking aufgezwungenen Sicherheitsgesetz angeklagt wurde. Er muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
Auf den Philippinen haben die Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten und auf unabhängige Medien seit dem Amtsantritt von Präsident Rodrigo Duterte 2016 stark zugenommen. Mindestens vier Medienschaffende wurden dort im vergangenen Jahr wegen ihrer Arbeit getötet. Der wichtigste nationale Sender ABS-CBN musste schließen, weil seine Lizenz nicht erneuert worden war. Das Duterte-Regime hat außerdem die preisgekrönte Journalsitin Maria Ressa und die von ihr gegründete Nachrichtenseite Rappler im Visier. Gegen Ressa laufen mehrere Verfahren und in weniger als zwei Jahren wurden zehn Haftbefehle gegen sie ausgestellt.
In Myanmar hat Anfang Februar das Militär unter Juntachef Min Aung Hlaing wieder die Macht übernommen. Mit dem Putsch wurde die Pressefreiheit im Land innerhalb weniger Tage um zehn Jahre zurückgeworfen. Dutzende Journalistinnen und Journalisten wurden festgenommen und unabhängigen Medien die Lizenz entzogen. RSF ist äußerst besorgt, dass die neue Militärdiktatur zu ähnlich drakonischen Mitteln zurückgreifen könnte, wie es die Junta in den Jahren 1967 bis 2011 tat, als Journalistinnen und Journalisten gefoltert und in Hundekäfigen eingesperrt wurden.
Zu den weiteren Neuzugängen gehören der seit 1985 an der Macht stehende kambodschanische Ministerpräsident Hun Sen, der pakistanische Premierminister Imran Khan, Indiens Premier Narendra Modi, Sri Lankas Präsident Gotabaya Rajapaksa und Bangladeschs Premierministerin Sheikh Hasina.

Europäische Union
Auch innerhalb der Europäischen Union regiert ein Feind der Pressefreiheit. Seit Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei 2010 an die Regierung gekommen sind, haben sie Ungarns Medienlandschaft Schritt für Schritt unter ihre Kontrolle gebracht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wurden in der staatlichen Medienholding MTVA zentralisiert, zu der auch Ungarns einzige Nachrichtenagentur MTI gehört. Die regionale Presse ist seit dem Sommer 2017 vollständig im Besitz Orbán-freundlicher Unternehmer. Im Herbst 2018 wurden fast 500 regierungsnahe Medienunternehmen in einer Holding zusammengefasst, um ihre Berichterstattung zentral zu koordinieren. Wichtige unabhängige Medien wurden ausgeschaltet. Zuletzt traf es das landesweit größte Nachrichtenportal Index.hu und den kritischen Radiosender Klubrádió. Auch die überregionalen Zeitungen Népszabadság und Magyar Nemzet wurden eingestellt. Regierungskritische und investigative Berichte finden über kleinere Online-Medien nur noch geringe Verbreitung. Wiederholt haben regierungsnahe Medien „schwarze Listen“ unliebsamer Journalistinnen und Journalisten veröffentlicht.

Lateinamerika
Erstmals auf der Liste der „Feinde der Pressefreiheit“ steht der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro. Schon seit seinem Wahlkampf im Jahr 2018 setzt Bolsonaro vor allem auf die sozialen Netzwerke und umgeht die traditionellen Medien. Kritische Journalistinnen und Journalisten beleidigt, verunglimpft, stigmatisiert und demütigt er und bedient sich dabei bisweilen äußerst geschmackloser und vulgärer Sprache, besonders gegenüber weiblichen Medienschaffenden. Dass manche Medien „schlimmer als Müll“ seien, „weil Müll recyclebar“ sei, ist dabei noch eins der harmloseren Beispiele. Unterstützt wird Bolsonaro dabei von seinem engen Umfeld und vor allem seinen Söhnen, die ebenfalls Politiker sind und ihm in punkto aggressiver Rhetorik in nichts nachstehen. In den sozialen Medien fährt eine ganze Armee von Anhängerinnen, Anhängern und Bots Hetzkampagnen gegen die Presse. S
Seit Nicaraguas Staatspräsident Daniel Ortega 2016 zum dritten Mal in Folge ins Amt gewählt wurde, wird die unabhängige Presse im Land mit Drohungen, Verfolgungen, Verleumdungskampagnen, willkürlichen Festnahmen, dem Entzug von Werbegeldern und dem „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“ gegängelt. Seit 2018 wurde zudem die Lieferung von Tinte, Papier und Kautschuk so stark eingeschränkt, dass die meisten gedruckten Zeitungen des Landes ihr Erscheinen einstellen mussten. Vor der Präsidentenwahl im November 2021 hat das Ortega-Regime sein Zensurarsenal noch einmal verstärkt, indem gegen oppositionelle Politikerinnen, Politiker und Medien Gerichtsverfahren eingeleitet wurden.
Erstmals auf der Liste vertreten ist Miguel Díaz-Canel, seit Oktober 2019 Staatspräsident von Kuba. Unter ihm wird die Null-Toleranz-Politik der Castros gegenüber unabhängigen Medien unvermindert fortgesetzt, auch wenn durch die Ausbreitung des Internets vereinzelt Freiräume entstanden sind.
Wie schon 2016 ist auch in diesem Jahr Venezuelas Staatspräsident Nicolás Maduro auf der Liste vertreten.

Naher Osten und Nordafrika
Zu den Neuzugängen zählt der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman. Aller Reformrhetorik zum Trotz hat der starke Mann im Staat seit seiner Ernennung 2017 die Repression vor Ort noch verstärkt. Mehr als 30 Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger sind derzeit in Saudi-Arabien im Gefängnis, weil sie kritisch über die Politik des Königreichs oder über die Zustände im Land berichtet haben. Mehrere sollen im Gefängnis gefoltert worden sein oder sind schwer krank und werden unzureichend medizinisch versorgt.
Die Ermordung des Exil-Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul 2018 hat gezeigt, dass Kritikerinnen und Kritiker selbst im Ausland nicht sicher sind. Vor dem Hintergrund hat RSF beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Mohammed bin Salman wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet.
Unverändert katastrophal ist die Situation unabhängiger Journalistinnen und Journalisten auch unter Syriens kürzlich im Amt betätigtem Präsidenten Baschar al-Assad, Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi, Bahrains König Hamad bin Isa Al Chalifa und Irans religiösem Führer Ali Chamenei.
Im Iran wurde 2020 der Journalist Ruhollah Sam hingerichtet – die erste staatliche Exekution eines Medienschaffenden seit 30 Jahren.

Osteuropa und Zentralasien
In Osteuropa zählt RSF den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie Alexander Lukaschenko in Belarus bereits seit mehr als 20 Jahren zu rigorosen „Feinden der Pressefreiheit“.
In Russland brachte Putin nach seinem Amtsantritt im Jahr 2000 das Fernsehen sowie die wichtigsten unabhängigen Verlage unter die Kontrolle des Kreml. Seit den Massenprotesten im Winter 2011/12 verschärfte die Staatsmacht unter seiner Führung die Zensur auch im Internet massiv. Kritische Medienschaffende riskieren ihr Leben: Seit Putins Amtsantritt wurden mindestens 37 Reporterinnen und Reporter wegen ihrer Arbeit ermordet, kaum eines dieser Verbrechen wurde aufgeklärt. Nach den Protesten zur Unterstützung des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny und wenige Monate vor der Duma-Wahl im September hat sich die Situation für unabhängige Medienschaffende in diesem Jahr noch einmal deutlich verschärft. Sie laufen Gefahr, willkürlich zu ausländischen Agentinnen und Agenten erklärt zu werden. Mehrere kremlkritische Nachrichtenportale mussten deshalb in den vergangenen Wochen ihre Arbeit einstellen oder kämpfen ums finanzielle Überleben.
Noch düsterer ist die Lage in der nordkaukasischen Teilrepublik Tschetschenien, wo Präsident Ramsan Kadyrow jeden Widerspruch mit brutaler Gewalt unterdrückt und seit 2016 zu den größten „Feinden der Pressefreiheit“ weltweit zählt.
In Belarus unterdrückt Alexander Lukaschenko, der das Land seit 1994 diktatorisch regiert, die freie Verbreitung von Informationen auf brutale Weise. Mehr als 500 Journalistinnen und Journalisten wurden seit Beginn der Proteste gegen seine Herrschaft im vergangenen Sommer festgenommen und im Gefängnis zum Teil schwer misshandelt. 25 von ihnen sind nach wie vor in Haft. Ausländische Medienschaffende haben kaum noch die Möglichkeit, legal in Belarus zu arbeiten. Der wichtigsten unabhängigen Nachrichtenseite Tut.by wurde die Lizenz entzogen, Chefredakteurin Maryna Solatawa sitzt im Gefängnis, der Zugang zur Seite ist inzwischen gesperrt. Am 23. Mai sorgte Lukaschenko für internationale Empörung, als er ein Passagierflugzeug nach Minsk umleiten und zwangslanden ließ, um den im Exil lebenden regimekritischen Blogger Roman Protassewitsch (Raman Pratassewitsch) verhaften zu lassen.
Neu auf der Liste der Pressefreiheit steht seit diesem Jahr Tadschikistans Präsident Emomali Rachmon. Die wichtigsten unabhängigen Medien mussten unter dem Druck der Staatsmacht schließen, unabhängige Webseiten und soziale Netzwerke werden blockiert. Die meisten Journalistinnen und Journalisten üben sich in strenger Selbstzensur. Wer kritisch über Korruption in der herrschenden Elite berichtet, riskiert jahrelange Gefängnisstrafen.
Ähnlich schwierig ist die Lage in Turkmenistan und im südkaukasischen Aserbaidschan. Die Präsidenten Gurbanguli Berdimuchamedow und Ilcham Alijew werden von RSF ebenfalls als „Feinde der Pressefreiheit“ eingestuft. Afrika südlich der Sahara
Einer der größten „Feinde der Pressefreiheit“ in Afrika ist Eritreas Präsident Isaias Afewerki, der seit 1993 regiert und seit Beginn der Auflistung im Jahr 2001 durchgehend vertreten ist. Das Regime hat jede freie Medienberichterstattung unterbunden. Im Zuge einer Verhaftungswelle vor nunmehr 20 Jahren kam auch der schwedisch-eritreische Journalist Dawit Isaak ins Gefängnis. RSF fordert unvermindert, dass er freikommt. Viele seiner Mitstreiter sind inzwischen gestorben.
Ebenso lange gelten Paul Kagame, der 1994 erst Vizepräsident und im Jahr 2000 Präsident Ruandas wurde, und der Staatschef von Äquatorialguinea, Teodoro Obiang Nguema Mbasogo, als erwiesene „Feinde der Pressefreiheit“. Kagame kann durch eine Verfassungsänderung für eine dritte Amtszeit kandidieren und theoretisch bis 2034 im Amt bleiben.
Neu hinzu gekommen sind die Präsidenten Paul Biya in Kamerun, Ismael Omar Guelleh in Dschibuti und Yoweri Museveni in Uganda.

Link zur Liste von RSF: https://www.reporter-ohne[1]grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Feinde_der_Pressefreiheit/RSF_Feinde_der_Pressefrei heit_2021.pdf  

PA: Gesundheit als Basis für Entwicklung

Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Umgekehrt ist nachhaltige Entwicklung unverzichtbar für ein gesundes Leben. Denn Armut ist einer der gravierendsten Krankheitstreiber. Was es braucht, um diesem Teufelskreis zu entkommen, und wie Österreich dabei seine Partnerländer unterstützt, zeigt die aktuelle Ausgabe der Weltnachrichten, des Magazins der Austrian Development Agency (ADA).

Wien, 21. Juni 2021 – Armut führt zu Hunger, Unter- oder Mangelernährung und ist damit eine der häufigsten Krankheitsursachen. Faktoren wie Arbeitslosigkeit, mangelnde Schulbildung oder fehlende Möglichkeiten zur Familienplanung wirken sich zusätzlich negativ auf die Gesundheit aus.
 
Gesundheit ist das Recht jedes Menschen, sie ist aber auch unerlässlich für die Entwicklung von Gesellschaften. Das verdeutlichen die 17 Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), von denen sich mehr als ein Dutzend auf Gesundheit beziehen. SDG 3 zielt explizit auf Gesundheit und Wohlergehen für alle ab.
 
Ungleich verteilt
Wie benachteiligt viele Regionen der Welt noch immer sind, zeigen folgende Zahlen der Weltbank: Lag die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich 2018 bei 82 Jahren, so betrug sie etwa in Uganda nur 63 und in Burkina Faso 61 Jahre. Auch bei der Säuglingssterblichkeit gibt es große Unterschiede. Während in Österreich 2019 drei Säuglinge pro 1.000 Geburten nicht überlebten, waren es in Mosambik 55 und in Bhutan 24. Bei der Versorgung mit Spitalsbetten gibt es ebenfalls eine große Kluft. In Österreich stehen für 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 7,3 Spitalsbetten zur Verfügung (2018), in Äthiopien etwa nur 0,3 (2016).
 
Außerdem mangelt es Ländern des Globalen Südens an Geld und qualifiziertem Personal für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Allein in Afrika fehlen rund 3 Millionen Gesundheitsfachkräfte. Hinzu kommt vielerorts die überalternde Bevölkerung, auf die die Gesundheits- und Sozialsysteme meist nicht ausgerichtet sind.
 
Schlüssel zum Erfolg
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Umsetzung der SDGs. Damit Ziel 3 „Gesundheit und Wohlergehen für alle“ erreicht wird, braucht es eine integrierte Entwicklung, die die Wechselwirkung zwischen Gesundheit und sozialen, ökonomischen und ökologischen Faktoren wie Einkommen, Bildung, Transport, Handel, Landwirtschaft oder Umwelt und Klima berücksichtigt.
 
Die Schwächsten unterstützen
Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit setzt dort an, wo sie über langjährige Expertise verfügt. Im Flüchtlingscamp Imvepi im Norden Ugandas etwa unterstützt sie das Rote Kreuz dabei, die hygienische Situation zu verbessern. Denn verschmutztes Wasser, mangelnde oder unsichere Toiletten sowie unhygienische Verhältnisse sind eine Brutstätte für Krankheiten. In den Schulen und am Markt des Camps gibt es nun Latrinen anstatt „fliegender Toiletten“ – so wurden die Plastiktüten genannt, in denen davor oft die Notdurft entsorgt werden musste. Ein Zentrum für Abfallmanagement ist am Entstehen.
 
Bereits seit 2011 beteiligt sich die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit an einem Programm der Vereinten Nationen, das sich für die medizinische Grundversorgung palästinensischer Flüchtlinge einsetzt. Bisher hat sie dazu 12,6 Millionen Euro beigetragen. Damit konnten 2,7 Millionen Menschen erreicht werden.
 
In Nepal arbeitet Österreich gemeinsam mit der zivilgesellschaftlichen Organisation PHASE daran, dass Schwangere, stillende Mütter und Kinder in ländlichen Gemeinden besser versorgt und ernährt sind. Denn ausreichende und ausgewogene Ernährung gilt als Grundvoraussetzung für ein gesundes Leben.
 
Außerdem in den Weltnachrichten 2/2021 zu lesen:

  • Zwischen Terror und Virus: Burkina Faso im Würgegriff zweier Gefahren
  • Vernachlässigte Tropenkrankheiten: Problem der Armen. Ein Interview mit Mwelecele Ntuli Malecela, Leiterin der Abteilung für die Kontrolle vernachlässigter Tropenkrankheiten der Weltgesundheitsorganisation
  • Damit das Lächeln zurückkehrt: In der kenianischen Region Kisumu steht es nicht gut um reproduktive Gesundheit und Frauenrechte. Durch Aufklärung, Verhütungsangebote und Rechtshilfe soll sich das ändern.

Die Weltnachrichten berichten vierteljährlich über entwicklungspolitische Themen. Herausgeber ist die Austrian Development Agency. Alle Beiträge, Reportagen, Interviews und Geschichten sind auch online nachzulesen. Die Weltnachrichten sind kostenlos. Bestellungen unter oeza.info@ada.gv.at.
 
Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 550 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Georg Keri
Tel.: +43 1 90399-2402
georg.keri@ada.gv.at
www.entwicklung.at

PA: Amnesty International zur verheerenden COVID-19-Welle in Nepal

Nepals Politiker*innen müssen ihre Differenzen überwinden und in den kommenden Wochen entschiedene Maßnahmen ergreifen, um Tausende von Leben zu retten, während das Land eine tödliche zweite Welle von COVID-19 erleidet. Das mahnt Amnesty International in einem heute veröffentlichten Briefing unter dem Titel “Struggling to Breathe: The Second Wave of COVID-19 in Nepal” ein, in dem auch eine verstärkte Unterstützung durch die internationale Gemeinschaft gefordert wird.

Während sich die nepalesische Führung in Machtkämpfe verstrickt hat, die dazu führten, dass das Parlament des Landes in den letzten fünf Monaten zweimal aufgelöst wurde, hat COVID-19 überhandgenommen. Nepal hat derzeit eine der höchsten Infektionsraten der Welt, und im April rechnete das Gesundheitsministerium des Landes mit weiteren 300.000 Fällen bis Juli. Die nepalesische Infrastruktur leidet bereits jetzt unter den aktuellen Fallzahlen, es mangelt an Sauerstoff, Intensivbetten, persönlicher Schutzausrüstung und Impfstoffen. Laut einem UN-Bericht, der am 14. Mai veröffentlicht wurde, hat Nepal weltweit die höchste „effektive Reproduktionsrate“ und die höchste Rate an positiven Tests. Die aktuelle Krise wird durch ein mutiertes Virus verschärft, das zu einer höheren Sterblichkeitsrate und zusätzlichen Komplikationen wie Lungenentzündungen führt, was den Bedarf an Sauerstoff erhöht. Auch der Mangel an COVID-19-Impfstoffen hat die Bemühungen des Landes, die Belastung des Gesundheitssystems zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus einzudämmen, stark behindert.

„Wir erleben derzeit in Nepal die gleiche verzweifelte Situation, die wir in den letzten Monaten in Indien gesehen haben. Das Gesundheitssystem des Landes steht auf der Kippe, die Krankenhäuser stoßen an ihre Kapazitätsgrenzen, und das überlastete und hoffnungslos unterfinanzierte Personal ist nicht in der Lage, mit der überwältigenden Nachfrage Schritt zu halten“, sagte Yamini Mishra, Direktorin von Amnesty International für den asiatisch-pazifischen Raum. „Um Tausende von Leben zu retten, müssen die nepalesischen Behörden jetzt der Beschaffung und Lieferung von Sauerstoff Priorität einräumen, die bisher durch Untätigkeit und bürokratisches Gerangel aufgehalten wurde. Die internationale Gemeinschaft muss ihrerseits dringend Sauerstoff, Beatmungsgeräte, Impfstoffe und andere lebensrettende Produkte bereitstellen.“

Unterfinanziertes Gesundheitssystem, unzureichende Reaktion der Behörden
Der aktuelle Bericht “Struggling to Breathe: The Second Wave of COVID-19 in Nepal“ untersucht die verheerenden Auswirkungen des Virus auf das unterfinanzierte Gesundheitssystem des Landes und die Folgen des Mangels an Medikamenten und Ausrüstung für Krankenhauspersonal und COVID-19-Patient*innen. Das Briefing befasst sich auch mit der bisher unzureichenden Reaktion der nepalesischen Behörden und den besonders harten Auswirkungen der Pandemie auf die am meisten marginalisierten Gruppen des Landes.

COVID-19 hat sich in den letzten Monaten schnell in Nepal ausgebreitet und ist derzeit in allen sieben Provinzen des Landes verbreitet. Obwohl Gesundheitsexpert*innen glauben, dass die Zahl der Todesfälle unterschätzt wird, wurden bis zum 7. Juni nach Angaben der Regierung 7.990 COVID-19-Todesfälle in Nepal registriert, wobei das Institute for Health Metrics and Evaluation (IHME) bis zum 1. September 2021 eine Gesamtzahl von 34.887 Todesfällen prognostiziert.

„Wie in einem Kriegsgebiet“
Ein Mitarbeiter des Gesundheitswesens, mit dem Amnesty International sprach, fasste das Ausmaß der Situation in seinem Krankenhaus als „wie in einem Kriegsgebiet“ zusammen. Ein anderer beschrieb die Krise als schlimmer als das verheerende Erdbeben, das Nepal im April 2015 heimsuchte und bei dem fast 9.000 Menschen getötet und fast 22.000 verletzt wurden.

Weniger als 10 Prozent der Bevölkerung geimpft
Wie andere Länder in Südasien hat auch Nepal mit einem drastischen Mangel an COVID-19-Impfstoffen zu kämpfen. Bis zum 10. Mai 2021 hatten weniger als 2,5 Millionen der 30 Millionen Einwohner*innen Nepals auch nur eine Impfung erhalten – weniger als einer von zehn Menschen. COVAX, eine globale Initiative zur Unterstützung von Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen beim Zugang zu Impfstoffen, kann ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, und die reicheren Länder horten weiterhin überschüssige Vorräte weit über ihren Bedarf hinaus.

„Nepal braucht dringend mehr Impfstoffe, um diese tödliche zweite Welle von COVID-19 zu bekämpfen. Länder wie China und die USA haben jetzt zugesagt, Impfstoffe für Nepal zu liefern, doch das reicht nicht aus. Die internationale Gemeinschaft muss sich zusammentun und globale Mechanismen wie COVAX unbedingt unterstützen, um einen gerechten Zugang zu Impfstoffen zu gewährleisten und den Ressourcen- und Technologietransfer zur Herstellung von Impfstoffen vor Ort zu priorisieren“, so Yamini Mishra.

Hintergrund:
Der aktuelle Bericht von Amnesty International untersuchte den Zeitraum von 29. April bis 21. Mai 2021. Die COVID-19-Situation in Nepal ändert sich täglich, und die Zahl der verzeichneten Infektionen scheint seit dem 7. Juni zu sinken. Die in diesem Briefing genannten dringenden Forderungen bleiben jedoch für Nepal relevant, da es weiterhin mit einer hohen Anzahl von Fällen im ganzen Land zu kämpfen hat.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Eleonore Rudnay +43 664 400 10 56
E-Mail: presse@amnesty.at

PA Südwind: Ohne verbindliche Regeln für Konzerne droht der Kampf gegen Kinderarbeit zu scheitern

Kinderarbeit steigt erstmals seit 20 Jahren an – Menschenrechtsorganisation Südwind fordert verbindliche Konzernverantwortung in Form eines strengen Lieferkettengesetzes.

Wien, am 10. Juni 2021. Im Vorfeld des Welttags gegen Kinderarbeit verweist die Menschenrechtsorganisation Südwind auf verfehlte Ziele und fordert verbindliche Regeln für Unternehmen und Konzerne. Wie ein neuer UNICEF-Bericht zeigt, steigt die Zahl ausgebeuteter Kinder erstmals seit 20 Jahren auf über 160 Millionen. Rund 70 Millionen Kinder sind von der schlimmsten Form der Kinderarbeit betroffen und arbeiten in Sklaverei oder sklavenähnlichen Abhängigkeiten. Für Südwind sind mangelhafte wirtschaftspolitische Gegenstrategien mitverantwortlich für die verschärfte Lage. „Für Menschenrechtsvergehen muss es harte Strafen setzen. Die freiwillige Selbstverpflichtung von Unternehmen greift viel zu kurz. Auch Österreichs Supermarktregale werden erst dann frei von Ausbeutung und Kinderarbeit sein, wenn Unternehmen für ihre Lieferketten haften müssen“, so Stefan Grasgruber-Kerl, Menschenrechtsexperte bei Südwind. „Die österreichische Bundesregierung muss hier endlich aktiv werden und ein strenges Lieferkettengesetz vorlegen. Die Ausbeutung von Kindern für Genussmittel wie Schokolade darf nicht länger hingenommen werden.“

Der größte Problemsektor im Kampf gegen die weltweite Kinderarbeit ist die Landwirtschaft. Besonders prekär ist etwa die Lage im Kakaoanbau. „Die großen Schokoladekonzerne haben sich schon vor 20 Jahren Ziele selbst vorgegeben, diese wenig später dennoch verwässert und am Ende verfehlt. Gleichzeitig üben internationale Marken oftmals gewaltigen Preisdruck auf die Produzentinnen und Produzenten aus und befeuern damit Missstände wie Kinderarbeit, Hungerlöhne und gesundheitsschädigende Arbeit“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl.

Im Jahr 2001 haben die großen Schokolade-Konzerne versprochen, Kinderarbeit bis 2020 um 70 Prozent zu reduzieren. Laut einer Studie der Universität Chicago aus 2020 müssen alleine in der Elfenbeinküste und Ghana immer noch etwa 1,5 Millionen Kinder unter besonders ausbeuterischen Bedingungen arbeiten. Beide Länder sind zusammen für 60 Prozent der globalen Kakaoproduktion verantwortlich und beliefern auch in Österreich namhafte Marken. Für die Kinder bedeutet das in der Regel, dass sie nicht regelmäßig zur Schule gehen können und ihre Gesundheit gefährdet wird durch den Einsatz von Pestiziden, das Hantieren mit scharfen Werkzeugen oder das Tragen schwerer Lasten.

„Damit Konzerne endlich Verantwortung für die Ausbeutung in ihren Lieferketten übernehmen, braucht es ein Gesetz, das eine zivilrechtliche Haftung vorschreibt für möglichst alle Zulieferer von Unternehmen aller Größen“, so Stefan Grasgruber-Kerl. Gemeinsam mit der breiten zivilgesellschaftlichen Allianz Netzwerk Soziale Verantwortung macht sich Südwind im Rahmen der Petition „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ stark für ein rechtlich bindendes Lieferkettengesetz in Österreich sowie einem strengen Rechtsrahmen für Konzernverantwortung auf EU- und UN Ebene.

Die Petition „Menschenrechte brauchen Gesetze“ kann unterschrieben werden unter: www.suedwind.at/petition

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: 0650 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

Online-Workshop: Skills for Green and Just Transitions. The role of Vocational Education and Training for Sustainable Development

The human capability to learn is widely regarded as one of the most important resources for achieving a sustainable society. Yet, traditional institutions of learning are lagging behind in transmitting such kind of transformative skills. In particular, the role of Vocational Education and Training (VET) is often limited to providing technical skills for greener economies. But will this suffice?

Faced with the climate emergency, there is a need for a radical reimagining of approaches to VET. Common VET practices are still tied to environmentally and socially unsustainable models of growth and work. Often, and particularly in the Global South, they do not correspond to the reality of informal and precarious work many people are faced with.

A radical re-imagining of VET requires an in-depth discussion on what a transition to a greener and just economy will mean at the global level.

The online Workshop will give room to an exchange of expertise and experience between the Global South and North. It will discuss main challenges and possible ways forward.

Keynotes:
Presha Ramsarup
: Skills for green and just transitions. What challenges for VET?
Dr. Presha Ramsarup is Director at the Centre for Researching Education and Labour at University of Witwatersrand in Johannesburg, South Africa. Her research work focuses on Green Skill learning pathways.

Simon McGrath: The need to go beyond the VET orthodoxy
Professor Simon McGrath is UNESCO Chair in International Education and Development at the University of Nottingham and Extraordinary Professor at the University of the Western Cape.

Date:  2021
Time: 17:00 – 19:30

Convener: ÖFSE – Austrian Foundation for Development Research  

> Programme (pdf)

> Please register at: registration@oefse.at

After Registration the access code will be sent to you.

EINLADUNG ZUM ONLINE-WEBINAR: GLOBAL INEQUALITY TALK #3

Paulo Freire Zentrum  und Partner der Entwicklungstagung laden zu einem Webinar zum Thema Lieferketten-Ungleichheit.

Viele der Waren, die wir tagtäglich konsumieren, stammen nicht aus fairem Handel und fairer Produktion. Billige Angebote in unseren Geschäften sind, ethisch gesehen, teuer erkauft. Sie überschreiten viele Grenzen – und dies im mehrfachen Sinn. Damit verbinden sie Arbeit-, Produktions- und Lebensverhältnisse in Nord und Süd.
Wer aber ist für die Schattenseiten des globalen Warenhandels verantwortlich? Die im Oktober 2020 von der Treaty Allianz Österreich gestartete Kampagne für ein Lieferkettengesetz sieht jene Konzerne, die als Handelsunternehmen den globalen Welthandel abwickeln und kontrollieren, gefordert.
Was den internationalen Warenhandel zu einem Brennspiegel globaler Ungleichheit macht und was von einem Lieferkettengesetz zu erwarten ist, das diskutieren wir beim Global Inequality Talk #3 am 19. Mai 2021!

Am Podium: Bettina Rosenberger (Netzwerk Soziale Verantwortung) und Elke Schüßler (Johannes Kepler Universität Linz)
Moderation: Gerald Faschingeder (Paulo Freire Zentrum)
Termin: Mi., 19. Mai 2021, 16.00 – 16.45 Uhr (45 Minuten)
Format: Zoom Webinar; Der Zugangs-Link wird den Angemeldeten kurzfristig zugesendet.
Sprache: Deutsch
Anmeldeschluss: Mo., 17. Mai 2021, 12.00 Uhr
Infos:  https://entwicklungstagung.at/global-inequality-talk-3-globale-lieferkettenungleichheit/ 

Über die Speakerinnen:

Bettina Rosenberger hat Internationale Entwicklung und Politikwissenschaft in Wien studiert und beschäftigt sich mit sozialen Bewegungen, Gewerkschaftsarbeit und Menschenrechten. Sie ist Koordinatorin der zivilgesellschaftlichen Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze”. Im Sommer 2019 begann sie für das NeSoVe (Netzwerk Soziale Verantwortung ) zu arbeiten, seit Juni 2020 als Geschäftsführerin dort.

Elke Schüßler ist Professorin für Betriebswirtschaftslehre und Vorständin des Instituts für Organisation an der Johannes Kepler Universität Linz. Schüßler hat als von 2016-2019 das “Global Garment Supply Chain Governance“-Projekt geleitet. Sie ist Mitautorin am Buch „Globale Warenketten und ungleiche Entwicklung“ (Hg. Fischer/Reiner/Staritz; Wien 2021).