Archiv der Kategorie: Asien

image_pdfimage_print

NEWSLETTER 2/2021: SDG 1: „Armut“, u.v.m.

Diesmal mit Recherchematerial zum Nachhaltigkeitsziel 1 „Armut“, einer Vorberichterstattung zu den anstehenden Wahlen in Nicaragua, einem Überblick zu kommenden Wahlen weltweit, Gedenk- und Aktionstagen, sowie Terminen.

Kommende Wahlen in Lateinamerika, Asien und Afrika
24. Okt. Usbekistan: Parlamentswahl und Präsidentschaftswahl
7. Nov. Nicaragua: Parlamentswahl und Präsidentschaftswahl
21. Nov. Chile: Parlamentswahl und Präsidentschaftswahl
28. Nov. Honduras: Parlamentswahl und Präsidentschaftswahl
4. Dez. Gambia: Präsidentschaftswahl
12. Dez. Neukaledonien: Unabhängigkeitsreferendum
24. Dez. Libyen: Parlamentswahl

Internationale Gedenk- und Aktionstage

·         24. Okt.: Welttag der Vereinten Nationen und der Information über Entwicklungsfragen. An diesem Tag ist 1945 die Charta der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Die Vereinten Nationen sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von 192 Staaten, ihre wichtigsten Aufgaben sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Der Welttag der Information über Entwicklungsfragen findet seit 1972 auf Beschluss der UN mit dem Ziel statt, die weltweite Aufmerksamkeit auf die Entwicklungsprobleme zu lenken sowie auf die Notwendigkeit der Stärkung internationale Zusammenarbeit, um diese globalen Ungerechtigkeiten zu lösen.

·         2. Nov.: Internationaler Tag gegen Straflosigkeit für Verbrechen an JournalistInnen, 2013 von den Vereinten Nationen im Andenken an zwei in 2013 in Mali getötete JournalistInnen initiiert.

·         15. Nov.: Writers in Prison Day, initiiert 1980 durch das 1960 gegründete „Writers in Prison“-Kommittee der Schriftstellervereinigung P.E.N., in dem über 150 Schriftstellerorganisationen aus mehr als 100 Nationen vereinigt sind. An diesem Tag wird an verfolgte, inhaftierte und ermordete SchriftstellerInnen sowie JournalistInnen erinnert.

·         16. Nov.: Internationaler Tag für Toleranz. Am 16. November 1995 unterzeichneten 185 Mitgliedsstaaten der UNESCO die Erklärung der Prinzipien zur Toleranz. Seitdem erinnert die UNESCO jährlich an jene Regeln, die ein menschenwürdiges Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen und Religionen ermöglichen.

·         29. Nov.: Buy Nothing Day. Der Buy Nothing Day (deutsch: Kauf-Nix-Tag) ist ein konsumkritischer Aktionstag am letzten Freitag im November. Er wird mittlerweile in 80 Ländern – auch in Österreich – organisiert. Er ist die Antwort auf den Black Friday, der in den USA traditionell die Kaufsaison für Weihnachten einleitet.

·         2. Dez.: Internationaler Tag zur Abschaffung der Sklaverei, von den Vereinten Nationen zur Abschaffung der Sklaverei initiiert in Erinnerung an die 1949 verabschiedete Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Ausbeutung von Personen. Weltweit leben immer noch mehr als 20 Millionen Menschen in Sklaverei oder sklavenähnlichen Verhältnissen.

·         2. Dez.: Internationaler Tag des Ehrenamtes zur Anerkennung und Förderung ehrenamtlichen Engagements. Der Tag wurde 1985 von den Vereinten Nationen (UN) beschlossen.

·         10. Dez.: Tag der Menschenrechte. Seit 1948 wird an diesem Tag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht und von Menschenrechtsorganisationen genutzt, um auf Verletzungen dieser Rechte hinzuweisen.

·         18. Dez.: Internationaler Tag der MigrantInnen. 2000 hat die UNO diesen Tag ausgerufen, 1990 wurde die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Migranten und ihrer Familienangehörigen von der UN-Vollversammlung angenommen.

Veranstaltungs-Termine

22. Okt.: Online-Talk: Elektroschrott in Europa und Ghana
Warum gelangt E-Schrott trotz Verboten nach Ghana? Was bedeutet das für Menschen & Umwelt? Wie kann illegale Verschiffung verhindert werden? Der Umweltjournalist Mike Anane berichtet in diesem Online-Talk von Südwind und ISJE über die aktuellen Entwicklungen in Ghana. Er stellt notwendige politische Lösungsansätze und Regulierungsmaßnahmen zur Diskussion, welche den illegalen Export von Elektroschrott unterbinden und die schädlichen Auswirkungen von elektronischen und elektrischen Geräten am Ende ihrer Nutzungsdauer reduzieren können.
Mehr Info

Bis 24. Okt.: Ausstellung World Press Photo 21 in Wien
Zum 20. Mal präsentiert das WestLicht die wichtigste Leistungsschau der internationalen Pressefotografie. 
Mehr Info

27. Okt.: Online: Global Inequality Talk #6: Gender – SDGs – Österreich
Was kann Österreich tun, um Geschlechtergleichstellung als eine der zentralen Forderungen der Nachhaltigen Entwicklungsziele weltweit durchzusetzen? Darüber diskutiert um 16 Uhr Henrike Brandstötter (Entwicklungspolitische Sprecherin der NEOS) mit Claudia Thallmayer (Entwicklungspolitisches Netzwerk für Frauenrechte und feministische Perspektiven WIDE). 
Nähere Infos & Anmeldung

29. bis 31. Okt.: WeFair in Linz
Die Messe für einen nachhaltigen Lebensstil.
Mehr Info

4. Nov.: Klimakrise befeuert Vertreibung
Podiumsdiskussion um 19 Uhr mit Adil Najam, Raya Muttarak und Jane Linekar in der Hauptbücherei am Gürtel, Wien.
Die Veranstaltung geht der Frage nach, wie sich die Klimakrise auf Konflikte und Vertreibungen im Globalen Süden auswirken.
Mehr Info

8. bis 30. Nov.: Entwicklungspolitische Hochschulwochen in Linz und Salzburg
Entwicklung wohin? Kontinuitäten unterbrechen – Nord-Süd verbinden – Neues verhandeln. Darum geht es bei der Veranstaltungsreihe von Südwind, die heuer erstmals auch in Linz stattfindet.
Programm und Anmeldung für Linz und Salzburg

16. bis 19. Nov.: YOUKI in Wels
Im Zentrum steht der Internationale Kurzfilmwettbewerb. Jährlich reichen dazu junge Regisseur*innen aus aller Welt ihre Filme bei uns ein.
Mehr dazu

19. bis 21. Nov.: ÖKO FAIR 2021 in Innsbruck
Bei der dritten Tiroler Nachhaltigkeitsmesse 2021 werden ökofaire Produkt- und Dienstleistungsangebot aus den Bereichen Mode & Textilien, Ernährung, Lifestyle und Tourismus und ein buntes Rahmenangebot präsentiert.
Mehr Info

Bis 15. März 2022: Ausstellung: Re:present Unlearning Racism im Weltmuseum Wien
Gezeigt werden die Arbeiten von zwölf Künstler*innen und Künstlern aus drei Kontinenten, die sich mit Fragen von Rassismus und Identität auseinandersetzen.
Mehr Info

PA: Gewalt und diskriminierende Politik gegen Muslime in Sri Lanka

Die muslimische Bevölkerung ist in Sri Lanka von Diskriminierung, Schikane und Gewalt betroffen. Nun zielt sogar die Regierungspolitik explizit auf die Minderheit ab. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor.

London/ Wien, 18. Oktober 2021. Der Bericht „From Burning Houses to Burning Bodies: Anti-Muslim Harassment, Discrimination and Violence in Sri Lanka“ dokumentiert die muslimfeindliche Entwicklung in Sri Lanka seit 2013 inmitten der zunehmenden Verbreitung des nationalistischen Sinhala-Buddhismus. Die Diskriminierung begann mit einer Serie von Angriffen durch Zivilpersonen, die straffrei blieben, und entwickelte sich zu einer explizit muslimfeindlichen Regierungspolitik. Darunter fallen beispielsweise die Zwangseinäscherung von Muslim*innen, die COVID-19 zum Opfer fielen sowie die aktuellen Gesetzesvorschläge, den Niqab (Gesichtsschleier) und die Madrasas (religiöse Schulen) zu verbieten.

„Muslimfeindlichkeit ist zwar in Sri Lanka nichts Neues, dennoch hat sich die Situation in den letzten Jahren stark verschärft. Alarmierend oft werden Gewalttaten gegen Muslim*innen von den Behörden stillschweigend gebilligt. Dies geht einher mit einer offen muslimfeindlichen Rhetorik und Politik der derzeitigen Regierung“, sagte Kyle Ward, stellvertretender internationaler Generalsekretär von Amnesty International. Er fordert: „Die sri-lankischen Behörden müssen diesen alarmierenden Entwicklungen Einhalt gebieten und ihrer Pflicht nachkommen, die muslimische Bevölkerung vor weiteren Angriffen zu schützen und die Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie müssen aufhören, durch Regierungsmaßnahmen die muslimische Bevölkerung ins Visier zu nehmen, zu schikanieren und zu diskriminieren.“

Zunehmende Feindseligkeit gegenüber Muslim*innen: Eine Chronologie
Die eskalierende Feindseligkeit begann im Jahr 2013 mit der Anti-Halal-Kampagne nationalistischer Sinhala-Buddhisten. Durch Lobbyarbeit erreichten sie, dass Nahrungsmittel nicht mehr halal-zertifiziert werden und somit für Muslim*innen unklar ist, ob sie nach den Vorschriften und Traditionen des Islams produziert wurden. Im Kontext dieser Kampagne wurden vermehrt Moscheen und muslimische Geschäfte angegriffen, wobei die Verantwortlichen oft nicht bestraft wurden. Dies sendete ein Signal an andere, dass Gewalttaten gegen Muslim*innen in Sri Lanka ungestraft begangen werden können.

Im folgenden Jahr kam es in der südlichen Küstenstadt Aluthgama zu antimuslimischen Ausschreitungen, nachdem eine singhalesisch-buddhistische Gruppe eine Kundgebung in der Stadt abgehalten hatte. Auch hier blieben die Verantwortlichen straffrei und die Behörden sorgten nicht für Gerechtigkeit für die Betroffenen.

Trotz der Beteuerungen der neuen Regierung seit 2015, Gerechtigkeit für ethnische und religiöse Minderheiten zu schaffen, gab es weiterhin Angriffe auf Muslim*innen. Bei diesen Vorfällen kamen die Verantwortlichen nicht nur straflos davon, sondern laut Betroffenen und Zeug*innen habe die Polizei die Gewalt auch nicht versucht zu verhindern oder ausreichend Schutz geboten.

Eskalation seit 2019
Nochmals verschärft wurde die Situation nach der Tötung von 250 Menschen durch koordinierte Selbstmordattentate am Ostersonntag 2019, zu denen sich die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat bekannte. Nach diesen Anschlägen wurden Muslim*innen in mehreren Städten in der Nordwestprovinz während des Ramadan, einem der heiligsten Monate im muslimischen Kalender, attackiert. Auch Moscheen im ganzen Land wurden angegriffen, und in den sozialen Medien kam es zu einer Flut von Hassreden und antimuslimischer Hetze. Außerdem wurden von den Behörden im Eiltempo erlassene Notstandsverordnungen dazu benutzt, Hunderte von Muslim*innen nach den Anschlägen willkürlich festzunehmen.

Muslimische Bevölkerung im Visier der Politik
Auch die derzeitige Regierung nimmt die muslimische Bevölkerung weiterhin ins Visier. So verordnete sie etwa die obligatorische Einäscherung der Leichen von Muslim*innen, die an COVID-19 gestorben waren. Dies wurde durchgesetzt, obwohl die Einäscherung im Islam ausdrücklich verboten ist und es keine wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass das Begraben der Toten die Ausbreitung der Krankheit fördern würde. Zwar wurden diese Vorschriften nach internationalem Druck wieder rückgängig gemacht, doch versuchen die Behörden nach wie vor, diskriminierende Gesetze durchzusetzen, darunter ein Niqab-Verbot und ein Verbot von Madrasas. Sollten diese Gesetze verabschiedet werden, würden sie gegen das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund der Religion verstoßen, das in der Verfassung Sri Lankas garantiert und geschützt wird, sowie gegen die internationale Menschenrechtsnormen, an die das Land gebunden ist.

Amnesty International fordert daher die Behörden auf, „die derzeit erwogenen Gesetzentwürfe zu überdenken, und wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, Maßnahmen zu ergreifen und die Freiheit und den Schutz der Minderheiten in Sri Lanka zu überwachen“, so Kyle Ward.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an
presse@amnesty.at


Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Tag der menschenwürdigen Arbeit: Clean Clothes kritisiert Ausbeutung und Intransparenz in der Modebranche

„Fashion Checker“-Studie zeigt große Transparenzlücken in Mode-Lieferketten – Nur fünf von 264 Modeunternehmen zahlen menschenwürdige Löhne – Weltweite Aktion gegen Lohnschulden.

Wien, 6. Oktober 2021. Anlässlich des morgigen Welttags für menschenwürdige Arbeit zeigt eine neue Studie der Clean Clothes Kampagne weitreichende Verfehlungen der Modeindustrie auf. Sowohl in Bezug auf Entlohnung als auch bei der Transparenz der Lieferketten kommt die „Fashion Checker“-Studie zu einem verheerenden Ergebnis: 60 Prozent von 264 befragten Modeunternehmen halten sich an keinerlei Transparenzverpflichtungen. Nur 46 befragte Unternehmen (17%) legen zusätzliche Informationen über ihre Lieferkette offen, etwa ob es am Arbeitsplatz eine Gewerkschaft gibt oder nicht. Derzeit geben nur fünf Modeunternehmen an, dass sie zumindest einem Teil ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitern in ihren Lieferketten existenzsichernde Löhne zahlen. „Viele Marken behaupten zwar inzwischen, Arbeitsrechte zu respektieren. Gleichzeitig weigern sie sich, ihre Lieferketten offenzulegen. Ohne Transparenz kann es keine Überprüfung, keine Haftung und auch keinen bewussten, fairen Konsum geben“, erklärt Gertrude Klaffenböck, Koordinatorin der Clean Clothes Kampagne bei Südwind. „Kundinnen und Kunden haben das Recht zu erfahren, woher ihre Kleidung stammt und unter welchen Bedingungen sie produziert wurde. Nur wenn Unternehmen für Vergehen entlang ihrer Lieferkette haften müssen, können Lohnraub und Ausbeutung effektiv bekämpft werden.“ Zusätzlich zu einem umfangreichen Lieferkettengesetz fordern Südwind und Clean Clothes von Modekonzernen die sofortige Rückerstattung von ausständigen Zahlungen sowie die verbindliche Verpflichtung zu existenzsichernden Löhnen und grundlegenden Arbeitsrechten gemäß der ILO-Richtlinien.

„Ein existenzsichernder Lohn ist ein essentielles Menschenrecht. Gerade in der Pandemie hat sich gezeigt warum: Durch systematische Unterbezahlung und einbehaltene Abfindungen konnten Arbeiterinnen und Arbeiter in der Bekleidungsindustrie nichts ansparen und mussten von der Hand in den Mund leben. In Zeiten von landesweiten Lockdowns bedeutete das für viele Familien in Ländern des Globalen Südens Hunger und lebensbedrohliche Not“, so Clean Clothes-Expertin Klaffenböck.

Pay Your Workers-Aktionstag am 6. Oktober.
Die Clean Clothes Kampagne schätzt, dass weltweit mehr als 10 Milliarden Euro an Lohnschulden vonseiten der Modeunternehmen nicht bezahlt wurden. Anlässlich der heutigen Aktionärsversammlung von Nike rufen daher weltweit Clean Clothes-Partnerorganisationen zu Aktionen auf. Der Sportartikelhersteller ist eines von vielen Modeunternehmen, die selbst in der Pandemie große Gewinne erzielen, während sie Arbeiter*innen in ihren Lieferketten Löhne schuldig bleiben. Von Februar 2020 bis Februar 2021 hat Nike umgerechnet 2,9 Milliarden Euro Gewinn gemacht. Arbeiterinnen bei Nike-Zulieferern in Äthiopien mussten dagegen mit einem Monatslohn von 42 Euro ein Auskommen finden.

Hintergrund:
Fashion Checker, eine Initiative der Clean Clothes Kampagne, um Bemühungen von Unternehmen für existenzsichernde Löhne und Arbeitsbedingungen seriös, transparent und leicht verständlich darzustellen. Für die jüngste Untersuchung wurden mehr als 90 Fragebögen an Bekleidungsunternehmen verschickt, um Bemühungen für faire Arbeitsbedingungen darzustellen und Produktionsstandorte offenzulegen (wenn sie dies nicht durch den Transparency Pledge bereits getan hatten). Die rückgemeldeten Informationen werden mit verschiedenen Datenbanken abgeglichen und um qualitative Erhebungen erweitert. Die Ergebnisse werden im Anschluss übersichtlich dargestellt unter: https://fashionchecker.org/

Die Clean Clothes Kampagne setzt sich in 15 europäischen Ländern mit einem Netz von 250 Organisationen weltweit für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Stärkung der Arbeitnehmer*innen in der globalen Bekleidungsindustrie ein. In Österreich wird die Clean Clothes Kampagne koordiniert von der Menschenrechtsorganisation Südwind.

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: 0650 96 77 577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

PA: Amnesty-Bericht über Afghanistan: Taliban hebeln Menschenrechte im Land aus

Gemeinsamer Bericht der Menschenrechtsorganisation mit der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIDH) und der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) belegt, dass Taliban die Errungenschaften der letzten zwanzig Jahre im Bereich der Menschenrechte demontieren und dokumentiert das weitreichende Vorgehen der Taliban seit ihrer Eroberung von Kabul vor etwas mehr als fünf Wochen.

London / Wien (21. September 2021) Entgegen den wiederholten Beteuerungen der Taliban, sie würden die Rechte der Bevölkerung respektieren, zeigt der Bericht „Afghanistan’s fall into the hands of the Taliban“ eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen auf, darunter gezielte Tötungen von Zivilisten und sich ergebenden Soldaten sowie die Blockade humanitärer Hilfslieferungen im Panjshir-Tal. Auch die Rechte von Frauen, die Meinungsfreiheit und die Zivilgesellschaft wurden erneut eingeschränkt. „In den gut fünf Wochen seit der Übernahme der Kontrolle über Afghanistan haben die Taliban deutlich gezeigt, dass es ihnen mit dem Schutz und der Achtung der Menschenrechte nicht ernst ist“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Direktorin von Amnesty International für Südasien. Und warnt: „Angesichts des vorherrschenden Klimas der Angst, des Mangels an Mobilfunkverbindungen in vielen Gebieten und der von den Taliban erzwungenen Internetsperren stellen diese Ergebnisse wahrscheinlich nur eine Momentaufnahme dessen dar, was vor Ort geschieht.“

Frauenrechte, Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt
Der aktuelle Amnesty-Bericht beschreibt, wie Frauen verboten wurde, ihrer Arbeit nachzugehen und Mädchen gehindert wurden, die Schule zu besuchen. Die Taliban schlugen Proteste gewaltsam nieder und schränkten die Rechte von Medien und der Zivilgesellschaft stark ein. Seit dem 15. August werden fast täglich Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen gemeldet. Die Taliban suchen von Tür zu Tür nach Menschenrechtsverteidiger*innen und zwingen viele von ihnen, sich zu verstecken.

„Die Bedrohung für Menschenrechtsverteidiger*innen, die nicht aus Afghanistan ausreisen konnten, ist real. Sie werden an allen Fronten angegriffen, da sie als Feinde der Taliban gelten. Ihre Büros und Wohnungen wurden gestürmt. Ihre Kolleg*innen wurden verprügelt. Sie sind gezwungen, sich ständig zu verstecken. Sie leben unter der ständigen Bedrohung von Verhaftung, Folter oder Schlimmerem. Diejenigen, denen es gelungen ist, das Land zu verlassen, sitzen nun in Militärlagern oder in Nachbarländern fest, ohne zu wissen, wohin sie gehen sollen und wie sie ihr über Nacht zerstörtes Leben wieder aufbauen können“, sagte Delphine Reculeau, Programmdirektorin für Menschenrechtsverteidiger*innen bei der Weltorganisation gegen Folter (OMCT).

Frauen wird Zugang zum Sport und zur Arbeit verwehrt
Trotz der Versprechungen, dass die Rechte der Frauen im Rahmen der Scharia geachtet würden, wurden die Frauenrechte bereits stark eingeschränkt, die hart erkämpften Errungenschaften der letzten zwei Jahrzehnte beginnen sich aufzulösen. So erklärte der stellvertretende Leiter der Taliban-Kulturkommission am 8. September 2021 gegenüber dem australischen Fernsehsender SBS, dass Frauen der Zugang zum Sport verwehrt werden soll, wobei er insbesondere die Cricket-Nationalmannschaft der Frauen erwähnte. Das Klima der Angst, das durch die Machtübernahme der Taliban entstanden ist, führte auch bereits dazu, dass viele afghanische Frauen jetzt die Burka tragen, das Haus nicht mehr ohne männlichen Vormund verlassen und andere Aktivitäten einstellen, um Gewalt und Repressalien zu vermeiden. Aus verschiedenen Teilen des Landes sind zudem besorgniserregende Berichte über Frauen aufgetaucht, denen der Zutritt zu ihren Arbeitsplätzen verwehrt wurde. Es ist noch nicht bekannt, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt oder ob sie Teil eines Musters sind. Während eine Reihe von Journalistinnen und anderen Medienmitarbeiterinnen anscheinend vorsorglich zu Hause geblieben sind, entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund vorsichtiger Redakteure und Verleger, gab es eine Reihe von bestätigten Vorfällen, bei denen Taliban-Kämpfer Journalistinnen daran hinderten, ihre Büros zu betreten oder vor Ort zu berichten.

Frauen und das Recht auf Protest
Trotz der zahllosen Bedrohungen haben Frauen im ganzen Land Proteste organisiert. Während einige Demonstrationen friedlich abgehalten werden konnten, wurden viele von den Taliban gewaltsam unterdrückt. Am 4. September wurden etwa 100 Frauen, die an einer Demonstration in Kabul teilnahmen, von Taliban-Spezialkräften auseinandergetrieben, die in die Luft schossen und Berichten zufolge Tränengas einsetzten. Nazir, ein Menschenrechtsverteidiger, berichtete Amnesty International wie sein Freund Parwiz von den Taliban schwer verprügelt und gefoltert wurde, nachdem er am 8. September an einer Demonstration für die Rechte der Frauen teilgenommen hatte. „Als die Taliban Parwiz freiließen, zwangen sie ihn, neue Kleidung anzuziehen, weil sein Gewand von seinem Blut durchnässt war.“ Schließlich erließ das von den Taliban kontrollierte Innenministerium am 8. September eine Anordnung, die alle Demonstrationen und Versammlungen in ganz Afghanistan verbot, „bis eine Demonstrationsverordnung erlassen wird.“

Klima der Angst: Augenzeugenberichte eines Menschenrechtsverteidigers
Für den vorliegenden Bericht sprachen die Menschenrechtsexpert*innen unter anderem mit Mahmud, einem afghanischen Menschenrechtsverteidiger, dem es gelungen ist, das Land zu verlassen. Mahmud beschrieb, wie er an dem Tag, als die Taliban in Kabul einmarschierten, einen Anruf erhielt, in dem er aufgefordert wurde, sein Fahrzeug, die Ausrüstung und das Geld seiner Organisation an die Taliban zu übergeben. Der Anrufer kannte seinen Namen und warnte ihn, er habe keine andere Wahl als zu kooperieren. In den folgenden Tagen erhielt Mahmud weitere Anrufe und WhatsApp-Nachrichten, in denen er nach seiner Privatadresse gefragt und aufgefordert wurde, sich an bestimmten Orten zu treffen. Zwei Kollegen seiner Nichtregierungsorganisation waren von den Taliban verprügelt worden. Bilder, die von einem seiner Mitarbeiter geteilt und von Amnesty International und einem Gerichtsmediziner bestätigt wurden, zeigen Peitschenhiebe auf den Rücken und Blutergüsse am linken Arm des Opfers.

Einschüchterung gegen Journalist*innen
Auch zwei in Kabul lebende Journalistinnen, mit denen Amnesty International sprach, berichteten von den Drohungen und Einschüchterungen, denen sie nach der Machtübernahme der Taliban ausgesetzt waren. Aadila etwa beschrieb die ersten zwei Wochen der Taliban-Herrschaft als eine Zeit der Angst und Unsicherheit. Sie hatte zunächst beschlossen, in Afghanistan zu bleiben und ihre Arbeit fortzusetzen, bis die Taliban eines Nachts zu ihrem Haus kamen und nach ihr fragten. Auf Drängen von Verwandten verließ sie kurz darauf das Land. Ein anderer Journalist, Abdul, erzählte, dass Redakteur*innen, Journalist*innen und Medienmitarbeitende von den Taliban die Anweisung erhalten hätten, dass sie nur im Rahmen der Scharia und der islamischen Regeln und Vorschriften arbeiten dürften. „Ich habe mich seit dem Fall der Republik nicht mehr bei meiner Arbeit gemeldet. Die Taliban kamen mehrmals zu meinem Haus, aber ich habe mich versteckt. Seit dem Zusammenbruch ist unser Büro geschlossen“, sagte er.

UNO gefordert: Menschenrechtsverletzungen durch Taliban werden nicht geduldet
Gemeinsam mit der Veröffentlichung des aktuellen Berichts fordert Amnesty den UN-Menschenrechtsrat auf, eine unabhängige Untersuchungskommission einzurichten, um Beweise für Verbrechen nach internationalem Recht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche in ganz Afghanistan zu sammeln und zu dokumentieren.“ Bereits letzte Woche, im Vorfeld der UN-Abstimmung über die Verlängerung der UN-Mission in Afghanistan (UNAMA), erklärte Lawrence Moss, Vertreter von Amnesty International bei den Vereinten Nationen, dass „dass die UN-Menschenrechtsbeobachter*innen vor Ort bleiben und sich in dieser gefährlichen Zeit für die Rechte der Afghan*innen einsetzen müssen.“ Juliette Rousselot, FIDH-Programmverantwortliche für Südasien, ergänzt: „Die internationale Gemeinschaft darf die Augen vor den Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban nicht verschließen. Wenn der UN-Menschenrechtsrat konkrete Maßnahmen verhängt, sendet dies nicht nur die klare Botschaft, dass Straffreiheit nicht geduldet wird, sondern er trägt auch dazu bei, Verstöße auf breiterer Ebene zu verhindern. Gleichzeitig muss der Internationale Strafgerichtshof von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden, damit die in Afghanistan begangenen Völkerrechtsverbrechen eingehend untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Österreichs Modeunternehmen nachlässig bei Engagement für sichere Nähereien

Neues internationales Abkommen über Gebäude- und Feuersicherheit für Textilarbeiterinnen ohne österreichische Beteiligung – Südwind und Clean Clothes fordern von heimischen Modeunternehmen ein klares Bekenntnis zu verbindlichen Sicherheitsstandards.

Wien, 13. September 2021. Anlässlich des Starts der Vienna Fashion Week kritisieren Südwind und die Clean Clothes Kampagne das fehlende Engagement von Österreichs Modeunternehmen für sichere Arbeitsbedingungen. „Obwohl Nachhaltigkeit zum gerne bemühten Trendwort in der Modebranche geworden ist, vergessen die Unternehmen weiterhin viel zu oft auf die Arbeits- und Menschenrechte in ihren Produktionsländern“, kritisiert Gertrude Klaffenböck, Südwind-Projektleiterin für die Clean Clothes Kampagne. 

Ende August 2021 gaben globale Modeunternehmen und internationale Gewerkschaftsverbände eine Einigung über ein neues internationales Abkommen für Gebäude- und Feuersicherheit in der Bekleidungsindustrie bekannt. Während sich bereits etliche internationale Unternehmen zu den verbindlichen Sicherheitsstandards bekennen, hat noch kein einziges österreichisches Unternehmen das neue Abkommen unterzeichnet. „Die heimische Modebranche stellt sich selbst ein verheerendes Zeugnis aus. Trotz der massiven Importabhängigkeit aus Bangladesch und Pakistan ziehen sich Österreichs Modeunternehmen weiterhin aus der Verantwortung und nehmen die Gefährdung ihrer Arbeiterinnen und Arbeiter in Billiglohnländern in Kauf“, sagt Klaffenböck. Österreichische Importe aus Bangladesch (96%) und Pakistan (73%) bestehen zum überwiegenden Teil aus Kleidung und Schuhen. Die Einfuhren belaufen sich jedes Jahr auf Waren im Wert von etwa 709 Millionen Euro (Bangladesch) beziehungsweise 175 Millionen Euro (Pakistan). Südwind und die Clean Clothes Kampagne fordern daher Österreichs Modeunternehmen auf, den „International Accord“ zu unterzeichnen, der seit 1. September 2021 in Kraft ist.

Das neue internationale Sicherheitsabkommen (International Accord for Health and Safety in the Textile and Garment Industry) wurde nach langen Verhandlungen zwischen Bekleidungsunternehmen und Gewerkschaften am 26. August verabschiedet und versteht sich als Erweiterung des Bangladesch-Abkommens von 2013. Nach dem tragischen Einsturz der Rana Plaza-Fabrik sahen sich Modeunternehmen damals dazu gezwungen, aktiv zu werden und mit der Verabschiedung des Bangladesch-Akkords zur Verbesserung der Gebäudesicherheit von Textilfabriken beizutragen. Das neue Abkommen von August 2021 behält die wesentlichen Elemente bei und soll zudem auf andere Länder erweitert werden. Die Unternehmen verpflichten sich damit, Zulieferern Preise zu zahlen, die ausreichen, um sichere Arbeitsplätze zu unterstützen und keine Geschäfte mehr mit Fabriken zu machen, die sich weigern die Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren. Die Verpflichtungen sind rechtlich verbindlich und unterliegen einer unabhängigen Überprüfung.

„Die Erweiterung des Abkommens über den Geltungsbereich von Bangladesch hinaus ist ein überfälliger Schritt. Es kann zu einem Meilenstein werden für Textilarbeiterinnen in ihrem jahrelangen Kampf um Sicherheit am Arbeitsplatz. Für Unternehmen, die sich das Engagement für Nachhaltigkeit und Menschenrechte auf die Fahne schreiben, ist es ein Instrument, das die Achtung auf das Recht auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen ausreichend gewährleisten kann“, erklärt Gertrude Klaffenböck. „Sämtliche Unternehmen, die in Ländern wie Bangladesch oder Pakistan produzieren lassen, sind dringend aufgefordert, mit der Unterzeichnung des Abkommens für sichere Arbeitsplätze in ihren Textilfabriken beizutragen.“ 

Weiterführende Informationen unter:
https://internationalaccord.org/
https://bangladeshaccord.org/
https://fashionchecker.org/
https://cleanclothes.org/campaigns/protect-progress

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: +43 650 96 77 577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

Gertrude Klaffenböck
Clean Clothes Kampagne Österreich
Tel.: +43 (0)1 405 55 15 331
E-Mail: gertrude.klaffenboeck@suedwind.at

PA: Katar – WM 2022: Todesfälle von Arbeitsmigranten nicht untersucht

Der Tod vieler Arbeitsmigrant*innen in Katar bleibt wegen mangelnder Untersuchungen seitens der Behörden bis heute ungeklärt. In einem neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, wie die wahrscheinliche Todesursache – stundenlange Arbeit in extremer Hitze – nicht untersucht und stattdessen pauschal Totenscheine verfasst und die Todesfälle auf „natürliche Ursachen“ oder vage definierte Herzfehler zurückgeführt wurden.

London /Wien, 26. August 2021. Für den neuen Bericht In the Prime of their Lives befragte Amnesty International medizinische Expert*innen und überprüfte die Regierungsangaben zu Tausenden von Todesfällen; außerdem wurden 18 Totenscheine analysiert und die Familien von sechs Männern, die zum Zeitpunkt ihres Todes zwischen 30 und 40 Jahre alt waren, befragt.

15 der 18 Totenscheine enthielten keine Informationen über die zugrundeliegenden Ursachen, stattdessen wurden Bezeichnungen wie „akutes Herzversagen natürlicher Ursache“, „Herzversagen unspezifiziert“ und „akutes Atemversagen aufgrund natürlicher Ursache“ verwendet. Ähnliche Formulierungen wurden in den Berichten für mehr als die Hälfte der 35 Todesfälle verwendet, die seit 2015 als „nicht arbeitsbedingt“ auf den WM-Baustellen verzeichnet wurden. Dies lässt darauf schließen, dass in den betreffenden Fällen wahrscheinlich keine aussagekräftigen Untersuchungen durchgeführt wurden. Dr. David Bailey, ein führender Pathologe und Mitglied der WHO-Arbeitsgruppe zur Bescheinigung von Todesursachen, erklärte gegenüber Amnesty International: „Im Grunde stirbt am Ende jeder an Atem- oder Herzversagen, und die Formulierungen sind ohne eine Erklärung des Grundes dafür bedeutungslos.“

Forderung nach Entschädigungszahlungen an die Familien
„Wenn relativ junge und gesunde Männer nach langen Arbeitsstunden in extremer Hitze plötzlich sterben, wirft dies ernste Fragen über die Arbeitsbedingungen in Katar auf. Den Tod von Arbeitsmigranten nicht zu untersuchen und zu verhindern, ist ein Verstoß gegen die Verpflichtung Katars, das Recht auf Leben zu wahren und zu schützen“, sagt Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International. „Wir fordern die katarischen Behörden auf, alle Todesfälle von Arbeitsmigranten vollständig zu untersuchen. Wenn die Arbeiter gefährlichen Bedingungen wie extremer Hitze ausgesetzt waren und keine andere Todesursache festgestellt werden kann, muss Katar den Familien eine angemessene Entschädigung zukommen lassen und unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schutz für andere Arbeiter zu verbessern.“

Das Ausmaß der ungeklärten Todesfälle
Die von Amnesty durchgeführte Analyse von Angaben zu Sterbefällen aus verschiedenen Quellen deutet darauf hin, dass die Quote der ungeklärten Todesfälle von Arbeitsmigrant*innen in Katar bei fast 70 Prozent liegen könnte. Statistiken der katarischen Behörden zeigen, dass zwischen 2010 und 2019 mehr als 15.000 Personen nicht-katarischer Staatsangehörigkeit gestorben sind. Wie viele davon Arbeitsmigrant*innen waren, die aufgrund der Arbeitsbedingungen starben, lässt sich aus diesen Daten nicht schliessen, da die Todesursachen nicht systematisch erhoben werden. Auch gibt es keine umfassenden Statistiken zu Todesfällen bei allen WM-Projekten. Plötzliche Todesfälle Amnesty untersuchte die Todesfälle von sechs Arbeitsmigranten im Detail: vier Bauarbeiter, ein Wachmann und ein LKW-Fahrer. Bei keinem der Männer waren gesundheitliche Probleme bekannt und alle hatten die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden, bevor sie nach Katar reisten. Keine der Familien hat nach dem Tod des Angehörigen eine Entschädigung erhalten. Auch wurde keiner der von Amnesty befragten Familien irgendeine Form der Obduktion angeboten, um die eigentliche Todesursache ihrer Angehörigen zu ermitteln. Dies bedeutete, dass nicht festgestellt werden konnte, ob die Arbeitsbedingungen zum Tod der Angehörigen beigetragen hatten. Somit war die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Arbeitgeber oder die katarischen Behörden ausgeschlossen.

Suman Miah, 34 Jahre, arbeitete als Bauarbeiter. Er starb am 29. April 2020, nachdem er eine lange Schicht bei Temperaturen von bis zu 38°C absolviert hatte. Amnesty traf die Familie von Suman Miah, darunter seine beiden kleinen Kinder, in ihrem Haus in Bangladesch. Sie erfuhren von seinem Tod durch seine Kollegen und wurden weder von den katarischen Behörden kontaktiert noch wurde ihnen eine Autopsie angeboten. „Ich konnte die Nachricht zunächst nicht glauben. Ich hatte noch ein paar Stunden zuvor mit ihm gesprochen“, sagte Suman Miahs Frau Sumi Akter. Die bangladeschische Wohlfahrtsbehörde zahlte der Familie von Suman Miah 300.000 bangladeschische Taka (ca. 3.500 US-Dollar), aber diese Summe deckte gerade mal die Schulden, die er durch Anwerbegebühren während seiner Migration nach Katar gemacht hatte.

Hintergrund: Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen
Die Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen, sowie seine Verpflichtung, gesunde Arbeits- und Umweltbedingungen zu gewährleisten, muss durch Gesetze oder andere Maßnahmen untermauert werden. Bis vor kurzem bestand der wichtigste Schutz gegen berufsbedingte Hitzebelastungen in Katar in einem Verbot der Arbeit im Freien zu bestimmten Zeiten, nämlich zwischen dem 15. Juni und dem 31. August. Im Mai 2021 verlängerte Katar das Verbot der Sommerarbeitszeit vom 1. Juni bis zum 15. September und führte weitere Vorschriften ein, darunter ein Verbot der Arbeit im Freien, wenn der Index für Hitze und Feuchtigkeit 32 Grad erreicht. Die neuen Rechtsvorschriften geben den Arbeitnehmer*innen auch das Recht, die Arbeit zu unterbrechen und sich beim Ministerium für Verwaltungsentwicklung, Arbeit und Soziales zu beschweren, wenn sie sich Sorgen angesichts der hohen Temperaturen machen.

Professor David Wegman, ein Experte für Gesundheit und Sicherheit im Baugewerbe, erklärte gegenüber Amnesty, dass das neue Gesetz zwar eine Verbesserung darstelle, aber „weit hinter dem zurückbleibe, was für den Schutz der Arbeiter notwendig sei.“ Die neuen Vorschriften sehen keine obligatorischen Ruhezeiten vor, stattdessen wird den Arbeitnehmern das Recht zugestanden, bei heißem Wetter das Arbeitspensum „in ihrem eigenen Tempo zu verrichten“. In Anbetracht der extrem ungleichen Machtverhältnisse zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in Katar ist es laut Expert*innen jedoch unwahrscheinlich, dass sich die Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeiten selbst einteilen.

Verbesserung des gesetzlichen Schutzes notwendig
Amnesty International fordert Katar auf, in seinen Gesetzen zum Schutz der Arbeiter*innen vor extremer Hitze obligatorische Ruhepausen einzuführen sowie die Untersuchung, Zertifizierung und Entschädigung von Todesfällen unter Arbeitsmigrant*innen zu verbessern.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Neuer Amnesty Bericht zu Nepal

Die indigenen Völker Nepals haben in den letzten fünf Jahrzehnten infolge einer missbräuchlichen Naturschutzpolitik eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen erlitten. Das zeigt ein heute von Amnesty International und dem Community Self-Reliance Centre (CSRC) veröffentlichter Bericht.

9. August 2021. Der Bericht „Violations in the name of conservation“ („Verletzungen im Namen des Naturschutzes“) dokumentiert, wie die Errichtung von Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ dazu geführt hat, dass Zehntausende Angehöriger indigener Völker gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben wurden und ihnen der Zugang zu Gebieten verwehrt wurde, von denen sie für ihren Lebensunterhalt abhängen. Am Beispiel der Nationalparks Chitwan und Bardiya zeigt der Bericht auf, wie die Durchsetzung dieser Politik häufig zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, rechtswidrigen Tötungen und Zwangsvertreibungen aus informellen Siedlungen geführt hat. „Nepal wird oft als beispielhafte Erfolgsgeschichte im Naturschutz angepriesen. Leider hat dieser Erfolg einen hohen Preis für die indigenen Völker des Landes, die seit Generationen in diesen Schutzgebieten leben und von ihnen abhängig sind“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Direktorin für Südasien bei Amnesty International. Und weiter: „Seit den 1970er Jahren haben die nepalesischen Regierungen eine Naturschutzpolitik verfolgt, die die indigenen Völker von ihrem angestammten Land vertrieben und ihren Zugang zu traditionellen Nahrungsmitteln, Heilpflanzen und anderen Ressourcen stark eingeschränkt hat.“

Indigene Völker landlos und ohne Lebensgrundlage

Nationalparks und andere „Schutzgebiete“ erstrecken sich über fast ein Viertel der Fläche Nepals, wobei sich die überwiegende Mehrheit in den angestammten Heimatgebieten der indigenen Völker Nepals befindet. Jahrzehnte nach ihrer Einrichtung sind viele Angehörige indigener Völker, die vertrieben wurden, nach wie vor landlos und von weiteren Zwangsvertreibungen aus den informellen Siedlungen, in denen sie jetzt leben, bedroht. Sie haben weder Zugang zu einer alternativen Lebensgrundlage noch eine Entschädigung für ihre Verluste erhalten.

Nationalparks zunehmend militarisiert

Der Bericht zeigt auch, dass Angehörige indigener Völker häufig festgenommen und inhaftiert werden, wenn sie Nationalparks und Reservate betreten. Viele von ihnen wurden von den in den Parks eingesetzten Armeeangehörigen misshandelt und manchmal gefoltert. Einige sind infolgedessen gestorben, darunter der 26-jährige Raj Kumar Chepang, nachdem er im Juli 2020 in Chitwan von Armeeangehörigen verprügelt wurde. Die Befugnisse der nepalesischen Armee zur Festnahme, Inhaftierung und Gewaltanwendung in Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ werden durch das nationale rechtliche Regelwerk weder klar definiert noch eingeschränkt. Eine kürzlich in der Pufferzone von Chitwan durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Rolle der nepalesischen Armee beim Naturschutz zunimmt und die Nationalparks zunehmend militarisiert werden.

Forderung nach Rückkehr und Verwaltung der Schutzgebiete durch die indigenen Völker

„Seit fast einem halben Jahrhundert werden indigene Völker in Nepal von Regierungen im Stich gelassen, die laut Verfassung verpflichtet wären, deren Rechte zu wahren. Um diesen Schaden zu beheben, müssen die nepalesischen Behörden die Rechte der indigenen Völker auf ihr angestammtes Land anerkennen und ihnen die Rückkehr ermöglichen“, sagte Jagat Basnet, Exekutivdirektor des CSRC. „Dies muss mit Gesetzesänderungen einhergehen, die das Recht der indigenen Völker auf volle Beteiligung an der Verwaltung der Schutzgebiete garantieren, sowie mit einem inklusiven und partizipativen Prozess, um eine angemessene Entschädigung für das von den nepalesischen Behörden zugefügte Unrecht zu vereinbaren.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Eleonore Rudnay +43 664 400 10 56
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Drakonisches Sicherheitsgesetz in Bangaldesch schränkt Meinungsfreiheit im Internet ein

Amnesty International berichtet von neuen weitreichenden Befugnissen der Behörden zur Überwachung des Internets. Insgesamt mehr als 400 Personen seien inhaftiert, darunter Journalist*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen. Amnesty fordert die Abschaffung des Gesetzes oder eine Überarbeitung zur Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen.

26. Juli 2021) Die Behörden in Bangladesch müssen die massiven Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit im Internet aufheben und das drakonische Gesetz zur digitalen Sicherheit umgehend abschaffen, sofern es nicht in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen gebracht werden kann. Dies fordert Amnesty International in einem heute veröffentlichten Briefing.

Im Rahmen des Berichts „No space for dissent“ untersuchte Amnesty International zehn Fälle von Personen, die unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit (Digital Security Act, DSA) massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Sie „verschwanden“, wurden willkürlich inhaftiert und gefoltert – nur, weil sie einflussreiche Persönlichkeiten in den Sozialen Medien kritisiert hatten. Der DSA, der vor drei Jahren verabschiedet wurde, beinhaltet breit gefasste und vage Bestimmungen und räumt den Behörden weitreichende Befugnisse zur Internetüberwachung ein.

Inhaftierungen, Folter, Todesfall
In Bangladesch wurden bis Juli 2021 mindestens 433 Personen unter dem DSA inhaftiert. Den meisten von ihnen wird das Verbreiten von Falschinformationen und üble Nachrede im Internet vorgeworfen. Zu den Betroffenen gehören unter anderem Journalist*innen, Karikaturist*innen, Musiker*innen, Aktivist*innen, Unternehmer*innen, Studierende und sogar ein Bauer, der weder lesen noch schreiben kann. Es kam bereits zu einem Todesfall: Mushtaq Ahmed starb im Gefängnis an einem Herzinfarkt, nachdem er dort zehn Monate lang ohne Prozess im Zusammenhang mit Anschuldigungen unter dem DSA inhaftiert war. Ein Mithäftling berichtete, dass Mushtaq Ahmed gefoltert worden sei.

Kaum Spielraum für unabhängige Medien
„Die Maßnahmen, die von den Behörden im Rahmen des DSA ergriffen wurden, zeigen, wie gefährlich es heute in Bangladesch geworden ist, die eigene Meinung zu äußern und abweichende Ansichten zu vertreten“, kommentiert Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International den heute veröffentlichten Bericht. „Die massiven Einschränkungen der Meinungsvielfalt haben einen abschreckenden Effekt auf die gesamte Gesellschaft dort. Das Vorgehen der Behörden engt den Spielraum für unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen stark ein.“ Schlack fordert, dass „die Verantwortlichen alle Gefangenen freilassen, die nur deshalb festgehalten werden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben.“

„Waffe gegen Andersdenkende“
Amnesty kritisiert, dass die Art und Weise, wie Verleumdung unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit strafrechtlich kriminalisiert wird, schwerwiegende Mängel aufweist. Dabei wird der DSA instrumentalisiert, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Die Organisation fordert die bangladeschischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass Verleumdungen in einem zivilrechtlichen und nicht in einem strafrechtlichen Prozess verhandelt werden. „Viele Bestimmungen im DSA kriminalisieren ein Verhalten, das als solches gar nicht unter Strafe stehen sollte. Die Anwendung dieses Gesetzes als Waffe gegen Andersdenkende durch die Behörden muss beendet werden“, so Annemarie Schlack. Und weiter: „Die UN-Mitgliedstaaten, die sich besorgt über das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bangladesch gezeigt haben, müssen diese Besorgnis angesichts der anhaltenden Menschenrechtsverstöße unter dem DSA weiterhin zum Ausdruck bringen. Sie müssen außerdem mit den bangladeschischen Behörden an der Umsetzung ihrer Empfehlungen arbeiten, damit sichergestellt wird, dass kritische Stimmen nicht länger zum Schweigen gebracht werden.“

Hintergrund:
Der im Oktober 2018 eingeführte DSA wird zunehmend eingesetzt, um abweichende Meinungen in den Sozialen Medien, auf Internetseiten und anderen digitalen Plattformen zu unterdrücken. Den Betroffenen drohen bis zu lebenslange Haftstrafen. Das Gesetz erteilt den Strafverfolgungsbehörden willkürliche Befugnisse, Durchsuchungen durchzuführen, Geräte und deren Inhalte zu beschlagnahmen und Personen ohne Haftbefehl zu inhaftieren, nur weil sie einen Kommentar im Internet geteilt haben. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankert ist, zu dessen Vertragsstaaten Bangladesch gehört.

Noch vor Inkrafttreten des DSA äußerten die UN-Sonderberichterstatter*innen für Meinungsfreiheit und die Lage der Menschenrechtsverteidiger*innen Bedenken. Im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) empfahlen zahlreiche UN-Mitgliedsstaaten der Regierung von Bangladesch, den DSA zu ändern, um „die Meinungsfreiheit im Internet sicherzustellen“. Obwohl die bangladeschische Regierung diese Empfehlung annahm, versäumte sie bisher deren Umsetzung. Stattdessen geht sie weiterhin massiv gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vor.

Amnesty International hat ein besorgniserregendes Muster festgestellt, nach dem die Behörden die Paragrafen 25 (Weitergabe, Veröffentlichung etc. von beleidigenden, falschen oder bedrohlichen Dateninformationen), 29 (Veröffentlichung, Weitergabe etc. von verleumderischen Informationen) und 31 (Straftatbestand und Strafe für die Gefährdung von Recht und Ordnung etc.) des Sicherheitsgesetzes als Waffe einsetzen, um kritische Stimmen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren.

Das Cyber-Tribunal mit Sitz in Dhaka, vor dem Straftaten im Internet – einschließlich der Fälle unter dem DSA – verhandelt werden, hat zwischen 1. Jänner und 6. Mai 2021 199 Fälle bearbeitet. Amnesty International stellte fest, dass 134 dieser Fälle auf Grundlage der drei genannten Paragrafen des DSA verhandelt wurden. In 80 Prozent dieser Fälle (107 von 134 Fällen) wurden die Verfahren sowohl nach Paragraf 25 als auch nach Paragraf 29 des DSA eingeleitet. Das Cyber-Tribunal hat im Berichtszeitraum fast 50 Prozent der Fälle (97 von 199 Fällen) wegen mangelnder Begründung und Beweise abgewiesen. Das macht jedoch die Menschenrechtsverletzungen, die die Betroffenen erlitten haben, nicht ungeschehen – einschließlich ihrer Inhaftierung über längere Zeiträume, noch bevor die Fälle überhaupt vor Gericht waren.

Im Rahmen des Berichts von Amnesty International zeigte sich, dass in sechs von zehn Fällen alle drei Paragrafen des DAS, gegen drei weitere Personen die Paragrafen 25 und 31 angewendet wurden. Die Klagen gegen acht der zehn Personen, deren Fälle im Rahmen des Berichts untersucht wurden, wurden von Vertreter*innen gesetzgebender oder Strafverfolgungsbehörden oder von Mitgliedern der Regierungspartei Awami League eingereicht.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at
Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Eleonore Rudnay +43 664 400 10 56

PA: Reporter ohne Grenzen veröffentlicht neue Feinde der Pressefreiheit

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat heute eine neue Liste mit den weltweit größten „Feindinnen und Feinden der Pressefreiheit veröffentlicht. Sie umfasst 37 Staats- und Regierungsoberhäupter, die in besonders drastischer Weise die rücksichtslose Unterdrückung der Pressefreiheit verkörpern.

Mit Viktor Orbán steht zum ersten Mal ein EU-Ministerpräsident auf der Liste, der seit seiner Rückkehr an die Macht im Jahr 2010 Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien in Ungarn angreift. Ebenfalls neu dabei sind der immer wieder gegen Reporterinnen und Reporter hetzende brasilianische Präsident Jair Bolsonaro und der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman, dem RSF unter anderem wegen des Mordes an Jamal Khashoggi Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft.

Auch die Hongkonger Regierungschefin Carrie Lam steht neu auf der Liste. In der chinesischen Sonderverwaltungszone musste mit der Zeitung Apple Daily im Juni ein Symbol der Pressefreiheit ihren Betrieb einstellen.

Daneben finden sich auf der Liste viele langjährige „Feinde der Pressefreiheit“. Zu ihnen gehören etwa Eritreas Präsident Isaias Afewerki, Chinas Staats[1]und Parteichef Xi Jinping, Syriens Machthaber Baschar al-Assad und der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko. „In allen Weltregionen sind neue Namen hinzugekommen. Ihre Unterdrückungsmethoden sind verschieden, dienen aber demselben Zweck: Kritische Berichterstattung um jeden Preis zu verhindern. Darunter leiden die Journalistinnen und Journalisten, die trotzdem mutig weiterrecherchieren, aber auch die Bevölkerung, der damit der gerade in Zeiten einer globalen Pandemie so wichtige Zugang zu unabhängigen Informationen verwehrt wird“, sagte RSF[1]Geschäftsführer Christian Mihr.

„Erschreckend ist auch, dass die Verantwortlichen trotz brutaler Verbrechen oft straflos davonkommen.“ Die Liste der „Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie prangert jedoch besonders gravierende Beispiele für die Einschränkung journalistischer Arbeit an. Reporter ohne Grenzen veröffentlicht die Liste in unregelmäßigen Abständen seit 2001, zuletzt am 2. November 2016 zum UN-Welttag gegen Straflosigkeit für Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten. RSF wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Liste mit nichtstaatlichen Gruppen wie Extremisten- und Verbrecherorganisationen veröffentlichen.

Asien-Pazifik
Die meisten Neuzugänge in diesem Jahr verzeichnet die Region Asien-Pazifik, in der allein 13 der insgesamt 37 „Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit“ regieren.
In Hongkong unterstützt Regierungschefin Carrie Lam mittlerweile offen die repressive Politik des chinesischen Präsidenten Xi Jinping gegen die Medien. Das führte zum Aus der kritischen Tageszeitung Apple Daily und zur Inhaftierung des Verlegers Jimmy Lai, der unter dem sogenannten, von Peking aufgezwungenen Sicherheitsgesetz angeklagt wurde. Er muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
Auf den Philippinen haben die Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten und auf unabhängige Medien seit dem Amtsantritt von Präsident Rodrigo Duterte 2016 stark zugenommen. Mindestens vier Medienschaffende wurden dort im vergangenen Jahr wegen ihrer Arbeit getötet. Der wichtigste nationale Sender ABS-CBN musste schließen, weil seine Lizenz nicht erneuert worden war. Das Duterte-Regime hat außerdem die preisgekrönte Journalsitin Maria Ressa und die von ihr gegründete Nachrichtenseite Rappler im Visier. Gegen Ressa laufen mehrere Verfahren und in weniger als zwei Jahren wurden zehn Haftbefehle gegen sie ausgestellt.
In Myanmar hat Anfang Februar das Militär unter Juntachef Min Aung Hlaing wieder die Macht übernommen. Mit dem Putsch wurde die Pressefreiheit im Land innerhalb weniger Tage um zehn Jahre zurückgeworfen. Dutzende Journalistinnen und Journalisten wurden festgenommen und unabhängigen Medien die Lizenz entzogen. RSF ist äußerst besorgt, dass die neue Militärdiktatur zu ähnlich drakonischen Mitteln zurückgreifen könnte, wie es die Junta in den Jahren 1967 bis 2011 tat, als Journalistinnen und Journalisten gefoltert und in Hundekäfigen eingesperrt wurden.
Zu den weiteren Neuzugängen gehören der seit 1985 an der Macht stehende kambodschanische Ministerpräsident Hun Sen, der pakistanische Premierminister Imran Khan, Indiens Premier Narendra Modi, Sri Lankas Präsident Gotabaya Rajapaksa und Bangladeschs Premierministerin Sheikh Hasina.

Europäische Union
Auch innerhalb der Europäischen Union regiert ein Feind der Pressefreiheit. Seit Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei 2010 an die Regierung gekommen sind, haben sie Ungarns Medienlandschaft Schritt für Schritt unter ihre Kontrolle gebracht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wurden in der staatlichen Medienholding MTVA zentralisiert, zu der auch Ungarns einzige Nachrichtenagentur MTI gehört. Die regionale Presse ist seit dem Sommer 2017 vollständig im Besitz Orbán-freundlicher Unternehmer. Im Herbst 2018 wurden fast 500 regierungsnahe Medienunternehmen in einer Holding zusammengefasst, um ihre Berichterstattung zentral zu koordinieren. Wichtige unabhängige Medien wurden ausgeschaltet. Zuletzt traf es das landesweit größte Nachrichtenportal Index.hu und den kritischen Radiosender Klubrádió. Auch die überregionalen Zeitungen Népszabadság und Magyar Nemzet wurden eingestellt. Regierungskritische und investigative Berichte finden über kleinere Online-Medien nur noch geringe Verbreitung. Wiederholt haben regierungsnahe Medien „schwarze Listen“ unliebsamer Journalistinnen und Journalisten veröffentlicht.

Lateinamerika
Erstmals auf der Liste der „Feinde der Pressefreiheit“ steht der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro. Schon seit seinem Wahlkampf im Jahr 2018 setzt Bolsonaro vor allem auf die sozialen Netzwerke und umgeht die traditionellen Medien. Kritische Journalistinnen und Journalisten beleidigt, verunglimpft, stigmatisiert und demütigt er und bedient sich dabei bisweilen äußerst geschmackloser und vulgärer Sprache, besonders gegenüber weiblichen Medienschaffenden. Dass manche Medien „schlimmer als Müll“ seien, „weil Müll recyclebar“ sei, ist dabei noch eins der harmloseren Beispiele. Unterstützt wird Bolsonaro dabei von seinem engen Umfeld und vor allem seinen Söhnen, die ebenfalls Politiker sind und ihm in punkto aggressiver Rhetorik in nichts nachstehen. In den sozialen Medien fährt eine ganze Armee von Anhängerinnen, Anhängern und Bots Hetzkampagnen gegen die Presse. S
Seit Nicaraguas Staatspräsident Daniel Ortega 2016 zum dritten Mal in Folge ins Amt gewählt wurde, wird die unabhängige Presse im Land mit Drohungen, Verfolgungen, Verleumdungskampagnen, willkürlichen Festnahmen, dem Entzug von Werbegeldern und dem „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“ gegängelt. Seit 2018 wurde zudem die Lieferung von Tinte, Papier und Kautschuk so stark eingeschränkt, dass die meisten gedruckten Zeitungen des Landes ihr Erscheinen einstellen mussten. Vor der Präsidentenwahl im November 2021 hat das Ortega-Regime sein Zensurarsenal noch einmal verstärkt, indem gegen oppositionelle Politikerinnen, Politiker und Medien Gerichtsverfahren eingeleitet wurden.
Erstmals auf der Liste vertreten ist Miguel Díaz-Canel, seit Oktober 2019 Staatspräsident von Kuba. Unter ihm wird die Null-Toleranz-Politik der Castros gegenüber unabhängigen Medien unvermindert fortgesetzt, auch wenn durch die Ausbreitung des Internets vereinzelt Freiräume entstanden sind.
Wie schon 2016 ist auch in diesem Jahr Venezuelas Staatspräsident Nicolás Maduro auf der Liste vertreten.

Naher Osten und Nordafrika
Zu den Neuzugängen zählt der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman. Aller Reformrhetorik zum Trotz hat der starke Mann im Staat seit seiner Ernennung 2017 die Repression vor Ort noch verstärkt. Mehr als 30 Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger sind derzeit in Saudi-Arabien im Gefängnis, weil sie kritisch über die Politik des Königreichs oder über die Zustände im Land berichtet haben. Mehrere sollen im Gefängnis gefoltert worden sein oder sind schwer krank und werden unzureichend medizinisch versorgt.
Die Ermordung des Exil-Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul 2018 hat gezeigt, dass Kritikerinnen und Kritiker selbst im Ausland nicht sicher sind. Vor dem Hintergrund hat RSF beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Mohammed bin Salman wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet.
Unverändert katastrophal ist die Situation unabhängiger Journalistinnen und Journalisten auch unter Syriens kürzlich im Amt betätigtem Präsidenten Baschar al-Assad, Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi, Bahrains König Hamad bin Isa Al Chalifa und Irans religiösem Führer Ali Chamenei.
Im Iran wurde 2020 der Journalist Ruhollah Sam hingerichtet – die erste staatliche Exekution eines Medienschaffenden seit 30 Jahren.

Osteuropa und Zentralasien
In Osteuropa zählt RSF den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie Alexander Lukaschenko in Belarus bereits seit mehr als 20 Jahren zu rigorosen „Feinden der Pressefreiheit“.
In Russland brachte Putin nach seinem Amtsantritt im Jahr 2000 das Fernsehen sowie die wichtigsten unabhängigen Verlage unter die Kontrolle des Kreml. Seit den Massenprotesten im Winter 2011/12 verschärfte die Staatsmacht unter seiner Führung die Zensur auch im Internet massiv. Kritische Medienschaffende riskieren ihr Leben: Seit Putins Amtsantritt wurden mindestens 37 Reporterinnen und Reporter wegen ihrer Arbeit ermordet, kaum eines dieser Verbrechen wurde aufgeklärt. Nach den Protesten zur Unterstützung des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny und wenige Monate vor der Duma-Wahl im September hat sich die Situation für unabhängige Medienschaffende in diesem Jahr noch einmal deutlich verschärft. Sie laufen Gefahr, willkürlich zu ausländischen Agentinnen und Agenten erklärt zu werden. Mehrere kremlkritische Nachrichtenportale mussten deshalb in den vergangenen Wochen ihre Arbeit einstellen oder kämpfen ums finanzielle Überleben.
Noch düsterer ist die Lage in der nordkaukasischen Teilrepublik Tschetschenien, wo Präsident Ramsan Kadyrow jeden Widerspruch mit brutaler Gewalt unterdrückt und seit 2016 zu den größten „Feinden der Pressefreiheit“ weltweit zählt.
In Belarus unterdrückt Alexander Lukaschenko, der das Land seit 1994 diktatorisch regiert, die freie Verbreitung von Informationen auf brutale Weise. Mehr als 500 Journalistinnen und Journalisten wurden seit Beginn der Proteste gegen seine Herrschaft im vergangenen Sommer festgenommen und im Gefängnis zum Teil schwer misshandelt. 25 von ihnen sind nach wie vor in Haft. Ausländische Medienschaffende haben kaum noch die Möglichkeit, legal in Belarus zu arbeiten. Der wichtigsten unabhängigen Nachrichtenseite Tut.by wurde die Lizenz entzogen, Chefredakteurin Maryna Solatawa sitzt im Gefängnis, der Zugang zur Seite ist inzwischen gesperrt. Am 23. Mai sorgte Lukaschenko für internationale Empörung, als er ein Passagierflugzeug nach Minsk umleiten und zwangslanden ließ, um den im Exil lebenden regimekritischen Blogger Roman Protassewitsch (Raman Pratassewitsch) verhaften zu lassen.
Neu auf der Liste der Pressefreiheit steht seit diesem Jahr Tadschikistans Präsident Emomali Rachmon. Die wichtigsten unabhängigen Medien mussten unter dem Druck der Staatsmacht schließen, unabhängige Webseiten und soziale Netzwerke werden blockiert. Die meisten Journalistinnen und Journalisten üben sich in strenger Selbstzensur. Wer kritisch über Korruption in der herrschenden Elite berichtet, riskiert jahrelange Gefängnisstrafen.
Ähnlich schwierig ist die Lage in Turkmenistan und im südkaukasischen Aserbaidschan. Die Präsidenten Gurbanguli Berdimuchamedow und Ilcham Alijew werden von RSF ebenfalls als „Feinde der Pressefreiheit“ eingestuft. Afrika südlich der Sahara
Einer der größten „Feinde der Pressefreiheit“ in Afrika ist Eritreas Präsident Isaias Afewerki, der seit 1993 regiert und seit Beginn der Auflistung im Jahr 2001 durchgehend vertreten ist. Das Regime hat jede freie Medienberichterstattung unterbunden. Im Zuge einer Verhaftungswelle vor nunmehr 20 Jahren kam auch der schwedisch-eritreische Journalist Dawit Isaak ins Gefängnis. RSF fordert unvermindert, dass er freikommt. Viele seiner Mitstreiter sind inzwischen gestorben.
Ebenso lange gelten Paul Kagame, der 1994 erst Vizepräsident und im Jahr 2000 Präsident Ruandas wurde, und der Staatschef von Äquatorialguinea, Teodoro Obiang Nguema Mbasogo, als erwiesene „Feinde der Pressefreiheit“. Kagame kann durch eine Verfassungsänderung für eine dritte Amtszeit kandidieren und theoretisch bis 2034 im Amt bleiben.
Neu hinzu gekommen sind die Präsidenten Paul Biya in Kamerun, Ismael Omar Guelleh in Dschibuti und Yoweri Museveni in Uganda.

Link zur Liste von RSF: https://www.reporter-ohne[1]grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Feinde_der_Pressefreiheit/RSF_Feinde_der_Pressefrei heit_2021.pdf  

PA: Gesundheit als Basis für Entwicklung

Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Umgekehrt ist nachhaltige Entwicklung unverzichtbar für ein gesundes Leben. Denn Armut ist einer der gravierendsten Krankheitstreiber. Was es braucht, um diesem Teufelskreis zu entkommen, und wie Österreich dabei seine Partnerländer unterstützt, zeigt die aktuelle Ausgabe der Weltnachrichten, des Magazins der Austrian Development Agency (ADA).

Wien, 21. Juni 2021 – Armut führt zu Hunger, Unter- oder Mangelernährung und ist damit eine der häufigsten Krankheitsursachen. Faktoren wie Arbeitslosigkeit, mangelnde Schulbildung oder fehlende Möglichkeiten zur Familienplanung wirken sich zusätzlich negativ auf die Gesundheit aus.
 
Gesundheit ist das Recht jedes Menschen, sie ist aber auch unerlässlich für die Entwicklung von Gesellschaften. Das verdeutlichen die 17 Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), von denen sich mehr als ein Dutzend auf Gesundheit beziehen. SDG 3 zielt explizit auf Gesundheit und Wohlergehen für alle ab.
 
Ungleich verteilt
Wie benachteiligt viele Regionen der Welt noch immer sind, zeigen folgende Zahlen der Weltbank: Lag die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich 2018 bei 82 Jahren, so betrug sie etwa in Uganda nur 63 und in Burkina Faso 61 Jahre. Auch bei der Säuglingssterblichkeit gibt es große Unterschiede. Während in Österreich 2019 drei Säuglinge pro 1.000 Geburten nicht überlebten, waren es in Mosambik 55 und in Bhutan 24. Bei der Versorgung mit Spitalsbetten gibt es ebenfalls eine große Kluft. In Österreich stehen für 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 7,3 Spitalsbetten zur Verfügung (2018), in Äthiopien etwa nur 0,3 (2016).
 
Außerdem mangelt es Ländern des Globalen Südens an Geld und qualifiziertem Personal für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Allein in Afrika fehlen rund 3 Millionen Gesundheitsfachkräfte. Hinzu kommt vielerorts die überalternde Bevölkerung, auf die die Gesundheits- und Sozialsysteme meist nicht ausgerichtet sind.
 
Schlüssel zum Erfolg
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Umsetzung der SDGs. Damit Ziel 3 „Gesundheit und Wohlergehen für alle“ erreicht wird, braucht es eine integrierte Entwicklung, die die Wechselwirkung zwischen Gesundheit und sozialen, ökonomischen und ökologischen Faktoren wie Einkommen, Bildung, Transport, Handel, Landwirtschaft oder Umwelt und Klima berücksichtigt.
 
Die Schwächsten unterstützen
Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit setzt dort an, wo sie über langjährige Expertise verfügt. Im Flüchtlingscamp Imvepi im Norden Ugandas etwa unterstützt sie das Rote Kreuz dabei, die hygienische Situation zu verbessern. Denn verschmutztes Wasser, mangelnde oder unsichere Toiletten sowie unhygienische Verhältnisse sind eine Brutstätte für Krankheiten. In den Schulen und am Markt des Camps gibt es nun Latrinen anstatt „fliegender Toiletten“ – so wurden die Plastiktüten genannt, in denen davor oft die Notdurft entsorgt werden musste. Ein Zentrum für Abfallmanagement ist am Entstehen.
 
Bereits seit 2011 beteiligt sich die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit an einem Programm der Vereinten Nationen, das sich für die medizinische Grundversorgung palästinensischer Flüchtlinge einsetzt. Bisher hat sie dazu 12,6 Millionen Euro beigetragen. Damit konnten 2,7 Millionen Menschen erreicht werden.
 
In Nepal arbeitet Österreich gemeinsam mit der zivilgesellschaftlichen Organisation PHASE daran, dass Schwangere, stillende Mütter und Kinder in ländlichen Gemeinden besser versorgt und ernährt sind. Denn ausreichende und ausgewogene Ernährung gilt als Grundvoraussetzung für ein gesundes Leben.
 
Außerdem in den Weltnachrichten 2/2021 zu lesen:

  • Zwischen Terror und Virus: Burkina Faso im Würgegriff zweier Gefahren
  • Vernachlässigte Tropenkrankheiten: Problem der Armen. Ein Interview mit Mwelecele Ntuli Malecela, Leiterin der Abteilung für die Kontrolle vernachlässigter Tropenkrankheiten der Weltgesundheitsorganisation
  • Damit das Lächeln zurückkehrt: In der kenianischen Region Kisumu steht es nicht gut um reproduktive Gesundheit und Frauenrechte. Durch Aufklärung, Verhütungsangebote und Rechtshilfe soll sich das ändern.

Die Weltnachrichten berichten vierteljährlich über entwicklungspolitische Themen. Herausgeber ist die Austrian Development Agency. Alle Beiträge, Reportagen, Interviews und Geschichten sind auch online nachzulesen. Die Weltnachrichten sind kostenlos. Bestellungen unter oeza.info@ada.gv.at.
 
Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 550 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Georg Keri
Tel.: +43 1 90399-2402
georg.keri@ada.gv.at
www.entwicklung.at