Archiv der Kategorie: Politik

PA: Familienzusammenführung:  Amnesty warnt vor menschenrechtswidriger Quotenregelung 

Vor der bevorstehenden Behandlung des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes (AMPAG) im Ausschuss für innere Angelegenheiten des Nationalrats fordert Amnesty International Österreich die Abgeordneten auf, die geplante Quotenregelung für Familienzusammenführung ersatzlos zu streichen. Geplante Kontingente würden jahrelange Familientrennungen zementieren und gegen EU-Recht verstoßen. 

Seit Juli 2025 ist die Familienzusammenführung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich ausgesetzt. Das nun geplante Quotensystem würde diese Situation dauerhaft verschärfen. Familienmitglieder könnten im Rahmen der Familienzusammenführung nur dann nach Österreich kommen, wenn ein Platz innerhalb der festgesetzten Quote verfügbar ist. Ist das Kontingent ausgeschöpft, müssen sie im Ausland verbleiben, wo sie oft denselben Verfolgungen und Gefahren ausgesetzt sind, vor denen ihre Angehörigen in Österreich bereits Schutz gesucht haben. 

„Die Einschränkungen der Familienzusammenführung ist ein politisch gewollter Rechtsbruch, der das Menschenrecht auf Familienleben mutwillig untergräbt. Ein solches System würde zu jahrelangen Trennungen von Familien führen und schneidet die einzige sichere Fluchtroute nach Österreich ab“, warnt Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich. 

„Ein Quotensystem ist kein Bestandteil der GEAS-Reform. Es ist eine rein nationale Zusatzmaßnahme, die mit EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung unvereinbar ist.“ 

Feste Quoten nach EU-Recht unzulässig

Das Vorhaben verstößt gleich gegen mehrere Rechtsgrundlagen: Es widerspricht EU-Recht sowie dem in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Recht auf Familienleben und Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta. 

Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben klargestellt, dass pauschale Obergrenzen beim Familiennachzug ohne individuelle Prüfung unzulässig sind. Wartezeiten von mehr als drei Jahren gelten laut EGMR als unverhältnismäßig. Dabei muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. Die geplante Quotenregelung würde genau diese Grundsätze systematisch unterlaufen. 

„Nur physisch in Österreich angekommen“

Die Trennung von Familien hat dokumentierte psychische Folgen. Von Amnesty befragte Fachkräfte aus Psychologie, Soziologie und Sozialarbeit zeichnen ein eindeutiges Bild. 

Eine klinische Psychologin des Wiener Traumazentrums Hemayat beschreibt den Zustand für Betroffene als belastend: „Bei Klient*innen, die durch Flucht gezwungenermaßen von ihren Familien getrennt sind, zeigt sich häufig ein chronischer Stress- und Anspannungszustand…Viele Klient*innen berichten von anhaltenden Sorgen, Schuldgefühlen (‚ich bin in Sicherheit und meine Familie nicht‘) und dem Gefühl, verantwortlich zu sein, obwohl sie real keine Einflussmöglichkeiten haben…Beschrieben wird oft der Belastungszustand, nur ‚physisch in Österreich angekommen‘ zu sein.“  

Eine Psychotherapeutin des Diakonie Flüchtlingsdienst verweist auf die Datenlage: „Bei von ihrer Familie getrennten Geflüchteten werden vor allem erhöhte Raten von Angst, Depression, posttraumatischen Belastungssymptomen, allgemeiner psychischer Distress, Schlafproblemen, Hoffnungslosigkeit und verminderter Lebensqualität beobachtet … [Familientrennung] verstärkt die Sorge um die Sicherheit der Angehörigen, verlängert den Zustand innerer Alarmbereitschaft und erschwert die Erholung von bereits erlebten Traumata.“ 

Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung durch Trennung nachhaltig beeinträchtigt wird. „Fehlt die Einbettung in ein gutes, sicheres Familiensystem in einer ohnehin fremden kulturellen Umgebung, wird die Identitätsentwicklung erheblich erschwert, weil Sicherheit, Zugehörigkeit und verlässliche Orientierungspunkte fehlen“, so die Psychotherapeutin. 

Eine Sozialarbeiterin des Diakonie Flüchtlingsdienstes erklärt: „Gerade bei Kindern ist das soziale Netzwerk geschwächt, wenn sie in herausfordernden Zeiten getrennt von ihrer Familie sind … Angst, Sorge und Ungewissheit können sie nicht teilen, weil sie die Familie nicht zusätzlich belasten wollen. Obwohl sie oft jemanden brauchen würden zu dem Sie Vertrauen haben, um ihre Ängste und Sorgen zu teilen. Auch bei Kindern kommt es vor, dass sie sich nicht auf die Schule oder Ausbildung konzentrieren können.“ 

Die Soziologin Christine Geserick von der Universität Wien benennt, wer von der Blockade der Familienzusammenführung am meisten betroffen ist: „Im Fluchtkontext aus Syrien und Afghanistan betrifft das vor allem erwachsene Männer, weil sie meist diejenigen sind, die als erste flüchten, um dann später Frau und Kinder nachzuholen.“ Sie erinnert an ein konkretes Fallbeispiel: Ein syrischer Mann habe erzählt, er hätte in der ersten Zeit „überhaupt nicht klar denken können”, weil seine Frau mit ihren gemeinsamen Kindern noch in Syrien war und er in anhaltender Sorge lebte, ob er bald eine Todesnachricht erhalten würde. 

Forderungen an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten 

Amnesty International Österreich fordert die Abgeordneten auf: 

  • die Quotenregelung für Familienzusammenführungen gemäß § 46a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) ersatzlos aus dem AMPAG zu streichen, 
  • das Recht auf Familienleben gemäß Artikel 8 EMRK und Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta sowie die Rechtsprechung von EuGH und EGMR zu respektieren, 
  • Familienzusammenführungen ohne unnötige Verzögerungen zu ermöglichen.

 
„Familienzusammenführung darf nicht als migrationspolitisches Steuerungsinstrument missbraucht werden. Österreich kann nicht Menschenrechte einfordern und gleichzeitig ein Gesetz beschließen, das sie systematisch verletzt. Der Innenausschuss hat jetzt die Möglichkeit, diesen Rechtsbruch zu verhindern“, betont Stuflesser.

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PA: OECD-Bericht über Entwicklungshilfeleistungen 2025: Österreichs Rückzug aus internationalem Engagement stoppen

Österreichische Quote auf 0,33% des Bruttonationaleinkommens gesunken. NGO-Dachverband warnt: „Bei Entwicklungshilfeleistungen zu sparen, wird zurückschlagen wie ein Bumerang“

„Derzeit erleben wir eine regelrechte Krisenspirale, wegen der rund 250 Millionen Menschen Humanitäre Hilfe benötigen und bis zu 720 Millionen an Hunger leiden. Dennoch ziehen sich immer mehr wohlhabende Länder aus der internationalen Entwicklung, Humanitären Hilfe, entwicklungspolitischen Inlandsarbeit und Friedensförderung zurück. Der OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) warnt heute, dass 26 seiner 34 Mitgliedsstaaten ihre öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA) im Jahr 2025 kürzten und die ODA das stärkste Minus ihrer Geschichte verzeichnet. Die sogenannte ODA-Quote aller DAC-Mitglieder sank voraussichtlich auf durchschnittlich 0,26% des Bruttonationaleinkommens (BNE), die der europäischen Mitglieder auf 0,40%. Dieser Rückschritt auf das ODA-Niveau von 2015 raubt Menschen, deren Alltag von Ungleichheiten und Not geprägt ist, die Zukunftschancen„, bedauert Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung.

Auch öst. Regierung ist Rückzug aus internationalem Engagement angetreten

Die endgültigen Entwicklungshilfeleistungen seiner Mitgliedsstaaten präsentiert der DAC im Dezember. Die DAC-Mitglieder bekennen sich zum international vereinbarten Ziel, jährlich 0,7% des BNE bereitzustellen. Dennoch hat Österreich dieses Ziel noch nie erreicht. Wank fährt fort: „Mit dem Doppelbudget für 2025 und 2026 ist auch die österreichische Bundesregierung den Rückzug aus dem internationalen Engagement angetreten. Im Jahr 2025 schwand Österreichs ODA-Quote zum dritten Mal infolge auf klägliche 0,33% des BNE.“

Regierung schwächt außenpolitische Instrumente – Warnung vor Bumerang-Effekt

Ausgerechnet in den Budgets der Austrian Development Agency und des Auslandskatastrophenfonds (AKF) habe die Regierung überproportional gespart, kritisiert Wank. „Diese bilateralen Instrumente sind die Grundlage für eine wirkkräftige Außenpolitik, die Vertrauen und Partnerschaften aufbaut. Das gelingt besonders in Kooperation mit erfahrenen und gut vernetzten österreichischen NGOs und ihren lokalen Partner*innen. Sind diese Instrumente schwach, verliert Österreich an internationaler Handlungsfähigkeit und signalisiert, keine Verantwortung übernehmen zu wollen“. In Anbetracht der angestrebten UN-Sicherheitsrat-Kandidatur, insbesondere aber der zugespitzten Weltlage, nennt Wank die Kürzungen einen strategischen Fehler. „Bei den Entwicklungshilfeleistungen zu sparen, wird auf Österreich zurückschlagen wie ein Bumerang. Die Teuerung und steigende Gesundheitsrisiken könnten hierzulande bald nicht mehr die drängendsten Auswirkungen weltweiter Konflikte, Ungleichheiten und der Erderhitzung sein.“

Appell: Budget zumindest auf 2024er-Niveau heben

Abschließend appelliert Wank: „Österreich braucht jetzt starke außenpolitische Instrumente, um eine friedlichere, gerechtere und stabilere Welt mitgestalten zu können. Daher appellieren wir an die Regierung, den Bumerang zu stoppen, stattdessen eine echte Trendwende einzuläuten und im kommenden Doppelbudget die Gelder für die Austrian Development Agency, für den AKF wie auch für internationale Klimaprojekte zumindest auf das Niveau von 2024 zu heben.“

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Die AG Globale Verantwortung ist der Dachverband von 39 österreichischen NGOs für internationale Entwicklung, Humanitäre Hilfe und entwicklungspolitische Inlandsarbeit. Unsere Mitgliedsorganisationen führen jährlich 1.000 Projekte in über 120 Ländern der Welt durch und tragen zu einem menschenwürdigen Leben für alle auf einem gesunden Planeten bei.

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Aviso: Pressetermin 14.04.2026: Hilfe kürzen? Kommt zurück wie ein Bumerang

Pressetermin mit Foto-Option am 14. April am Wr. Heldenplatz: NGOs appellieren an Regierung, das nächste Budget für Entwicklung und Humanitäre Hilfe zumindest auf dem Niveau von 2024 abzusichern

Inmitten einer weltweiten Krisenspirale verliert Österreich an Handlungsfähigkeit, denn ausgerechnet beim internationalen Engagement hatte die Bundesregierung im Doppelbudget für 2025 und 2026 den Sparstift angesetzt. Bis Ende 2026 wird das Budget für internationale Entwicklung, Humanitäre Hilfe, entwicklungspolitische Inlandsarbeit und Friedensförderung um rund ein Drittel gesunken sein.

Bei einem Pressetermin mit Foto-Option am Wiener Heldenplatz werden der entwicklungspolitische und humanitäre Dachverband AG Globale Verantwortung und Mitgliedsorganisationen – darunter CARE Österreich, Caritas Österreich, Diakonie Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz – davor warnen, dass ein kaputtgespartes internationales Engagement

  • viele Regionen weiter destabilisiert,
  • die Krisenspirale zusätzlich befeuert und
  • Millionen Menschen die Zukunftschancen raubt.

Kurzsichtige Sparmaßnahmen werden auf Österreich zurückschlagen wie ein Bumerang.

Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung, wird vor Pressevertreter*innen sprechen und an die Bundesregierung appellieren, den Bumerang zu stoppen. Im Zuge des Budgets für 2027 und 2028 kann die Regierung noch eine echte Trendwende einläuten, um eine friedlichere, gerechtere und stabilere Welt mitzugestalten. Dafür ist es notwendig, die Kürzungen zurückzunehmen und das Budget für Entwicklung und Humanitäre Hilfe zumindest auf dem Niveau von 2024 abzusichern.

Details Pressetermin

  • 14. April 2026, 09:30 Uhr
  • Treffpunkt vor dem Erzherzog-Karl-Denkmal am Heldenplatz, 1010 Wien

Lukas Wank und Geschäftsführer*innen von Mitgliedsorganisationen stehen anschließend für Interviews zur Verfügung.

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Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Geplante Wahlen in Ländern des Globalen Südens

Dschibuti: 10. April: Präsidentschaftswahl
Benin: 12. April: Präsidentschaftswahl
Peru: 12. April: Präsidentschaftswahl und Parlamentswahl
Kap Verde: 17. Mai: Parlamentswahl
Guinea: 14. Mai: Parlamentswahl
Kolumbien: 31. Mai: Präsidentschaftswahl
Äthiopien: 1. Juni: Parlamentswahl
Algerien: geplant für 2. Juli: Parlamentswahl
São Tomé und Príncipe: 19. Juli: Präsidentschaftswahl
Haiti: 30. August: 1. Wahlgang der Präsidentschafts- und Parlamentswahl
Marokko: 23. September: Parlamentswahl
Brasilien: 4. Oktober: Parlamentswahl

PA: Iran: Vier Dissidenten innerhalb von 24 Stunden im Geheimen hingerichtet – sieben weitere Personen akut gefährdet

Innerhalb von weniger als 24 Stunden haben die iranischen Behörden vier Männer im Geheimen hingerichtet. Mindestens sieben weitere Protestierende und Dissidenten befinden sich in akuter Gefahr, ebenfalls hingerichtet zu werden. Amnesty International fordert einen sofortigen Stopp aller geplanten Exekutionen.

Es ist ungeheuerlich, dass die Behörden der Islamischen Republik Iran die Todesstrafe weiterhin als Waffe einsetzen, um abweichende Stimmen auszulöschen und die Bevölkerung weiter einzuschüchtern, während diese ohnehin unter dem Schock des Konflikts und der Trauer angesichts der anhaltenden Luftangriffe Israels und der USA leidet“, erklärte Diana Eltahawy, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

„Die iranischen Behörden müssen alle Pläne zur Hinrichtung der Dissidenten Vahid Bani Amerian und Abolhassan Montazer sowie der Protestierenden Mohammad Amin Biglari, Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Amirhossein Hatami und Shahin Vahedparast Kolo, die im Ghezel-Hesar-Gefängnis in der Provinz Alborz inhaftiert sind, sofort stoppen.“

Vier Männer ohne Vorwarnung hingerichtet

Am 30. März 2026 wurden Akbar (Shahrokh) Daneshvarkar und Mohammad Taghavi Sangdehi im Geheimen hingerichtet, am 31. März folgten die Hinrichtungen von Babak Alipour und Pouya Ghobadi.
Weder die Männer selbst noch ihre Familien oder ihre Anwält*innen wurden vorab über die bevorstehenden Hinrichtungen informiert. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Verabschiedung verweigert. Bislang wurden den Familien die sterblichen Überreste von mindestens drei der Hingerichteten nicht übergeben.

Alle vier wurden nach einem Verfahren vor einem Revolutionsgericht in Teheran im Oktober 2024 wegen „bewaffneten Aufstands gegen den Staat“ (baghi) zum Tode verurteilt, aufgrund angeblicher Verbindungen zur verbotenen Oppositionsgruppe Volksmodjahedin (PMOI). Die Männer wiesen alle Vorwürfe wiederholt zurück.

Sieben weitere Männer in unmittelbarer Gefahr

Zwei weitere Männer– Vahid Bani Amerian und Abolhassan Montazer – wurden in demselben Verfahren nach einem schwer rechtswidrigen, auf Folter basierenden Prozess verurteilt. Sie wurden am 30. März ebenfalls an einen unbekannten Ort verlegt. Seitdem verweigern die Behörden ihren Familien und Anwält*innen jede Auskunft über ihren Verbleib.

Am Morgen des 1. April wurden zudem fünf junge Protestierende – Mohammad Amin Biglari, Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Amirhossein Hatami und Shahin Vahedparast Kolo – aus dem Ghezel-Hesar-Gefängnis in der Provinz Alborz an einen unbekannten Ort verlegt. Sie wurden im Rahmen eines gesonderten Verfahrens im Zusammenhang mit den Protesten vom Jänner 2026 wegen „Feindschaft gegenüber Gott“ (moharebeh) zum Tode verurteilt.

Folter und rechtswidrige Verfahren
Alle elf Männer gaben an, in Haft gefoltert und misshandelt worden zu sein, unter anderem durch Schläge, Auspeitschungen, langanhaltende Einzelhaft und Todesdrohungen mit vorgehaltener Waffe. Die Verurteilungen stützten sich auf erzwungene „Geständnisse“ unter Folter. Die grob rechtswidrigen Verfahren dauerten jeweils nur wenige Stunden.

Amnesty International fordert sofortiges Handeln
„Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die schlimmste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung. Todesurteile, die nach schwerwiegenden Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren vollstreckt werden, sind willkürliche Hinrichtungen. Alle Staaten sind dringend aufgefordert, die iranischen Behörden aufzufordern, alle Hinrichtungen sofort zu stoppen und ein Moratorium für alle Hinrichtungen zu verhängen, mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen“, sagte Diana Eltahawy.

Die jüngsten Hinrichtungen reihen sich in eine seit dem Aufstand der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ 2022 andauernde Hinrichtungswelle ein, die sich nach dem zwölftägigen Krieg im Jahr 2025 weiter beschleunigt hat und ein Ausmaß erreicht, das seit über vier Jahrzehnten nicht mehr verzeichnet wurde.

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PA: Israel: Neu verabschiedetes Gesetz zur Todesstrafe muss aufgehoben werden

Die israelischen Behörden müssen die gestern verabschiedeten Gesetzesänderungen, mit denen der Einsatz der Todesstrafe ausgeweitet wird, dringend rückgängig machen, erklärte Amnesty International.

„Gestern hat das israelische Parlament, die Knesset, in einer öffentlichen Zurschaustellung von Grausamkeit, Diskriminierung und völliger Missachtung der Menschenrechte das erste von einer Reihe von Gesetzen verabschiedet, die den Einsatz der Todesstrafe erleichtern. Die als ‚Todesstrafe für Terroristen‘ bekannte Änderung des israelischen Strafrechts erweitert den Anwendungsbereich und erleichtert die Anwendung der Todesstrafe. Das passiert zu einer Zeit, in der weltweit ein Trend zur Abschaffung der Todesstrafe zu beobachten ist. Zudem hebt die Knesset grundlegende Schutzvorkehrungen auf, die willkürliche Tötungen verhindern und das Recht auf ein faires Verfahren sichern sollen, und stärkt das israelische Apartheid-System, das durch zahlreiche diskriminierende Gesetze gegen Palästinenser*innen aufrechterhalten wird“, sagt Erika Guevara-Rosas, Direktorin für Recherche, Advocacy, Politik und Kampagnen bei Amnesty International.

„Es spricht Bände, dass dieses Gesetz in demselben Monat verabschiedet wurde, in dem der israelische Militärgeneralstaatsanwalt alle Anklagen gegen israelische Soldaten fallen ließ, denen sexuelle Übergriffe auf einen palästinensischen Häftling vorgeworfen wurden – eine Entscheidung, die vom Premierminister und mehreren Minister*innen gefeiert wurde. Premierminister Benjamin Netanjahu, der vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht wird, gehörte zu denen, die für das Gesetz gestimmt haben. Seit Jahren beobachten wir ein alarmierendes Muster von offensichtlich außergerichtlichen Hinrichtungen und anderen rechtswidrigen Tötungen von Palästinenser*innen – bei nahezu vollständiger Straffreiheit für die Täter. Dieses neue Gesetz ist der Höhepunkt einer solchen Politik“, so Guevara-Rosas. 

Österreich muss Haltung beziehen

Mehrere Staaten, darunter Frankreich, Deutschland und Italien, haben die Einführung der Todesstrafe in Israel bereits öffentlich kritisiert. Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, sprach von einem „erheblichen zivilisatorischen Rückschritt“. Eine klare Stellungnahme aus Österreich steht bisher aus.

„Während Israel die Todesstrafe für Palästinenser*innen einführt, schweigt die österreichische Bundesregierung. Gleichzeitig kandidiert Österreich für den UN-Sicherheitsrat und will sich dort für Frieden und Menschenrechte einsetzen. Wer einen Sitz am Tisch der Weltgemeinschaft beansprucht, muss jedoch auch bereit sein, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Gesetz öffentlich zu verurteilen und sich für seine Aufhebung einzusetzen,” so Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. 

Militärgerichte mit 99% Verurteilungsquote

Das neue Gesetz schafft ausdrücklich zwei rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung der Todesstrafe: im besetzten Westjordanland sowie in Israel und dem illegal annektierten Ostjerusalem. Militärgerichte im besetzten Westjordanland werden ermächtigt die Todesstrafe gegen Palästinenser*innen verhängen, die wegen vorsätzlicher Tötungen im Rahmen von Handlungen verurteilt werden, die nach Israels diskriminierendem Anti-Terror-Gesetz als terroristische Handlungen definiert sind. Nur unter besonderen Umständen, die das Gesetz nicht näher spezifiziert, dürfen Gerichte stattdessen eine lebenslange Freiheitsstrafe – und ausschließlich eine lebenslange Freiheitsstrafe – verhängen. Der Verteidigungsminister ist befugt zu entscheiden, ob Angeklagte aus dem Westjordanland vor Militär- oder Zivilgerichte gestellt werden. Die zum Tode Verurteilten haben keinen Anspruch auf Begnadigung, was dieses Gesetz zu einem der extremsten Todesstrafengesetze der Welt macht.

„Die Militärgerichte weisen bei palästinensischen Angeklagten eine Verurteilungsquote von über 99 % auf und missachten die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens systematisch. Indem Israel Militärgerichte ermächtigt, praktisch obligatorische Todesurteile zu verhängen und die Hinrichtung innerhalb von nur 90 Tagen nach dem rechtskräftigen Urteil anzuordnen, räumt es sich freie Hand bei der Hinrichtung von Palästinenser*innen ein und hebt gleichzeitig die grundlegendsten Garantien für ein faires Verfahren auf“, sagt Erika Guevara-Rosas. 

Ideologische Klausel zielt auf Palästinenser*innen

Nach dem zweiten, in Israel und im illegal annektierten Ostjerusalem geltenden Rahmen wird die Befugnis der Zivilgerichte, die Todesstrafe zu verhängen, auf jede Person ausgeweitet, die wegen vorsätzlicher Tötung „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, verurteilt wurde. Diese ideologische Voraussetzung bei der Absicht macht deutlich, dass das Gesetz darauf ausgelegt ist, Palästinenser*innen ins Visier zu nehmen.

„Jede nach diesem Gesetz verhängte Todesstrafe stellt eine Verletzung des Rechts auf Leben dar. Wenn sie gegen Palästinenser*innen aus den besetzten Gebieten verhängt wird, kann sie darüber hinaus Kriegsverbrechen gleichkommen. Die internationale Gemeinschaft muss maximalen Druck auf die israelischen Behörden ausüben, damit dieses Gesetz unverzüglich aufgehoben, die Todesstrafe vollständig abgeschafft und alle Gesetze und Praktiken beseitigt werden, die zum System der Apartheid gegen Palästinenser*innen beitragen”, betont Guevara-Rosas.

Hintergrund

Neben der Änderung bezüglich der Todesstrafe hat der Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz der Knesset am 24. März den Gesetzentwurf zum „Tribunalsgesetz“ („Strafverfolgung von Beteiligten an den Ereignissen des Massakers vom 7. Oktober“) zur zweiten und dritten Lesung weitergeleitet. Dieser sieht die Einrichtung eines Ad-hoc-Tribunals vor, das faktisch als Militärgericht fungiert, um Personen zu verurteilen, denen die Beteiligung an den Angriffen vom 7. Oktober vorgeworfen wird. Der Gesetzentwurf ermächtigt das Tribunal, gegen Verurteilte die Todesstrafe zu verhängen, und erlaubt ihm, erheblich von den üblichen Verfahrens- und Beweisregeln abzuweichen, wenn dies „zur Wahrheitsfindung und zur Durchsetzung der Gerechtigkeit als notwendig erachtet wird“.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe bedingungslos und unter allen Umständen ab. Artikel 6 Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), dem Israel beigetreten ist, schützt vor willkürlicher Tötung, die ebenso wie Folter und andere Formen der Misshandlung und Bestrafung nach dem Völkergewohnheitsrecht, den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht absolut verboten ist.

Im israelischen Kontext, wo das Justizsystem, insbesondere die Militärjustiz, für seine inhärente Diskriminierung von Palästinenser*innen bekannt ist und wo Verurteilungen routinemäßig auf Beweisen beruhen, die durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen wurden, würde die Anwendung der Todesstrafe nach solchen Gesetzen eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Verbots von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe darstellen.

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PA: WM 2026: Amnesty International fordert Fußballturnier ohne Angst und Repression

Amnesty International warnt, dass Millionen Fußballfans bei der FIFA-Weltmeisterschaft der Männer 2026 in Kanada, Mexiko und den USA erheblichen Menschenrechtsrisiken ausgesetzt sein werden. Besonders in den USA, wo drei Viertel der Spiele stattfinden, gefährden eine gewaltvolle und diskriminierende Einwanderungspolitik sowie Einschränkungen der Meinungsfreiheit und des Rechts auf friedlichen Protest das von der FIFA versprochene „sichere, einladende und integrative“ Turnier. 

Der neue Amnesty-Bericht „Humanity Must Win: Defending rights, tackling repression at the 2026 FIFA World Cup“ zeigt umfassend, welche Risiken für Fans, Spieler, Journalist*innen und marginalisierte Gruppen bestehen. 

 „Die WM 2026 droht, mehr Repression als Fußball zu liefern. Wer protestiert oder Kritik äußert, muss bei der Weltmeisterschaft mit Unterdrückung rechnen. Setzen sich die Razzien der US-Einwanderungsbehörde ICE, die massenhaften Festnahmen und die Einreiseverbote fort, wird dieses Turnier zum Symbol staatlicher Einschüchterung. FIFA und Gastgeberstaaten müssen jetzt verbindliche Schutzmechanismen vorlegen, die allen Beteiligten eine WM ohne Angst und Ausgrenzung ermöglichen“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich

„Die FIFA wird mit der WM der Männer 2026 Rekorderlöse erzielen. Die Fans, marginalisierten Gruppen, Spieler*, Journalist*innen und Arbeitskräfte dürfen dafür nicht den Preis zahlen. Es sind diese Menschen – nicht Regierungen, Sponsoren oder die FIFA –, denen der Fußball gehört, und ihre Rechte müssen im Mittelpunkt der WM stehen“, so Steve Cockburn, Leiter des Bereichs für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit von Amnesty International.  

Gut 10 Wochen vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft der Männer muss die FIFA dringend Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das schöne Spiel nicht in Gefahr gerät, einen unschönen Ausgang zu nehmen. Denn sie hat sich zu einem Turnier verpflichtet, bei dem sich jede*r sicher und einbezogen fühlt und die eigenen Rechte frei ausüben kann.  

Menschenrechtlicher Notstand in den USA
Unter der Trump-Regierung verschärft sich ein menschenrechtlicher Notstand: massenhafte, willkürliche Festnahmen, ein Klima der Angst durch den Einsatz maskierter, bewaffneter ICE- sowie Zoll- und Grenzschutzbeamt*innen. Allein 2025 wurden über 500.000 Menschen abgeschoben – vielfach ohne ordnungsgemäßes Verfahren und unter Verletzung menschenrechtlicher Grundsätze. 

Für migrantische Communities in den USA, Fans aus aller Welt sowie die Spieler* stellt die diskriminierende Einwanderungspolitik der USA eine akute Bedrohung dar. Auch WM-Gastgeberstädte sind von den Einschränkungen der Rechte durch die US-Regierung betroffen.  

Präsident Trump hat im Juni 2025 als Reaktion auf Proteste gegen Razzien von Migrant*innen etwa 4.000 Soldat*innen der kalifornischen Nationalgarde unter Bundesbefehl gestellt und nach Los Angeles entsandt. Die Austragungsorte Dallas, Houston und Miami haben problematische Vereinbarungen unterzeichnet, wonach lokale Strafverfolgungsbehörden mit der US-Einwanderungsbehörde ICE zusammenarbeiten sollen, was Racial Profiling und die gezielte Verfolgung von Einwander*innen verstärkt. 

Risiken in Mexiko und Kanada 
Im Gastgeberland Mexiko wurden als Reaktion auf die hohe Gewalt 100.000 Sicherheitskräfte, darunter auch das Militär, mobilisiert, was die Risiken für Demonstrierende erhöht. Dazu gehören auch Aktivist*innen, die zum Eröffnungsspiel im Estadio Azteca in Mexiko-Stadt eine friedliche Demonstration planen, um Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für das Verschwinden ihrer Angehörigen zu fordern.  

In Kanada gibt es Befürchtungen, dass Obdachlose vertrieben und weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Am 15. März schlossen die Behörden in Toronto eine Winter-Wärmestation, die Obdachlosen Schutz bot, da die Räumlichkeiten von der FIFA vorab gebucht worden waren. 

Migration, Visarestriktionen und Überwachung erschweren Teilnahme am Turnier
Fans und migrantische Communities sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt:

  • US-Behörden gehen gezielt gegen Menschen aus lateinamerikanischen, schwarzen, asiatischen und anderen nicht-weißen Bevölkerungsgruppen vor. 
  • Neue Einreiseverbote treffen Fans aus Côte d’Ivoire, Haiti, Iran und Senegal. 
  • Besucher*innen könnten zu Überprüfungen ihrer Social-Media-Konten gezwungen werden.

Bisher haben nur vier von 16 WM-Städten Menschenrechtspläne veröffentlicht. Keiner davon enthält Schutzmaßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen durch Einwanderungsbehörden. 

Einschränkungen von Protest und Meinungsfreiheit 
Weltmeisterschaften stehen oft im Mittelpunkt von Protesten und es besteht die Gefahr, dass Demonstrationen unterdrückt werden. In allen drei Gastgeberländern wurden Demonstrationen zuletzt eingeschränkt: 

  • In den USA wurden insbesondere ausländische Studierende wegen Protesten gegen den Gaza-Krieg ins Visier genommen; es kam zu Tötungen durch Bundesbeamt*innen während Protesten gegen Einwanderungsmaßnahmen. 
  • In Kanada wurden friedliche Gaza-Proteste und Protestcamps polizeilich aufgelöst. 
  • In Mexiko protestierten Einwohner*innen gegen Infrastrukturprojekte, steigende Lebenshaltungskosten, Wasserknappheit und Gentrifizierung im Kontext der WM. Die militarisierte Sicherheitslage birgt weitere Risiken.

Mitglieder von LGBTQIA+ Organisationen äußern zudem erhebliche Sicherheitsbedenken, bei der WM sichtbar teilzunehmen. 

Hintergrund
Amnesty ist Teil der Sport & Rights Alliance, einem Netzwerk aus Fans, Sportler*innen, Communities und Menschenrechtsorganisationen, welches die FIFA auffordert, wirksame Schutzmaßnahmen gemeinsam mit allen Gastgeberländern umzusetzen.

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PA: NGO-Dachverband begrüßt frühzeitige Bereitstellung von Geldern aus dem Auslandskatastrophenfonds

Die Ausschüttung von 7 Millionen Euro aus dem AKF im ersten Quartal ermöglicht mehr Vorausschau und Planbarkeit in der Humanitären Hilfe. Ein weiterer Aspekt steht allerdings noch aus: die substanzielle Erhöhung der Gelder.

Der Ministerrat hat gestern beschlossen, 7 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds (AKF) für Humanitäre Hilfe im Libanon, in Syrien, Jordanien, Afghanistan und Nachbarländern, Äthiopien, Mosambik und Uganda bereitzustellen. Denn der seit knapp einem Monat wütende Krieg im Iran und im Libanon reiht sich in eine beispiellose Anzahl gleichzeitiger Konflikte und Krisen ein, die immer länger andauern. Das seit Jahren unterfinanzierte internationale Hilfssystem kann immer weniger Schritt halten: Die Vereinten Nationen gehen davon aus, dass nur etwas über die Hälfte der 250 Millionen Menschen, die derzeit auf Humanitäre Hilfe angewiesen sind, diese auch erhalten werden.

Wir begrüßen, dass die österreichische Bundesregierung dem Appell humanitärer Hilfsorganisationen, die Gelder aus dem AKF bereits im ersten Quartal auszuschütten, in diesem Jahr nachkommt. So ermöglicht sie mehr Vorausschau und Planbarkeit in der Humanitären Hilfe; Aspekte, die für das Überleben und das Wohlergehen von Menschen vor und während Konflikten, Dürren oder Überschwemmungen einen wesentlichen Unterschied machen können. Ein weiterer Aspekt steht allerdings noch aus: die substanzielle Erhöhung der Gelder in diesem und in den folgenden Jahren. Der auf 35 Millionen Euro gekürzte AKF reicht bei weitem nicht aus, um den tatsächlichen Bedarfen notleidender Menschen gerecht zu werden.

Appell: Wirkkraft ausbauen und die österreichische Humanitäre Hilfe substanziell erhöhen
In dieser zugespitzten Weltlage beschneiden die Kürzungen in der Humanitären Hilfe und in der internationalen Entwicklung auch zunehmend die Handlungsfähigkeit der Regierung. Österreichs Stärke liegt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit, Vertrauen und Dialogbereitschaft, für die es sowohl in Partnerländern und Krisengebieten als auch in Österreich ein erfahrenes Gegenüber braucht, das verlässlich an der Seite der Menschen steht: die Zivilgesellschaft. In enger Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen und aufbauend auf ihrer langjährigen Expertise in langanhaltenden und multiplen Krisen wissen österreichische Hilfsorganisationen, wie sie insbesondere Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie älteren und erkrankten Menschen Zukunftschancen ermöglichen können. Daher appellieren wir an die Regierung, ihre internationale Wirkkraft infolge des Ministerratsbeschlusses auszubauen und die österreichische Humanitäre Hilfe substanziell zu erhöhen.

Lukas Wank
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Schoko-Osterhasen-Check: Das sind die Nachhaltigkeits-Sieger

Neuer Rekord: 87 Prozent der getesteten Schokohasen tragen mindestens ein unabhängiges Gütesiegel. Grund ist unter anderem eine erfreuliche Entwicklung bei Branchenriese Lindt.

Ein Osternest ohne Schokohase ist wie der Frühling ohne Sonne – einfach nicht das Wahre. Am besten schmeckt die Schokolade, wenn sie fair und nachhaltig ist. Rechtzeitig zum Fest veröffentlichen die Menschenrechtsorganisation Südwind und die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 mit dem Osterhasen-Check wieder ihren öko-sozialen Wegweiser durch den Gütesiegel-Dschungel. Insgesamt haben die Organisationen heuer 30 Schoko-Hasen unter die Lupe genommen. Neu dabei in der Bewertung ist die Chocolate-Scorecard. Gerade für Schokohasen, bei denen mit konzerneigenen Siegeln gearbeitet wird, dient sie als zusätzliche Orientierungshilfe. 

Stabile Testsieger

Fünf Testsieger, die sich bereits in den letzten Jahren als Vorreiter für soziale und ökologische Standards etabliert haben, gewinnen in diesem Jahr erneut das Rennen. Der “EZA-Schokohase” aus den Weltläden, der “Billa Bio Schokohase”, der vegane “Billa Vegavita Bio Schoko Osterhase”, der “Spar Natur Pur Bio-Osterhase” und der “BIO Osterhase Fairtrade” von Hofer. Sie alle tragen sowohl das FAIRTRADE als auch das EU-Biosiegel. Im Ampelsystem des Osterhasen-Checks bekommen sie deshalb eine doppelt grüne Bewertung.

“Der Osterhasen-Check zeigt, dass faire und soziale Schokolade im Supermarkt schon lange kein Einzelfall mehr ist. Gleichzeitig gibt es immer noch Ausreißer, die keine unabhängigen Zertifizierungen aufweisen. Mit unserem Check bieten wir Orientierung, damit die Schokolade im Osternest nachhaltig ist”, so Gudrun Glocker, Lieferketten-Expertin bei Südwind und Anna Leitner, Ressourcen-Sprecherin bei GLOBAL 2000.

Branchenriese Lindt setzt auf Zertifizierung

Auch in diesem Jahr trägt die Mehrheit der Schokohasen mindestens ein unabhängiges Gütesiegel, mit 87 Prozent sind es deutlich mehr als im Vorjahr, als der Anteil zirka bei 75 Prozent lag. Nur vier Hasen erhalten eine doppelt rote Bewertung: Sie haben weder für ökologische noch für soziale Standards ein unabhängiges Siegel. 

„Eigene Nachhaltigkeits-Programme, auf die vor allem große Unternehmen setzen, sind kein Ersatz für unabhängige Zertifizierungen. Konsument:innen können sich nicht darauf verlassen, dass selbst definierte Kriterien bei der Herstellung der Schokolade eingehalten werden. Konzern-Initiativen sind oft intransparent und es wird nicht unabhängig kontrolliert“, sagt Gudrun Glocker von Südwind. “Umso erfreulicher ist es, wenn Branchenriesen wie Lindt umdenken.“ Diese lassen seit Anfang des Jahres 100% ihres Kakaos zusätzlich zum eigenen Nachhaltigkeits-Programm von Rainforest Alliance zertifizieren.

“Konsument:innen dürfen im Siegel-Dschungel nicht auf sich allein gestellt bleiben. Die Regierung muss Unternehmen zu Maßnahmen gegen Kinderarbeit und Umweltzerstörung verpflichten. Das EU-Lieferkettengesetz gibt dafür einen ersten Rahmen. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug, ein nationales Gesetz zu schaffen, das Menschen und Umwelt effektiv schützt – damit in Zukunft jeder Schokohase unbeschwert genossen werden kann”, fordert Leitner von GLOBAL 2000. 

Waldzerstörung und Kinderarbeit im Kakao-Anbau

Die weltweiten Kakaopreise sind zuletzt wieder stark gesunken. Preisschwankungen setzen Kakaobäuer:innen, die ohnehin schon mit klimabedingten Ernteausfällen zu kämpfen haben, unter zusätzlichen Druck. Besonders jetzt ist es wichtig, den fairen und sozialen Anbau zu unterstützen, der ein menschenwürdiges und sicheres Auskommen ermöglicht.

“Kinder- und Zwangsarbeit und sehr niedrige Bezahlung sind nach wie vor große Probleme. Waldzerstörung für Kakao-Anbauflächen schaden wiederum indigenen und anderen lokalen Gemeinschaften”, so Gudrun Glocker von Südwind. “Dagegen können auch wir in Europa etwas tun: Die EU-Entwaldungsverordnung soll verhindern, dass Produkte in Zusammenhang mit Waldzerstörung auf den europäischen Markt kommen. Sie steht aber gerade massiv unter Beschuss vieler Mitgliedsländer. Österreich muss sich hier endlich seiner Verantwortung bewusst werden.”

Zum Osterhasen-Check

Dieser Check bezieht sich auf Schokoladen-Hohlfiguren, die bis 17.03.2026 in österreichischen Supermärkten erhältlich waren und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Jeder Hase wurde nur einmal aufgenommen – auch wenn er im Handel in unterschiedlichen Varianten erhältlich ist. 

Rückfragehinweis:

Vincent Sufiyan
Leitung Kommunikation bei Südwind 
vincent.sufiyan@suedwind.at
+43650 9677 577

Antonia Petri
Pressesprecherin GLOBAL 2000
antonia.petri@global2000.at
+43 699 142000 82