Archiv der Kategorie: Politik

PA: ADA: 579 Projekte und Programme wurden 2021 umgesetzt

Die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, veröffentlicht den Geschäftsbericht 2021.

Wien, 21. Juli 2022 – Der Geschäftsbericht der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wurde veröffentlicht und veranschaulicht anhand von vielen Projektbeispielen, was die ADA mit ihren Partnern in den Schwerpunktländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 2021 bewirken konnte.

Der ADA-Geschäftsbericht 2021 ist online hier abrufbar.

Auch das vergangene Jahr stellte die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit wieder vor große Herausforderungen und war besonders von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Diese führte weltweit zu einer Verschärfung der Armut und Ungleichheit und hat die Lebensbedingungen vieler Menschen insbesondere in den Ländern des Globalen Südens verschlechtert. Weiters haben politische Instabilität, Nahrungsmittelunsicherheit sowie Dürren und Überschwemmungen als Folgen des Klimawandels mehr Menschen in die Flucht beziehungsweise Migration getrieben. Bewaffnete Konflikte haben in zahlreichen Ländern bereits Erreichtes wieder zunichte gemacht.

Gemeinsam gegen die Pandemie
Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unterstützte die ADA die COVAX-Initiative mit 7,5 Millionen Euro. Im Rahmen dieser Initiative wurden über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis Ende Dezember 2021 933 Millionen Impfstoffdosen gegen COVID-19 an 92 Länder mit schlechter Einkommens- und Gesundheitsversorgungssituation geliefert, darunter acht Schwerpunktländer der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.

Hunger aktiv bekämpfen
Weiters konnte die ADA auf humanitäre Krisen und Konflikte mit hoher Flexibilität reagieren und 2021 56,34 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds abwickeln. Im Kampf gegen den weltweiten Hunger kamen davon 4,6 Millionen Euro dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) zugute.

Umwelt- und Klimaschutz im Fokus
Die thematischen Schwerpunkte sind auch weiterhin der Kampf gegen Armut und Hunger, Friedensförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz.
„Im Sinne der Agenda 2030 war und ist unser oberstes Ziel, ökologisch verantwortungsvoll zu handeln und die nachhaltige Entwicklung in unseren Schwerpunktländern zu fördern. Wir unterstützen und begleiten daher Entwicklungsprogramme mit einem klaren Umwelt- und Klimaschutzfokus und setzen auch entsprechende Projekte der Europäischen Kommission um“, so ADA-Geschäftsführer, Dr. Friedrich Stift.

Erfolgreich Brücken bauen
Der ADA Geschäftsbericht 2021 zeigt anhand von zahlreichen Projektbeispielen, was die ADA im vergangenen Jahr mit der Unterstützung aller Partner der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere den zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen, den Unternehmen und all jenen, die vor Ort und auch in Österreich die Projekte und Programme der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit umsetzen, erreicht hat.
Insgesamt hat die ADA 2021 579 Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von knapp 644 Millionen Euro umgesetzt.

„Die Erfolge, die wir als Österreichische Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit unseren Partnern erreicht haben, bestätigen uns auf unserem Weg, bessere Lebensbedingungen für die Menschen in unseren Partnerländern Realität werden zu lassen“, so Stift.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 640 Millionen Euro um.

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Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. (FH) Dagmar Achter
Fachreferentin Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0)1 90399-2413
Mobil: +43 (0) 676/839 03 413
dagmar.achter@ada.gv.at
 www.entwicklung.at

PA: China: Amnesty International drängt UN zur Veröffentlichung des längst überfälligen Berichts über Menschenrechtsverstöße in Xinjiang

Amnesty International dokumentiert Aussagen von Familienangehörigen weiterer fast 50 willkürlich in Xinjiang Inhaftierter. Bericht des UN-Hochkommissariats trotz kürzlichem Chinabesuch wurde noch immer nicht veröffentlicht.

Wien/London, 06.07.2022 – Amnesty International liegen neue Aussagen der Familienangehörigen von 48 weiteren Uigur*innen und Kasach*innen vor, die das Grauen der Inhaftierung in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang in China beschreiben. Die Organisation fordert die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, erneut zum Handeln auf.

Michelle Bachelet, die noch bis August im Amt ist, hat den lang ersehnten Bericht über schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang noch immer nicht veröffentlicht und die von den chinesischen Behörden in der Region begangenen Menschenrechtsverstöße nicht ausreichend verurteilt. Aufgrund dieser Verzögerung geht diese Woche erneut eine Sitzung des UN-Menschenrechtsrats zu Ende, ohne dass die Erkenntnisse der Vereinten Nationen über Xinjiang diskutiert werden konnten.

Die neuen Aussagen von Verwandten der Inhaftierten wurden von Amnesty International in die Kampagne Free Xinjiang Detainees aufgenommen. Die Familienangehörigen von insgesamt 120 Personen, die in Xinjiang in Gefängnissen oder Internierungslagern festgehalten werden, berichten nun im Rahmen der Kampagne über ihre Erfahrungen.

„Die Angaben dieser Familien zeigen anschaulich auf, dass in Xinjiang haarsträubende Taten begangen werden, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen. Viele der Gesprächspartner*innen hatten gleich mehrere inhaftierte Familienmitglieder, was das schiere Ausmaß der Menschenrechtsverstöße verdeutlicht. Ein Mann gab an, dass 40 seiner Verwandten inhaftiert seien“, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

„China geht seit 2017 mit Masseninhaftierungen, Folter und Verfolgung gegen mehrheitlich muslimische Minderheiten in Xinjiang vor. Die schleppende Reaktion der Vereinten Nationen auf diesen dystopischen Albtraum macht die Lage für die Betroffenen und Überlebenden nur noch schlimmer. Wir fordern die chinesische Regierung nach wie vor auf, alle Internierungslager zu schließen und die Praxis des Verschwindenlassens sowie willkürlicher Inhaftierungen und Misshandlungen zu beenden, ob in Gefängnissen oder an anderen Orten. Zudem muss die Verfolgung von Uigur*innen, Kasach*innen und anderen Minderheiten in Xinjiang aufhören.

Die chinesischen Behörden müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die Veröffentlichung des überfälligen Berichts der Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet, der dringend dem UN-Menschenrechtsrat vorgestellt werden muss. Die Menschenrechtskommissarin ist bisher davor zurückgeschreckt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang zu verurteilen – dies trägt zusätzlich dazu bei, den Betroffenen Gerechtigkeit vorzuenthalten, und ist eine Schande für das UN-System.“

Auseinandergerissene Familien

Amnesty International sprach vor Kurzem persönlich mit in der Türkei lebenden Verwandten von 48 Inhaftierten. Sie beschrieben, wie ihre Familienangehörigen wegen „terrorismusbezogener“ oder anderer konstruierter Vorwürfe festgenommen wurden, offenbar wegen solch banaler Aktivitäten wie Reisen ins Ausland oder dem Bezahlen einer ausländischen Ausbildung für ihre Kinder. Wieder andere wurden offenkundig lediglich aufgrund ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit inhaftiert.

Die Kasachin Gulaisha Oralbay beschrieb das Schicksal ihres Bruders Dilshat Oralbay, ein pensionierter uigurischer Journalist und Übersetzer, der 2017 auf Geheiß der chinesischen Behörden aus Kasachstan nach Xinjiang zurückkehrte. Direkt nach seiner Rückkehr wurde sein Reisepass eingezogen und wenige Monate später wurde er festgenommen.

„Es gab keine Gerichtsentscheidung, sie steckten ihn einfach ins Gefängnis und sagten, es sei für 25 Jahre“, so Gulaisha Oralbay. „Ich glaube, nicht mal er selbst kennt den Grund. Jemand sagte, es sei, weil er nach Kasachstan gereist war, und ähnliche Ausflüchte. Es gibt keine klare Rechtfertigung oder Begründung.“

Die beiden Schwestern von Gulaisha und Dilshat Oralbay, Bakytgul und Bagila Oralbay, befinden sich ebenfalls in Haft.

Abdullah Rasul sagte Amnesty International, dass sein Bruder Parhat Rasul, ein uigurischer Bauer und Metzger, im Mai 2017 festgenommen und in ein Internierungslager gebracht wurde. Seitdem hat seine Familie keinen direkten Kontakt mehr zu ihm gehabt, doch 2018 erfuhren sie von einer zuverlässigen Quelle, dass Parhat Rasul zu neun Jahren Haft verurteilt worden sei.

Die Familie von Parhat Rasul ist der Überzeugung, dass er nur deshalb festgenommen wurde, weil er praktizierender Moslem ist, der sich gemeinnützig engagierte. Laut Angaben der Familienangehörigen wurden auch seine Frau Kalbinur und seine Schwiegermutter Parizat Abdugul in Haft genommen. Parhat Rasul und Kalbinur haben zwei 14- und 16-jährige Töchter und einen elfjährigen Sohn.

„Sie [die chinesische Regierung] wollen unsere Identität, Kultur und Religion auslöschen“, so Abdullah Rasul. „Ich hoffe, dass alle deutlich sehen können, was in unserem Heimatland passiert.“

Medine Nazimi beschrieb das letzte Mal, als sie die Stimme ihrer Schwester Mevlüde Hilal hörte, Ende des Jahres 2016. Mevlüde Hilal hatte zuvor in der Türkei studiert, kehrte dann aber nach Xinjiang zurück, um ihre kranke Mutter zu unterstützen. Im Jahr 2017 wurde sie in ein Internierungslager gebracht und später offenbar wegen „Separatismus“ zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sie ist verheiratet und hat eine kleine Tochter.

„Als meine Schwester festgenommen wurde, war meine Nichte Aisha erst ein Jahr alt“, sagte Medine Nazimi. „Wir haben einfach nur unser Leben gelebt und waren eine glückliche Familie. Meine Schwester wurde nur aus einem einzigen Grund inhaftiert: weil sie Uigurin ist.“

Wer die Situation anprangert, setzt sich einem großen Risiko aus. Mehrere Familienangehörige von Inhaftierten beschrieben, wie sie von den Behörden bedroht wurden, weil sie sich öffentlich geäußert hatten.

Abudurehman Tothi, ein in der Türkei lebender uigurischer Geschäftsmann und Aktivist, gab internationalen Medien ein Interview über die Inhaftierung seiner Frau und seiner Mutter und über die willkürliche Festnahme seines Vaters. Er sagte Amnesty International, dass er daraufhin von Vertreter*innen des chinesischen Konsulats in der Türkei kontaktiert und mit Inhaftierung oder dem Tod bei einem „Autounfall“ bedroht wurde.

Umfassende Beweislage

Das brutale Vorgehen der chinesischen Regierung gegen Uigur*innen, Kasach*innen und andere vornehmlich muslimische ethnische Minderheiten in Xinjiang unter dem Deckmantel der „Terrorismusbekämpfung“ wird seit 2017 umfassend dokumentiert.

Amnesty International veröffentlichte 2017 einen Bericht, in dem aufgezeigt wird, dass die chinesischen Behörden systematisch auf Masseninhaftierungen, Folter und Verfolgung zurückgreifen, und dass es sich hierbei um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Kommentar: Das Ziel aus den Augen verloren? Wie das ambitionierte Regierungsprogramm zur österreichischen Entwicklungszusammenarbeit bis 2024 noch umgesetzt werden könnte.

Michael Obrovsky, Juni 2022. Die ÖVP/GRÜNE Bundesregierung hat im Jänner 2020 ein Regierungsprogramm vorgelegt, das ein klares Bekenntnis zur Stärkung der EZA, der humanitären Hilfe und der entwicklungspolitischen Bildung als Instrumente „einer kohärenten, gesamtstaatlichen und treffsicheren Entwicklungspolitik“ enthält. Nach der Halbzeit ist die entwicklungspolitische Bilanz mager. Angesichts sich zuspitzender globalen Krisenlagen braucht es jetzt mutige politische Entscheidungen und Sofortmaßnahmen, damit noch eine entwicklungspolitische Wende eingeleitet werden kann.

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PA: Historische Wahl in Kolumbien

In einer Aussendung von Diskurs. Das Wissenschaftsnetz beleuchten die PolitikwissenschafterInnen Kristina Dietz und Aaron Tauss von der Uni Wien die Hintergründe und Bedeutung des Wahlergebnisses. Außerdem gehen sie auf die wichtigsten Forderungen der angehenden Regierung ein.

Das mit Spannung erwartete Duell um die Präsidentschaft in Kolumbien vergangenen Sonntag endete mit einem historischen Ergebnis. Mit Gustavo Petro bekommt eines der konservativsten Länder Lateinamerikas zum ersten Mal in seiner Geschichte ein linksgerichtetes Staatsoberhaupt. Die Umweltaktivistin Francia Márquez und Preisträgerin des Umwelt-Nobelpreises wird als erste afro-kolumbianische Frau Vizepräsidentin. Die Wahl ist bereits in diesem Sinne historisch.

Wie im Vorfeld prognostiziert, war der Ausgang des zweiten Wahlgangs knapp. Petro, der ein breites Bündnis von progressiven Kräften und sozialen Bewegungen hinter sich vereinte, setzte sich mit 50,4 Prozent der Stimmen gegen den rechts-populistischen Unternehmer Rodolfo Hernández (47,3 Prozent) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 58 Prozent, so hoch wie selten zuvor in Kolumbien und nochmal deutlich höher als beim ersten Wahlgang vor drei Wochen. Das Duell der beiden war nicht nur Ausdruck einer gespalteten Gesellschaft, sondern auch einer tiefen Vertrauenskrise der etablierten Parteien und des politischen Systems.

„Gustavo Petro verfolgt ein progressives sozial-ökologisches und wirtschaftliches Programm, das für eine Demokratisierung und einen sozialdemokratischen Wandel steht. Kolumbien gehört nicht nur in der Region, sondern auch weltweit zu den Ländern mit der höchsten Ungleichverteilung von Einkommen und Reichtum. Armut, Gewalt, hohe Lebenshaltungskosten, geringe Löhne und prekäre Arbeitsbedingungen bestimmen den Alltag der Mehrheit der Kolumbianer und Kolumbianerinnen. Sie sehen im Wahlsieg Petros eine Chance, das Land gerechter zu machen, die soziale Kluft zu verkleinern und wichtige Reformen auf den Weg zu bringen“, sagt Aaron Tauss vom Institut für Politikwissenschaft an der Universität Wien.

Dass sich Petro am Ende gegen den als „Trump Kolumbiens“ bezeichneten 77-jährigen Unternehmer und ehemaligen Bürgermeister der Stadt Bucaramanga durchsetzen konnte, verdankt er auch seiner designierten Vizepräsidentin. Feminist*innen, queer- und Transpersonen, afrokolumbianische und indigene Wähler und Wählerinnen haben dem Wahlbündnis des Pacto Histórico ihre Stimme für und wegen Francia Márquez gegeben.

„Mit Márquez an seiner Seite ist es Petro und seinem Wahlbündnis „Historischer Pakt“ im zweiten Wahlgang gelungen, die Stimmen von Menschen zu mobilisieren, die bisher politisch und gesellschaftlich ausgeschlossen waren. Die Erwartungen an die neue Regierung in diesen Teilen der kolumbianischen Bevölkerung ist riesig“, sagt Kristina Dietz vom Institut für Internationale Entwicklung an der Universität Wien.

Márquez ist in einer ländlichen Region im Südwesten des Landes aufgewachsen, die von dem jahrzehntelangen bewaffneten Konflikt besonders stark betroffen ist.

Die neue Regierung will auch den Prozess zur Umsetzung des Friedensabkommens wiederbeleben, das 2016 zwischen der ehemaligen Guerilla FARC und der damaligen Regierung unter Präsident Juan Manuel Santos geschlossen wurde. Unter dem noch amtierenden rechtskonservativen Präsidenten Iván Duque ist der Prozess zum Erliegen gekommen. Gewalt und Bedrohungen gegen soziale Aktivist*innen haben in den letzten Jahren sogar stark zugenommen. Dem etwas entgegen zu setzen ist jetzt die Aufgabe der neuen Regierung“, sagt Kristina Dietz.

In seiner ersten Rede als neugewählter Präsident sprach Petro von einem „historischen Tag“ und versicherte, dass „Kolumbien sich von heute an verändern“ würde. Hernández nahm in einer kurzen Video-Botschaft seine Niederlage zur Kenntnis und forderte Petro auf, „dem Land und seinem Anti-Korruptions-Diskurs treu zu bleiben“. Im Wahlkampf hatte sich Petro für ein „menschlicheres Kolumbien“ stark gemacht. Er forderte einen freien Zugang zu öffentlicher Bildung und Gesundheitsversorgung, die teilweise Entprivatisierung des Pensionssystems, eine Stärkung der Justiz, eine höhere Besteuerung von Großgrundbesitz und die Neuausrichtung der Wirtschaft hin zu produktiven Tätigkeiten. Darüber hinaus warb Petro für eine graduelle Abkehr von Kolumbiens extraktivistischem Wirtschafsmodell, das auf der Ausbeutung und den Export von Erdöl, Erdgas, Kohle und Edelmetallen basiert. Seine Regierung wolle hingegen auf die Nutzung erneuerbarer Energiequellen setzen, auch für die eigene Energiewende.

„Konkret geht es Petro um ökologische Nachhaltigkeit, die Stärkung demokratischer und sozialer Teilhabe, die Förderung kleinbäuerlicher Landwirtschaft und den Ausbau des Sozialstaates. Seine Vorschläge richten sich vor allem gegen soziale Ungleichheit und Armut aber auch gegen die Interessen von Banken, Spekulanten, Großgrundbesitzern, Drogenbanden und transnationale Unternehmenso Aaron Tauss.

Letztere hatten sich mehrheitlich zur Wahl von Hernández ausgesprochen. Mit ihm als Präsidenten erhofften sich die vermögenden Eliten des Landes ihre Interessen besser durchsetzen zu können. Petro hingegen ist für sie ein rotes Tuch. Ihn verbinden sie ideologisch mit althergebrachten Vorstellungen von linker Politik. Im Wahlkampf warnten sie immer wieder vor einem zweiten Venezuela.

„Die neue Regierung unter Gustavo Petro vertritt ein linkes sozialdemokratisches Programm. Mit einer höheren Besteuerung der Reichen, deren Vermögen bisher so gut wie gar nicht besteuert wird, will er die Abhängigkeit des Staates von Rohstoffeinnahmen reduzieren, Ungleichheiten abbauen und damit auch Räume für eine nachhaltige Diversifizierung der Wirtschaft öffnen. Von Enteignung und Verstaatlichung ist keine Rede. Aber bereits das geht den Wohlhabenden in Kolumbien schon zu weit. Die neue Regierung wird es schwer haben, ihr Programm umzusetzen“, denkt Kristina Dietz.

Letztes Jahr demonstrierten Hunderttausende wochenlang in ganz Kolumbien gegen soziale Ungleichheit. Armut, Korruption, Umweltzerstörung, Privatisierungen, die systematische Ermordung von Aktivistinnen und Aktivisten und Polizeigewalt. Die rechts-konservative Regierung des scheidenden Präsidenten Iván Duque reagierte mit Gewalt und Repressionen auf die Proteste. Insgesamt kamen bei den Massenprotesten 44 Menschen ums Leben; mehr als 3.000 wurden verletzt und fast 1.500 willkürlich inhaftiert.

Kristina Dietz ist Professorin für Internationale Entwicklung aus politikwissenschaftlicher Perspektive am Institut für Internationale Entwicklung der Universität Wien. Sie lehrt und forscht zu politischem und gesellschaftlichem Wandel in Lateinamerika, sozial-ökologischer Transformation und globalen Umweltkrisen.

Aaron Tauss unterrichtet Internationale Politik an der Universität Wien. Er forscht zur Poltischen Ökonomie Lateinamerikas (Kolumbien, Chile), sozialen Bewegungen und post-kapitalistischen Alternativen.

Rückfragen:
Dr. Alexander Behr

Diskurs. Das Wissenschaftsnetz
+43 650 34 38 37 8
office@diskurs-wissenschaftsnetz.at
https://diskurs-wissenschaftsnetz.at/

Veranstaltungseinladung: Hintergrundgespräch mit Expert*innen aus Bangladesch und Pakistan zu Arbeitsbedingungen in Leder- und Schuh-Lieferketten

Südwind lädt am Donnerstag, 23. Juni, zum Gespräch mit Mahmudul Hasan Khan (Bangladesh Labour Foundation) und Farhat Parveen (NOW Communities, Pakistan), ins Wiener Café Westend.

Die Produktion von Handtaschen, Schuhen und anderen Lederwaren in Ländern wie Indien, Bangladesch und Pakistan ist geprägt von der Missachtung von Arbeitsrechten, einem verantwortungslosen Umgang mit Chemikalien und extrem niedrigen Löhnen. Ein neuer Berichtderösterreichischen Menschenrechtsorganisation Südwind zeigt große Mängel seitens europäischer Schuh- und Lederunternehmen beim Menschenrechtsschutz entlang ihrer globaler Lieferketten: Das Risikomanagement weist große Lücken auf und Maßnahmen für Gewerkschaftsfreiheit, existenzsichernde Löhne und nachhaltige Einkaufspraktiken sind fehlerhaft. Fünf von zehn Unternehmen verweigerten jegliche Auskunft.

Welche Auswirkungen haben diese Nachlässigkeiten in der Arbeitspraxis? Wie sehen die Arbeitsbedingungen in den Textil- und Lederfabriken für den europäischen Markt im Detail aus? Welche Maßnahmen könnten die Sicherheit für Arbeiter*innen in Bangladesch und Pakistan erhöhen? Diese und weitere Fragen diskutieren die beiden Arbeitsrechtsexpert*innen Mahmudul Hasan Khan (Bangladesh Labour Foundation) und Farhat Parveen (National Organization for Working Communities, Pakistan) bei einem Hintergrundgespräch in Wien.

                                             
Wann: Donnerstag, 23. Juni 2022 um 9 Uhr
Wo: Café Westend, Mariahilfer Straße 128, 1070 Wien

Gesprächspartner*innen:

  • Gertrude Klaffenböck, Südwind-Expertin für Lieferketten
  • Farhat Parveen, Executive Director, NOW Communities
  • Mahmudul Hasan Khan, Deputy Director, Bangladesh Labour Foundation

Wir bitten höflich um Anmeldung. Das Pressegespräch findet auf Englisch statt.

Anmeldung und Rückfragen:
Silvia Haselhuhn, M.A.
Südwind Pressesprecherin
Silvia.haselhuhn@suedwind.at
Mob.: 0680 15 830 16

Dokumentation: Brennpunkt Westafrika. Die Fluchtursachen und was Europa tun sollte

Bericht von der Buchpräsentation und Podiumsdiskussion
vom 5. 5. 2022 des VIDC Global Dialogue.

Die weit verbreitete These, halb Afrika sitze auf gepackten Koffern und wolle am liebsten nach Europa, ist laut Buchautor Olaf Bernau nicht haltbar.

Migration spielt sich innerhalb Westafrikas ab. Nur 15 % verlassen die Region. Ein zweiter Mythos besteht darin, Fluchtursachen nur in den Ländern Afrikas zu verorten. Diese sind auch auf die europäische Ausbeutung des Kontinents, auf ungleiche Handelsbeziehungen und gescheiterte Interventionen zurückzuführen. Afrika trägt wenig zur Klimakrise bei, aber die Menschen leiden unter den Folgen. Die aktuelle Dürre im Sahel hat Millionen von Menschen zu Hilfsempfänger*innen gemacht – sofern sie angesichts der hohen Lebensmittelpreise überhaupt Unterstützung bekommen. Europa sollte ihre Verantwortung eingestehen. Dabei ginge es nicht um Hilfe, sondern um Wiedergutmachung, so die Diskutant*innen Olaf Bernau, Joana Adesuwa Reiterer und Kojo Taylor.

Hier finden Sie den Veranstaltungsbericht der Podiumsdiskussion.

PA: Intransparenz und Unwille beim Menschenrechtsschutz in der Schuh- und Lederwarenindustrie

Fünf von zehn Unternehmen verweigern Auskünfte über ihre Lieferketten, Menschenrechtliche Risiken werden ungenügend adressiert, berichten die NGOs Südwind und INKOTA und starten eine neue Initiative für mehr Transparenz in Leder-Lieferketten.

Wien / Berlin, 10. Juni 2022. Die Produktion von Handtaschen, Schuhen und anderen Lederwaren in Ländern wie Indien, Bangladesch und Pakistan ist weitgehend geprägt von der Missachtung von Arbeitsrechten, einem verantwortungslosen Umgang mit Chemikalien und extrem niedrigen Löhnen.
Die entwicklungspolitischen Organisationen INKOTA und Südwind haben daher bei Branchengrößen von About You über Otto bis hin zu Tamaris und Zalando nachgefragt, wie die Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten von Lederkleidung und Schuhen garantieren. Der Bericht „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis“ zeichnet ein düsteres Bild von Intransparenz und mangelndem Bemühen: Fünf von zehn der befragten Schuhunternehmen verweigerten die Auskunft. Darunter auch der Branchenriese Wortmann mit der Marke Tamaris. 
„Gerade in einem Risikosektor wie der Leder- und Schuhherstellung, wo zu Billigstlöhnen und unter gefährlichen Bedingungen gearbeitet wird, müssen Händler und Hersteller ihre Verantwortung wahrnehmen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen garantieren“, fordert Lieferketten-Expertin Gertrude Klaffenböck von Südwind. „Unternehmen, die sich bedeckt halten, sollten wissen, dass sie damit Vertrauen verlieren. Sie können sich nicht aus der Verantwortung stehlen.“ Gemeinsam mit der deutschen Partnerorganisation INKOTA startet Südwind die neue Initiative „Für Leder ohne Ausbeutung und fordert volle Transparenz von Schuh- und Lederunternehmen sowie einen klaren Rechtsrahmen in Form eines strengen Lieferkettengesetzes.

Unternehmensbefragung mit bedenklichem Ergebnis
Die Studie verdeutlicht: Bei Lederwaren werden Sorgfaltspflichten noch weniger adressiert als bei Bekleidung und Textilien. „Der Bericht zeigt einmal mehr die großen Lücken der freiwilligen Selbstverantwortung von Unternehmen auf. Ohne strengen Rechtsrahmen ignorieren viele Unternehmen Menschenrechte und Umweltbestimmungen und geben nicht einmal Auskunft darüber“, sagt Gertrude Klaffenböck. 
Zehn in Europa tätige Leder- und Schuhunternehmen wurden seit Sommer 2021 zu ihren Richtlinien und Maßnahmen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten befragt. Fünf Unternehmen ARA, Avocado Store, Leder und Schuh, Lorenz Shoe Group und Wortmann / Tamaris, verweigerten die Auskunft. Die anderen fünf – Zalando, Otto Group, About You, Legero united und Görtz – gaben an, ihre Strukturen und Maßnahmen an den Anspruch internationaler Leitlinien wie der OECD oder der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) auszurichten. Die Auswertung zeigt gleichzeitig eine mangelhafte Umsetzung, etwa bei der Umsetzung von Gewerkschaftsfreiheit, existenzsichernden Löhnen und nachhaltigen Einkaufspraktiken. „Die Bemühungen sind nicht ausreichend“, resümiert Südwind-Expertin Klaffenböck.
„Auskünfte zu Risiken und konkreten Maßnahmen der Abhilfe wurden nicht gegeben. In den genutzten Prüfsystemen und Audits wird meist nur der erste Zulieferer untersucht. Somit sind bei den meisten Unternehmen etwa Gerbereien gar nicht Teil der Risikobetrachtung.“

Der aktuelle Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz nimmt eigens auf die besonderen Risikofaktoren der Leder- und Schuhindustrie Bezug. Der neue Bericht von Südwind und INKOTA kommt zum Schluss, dass Unternehmen im Kontext des angekündigten EU-Lieferkettengesetzes zwar mit einer Strategieentwicklung beginnen und sich auf eine Risiko-Analyse vorbereiten. Gleichzeitig fehlt es weitgehend an einer wirkungsorientierten Umsetzung und an nachvollziehbarer Berichtslegung über Beschwerden sowie der Beseitigung von Missständen. Angaben über Risiko-Einschätzungen sind oft mangelhaft, effektive Abhilfe-Mechanismen fehlen zumeist. Die zum Nachweis angegebenen Industriestandards stellen der Öffentlichkeit wenig aussagekräftige Informationen bereit. „Der Schlüssel für bessere Arbeitsbedingungen liegt in der Risikoabschätzung und wirksamen Maßnahmen, um Missstände zu vermeiden“, resümiert Klaffenböck. „Damit Risiken gut erkannt,  Probleme gelöst und präventiv verhindert werden können, bedarf es einer ambitionierten Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, mehr Transparenz und einer gesetzlichen Regelung der Haftung.“

„Frag nach“ – Neue Aktion für mehr Transparenz
„Gerade Branchengrößen wie Wortmann/Tamaris, die in ihrem Marketing einen Schwerpunkt auf soziale Verantwortung legen, müssen glaubhaft aufzeigen, wie menschenrechtliche Verantwortung in ihren Lieferketten auch tatsächlich gelebt wird. Kundinnen und Kunden haben ein Recht zu erfahren, wie ihre Schuhe, Accessoirs oder Lederkleidung hergestellt werden“, so  Gertrude Klaffenböck. Südwind fordert von Unternehmen Arbeitsrechte zu respektieren, Lieferketten offenzulegen und eine transparente Berichterstattung über die Risiko-Minimierung öffentlich zugänglich zu machen. Im Zuge der neuen gemeinsamen Initiative „Volle Transparenz – Für Leder ohne Ausbeutung“ können Konsument*innen bei der Aktion „Frag nach: Fair produziert?“ auf einfachem Wege direkt bei Tamaris nachfragen, wo, von wem und unter welchen Arbeitsbedingungen ihre Schuhe und Lederwaren hergestellt wurden.

Link zur Mail-Aktion „Frag nach: Fair produziert?“: www.suedwind.at/fairproduziert

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des Berichts: „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis

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Rückfragehinweis
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleitung Südwind
Tel.: +43 6509677577
Email: vincent.sufiyan@suedwind.at

Gertrude Klaffenböck
Lieferketten-Expertin Südwind
Tel.: +43 676 4460833
Email: Gertrude.Klaffenboeck@suedwind.at

PA: Aktion „Menschenkette gegen Kinderarbeit“ fordert gesetzliche Verpflichtungen gegen Kinderarbeit

Anlässlich des Welttags gegen Kinderarbeit am 12. Juni präsentiert die Initiative „Kinderarbeit stoppen“ den beachtlichen Zwischenstand der Mitmachaktion „Menschenkette gegen Kinderarbeit“.

Gemeinsam mit knapp 1.000 Menschen, die sich bereits mit ihrer persönlichen Botschaft der „Menschenkette gegen Kinderarbeit“ angeschlossen haben, fordert die Initiative – bestehend aus FAIRTRADE Österreich, Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, weltumspannend arbeiten (ÖGB), Jugend Eine Welt, Kindernothilfe Österreich sowie Butterfly Rebels – von österreichischen Regierungsmitgliedern und Parlamentarier*innen ein strenges Lieferkettengesetz, das effektiv gegen Kinderarbeit wirkt. Jeder einzelne Beitrag zur Menschenkette gegen Kinderarbeit ist eine klare Forderung und ein Auftrag an die Politik, gegen ausbeuterische Kinderarbeit aktiv zu werden. Die Beiträge, die auf www.kinderarbeitstoppen.at einsehbar sind, ergeben in Summe bereits eine Menschenkette vom Justizministerium bis zum Haus der EU und zeigen die starke Unterstützung der österreichischen Zivilgesellschaft.

Weltweit sind rund 160 Millionen Kinder von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen. Besonders besorgniserregend ist der erstmalige Anstieg dieser Zahl seit 20 Jahren. Am 23. Februar wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine EU-Richtlinie für menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten vorgelegt. Damit sollen Unternehmen verpflichtet werden, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang ihrer Lieferkette bestmöglich zu verhindern. Der Richtlinienvorschlag ist ein Meilenstein, jedoch ist der Weg zur Ziellinie noch ein weiter. „Damit das Gesetz noch umfassender gegen ausbeuterische Kinderarbeit wirken kann, benötigt es intensive weitere Verhandlungen und Verbesserungsschritte, wie die Ausweitung auf alle Unternehmen und deren gesamte Lieferkette, die Miteinbeziehung von Betroffenen in den gesamten Prozess sowie spezielle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern“, sagt Hartwig Kirner für das Bündnis „Kinderarbeit stoppen“.

FAIRTRADE Österreich verbietet in seinen Standards ausbeuterische Kinderarbeit explizit. Die Einhaltung dieser Grundregel wird regelmäßig von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Doch freiwillige Standards alleine reichen nicht aus: „Es braucht vor allem auch politische und gesetzliche Rahmenbedingungen, um ausbeuterische Kinderarbeit weltweit zu beenden“, so Kirner weiter.

Das Bündnis „Kinderarbeit stoppen” appelliert darum an österreichischen Regierungsmitglieder und Parlamentarier*innen, den Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu einer politischen Priorität zu machen und sich aktiv für ein strengeres Lieferkettengesetz einzusetzen. Damit faire Produkte – frei von ausbeuterischer Kinderarbeit – auf unseren Tellern und in unseren Kleiderschränken landen.

Hier kann man sich mit wenigen Klicks der “Menschenkette gegen Kinderarbeit” anschließen: www.kinderarbeitstoppen.at/mach-mit

Kontakt für Rückfragen:
Mag. Bernhard Moser
bernhard.moser@fairtrade.at
+43 664 526 74 65

Veranstaltungseinladung: „Beyond Panic“ – eine Südwind-Studie zum Thema Klimagerechtigkeit

Südwind lädt zum Pressefrühstück mit Juan Jose Hurtado Paz y Paz, Geschäftsführer der Asociación Pop No’j in Guatemala am 9. Juni 2022.

Anfang Mai hat Südwind die aufsehenerregende Studie „Beyond Panic“  veröffentlicht. In Kooperation mit der Universität Bologna wurde anhand von vier Länderbeispielen – Senegal, Guatemala, Kambodscha und Kenia – gezeigt, inwiefern ausbeuterische Arbeits- und Wirtschaftspraktiken in Ländern, die besonders von der Klimakrise betroffen sind, die Ungleichheit weiter verschärfen.

Indigene Völker bewahren die biologische Vielfalt in diesen Regionen, leiden aber unter den Folgen der Naturzerstörung im Zuge einer zunehmend kapitalistischen Entwicklung.

Die Klimakrise nimmt ihnen den Lebensraum und zwingt sie zu fliehen, um zu überleben. Vor welchen Herausforderungen stehen indigene Communities in Guatemala jetzt angesichts der Klimakrise?

Juan José Hurtado ist Geschäftsführer der Asociación Pop No’j, einer gemeinnützigen Organisation in Guatemala, die mit der indigenen Maya-Bevölkerung arbeitet, insbesondere mit Frauen, Jugendlichen und Kindern. Der Auftrag der Organisation lautet: Förderung der Organisation, (Aus-)Bildung und Beteiligung der Mayas durch einen Ansatz, der auf Identität, Kultur und spezifischen Rechten beruht.

Auf seiner Reise durch Österreich bis hin zum Menschenrechtsrat in Genf macht Juan José Hurtado Station in Wien.

Wann: Donnerstag, 9. Juni 2022, 9.30 Uhr
Wo: Café Museum, Operngasse 7, 1010 Wien

Das Pressefrühstück findet auf Englisch statt. Wir bitten höflich um Anmeldung und freuen uns auf einen regen Austausch.

Anmeldung und Rückfragehinweis:

Silvia Haselhuhn, M.A.
Pressesprecherin
silvia.haselhuhn@suedwind.at
0680 1583016

PA: Todesstrafen-Bericht 2021: Hinrichtungen und Todesstrafen-Urteile stiegen weltweit an

Lockerungen der Coronamaßnahmen führten weltweit zu mehr Exekutionen, berichtet Amnesty International.

Wien/London, 24.05.2022 – Der neue Bericht von Amnesty International zur weltweiten Anwendung der Todesstrafe zeigt für 2021 eine besorgniserregende Zunahme von Todesurteilen und Hinrichtungen. Mit der Aufhebung von Coronamaßnahmen fällten Gerichte im vergangenen Jahr wieder mehr Todesurteile. In manchen Ländern sind Exekutionen wieder an der Tagesordnung. Mindestens 579 Hinrichtungen in 18 Staaten dokumentierte Amnesty International im vergangenen Jahr – verglichen mit dem Vorjahr ist das ein trauriges Plus um 20 Prozent.

„Statt auf den Hinrichtungsstopps von 2020 aufzubauen, zeigten einige Staaten einen besorgniserregenden Enthusiasmus für staatliche Tötungen und stellten die Todesstrafe über wirksame Lösungen. Damit missachten sie das Recht auf Leben auf grausame Weise – und das inmitten von dringenden und anhaltenden weltweiten Menschenrechtskrisen,“ so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

Trotz dieser Rückschläge stellt die Anzahl dokumentierter Hinrichtungen des vergangenen Jahres nach 2020 den zweitniedrigsten Hinrichtungsstand weltweit dar, den Amnesty seit mindestens 2010 aufgezeichnet hat. Insgesamt zählen die Zahlen von 2021 zu den niedrigsten, die die Menschenrechtsorganisation seit der ersten weltweiten Datenerhebung zur Todesstrafe 1979 erfasst hat. Die Veränderungen bezüglich Informationszugang, Territorienverschiebung sowie Methodologie über die Jahrzehnte hinweg machen es jedoch schwierig, weit auseinanderliegende Zahlen akkurat zu vergleichen.

Starker Anstieg von Exekutionen im Iran: Drogendelikte werden mit Todesstrafe geahndet

Für den größten Teil des Anstiegs war der Iran verantwortlich, wo mindestens 314 Menschen hingerichtet wurden (nach mindestens 246 im Jahr 2020), so viele wie seit 2017 nicht mehr. Diese steigenden Zahlen sind teilweise darauf zurückzuführen, dass die iranischen Behörden Drogendelikte vermehrt mit der Todesstrafe ahndeten – was einer offenkundigen Verletzung des Völkerrechts gleichkommt, laut dem Todesurteile nur für die schwerwiegendsten Verbrechen wie z. B. vorsätzliche Tötung verhängt werden dürfen. Außerdem vollstreckte der Staat mehr bekannte Todesurteile gegen Frauen: von neun im Jahr 2020 stieg die Zahl 2021 auf 14. Zudem setzten sich die iranischen Behörden erneut erbarmungslos über Kinderrechte hinweg: Sie ließen drei Menschen hinrichten, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat unter 18 Jahre alt waren. Auch damit verstößt der Iran gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Saudi-Arabien: Doppelt so viele Hinrichtungen wie im Jahr zuvor

In Saudi-Arabien verdoppelte sich die Zahl der Hinrichtungen von 27 im Jahr 2020 auf 65 im Jahr 2021 – eine düstere Entwicklung, die auch 2022 nicht abreißt: An einem einzigen Tag im März 2022 ließ die Regierung 81 Menschen hinrichten. „Nach sinkenden Hinrichtungszahlen im Jahr 2020 fuhren der Iran und Saudi-Arabien ihre Hinrichtungsapparate 2021 wieder hoch. Damit verstießen sie gegen völkerrechtlich verbindliche Verbote“, kritisierte Agnès Callamard scharf.

Neben der steigenden Hinrichtungszahl in Saudi-Arabien waren auch in folgenden Staaten erheblich mehr Exekutionen zu beobachten: Somalia (von mind. 11 auf mind. 21), Südsudan (von mind. 2 auf mind. 9) und Jemen (von mind. 5 auf mind. 14). In Belarus (mind. 1), Japan (3) und den Vereinigten Arabischen Emiraten (mind. 1) wurden nach Hinrichtungsstopps im Vorjahr erneut Todesurteile vollstreckt.

Bilanz ohne China, Nordkorea und Vietnam – dort vermutliche Tausende Hinrichtungen vollzogen

Wie bereits in den Vorjahren sind in der Bilanz von Amnesty International keine Angaben zu China, Nordkorea und Vietnam enthalten. Amnesty International geht aber davon aus, dass Tausende Hinrichtungen in China und eine beträchtliche Zahl in Nordkorea und China vollzogen wurden. Die Regierungen dieser drei Staaten halten Angaben zur Todesstrafe unter Verschluss und behandeln sie als Staatsgeheimnis, sodass eine unabhängige und genaue Überprüfung unmöglich ist; der eingeschränkte Zugang zu Informationen erschwert dies zusätzlich. Für diverse andere Staaten sind die dokumentierten Zahlen als Mindestwerte anzusehen; die tatsächliche Zahl ist in der Realität oft höher. Agnès Callamard: „China, Nordkorea und Vietnam versuchten weiterhin, ihren Einsatz der Todesstrafe hinter verschlossenen Türen und Geheimniskrämerei zu verbergen. Das wenige, das die Welt erfährt, lässt jedoch auf Schlimmes schließen.”

Todesurteile um 40 Prozent gestiegen

Stark gestiegen ist auch die Zahl der ausgesprochenen Todesurteile: Weltweit wurden beinahe 40 Prozent mehr Todesurteile verhängt als 2020. In 56 Staaten verurteilten Gerichte mindestens 2.052 Menschen zum Tode. Der Anstieg war besonders markant in Bangladesch (von mind. 113 auf mind. 181), Indien (von 77 auf 144) und Pakistan (von mind. 49 auf mind. 129), außerdem in Ägypten (von mind. 264 auf mind. 356), der Demokratischen Republik Kongo (von mind. 20 auf mind. 81), dem Irak (von mind. 27 auf mind. 91), Jemen (von mind. 269 auf mind. 298), Myanmar (von mind. 1 auf mind. 86) und Vietnam (von mind. 54 auf mind. 119).

Todesstrafe als Instrument von staatlicher Repression

Amnesty International beobachtete, dass im vergangenen Jahr die Todesstrafe in zahlreichen Staaten als Instrument der staatlichen Repression von Minderheiten und Demonstrierenden eingesetzt wurden. Die verantwortlichen Regierungen verstießen damit gegen Einschränkungen für die Anwendung der Todesstrafe, die laut Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsstandards gelten.

So war etwa die Militärregierung in Myanmar für einen besorgniserregenden Anstieg in der Anwendung der Todesstrafe verantwortlich. Das Militär stellte unter dem herrschenden Kriegsrecht Zivilpersonen vor Militärgerichte, wo sie in Eilverfahren zum Tode verurteilt wurden und keine Rechtsmittel einlegen konnten. In einer augenscheinlich gezielten Repressionskampagne gegen Demonstrierende und Journalist*innen verurteilten die Behörden beinahe 90 Menschen willkürlich zum Tode; mehrere von ihnen wurden in Abwesenheit verurteilt.

Die ägyptischen Behörden verurteilten viele Menschen in unfairen Gerichtsverfahren vor Staatssicherheitsgerichten zum Tode und griffen auch weiterhin auf Folter und Massenhinrichtungen zurück.

Im Iran wurden überdurchschnittlich viele Todesurteile gegen Angehörige ethnischer Minderheiten ausgesprochen, u. a. wegen vage formulierter Anklagepunkte wie „Feindschaft zu Gott“. Mindestens 19 Prozent der 61 exekutierten Menschen waren Angehörige der ethnischen Minderheit der Belutsch*innen. Sie stellen nur ca. fünf Prozent von Irans Gesamtbevölkerung dar.

Positive Entwicklung in Richtung Abschaffung der Todesstrafe

Trotz dieser beunruhigenden Daten konnten positive Anzeichen für eine Entwicklung hin zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe beobachtet werden. Die Anzahl an Staaten, von denen bekannt ist, dass sie die Todesstrafe anwendeten, blieb das zweite Jahr in Folge auf dem tiefsten Marker seit der ersten Datenerfassung von Amnesty International im Jahr 1979. So verabschiedete das Parlament von Sierra Leone im Juli einstimmig eine Gesetzesänderung, die die Todesstrafe für sämtliche Straftaten abschafft – sie muss jedoch erst noch in Kraft treten. Auch in Kasachstan wurde das Gesetz im Dezember geändert, sodass keine Straftaten mehr mit der Todesstrafe geahndet werden können. Die Gesetzesänderung trat Anfang 2022 in Kraft. Auch Papua-Neuguinea unternahm entsprechende Schritte: 2021 fanden Beratungen statt, und im Januar 2022 wurde ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe angenommen – die Gesetzesänderung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die malaysische Regierung kündigte an, im dritten Quartal 2022 geplante Rechtsreformen zur Todesstrafe zu vorzulegen. In der Zentralafrikanischen Republik und in Ghana wurden rechtliche Prozesse zur Abschaffung der Todesstrafe eingeleitet, die noch im Gange sind.

In den USA schaffte der Bundesstaat Virginia schaffte 2021 als 23. Staat (und als erster Südstaat) die Todesstrafe ab. Für das dritte Jahr in Folge wurden im Bundesstaat Ohio alle geplanten Hinrichtungen verschoben oder ausgesetzt. Zudem gab die neue US-Regierung im Juli bekannt, dass sie alle Hinrichtungen auf Bundesebene bis auf Weiteres aussetzen würde. 2021 war daher seit 1988 das Jahr mit den wenigsten Exekutionen in den USA.

„Welt ohne staatliches Töten in unmittelbarer Reichweite“
Ende 2021 hatten mehr als zwei Drittel aller Staaten die Todesstrafe abgeschafft. Agnès Callamard: „Eine Welt ohne staatliches Töten ist nicht nur vorstellbar, sondern in unmittelbarer Reichweite. Wir werden weiterkämpfen und die inhärente Willkür, Diskriminierung und Grausamkeit der Todesstrafe anprangern, bis niemand mehr zum Tode verurteilt wird. Es ist höchste Zeit, die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen in die Geschichtsbücher zu verbannen!“


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