Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA:Würdigung mutiger Frauen im Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und Demokratie

Katholische Frauenbewegung Österreichs zum Internationalen Frauentag am 8. März

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt die Katholische Frauenbewegung Österreichs ihren tiefen Respekt gegenüber allen Frauen auf dieser Welt, die sich Unrechtsregimen, Terror, Diktatur und Krieg mutig entgegenstellen, sich unter Einsatz ihrer materiellen, körperlichen und seelischen Unversehrtheit für Menschenwürde und Menschenrechte einsetzen und am Aufbau und Erhalt demokratischer Strukturen arbeiten. Unter dem Eindruck des Krieges in der Ukraine schärfe sich der Blick für die zerstörerischen Folgen entfesselten Machtstrebens in vielen Ländern und Regionen dieser Welt, so kfbö-Vorsitzende Angelika Ritter-Grepl, und Frauen treffe es besonders hart: „Wir zollen unseren Respekt an diesem Internationalen Frauentag 2022 insbesondere den Frauen in Afghanistan, die unter Einsatz ihres Lebens in der Öffentlichkeit für ihre Rechte kämpfen, wir zollen ihn den Ukrainerinnen, die auf vielfältige Art und Weise Widerstand gegen die Okkupation ihres Landes leisten, wir zollen ihn den Soldatenmüttern und den Frauen, die in Russland auf die Straße gehen und gegen Diktatur und Krieg auftreten.“ Der Blick richte sich aber auch auf Frauen in  Weltgegenden, die in Vergessenheit zu geraten drohen, ein Beispiel sei der Jemen.

Die besondere Vulnerabilität von Frauen zeige sich in unterschiedlicher Graduierung überall auf der Welt und verschärfe sich in Krisenzeiten bzw. unter den Vorzeichen unkontrollierten, weit überwiegend männlichen Machtstrebens, so Ritter-Grepl: „Frauen verrichten fast ausschließlich die für das Funktionieren einer Gesellschaft notwendige Sorgearbeit, sie haben weniger Einkommen und Besitz, häufig eingeschränkte bzw. nur eingeschränkt wahrnehmbare Rechte, geringere Chancen in der Erwerbsarbeitswelt und damit grundsätzlich weniger Gestaltungsmacht.“

Am Internationalen Frauentag 2022 appelliert die Katholische Frauenbewegung Österreichs, Solidarität auf unterschiedlichen Ebenen zu üben. Das betreffe die Unterstützung von Hilfsorganisationen, die in von Krieg und Terror beherrschten Gebieten tätig sind, den Einsatz für Flüchtlinge und eine menschenwürdige Asylpolitik hierzulande wie überall auf der Welt – insbesondere in den Ländern des globalen Nordens -, die Ausrichtung jeglicher Politik an einer menschengerechten Weltordnung, die aufmerksame Begegnung mit und Unterstützung von Menschen, die als Geflüchtete in ihrer Heimat zurück Gebliebenen beim Einsatz für Gerechtigkeit und Demokratie zur Seite stehen, stetiges zeichenhaftes Handeln der Zivilgesellschaft in Form von friedlichen Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen und Gebet.

Mit der „Aktion Familienfasttag“ leiste die Katholische Frauenbewegung Österreichs seit mehr als 60 Jahren einen Beitrag, Frauen in krisenhaften, häufig von Terror, bewaffneten Konflikten und Unrechtsregimes geprägten Lebenszusammenhängen in Afrika, Asien und Lateinamerika zu stärken: ökonomisch, persönlich und in ihrem Einsatz für Recht, Gerechtigkeit und Frieden, erklärt Angelika Ritter-Grepl.

Rückfragen bei:
Mag.a Elisabeth Ohnemus
Pressereferentin
Katholische Frauenbewegung Österreichs
elisabeth.ohnemus@kfb.at
Spiegelgasse 3/2/7 ∙ 1010 Wien
Tel: +43.(0)1.61611-1642
Mobil: +43.(0)664.3218936

PA: Olympia 2022: AMNESTY INTERNATIONAL fordert von China die Einhaltung der Menschenrechte

Die internationale Gemeinschaft muss die Olympischen und Paralympischen Winterspiele in Peking zum Anlass nehmen, um Verbesserungen der Menschenrechtslage in China zu fordern. Das fordert Amnesty International im Vorfeld der Olympischen Spiele, die am 4. Februar 2022 beginnen.

Amnesty kritisiert, dass die Sportveranstaltung vor dem Hintergrund beständiger Menschenrechtsverletzungen im Land stattfindet: „Die Olympischen Spiele in Peking versprechen ein denkwürdiges Sportereignis, doch die Zuschauer*innen aus aller Welt dürfen nicht willentlich die Augen vor den Ereignissen anderswo in China verschließen: die Anwält*innen und Aktivist*innen, die aufgrund ihrer friedlichen Tätigkeiten inhaftiert werden; Überlebende sexualisierter Gewalt, die bestraft werden, weil sie nicht schweigen; Tausende Menschen, die Schätzungen zufolge jedes Jahr hingerichtet werden; die muslimischen ethnischen Gruppen (Uigur*innen), die systematisch und massenhaft inhaftiert, gefoltert und verfolgt werden“, mahnt Alkan Akad, Experte für China bei Amnesty International. „Die Olympischen Spiele dürfen die Aufmerksamkeit nicht von der haarsträubenden Menschenrechtsbilanz der chinesischen Regierung ablenken. Im Gegenteil: Sie sollten Gelegenheit bieten, China in dieser Hinsicht zu Verbesserungen zu bewegen.“

IOC muss die Einhaltung der Zusagen von China einfordern
Die chinesische Regierung machte vor den Olympischen Winterspielen eine Reihe menschenrechtlicher Zusagen. So wurden unter anderem in den Bereichen Medienfreiheit und Arbeitsrechte sowie bei Zwangsräumungen und der Möglichkeit auf friedliche Demonstrationen Verbesserungen zugesichert. Amnesty International fordert nun das Internationale Olympische Komitee (IOC) auf, die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichtgrundsätze und -praktiken, die es im Vorfeld und während der Olympischen Spiele anwendet, vollständig umzusetzen und öffentlich zu machen. „Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird in China systematisch mit Füßen getreten. Deshalb ist es so wichtig, dass das IOC und die unterschiedlichen Nationalen Olympischen Komitees es hinreichend respektieren, wenn Athlet*innen und Sportfunktionär*innen sich bei den Spielen zu den Menschenrechten äußern möchten. Dies gilt auch für Themen, die von den Behörden als „politisch sensibel“ eingestuft werden“, so Alkan Akad. „Das IOC muss zudem darauf bestehen, dass die chinesische Regierung ihr Versprechen zur Gewährleistung der Medienfreiheit einhält, was uneingeschränkten Internetzugang für chinesische und internationale Journalist*innen miteinschließt. Darüber hinaus müssen Personen, die während der Olympischen Spiele friedlich protestieren möchten, diese Möglichkeit erhalten.“

Kein Sportswashing – Fehler aus 2008 nicht wiederholen
Amnesty International appelliert an Regierungsvertreter*innen, einschließlich derjenigen, die bei den Olympischen Spielen anwesend sein werden, in ihren Gesprächen mit den chinesischen Behörden den Menschenrechten oberste Priorität einzuräumen. „Die Welt muss aus den Olympischen Spielen 2008 in Peking lernen, denn damals hat China seine menschenrechtlichen Zusicherungen nie umgesetzt“, erinnert Alkan Akad. „Die Olympischen Winterspiele in Peking dürfen den chinesischen Behörden keinen Anlass zum Sportswashing geben, und die internationale Gemeinschaft darf keinesfalls eine chinesische Propagandaübung unterstützen.“

Für  Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Online-Vortrag: MENSCHEN- UND ARBEITSRECHTE IM ERNÄHRUNGSSYSTEM

Tina Wirnsberger beleuchtet, welche Menschenrechtsverletzungen in unserem Ernährungssystem begangen werden und geht darauf ein, welche Veränderungen es braucht um der globalen Ungleichheit entgegenzusteuern.

Weltweit versuchen Agrar- und Ernährungsindustrie ihre Kontrolle über die Wertschöpfungskette von Nahrungsmitteln auszuweiten. Nicht nur in Europa ist ihr Einfluss auf Agrar- und Handelspolitik deutlich spürbar, sondern auch in neuen Bereichen wie der Entwicklungspolitik wächst der Einfluss des Privatsektors. Auf der Strecke bleiben zumeist die Menschenrechte und die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Personen, die in ländlichen Bereichen arbeiten. 

Mi, 26.1.2022, 19:00 bis 20:30 Uhr
Moderation: Gudrun Glocker (Südwind OÖ)
Bitte um Anmeldung.

Tina Wirnsberger ist diplomierte Sozialpädagogin und Erwachsenentrainerin und arbeitet als Projektkoordinatorin für FIAN Österreich. Ihre Arbeitsbereiche sind Kleinbäuer*innenrechte, Frauen, Fallarbeit und das Recht auf Nahrung.

Der Vortrag ist Teil der Veranstaltungsreihe Denk.Mal.Global 2022 – Herausforderungen der Ernährungswenden von Südwind Oberösterreich.

PA: Jahresbilanz der Pressefreiheit: 488 Journalistinnen und Journalisten in Haft

Laut der heute veröffentlichten Jahresbilanz von Reporter ohne Grenzen (RSF) wird derzeit weltweit eine Rekordzahl von 488 Journalisten, darunter 60 Frauen, inhaftiert, während weitere 65 als Geiseln festgehalten werden. Die meisten Gefangenen, die wegen Arbeit für die Presse festgenommen wurden, hat China mit 127. Es folgen Myanmar mit 53, Vietnam mit 43, Belarus mit 32 und Saudi-Arabien mit 31.

Gleichzeitig ist die Zahl der im Jahr 2021 getöteten Journalisten mit 46 so niedrig wie seit 20 Jahren nicht mehr.
Die Zahl der Journalistinnen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit inhaftiert wurden, war noch nie so hoch, seit RSF 1995 begann, seine jährliche Übersicht zu veröffentlichen. Die RSF verzeichnete Mitte Dezember 2021 insgesamt 488 inhaftierte Journalistinnen und Medienschaffende, das sind 20 % mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres.

Dieser außergewöhnliche Anstieg willkürlicher Verhaftungen ist vor allem auf drei Länder zurückzuführen: Myanmar, wo das Militär am 1. Februar 2021 durch einen Staatsstreich die Macht zurückerobert hat, Weißrussland, wo seit der umstrittenen Wiederwahl von Alexander Lukaschenko im August 2020 hart durchgegriffen wird, und das China von Xi Jinping, das seinen Griff um Hongkong, die Sonderverwaltungsregion, die einst als regionales Vorbild für die Achtung der Pressefreiheit galt, verschärft.
RSF hat auch noch nie zuvor so viele Journalistinnen im Gefängnis registriert. Insgesamt sind derzeit 60 Journalistinnen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit inhaftiert – ein Drittel (33 %) mehr als zu diesem Zeitpunkt im letzten Jahr.

China, das im fünften Jahr in Folge die meisten Journalisten inhaftiert, ist auch das Land mit den meisten inhaftierten Journalistinnen, von denen 19 derzeit inhaftiert sind. Darunter befindet sich auch Zhang Zhan, die RSF-Preisträgerin für Pressefreiheit aus dem Jahr 2021, die derzeit schwer erkrankt ist.

In Weißrussland sind derzeit mehr Journalistinnen (17) als Journalisten (15) inhaftiert. Darunter sind auch zwei Reporterinnen des in Polen ansässigen unabhängigen belarussischen Fernsehsenders Belsat – Daria Chultsova und Katsiaryna Andreyeva -, die wegen der Live-Berichterstattung über eine nicht genehmigte Demonstration zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurden.

Von den 53 in Myanmar inhaftierten Journalisten und Medienschaffenden sind neun Frauen.

Die extrem hohe Zahl von Journalistinnen, die willkürlich inhaftiert sind, ist das Werk dreier diktatorischer Regimes. „Zweifellos haben all diese Vorgehensweisen das Ziel, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Der Versuch, kritischen Journalismus über den verlängerten Arm der Regierung zu unterbinden ist untragbar. Das ist Diskriminierung und Missachtung der Pressefreiheit“, so Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich-Präsidentin Rubina Möhring.

Dabei steigt die Gewalt zunehmend und die Unterdrückungsmethoden werden immer brutaler“, das ist erschreckend. Pressefreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht. Doch die Häufung schwerer Verbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten bei zugleich hoher Straflosigkeit ist alarmierend. Es ist an der Zeit, dass Staaten zur Rechenschaft gezogen werden“, so Möhring weiter. Ein weiteres auffälliges Merkmal der diesjährigen Übersicht ist der Rückgang der Zahl der Journalistinnen, die im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet wurden – 46 im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2021. Man muss bis 2003 zurückgehen, um ein weiteres Jahr mit weniger als 50 getöteten Journalistinnen zu finden. Der diesjährige Rückgang ist vor allem auf die nachlassende Intensität der Konflikte in Syrien, im Irak und im Jemen zurückzuführen, sowie auf die Kampagnen von Organisationen für Pressefreiheit, darunter RSF, die sich für die Umsetzung internationaler und nationaler Mechanismen zum Schutz von Journalistinnen einsetzen.

Doch trotz dieses bemerkenswerten Rückgangs wird immer noch durchschnittlich fast ein Journalist pro Woche im Zusammenhang mit seiner Arbeit getötet. RSF hat festgestellt, dass 65 % der im Jahr 2021 getöteten Journalist*innen absichtlich ins Visier genommen und eliminiert wurden. Mexiko und Afghanistan sind erneut die beiden Länder mit den meisten Todesopfern: sieben Journalisten wurden in Mexiko und sechs in Afghanistan getötet. Jemen und Indien teilen sich den dritten Platz mit jeweils vier getöteten Journalisten.

Zusätzlich zu diesen Zahlen werden in der Übersicht 2021 auch einige der besorgniserregendsten Fälle des Jahres erwähnt. Die längste Haftstrafe dieses Jahres, 15 Jahre, wurde sowohl gegen Ali Aboluhom in Saudi-Arabien als auch gegen Pham Chi Dung in Vietnam verhängt. Die längsten und kafkaeskesten Prozesse werden gegen Amadou Vamoulké in Kamerun und Ali Anouzla in Marokko geführt. Die ältesten inhaftierten Journalisten sind Jimmy Lai in Hongkong und Kayvan Samimi Behbahani im Iran, die 74 und 73 Jahre alt sind.

Der französische Journalist Olivier Dubois war der einzige ausländische Journalist, der in diesem Jahr entführt wurde. Er befindet sich seit dem 8. April in Mali in Geiselhaft. Ebenfalls zählt dazu der Wikileaks-Gründer Julian Assange, dem im Falle einer Auslieferung in die USA bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft drohen.

Die gesamte Jahresbilanz finden Sie hier: https://drive.google.com/file/d/12UHW8X1DribkfgCmZO6qCT-9MJ76h-ab/view?usp=sharing

Rückfragehinweis:
Mag.a Christin Edlinger
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
+43 676 6706623
info@rog.at
www.rog.at@pressefreiheit

PA: AMNESTY-Bericht zu Afghanistan: „Endloses Blutvergießen und Kriegsverbrechen auf allen Seiten“

Im Kampf um die Vorherrschaft in Afghanistan wurden im ersten Halbjahr 2021 Tausende Zivilist*innen getötet. Die Taliban verübten vor dem Fall Kabuls diverse Kriegsverbrechen, doch auch das US-Militär und die afghanischen Streitkräfte waren für Angriffe verantwortlich, die zu großem Leid unter der Zivilbevölkerung führten. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor.

WIEN/LONDON, 15.12.2021 – Der Bericht No Escape: War Crimes and Civilian Harm During The Fall Of Afghanistan To The Taliban dokumentiert Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und Tötungen durch die Taliban vor dem Sturz der afghanischen Regierung im August 2021. Er zeigt außerdem, dass es auch bei Boden- und Luftoperationen der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte und des US-Militärs (Afghan National Defense and Security Forces, ANDSF) zahlreiche zivile Opfer gab.

„Die Monate vor dem Zusammenbruch der Regierung in Kabul waren geprägt von zahlreichen Kriegsverbrechen und endlosem Blutvergießen durch die Taliban. Doch auch durch afghanische und US-Streitkräfte kamen Zivilpersonen zu Tode“, sagte Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International. „Häuser, Krankenhäuser, Schulen und Geschäfte wurden zu Tatorten, an denen wiederholt Menschen verletzt oder getötet wurden.“

Nach Angaben der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 1.659 Zivilpersonen getötet und 3.524 verletzt. Dies ist ein Anstieg von 47 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Taliban folterten gezielt Mitglieder ethnischer Minderheiten
Im aktuellen Bericht wird dokumentiert, wie Mitglieder der Taliban im Zuge ihrer fortschreitenden Offensive im Juli und August 2021 gezielt Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, ehemalige Soldaten der afghanischen Streitkräfte sowie Personen, die als Sympathisant*innen der Regierung galten, folterten und bei Vergeltungsanschlägen töteten. Am 6. September 2021 griffen Taliban-Kräfte die Stadt Bazarak in der Provinz Panjshir an und nahmen etwa 20 Männer gefangen. Sie wurden zwei Tage lang festgehalten, wobei sie zeitweise in einem Taubenschlag eingesperrt waren, wurden gefoltert, erhielten keine Nahrung, kein Wasser und keine medizinische Versorgung. Wiederholt wurde ihnen mit der Hinrichtung gedroht. Später am selben Tag griffen die Taliban auch das nahe gelegene Dorf Urmaz an, wo sie Hausdurchsuchungen durchführten, um Personen ausfindig zu machen, die verdächtigt wurden, für die ehemalige Regierung zu arbeiten. Die Taliban richteten innerhalb von 24 Stunden mindestens sechs zivile Männer außergerichtlich hin, hauptsächlich durch Schüsse in den Kopf, die Brust oder das Herz. Solche Tötungen stellen Kriegsverbrechen dar. Bereits in der Vergangenheit hat Amnesty International Massaker der Taliban an ethnischen Hazaras in den Provinzen Ghazni und Daykundi dokumentiert.

Zivile Opfer nach Luftangriffen und Bodenkämpfen durch afghanische Sicherheitskräfte und US-Militär
Der jüngste Bericht von Amnesty International dokumentiert auch vier Luftangriffe in den letzten Jahren, von denen drei höchstwahrscheinlich von US-Streitkräften und einer von der afghanischen Luftwaffe durchgeführt wurden. Bei den Angriffen wurden insgesamt 28 Zivilpersonen getötet (20 Erwachsene und acht Kinder) und sechs weitere verletzt. Sämtliche Angriffe hatten den Tod von Zivilpersonen zur Folge, da die USA ihre Bomben in dicht besiedelten Gebieten abwarfen. Amnesty International hat bereits in zahlreichen anderen Konflikten ähnliche Auswirkungen von schweren Sprengstoffwaffen dokumentiert und unterstützt die Eindämmung ihres Einsatzes auch auf politischer Ebene. Außerdem werden in dem Bericht acht Fälle von Bodenkämpfen dokumentiert, bei denen insgesamt zwölf Zivilpersonen getötet (sechs Erwachsene und sechs Kinder) und 15 weitere verletzt wurden. Aus Nachlässigkeit und unter Missachtung der Gesetze führten die von den USA ausgebildeten ANDSF-Kräfte häufig Mörserangriffe durch, bei denen Wohnhäuser beschädigt oder zerstört und auch Zivilpersonen getötet wurden, die sich dort versteckten. Der Einsatz von Mörsern, der in bewohnten Gebieten naturgemäß wahllos erfolgt, kann ein Kriegsverbrechen darstellen.

Ruf nach Aufarbeitung möglicher Kriegsverbrechen und Entschädigung für die Opfer
Amnesty appelliert in diesem Zusammenhang an den Internationalen Strafgerichtshof, die Ermittlungen zu US-amerikanischen und afghanischen Militäroperationen wieder aufzunehmen. „Der Strafgerichtshof muss allen Hinweisen zu möglichen Kriegsverbrechen nachgehen, egal zu wem sie führen“, so Callamard. „Die afghanische Bevölkerung hat zu lange gelitten. Die Opfer müssen jetzt Zugang zur Justiz erhalten und entschädigt werden.“

Mehrere Familienangehörige von Opfern militärischer Angriffe berichteten Amnesty International, dass sie von der Regierung bisher keine oder nur unzureichende Entschädigung erhalten hätten. Amnesty International fordert die Taliban und die US-Regierung auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und klare und stabile Mechanismen für die Beantragung von Wiedergutmachungsleistungen für Zivilpersonen einzurichten. „Die Taliban-Behörden haben nun die gleiche rechtliche Verpflichtung zur Wiedergutmachung wie die frühere Regierung. Sie müssen sich mit den Fragen im Zusammenhang mit der Schädigung der Zivilbevölkerung ernsthaft befassen“, sagte Agnès Callamard. „Die Betroffenen und ihre Familien müssen Entschädigungsleistungen erhalten, und alle, die für die begangenen Verbrechen als strafrechtlich verantwortlich gelten, müssen in fairen Verfahren und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor reguläre Zivilgerichte gestellt werden.“

Hintergrund:
Amnesty International recherchierte vom 1. bis 15. August 2021 vor Ort in Kabul und führte von August bis November 2021 Interviews mit Opfern und Zeug*innen mittels sicherer Video- und Sprachanrufe. Insgesamt hat Amnesty International 65 Personen in Kabul persönlich befragt und weitere 36 Personen aus insgesamt zehn Provinzen über verschlüsselte mobile Anwendungen. Das Crisis Evidence Lab der Organisation überprüfte außerdem Satellitenbilder, Videos und Fotos sowie medizinische und ballistische Informationen und befragte einschlägige Expert*innen.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56

PA: Tag der Menschenrechte: Zivilgesellschaftlicher Bericht über Österreichs extraterritoriale Staatenpflichten erscheint

Gemeinsam mit einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen veröffentlicht FIAN Österreich heute, am dem Tag der Menschenrechte, einen zivilgesellschaftlichen Parallelbericht über Österreichs extraterritoriale Staatenpflichten.

Mit der Ratifizierung des UN-Sozialpakts im Jahr 1978 hat sich Österreich dazu verpflichtet, wirtschaftliche, soziale und kulturelle (WSK) Rechte auch in anderen Ländern zu achten, zu schützen und Maßnahmen zu setzen, damit diese Rechte weltweit verwirklicht werden. Ein Bericht an die Vereinten Nationen dient in regelmäßigen Abständen dazu dies zu überprüfen. Auf einen solchen Staatenbericht wartet man bei den Vereinten Nationen in Genf nun bereits seit drei Jahren.

„Österreich ließ den für 2018 angesetzten Termin zur Staatenprüfung verstreichen und kommt seiner Verpflichtung zur Berichtslegung bei den Vereinten Nationen seither nicht nach. Mit der Entscheidung, den Parallelbericht dennoch zu veröffentlichen, richten wir einen dringenden Appell an die österreichische Bundesregierung, den Staatenbericht vorzulegen“, so Angelina Reif, Vorsitzende von FIAN Österreich.

Zivilgesellschaft veröffentlich Parallelbericht

In den vergangenen Jahren sind diese wesentlichen Rechte weltweit verstärkt unter Druck geraten. So hat sich die Zahl der von extremer Armut betroffenen Menschen weltweit ebenso erhöht wie die Zahl der von Hunger und Mangelernährung betroffenen Menschen.

„Hunger ist die häufigste Menschenrechtsverletzung der Welt, rund 811 Millionen Menschen sind aktuell davon betroffen. Die Verantwortung der Staaten für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und der anderen Menschenrechte macht nicht an Grenzen halt. Die Bundesregierung ist gefordert, die strukturellen Ursachen von Hunger und Mangelernährung stärker in den Fokus zu nehmen, indem sie die Rechte von Kleinbäuer*innen sowie Lieferkettenverantwortung in der nationalen Gesetzgebung verankert und sich auch auf EU- sowie UN-Ebene dafür einsetzt“, erklärt Lukas Schmidt, Geschäftsleiter von FIAN Österreich.

Angesichts der Dringlichkeit dieser Entwicklungen, hat sich ein zivilgesellschaftliches Bündnis dazu entschlossen, einen Parallelbericht über die extraterritorialen Staatenpflichten Österreichs zu veröffentlichen, obwohl Österreich seinen Staatenbericht nicht abgegeben hat.

In den Beiträgen berichten die mitwirkenden Organisationen von den Auswirkungen ausgewählter österreichischer Politiken wie der Entwicklungs-, Steuer-, Rohstoff-, Agrar- und Ernährungs- und der Klimapolitik auf die WSK-Rechte in Ländern des Globalen Südens und geben Empfehlungen ab, wie die Regierung bestmöglich zur weltweiten Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte beitragen kann.

Folgende Organisationen haben den Parallelbericht gemeinsam verfasst: AG Globale Verantwortung, Dreikönigsaktion der katholischen Jungschar (DKA), FIAN Österreich, Licht für die Welt, Netzwerk Soziale Verantwortung, SOS Kinderdorf, VIDC, Welthaus Graz, WIDE.

Der Parallelbericht kann hier abgerufen werden

Rückfragen: lukas.schmidt@fian.at

PA: Südwind und NeSoVe: Kein Regenwaldschutz ohne Menschenrechte

Aktion zum Tag der Menschenrechte vor dem Klimaschutzministerium– EU-Gesetz gegen Waldzerstörung hat noch große Mängel – Stärkerer Schutz vor Vertreibung und Gewalt gefordert.

Wien, am 9. Dezember 2021. Im Vorfeld des Tags der Menschenrechte veranschaulichen Südwind und das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) mit einer Aktion vor dem Klimaschutzministerium, wie Alltagsprodukte in unseren Supermärkten auf Menschenrechtsverletzungen und Regenwaldzerstörung zurückgehen. Die Europäische Union ist nach China zweitgrößter Importeur von Waren, die zur Zerstörung von Tropenwäldern beitragen. Das betrifft etwa Palmöl, Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Holzprodukte oder Soja-Futtermittel für die Schweinezucht. Allein für Soja hat sich die Anbaufläche in Südamerika in den letzten 20 Jahren auf 55 Millionen Hektar verdoppelt. „Die Länder der Europäischen Union haben großen Aufholbedarf, wenn es um den Schutz der globalen Wälder und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner geht. Nur auf den guten Willen von Unternehmen zu hoffen, reicht nicht. Es braucht endlich strenge Gesetze“, erklärt Joachim Raich, Südwind-Experte für Waldschutz. 

Mit der Aktion vor dem Klimaschutzministerium rufen die Aktivistinnen und Aktivisten Bundesministerin Leonore Gewessler dazu auf, sich beim kommenden EU-Umweltministerrat für die Verankerung von Menschenrechtsschutz im neuen Gesetzesvorschlag einzusetzen. Das aktuell auf EU-Ebene vorgelegte Gesetz zum Schutz globaler Wälder wäre ein entscheidender erster Schritt, beinhaltet aber bisher keinen Menschenrechtsschutz. Die Verbindung zwischen Konsum in Österreich und Naturzerstörung im Globalen Süden wurde von Aktivistinnen und Aktivisten mithilfe von Transparenten und einer symbolischen Lieferkette szenisch dargestellt. 

EU-Verschiebung erhöht Handlungsbedarf in Österreich.
Südwind und NeSoVe fordern auch im Rahmen der gemeinsamen Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze! verbindliche Regeln für Unternehmen für die Einhaltung von Naturschutzbestimmungen und Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten. „Es braucht ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU. Nachdem der Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz zum wiederholten Mal verschoben wurde, muss die österreichische Regierung endlich handeln! Nur so kann sichergestellt werden, dass für unsere Weihnachtskekse weder Kinder arbeiten mussten, noch der Regenwald gefällt wurde.” fordert Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe). 

EU-Waldschutzgesetz bisher ohne Menschenrechtsstandards.
„Verlierer der Regenwaldzerstörung sind wir alle“, sagt Joachim Raich von Südwind. „Ausgerechnet jene Menschen werden im Stich gelassen, die laut Weltbiodiversitätsrat die besten Beschützerinnen intakter Ökosysteme sind. Gleichzeitig ist der Schutz der Wälder essentiell für den Kampf gegen das Artensterben und die Klimakrise. Noch dazu steigt die Gefahr für neue Pandemien, wenn Wildtiere ihre ursprünglichen, zerstörten Lebensräume verlassen müssen und in engeren Kontakt mit Menschen treten.“ 

Um der Zerstörung der Wälder durch international tätige Unternehmen künftig besser vorzubeugen, hat die EU-Kommission Ende November einen neuen Gesetzesvorschlag zum Schutz globaler Wälder präsentiert. Demnach müssten Unternehmen zwar künftig garantieren, dass Produkte, die innerhalb der EU angeboten werden, nicht auf Entwaldung zurückgehen. Eine Berücksichtigung der Menschenrechte fehlt bisher. „Für eine effektive rechtliche Handhabe muss die Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards und eine zivilrechtliche Haftung festgeschrieben werden. Es braucht strenge Regeln, nicht neue Papiertiger.“

Fotos der Aktion zur honorarfreien Verwendung: https://www.flickr.com/photos/184904131@N04/
Petition der Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Südwind Kommunikationsleiter
Tel.: +43 650 96 77577
Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at 

Bettina Rosenberger
Netzwerk Soziale Verantwortung, Geschäftsführerin
Tel.: +43 660 8835409
Mail: bettina.rosenberger@nesove.at

AVISO Aktion: Kein Regenwaldschutz ohne Menschenrechte

Südwind und NeSoVe fordern rechtlichen Schutz vor Vertreibung und Naturzerstörung – Aktion zum Tag der Menschenrechte am 9. Dezember vor dem Bundesministerium für Klima.

Wien, am 7. Dezember 2021. Inwiefern hängen Produkte unseres täglichen Lebens mit Regenwaldzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zusammen? Wie können verantwortliche Konzerne dafür haftbar gemacht werden? Anlässlich des Tags der Menschenrechte machen Südwind und das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) diese Fragen bei einer Aktion vor dem Klimaschutzministerium sichtbar.

Der Import von Agrarrohstoffen wie Soja-Futtermitteln, Palmöl, Rindfleisch, Kakao oder Kaffee macht die EU zur Vize-Weltmeisterin der Tropenwaldzerstörung. Nach langem Tauziehen wurde vor kurzem ein EU-Gesetzesvorschlag zum Schutz globaler Wälder vorgelegt. Nun ist eine schnelle Positionierung des in dieser Angelegenheit zuständigen Klimaschutzministeriums gefragt. Südwind und NeSoVe rufen daher Bundesministerin Leonore Gewessler dazu auf, sich bei erster Gelegenheit im EU-Umweltminister*innenrat für ein strenges Gesetz einzusetzen, das Unternehmen zu Regenwaldschutz und der Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.

Medienvertreter*innen sind herzlich eingeladen zur Aktion „Kein Regenwaldschutz ohne Menschenrechte“ mit Foto- und Interviewmöglichkeit:

Wann: Donnerstag, 9. Dezember 2021, um 10.00 Uhr
Wo: Bundesministerium für Klimaschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Gesprächspartner*innen:

  • Joachim Raich, Südwind-Experte für Waldschutz
  • Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung

Wir bitten vor Ort um Einhaltung eines Zwei Meter-Sicherheitsabstandes und das Tragen einer FFP2-Schutzmaske. Um Anmeldung wird gebeten.

Rückfragen und Anmeldungen:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Telefon: +43 650 9677577
E-mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Website: www.suedwind.at

Online-Veranstaltung: Stichwahl in Chile – Zwischen Umschwung und konservativer Restauration

In der Diskussionsveranstaltung wird die chilenische Präsidentschaftswahl in die aktuelle politische Konjunktur eingebettet, werden mögliche Zukunftsszenarien diskutiert und eine erste Einschätzung für die Stichwahl gewagt, so die Veranstalter Österreichische Lateinamerika-Institut und der Forschungsverbund Lateinamerika.  

Am 19. Dezember 2021 findet die Stichwahl zur Präsidentschaft in Chile statt. Die Wahl entscheidet sich zwischen dem Kandidaten der linken Koalition Apruebo Dignidad Gabriel Boric und dem rechts-konservativen José Antonio Kast (Frente Social Cristiano). Nach zwei turbulenten Jahren spitzt sich die polarisierte Situation in Chile nun in der Stichwahl zu. Seit Mitte des Jahres arbeitet eine von der Bevölkerung gewählte Versammlung an ein einer neuen Verfassung. Nicht wenig erhoffen sich von dieser einen Neuanfang für Chile. Dieser Erfolg der landesweiten Rebellion von 2019 könnte durch die Präsidentschaftswahl nun in Gefahr geraten.

Mo, 13.12.2021, 16:30-18:00 Uhr, Online
Anmeldung: https://univienna.zoom.us/j/99600190168pwd=Q3FXS2tORFp0RUxyUkw1SGlwZFZOQT09
Meeting-ID: 996 0019 0168
Kenncode: 540730

Am Podium
Sophia Boddenberg ist freiberufliche Journalistin, Autorin, Radio- und Videoproduzentin. Sie berichtet aus Chile und Lateinamerika über Themen aus den Bereichen soziale Bewegungen, Umwelt, Frauenrechte, indigene Völker und Landkonflikte.

Nina Schlosser ist Doktorandin der Politikwissenschaften an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und der Universität Wien. Sie besitzt einen Masterabschluss in Politischer Ökonomie der Europäischen Integration sowie einen Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Sie ist Stipendiatin der Rosa-Luxemburg-Stiftung und und Mitglied des RLS-Graduiertenkollegs Krise und sozial-ökologische Transformation.

Aaron Tauss ist seit 2013 Professor am Institut für Politikwissenschaft der Universidad Nacional de Colombia. Sein Schwerpunkt ist die politische Ökonomie Lateinamerikas.

Moderation: Erhard Stackl, Publizist und Lateinamerikanist, Herausgebervertreter beim „Südwind-Magazin“, Vizepräsident von „Reporter ohne Grenzen“ Österreich.

Weitere Infos

PA: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Amnesty erzählt die Geschichten von mutigen Frauen in Afghanistan

Anlässlich der weltweiten Aktion „16 Tage Aktivismus gegen geschlechtsspezifische Gewalt“ zeigt ein neuer Amnesty-Bericht wie Frauen durch die Taliban eingeschränkt und unterdrückt werden.

„In den ersten Tagen standen alle unter Schock. Aber dann sah ich mutige Frauen aufstehen, demonstrieren und ihre Stimme erheben. Das ist die neue Generation. Sie hatten ihren Vorgängerinnen zugehört. Sie sind die Revolution.“

So erzählt es Shukria Barakzai, eine ehemalige Abgeordnete und frühere Botschafterin Afghanistans, in dem bewegenden Bericht von Amnesty International. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November präsentiert die Organisation die Porträts von 16 mutigen Frauen in Afghanistan und gibt ihnen und ihren Forderungen an die internationale Gemeinschaft eine starke Stimme. Zu einem Zeitpunkt, an dem den Afghan*innen fast über Nacht ihre Rechte genommen wurden, sollen diese 16 Geschichten zeigen, wie viel die afghanischen Frauen trotz politischer Instabilität und aller Konflikte in den letzten 20 Jahren erreicht haben. Gleichzeitig soll die internationale Öffentlichkeit auch sehen, dass Frauen unter dem neuen Regime viel höheren Risiken ausgesetzt sind.

„Diese persönlichen Erzählungen erinnern uns eindrucksvoll und zur richtigen Zeit daran, wie viel die Frauen in Afghanistan in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Sie zeigen aber leider auch auf sehr ernüchternde Weise, wie stark sich das Leben für Frauen und Mädchen seit der Rückkehr der Taliban verändert hat“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, und sagt weiter: „Wir fordern die Taliban auf, die Rechte von Frauen und Mädchen zu achten und zu schützen. Und wir appellieren an die internationale Gemeinschaft, den Frauen in Afghanistan Gehör zu schenken und zum Schutz der Frauenrechte mit ihnen zusammenzuarbeiten.“

Fehlendes Einkommen der Frauen fehlt in den Familien
Seit der Machtergreifung der Taliban am 15. August 2021 wurden die Rechte und Freiheiten von Frauen und Mädchen stark eingeschränkt. Frauen können mit wenigen Ausnahmen weder zur Arbeit gehen noch in der Öffentlichkeit unterwegs sein, ohne von einem männlichen Vormund (Mahram) begleitet zu werden. Seit dem 20. September dürfen Mädchen ab dem 12. Lebensjahr nicht mehr zur Schule gehen, und die strenge Geschlechtertrennung an den Universitäten hat die Möglichkeit vieler junger Frauen auf eine Hochschulausbildung stark eingeschränkt. Zusätzlich hat der Ausschluss von Frauen aus der Arbeitswelt die finanziellen Probleme vieler Familien verschärft, die zuvor über ein festes Einkommen verfügten. Darüber hinaus hat das Fehlen von Frauen im öffentlichen Dienst zu großen Personallücken bei den Behörden geführt, sodass diese nicht mehr effizient arbeiten können.

Ministerium für Frauenangelegenheiten ersetzt durch Ministerium für die Förderung der Tugend
Dass die Taliban nach der Machtübernahme das Ministerium für Frauenangelegenheiten durch das Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters ersetzt haben, ist eine besonders bedrohliche Entwicklung. Denn diese Institution war während der ersten Taliban-Regierung in den 1990er Jahren für schwere Menschenrechtsverletzungen an Frauen verantwortlich. Frauen haben nicht nur keinen Zugang mehr zu Bildung und Beruf, sondern sind auch vermehrt von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht und in ihren Rechten auf Versammlungs-, Bewegungs- und Meinungsfreiheit stark eingeschränkt, bis hin zur Wahl ihrer Kleidung.

20 Jahre Fortschritt
Vor der neuerlichen Machtübernahme durch die Taliban heuer im August waren in den letzten 20 Jahren große Fortschritte bei der Stärkung der Frauenrechte in Afghanistan gemacht worden – nicht zuletzt durch den Einsatz der Frauen, die Amnesty in ihrem Bericht zu Wort kommen lässt. 3,3 Millionen Mädchen befanden sich im Bildungssystem und Frauen beteiligten sich aktiv am politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben im Land. Trotz anhaltender Konflikte waren afghanische Frauen als Anwältinnen, Ärztinnen, Richterinnen, Lehrerinnen, Ingenieurinnen, Spitzensportlerinnen, Politikerinnen, Journalistinnen, Verwaltungsmitarbeiterinnen, Geschäftsinhaberinnen, Polizistinnen und Militärangehörige tätig.

Die internationale Gemeinschaft hat die Frauen im Stich gelassen
„Ich sah meine 20 Jahre harte Arbeit, meine Ausbildung und meine Berufserfahrung in Sekundenschnelle vor meinen Augen verschwinden. Ich wusste, dass es für mich und Millionen afghanischer Frauen nie mehr so sein würde wie früher.“ So beschreibt Fawzia Amini, ehemalige Richterin am Obersten Gerichtshof in Afghanistan, den Albtraum, den viele Afghaninnen derzeit erleben. Gemeinsam mit vielen anderen Frauen appelliert sie an die internationale Gemeinschaft, Druck auf die Taliban auszuüben und jegliche Hilfe für Afghanistan an die Bedingung zu knüpfen, dass in Afghanistan nicht eine „Gesellschaft nur eines Geschlechts“ errichtet werde.

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