Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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Veranstaltung: Syrian Women Leading the Change

In den letzten Jahren sind zahlreiche von syrischen Frauen geführte Organisationen in Europa entstanden. Die Referentinnen einer vom VIDC veranstalteten Podiumsdiskussion (6.10.) werden persönliche Erfahrungen austauschen und die aktuellen Bemühungen syrischen Frauen in Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft in Europa, Syrien und den Nachbarländern skizzieren.

Trotz aller Versuche, syrischen Frauen systematisch zu marginalisieren und auszugrenzen, spielen sie nach wie vor eine wesentliche Rolle bei der Lösung des Konflikts und der Gestaltung der Zukunft ihres Landes. Viele ihrer Anliegen sind heute untrennbar mit den großen Problemen Syriens verbunden.
Syrische Frauen haben eine schwere Last zu tragen. Inmitten eines bewaffneten Konflikts, systematischer Unterdrückung, einer globalen Pandemie und einer massiven Wirtschaftskrise wurden und werden sie vielfach Opfer von Menschenrechtsverletzungen und unterschiedlicher Formen von Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt.
Auf ihrem Weg sich aus der politischen Diktatur zu befreien, hat die syrische Gesellschaft ihre patriarchalen Strukturen noch nicht überwunden. Syrische Frauen tragen die Opfer, die Lasten und die Verantwortung ihres Landes mit, sind aber immer noch von vielen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Die Gleichstellung der Geschlechter und ein nachhaltiger Frieden können aber ohne die aktive Beteiligung der syrischen Frauen auf allen Ebenen nicht gewährleistet werden.

Diese Podiumsdiskussion findet am Donnerstag, den 6.10. um 19 Uhr im Karl-Renner-Institute im Rahmen der Konferenz „Syrian Women in Europe Building the Future“ statt, die vom 6. bis 7. Oktober 2022 in Wien abgehalten wird.
Sprache: Englisch/Arabisch mit Simultandolmetschung
Anmeldung an: seewald@vidc.org

Am Podium
Sabiha Khalil
Syrian Women’s Network und Komela Jin, Syrien/Deutschland
Ruham Hawash
IMPACT Civil Society Research & Development, Syrien/Deutschland
Oula Ramadan
Badael, Syrien/Deutschland
Nivin Houtry
Syrian Women’s Political Movement, Syrien

Moderation:
Jelnar Ahmad

IMPACT Civil Society Research & Development, Syrien/Deutschland

Mehr Info

Interviewmöglichkeit mit kolumbianischen Aktivist*innen

Auf Einladung des Welthauses kommen die kolumbianischen Aktivist*innen Kelly Echeverri, Nelson Restrepo, Fabio Mesa und Luisa Acosta im Oktober nach Wien.

Sie haben sich mit dem jahrzehntelangen Konflikt in ihrem Land, seinen Ursachen und Folgen auseinandergesetzt und berichten über die Herausforderungen der Versöhnung in Kolumbien. In der direkten Arbeit mit der Bevölkerung arbeiten sie mit einer Vielfalt an Methoden, die sowohl die eigenen Wurzeln stärken als auch Handlungsspielräume für eine Kultur des friedlichen Miteinanders eröffnen.

Weitere Informationen zu den Gästen finden sie auf https://welthaus.at/begegnung-mit-gasten/wege-der-versoehnung/

Neben der Möglichkeit eines Interviews am Dienstag, 25.10.22 (10-12 Uhr) am Stephansplatz 6, 5. Stk., gibt es auch die Alternative Kelly Echeverri und Nelson Restrepo in Wien in einer der öffentlichen Veranstaltungen zu begegnen:

·        Mittwoch, 19. Oktober 2022, 18.00 Uhr: Wege der Versöhnung. Begegnung mit Gästen aus Kolumbien. Österreichisches Lateinamerika-Institut, Türkenstraße 25, 1090 Wien | Europasaal https://www.vhs.at/de/e/lai/b/2022/10/19/wegederversoehnung-erwachsene

·         Samstag, 22. Oktober 2022, 10.00 – 15.30 Uhr, im Rahmen der Veranstaltung „Wie geht Frieden? – Dialog für eine Welt“, Markhof, Markhofgasse 19, 1030 Wien

Für Rückfragen und Interviewtermine: 
Milena Müller-Schöffmann
Welthaus // Katholische Aktion
Stephansplatz 6/542, 1010 Wien
T: +43 1 515 52-3353
M: +43 676 4918562

PA: 9. August – Internationalen Tag der Indigenen Völker

Die österreichische Menschenrechtsorganisation „Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)“ zum Internationalen Tag der Indigenen Völker und die dringende Notwendigkeit, dass auch Österreich die „ILO-Konvention 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker“ ratifiziert.

Der 9. August wurde von den Vereinten Nationen 1994 zum
Internationalen Tag der Indigenen Völker erklärt. Das Datum markiert die erste Sitzung der UN-Arbeitsgruppe für Indigene Völker, die 1982 stattfand. Seitdem erinnert dieser Tag an die Lage der weltweit rund 6.000 Indigenen Völker mit ihren etwa 476 Millionen Angehörigen.
Besonders der illegale Abbau natürlicher Ressourcen, die Folgen des Klimawandels, systematische Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung sowie Landraub und Invasionen auf ihren Territorien gefährden Indigene Völker weltweit.

Das diesjährige Thema des Internationalen Tags der Indigenen Völker lautet: „Die Rolle indigener Frauen für die Bewahrung und Weitergabe traditionellen Wissens“. Gerade in den indigenen Gemeinschaften Nordamerikas genießen Frauen eine besondere Stellung und Wertschätzung als Hüterinnen traditionellen Wissens. Umso verhängnisvoller ist es, dass vor allem indigene Frauen Ziel und Opfer systemischen Rassismus sind, der sich nicht zuletzt in der erschreckend hohen Zahl von Femiziden an indigenen Frauen manifestiert – allein in Kanada wurden in den letzten drei Jahrzehnten rund 4.000 indigene Frauen und Mädchen ermordet; die Situation in den USA ist ebenfalls besorgniserregend. Viele der ermordeten indigenen Frauen und Mädchen in den USA und Kanada fehlen in ihren Gemeinschaften als Trägerinnen des Wissens.
Zwangssterilisationen von indigenen Frauen und Mädchen sollten ebenfalls dazu beitragen, diese Wissens- und Traditionslinien zu brechen. Sie sind zudem ein Mittel des Völkermords.

Die Vereinten Nationen haben wiederholt die Gewalt an indigenen Frauen in Kanada und den USA scharf kritisiert und die Regierungen aufgefordert, wirksame Maßnahmen zum Schutz indigener Frauen zu ergreifen.
Der Papstbesuch Ende Juli 2022 in Kanada lenkte auch bei uns die Aufmerksamkeit auf die verheerende Geschichte der dortigen 139 Residential Schools, die bis 1996 zumeist von der katholischen Kirche geleitet wurden. Auch hier hinterließen die Mädchen, die in kanadischen Residential Schools oder US-amerikanischen Boarding Schools starben, eine schmerzliche Lücke, denn sie konnten niemals ihre traditionelle Rolle wahrnehmen, Wissen, Tradition und Kultur ihrer Völker an die nächsten Generationen weiterzugeben.
Doch diese Angriffe gegen die indigenen Kulturen gehören längst nicht nur der Vergangenheit an. Jede Zwangsassimilierung in (weißen) Pflegefamilien, staatlichen Einrichtungen oder durch Adoptionsprogramme durchbricht die Traditionslinie – heute sind
mehr als die Hälfte aller Kinder in Kanada, die von ihren Familien getrennt und in „Obhut“ gegeben werden, indigener Herkunft, obwohl sie nur 7% der minderjährigen Bevölkerung stellen.

Die Vereinten Nationen haben für 2022–2032 die «Internationale Dekade der Indigenen Sprachen» erklärt. Durch die Residential Schools, in denen es indigenen Kindern untersagt war, ihre Sprache zu sprechen und durch die Assimilierungspolitik sind die indigenen Sprachen stark bedroht. Die UNESCO prognostiziert, dass 90% der heutigen indigenen Sprachen bis zum Ende des Jahrhunderts unwiederbringlich verschwunden sein werden.

Auch in Zeiten von Klimawandel und Ukrainekrieg dürfen wir die Situation der Indigenen Völker nicht vergessen. Der 9. August ist nicht nur der Tag der Indigenen Völker, sondern auch der Gedenktag für den Atombombenabwurf auf Nagasaki. Die nukleare Bedrohung ist
in diesen Tagen besonders brisant. Jahrzehntelang wurden Atombombenabwürfe auf dem Land der Indigenen Völker getestet, z.B. auf dem Land der Western Shoshone in Nevada.
Ohne Uran hätte es die Atombomben nicht gegeben – und keine Atomkraftwerke. Wenn jetzt wie in Deutschland über Laufzeitverlängerungen der AKWs diskutiert wird, sollte man nicht
vergessen, dass das Uran auch auf dem Land Indigener Völker, etwa im kanadischen Saskatchewan, gewonnen wird.

Ausbeutung und Zerstörung indigenen Landes widersprechen internationalen Überreinkommen, u.a. der von Österreich mit getragenen «UN-Deklaration der Rechte Indigener Völker». Sie verletzen auch die «ILO-Konvention 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker», für deren Ratifizierung durch Österreich sich AKIN mit mehreren Partnerorganisationen einsetzt, da diese einen wichtigen Schritt zu mehr Schutz für Indigene Völker darstellt.

Kontakt für Rückfragen:
Univ. Doz. Dr. Peter Schwarzbauer (Obmann)
Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)
schwarzbauer@arbeitskreis-indianer.at

PA: Welle von Hinrichtungen im Iran: Amnesty International fordert ein sofortiges Ende

Die Menschenrechtsorganisation berichtet von mindestens 251 Hinrichtungen seit Anfang 2022, Todesurteilen nach grob unfairen Gerichtsverfahren, einem Anstieg an Hinrichtungen wegen Drogendelikten und Massenhinrichtungen in überfüllten Gefängnissen.

Wien / London (27. Juli 2022) – Neue Recherchen von Amnesty International und dem Abdorrahman-Boroumand-Zentrum für Menschenrechte im Iran zeigen, dass die iranischen Behörden zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2022 mindestens 251 Menschen hingerichtet haben.

Sollten die Hinrichtungen in der gleichen Geschwindigkeit weitergehen, könnte die Gesamtzahl von 314 Exekutionen im Vorjahr schon bald übertroffen werden, warnten die beiden Menschenrechtsorganisationen.

Es ist gut dokumentiert, dass im Iran systematisch Menschen exekutiert werden, deren Todesurteil in einem grob unfairen Gerichtsverfahren gefällt wurde.

Die meisten der im ersten Halbjahr 2022 Hingerichteten (146 Personen) waren wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Mindestens 86 weitere Menschen wurden wegen Drogendelikten hingerichtet – ein Vergehen, das laut Völkerrecht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden darf. Am 23. Juli wurde in Fars ein Mann öffentlich exekutiert, nachdem öffentliche Hinrichtungen zuvor aufgrund der Pandemie zwei Jahre lang ausgesetzt worden waren.

„Im ersten Halbjahr 2022 ließen die iranischen Behörden im Durchschnitt mindestens eine Person pro Tag hinrichten. Die Staatsmaschinerie führt im ganzen Land massenhaft Tötungen durch und tritt dabei das Recht auf Leben mit Füßen. Die haarsträubende Hinrichtungsrate, die wir im ersten Halbjahr [2022] im Iran beobachtet haben, erinnert auf horrende Weise an 2015, als die Zahl der Exekutionen ebenfalls emporschnellte“, so Diana Eltahawy, Expertin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

„Diese erneute Hinrichtungswelle, die auch öffentliche Exekutionen mit einschließt, zeigt einmal mehr auf, dass der Iran nicht auf demselben Kurs ist wie der Rest der Welt – global haben 144 Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Die iranischen Behörden müssen als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe umgehend ein Hinrichtungsmoratorium verhängen“, fordert Roya Boroumand, Geschäftsführerin der iranischen Menschenrechtsorganisation Abdorrahman-Boroumand-Zentrum.

Die vom Abdorrahman-Boroumand-Zentrum und Amnesty International erhobenen Daten beruhen auf einer Reihe unterschiedlicher Quellen wie z. B. auf Angaben von Gefangenen, Verwandten von hingerichteten Personen, Menschenrechtler*innen und Journalist*innen sowie auf Berichten sowohl staatlicher als auch unabhängiger Medien und Menschenrechtsorganisationen.

Die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen liegt wahrscheinlich noch höher, da die Behörden Zahlen zu verhängten und vollstreckten Todesurteilen geheim halten.

Massenhinrichtungen in Gefängnissen

Den vorliegenden Informationen zufolge führen die iranischen Behörden seit Anfang 2022 im ganzen Land regelmäßig Massenhinrichtungen durch.

Am 15. Juni 2022 vollzogen die Behörden mindestens zwölf Hinrichtungen im Raja’i-Shahr-Gefängnis in der Provinz Alborz. Zuvor waren im Zahedan-Gefängnis in der Provinz Sistan und Belutschistan am 6. Juni mindestens zwölf Menschen exekutiert worden.

Im Juni 2022 erfuhr Amnesty International von einer gut informierten Quelle, dass im Raja’i-Shahr-Gefängnis – in dem sehr viele Gefangene im Todestrakt einsitzen – seit Beginn des Jahres im Durchschnitt jede Woche fünf Menschen hingerichtet wurden; manchmal fanden bis zu zehn Exekutionen pro Woche statt. Dieselbe Quelle gab an, dass der Staatsanwalt des Raja’i-Shahr-Gefängnisses (dadyar) den Gefangenen kürzlich mitgeteilt habe, dass die Vollstreckungsbehörde sich schriftlich an die Verwandten von etwa 530 Mordopfern gewandt und sie gebeten habe, bis Ende März 2023 zu entscheiden, ob die wegen der Morde verurteilten Personen begnadigt oder hingerichtet werden sollen.

Darüber hinaus gab die Quelle an, dass in den vergangenen Monaten die Oberste Justizautorität Gholamhossein Mohseni Ejei sowie andere hochrangige Justizangehörige wiederholt angedeutet haben, dass die Überbelegung in den Gefängnissen dringend bewältigt werden müsse. Dies lasse befürchten, dass der Anstieg der Hinrichtungen mit den Bemühungen der Behörden zusammenhänge, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten.

Erneut zahlreiche Hinrichtungen wegen Drogendelikten

Im ersten Halbjahr 2022 wurden mindestens 86 Personen hingerichtet, die wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden waren. Dies erinnert auf grauenhafte Weise an den Zeitraum 2010 bis 2017, als die Behörden scharfe Drogenbekämpfungsmaßnahmen verfolgten und die meisten erfassten Exekutionen auf Drogendelikte zurückgingen.

Von 2018 bis 2020 ging die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten erheblich zurück. Doch 2021 wurden mindestens 132 Menschen aufgrund von Drogendelikten hingerichtet, was 42 % aller erfassten Hinrichtungen ausmachte und einen Anstieg um mehr als das Fünffache gegenüber 2020 (damals 23 Menschen) darstellte.

Die internationale Gemeinschaft – einschließlich die EU und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung – muss dringend auf höchster Ebene einschreiten und die iranischen Behörden auffordern, die Todesstrafe nicht mehr länger auf Drogendelikte anzuwenden. Sie muss sicherstellen, dass ihre Zusammenarbeit mit dem Iran im Rahmen internationaler Maßnahmen gegen den Drogenschmuggel weder direkt noch indirekt zum willkürlichen Entzug des Rechts auf Leben beiträgt – derzeitig das charakteristische Merkmal der iranischen Drogenbekämpfungspolitik.

Bei mindestens 65 (26 %) der im Jahr 2022 bisher hingerichteten Personen handelte es sich um Angehörige der belutschischen Minderheit, die etwa 5 % der iranischen Bevölkerung ausmachen und häufig am Existenzminimum leben. Mehr als die Hälfte von ihnen (38 Personen) wurden wegen Drogendelikten hingerichtet.

Das Abdorrahman-Boroumand-Zentrum und Amnesty International lehnen die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrund

Im Jahr 2021 fanden im Iran so viele Hinrichtungen statt wie seit 2017 nicht mehr. Der Anstieg begann im September 2021, nachdem die damalige Oberste Justizautorität Ebrahim Raisi das Präsidentenamt übernahm und der Religionsführer den ehemaligen Geheimdienstminister Gholamhossein Mohseni Ejei zur neuen Obersten Justizautorität ernannte.

Die iranischen Behörden ließen 2022 eine Person, 2021 keine, 2020 eine, 2019 13 und 2018 ebenfalls 13 Personen öffentlich hinrichten. Offizielle Angaben lassen darauf schließen, dass im Jahr 2022 mindestens zwei weitere Personen in der Provinz Isfahan und eine Person in der Provinz Lorestan zur öffentlichen Vollstreckung ihrer Todesurteile verurteilt wurden.

Im Iran werden Todesurteile häufig im Zuge von Gerichtsverfahren verhängt, die systematisch internationalen Standards für faire Verfahren zuwiderlaufen und in denen durch Folter erzwungene „Geständnisse“ routinemäßig als Beweismittel eingesetzt werden. Der Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran stellte fest, dass „fest verwurzelte gesetzliche Mängel … bedeuten, dass die meisten, wenn nicht gar alle, Hinrichtungen ein willkürlicher Entzug des Rechts auf Leben sind.“

Laut iranischem Recht ist die Todesstrafe auf zahlreiche Straftaten anzuwenden, u. a. auf Finanzdelikte, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfall. Ebenfalls mit der Todesstrafe geahndet werden völkerrechtlich geschützte Aktivitäten wie z. B. einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen und außereheliche sexuelle Beziehungen sowie Äußerungen, die nach Ansicht der Behörden „den Propheten des Islam beleidigen“. Auch vage formulierte Straftatbestände wie z. B. „Feindschaft zu Gott“ und „Verdorbenheit auf Erden“ ziehen Todesurteile nach sich.

Für Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Amnesty: Äthiopischen Behörden müssen Oromo-Massaker untersuchen

Wien / London (21. Juli 2022) – Nach der Hinrichtung von mehr als 400 amharischen Bewohner*innen in der Region Oromia im Westen Äthiopiens vor rund einem Monat fordert Amnesty International in einer heute veröffentlichten Stellungnahme die äthiopischen Behörden auf, dringend eine unparteiische Untersuchung der Vorgänge zu veranlassen.

Die Organisation hat den Angriff untersucht und mit Angehörigen der Opfer und Überlebenden gesprochen. Dabei berichteten die Befragten übereinstimmend, dass Menschen gezielt getötet und Häuser in Brand gesteckt und geplündert wurden. Eine vom Amnesty International Crisis Evidence Lab durchgeführte Analyse von Satellitenbildern bestätigte die Angaben, dass am 18 Juni in Dörfern in Tole Kebele Feuer ausbrachen. Nach Angaben eines lokalen Behördenvertreters kamen bei dem Angriff mindestens 450 Menschen ums Leben.

Vor allem Frauen und Kinder getötet

Der Angriff begann am 18. Juni gegen 9 Uhr, als viele Erwachsene in der Gegend ihre Häuser verlassen hatten, um ihrer Arbeit nachzugehen. Zeug*innenberichten zufolge seien Dörfer in der Gegend von OLA-Kräften umstellt worden, dann habe es einen Schuss als Startsignal für den Angriff gegeben. Die meisten der in den Häusern zurückgebliebenen und getöteten Personen waren unbewaffnete Frauen und Kinder, die nicht fliehen konnten.

22 Angehörige verloren – unter den Toten auch Neugeborene

Ein 64-jähriger Mann, der bei dem Angriff 22 seiner Angehörigen verloren hatte, erzählte, wie er sei um sein Leben gerannt war, als die Schüsse begannen, während Frauen und Kinder daheim geblieben seien, in dem Glauben, dort sicher zu sein. „An einem Ort haben sie 42 Menschen auf einmal getötet. Darunter war nur ein erwachsener Mann, der Rest waren Frauen und Kinder. Wir haben ihre Leichen übereinander liegend vorgefunden. Unter den Toten waren auch Neugeborene. Von den 42 Toten waren 22 meine Kinder oder Enkel. Eine meiner Töchter starb mit ihren fünf Kindern, die andere mit vier, eine weitere mit fünf und noch eine mit zwei Kindern, einer frisch verheirateten Tochter und einem Sohn.“

Behörden reagierten nicht

Nach Angaben eines von Amnesty International befragten örtlichen Beamten wurde der Angriff sofort den Bezirks- und Regionalbehörden gemeldet, die jedoch nicht reagieren konnten, weil die Straße gesperrt war. Zeugen erzählten, dass die Regierungstruppen während der fünf Stunden, in denen die Täter*innen töteten und Häuser niederbrannten und plünderten, nicht eingriffen. Die Stadt Gimbi, in der die örtliche Bezirksverwaltung ihren Sitz hat, ist nur 49 Straßenkilometer von Tole entfernt. Erst Stunden nach dem Abzug der OLA-Kämpfer trafen Regierungstruppen ein, als Überlebende bereits die Leichen ihrer Angehörigen einsammelten.

„Die allgegenwärtige Kultur der Straflosigkeit in Äthiopien treibt den Kreislauf der Gewalt an. Die Behörden müssen dringend eine glaubwürdige und unabhängige Untersuchung aller im Lande begangenen Gräueltaten anordnen und der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten internationalen Menschenrechtsexpert*innenkommission den Zugang ermöglichen“, so Deprose Muchena, Director for East and Southern Africa bei Amnesty International.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: China: Amnesty International drängt UN zur Veröffentlichung des längst überfälligen Berichts über Menschenrechtsverstöße in Xinjiang

Amnesty International dokumentiert Aussagen von Familienangehörigen weiterer fast 50 willkürlich in Xinjiang Inhaftierter. Bericht des UN-Hochkommissariats trotz kürzlichem Chinabesuch wurde noch immer nicht veröffentlicht.

Wien/London, 06.07.2022 – Amnesty International liegen neue Aussagen der Familienangehörigen von 48 weiteren Uigur*innen und Kasach*innen vor, die das Grauen der Inhaftierung in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang in China beschreiben. Die Organisation fordert die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, erneut zum Handeln auf.

Michelle Bachelet, die noch bis August im Amt ist, hat den lang ersehnten Bericht über schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang noch immer nicht veröffentlicht und die von den chinesischen Behörden in der Region begangenen Menschenrechtsverstöße nicht ausreichend verurteilt. Aufgrund dieser Verzögerung geht diese Woche erneut eine Sitzung des UN-Menschenrechtsrats zu Ende, ohne dass die Erkenntnisse der Vereinten Nationen über Xinjiang diskutiert werden konnten.

Die neuen Aussagen von Verwandten der Inhaftierten wurden von Amnesty International in die Kampagne Free Xinjiang Detainees aufgenommen. Die Familienangehörigen von insgesamt 120 Personen, die in Xinjiang in Gefängnissen oder Internierungslagern festgehalten werden, berichten nun im Rahmen der Kampagne über ihre Erfahrungen.

„Die Angaben dieser Familien zeigen anschaulich auf, dass in Xinjiang haarsträubende Taten begangen werden, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen. Viele der Gesprächspartner*innen hatten gleich mehrere inhaftierte Familienmitglieder, was das schiere Ausmaß der Menschenrechtsverstöße verdeutlicht. Ein Mann gab an, dass 40 seiner Verwandten inhaftiert seien“, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

„China geht seit 2017 mit Masseninhaftierungen, Folter und Verfolgung gegen mehrheitlich muslimische Minderheiten in Xinjiang vor. Die schleppende Reaktion der Vereinten Nationen auf diesen dystopischen Albtraum macht die Lage für die Betroffenen und Überlebenden nur noch schlimmer. Wir fordern die chinesische Regierung nach wie vor auf, alle Internierungslager zu schließen und die Praxis des Verschwindenlassens sowie willkürlicher Inhaftierungen und Misshandlungen zu beenden, ob in Gefängnissen oder an anderen Orten. Zudem muss die Verfolgung von Uigur*innen, Kasach*innen und anderen Minderheiten in Xinjiang aufhören.

Die chinesischen Behörden müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die Veröffentlichung des überfälligen Berichts der Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet, der dringend dem UN-Menschenrechtsrat vorgestellt werden muss. Die Menschenrechtskommissarin ist bisher davor zurückgeschreckt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang zu verurteilen – dies trägt zusätzlich dazu bei, den Betroffenen Gerechtigkeit vorzuenthalten, und ist eine Schande für das UN-System.“

Auseinandergerissene Familien

Amnesty International sprach vor Kurzem persönlich mit in der Türkei lebenden Verwandten von 48 Inhaftierten. Sie beschrieben, wie ihre Familienangehörigen wegen „terrorismusbezogener“ oder anderer konstruierter Vorwürfe festgenommen wurden, offenbar wegen solch banaler Aktivitäten wie Reisen ins Ausland oder dem Bezahlen einer ausländischen Ausbildung für ihre Kinder. Wieder andere wurden offenkundig lediglich aufgrund ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit inhaftiert.

Die Kasachin Gulaisha Oralbay beschrieb das Schicksal ihres Bruders Dilshat Oralbay, ein pensionierter uigurischer Journalist und Übersetzer, der 2017 auf Geheiß der chinesischen Behörden aus Kasachstan nach Xinjiang zurückkehrte. Direkt nach seiner Rückkehr wurde sein Reisepass eingezogen und wenige Monate später wurde er festgenommen.

„Es gab keine Gerichtsentscheidung, sie steckten ihn einfach ins Gefängnis und sagten, es sei für 25 Jahre“, so Gulaisha Oralbay. „Ich glaube, nicht mal er selbst kennt den Grund. Jemand sagte, es sei, weil er nach Kasachstan gereist war, und ähnliche Ausflüchte. Es gibt keine klare Rechtfertigung oder Begründung.“

Die beiden Schwestern von Gulaisha und Dilshat Oralbay, Bakytgul und Bagila Oralbay, befinden sich ebenfalls in Haft.

Abdullah Rasul sagte Amnesty International, dass sein Bruder Parhat Rasul, ein uigurischer Bauer und Metzger, im Mai 2017 festgenommen und in ein Internierungslager gebracht wurde. Seitdem hat seine Familie keinen direkten Kontakt mehr zu ihm gehabt, doch 2018 erfuhren sie von einer zuverlässigen Quelle, dass Parhat Rasul zu neun Jahren Haft verurteilt worden sei.

Die Familie von Parhat Rasul ist der Überzeugung, dass er nur deshalb festgenommen wurde, weil er praktizierender Moslem ist, der sich gemeinnützig engagierte. Laut Angaben der Familienangehörigen wurden auch seine Frau Kalbinur und seine Schwiegermutter Parizat Abdugul in Haft genommen. Parhat Rasul und Kalbinur haben zwei 14- und 16-jährige Töchter und einen elfjährigen Sohn.

„Sie [die chinesische Regierung] wollen unsere Identität, Kultur und Religion auslöschen“, so Abdullah Rasul. „Ich hoffe, dass alle deutlich sehen können, was in unserem Heimatland passiert.“

Medine Nazimi beschrieb das letzte Mal, als sie die Stimme ihrer Schwester Mevlüde Hilal hörte, Ende des Jahres 2016. Mevlüde Hilal hatte zuvor in der Türkei studiert, kehrte dann aber nach Xinjiang zurück, um ihre kranke Mutter zu unterstützen. Im Jahr 2017 wurde sie in ein Internierungslager gebracht und später offenbar wegen „Separatismus“ zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sie ist verheiratet und hat eine kleine Tochter.

„Als meine Schwester festgenommen wurde, war meine Nichte Aisha erst ein Jahr alt“, sagte Medine Nazimi. „Wir haben einfach nur unser Leben gelebt und waren eine glückliche Familie. Meine Schwester wurde nur aus einem einzigen Grund inhaftiert: weil sie Uigurin ist.“

Wer die Situation anprangert, setzt sich einem großen Risiko aus. Mehrere Familienangehörige von Inhaftierten beschrieben, wie sie von den Behörden bedroht wurden, weil sie sich öffentlich geäußert hatten.

Abudurehman Tothi, ein in der Türkei lebender uigurischer Geschäftsmann und Aktivist, gab internationalen Medien ein Interview über die Inhaftierung seiner Frau und seiner Mutter und über die willkürliche Festnahme seines Vaters. Er sagte Amnesty International, dass er daraufhin von Vertreter*innen des chinesischen Konsulats in der Türkei kontaktiert und mit Inhaftierung oder dem Tod bei einem „Autounfall“ bedroht wurde.

Umfassende Beweislage

Das brutale Vorgehen der chinesischen Regierung gegen Uigur*innen, Kasach*innen und andere vornehmlich muslimische ethnische Minderheiten in Xinjiang unter dem Deckmantel der „Terrorismusbekämpfung“ wird seit 2017 umfassend dokumentiert.

Amnesty International veröffentlichte 2017 einen Bericht, in dem aufgezeigt wird, dass die chinesischen Behörden systematisch auf Masseninhaftierungen, Folter und Verfolgung zurückgreifen, und dass es sich hierbei um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Dokumentation: Brennpunkt Westafrika. Die Fluchtursachen und was Europa tun sollte

Bericht von der Buchpräsentation und Podiumsdiskussion
vom 5. 5. 2022 des VIDC Global Dialogue.

Die weit verbreitete These, halb Afrika sitze auf gepackten Koffern und wolle am liebsten nach Europa, ist laut Buchautor Olaf Bernau nicht haltbar.

Migration spielt sich innerhalb Westafrikas ab. Nur 15 % verlassen die Region. Ein zweiter Mythos besteht darin, Fluchtursachen nur in den Ländern Afrikas zu verorten. Diese sind auch auf die europäische Ausbeutung des Kontinents, auf ungleiche Handelsbeziehungen und gescheiterte Interventionen zurückzuführen. Afrika trägt wenig zur Klimakrise bei, aber die Menschen leiden unter den Folgen. Die aktuelle Dürre im Sahel hat Millionen von Menschen zu Hilfsempfänger*innen gemacht – sofern sie angesichts der hohen Lebensmittelpreise überhaupt Unterstützung bekommen. Europa sollte ihre Verantwortung eingestehen. Dabei ginge es nicht um Hilfe, sondern um Wiedergutmachung, so die Diskutant*innen Olaf Bernau, Joana Adesuwa Reiterer und Kojo Taylor.

Hier finden Sie den Veranstaltungsbericht der Podiumsdiskussion.

PA: Intransparenz und Unwille beim Menschenrechtsschutz in der Schuh- und Lederwarenindustrie

Fünf von zehn Unternehmen verweigern Auskünfte über ihre Lieferketten, Menschenrechtliche Risiken werden ungenügend adressiert, berichten die NGOs Südwind und INKOTA und starten eine neue Initiative für mehr Transparenz in Leder-Lieferketten.

Wien / Berlin, 10. Juni 2022. Die Produktion von Handtaschen, Schuhen und anderen Lederwaren in Ländern wie Indien, Bangladesch und Pakistan ist weitgehend geprägt von der Missachtung von Arbeitsrechten, einem verantwortungslosen Umgang mit Chemikalien und extrem niedrigen Löhnen.
Die entwicklungspolitischen Organisationen INKOTA und Südwind haben daher bei Branchengrößen von About You über Otto bis hin zu Tamaris und Zalando nachgefragt, wie die Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten von Lederkleidung und Schuhen garantieren. Der Bericht „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis“ zeichnet ein düsteres Bild von Intransparenz und mangelndem Bemühen: Fünf von zehn der befragten Schuhunternehmen verweigerten die Auskunft. Darunter auch der Branchenriese Wortmann mit der Marke Tamaris. 
„Gerade in einem Risikosektor wie der Leder- und Schuhherstellung, wo zu Billigstlöhnen und unter gefährlichen Bedingungen gearbeitet wird, müssen Händler und Hersteller ihre Verantwortung wahrnehmen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen garantieren“, fordert Lieferketten-Expertin Gertrude Klaffenböck von Südwind. „Unternehmen, die sich bedeckt halten, sollten wissen, dass sie damit Vertrauen verlieren. Sie können sich nicht aus der Verantwortung stehlen.“ Gemeinsam mit der deutschen Partnerorganisation INKOTA startet Südwind die neue Initiative „Für Leder ohne Ausbeutung und fordert volle Transparenz von Schuh- und Lederunternehmen sowie einen klaren Rechtsrahmen in Form eines strengen Lieferkettengesetzes.

Unternehmensbefragung mit bedenklichem Ergebnis
Die Studie verdeutlicht: Bei Lederwaren werden Sorgfaltspflichten noch weniger adressiert als bei Bekleidung und Textilien. „Der Bericht zeigt einmal mehr die großen Lücken der freiwilligen Selbstverantwortung von Unternehmen auf. Ohne strengen Rechtsrahmen ignorieren viele Unternehmen Menschenrechte und Umweltbestimmungen und geben nicht einmal Auskunft darüber“, sagt Gertrude Klaffenböck. 
Zehn in Europa tätige Leder- und Schuhunternehmen wurden seit Sommer 2021 zu ihren Richtlinien und Maßnahmen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten befragt. Fünf Unternehmen ARA, Avocado Store, Leder und Schuh, Lorenz Shoe Group und Wortmann / Tamaris, verweigerten die Auskunft. Die anderen fünf – Zalando, Otto Group, About You, Legero united und Görtz – gaben an, ihre Strukturen und Maßnahmen an den Anspruch internationaler Leitlinien wie der OECD oder der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) auszurichten. Die Auswertung zeigt gleichzeitig eine mangelhafte Umsetzung, etwa bei der Umsetzung von Gewerkschaftsfreiheit, existenzsichernden Löhnen und nachhaltigen Einkaufspraktiken. „Die Bemühungen sind nicht ausreichend“, resümiert Südwind-Expertin Klaffenböck.
„Auskünfte zu Risiken und konkreten Maßnahmen der Abhilfe wurden nicht gegeben. In den genutzten Prüfsystemen und Audits wird meist nur der erste Zulieferer untersucht. Somit sind bei den meisten Unternehmen etwa Gerbereien gar nicht Teil der Risikobetrachtung.“

Der aktuelle Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz nimmt eigens auf die besonderen Risikofaktoren der Leder- und Schuhindustrie Bezug. Der neue Bericht von Südwind und INKOTA kommt zum Schluss, dass Unternehmen im Kontext des angekündigten EU-Lieferkettengesetzes zwar mit einer Strategieentwicklung beginnen und sich auf eine Risiko-Analyse vorbereiten. Gleichzeitig fehlt es weitgehend an einer wirkungsorientierten Umsetzung und an nachvollziehbarer Berichtslegung über Beschwerden sowie der Beseitigung von Missständen. Angaben über Risiko-Einschätzungen sind oft mangelhaft, effektive Abhilfe-Mechanismen fehlen zumeist. Die zum Nachweis angegebenen Industriestandards stellen der Öffentlichkeit wenig aussagekräftige Informationen bereit. „Der Schlüssel für bessere Arbeitsbedingungen liegt in der Risikoabschätzung und wirksamen Maßnahmen, um Missstände zu vermeiden“, resümiert Klaffenböck. „Damit Risiken gut erkannt,  Probleme gelöst und präventiv verhindert werden können, bedarf es einer ambitionierten Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, mehr Transparenz und einer gesetzlichen Regelung der Haftung.“

„Frag nach“ – Neue Aktion für mehr Transparenz
„Gerade Branchengrößen wie Wortmann/Tamaris, die in ihrem Marketing einen Schwerpunkt auf soziale Verantwortung legen, müssen glaubhaft aufzeigen, wie menschenrechtliche Verantwortung in ihren Lieferketten auch tatsächlich gelebt wird. Kundinnen und Kunden haben ein Recht zu erfahren, wie ihre Schuhe, Accessoirs oder Lederkleidung hergestellt werden“, so  Gertrude Klaffenböck. Südwind fordert von Unternehmen Arbeitsrechte zu respektieren, Lieferketten offenzulegen und eine transparente Berichterstattung über die Risiko-Minimierung öffentlich zugänglich zu machen. Im Zuge der neuen gemeinsamen Initiative „Volle Transparenz – Für Leder ohne Ausbeutung“ können Konsument*innen bei der Aktion „Frag nach: Fair produziert?“ auf einfachem Wege direkt bei Tamaris nachfragen, wo, von wem und unter welchen Arbeitsbedingungen ihre Schuhe und Lederwaren hergestellt wurden.

Link zur Mail-Aktion „Frag nach: Fair produziert?“: www.suedwind.at/fairproduziert

Download 
des Berichts: „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis

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Fotoauswahl
Rückfragehinweis
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleitung Südwind
Tel.: +43 6509677577
Email: vincent.sufiyan@suedwind.at

Gertrude Klaffenböck
Lieferketten-Expertin Südwind
Tel.: +43 676 4460833
Email: Gertrude.Klaffenboeck@suedwind.at

PA: Aktion „Menschenkette gegen Kinderarbeit“ fordert gesetzliche Verpflichtungen gegen Kinderarbeit

Anlässlich des Welttags gegen Kinderarbeit am 12. Juni präsentiert die Initiative „Kinderarbeit stoppen“ den beachtlichen Zwischenstand der Mitmachaktion „Menschenkette gegen Kinderarbeit“.

Gemeinsam mit knapp 1.000 Menschen, die sich bereits mit ihrer persönlichen Botschaft der „Menschenkette gegen Kinderarbeit“ angeschlossen haben, fordert die Initiative – bestehend aus FAIRTRADE Österreich, Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, weltumspannend arbeiten (ÖGB), Jugend Eine Welt, Kindernothilfe Österreich sowie Butterfly Rebels – von österreichischen Regierungsmitgliedern und Parlamentarier*innen ein strenges Lieferkettengesetz, das effektiv gegen Kinderarbeit wirkt. Jeder einzelne Beitrag zur Menschenkette gegen Kinderarbeit ist eine klare Forderung und ein Auftrag an die Politik, gegen ausbeuterische Kinderarbeit aktiv zu werden. Die Beiträge, die auf www.kinderarbeitstoppen.at einsehbar sind, ergeben in Summe bereits eine Menschenkette vom Justizministerium bis zum Haus der EU und zeigen die starke Unterstützung der österreichischen Zivilgesellschaft.

Weltweit sind rund 160 Millionen Kinder von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen. Besonders besorgniserregend ist der erstmalige Anstieg dieser Zahl seit 20 Jahren. Am 23. Februar wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine EU-Richtlinie für menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten vorgelegt. Damit sollen Unternehmen verpflichtet werden, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang ihrer Lieferkette bestmöglich zu verhindern. Der Richtlinienvorschlag ist ein Meilenstein, jedoch ist der Weg zur Ziellinie noch ein weiter. „Damit das Gesetz noch umfassender gegen ausbeuterische Kinderarbeit wirken kann, benötigt es intensive weitere Verhandlungen und Verbesserungsschritte, wie die Ausweitung auf alle Unternehmen und deren gesamte Lieferkette, die Miteinbeziehung von Betroffenen in den gesamten Prozess sowie spezielle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern“, sagt Hartwig Kirner für das Bündnis „Kinderarbeit stoppen“.

FAIRTRADE Österreich verbietet in seinen Standards ausbeuterische Kinderarbeit explizit. Die Einhaltung dieser Grundregel wird regelmäßig von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Doch freiwillige Standards alleine reichen nicht aus: „Es braucht vor allem auch politische und gesetzliche Rahmenbedingungen, um ausbeuterische Kinderarbeit weltweit zu beenden“, so Kirner weiter.

Das Bündnis „Kinderarbeit stoppen” appelliert darum an österreichischen Regierungsmitglieder und Parlamentarier*innen, den Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu einer politischen Priorität zu machen und sich aktiv für ein strengeres Lieferkettengesetz einzusetzen. Damit faire Produkte – frei von ausbeuterischer Kinderarbeit – auf unseren Tellern und in unseren Kleiderschränken landen.

Hier kann man sich mit wenigen Klicks der “Menschenkette gegen Kinderarbeit” anschließen: www.kinderarbeitstoppen.at/mach-mit

Kontakt für Rückfragen:
Mag. Bernhard Moser
bernhard.moser@fairtrade.at
+43 664 526 74 65

PA: Welttag gegen Kinderarbeit: Ohne starkes Lieferkettengesetz ist keine Besserung in Sicht

Landwirtschaft bleibt größter Problemsektor, nationale Regeln sind oft wirkungslos – Südwind fordert ein starkes Lieferkettengesetz und Aus für Produkte aus Kinderhänden  

Wien, 8. Juni 2022: Im Vorfeld des Welttags gegen Kinderarbeit am 12. Juni verweist Südwind auf Untätigkeit und falsche Strategien im Kampf gegen die weltweite Kinderarbeit.

Die österreichische Menschenrechtsorganisation fordert verbindliche, international gültige Regeln für Unternehmen und Konzerne. „Solange Unternehmen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten müssen, wird die Ausbeutung von Kindern weiterhin ihren Weg in unsere Supermarktregale finden“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Menschenrechts-Experte bei Südwind. „Die Politik muss endlich Ernst machen! Anstelle von freiwilliger Selbstverpflichtung braucht es wirksame Strafen für Unternehmen, die Kinderarbeit in ihren Lieferketten ermöglichen.“

Der aktuelle EU-Richtlinienentwurf für ein Lieferkettengesetz ist davon noch weit entfernt: Nur 0,2 Prozent der europäischen Unternehmen werden darin in die Pflicht genommen. Südwind fordert daher von Justizministerin Alma Zadić und Wirtschaftsminister Martin Kocher vollen Einsatz für umfassende Nachschärfungen. „Für ein effektives Lieferkettengesetz muss die gesamte Lieferkette von Unternehmen aller Größen abgedeckt und eine zugängliche Durchsetzung des Rechts ermöglicht werden“, so Grasgruber-Kerl.  

Nach aktueller Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Kinderhilfswerks UNICEF sind weltweit knapp 160 Millionen Buben und Mädchen Kinderarbeiter*innen. Damit stagniert die Zahl, nachdem zuletzt sogar ein Anstieg verzeichnet wurde.

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind gefährlichen Arbeitsbedingungen, schlechter Behandlung oder Gewalt ausgesetzt. Sie werden ihrer Rechte auf Gesundheit und Kindheit beraubt, in den extremsten Fällen versklavt, ihrer Familie entrissen und lebensbedrohenden Gefahren ausgesetzt.  

Problemsektor: Landwirtschaft
Der größte Problemsektor im Kampf gegen die weltweite Kinderarbeit ist die Landwirtschaft. Besonders prekär ist die Lage im Kakaoanbau. „Die großen Schokoladenkonzerne haben sich schon vor 20 Jahren Ziele selbst vorgegeben, diese wenig später dennoch verwässert und am Ende verfehlt. Viele internationale Marken üben weiterhin gewaltigen Preisdruck auf die Produzent*innen aus und befeuern damit Missstände wie Kinderarbeit“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl. „Gerade weil die nationale Gesetzgebung gegen Kinderarbeit in vielen Ländern nicht durchsetzungsfähig ist, kommt internationalen Regelwerken wie einem EU-Lieferkettengesetz eine besonders große Bedeutung zu.“  

Südwind ist Mitglied der Treaty Alliance und fordert mit der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ ein Lieferkettengesetz in Österreich und der EU sowie Unterstützung für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten.  

Mehr Infos zur Kampagne: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Rückfragehinweis: Silvia Haselhuhn, M.A.
Pressesprecherin Südwind
Silvia.haselhuhn@suedwind.at 
0680 1583016