Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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Online-Pressekonferenz: Ärzte ohne Grenzen zu humanitärer Situation im Sudan

In der Pressekonferenz wird auch ein Bericht von Ärzte ohne Grenzen über den inzwischen mehr als ein Jahr andauernden Krieg vorgestellt.

Die Veranstaltung wird am Montag, den 22. Juli 2024, ab 10.00 Uhr deutscher Zeit, unter diesem Link auf dem Youtube-Kanal von Ärzte ohne Grenzen Jordanien gestreamt.
Sie findet auf Englisch und Arabisch statt. 
 
Sprecher:innen sind: 
 Vickie Hawkins, Geschäftsführerin von Ärzte ohne Grenzen in den Niederlanden (Englisch) 
Enass Abu Khalaf, Leitung Kommunikation Nahost von Ärzte ohne Grenzen (Arabisch)  

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Pressestelle in Berlin (presse@berlin.msf.org). 

PA: Indien: Behörden untätig inmitten von Gewalt und Straflosigkeit im Bundesstaat Manipur

Über 400 Tage nach dem Ausbruch der ethnischen Gewalt zwischen der dominanten Meitei-Gemeinschaft und den Minderheiten der Kuki und anderen Stammesgemeinschaften, haben die von der Bharatiya Janata Party (BJP) geführte indische Regierung und die Regierung des Bundesstaates Manipur völlig versagt, die Gewalt und die Vertreibung zu beenden und die Menschenrechte der Bevölkerung zu schützen, so Amnesty International heute.

Seit Mai 2023 sind mindestens 200 Menschen getötet und mehr als 60.000 vertrieben worden. Häuser, Geschäfte, Dörfer und religiöse Gebäude wurden niedergebrannt, angegriffen, geplündert und zerstört. Die Behörden gehen weiterhin hart gegen Journalist*innen und Aktivist*innen vor, die über diese Gewalt berichten und sich dagegen aussprechen.

„Aufgrund des Versagens der Zentralregierung und der lokalen Regierungen beim Schutz der Menschen leben ganze Gemeinden in Manipur in Angst und Schrecken. Die vierzehn Monate andauernde Untätigkeit und Straflosigkeit der Behörden muss sofort beendet werden. Amnesty International fordert die indische Regierung auf, endlich einzuschreiten und dafür zu sorgen, dass die Opfer in Manipur – darunter Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt – Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln erhalten. Die Regierungen dürfen nicht länger wegschauen“, sagte Aakar Patel, Vorstandsvorsitzender von Amnesty International Indien.

Straffreiheit für Täter*innen: „Frauen vergewaltigt, Dörfer niedergebrannt, Menschen abgeschlachtet … ohne Konsequenzen.“


Den Behörden haben bisher versagt, die Gewalt von Gruppen wie Arambai Tenggol und Meitei Lippun, die die dominante Meitei-Gemeinschaft in Manipur unterstützen, zu beenden und mutmaßliche Täter*innen vor Gericht zu stellen. Die Gruppen haben Tausende von Freiwilligen rekrutiert, die oft mit Militärwaffen ausgerüstet sind, die angeblich aus den Waffenkammern der staatlichen Polizei geplündert wurden.


Amnesty International hat mindestens 32 Vorfälle dokumentiert, bei denen Mitglieder von Arambai Tenggol und Meitei Lippun geschlechtsspezifische Gewalt gegen Angehörige ethnischer Stammesgemeinschaften verübt haben, sowie mindestens zwei Fälle von Entführungen von Polizisten in Manipur. Trotz dieser schweren Verbrechen wurde im vergangenen Jahr kein Mitglied von Arambai Tenggol oder Meitei Lippun strafrechtlich verfolgt.

Ihre Mitglieder machen regelmäßig diskriminierende Bemerkungen gegen ethnische Stammesgruppen, bezeichnen sie als „Außenseiter“ und „illegal“ und rufen zu ihrer Vernichtung auf. Doch wurden bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um solche hasserfüllten Rhetoriken einzudämmen.

Versagen der Polizei

Amnesty International hat mehrere Fälle dokumentiert, in denen Mitglieder von Stammesgemeinschaften Schwierigkeiten hatten, ihre Beschwerden bei der Polizei in Manipur offiziell zu registrieren. In einigen Fällen wurden Kuki-Gruppen von Meitei-Mitgliedern der Polizei angegriffen, eingeschüchtert oder hatten ihre Besitztümer beschlagnahmt.

Haokip*, ein Kuki-Anwalt, dessen seit 23 Jahren von der Familie geführte Schule in Imphal im Mai 2023 von einem Meitei-Mob niedergebrannt wurde, beschrieb das Nichtstun der Polizei: „Meine Mutter versuchte, die Polizeistation, der etwa 30 Meter entfernt war, anzurufen, aber es gab keine Antwort. Der Mob entführte sie und 25 andere, die in der Schule Schutz suchten, direkt vor den Augen der Polizei. Sie taten nichts. Sie sahen einfach nur zu.“

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Polizei von Manipur für die Verzögerungen bei der Einreichung von Berichten und bei der Untersuchung von Gewalttaten kritisiert und die Situation als „absoluten Zusammenbruch von Recht und Ordnung in diesem Bundesstaat“ bezeichnet. 

Während der viel beachtete Fall der Gruppenvergewaltigung von zwei Kuki-Frauen im Mai 2023 strafrechtlich verfolgt wurde, nachdem ein Video des Verbrechens viral ging und die Polizei von Manipur als mitschuldig befunden wurde, ringen viele weniger bekannte Fälle weiterhin um Aufmerksamkeit bei den Behörden.


Der Ministerpräsident von Manipur, Biren Singh, hat Forderungen nach Rechenschaft in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt als „Versuche, die BJP-Regierung und Premierminister Narendra Modi zu diffamieren“ bezeichnet. In der Zwischenzeit hat auch er Berichten zufolge die Stammesgemeinschaft der Kuki als „illegale Einwanderer“, „Terroristen“ und „Drogenhändler“ bezeichnet – ein Narrativ, das von den Mitgliedern der Arambai Tenggol und Meitei Lippun verbreitet wird.

Angriff auf Meinungsfreiheit

Seit Beginn der Gewalt haben die Behörden des Bundesstaates Manipur verschiedene Methoden angewendet, um die Zivilgesellschaft zu unterdrücken, einschließlich der Einschüchterung von Menschenrechtsaktivist*innen und Journalist*innen durch falsche Strafverfahren und ausbleibende Ermittlungen bei Angriffen.

Babloo Loitongbam, ein renommierter Menschenrechtsaktivist, wurde nach seiner öffentlichen Kritik an der anhaltenden Gewalt und der Rolle von Arambai Tenggol und Meitei Lippun in seinem Haus angegriffen. Er berichtete, dass er von diesen Gruppen unter Druck gesetzt wurde, seine Beschwerde zurückzuziehen und Manipur zu verlassen. Es wurden keine Maßnahmen gegen seine Angreifer*innen unternommen.

Humanitäre Krise

Interviews von Amnesty International mit Gesundheitsarbeiter*innen, Anwohnenden, humanitären Organisationen und Journalist*innen in Notunterkünften in Manipur offenbaren eine ernste humanitäre Lage. Trotz der Behauptungen der Zentral- und Landesregierungen über rechtzeitige Interventionen waren die Hilfsmaßnahmen völlig unzureichend.

Amnesty International fordert die indischen Zentral- und Landesbehörden auf, effektiv auf die Krise zu reagieren. Ein angemessener Schutz und Grundversorgung müssen für alle Vertriebenen zugänglich sein, und die Behörden müssen ihre sichere Rückkehr ermöglichen.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

PA: Frankreich: Kopftuchverbot für französische Sportlerinnen bei Olympia verstößt gegen Völkerrecht und IOK-Regeln

Französische Sportlerinnen dürfen bei den Olympischen Spielen im eigenen Land nicht mit Kopftuch antreten. Das Verbot verstößt nicht nur gegen internationales Recht, sondern auch gegen die Regeln des Internationalen Olympischen Komitees. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor. 

Das Kopftuchverbot gegen französische Sportlerinnen ist die jüngste Menschenrechtsverletzung einer jahrzehntelangen rassistischen Diskriminierungskampagne gegen muslimische Frauen durch Behörden in Frankreich. Auch das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat es bis heute versäumt, das Gastgeberland zur Einhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen des eigenen Regelwerks aufzufordern. 

Katharina Masoud, Expertin für Geschlechtergerechtigkeit und Antirassismus bei Amnesty International in Deutschland, sagt: „Das IOC bewirbt die Olympischen Spiele in Paris 2024 als großen Schritt zu Gleichstellung der Geschlechter. Das wird durch das Kopftuchverbot für französische Sportlerinnen völlig ad absurdum geführt. Was sich stattdessen offenbart, ist eine rassistische, geschlechtsspezifische Diskriminierung, die muslimischen Frauen in Frankreich den Zugang zum Sport verbaut. Politiker*innen haben Frauen nicht vorzuschreiben, was sie anziehen sollen und was nicht. Genauso wenig dürfen Frauen gezwungen werden, sich zwischen dem Sport und ihrem Glauben entscheiden zu müssen. Frankreichs Behörden, Sportverbände und das IOC müssen das Hidschabverbot im französischen Sport aufheben – bei Olympia und allen anderen Sportereignissen.“  

Der Bericht von Amnesty International mit dem Titel „We can’t breathe anymore. Even sports, we can’t do them anymore”: Violations of Muslim women’s and girls’ human rights through hijab bans in sports in France zeigt, dass das Kopftuchverbot für muslimische Frauen und Mädchen auf allen Ebenen des französischen Sports verheerend ist.  

Damit verstößt Frankreich nicht nur gegen mehrere Verpflichtungen aus seinen internationalen Menschenrechtsverträgen, sondern auch gegen die Menschenrechtsbestimmungen des IOC. Das IOC schiebt die Verantwortung auf die französische Politik und Gerichte und behauptet, die Situation, sei „zur Zufriedenstellung aller“ geklärt. Das diskriminierende Kopftuchverbot bleibt jedoch weiter bestehen. 

Die Vorschrift widerspricht auch den Bekleidungsregeln der großen internationalen Sportverbände FIFA (Fußball), FIBA (Basketball) und FIVB (Volleyball). Zur Fußball-Europameisterschaft der Männer wirbt der europäische Fußballballverband UEFA gezielt mit Sportlerinnen im Kopftuch. Amnesty International hat Regelungen in 38 europäischen Ländern begutachtet. Frankreich ist das einzige Land, das religiöse Kopfbedeckungen durch landesweite Gesetze oder individuelle Sportregeln verbietet. 

Folgen der Diskriminierung 

Das Verbot für muslimische Frauen, jegliche Form von religiöser Kopfbedeckung zu tragen, geht weit über die Olympischen und Paralympischen Spiele hinaus. Im Fußball, Basketball und Volleyball sind in Frankreich Hidschabs auf Profi- und Amateur*innen-Ebene verboten. Viele muslimische Frauen sind dadurch nicht nur vom Breitensport ausgeschlossen, sondern haben auch keinen Zugang zu notwendigen Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten, um olympisches Niveau zu erreichen. 

Die französischen Verbote bringen Demütigung, Trauma und Ängste mit sich und haben dazu geführt, dass viele Frauen und Mädchen ihren Sport aufgeben oder versuchen, diesen in einem anderen Land auszuüben. Wenn muslimische Frauen und Mädchen daran gehindert werden, ungehindert Sport zu treiben, sei es in der Freizeit oder als Beruf, kann dies verheerende Auswirkungen auf alle Aspekte ihres Lebens haben, auch auf ihre geistige und körperliche Gesundheit. 

Völkerrechtlich sind staatliche Neutralität oder das französische Laizitätsprinzip kein legitimer Grund für Einschränkungen der Meinungs- und/oder Religionsfreiheit. Frankreichs Behörden instrumentalisieren diese Begriffe, um Gesetze und politischen Maßnahmen zu rechtfertigen, die muslimische Frauen und Mädchen diskriminieren. 

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

Kommentar: Die OEZA nach den Nationalratswahlen – Ambition oder Niedergang? 

Angesichts eines zunehmend rauen weltpolitischen Klimas und einer partiellen Rechtsverschiebung des europäischen politischen Systems, steht auch für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bei der Nationalratswahl im September viel auf dem Spiel.

Von Werner Raza und Lukas Schlögl (ÖFSE), Juni 2024

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PA: Italien: Migrant*innen unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert

Amnesty International berichtet von rechtswidriger Inhaftierung von Asylsuchenden und Migrant*innen unter Missachtung ihres Rechts auf Freiheit, Verstoß bei Haftbedingungen gegen internationales Recht und, dass italienische Gesetze und Praktiken internationalen Verpflichtungen widersprechen und Recht auf Asyl und Zugang zur Justiz verletzen. Kritik von Amnesty International sei umso dringlicher angesichts der Pläne Italiens, Haftanstalten in Albanien zu errichten. 

Wien (4.7.2024) – In Italien werden Migrant*innen und Asylsuchende unrechtmäßig in Haftanstalten festgehalten, die internationale Standards missachten, so Amnesty International heute in ihrer neuen öffentlichen Erklärung „Liberty and Dignity: Amnesty International’s observations on the administrative detention of migrant and asylum-seeking people in Italy“.

„Inhaftierung sollte die Ausnahme sein und das letzte Mittel darstellen. In den von uns besuchten Zentren trafen wir jedoch auf rassistisch diskriminierte Menschen, die niemals hätten inhaftiert werden dürfen. Darunter waren Menschen mit schweren psychischen Problemen. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres politischen Engagements Asyl suchen, aber aus Ländern kommen, die die italienische Regierung willkürlich als ’sicher‘ bezeichnet. Menschen, die Verantwortung für ihre Kinder tragen oder vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder Ausbeutung am Arbeitsplatz fliehen. Diese unnötigen Inhaftierungen beeinträchtigen das Leben, die Gesundheit und die Familien dieser Menschen“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für Europa. 

Ausweitung migrationsbezogener Haft 

Im Jahr 2023 verabschiedete die italienische Regierung Maßnahmen, die auf eine Ausweitung der Inhaftierung von Migrant*innen abzielen. Dazu gehörten Pläne für den Bau neuer Gewahrsamseinrichtungen, die Verlängerung der maximalen Haftzeit für die Rückführung auf 18 Monate und die Anwendung von „Grenzverfahren“ auf Asylsuchende aus „sicheren Ländern“. Das führt zu einer automatischen Inhaftierung von Menschen auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit und steht im Widerspruch zum internationalen Recht, das eine individuelle Prüfung verlangt.  

Angesichts dieser Entwicklungen und der fortlaufenden Berichte über menschenunwürdige Haftbedingungen und Behandlung besuchte Amnesty International im April 2024 zwei Haftzentren: Ponte Galeria (Rom) und Pian del Lago (Caltanissetta). In den Zentren traf Amnesty International unter anderem Menschen aus Tunesien, Iran, Georgien, Marokko, Peru, Ägypten, Gambia und China. Die öffentliche Erklärung von Amnesty International enthält die Ergebnisse der Besuche und die Informationen basieren auch auf Treffen mit Behörden, Anwält*innen und Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Unmenschliche Bedingungen in den Haftzentren 

Amnesty International stellte fest, dass die Bedingungen in den Zentren nicht den geltenden internationalen Gesetzen und Standards entsprachen. Administrativ bedingte Haft darf keinen strafenden Charakter haben und sollte keine gefängnisähnlichen Bedingungen auferlegen. Trotz dieser Tatsache schienen die von Amnesty International besuchten Zentren äußerst restriktiv und aus gesundheitlicher und sicherheitstechnischer Sicht unzureichend. 

Menschen konnten sich nicht frei innerhalb der Einrichtungen bewegen und benötigten Genehmigungen und Begleitung durch die Polizei. Die Möbel und Betten waren äußerst dürftig, mit Schaumstoffmatratzen auf Betonbetten. Die Badezimmer waren in schlechtem Zustand und teilweise ohne Türen. Lichtschalter wurden von Wachen bedient und Fenster waren hermetisch geschlossen. Persönliche Smartphones waren verboten. 

„Menschen sind gezwungen, ihre gesamte Zeit in eingezäunten Bereichen zu verbringen, unter Bedingungen, die in vielerlei Hinsicht schlimmer sind als im Gefängnis, und sie werden sogar eines Mindestmaßes an Autonomie beraubt. Trotz langer Haftzeiten gibt es fast keine Aktivitäten, was in Kombination mit einem Mangel an Informationen über ihre Zukunft zu enormen psychologischen Schäden bei den Inhaftierten führt,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Forderungen an italienische Behörden 

„Das Versagen der italienischen Behörden, ein wirksames System von Alternativen zur Haft einzurichten, kombiniert mit einem unzureichenden rechtlichen Verfahren, das von nicht-professionellen Richter*innen überwacht wird, führt zum Missbrauch der Haft. Italiens Gesetze und Praktiken sind nicht mit internationalem Recht und Standards vereinbar und verletzen nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch die Rechte auf Asyl, auf wirksame Rechtsmittel und auf rechtliche Unterstützung,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Diese Bedingungen verletzen das Recht der Menschen auf Würde und müssen von den italienischen Behörden verbessert werden. Pläne zum Bau neuer Zentren in Italien, kombiniert mit der Einführung obligatorischer Grenzverfahren im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts und der bevorstehenden Umsetzung des Abkommens zwischen Italien und Albanien, machen Handlungen umso dringlicher, um weitere Verstöße gegen internationales Recht zu verhindern, die eine wachsende Zahl von Menschen betreffen werden. 

„Migrationsbezogene Haft sollte nur in den außergewöhnlichsten Umständen angewendet werden. Wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist, sollten immer zuerst alternative und weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Menschen, die internationalen Schutz suchen, dürfen nicht inhaftiert werden,“ sagte Dinushika Dissanayake.  „In den außergewöhnlichen Fällen, in denen Haft als notwendig und verhältnismäßig erachtet wird, müssen die italienischen Behörden rigorose und regelmäßige Bewertungen der Eignung der Inhaftierten für die Haft durchführen. Die Regierung muss auch sicherstellen, dass die Bedingungen in den Haftzentren die Menschenwürde wahren und angemessene, sichere Unterkünfte sowie Möglichkeiten für den Kontakt zur Außenwelt und eine sinnvolle Nutzung der Zeit bieten. Es bedarf dringend eines grundlegenden Wandels im derzeitigen strafenden Ansatz der Migrationskontrollpolitik.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

Veranstaltungshinweis: Afro-Asiatisches Institut Graz feiert 60 Jahre

1964 wurde das Afro-Asiatische Institut (AAI), welches zu einem einzigartigen Begegnungszentrum von Menschen aus verschiedensten Kulturen in der Nähe der Grazer Universitäten wurde, eröffnet. 60 Jahre später begeht das Afro-Asiatische Institut Graz am Donnerstag, 20. Juni 2024, sein Jubiläum.

Es ist ein buntes Programm, welches die Besucherinnen und Besucher am Donnerstag um 18 Uhr am Afro-Asiatischen Institut (AAI) in der Grazer Leechgasse erwartet.

Die Jubiläumsfeierlichkeit beginnt mit afrikanischen Tänzen und Musik aus dem Orient, sowie Statements der Festgäste, unter denen sich unter anderem Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl, Klubobfrau Barbara Riener (i.V. von LH Christopher Drexler) oder etwa Bürgermeisterin Elke Kahr auch ehemalige Studierende des AAI finden. Nach einer von einer internationalen Künstlergruppe geleiteten Festzeremonie, gibt es auch beim anschließenden „Fest der Menschenrechte: AKZEPT_dance“ viel zu entdecken.

Musikalische, kulinarische und kulturelle Leckerbissen sowie Mitmachstationen nehmen das Publikum, Wegbegleiter:innen, Freund:innen und Partner:innen des Instituts auf eine Reise in andere Länder und Kulturen mit, gemäß einem Leitspruch des AAI: „Reisen hilft. Zuhause auch“. So wird neben Ausstellungen und künstlerischen Interventionen beispielsweise in die Kunst des Bollywood-Tanzes, von Origami, Henna Tattoos oder etwa afrikanischen Frisuren eingeführt. Die Bandformation Montevideo unter der Leitung des ehemaligen AAI-Heimbewohners Juan Carlos Sungurlian und die die A-capella-Formation Insingizi aus Simbabwe werden ebenfalls auftreten.

Durch Diözesanbischof Josef Schoiswohl gegründet, ist das Afro-Asiatische Institut Graz ein Kommunikations- und Begegnungszentrum des interkulturellen und interreligiösen Dialoges, das vieles bietet: Wohnraum für junge Menschen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die zum Studium in die Steiermark kommen, gesellschaftspolitische und kulturelle Impulse aus verschiedenen Ländern und Anlaufstelle für alle, die sich für die Welt interessieren. Innerhalb der vergangenen Jahrzehnte hat sich das AAI immer wieder gewandelt – architektonisch und inhaltlich galt es, stets den Bedürfnissen der jeweiligen Zeit gerecht zu werden.

60 Jahre Afro-Asiatisches Institut Graz &

AKZEPT_dance: Fest der Menschenrechte

WANN: DO, 20. Juni 2024, ab 18:00 Uhr

WO: Afro-Asiatisches Institut, Leechgasse 22-24, 8010 Graz

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: www.aai-graz.at

Rückfragehinweis:
Mag. Johannes Mindler-Steiner (Institutsleiter) // 0676/8742 3983 // j.mindler-steiner@aai-graz.at

PA: Schokolade genießen – aber ohne Kinderarbeit!

Zum 12.06.2024, dem „Internationalen Tag gegen Kinderarbeit“, fordert die Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar, den Nationalrat auf, Produkte mit Kinderarbeit aus den österreichischen Regalen zu verbannen. Die notwendige Maßnahme dazu ist die rasche Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes, das erst kürzlich beschlossen wurde. 

Auch Kinder haben dieser Forderung Nachdruck verliehen, indem sie in der Mitmachaktion “Kritzelnkraft gegen Kinderarbeit” ihre Vision einer Welt ohne Kinderarbeit zu Papier gebracht haben. Am 11.06.2024 werden ausgewählte Zeichnungen im Wiener Museumsquartier beim „Aktionsabend gegen Kinderarbeit“ präsentiert. Um 19:00 Uhr wird die ORF-Dokumentation „Bittersüße Schokolade – Kinderarbeit in Ghana“ als Preview gezeigt. Die Ausstrahlung folgt auch am 11.06.2024 in der Sendereihe „kreuz und quer“ (22:35 Uhr, ORF 2).

Schon gestern, am 10.06.2024, übergaben Kinder aus Paudorf, Purkersdorf und Wien ihre Zeichnungen von einer Welt ohne Kinderarbeit an Justizministerin Alma Zadić. Beeindruckt vom Engagement der Kinder meinte die Ministerin: “Vielen Dank an euch Kinder, dass ihr nicht nur an euch denkt, sondern auch an andere. Ich wünschte, die Entscheidungsträger von heute würden auch so denken wie ihr!” Die Ministerin hat sich in den letzten Jahren für die europäische Richtlinie für ein sogenanntes Lieferkettengesetz stark gemacht. Zur nationalen Umsetzung in ein österreichisches Gesetz meinte sie beim Besuch der Vertreter*innen der Initiative “Kinderarbeit stoppen”: “Wir haben noch einiges vor, damit die Welt so regenbogenfarben ausschaut, wie auf diesen Zeichnungen – für alle Kinder.” 

Weltweit müssen immer noch 160 Millionen Kinder arbeiten, um zu überleben – davon 79 Mio. unter gefährlichen Bedingungen. Dass die meisten Unternehmen nichts dagegen tun, zeigt das Beispiel der Schokoladeindustrie. Seit Jahrzehnten versprechen Nestlé & Co., Kinderarbeit im Kakaoanbau zu eliminieren. Doch um zu überleben, sind Familien gezwungen, ihre Kinder arbeiten zu lassen, statt in die Schule zu schicken. In Ghana und der Elfenbeinküste, wo der Kakao für den Schokoladekonsum in Europa großteils stammt, sind es rund 1,5 Millionen Kinder, die auf Kakaofarmen unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen. Sie tragen schwere Säcke, brennen und holzen Wälder ab, öffnen die Früchte mit scharfen Macheten oder hantieren ungeschützt mit Pestiziden. 

“Kinderarbeit stoppen” und “Lieferkettengesetz rasch umsetzen”, das sind auch die dringenden Bitten von Sr. Regina Ignatia Aflah, engagierte Projektpartnerin der Dreikönigsaktion aus Ghana, an die österreichischen Nationalratsabgeordneten: „Das EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, endlich wirksame Maßnahmen gegen Kinderarbeit in den Lieferketten von Unternehmen zu ergreifen. Es verpflichtet große Firmen, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten zu beachten und so für existenzsichernde Einkommen der Kakaobauern-Familien zu sorgen. Das ist wesentlich, damit Kinder zur Schule gehen können, anstatt zu arbeiten, und so dauerhaft aus der Armutsschleife auszusteigen.“ Ihr offener Brief an die österreichischen Nationalratsabgeordneten kann von den Menschen in Österreich mitunterzeichnet werden – auf www.kinderarbeitstoppen.at/offener-brief

Die Initiative „Kinderarbeit stoppen” – bestehend aus der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, FAIRTRADE Österreich, Solidar Austria (ÖGB), Jugend Eine Welt, Kindernothilfe Österreich und Butterfly Rebels – setzt sich seit Jahren dafür, Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen wirksam zu stoppen.

Fotos vom Termin bei Justizministerin Alma Zadić finden Sie unter: https://flic.kr/s/aHBqjBupzd

Weitere Infos und Fotos finden Sie auf www.kinderarbeitstoppen.at/presse  

Hintergrundinfos zu Kinderarbeit in der Schokoladeindustrie: www.kinderarbeitstoppen.at/unsere-ziele

Infos und Beispiele der Mitmachaktion „Kritzelkraft: www.kinderarbeitstoppen.at/mach-mit

PA: Film „BAAVGAI BOLOHSON“ gewinnt Südwind-Filmpreis 2024

Anlässlich des 33. Internationalen Filmfestivals Innsbruck (IFFI) vergab die IFFI-Jugendjury, zusammengesetzt aus 10 Schüler:innen der AHS und BHS, einer Studierenden sowie einem Absolventen des Freiwilligen Umweltjahres/Zivildienstes, den mit 1.500 Euro dotierten Südwind-Filmpreis an Zoljargal Purevdash und ihren Film „Baavgai Bolohson“. Die Preisverleihung fand im Leokino Innsbruck statt.

Die Diskussionen der Jurymitglieder gingen über mehrere Stunden, aber schlussendlich war die Entscheidung eindeutig: Der diesjährige Südwind-Filmpreis geht an die Regisseurin Zoljargal Purevdash und ihren Film „Baavgai Bolohson“ (Wenn ich nur Winterschlaf halten könnte).

Der Gewinnerfilm, der den harten Alltag des im mongolischen Ulanbaator lebenden Teenagers Ulzii portraitiert, setzte sich bei der Jurysitzung klar durch. Die realistische Darstellung der Lebenswelt von Ulzii und seiner persönlichen Entwicklung, die ganz ohne Klischees und Sozialromantik auskommt, beeindruckte die Jurymitglieder und weckte Empathie. Der offene Schluss machte nachdenklich.

Auch im Bewerb waren die Filme „Banel & Adama“ von Ramata-Toulaye Sy, „Still Liv“ von Malene Choi und „Las Hijas“ von Kattia González Zúñiga.

Die IFFI-Jugendjury, die seit 2001 im Rahmen des Internationalen Filmfestivals Innsbruck einen Preis vergibt, bestand heuer aus insgesamt 14 Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen: 12 Schüler:innen (AHS und BHS) sowie einer Studierenden und einem Absolventen des Freiwilligen Umweltjahres. Die jungen Juror:innen hatten die Gelegenheit, sich bei einem Südwind-Workshop grundlegendes Wissen und Instrumente zur Analyse von Filmen und Filmsprache anzueignen. Zum vierzehnten Mal stiftet die entwicklungspolitische Organisation Südwind Tirol den mit 1.500 Euro dotierten und aus Spenden finanzierten Südwind-Filmpreis.

„Mit diesen Preis wollen wir unsere Wertschätzung für das Filmschaffen in oft vernachlässigten Ländern und Weltregionen und für ein Art-Hous Kinos abseits des Mainstreams ausdrücken“, erklärte Adelheid Unterhofer, Vorsitzende von Südwind Tirol bei der Preisverleihung im Leokino.

Die IFFI-Jugendjury begründete die Wahl folgendermaßen:

Der Südwind-Preis 2024 der Jugendjury geht an einen Film, der den harten Alltag in Armut realistisch darstellt. Die Hauptfigur – selbst noch ein Teenager – versucht in Abwesenheit elterlicher Unterstützung mit Stolz und Härte das Überleben der jüngeren Geschwister zu sichern und parallel dazu seine eigene schulische Begabung nicht aufzugeben. Erst im Laufe der Handlung gelingt es ihm, die Hilfe anderer anzunehmen und Solidarität zuzulassen. Bildung wird hier zwar als ein möglicher Ausweg aus der Armut präsentiert, der Film ist jedoch realistisch genug zu zeigen, dass auch diese Lösung keine Befreiung, ja, vielleicht nicht einmal eine Lösung ist. Viele Details, der genaue Blick auf die Hauptfigur und ihr Umfeld, aber auch die Momente der Leichtigkeit und Unbeschwertheit haben uns beeindruckt. Und so hat uns dieser Film – ganz einfach und ganz ohne Klischees oder Sozialromantik – zum Mitfühlen, aber vor allem auch zum Nachdenken gebracht. Wir freuen uns also, den Südwind Preis 2024 an Zoljargal Purevdash für ihren Film BAAVGAI BOLOHSON / IF ONLY I COULD HIBERNATE vergeben zu dürfen.

BAAVGAI BOLOHSON (WENN ICH NUR WINTERSCHLAF HALTEN KÖNNTE)
2023, Mongolei/Frankreich/Schweiz/Katar

Dank seiner außerordentlichen Begabung in Physik hat Ulzii die Chance, ein Stipendium für eine angesehene Schule zu bekommen. Er ist fest entschlossen, es zu schaffen, doch der Winter im Jurtenviertel von Ulaanbaatar ist hart, die Mutter fortgegangen und für die jüngeren Geschwister gilt es zu sorgen. Nicht oft erzählt ein so einfühlsames Coming-of-Age-Drama noch dazu die universelle Geschichte eines gesellschaftlichen Dilemmas: Bildung kann der Schlüssel sein, um aus der Armut zu entkommen. Doch sie erfordert viel Zeit. Und viel Zeit haben eben nur jene, die Geld haben.

Bildmaterial vom Gewinnerfilm und von der Preisverleihung finden sie
HIER.

Mehr Infos zum IFFI bzw. zu weiteren Wettbewerben und Siegerfilmen:
www.iffi.at

Für Rückfragen:  Caroline Sommeregger
Tel.: 0650 414 57 80
caroline.sommeregger@suedwind.at 

PA: Amnesty-Bericht: Behörden und Großkonzerne im Kongo missachten Recht auf gesunde Umwelt

Die kongolesischen Behörden und drei Industrieunternehmen haben gegen internationale Menschenrechtsnormen und innerstaatliche Standards verstoßen, indem sie u. a. das Recht auf eine gesunde Umwelt missachtet haben. Dies zeigt ein neuer Bericht von Amnesty International, der die möglichen Folgen von Öllecks und Rauchemissionen auf die Gesundheit und sozioökonomische Situation von Anwohner*innen analysiert.

Im Fokus des englischsprachigen Berichts In the shadow of industries in the Republic of Congo stehen die Aktivitäten von zwei Ölkonzernen und einer Recyclingfirma in den Departements Pointe-Noire und Kouilou: mehrere Fälle von Boden- und Wasserverschmutzung durch Ölaustritt sowie Rauchemissionen aus Aluminium- und Bleiöfen werden beleuchtet. Der Bericht zeigt auch auf, dass die Menschen, die in der Nähe der Ölfördergebiete in der Küstenregion leben, nur unzureichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und Trinkwasser haben.

Der Amnesty-Bericht unterstreicht auch, wie sehr es bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Kontrollen an Transparenz fehlt, da diese nicht veröffentlicht werden. Überdies gibt es von Behörden und Konzernen nur begrenzt Informationen über Umweltkatastrophen und die ergriffenen Maßnahmen. Dadurch können etwa NGOs ihre Überwachungsfunktion nicht wirksam wahrnehmen.

Gesundheitsprobleme nach Ölverschmutzung

Nahe der Stadt Pointe-Noire haben die Aktivitäten der Firma TotalEnergies EP Congo, einer Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens TotalEnergies, seit 1972 zu mindestens drei Zwischenfällen geführt, zuletzt im Jahr 2011, als Rohöl in die Lagune von Loubi gelangte. Das Unternehmen erläuterte Maßnahmen, die zur Reinigung der Lagune und zur Informatione der Anwohner*innen ergriffen worden waren, aber dennoch kritisierten viele weiterhin die Umweltverschmutzung und den Mangel an Informationen.

Die Ölfirma beharrt darauf, dass die im Jahr 2021 durchgeführten Wasseranalysen keine Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hätten und dass das Unternehmen regelmäßige Tests zur Kontrolle der Grundwasserqualität durchführe. Allerdings sind die entsprechenden Ergebnisse bisher nicht veröffentlicht worden. Mehrere Menschen berichteten, dass sie nach dem Verzehr von Fisch aus der Lagune Durchfall bekamen.

In Banga Kayo, 30 km von Pointe-Noire entfernt, werfen die Einwohner*innen dem chinesischen Öl- und Gasunternehmen Wing Wah vor, den Fluss Loémé zu verschmutzen. Sie verweisen auf die mangelnde Transparenz bei den Reparaturmaßnahmen im Zuge von Zwischenfällen. Der letzte Vorfall war im Dezember 2022 ein Leck in der Pipeline, die Banga Kayo mit dem Offshore-Ölterminal Djeno verbindet. Die Aktivitäten von Wing Wah wurden vom Umweltministerium mehrmals ausgesetzt und dann wieder gestattet, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde, ob der Konzern Maßnahmen zur Entschädigung der Betroffenen und Verhinderung künftiger Vorfälle getroffen hatte.

Bluttests zeigen mögliche Bleiverseuchung

In Vindoulou, am Stadtrand von Pointe-Noire, prangern Anwohner*innen seit Jahren den Rauch an, der aus der Fabrik der Firma Metssa Congo, einer Tochtergesellschaft des indischen Konzerns Metssa, stammt. Die Recyclinganlage, die 50 Meter von einer Schule entfernt steht, stellt vor allem Bleibarren für den Export her. Im März 2023 wurden von 18 Personen, die in der Nähe der Fabrik leben, Blutproben entnommen und mit Unterstützung von Amnesty International in einem unabhängigen Labor analysiert. Alle Blutproben wiesen Bleikonzentrationen auf, die weit über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sicher eingestuften Wert lagen. Mehrere Einwohner*innen erklärten, dass die Kinder häufig husten und sich erbrechen, vor allem wenn der Rauchausstoß sehr stark ist.

Metssa Congo gibt an, die nötigen Maßnahmen zur Aufbereitung der Emissionen ergriffen zu haben. Vor dem Bau der Fabrik im Jahr 2013 hat Metssa Congo keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, was gegen kongolesisches Recht verstößt. Trotzdem gewährten die Behörden dem Konzern eine Betriebslizenz. Laut eigenen Angaben hat das Unternehmen 2018 seine Standortlizenz erhalten und erst 2023, also zehn Jahre nach Betriebsaufnahme, eine Umweltverträglichkeitsbescheinigung bekommen.

Maßnahmen aller Beteiligten erforderlich

„Während die kongolesische Gesetzgebung zu Umweltfragen als recht fortschrittlich gilt, zeigen unsere dokumentierten Fälle, dass die Behörden ihrer Pflicht zum Schutz der Rechte der Menschen, die in der Nähe von Industrieanlagen leben, nicht gerecht werden“, sagte Samira Daoud, Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika bei Amnesty International.

„Da die Republik Kongo plant, ihre industriellen Aktivitäten zu diversifizieren, fordert Amnesty International den kongolesischen Staat auf, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen verantwortungsvoll handeln und ihre Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten. Die internationalen Partner sollten sicherstellen, dass die Unternehmen aus ihrem eigenen Land und ihre Tochtergesellschaften die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten“, so Samira Daoud.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
presse@amnesty.at

PA: Todesstrafe: Zahl der Hinrichtungen steigt auf den höchsten Stand seit fast zehn Jahren

Die Zahl der Hinrichtungen ist im Jahr 2023 auf den höchsten Stand seit fast zehn Jahren gestiegen, mit einem starken Anstieg im Mittleren Osten, so Amnesty International heute bei der Veröffentlichung ihres Jahresberichts über die weltweite Anwendung der Todesstrafe.

Den Bericht finden Sie hier.

London/Wien, 29.05.2024 – Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.153 Todesurteile vollstreckt, wobei die Tausenden von Hinrichtungen, die in China vermutet werden, nicht berücksichtigt sind. Dies ist die höchste von Amnesty International registrierte Zahl seit dem Jahr 2015, in dem mindestens 1.634 Hinrichtungen stattfanden. Gleichzeitig sank die Zahl der Länder, in denen im Jahr 2023 Hinrichtungen vollstreckt wurden, auf den niedrigsten Stand, den Amnesty International je verzeichnet hat.

„Der hohe Anstieg der registrierten Hinrichtungen ist vor allem auf den Iran zurückzuführen. Die iranischen Behörden legten 2023 eine grobe Missachtung menschlichen Lebens an den Tag. Die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten nahm im Iran ebenfalls erheblich zu. Dies zeigt deutlich, dass die am stärksten marginalisierten und in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen im Iran auch mittels der Todesstrafe diskriminiert werden“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Trotz der Rückschläge, sind die Länder, die immer noch Hinrichtungen durchführen, zunehmend isoliert. Unser Einsatz gegen diese lebensverachtende Strafe zeigt Wirkung. Wir werden weitermachen, bis die Todesstrafe weltweit abgeschafft ist.“

Die fünf Länder mit den meisten Hinrichtungen im Jahr 2023 waren China, Iran, Saudi-Arabien, Somalia und die USA. Auf den Iran allein entfielen 74 % aller registrierten Hinrichtungen, auf Saudi-Arabien 15 %. Somalia und die USA führten im Jahr 2023 eine erhöhte Anzahl von Hinrichtungen durch.

Die Zahl der weltweit verhängten Todesurteile stieg im Jahr 2023 um 20 % auf insgesamt 2.428.

Extrem hohe Zahl an Hinrichtungen im Iran

Im Iran setzten die Behörden die Todesstrafe verstärkt ein, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen, und führten Hinrichtungen im ganzen Land durch. Mindestens 853 Menschen wurden hingerichtet, was einem Anstieg von 48 % gegenüber 576 vollstreckten Todesurteilen im Jahr 2022 entspricht.

Die Hinrichtungen betrafen in unverhältnismäßiger Weise die Minderheit der Belutsch*innen. Auf sie entfielen 20 % der registrierten Hinrichtungen, obwohl sie nur etwa 5 % der iranischen Bevölkerung ausmachen. Unter den Hingerichteten waren mindestens 24 Frauen und mindestens fünf Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat gemäß der Kinderrechtskonvention noch minderjährig – d.h. unter 18 Jahre alt – waren.

Von den registrierten Hinrichtungen im Iran wurden mindestens 545 völkerrechtswidrig für Taten vollstreckt, die nach internationalem Recht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden dürften, darunter Drogendelikte, Raub und Spionage. Die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten stieg sprunghaft an und machte 56 % der registrierten Hinrichtungen im Jahr 2023 aus, ein Anstieg um 89 % gegenüber den 255 Hinrichtungen im Jahr 2022.

Rückschläge in den USA und Subsahara-Afrika

In den USA sind die Fortschritte ins Stocken geraten, da die Zahl der Hinrichtungen von 18 auf 24 gestiegen ist. In den US-Bundesstaaten Idaho und Tennessee wurden Gesetzesentwürfe zur Durchführung von Hinrichtungen durch Erschießungskommandos eingebracht, während das Parlament des Bundesstaates Montana eine Maßnahme zur Ausweitung der bei tödlichen Injektionen verwendeten Substanzen prüfte. In South Carolina wurde ein neues Gesetz unterzeichnet zur Geheimhaltung der Identität von Personen oder Einrichtungen, die an der Vorbereitung oder Durchführung von Hinrichtungen beteiligt sind.

„Gewisse US-Bundesstaaten zeigten ein bedenkliches Bekenntnis zur Todesstrafe und die traurige Absicht, Ressourcen in die Tötung von Menschen zu stecken. Hinrichtungen mittels der grausamen neuen Methode des Erstickens durch Stickstoff wurden ebenfalls aufgenommen. Alabama hat diese unerprobte Methode Anfang dieses Jahres angewandt, um Kenneth Smith zu töten, nur 14 Monate nachdem er einen verpfuschten Hinrichtungsversuch überlebt hatte“, sagte Shoura Hashemi.

„Präsident Biden muss sein Versprechen halten, die Todesstrafe auf Bundesebene abzuschaffen, und nicht länger zögern.“

Weitere Rückschläge gab es andernorts, so stiegen die registrierten Todesurteile und Hinrichtungen in Afrika südlich der Sahara im Jahr 2023 sprunghaft an. Die Zahl der registrierten Hinrichtungen in der Region hat sich von 11 im Jahr 2022 auf 38 im Jahr 2023 mehr als verdreifacht.

Die Zahl der registrierten Todesurteile stieg drastisch um 66 % von 298 im Jahr 2022 auf 494 im Jahr 2023. Kein Land in der Region hat die Todesstrafe im Jahr 2023 abgeschafft.

Staatliche Geheimhaltung seitens China

Aufgrund der staatlichen Geheimhaltung enthalten die Zahlen von Amnesty International keine Informationen über die vermutlich Tausenden von Menschen, die in China hingerichtet wurden. Amnesty geht davon aus, dass China nach wie vor weltweit die meisten Menschen hinrichtet. Die Organisation kann aus den gleichen Gründen auch keine Zahlen zu Nordkorea und Vietnam vorlegen – beides Länder, von denen angenommen wird, dass sie in großem Umfang Menschen hinrichten.

In China wurden Berichte in den staatlichen Medien genutzt, um die Menschen daran zu erinnern, dass Verbrechen wie Drogenhandel und Bestechung hart bestraft werden und zur Hinrichtung führen können, während Nordkorea ein neues Gesetz einführte, das die Todesstrafe als mögliche Strafe für diejenigen vorsah, die nicht die koreanische Muttersprache verwenden. Währenddessen verhängte Myanmar weiterhin in geheimen und äußerst unfairen Verfahren Todesurteile vor Militärgerichten.

Trotz Rückschlägen weitere Fortschritte

Trotz des rückschrittlichen Vorgehens einiger weniger wurden weitere Fortschritte erzielt. Bis heute haben 112 Länder die Todesstrafe vollständig abgeschafft, und insgesamt haben 144 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

In 16 Ländern wurden Hinrichtungen registriert, die niedrigste von Amnesty International bislang verzeichnete Zahl. In Belarus, Japan, Myanmar und dem Südsudan, die alle im Jahr 2022 Hinrichtungen vollstreckt haben, wurden 2023 keine Hinrichtungen verzeichnet.

„Die inhärente Diskriminierung und Willkür, die die Anwendung der Todesstrafe kennzeichnen, verschlimmern lediglich die Menschenrechtsverletzungen in allen Rechtssystemen. Die kleine Minderheit von Ländern, die an der Todesstrafe festhält, muss mit der Zeit gehen und die Strafe ein für alle Mal abschaffen“, sagte Shoura Hashemi.

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