Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: Amnesty-Bericht über Afghanistan: Taliban hebeln Menschenrechte im Land aus

Gemeinsamer Bericht der Menschenrechtsorganisation mit der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIDH) und der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) belegt, dass Taliban die Errungenschaften der letzten zwanzig Jahre im Bereich der Menschenrechte demontieren und dokumentiert das weitreichende Vorgehen der Taliban seit ihrer Eroberung von Kabul vor etwas mehr als fünf Wochen.

London / Wien (21. September 2021) Entgegen den wiederholten Beteuerungen der Taliban, sie würden die Rechte der Bevölkerung respektieren, zeigt der Bericht „Afghanistan’s fall into the hands of the Taliban“ eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen auf, darunter gezielte Tötungen von Zivilisten und sich ergebenden Soldaten sowie die Blockade humanitärer Hilfslieferungen im Panjshir-Tal. Auch die Rechte von Frauen, die Meinungsfreiheit und die Zivilgesellschaft wurden erneut eingeschränkt. „In den gut fünf Wochen seit der Übernahme der Kontrolle über Afghanistan haben die Taliban deutlich gezeigt, dass es ihnen mit dem Schutz und der Achtung der Menschenrechte nicht ernst ist“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Direktorin von Amnesty International für Südasien. Und warnt: „Angesichts des vorherrschenden Klimas der Angst, des Mangels an Mobilfunkverbindungen in vielen Gebieten und der von den Taliban erzwungenen Internetsperren stellen diese Ergebnisse wahrscheinlich nur eine Momentaufnahme dessen dar, was vor Ort geschieht.“

Frauenrechte, Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt
Der aktuelle Amnesty-Bericht beschreibt, wie Frauen verboten wurde, ihrer Arbeit nachzugehen und Mädchen gehindert wurden, die Schule zu besuchen. Die Taliban schlugen Proteste gewaltsam nieder und schränkten die Rechte von Medien und der Zivilgesellschaft stark ein. Seit dem 15. August werden fast täglich Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen gemeldet. Die Taliban suchen von Tür zu Tür nach Menschenrechtsverteidiger*innen und zwingen viele von ihnen, sich zu verstecken.

„Die Bedrohung für Menschenrechtsverteidiger*innen, die nicht aus Afghanistan ausreisen konnten, ist real. Sie werden an allen Fronten angegriffen, da sie als Feinde der Taliban gelten. Ihre Büros und Wohnungen wurden gestürmt. Ihre Kolleg*innen wurden verprügelt. Sie sind gezwungen, sich ständig zu verstecken. Sie leben unter der ständigen Bedrohung von Verhaftung, Folter oder Schlimmerem. Diejenigen, denen es gelungen ist, das Land zu verlassen, sitzen nun in Militärlagern oder in Nachbarländern fest, ohne zu wissen, wohin sie gehen sollen und wie sie ihr über Nacht zerstörtes Leben wieder aufbauen können“, sagte Delphine Reculeau, Programmdirektorin für Menschenrechtsverteidiger*innen bei der Weltorganisation gegen Folter (OMCT).

Frauen wird Zugang zum Sport und zur Arbeit verwehrt
Trotz der Versprechungen, dass die Rechte der Frauen im Rahmen der Scharia geachtet würden, wurden die Frauenrechte bereits stark eingeschränkt, die hart erkämpften Errungenschaften der letzten zwei Jahrzehnte beginnen sich aufzulösen. So erklärte der stellvertretende Leiter der Taliban-Kulturkommission am 8. September 2021 gegenüber dem australischen Fernsehsender SBS, dass Frauen der Zugang zum Sport verwehrt werden soll, wobei er insbesondere die Cricket-Nationalmannschaft der Frauen erwähnte. Das Klima der Angst, das durch die Machtübernahme der Taliban entstanden ist, führte auch bereits dazu, dass viele afghanische Frauen jetzt die Burka tragen, das Haus nicht mehr ohne männlichen Vormund verlassen und andere Aktivitäten einstellen, um Gewalt und Repressalien zu vermeiden. Aus verschiedenen Teilen des Landes sind zudem besorgniserregende Berichte über Frauen aufgetaucht, denen der Zutritt zu ihren Arbeitsplätzen verwehrt wurde. Es ist noch nicht bekannt, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt oder ob sie Teil eines Musters sind. Während eine Reihe von Journalistinnen und anderen Medienmitarbeiterinnen anscheinend vorsorglich zu Hause geblieben sind, entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund vorsichtiger Redakteure und Verleger, gab es eine Reihe von bestätigten Vorfällen, bei denen Taliban-Kämpfer Journalistinnen daran hinderten, ihre Büros zu betreten oder vor Ort zu berichten.

Frauen und das Recht auf Protest
Trotz der zahllosen Bedrohungen haben Frauen im ganzen Land Proteste organisiert. Während einige Demonstrationen friedlich abgehalten werden konnten, wurden viele von den Taliban gewaltsam unterdrückt. Am 4. September wurden etwa 100 Frauen, die an einer Demonstration in Kabul teilnahmen, von Taliban-Spezialkräften auseinandergetrieben, die in die Luft schossen und Berichten zufolge Tränengas einsetzten. Nazir, ein Menschenrechtsverteidiger, berichtete Amnesty International wie sein Freund Parwiz von den Taliban schwer verprügelt und gefoltert wurde, nachdem er am 8. September an einer Demonstration für die Rechte der Frauen teilgenommen hatte. „Als die Taliban Parwiz freiließen, zwangen sie ihn, neue Kleidung anzuziehen, weil sein Gewand von seinem Blut durchnässt war.“ Schließlich erließ das von den Taliban kontrollierte Innenministerium am 8. September eine Anordnung, die alle Demonstrationen und Versammlungen in ganz Afghanistan verbot, „bis eine Demonstrationsverordnung erlassen wird.“

Klima der Angst: Augenzeugenberichte eines Menschenrechtsverteidigers
Für den vorliegenden Bericht sprachen die Menschenrechtsexpert*innen unter anderem mit Mahmud, einem afghanischen Menschenrechtsverteidiger, dem es gelungen ist, das Land zu verlassen. Mahmud beschrieb, wie er an dem Tag, als die Taliban in Kabul einmarschierten, einen Anruf erhielt, in dem er aufgefordert wurde, sein Fahrzeug, die Ausrüstung und das Geld seiner Organisation an die Taliban zu übergeben. Der Anrufer kannte seinen Namen und warnte ihn, er habe keine andere Wahl als zu kooperieren. In den folgenden Tagen erhielt Mahmud weitere Anrufe und WhatsApp-Nachrichten, in denen er nach seiner Privatadresse gefragt und aufgefordert wurde, sich an bestimmten Orten zu treffen. Zwei Kollegen seiner Nichtregierungsorganisation waren von den Taliban verprügelt worden. Bilder, die von einem seiner Mitarbeiter geteilt und von Amnesty International und einem Gerichtsmediziner bestätigt wurden, zeigen Peitschenhiebe auf den Rücken und Blutergüsse am linken Arm des Opfers.

Einschüchterung gegen Journalist*innen
Auch zwei in Kabul lebende Journalistinnen, mit denen Amnesty International sprach, berichteten von den Drohungen und Einschüchterungen, denen sie nach der Machtübernahme der Taliban ausgesetzt waren. Aadila etwa beschrieb die ersten zwei Wochen der Taliban-Herrschaft als eine Zeit der Angst und Unsicherheit. Sie hatte zunächst beschlossen, in Afghanistan zu bleiben und ihre Arbeit fortzusetzen, bis die Taliban eines Nachts zu ihrem Haus kamen und nach ihr fragten. Auf Drängen von Verwandten verließ sie kurz darauf das Land. Ein anderer Journalist, Abdul, erzählte, dass Redakteur*innen, Journalist*innen und Medienmitarbeitende von den Taliban die Anweisung erhalten hätten, dass sie nur im Rahmen der Scharia und der islamischen Regeln und Vorschriften arbeiten dürften. „Ich habe mich seit dem Fall der Republik nicht mehr bei meiner Arbeit gemeldet. Die Taliban kamen mehrmals zu meinem Haus, aber ich habe mich versteckt. Seit dem Zusammenbruch ist unser Büro geschlossen“, sagte er.

UNO gefordert: Menschenrechtsverletzungen durch Taliban werden nicht geduldet
Gemeinsam mit der Veröffentlichung des aktuellen Berichts fordert Amnesty den UN-Menschenrechtsrat auf, eine unabhängige Untersuchungskommission einzurichten, um Beweise für Verbrechen nach internationalem Recht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche in ganz Afghanistan zu sammeln und zu dokumentieren.“ Bereits letzte Woche, im Vorfeld der UN-Abstimmung über die Verlängerung der UN-Mission in Afghanistan (UNAMA), erklärte Lawrence Moss, Vertreter von Amnesty International bei den Vereinten Nationen, dass „dass die UN-Menschenrechtsbeobachter*innen vor Ort bleiben und sich in dieser gefährlichen Zeit für die Rechte der Afghan*innen einsetzen müssen.“ Juliette Rousselot, FIDH-Programmverantwortliche für Südasien, ergänzt: „Die internationale Gemeinschaft darf die Augen vor den Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban nicht verschließen. Wenn der UN-Menschenrechtsrat konkrete Maßnahmen verhängt, sendet dies nicht nur die klare Botschaft, dass Straffreiheit nicht geduldet wird, sondern er trägt auch dazu bei, Verstöße auf breiterer Ebene zu verhindern. Gleichzeitig muss der Internationale Strafgerichtshof von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden, damit die in Afghanistan begangenen Völkerrechtsverbrechen eingehend untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Österreichs Modeunternehmen nachlässig bei Engagement für sichere Nähereien

Neues internationales Abkommen über Gebäude- und Feuersicherheit für Textilarbeiterinnen ohne österreichische Beteiligung – Südwind und Clean Clothes fordern von heimischen Modeunternehmen ein klares Bekenntnis zu verbindlichen Sicherheitsstandards.

Wien, 13. September 2021. Anlässlich des Starts der Vienna Fashion Week kritisieren Südwind und die Clean Clothes Kampagne das fehlende Engagement von Österreichs Modeunternehmen für sichere Arbeitsbedingungen. „Obwohl Nachhaltigkeit zum gerne bemühten Trendwort in der Modebranche geworden ist, vergessen die Unternehmen weiterhin viel zu oft auf die Arbeits- und Menschenrechte in ihren Produktionsländern“, kritisiert Gertrude Klaffenböck, Südwind-Projektleiterin für die Clean Clothes Kampagne. 

Ende August 2021 gaben globale Modeunternehmen und internationale Gewerkschaftsverbände eine Einigung über ein neues internationales Abkommen für Gebäude- und Feuersicherheit in der Bekleidungsindustrie bekannt. Während sich bereits etliche internationale Unternehmen zu den verbindlichen Sicherheitsstandards bekennen, hat noch kein einziges österreichisches Unternehmen das neue Abkommen unterzeichnet. „Die heimische Modebranche stellt sich selbst ein verheerendes Zeugnis aus. Trotz der massiven Importabhängigkeit aus Bangladesch und Pakistan ziehen sich Österreichs Modeunternehmen weiterhin aus der Verantwortung und nehmen die Gefährdung ihrer Arbeiterinnen und Arbeiter in Billiglohnländern in Kauf“, sagt Klaffenböck. Österreichische Importe aus Bangladesch (96%) und Pakistan (73%) bestehen zum überwiegenden Teil aus Kleidung und Schuhen. Die Einfuhren belaufen sich jedes Jahr auf Waren im Wert von etwa 709 Millionen Euro (Bangladesch) beziehungsweise 175 Millionen Euro (Pakistan). Südwind und die Clean Clothes Kampagne fordern daher Österreichs Modeunternehmen auf, den „International Accord“ zu unterzeichnen, der seit 1. September 2021 in Kraft ist.

Das neue internationale Sicherheitsabkommen (International Accord for Health and Safety in the Textile and Garment Industry) wurde nach langen Verhandlungen zwischen Bekleidungsunternehmen und Gewerkschaften am 26. August verabschiedet und versteht sich als Erweiterung des Bangladesch-Abkommens von 2013. Nach dem tragischen Einsturz der Rana Plaza-Fabrik sahen sich Modeunternehmen damals dazu gezwungen, aktiv zu werden und mit der Verabschiedung des Bangladesch-Akkords zur Verbesserung der Gebäudesicherheit von Textilfabriken beizutragen. Das neue Abkommen von August 2021 behält die wesentlichen Elemente bei und soll zudem auf andere Länder erweitert werden. Die Unternehmen verpflichten sich damit, Zulieferern Preise zu zahlen, die ausreichen, um sichere Arbeitsplätze zu unterstützen und keine Geschäfte mehr mit Fabriken zu machen, die sich weigern die Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren. Die Verpflichtungen sind rechtlich verbindlich und unterliegen einer unabhängigen Überprüfung.

„Die Erweiterung des Abkommens über den Geltungsbereich von Bangladesch hinaus ist ein überfälliger Schritt. Es kann zu einem Meilenstein werden für Textilarbeiterinnen in ihrem jahrelangen Kampf um Sicherheit am Arbeitsplatz. Für Unternehmen, die sich das Engagement für Nachhaltigkeit und Menschenrechte auf die Fahne schreiben, ist es ein Instrument, das die Achtung auf das Recht auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen ausreichend gewährleisten kann“, erklärt Gertrude Klaffenböck. „Sämtliche Unternehmen, die in Ländern wie Bangladesch oder Pakistan produzieren lassen, sind dringend aufgefordert, mit der Unterzeichnung des Abkommens für sichere Arbeitsplätze in ihren Textilfabriken beizutragen.“ 

Weiterführende Informationen unter:
https://internationalaccord.org/
https://bangladeshaccord.org/
https://fashionchecker.org/
https://cleanclothes.org/campaigns/protect-progress

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: +43 650 96 77 577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

Gertrude Klaffenböck
Clean Clothes Kampagne Österreich
Tel.: +43 (0)1 405 55 15 331
E-Mail: gertrude.klaffenboeck@suedwind.at

PA: Syrien: Neuer Amnesty-Bericht zeigt Folter, Vergewaltigung und Verschwindenlassen zurückgekehrter Geflüchteter

WIEN, 07.09.2021 – Syrische Sicherheitskräfte haben Syrer*innen, die nach ihrer Flucht in ihre Heimat zurückgekehrt sind, inhaftiert, verschwinden lassen und gefoltert, so Amnesty International in einem aktuellen Bericht heute. Die Menschenrechtsorganisation fordert die internationale Staatengemeinschaft dazu auf, Menschen aus Syrien internationalen Schutz zu gewähren und keine Abschiebungen nach Syrien durchzuführen.

Unter dem Titel „You’re going to your death“ dokumentiert die Menschenrechtsorganisation eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen, die von syrischen Geheimdienstangehörigen gegen 66 Rückkehrende, darunter 13 Kinder, begangen wurden. Unter anderem werden fünf Fälle beschrieben, bei denen die Betroffenen nach ihrer Rückkehr in Haft starben; in 17 Fällen von Verschwindenlassen ist der Verbleib der Vermissten nach wie vor nicht bekannt.

Die Rückkehrer*innen berichteten, dass Geheimdienstangehörige es gezielt auf sie abgesehen hätten, weil sie aus Syrien geflohen seien. Ihnen sei Illoyalität und „Terrorismus“ vorgeworfen worden. Das bestätigt auch Marie Forestier, Expertin für die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen bei Amnesty International: „Die militärischen Feindseligkeiten mögen nachgelassen haben, aber massive Menschenrechtsverletzungen der syrischen Regierung sind weiterhin an der Tagesordnung. Allein die Tatsache, aus Syrien geflohen zu sein, genügt, um von den Behörden ins Visier genommen zu werden.“ Ins Visier genommen, weil sie geflohen sind Rückkehrer*innen werden oft von den Behörden des Verrats oder der Unterstützung des „Terrorismus“ beschuldigt – allein in dem Bericht dokumentiert Amnesty 24 Fälle, in denen Männer, Frauen und Kinder aufgrund solcher Anschuldigungen zur Zielscheibe wurden. Sie waren massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Vergewaltigungen und weitere Formen sexualisierter Gewalt, willkürlicher und rechtswidriger Inhaftierung sowie Folter und anderen Formen der Misshandlung.

Sexualisierte Gewalt
Die Bestrafungen derjenigen, die das Misstrauen der Regierung erregen, sind brutal. In dem Amnesty-Bericht werden 14 Fälle von sexualisierter Gewalt durch Sicherheitskräfte beschrieben, in sieben Fällen davon handelte es sich um Vergewaltigungen, unter anderem bei einem Teenager und einem fünfjährigen Mädchen. Klar ist: Frauen sind bei ihrer Rückkehr nach Syrien genauso gefährdet wie Männer und sollten das gleiche Maß an Schutz erhalten.

Folter und Verschwindenlassen
Insgesamt dokumentierte Amnesty International 59 Fälle von Männern, Frauen und Kindern, die nach ihrer Rückkehr in Syrien willkürlich festgenommen wurden, meist aufgrund von weit gefassten Terrorismus-Anschuldigungen. 33 Menschen wurden in Haft oder während eines Verhörs gefoltert oder anderweitig misshandelt. In dem Bericht dokumentiert wurden außerdem 27 Fälle von Verschwindenlassen. In fünf davon wurden die Familienangehörigen schließlich informiert, dass ihre Angehörigen in Haft gestorben waren. Fünf weitere Personen wurden freigelassen. Der Verbleib der anderen 17 Menschen ist nach wie vor unbekannt. In 27 dokumentierten Fällen wurden Rückkehrende festgehalten, um Lösegeld für sie zu erpressen. Durchschnittlich bezahlten Angehörige zwischen drei und fünf Millionen syrische Pfund (das entspricht 1.000 bis 1.700 Euro) für ihre Freilassung.

Syrien ist nicht sicher
Die erschütternden Aussagen im Bericht sind laut Amnesty ein Beweis dafür, dass es in Syrien keinen sicheren Ort für gibt. „Jede Regierung, die behauptet, Syrien sei jetzt sicher, ignoriert vorsätzlich die schreckliche Situation vor Ort und lässt die Geflüchtete erneut um ihr Leben fürchten. Wir fordern die europäischen Regierungen auf, Menschen aus Syrien den Flüchtlingsstatus zu gewähren und sofort jede Praxis einzustellen, die Menschen direkt oder indirekt zur Rückkehr nach Syrien zwingt. Auch die Regierungen des Libanon, der Türkei und Jordaniens müssen im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen syrische Geflüchtete vor Abschiebung oder anderen erzwungenen Rückführungsmaßnahmen schützen.“

HINTERGRUND: Druck zur Rückkehr
Die Kämpfe in Syrien haben in den letzten drei Jahren deutlich abgenommen und die syrische Regierung kontrolliert inzwischen mehr als 70 Prozent des Landes. Vor diesem Hintergrund haben die syrischen Behörden Geflüchtete öffentlich zur Rückkehr aufgefordert. Viele Aufnahmeländer haben angefangen, ihre Schutzmaßnahmen für Menschen aus Syrien zu überdenken. Im Libanon und in der Türkei, wo Geflüchtete unter prekären Bedingungen leben und Diskriminierung ausgesetzt sind, üben die Regierungen zunehmend Druck auf Syrer*innen aus, damit sie zurückkehren. Anhand der im Bericht dokumentierten Forschungsergebnisse kommt Amnesty International jedoch zu dem Schluss, dass es für Rückkehrende nirgendwo in Syrien sicher ist. Diejenigen, die Syrien seit Beginn des Konflikts verlassen haben, sind einem hohen Risiko ausgesetzt, nach ihrer Rückkehr verfolgt zu werden – sei es aufgrund der ihnen zugeschriebenen politischen Ansichten oder einfach als Strafe dafür, dass sie aus dem Land geflohen sind. „Die Assad-Regierung versucht, Syrien als ein Land im Aufschwung darzustellen. In Wirklichkeit begehen Angehörige syrischer Behörden nach wie vor systematisch Menschenrechtsverletzungen – ein Grund, weswegen Millionen von Menschen überhaupt im Ausland Schutz suchen“, sagte Marie Forestier.

In dem Bericht dokumentiert Amnesty International schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch die syrische Regierung an Geflüchteten, die zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 aus dem Libanon, Rukban (einer informellen Siedlung zwischen der jordanischen und der syrischen Grenze), Frankreich, Deutschland, der Türkei, Jordanien und den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Syrien zurückgekehrt sind. Er basiert auf Interviews mit 41 Syrer*innen, darunter Rückkehrende, deren Angehörige und Freund*innen sowie mit Anwält*innen, Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen und Syrien-Expert*innen.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
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Mag. Eleonore Rudnay
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PA: Katar – WM 2022: Todesfälle von Arbeitsmigranten nicht untersucht

Der Tod vieler Arbeitsmigrant*innen in Katar bleibt wegen mangelnder Untersuchungen seitens der Behörden bis heute ungeklärt. In einem neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, wie die wahrscheinliche Todesursache – stundenlange Arbeit in extremer Hitze – nicht untersucht und stattdessen pauschal Totenscheine verfasst und die Todesfälle auf „natürliche Ursachen“ oder vage definierte Herzfehler zurückgeführt wurden.

London /Wien, 26. August 2021. Für den neuen Bericht In the Prime of their Lives befragte Amnesty International medizinische Expert*innen und überprüfte die Regierungsangaben zu Tausenden von Todesfällen; außerdem wurden 18 Totenscheine analysiert und die Familien von sechs Männern, die zum Zeitpunkt ihres Todes zwischen 30 und 40 Jahre alt waren, befragt.

15 der 18 Totenscheine enthielten keine Informationen über die zugrundeliegenden Ursachen, stattdessen wurden Bezeichnungen wie „akutes Herzversagen natürlicher Ursache“, „Herzversagen unspezifiziert“ und „akutes Atemversagen aufgrund natürlicher Ursache“ verwendet. Ähnliche Formulierungen wurden in den Berichten für mehr als die Hälfte der 35 Todesfälle verwendet, die seit 2015 als „nicht arbeitsbedingt“ auf den WM-Baustellen verzeichnet wurden. Dies lässt darauf schließen, dass in den betreffenden Fällen wahrscheinlich keine aussagekräftigen Untersuchungen durchgeführt wurden. Dr. David Bailey, ein führender Pathologe und Mitglied der WHO-Arbeitsgruppe zur Bescheinigung von Todesursachen, erklärte gegenüber Amnesty International: „Im Grunde stirbt am Ende jeder an Atem- oder Herzversagen, und die Formulierungen sind ohne eine Erklärung des Grundes dafür bedeutungslos.“

Forderung nach Entschädigungszahlungen an die Familien
„Wenn relativ junge und gesunde Männer nach langen Arbeitsstunden in extremer Hitze plötzlich sterben, wirft dies ernste Fragen über die Arbeitsbedingungen in Katar auf. Den Tod von Arbeitsmigranten nicht zu untersuchen und zu verhindern, ist ein Verstoß gegen die Verpflichtung Katars, das Recht auf Leben zu wahren und zu schützen“, sagt Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International. „Wir fordern die katarischen Behörden auf, alle Todesfälle von Arbeitsmigranten vollständig zu untersuchen. Wenn die Arbeiter gefährlichen Bedingungen wie extremer Hitze ausgesetzt waren und keine andere Todesursache festgestellt werden kann, muss Katar den Familien eine angemessene Entschädigung zukommen lassen und unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schutz für andere Arbeiter zu verbessern.“

Das Ausmaß der ungeklärten Todesfälle
Die von Amnesty durchgeführte Analyse von Angaben zu Sterbefällen aus verschiedenen Quellen deutet darauf hin, dass die Quote der ungeklärten Todesfälle von Arbeitsmigrant*innen in Katar bei fast 70 Prozent liegen könnte. Statistiken der katarischen Behörden zeigen, dass zwischen 2010 und 2019 mehr als 15.000 Personen nicht-katarischer Staatsangehörigkeit gestorben sind. Wie viele davon Arbeitsmigrant*innen waren, die aufgrund der Arbeitsbedingungen starben, lässt sich aus diesen Daten nicht schliessen, da die Todesursachen nicht systematisch erhoben werden. Auch gibt es keine umfassenden Statistiken zu Todesfällen bei allen WM-Projekten. Plötzliche Todesfälle Amnesty untersuchte die Todesfälle von sechs Arbeitsmigranten im Detail: vier Bauarbeiter, ein Wachmann und ein LKW-Fahrer. Bei keinem der Männer waren gesundheitliche Probleme bekannt und alle hatten die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden, bevor sie nach Katar reisten. Keine der Familien hat nach dem Tod des Angehörigen eine Entschädigung erhalten. Auch wurde keiner der von Amnesty befragten Familien irgendeine Form der Obduktion angeboten, um die eigentliche Todesursache ihrer Angehörigen zu ermitteln. Dies bedeutete, dass nicht festgestellt werden konnte, ob die Arbeitsbedingungen zum Tod der Angehörigen beigetragen hatten. Somit war die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Arbeitgeber oder die katarischen Behörden ausgeschlossen.

Suman Miah, 34 Jahre, arbeitete als Bauarbeiter. Er starb am 29. April 2020, nachdem er eine lange Schicht bei Temperaturen von bis zu 38°C absolviert hatte. Amnesty traf die Familie von Suman Miah, darunter seine beiden kleinen Kinder, in ihrem Haus in Bangladesch. Sie erfuhren von seinem Tod durch seine Kollegen und wurden weder von den katarischen Behörden kontaktiert noch wurde ihnen eine Autopsie angeboten. „Ich konnte die Nachricht zunächst nicht glauben. Ich hatte noch ein paar Stunden zuvor mit ihm gesprochen“, sagte Suman Miahs Frau Sumi Akter. Die bangladeschische Wohlfahrtsbehörde zahlte der Familie von Suman Miah 300.000 bangladeschische Taka (ca. 3.500 US-Dollar), aber diese Summe deckte gerade mal die Schulden, die er durch Anwerbegebühren während seiner Migration nach Katar gemacht hatte.

Hintergrund: Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen
Die Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen, sowie seine Verpflichtung, gesunde Arbeits- und Umweltbedingungen zu gewährleisten, muss durch Gesetze oder andere Maßnahmen untermauert werden. Bis vor kurzem bestand der wichtigste Schutz gegen berufsbedingte Hitzebelastungen in Katar in einem Verbot der Arbeit im Freien zu bestimmten Zeiten, nämlich zwischen dem 15. Juni und dem 31. August. Im Mai 2021 verlängerte Katar das Verbot der Sommerarbeitszeit vom 1. Juni bis zum 15. September und führte weitere Vorschriften ein, darunter ein Verbot der Arbeit im Freien, wenn der Index für Hitze und Feuchtigkeit 32 Grad erreicht. Die neuen Rechtsvorschriften geben den Arbeitnehmer*innen auch das Recht, die Arbeit zu unterbrechen und sich beim Ministerium für Verwaltungsentwicklung, Arbeit und Soziales zu beschweren, wenn sie sich Sorgen angesichts der hohen Temperaturen machen.

Professor David Wegman, ein Experte für Gesundheit und Sicherheit im Baugewerbe, erklärte gegenüber Amnesty, dass das neue Gesetz zwar eine Verbesserung darstelle, aber „weit hinter dem zurückbleibe, was für den Schutz der Arbeiter notwendig sei.“ Die neuen Vorschriften sehen keine obligatorischen Ruhezeiten vor, stattdessen wird den Arbeitnehmern das Recht zugestanden, bei heißem Wetter das Arbeitspensum „in ihrem eigenen Tempo zu verrichten“. In Anbetracht der extrem ungleichen Machtverhältnisse zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in Katar ist es laut Expert*innen jedoch unwahrscheinlich, dass sich die Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeiten selbst einteilen.

Verbesserung des gesetzlichen Schutzes notwendig
Amnesty International fordert Katar auf, in seinen Gesetzen zum Schutz der Arbeiter*innen vor extremer Hitze obligatorische Ruhepausen einzuführen sowie die Untersuchung, Zertifizierung und Entschädigung von Todesfällen unter Arbeitsmigrant*innen zu verbessern.

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PA: Eine Milliarde Kinder sind durch die Auswirkungen der Klimakrise extrem gefährdet

Kinder in der Zentralafrikanischen Republik, im Tschad und in Nigeria gehören zu den durch den Klimawandel am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen, so das Ergebnis des ersten UNICEF- Klima-Risiko-Indexes für Kinder. 

New York/Wien, 20. August 2021 – Junge Menschen in der Zentralafrikanischen Republik, im Tschad, in Nigeria, Guinea und Guinea-Bissau sind am stärksten von den Auswirkungen des Klimawandels bedroht, so ein heute veröffentlichter UNICEF-Bericht. Der Klimawandel gefährdet ihre Gesundheit, ihre Bildung und ihren Schutz und setzt sie tödlichen Krankheiten aus.

„The Climate Crisis Is a Child Rights Crisis: Introducing the Children’s Climate Risk Index“ (Die Klimakrise ist eine Kinderrechtskrise: Einführung des Klima-Risiko-Index für Kinder) ist die erste umfassende Analyse des Klimarisikos aus der Perspektive von Kindern. Er stuft die Länder nach der Gefährdung der Kinder durch Klima- und Umweltschocks wie Wirbelstürme und Hitzewellen sowie nach ihrer Anfälligkeit für diese Schocks ein, basierend auf ihrem Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen.

Der Bericht, der in Zusammenarbeit mit Fridays for Future am dritten Jahrestag der von Jugendlichen angeführten globalen Klimastreik-Bewegung veröffentlicht wurde, zeigt, dass etwa eine Milliarde Kinder – fast die Hälfte der 2,2 Milliarden Kinder auf der Welt – in einem der 33 Länder leben, die als „extrem risikoreich“ eingestuft werden. Diese Kinder sind einer tödlichen Kombination aus einer Vielzahl von Klima- und Umweltschocks und einer hohen Anfälligkeit aufgrund unzureichender grundlegender Dienstleistungen wie Wasser und sanitäre Einrichtungen, Gesundheitsversorgung und Bildung ausgesetzt. Die Ergebnisse spiegeln die Zahl der Kinder wider, die bereits heute betroffen sind – eine Zahle, die sich mit den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels wahrscheinlich noch erhöhen wird.

„Zum ersten Mal haben wir ein vollständiges Bild davon, wo und wie Kinder durch den Klimawandel gefährdet sind, und dieses Bild ist fast unvorstellbar schrecklich. Klima- und Umweltschocks untergraben das gesamte Spektrum der Kinderrechte, vom Zugang zu sauberer Luft, Nahrung und sicherem Wasser bis hin zu Bildung, Wohnmöglichkeit, Freiheit von Ausbeutung und sogar ihrem Recht zu überleben. Praktisch kein Kinderleben wird davon unberührt bleiben“, sagt Henrietta Fore, UNICEF-Exekutivdirektorin. „Seit drei Jahren erheben Kinder auf der ganzen Welt ihre Stimme, um Maßnahmen zu fordern. UNICEF unterstützt ihre Rufe nach Veränderung mit einer unmissverständlichen Botschaft: Die Klimakrise ist eine Krise der Kinderrechte.“

Der Klima-Risiko-Index für Kinder, Children’s Climate Risk Index (CCRI), zeigt: 

  • 240 Millionen Kinder sind in hohem Maße Überschwemmungen an Küsten ausgesetzt;  
  • 330 Millionen Kinder sind in hohem Maße Überschwemmungen an Flüssen ausgesetzt; 
  • 400 Millionen Kinder sind stark durch Wirbelstürme gefährdet; 
  • 600 Millionen Kinder sind in hohem Maße vektorübertragenen Krankheiten ausgesetzt; 
  • 815 Millionen Kinder sind in hohem Maße der Bleiverschmutzung ausgesetzt; 
  • 820 Millionen Kinder sind in hohem Maße von Hitzewellen betroffen; 
  • 920 Millionen Kinder sind in hohem Maße der Wasserknappheit ausgesetzt; 
  • Eine Milliarde Kinder sind in hohem Maße einer extrem hohen Luftverschmutzung ausgesetzt. 

Während fast jedes Kind auf der Welt durch mindestens eine dieser Klima- und Umweltgefahren bedroht ist, zeigen die Daten, dass die am schlimmsten betroffenen Länder mehrfachen und sich oft überschneidenden Schocks ausgesetzt sind. Diese untergraben den Entwicklungsfortschritt und drohen die Not der Kinder zu verschärfen. „Für zahlreiche Kinder und Jugendliche wird die Klimakrise in benachteiligten Regionen zur Überlebenskrise. Es sind dramatische Zahlen, die uns der Bericht aufzeigt. Und hinter jeder Zahl stehen erschütternde Schicksale. Die Klimakrise wird für unzählige Kinder und Jugendliche in vielen benachteiligten Regionen zu einer Überlebenskrise. Wir sind den nächsten Generationen verpflichtet, einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen“, ergänzt Christoph Jünger, Geschäftsführer von UNICEF Österreich.

Schätzungsweise 850 Millionen Kinder – eines von drei weltweit – leben in Gebieten, in denen mindestens vier dieser Klima- und Umweltschocks zusammentreffen. Nicht weniger als 330 Millionen Kinder – jedes siebente Kind weltweit – leben in Gebieten, die von mindestens fünf großen Schocks betroffen sind.  

Der Bericht zeigt auch eine Diskrepanz zwischen dem Ort, an dem die Treibhausgasemissionen erzeugt werden, und dem Ort, an dem die Kinder am stärksten von den klimabedingten Auswirkungen betroffen sind. Die 33 „extrem gefährdeten“ Länder emittieren zusammen nur 9 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen. Umgekehrt sind die 10 Länder mit den höchsten CO2-Austößen zusammen für fast 70 Prozent der weltweiten Emissionen verantwortlich. Nur eines dieser Länder wird in dem Index als „extrem risikoreich“ eingestuft. 

„Der Klimawandel ist zutiefst ungerecht. Obwohl kein Kind für den Anstieg der globalen Temperaturen verantwortlich ist, werden sie den höchsten Preis bezahlen. Die Kinder aus den Ländern, die am wenigsten dafür verantwortlich sind, werden am meisten darunter leiden“, sagt Fore. „Aber es ist noch Zeit zu handeln. Die Verbesserung des Zugangs von Kindern zu grundlegenden Dienstleistungen wie Wasser- und Sanitärversorgung, Gesundheit und Bildung kann ihre Aussichten, diese Klimagefahren zu überleben, erheblich verbessern. UNICEF fordert Regierungen und Unternehmen auf, auf die Kinder zu hören und Maßnahmen zu priorisieren, die sie vor den Auswirkungen des Klimawandels schützen, und gleichzeitig die Arbeiten zur drastischen Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu beschleunigen.“ 

Ohne die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen werden Kinder weiterhin am meisten leiden. Im Vergleich zu Erwachsenen benötigen Kinder pro Einheit ihres Körpergewichts mehr Nahrung und Wasser, sind weniger in der Lage, extreme Wetterereignisse zu überleben, und sind unter anderem anfälliger für giftige Chemikalien, Temperaturschwankungen und Krankheiten. 

„Die Bewegungen junger Klimaaktivisten werden weiter voranschreiten, weiter wachsen und weiter für das kämpfen, was richtig ist, weil wir keine andere Wahl haben“, sagen Farzana Faruk Jhumu (Bangladesch), Eric Njuguna (Kenia), Adriana Calderón (Mexiko) und Greta Thunberg (Schweden) von Fridays for Future, die das Vorwort des Berichts verfasst haben und die Veröffentlichung unterstützen. „Wir müssen erkennen, wo wir stehen, den Klimawandel als die Krise behandeln, die er ist, und mit der erforderlichen Dringlichkeit handeln, um sicherzustellen, dass die Kinder von heute einen lebenswerten Planeten erben.“ 

UNICEF ruft Regierungen, Unternehmen und relevante Akteur*innen dazu auf: 

  1. Mehr Investitionen in Klimaanpassung und Widerstandsfähigkeit bei wichtigen Dienstleistungen für Kinder: Um Kinder, Gemeinden und die Schwächsten vor den schlimmsten Auswirkungen des sich bereits verändernden Klimas zu schützen, müssen wichtige Dienstleistungen angepasst werden, darunter Wasser-, Sanitär- und Hygienesysteme, Gesundheits- und Bildungsdienste.  
  2. Verringerung der Treibhausgasemissionen: Um die schlimmsten Auswirkungen der Klimakrise abzuwenden, sind umfassende und dringende Maßnahmen erforderlich. Die Länder müssen ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 45 % (gegenüber dem Stand von 2010) senken, um die Erwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. 
  3. Kinder müssen über den Klimawandel aufgeklärt werden, damit sie sich an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen und darauf vorbereiten können. Kinder und Jugendliche werden die verheerenden Folgen der Klimakrise und der unsicheren Wasserversorgung in vollem Umfang zu spüren bekommen, obwohl sie am wenigsten dafür verantwortlich sind. Wir haben eine Verpflichtung gegenüber allen jungen Menschen und zukünftigen Generationen. 
  4. Junge Menschen in alle nationalen, regionalen und internationalen Klimaverhandlungen und -entscheidungen einbeziehen, auch auf der COP26: Kinder und Jugendliche müssen in alle klimarelevanten Entscheidungsprozesse einbezogen werden.   
  5. Sicherstellen, dass die Erholung von der COVID-19-Pandemie grün, kohlenstoffarm und inklusiv ist, so dass die Fähigkeit künftiger Generationen, die Klimakrise zu bewältigen und darauf zu reagieren, nicht beeinträchtigt wird. 

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    Für Redaktionen 
    Der Children’s Climate Risk Index (CCRI) wurde in Zusammenarbeit mit mehreren Partnern entwickelt, darunter Data for Children Collaborative. 
    Um den Bericht der globalen Jugend zugänglicher zu machen, arbeitete UNICEF auch mit Climate Cardinals, einer internationalen, von Jugendlichen geleiteten gemeinnützigen Organisation, die Forschung und Informationen zum Klimawandel übersetzt, zusammen, damit sie so viele junge Menschen und Führungskräfte wie möglich erreichen können. 

     Den Bericht finden Sie hier in Englisch. 

    Eine Auswahl an Videos und Fotos steht Redaktionen im Rahmen der Berichterstattung zum kostenfreien Download zur Verfügung. 

    Erfahren Sie hier mehr über die Bedrohung von Kinderleben durch den Klimwandel. 

     

Aviso: Pressetermin zum Welttag der Humanitären Hilfe: COVID-19 global bekämpfen

Angesichts zu niedriger weltweiter Impfraten und drohender neuer Virusvarianten treten österreichische NROs für einen raschen Impffortschritt in ärmeren Ländern ein. Anlässlich des Welttages der Humanitären Hilfe (19.08.2021) lädt die AG Globale Verantwortung am 18.08.2021 zum Presse-und Fototermin mit ExpertInnen.

COVID-19 besiegen wir nur weltweit oder gar nicht. Solange nicht ausreichend Menschen überall auf der Welt geimpft sind, besteht das Risiko, dass neue Virusvarianten den Impfschutz unterlaufen. 85 % der Weltbevölkerung lebt in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, doch von ihnen ist nur ein Bruchteil vollständig gegen COVID-19 immunisiert. In Europa wird hingegen bald die Hälfte aller EinwohnerInnen einen vollen Impfschutz haben. Dieses eklatante Ungleichverhältnis ist gesundheitlich sowie wirtschaftlich fahrlässig und kann darüber hinaus zu neuen Ausbrüchen und Lockdowns führen – auch in Europa und Österreich.

Diese Ansteckungsspirale gehört gestoppt. Daher gilt es, den Blick auf ärmere Länder zu richten: Wie verlaufen ihre Impfprogramme? Warum sind die Impfraten in diesen Ländern, in denen 85 % der Weltbevölkerung leben, niedrig? Welche Unterstützung brauchen sie, um COVID-19 erfolgreich zu bekämpfen? Wie engagieren sich österreichische Nichtregierungsorganisationen (NROs) vor Ort?

Anlässlich des Welttages der Humanitären Hilfe (19.08.2021) lädt die AG Globale Verantwortung am 18.08.2021 um 10 Uhr MedienvertreterInnen zu einem Presse- und Fototermin vor dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ein.
ExpertInnen kommentieren den weltweiten Impffortschritt und geben Antworten auf die oben genannten Fragen. Sie beschreiben, wie humanitäre Organisationen zu einer besseren Gesundheitsversorgung sowie Impfsituation in ärmeren Ländern beitragen und appellieren an die Bundesregierung, ihre internationale COVID-19-Hilfe, insbesondere für Impfprogramme, auszubauen.

Kurzstatements von:
Andrea Barschdorf-Hager, Geschäftsführerin von CARE Österreich
Sebastian Corti, Geschäftsführer von World Vision Österreich
Susanne Drapalik, Präsidentin des Arbeiter-Samariter-Bundes Wiens
Andreas Knapp, Generalsekretär Internationale Programme der Caritas Österreich
Michael Opriesnig, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes
Rupert Roniger, Geschäftsführer von Licht für die Welt International
Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung

Im Anschluss an die Aktion stehen die ExpertInnen für Fragen und Interviews zur Verfügung.

Details:
Datum: 18.08.2021
Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr
Voranmeldung: presse@globaleverantwortung.at
Veranstaltungsort: Minoritenplatz, 1010 Wien

Rückfragehinweis:
Hannah Hauptmann
Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Apollogasse 4/9, 1070 Wien
Tel: 01/522 44 22-15
Mobil: +43 699/17 20 42 07

PA: Vergewaltigungen und sexuelle Versklavung durch Soldaten und Milizen im Tigray-Konflikt

Frauen und Mädchen in Tigray wurden von bewaffneten Kräften, die mit der äthiopischen Regierung verbündet sind, vergewaltigt und anderer sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Diese Taten dokumentiert Amnesty International in einem neuen Bericht über den anhaltenden Konflikt in Tigray. Dabei wird offensichtlich, dass sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt wurde, um Betroffene zu terrorisieren. Die Überlebenden leiden unter schwersten gesundheitlichen und psychischen Folgen.

11. August 2021. Der Bericht „I Don’t Know If They Realized I Was A Person: Rape and Other Sexual Violence in the Conflict in Tigray“ zeigt auf, wie Frauen und Mädchen Opfer sexualisierter Gewalt durch Angehörige der äthiopischen Streitkräfte, des eritreischen Militärs, der paramilitärischen Spezialpolizei der Region Amhara und der Miliz Fano in Amhara waren. Soldaten und Milizen setzten Frauen und Mädchen in Tigray Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen, sexueller Versklavung und anderen Formen der Folter aus, wobei sie häufig diskriminierende Sprache verwendeten und Todesdrohungen ausstießen. Mehrere von Amnesty International befragte Überlebende gaben an, die Vergewaltiger hätten ihnen gesagt: „Das habt ihr verdient“ und „Ihr seid widerlich“.

Vergewaltigungen als Kriegswaffe

„Es ist klar, dass Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt als Kriegswaffen eingesetzt wurden, um Frauen und Mädchen in Tigray dauerhafte physische und psychische Schäden zuzufügen. Hunderte von ihnen wurden brutal misshandelt, um sie zu erniedrigen und zu entmenschlichen“, sagte Agnès Callamard, die internationale Generalsekretärin von Amnesty International. „Die Schwere und das Ausmaß der begangenen Sexualverbrechen sind besonders schockierend und kommen Kriegsverbrechen und möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich. Dies ist eine Negierung der zentralen Grundsätze der Menschlichkeit. Das muss aufhören“, forderte sie. Und weiter: „Die äthiopische Regierung muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um Angehörige der Streitkräfte und verbündeter Milizen von sexualisierter Gewalt abzuhalten, und die Afrikanische Union (AU) sollte keine Mühen scheuen, um sicherzustellen, dass der Konflikt dem Friedens- und Sicherheitsrat der AU vorgelegt wird.“

Muster: Andere mussten zusehen

Das Muster der sexualisierten Gewalttaten, bei denen viele Überlebende auch der Vergewaltigung anderer Frauen beiwohnen mussten, deutet darauf hin, dass sexualisierte Gewalt weit verbreitet war und darauf abzielte, die Betroffenen und weitere Angehörige ihrer ethnischen Gruppe zu terrorisieren und zu demütigen. Zwölf Überlebende gaben an, dass Soldaten und Milizen sie vor Familienmitgliedern, einschließlich Kindern, vergewaltigt haben. Fünf von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt schwanger.

Schwere gesundheitliche und psychische Folgen

Die Überlebenden leiden nach wie vor unter erheblichen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Viele klagten über körperliche Traumata wie anhaltende Blutungen, Rückenschmerzen, Mobilitätsverlust und Fisteln. Einige wurden nach der Vergewaltigung positiv auf HIV getestet. Schlaflosigkeit, Angstzustände und psychische Probleme sind bei Betroffenen und Familienmitgliedern, die Zeug*innen der Gewalt wurden, weit verbreitet. Allerdings, so berichteten Betroffene und Zeug*innen Amnesty International, hätten sie nur begrenzte oder gar keine psychosoziale und medizinische Unterstützung erhalten, seit sie in den Lagern für Binnenvertriebene in der Stadt Shire in Äthiopien bzw. in Flüchtlingslagern im Sudan angekommen seien.

Kein Zugang zu medizinischer Versorgung

Die Überlebenden litten auch darunter, dass medizinische Einrichtungen zerstört wurden und der Personen- und Warenverkehr eingeschränkt waren, was den Zugang zu medizinischer Versorgung behinderte. Die Überlebenden und ihre Familien gaben an, dass es ihnen aufgrund der begrenzten humanitären Hilfe an Nahrungsmitteln, Unterkünften und Kleidung mangelt. „Zusätzlich zu ihrem Leid und Trauma wurden die Betroffenen ohne angemessene Unterstützung zurückgelassen. Sie müssen Zugang zu den Dienstleistungen erhalten, die sie benötigen und auf die sie einen Anspruch haben – einschließlich medizinischer Behandlung, Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, psychologischer Betreuung und psychosozialer Unterstützung. Dies sind wesentliche Maßnahmen für eine angemessene Unterstützung der Überlebenden“, forderte Agnès Callamard.

Forderung nach unabhängiger Untersuchung

„Alle mutmaßlichen Fälle sexualisierter Gewalt müssen wirksam, unabhängig und unparteiisch untersucht werden, um sicherzustellen, dass die Überlebenden Gerechtigkeit erfahren. Zudem muss ein wirksames Rehabilitations- und Entschädigungsprogramm eingerichtet werden. Alle Konfliktparteien müssen außerdem den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe sicherstellen.“

Hintergrund: Tigray-Konflikt forderte bereits tausende Todesopfer und Hundertausende Vertriebene

Seit Beginn der Konflikte in der Tigray-Region am 4. November 2020 wurden Tausende Zivilpersonen getötet und Hunderttausende Menschen innerhalb von Tigray vertrieben. Zehntausende sind in den Sudan geflohen. Berichte über sexualisierte Gewalt blieben in den ersten beiden Monaten des Konflikts weitgehend vor der Außenwelt verborgen. Dies ist vor allem auf die von der äthiopischen Regierung verhängten Zugangsbeschränkungen und der Kappung von Kommunikationsmöglichkeiten zurückzuführen.

Gesundheitseinrichtungen in Tigray registrierten im Zeitraum von Februar bis April 2021 1.288 Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Krankenhaus von Adigrat verzeichnete 376 Vergewaltigungsfälle ab Ausbruch des Konflikts bis 9. Juni 2021. Viele Überlebende vertrauten Amnesty International jedoch an, dass sie keine Gesundheitseinrichtungen aufgesucht haben, was darauf schließen lässt, dass diese Zahlen nur einen kleinen Teil der Vergewaltigungen im Kontext des Konflikts darstellen.

Für die Erstellung des Berichts sprach Amnesty International zwischen März und Juni 2021 mit 63 Überlebenden von Vergewaltigung und anderer sexualisierter Gewalt; mit 15 davon persönlich im Sudan und mit den anderen über sichere Telefonleitungen. Auch medizinisches Fachpersonal und humanitäre Helfende, die in den Städten Shire und Adigrat sowie in Flüchtlingslagern im Sudan Überlebende behandelten oder unterstützen, wurden von Amnesty International befragt. Sie gaben Auskunft über das Ausmaß der sexualisierten Gewalt und bestätigten Informationen über bestimmte Fälle.

Für Rückfragen oder wenn Sie den Bericht zugesendet bekommen möchten, wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Eleonore Rudnay +43 664 400 10 56

PA: Neuer Amnesty Bericht zu Nepal

Die indigenen Völker Nepals haben in den letzten fünf Jahrzehnten infolge einer missbräuchlichen Naturschutzpolitik eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen erlitten. Das zeigt ein heute von Amnesty International und dem Community Self-Reliance Centre (CSRC) veröffentlichter Bericht.

9. August 2021. Der Bericht „Violations in the name of conservation“ („Verletzungen im Namen des Naturschutzes“) dokumentiert, wie die Errichtung von Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ dazu geführt hat, dass Zehntausende Angehöriger indigener Völker gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben wurden und ihnen der Zugang zu Gebieten verwehrt wurde, von denen sie für ihren Lebensunterhalt abhängen. Am Beispiel der Nationalparks Chitwan und Bardiya zeigt der Bericht auf, wie die Durchsetzung dieser Politik häufig zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, rechtswidrigen Tötungen und Zwangsvertreibungen aus informellen Siedlungen geführt hat. „Nepal wird oft als beispielhafte Erfolgsgeschichte im Naturschutz angepriesen. Leider hat dieser Erfolg einen hohen Preis für die indigenen Völker des Landes, die seit Generationen in diesen Schutzgebieten leben und von ihnen abhängig sind“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Direktorin für Südasien bei Amnesty International. Und weiter: „Seit den 1970er Jahren haben die nepalesischen Regierungen eine Naturschutzpolitik verfolgt, die die indigenen Völker von ihrem angestammten Land vertrieben und ihren Zugang zu traditionellen Nahrungsmitteln, Heilpflanzen und anderen Ressourcen stark eingeschränkt hat.“

Indigene Völker landlos und ohne Lebensgrundlage

Nationalparks und andere „Schutzgebiete“ erstrecken sich über fast ein Viertel der Fläche Nepals, wobei sich die überwiegende Mehrheit in den angestammten Heimatgebieten der indigenen Völker Nepals befindet. Jahrzehnte nach ihrer Einrichtung sind viele Angehörige indigener Völker, die vertrieben wurden, nach wie vor landlos und von weiteren Zwangsvertreibungen aus den informellen Siedlungen, in denen sie jetzt leben, bedroht. Sie haben weder Zugang zu einer alternativen Lebensgrundlage noch eine Entschädigung für ihre Verluste erhalten.

Nationalparks zunehmend militarisiert

Der Bericht zeigt auch, dass Angehörige indigener Völker häufig festgenommen und inhaftiert werden, wenn sie Nationalparks und Reservate betreten. Viele von ihnen wurden von den in den Parks eingesetzten Armeeangehörigen misshandelt und manchmal gefoltert. Einige sind infolgedessen gestorben, darunter der 26-jährige Raj Kumar Chepang, nachdem er im Juli 2020 in Chitwan von Armeeangehörigen verprügelt wurde. Die Befugnisse der nepalesischen Armee zur Festnahme, Inhaftierung und Gewaltanwendung in Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ werden durch das nationale rechtliche Regelwerk weder klar definiert noch eingeschränkt. Eine kürzlich in der Pufferzone von Chitwan durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Rolle der nepalesischen Armee beim Naturschutz zunimmt und die Nationalparks zunehmend militarisiert werden.

Forderung nach Rückkehr und Verwaltung der Schutzgebiete durch die indigenen Völker

„Seit fast einem halben Jahrhundert werden indigene Völker in Nepal von Regierungen im Stich gelassen, die laut Verfassung verpflichtet wären, deren Rechte zu wahren. Um diesen Schaden zu beheben, müssen die nepalesischen Behörden die Rechte der indigenen Völker auf ihr angestammtes Land anerkennen und ihnen die Rückkehr ermöglichen“, sagte Jagat Basnet, Exekutivdirektor des CSRC. „Dies muss mit Gesetzesänderungen einhergehen, die das Recht der indigenen Völker auf volle Beteiligung an der Verwaltung der Schutzgebiete garantieren, sowie mit einem inklusiven und partizipativen Prozess, um eine angemessene Entschädigung für das von den nepalesischen Behörden zugefügte Unrecht zu vereinbaren.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at

Presseteam Amnesty International Österreich
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Eleonore Rudnay +43 664 400 10 56
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Internationaler Tag der indigenen Völker am 9. August

Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)  berichtet über die wachsende Bedrohung für Indigene weltweit.

8. August 2021. Brasilien hat gerade das sogenannte „Landraubgesetz“ verabschiedet. Dort ringen indigene Gemeinschaften um Anerkennung und Respektierung ihrer traditionellen Territorien. Auch in Europa kämpfen Indigene um den Erhalt ihrer Lebensgrundlage: Der Kupferbergbau in Norwegen bedroht Rentiere und Lachse der Sami. Das Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative in unserem Nachbarland Schweiz setzt den Ressourcenabbau Schweizer Großkonzerne auf indigenem Land fort, ohne dass diese ernsthaft in die Pflicht genommen werden.
Indigene Völker sind weltweit wachsender Bedrohung ausgesetzt, nicht nur durch den Klimawandel, sondern auch durch massive Unterdrückung und Verfolgung. Auf ihrem Land befinden sich die meisten Rohstoffe, die von Großkonzernen aufgrund der Gier nach Ressourcen abgebaut werden – zu oft ohne vorherige Zustimmung oder Entschädigungsregelung.

Die österreichische Menschenrechtsorganisation für Indigene Völker, Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN),  äußerst sich besorgt um die Lage der Indigenen: Im Jahr 2019 wurden 212 Menschen dafür ermordet, dass sie sich für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt einsetzten, konstatiert die Menschenrechtsorganisation Global Witness in ihrem Report 2020. Die NGO Frontline Defenders berichtet, dass im Jahr 2020 331 Umweltschützer- und Menschenrechtsverteidiger*innen ermordet wurden – ein erheblicher Anteil davon setzte sich spezifisch für Indigene Rechte ein (26%). Seit 2017 hat Front Line Defenders die Ermordung von 327 Personen dokumentiert, die für die Rechte Indigener eintraten. Die Zahlen umfassen nur dokumentierte Fälle, die Dunkelziffer ist hoch.
Darüber hinaus werden viele indigene Menschenrechts-Aktive eingeschüchtert, unrechtmäßig gefangen genommen, usw. Dieses Schicksal erleiden viele Menschenrechtsverteidiger*innen, der Anteil der Indigenen ist jedoch gemessen am Bevölkerungsanteil überproportional hoch.

Auch für die Indigenen Europas gibt es wenig Lichtblicke. So fürchten Sami im äußersten Norden Norwegens um ihre Lebensgrundlage, denn auf ihrem Gebiet soll Kupfer abgebaut werden. Die Region ist die Kinderstube der Rentiere der Sami. Außerdem soll der Abraum der Nussir-Kupfermine im nahegelegenen Repparfjord verklappt werden und gefährdet den Lachsbestand der Sami-Fischer. Projektpartner und Abnehmer des Kupfers ist das deutsche Unternehmen Aurubis aus Hamburg. Schweizer Unternehmen wie Glencore und Holcim sind ebenfalls auf indigenen Territorien involviert.

Die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation der UN (ILO 169) ist bislang die einzige internationale Norm, die Indigenen Völkern rechtsverbindlich Schutz gewährt. Sie wurde erst von 24 Staaten ratifiziert, davon sechs in Europa. Die Bemühungen um eine Ratifikation in Österreich reichen weit zurück. Der österreichische Rechtsexperte und Vertreter René Kuppe hofft: „Die Ratifizierung durch Deutschland sollte den Weg freimachen, damit auch weitere europäische Staaten wie Österreich und die Schweiz diese wichtige Konvention ratifizieren“. Leider stellte gerade kürzlich das österreichische Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (Abteilung: Volksgruppenangelegenheiten und Minderheitenschutz) klar, dass „eine Ratifikation durch Österreich nicht in Aussicht genommen (wird) „.

Weltweit zählen sich über 370 Millionen Menschen zu insgesamt mindestens  5.000 Indigenen Völkern.

Zum Internationalen Tag der Indigenen Völker ruft AKIN weiter auf, die Ratifikation der ILO Konvention 169 auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen und dem Beispiel Deutschlands zu folgen.

Rückfragehinweis:

Univ. Doz. Dr. Peter Schwarzbauer (Obmann)
Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)
schwarzbauer@arbeitskreis-indianer.at
Tel:: 0680 1155444

Podiumsdiskussion: Unerhört?! Afghanische Frauen in der Diaspora

Was sind die größten Herausforderungen für afghanische Frauen in Österreich und Europa? Welche Erfolge haben die Frauen in der Diaspora erreicht? Wie kann eine friedliche Entwicklung in Afghanistan nachhaltig unterstützt werden? Wie kann die Integration von afghanischen Frauen am österreichischen Arbeitsmarkt gelingen?

Bei der Podiumsdiskussion über das Engagement afghanischer Frauen in der Diaspora diskutieren Homa Abbas (Afghanischer Frauenverein, Deutschland), Dr. Shafiqa Razmenda (Afghan EU Women Coalition), Masomah Regl (FIVESTONES, Graz), Farzana Niazi (Verein Begegnung Arcobaleno, Linz) und Asiye Sel (Arbeiterkammer Wien).
Moderation: Magda Seewald (VIDC)

14. August 2021, 16:00 – 17:15 Uhr
VHS Großfeldsiedlung, Kürschnergasse 9, 1210 Wien


Mehr Info zum Thema und zu den Diskutant*innen

Die Podiumsdiskussion findet im Rahmen der Festveranstaltung „25 Jahre Afghanischer Kulturverein AKIS“ statt und ist beschränkt auf 99 Besucher*innen.

Es gelten die  COVID-19 Schutzmaßnahmen des Bundes und der Stadt Wien, insbesondere die 3G-Regel. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich.

Anmeldung: mir.ghousudden@chello.at, Tel.: +43660 3545469