Veranstaltung: Podiumsdiskussion: Die syrische Diaspora in Österreich

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In einer aktuellen Studie wurde das Engagement der syrischen Community in Österreich im Hinblick auf Betätigungsfelder und Herausforderungen untersucht und Forderungen an österreichische Einrichtungen formuliert. Im Rahmen der Veranstaltungen werden die Ergebnisse der Studie „Syrian Diaspora Engagement in Austria“ diskutiert.

Die syrische Diaspora in Österreich
Zwischen humanitärem und politischem Engagement

14.03.2024, 18:00 – 20:00 Uhr
Diplomatische Akademie, Musikzimmer, Favoritenstraße 15a, 1040 Wien
Anmeldung an: seewald@vidc.org

Am Podium
Simela Papatheophilou
stammt aus Wien und absolviert derzeit ein Graduiertenstudium in Konflikt- und Entwicklungsstudien an der Universität Gent (Belgien). Sie schloss ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit einer Spezialisierung auf internationales öffentliches Recht ab und arbeitete anschließend als Gerichtsschreiberin sowie als Freiwillige für mehrere entwicklungspolitische NROs. Simela Papatheophilou ist Co-Autorin der Studie „Syrian Diasproa Engagement in Austria“.

Jelnar Ahmad
ist derzeit als Research and Monitoring & Evaluation Manager bei IMPACT – Civil Society Research and Development tätig. Sie koordiniert Forschungsprojekte wie z.B. Mapping of Syrian Civil Society Actors, Gender Dynamics within Syrian Civil Society und Root Causes of Violent Extremism in Northeast Syria, um nur einige zu nennen.

Hubert Neuwirth
ist Historiker und Ethnologe und hat sich auf die moderne Geschichte Südosteuropas spezialisiert. Nachdem er einige Jahre für die OSZE in Albanien gearbeitet hat, ist er seit 2002 für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) tätig. Als ehemaliger Leiter der OEZA-Koordinationsbüros in Albanien und (Nord-)Mazedonien, Nicaragua und Mosambik verfügt er über umfangreiche Felderfahrung. Derzeit ist er in der Austrian Development Agency (ADA) als Leiter des Referats „Zivilgesellschaft International & Humanitäre Hilfe“ tätig.

Caroline Niknafs
ist seit 2019 für den Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen (DWS) in den Bereichen Flüchtlingshilfe und psychische Gesundheit tätig. Der DWS koordiniert die inhaltliche und strategische Zusammenarbeit der Wiener NGOs in den Bereichen Flucht, Wohnungslosigkeit, Sucht und Drogen, Behinderung und Pflege. Frühere Stationen führten sie u.a. in das Europabüro der Stadt Wien, das Programm writers in exile und die Hilfsorganisation Hebrew Immigrant Aid Society. Caroline Niknafs hat Iranistik, Turkologie und Slavitisk studiert und interdisziplinär in Iranistik/Anthropologie zu religiösen Minderheiten in Iran promoviert.

Fatmé Khalil-Hammoud
ist Sozialpädagogin und Sozialarbeiterin und arbeitet seit 2014 als Referentin bei der Stadt Wien, Magistratsabteilung 17 – Integration und Diversität. Von 2015 bis 2019 war sie dort stellvertretende Leiterin des Team Refugees. Seit 2015 ist Fatmé Khalil-Hammoud Leiterin des Second Level Team bei der MA 17.

Tyma Kraitt
wurde 1984 in Bagdad geboren und lebt heute in Österreich, wo sie auch aufgewachsen ist. Sie studierte Philosophie an der Universität Wien und hat im Rahmen ihrer publizistischen Tätigkeiten bereits mehrere Bücher über Syrien und den Irak sowie eine Vielzahl außenpolitischer Texte veröffentlicht. Zudem war sie in der Erwachsenenbildung tätig und ist derzeit parlamentarische Mitarbeiterin der Abgeordneten Muna Duzdar mit Fokus auf Medienpolitik. Zuletzt von ihr erschienen ist das Buch „Sunniten gegen Schiiten. Zur Konstruktion eines Glaubenskrieges.“

Mehr Info

PA: Mexiko: Tötungen von Journalist*innen offenbaren Versagen des staatlichen Schutzes

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In den vergangenen sieben Jahren wurden in Mexiko acht Journalist*innen getötet, obwohl sie unter dem Schutz eines staatlichen Mechanismus für Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen standen. Diese besorgniserregende Zahl unterstreicht die dringende Notwendigkeit, diesen Mechanismus zu stärken und zu reformieren, so das Ergebnis einer gemeinsamen Untersuchung von Amnesty International und dem Committee to Protect Women Journalists (CPJ).

Der Bericht ‘No one guarantees my safety’: The urgent need to strengthen Mexico’s federal policies for the protection of journalists liefert eine Analyse des föderalen Mechanismus, der 2012 eingerichtet wurde, um Menschenrechtsaktivist*innen und Journalist*innen in Mexiko, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit extremen Drohungen und Angriffen ausgesetzt sind, zu schützen. Amnesty International und CPJ fordern eine umfassende Reform dieses Mechanismus, um die Sicherheit von Journalist*innen wirksam zu gewährleisten.

„Der staatliche Mechanismus zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen bleibt ein wichtiger Teil der Bemühungen der mexikanischen Regierung, das Land zu einem sichereren Ort für Journalist*innen zu machen. Er kann diese Aufgabe aber nur erfüllen, wenn er seine eigenen Mängel angemessen angeht“, sagt Jan-Albert Hootsen, CPJ-Vertreter in Mexiko.

„Nach Jahren unaufhörlichen Blutvergießens und verheerender Straflosigkeit ist es nun an der Zeit, dass der mexikanische Staat handelt und zeigt, dass er endlich bereit ist, seine Verpflichtungen gegenüber der Pressefreiheit ernst zu nehmen.“

Amnesty International und CPJ fordern eine sofortige und angemessene Finanzierung des Mechanismus, eine umfassende Schulung des Personals, eine unabhängige Überprüfung der Risikobewertungsprozesse, die unverzügliche Integration geschlechtsspezifischer Aspekte in alle Maßnahmen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden, um Straflosigkeit zu bekämpfen.

Die mexikanische Regierung muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um die Probleme des Mechanismus zu beheben. Dies ist besonders dringend angesichts der bevorstehenden Wahlen, die Auswirkungen darauf haben könnten, wie das Land mit schweren Menschenrechtsverletzungen und Grundrechten wie der Pressefreiheit umgeht.

Journalist*innen im Kreuzfeuer
Mexiko ist das gefährlichste Land der westlichen Hemisphäre für Journalist*innen. Seit Beginn dieses Jahrhunderts wurden mindestens 153 Journalist*innen und andere Medienschaffende getötet. Bei mindestens 64 dieser Todesfälle wurde ein direkter Zusammenhang mit ihrer Arbeit festgestellt.

Straflosigkeit ist bei Verbrechen gegen Journalist*innen die Norm. So gehört Mexiko seit Jahren zu den Ländern mit der höchsten Zahl ungeklärter Morde an Journalist*innen. CPJ hat auch festgestellt, dass Mexiko zwar das Land mit den meisten „verschwundenen“ Journalist*innen ist, keiner dieser Fälle in Mexiko jedoch je zu einer Verurteilung geführt hat.

Neben Tötungen und Verschwindenlassen sind Journalist*innen in Mexiko konstanten Drohungen, Schikanierung sowie physischem und psychologischem Missbrauch sowohl durch Behördenvertreter*innen als auch Mitglieder organisierter krimineller Banden ausgesetzt.

Die meisten Drohungen und Angriffe stehen im Zusammenhang mit dem anhaltenden Kampf des Landes gegen gewalttätige kriminelle Gruppen, der Militarisierung im Rahmen des sogenannten „Anti-Drogen-Krieges“ und dem Versagen der Strafverfolgungsbehörden beim Schutz von Journalist*innen und Öffentlichkeit inmitten von Korruptionsvorwürfen. So wurde von der Schutzinstitution selbst festgestellt, dass fast die Hälfte der Angriffe auf Journalist*innen, die es in Mexiko verzeichnet hat, von Behördenvertreter*innen verübt wurden.

Unzureichende Schutzvorkehrungen
Der Schutzmechanismus für Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen wurde 2012 von der mexikanischen Regierung eingerichtet, nachdem Journalist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen jahrelang darauf gedrängt hatten, etwas gegen die ständigen Bedrohungen und Angriffe gegen Menschenrechtsverteidiger*innen und Medienschaffende zu tun.

In den vergangenen 18 Monaten haben Amnesty International und das CPJ die Vorgehensweise des Mechanismus überprüft. Die Studie zeichnet ein alarmierendes Bild einer mangelhaften Institution, die grundlegend reformiert werden muss, um Journalist*innen angemessen zu schützen.

Besonders besorgniserregend sind das offensichtliche Fehlen grundlegender Kenntnisse zu Menschenrechtsfragen bei den Mitarbeiter*innen der Behörde, die erheblichen Versäumnisse des Mechanismus bei der angemessenen Bewertung der Risiken, denen Journalist*innen ausgesetzt sind, oder bei der Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte und die mangelhafte Kommunikation mit den zu schützenden Personen.

Die Untersuchung zeigt auch, dass seitens des Mechanismus zunehmend die Tendenz besteht, Schutzmaßnahmen für Journalist*innen zu verweigern, zu reduzieren oder zu streichen, obwohl diese nach wie vor eindeutigen und aktuellen Gefahren ausgesetzt sind.

Der Bericht beschreibt zudem drei symptomatische Fälle von Reporter*innen, die in den Mechanismus aufgenommen wurden: Gustavo Sánchez Cabrera, Rubén Pat Cauich und Alberto Amaro Jordán. Gustavo Sánchez Cabrera und Rubén Pat Cauich wurden beide getötet, während sie unter dem Schutz des Mechanismus standen. Ihre Geschichten sind eine schmerzliche Mahnung an die Folgen eines unzureichenden Schutzes durch die Regierungsbehörde. Der Fall von Alberto Amaro Jordán, der den Mechanismus ersucht hat, seine Schutzmaßnahmen nicht aufzuheben, nachdem diese als nicht mehr notwendig erachtet wurden, offenbart den Kampf von Journalist*innen mit der Bürokratie, das Versagen des Mechanismus, Risiken angemessen zu bewerten, und das schockierende Desinteresse der Behörden, Drohungen gegen Reporter*innen ernst zu nehmen.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: Iran: Drakonische Durchsetzung der Verschleierungspflicht

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Die iranischen Behörden setzen die Verschleierungspflicht im Land mit einer groß angelegten Repressionskampagne im öffentlichen Raum durch, indem sie Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum umfassend überwachen und massenhaft Polizeikontrollen durchführen. Dies geht aus einem neuen Bericht hervor, den Amnesty International im Vorfeld des Internationalen Frauen*kampftages veröffentlicht hat.

Zehntausende Frauen wurden willkürlich mit der Beschlagnahmung ihrer Autos bestraft, weil sie sich den iranischen Verschleierungsgesetzen widersetzt hatten. Andere mussten Geldstrafen bezahlen oder an Kursen über „Moral“ teilnehmen. Amnesty International hat zudem Kenntnis von Fällen, in denen Frauen strafrechtlich verfolgt und zu Auspeitschungen oder Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Amnesty International sammelte im Februar 2024 die Aussagen von 46 Personen, davon 41 Frauen (darunter eine trans* Frau), ein Mädchen und vier Männer, die von der Menschenrechtsorganisation befragt wurden. Außerdem wertete sie offizielle Dokumente aus, darunter Gerichtsurteile und Strafverfolgungsentscheidungen, die zeigen, dass eine große Anzahl staatlicher Stellen an der Verfolgung von Frauen und Mädchen beteiligt sind, die lediglich ihr Recht auf körperliche Autonomie, Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit wahrnehmen. Amnesty International hat Auszüge aus 20 Zeug*innenaussagen veröffentlicht, um einen Einblick in die erschreckende tägliche Realität von Frauen und Mädchen im Iran zu geben.

„Die iranischen Behörden terrorisieren Frauen und Mädchen, die weiterhin Widerstand gegen die Zwangsverschleierung leisten, indem sie sie ständiger Überwachung und polizeilicher Kontrolle aussetzen. Die drakonischen Maßnahmen reichen vom Anhalten von Autofahrerinnen auf der Straße über die massenhafte Beschlagnahmung ihrer Fahrzeuge bis hin zu unmenschlichen Auspeitschungen und Gefängnisstrafen“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Die zunehmende Verfolgung von Frauen und Mädchen durch die Sicherheitspolizei und andere staatliche Behörden findet nur wenige Wochen vor der Abstimmung des Uno-Menschenrechtsrates in Genf über die Verlängerung einer Untersuchungsmission im Iran statt. Diese hat das Mandat, die Menschenrechtsverletzungen insbesondere auch gegen Frauen und Kinder seit dem Tod von Jina Mahsa Amini zu untersuchen.

Willkürliche Beschlagnahmung von Autos
Offiziellen Verlautbarungen zufolge hat die iranische Sittenpolizei seit April 2023 die willkürliche Beschlagnahme von zehntausenden von Fahrzeugen angeordnet, in denen Fahrerinnen oder Beifahrerinnen ohne oder mit „unangemessenem“ Kopftuch saßen.

Bereits für Mädchen im Alter von neun Jahren gilt die Verschleierungspflicht. Laut Zeug*innenaussagen stützen sich die Behörden auf Bilder von Überwachungskameras oder Berichte von Beamt*innen in Zivil, die auf den Straßen patrouillieren und eine Polizei-App namens „Nazer“ verwenden, um Kennzeichen von Fahrzeugen mit weiblichen Fahrerinnen oder Passagierinnen, die gegen die Verschleierungspflicht verstoßen, zu melden.

Die betroffenen Frauen und ihre Angehörigen erhielten Droh-SMS und Telefonanrufe, in denen sie aufgefordert wurden, sich bei der Sittenpolizei zu melden und ihre Fahrzeuge abzugeben, weil sie sich der Verschleierungspflicht widersetzt hätten. Amnesty International hat Screenshots von 60 solcher Textnachrichten geprüft, die im vergangenen Jahr an 22 Frauen und Männer geschickt worden waren.

Zudem haben in den letzten Monaten die Behörden massenhaft Autokontrollen durchgeführt, bei denen sie gezielt Autofahrerinnen auf stark befahrenen Straßen kontrollierten und ihre Fahrzeuge beschlagnahmten.

Amnesty International sprach mit 11 Frauen, die von einschüchternden Verfolgungsjagden, Anhalten und der Beschlagnahmung ihres Wagens berichteten. Sie waren alle ihren alltäglichen Aktivitäten nachgegangen, befanden sich auf dem Weg zur Arbeit, bei Arztbesuchen oder auf dem Schulweg. Sie betonten die völlige Missachtung ihrer Sicherheit durch die Polizei, die die Frauen auch auf stark befahrenen Autobahnen anhielt oder in Städten weit entfernt von ihrem Heimatort in Gewahrsam nahm.

Betroffene berichteten, dass das Verfahren zur Abholung ihrer Autos von der Sittenpolizei mit langen Warteschlangen und erniedrigender Behandlung verbunden ist. Sie schilderten geschlechtsspezifische Beleidigungen, demütigende Anweisungen, ihr Haar zu bedecken, oder die Androhung von Auspeitschungen, Gefängnis und Reiseverboten. In vielen Fällen ordnen leitende Beamte der Sittenpolizei die Freigabe des Fahrzeugs nach 15 bis 30 Tagen an. Zuvor mussten die Frauen allerdings willkürlich festgesetzte Gebühren für das Parken und das Abschleppfahrzeug begleichen und sich schriftlich zur Einhaltung der Verschleierungspflicht verpflichten.

Zugang zu öffentlichen Orten und Dienstleistungen verweigert
Laut Augenzeug*innen wird Frauen ohne Kopftuch heute im Iran der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Flughäfen und Bankdienstleistungen verweigert. Ordnungskräfte kontrollieren die Länge und Passform von Ärmeln, Hosen und Uniformen. Oft werden Frauen dabei beschimpft, beleidigt oder ihnen wird mit strafrechtlicher Verfolgung gedroht.

Eine Frau berichtete Amnesty International von einem Vorfall Ende 2023, bei dem ein Ordnungshüter an einer U-Bahn-Station in Teheran ihrer 21-jährigen Nichte einen Schlag in die Brust versetzte. Ein 17-jähriges Mädchen berichtete, dass ihr Schuldirektor sie vorübergehend suspendierte, nachdem eine Überwachungskamera sie unverschleiert in einem Klassenzimmer aufgenommen hatte. Er drohte ihr demnach, sie dem Geheimdienst der Revolutionsgarden zu melden, wenn sie ihr Kopftuch wieder abnehme.  

Amnesty International erfuhr von 15 Frauen und einem 16-jährigen Mädchen in sieben verschiedenen Provinzen, die nur deshalb strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie in ihren Fahrzeugen, im öffentlichen Raum oder in Bildern auf den sozialen Medien kein Kopftuch oder „unangemessene“ Hijabs oder Hüte trugen.

Das Ausmaß solcher Verfolgungen ist schwer zu ermitteln, da die Behörden keine Statistiken veröffentlichen. Laut einer Erklärung des Polizeichefs der Provinz Qom, Mohammad Reza Mirheidary, wurden seit März 2023 allein in Qom 1986 Strafverfahren im Zusammenhang mit der Zwangsverschleierung eröffnet. Dies deutet darauf hin, dass über solche Fälle viel zu wenig berichtet wird.

Mehrere Frauen berichteten, dass Staatsanwälte und Polizeibeamte über ihre hohe Arbeitsbelastung aufgrund des Widerstands der Frauen gegen die Zwangsverschleierung klagten.

Gewaltandrohungen und Auspeitschungen
Amnesty International dokumentierte Fälle von vier Frauen, die von der Staatsanwaltschaft aufgefordert wurden, an bis zu fünf Kursen über Moral teilzunehmen und bis zu einem Jahr lang jegliches „kriminelles“ Verhalten zu vermeiden. Nur so würde das Strafverfahren gegen sie eingestellt. Die Organisation dokumentierte die Fälle von drei weiteren Frauen, die zu Geldstrafen verurteilt wurden. Eine weitere Frau wurde aufgefordert, einen Brief zu schreiben, in dem sie ihre Reue zum Ausdruck bringt.

Amnesty International prüfte einen Bericht des Geheimdienstministeriums, der die fortgesetzte Überwachung der Online-Aktivitäten einer Künstlerin anordnete, die wegen ihrer Instagram-Posts überwacht wurde.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren die Verfahren gegen sechs der Frauen, deren Fälle Amnesty International dokumentiert hat, noch nicht abgeschlossen.

Zusätzlich zu ihren Strafen drohten Staatsanwaltschaft und Richter den meisten Frauen und Mädchen mit Auspeitschung und Gefängnis, einer Frau wurde mit dem Tod und einer anderen mit sexualisierter Gewalt gedroht. Der Vater eines 16-jährigen Mädchens berichtete Amnesty International, dass der Richter eines Jugendgerichts ihr mit Auspeitschung und Gefängnis drohte. Das Mädchen wurde schließlich freigesprochen, musste aber eine Verpflichtungserklärung bei der Sittenpolizei unterschreiben.

Im Januar 2024 verhängten die Behörden eine Strafe von 74 Peitschenhieben gegen Roya Heshmati, weil sie sich in der Öffentlichkeit unverschleiert gezeigt hatte. In einer Aussage auf ihrem Social-Media-Account berichtete sie über ihre Auspeitschung durch einen männlichen Beamten in Anwesenheit eines Richters in einem Raum, den sie als „mittelalterliche Folterkammer“ bezeichnete.

Hintergrund
Das iranische Parlament steht kurz vor der Verabschiedung eines Gesetzes, das die behördlichen Übergriffe auf Frauen und Mädchen, die sich der Verschleierungspflicht widersetzen, rechtlich verankern und weiterverschärfen soll. Im Februar 2024 akzeptierte Präsident Ebrahim Raisi offiziell die erheblichen finanziellen Kosten für die Umsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes und ebnete damit den Weg für die Verabschiedung des Gesetzes.

„Die Uno-Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, müssen darauf pochen, dass die iranischen Behörden die Zwangsverschleierung abschaffen, alle Verurteilungen und Strafen wegen Verstößen gegen die Verschleierungspflicht aufheben und alle Personen, die wegen Verweigerung der Zwangsverschleierung inhaftiert sind, bedingungslos freilassen“, sagte Shoura Hashemi.

„Die Behörden müssen sofort aufhören, Frauen und Mädchen dafür zu bestrafen, dass sie ihre Rechte auf Gleichberechtigung, Privatsphäre und Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit wahrnehmen.“

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Veranstaltung: Abend der SDGs am 27.2. im Parlament

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Mit dem Projekt „UniNEtZ – Universitäten und Nachhaltige Entwicklungsziele“ stärkt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung gemeinsam mit 15 österreichische Universitäten die Verankerung der SDGs (Ziele für nachhaltige Entwicklung) in der Gesellschaft. Der transdisziplinäre Dialog mit politischen Akteur:innen ist dabei zentral. In Kooperation mit dem österreichischen Parlament treibt UniNEtZ die nachhaltige Transformation voran. 

Bei der Abschlussveranstaltung am 27.2. um 17:30 werden sieben SDGs unter dem Motto „7 Minuten 7 Ziele“ vorgestellt. Danach folgt eine Podiumsdiskussion im Fish Bowl-Format mit SDG-Expert:innen aus dem Parlament und dem wissenschaftlichen Projekt UniNEtZ, welche den Gästen Raum bietet, sich an der Debatte zu beteiligen. Abschließend tauschen sich die Besucher:innen beim Get-together in die Säulenhalle des Parlaments aus.

Programm

Eröffnungsworte

Wolfgang Sobotka
Präsident des Nationalrats

7 SDGs 7 Minuten

SDG 1 – Keine Armut

SDG 2 – Kein Hunger

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftwachstum

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten

SDG 12 – Nachhaltiger Konsum und Produktion

SDG 15 – Leben an Land

SDG 17 – Partnerschaften zur Erreichung der Ziele 

Podiumsdiskussion

Carmen Jeitler-Cincelli
Abgeordnete zum Nationalrat

Michaela Schmidt
Abgeordnete zum Nationalrat

Astrid Rössler
Abgeordnete zum Nationalrat

Yannick Shetty
Abgeordneter zum Nationalrat

Franz Fehr
UniNEtZ

Moderation

Köksal Baltaci
Journalist, Die Presse

Empfang

Kommentar: Wendepunkt 2024: ein Jahr der Entscheidung nicht nur für die Entwicklungszusammenarbeit

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Von Werner Raza (ÖFSE), Jänner 2024

Das Superwahljahr 2024 könnte in Österreich, der EU und den USA politische Veränderungen einläuten, welche die Chance auf konstruktive internationale Zusammenarbeit auf absehbare Zeit zunichtemachen. Angesichts existenzieller globaler Krisen wäre das eine Katastrophe. Statt einer Forcierung werteorientierter Außenpolitik, braucht es dafür einen solidarischeren Zugang zu internationaler Politik auf Basis gemeinsamer Interessen.

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PA: Quo vadis, Entwicklungspolitik?

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Podiumsdiskussion und Präsentation der ÖFSE Flagship-Publikation „Österreichische Entwicklungspolitik 2023“

Wohin bewegt sich die österreichische Entwicklungspolitik? Wie prägen multiple Krisen, Konflikte und geopolitische Verschiebungen die internationale Zusammenarbeit? Wie verändern sich Volumen und Struktur der öffentlichen und privaten Entwicklungsfinanzierung?

Diese Fragen werden im Rahmen einer Veranstaltung der ÖFSE am 20.02.2024 – 17.00 bis 19.00 Uhr, C3 Centrum für Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, 1090 Wien diskutiert.

Programm || Anmeldung

Erinnerung: Veranstaltung und Interviewmöglichkeit: Times of Crisis, Times of Change: The Sustainable Development Goals (SDGs) at half-time

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Am 23. Januar 2024 um 18 Uhr lädt die ÖFSE zu einer Abendveranstaltung, in deren Rahmen der „Global Sustainable Development Report 2023“ präsentiert wird.

Für Journalist:innen gibt es davor die Möglichkeit für ein Mediengespräch mit Imme Scholz, Co-Vorständin der Heinrich Böll Stiftung und Autorin des Berichts.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Imme Scholz zuerst den Bericht präsentieren und im Anschluss gemeinsam mit Bundesminister Johannes Rauch und WU-Professorin Sigrid Stagl Möglichkeiten diskutieren, um die SDGs zu erreichen.

Datum und Ort der Veranstaltung:
23.01.2024, 16.30 Uhr
WU Wien, Festsaal 2 (LC.0.200), Library Center, Welthandelsplatz 2, 1020 Wien

Programm:

  • Pressegespräch: 16.30 Uhr
  • Eröffnung: 18.00 Uhr
  • Präsentation des Global Sustainable Development Report 2023: 18.15 Uhr
  • Diskussion: 19.00 Uhr

Ein detailliertes Programm und Informationen zu den Teilnehme:*innen finden Sie hier.

Bitte geben Sie bis 19.01.2024 Bescheid, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden.

Klemens Lobnig (ÖFSE), k.lobnig@oefse.at
Simon Ilse (Heinrich Böll Stiftung), simon.ilse@at.boell.org

PA: Sudan: Drei Millionen Menschen in Khartum ohne lebensrettende Gesundheitsversorgung

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Seit Monaten sind die Bewohner:innen von Khartum im Sudan zunehmend von Gesundheitsversorgung abgeschnitten. Wenige medizinische Einrichtungen sind noch funktionsfähig, drei Millionen Einwohner:innen haben kaum Zugang zu lebensrettenden medizinischen Behandlungen, so Ärzte Ohne Grenzen.

„Viele Menschen sind aufgrund der anhaltenden Kämpfe bereits aus Khartum geflohen. Es gibt aber immer noch viele, die es sich entweder nicht leisten konnten, zu fliehen oder aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes oder der Sicherheitslage nicht in der Lage dazu waren und nun große Schwierigkeiten haben, lebenswichtige Behandlungen zu erhalten“, erklärt Jean-Guy Vataux, Einsatzleiter von Ärzte ohne Grenzen im Sudan.

In Khartum sind derzeit nur eine Handvoll Krankenhäuser in Betrieb, die Preise für lebenswichtige Medikamente steigen weiter an. Teams von Ärzte ohne Grenzen sind vor Ort. Im Türkischen Krankenhaus nehmen sie täglich über 100 Patient:innen auf, meist Kinder und schwangere Frauen. Viele kommen in einem kritischen und fortgeschrittenen Krankheitsstadium an, nachdem sie das Risiko auf sich genommen haben, ins Krankenhaus zu kommen. Der Weg ins nächste Spital dauert manchmal lang, viele gehen kilometerweit zu Fuß und müssen Frontlinien überqueren. Es gibt keine Krankenwägen gibt und nur sehr wenige Transportmöglichkeiten.

„Ein vierjähriges Mädchen wurde in unsere Notaufnahme gebracht, nachdem es von einer verirrten Kugel, die in ihr Haus eingedrungen war, in den Bauch getroffen worden war“, berichtet Vataux. „Ihre Mutter brachte sie in drei andere Krankenhäuser, bevor sie schließlich im Türkischen Krankenhaus chirurgisch behandelt werden konnte.“

Medikamente gegen chronische Krankheiten fehlen
Im Krankenhaus von Umdawanban fehlt Oxytocin, das für viele Frauen während der Wehen unerlässlich ist. Einer der dortigen Mitarbeiter beschreibt auch dramatische Szenen in der Kinderstation, da Kinder mit chronischen Krankheiten wie Diabetes kein Insulin bekommen und oft nur Stunden vom Tod entfernt sind, wenn sie endlich das Spital erreichen.
Vataux: „Bevor wir hier zu arbeiten begannen, hatten die Kinder keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und damit keine Überlebenschance. Heute sterben weniger Kinder, aber unser medizinisches Team im Krankenhaus ist leider auf ein Minimum reduziert. Und es gibt immer noch zu wenig Medikamente für Mütter und Kinder, die an chronischen Krankheiten wie Bluthochdruck, Schilddrüsenproblemen oder Epilepsie leiden. Medikamente sind sowohl für die Mitarbeiter:innen von Ärzte ohne Grenzen als auch für das Gesundheitsministerium schwer zu beschaffen.“

Auch im Bashair Teaching Hospital im Süden von Khartum ist die Lage ähnlich, wie der dortige medizinische Koordinator von Ärzte ohne Grenzen, Slaymen Ammar, erklärt: „Das Team hier hat in den letzten sechs Monaten über 6.100 Untersuchungen in der Notaufnahme durchgeführt. Als eines der wenigen funktionierenden Krankenhäuser im Bundesstaat Khartum ist es für viele Menschen die Lebensader, aber uns fehlt es langsam am nötigsten. So sind beispielsweise die Vorräte an medizinischen Handschuhen und Antiseptika zur Wundreinigung so gering, dass selbst die einfachste medizinische Versorgung zu einer Herausforderung wird.“

Die Teams von Ärzte ohne Grenzen stehen vor großen Herausforderungen, um die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten. Zu den größten gehören die administrativen Beschränkungen für Reisegenehmigungen für Mitarbeitende.
„Während unsere Teams weiterhin mit einem schrecklichen Zustrom an Verletzten fertig werden müssen, haben die Einreisebeschränkungen für humanitäres Personal nach Khartum monatelang verhindert, dass mehr Menschen lebensrettende Behandlungen für Wunden und Therapien für vermeidbare Krankheiten erhalten“, betont Einsatzleiter Vataux. „Seit die Gewalt Mitte Dezember den Bundesstaat Jazirah erfasst hat, ist der Bedarf an medizinischer Versorgung in Khartum weiter gestiegen. Viele Gesundheitseinrichtungen in Wad Madani, der Hauptstadt des Bundesstaates, sind nicht mehr funktionsfähig. Viele Menschen kehrten daher nach Khartum zurück. Erstmalig seit 90 Tagen hat Ärzte ohne Grenzen die Erlaubnis erhalten, nach Wad Madani zurückzukehren. Wir fordern die sudanesischen Behörden dringend auf, uns den Zugang zu den Bundesstaaten Jazirah und Khartum regelmäßig zu erleichtern, damit wir den stetig wachsenden Bedarf der Bevölkerung decken können.“

Ärzte ohne Grenzen ist seit 1979 im Sudan tätig. Derzeit arbeiten die Teams in neun Staaten im Sudan, darunter in Khartum, Weißer Nil, Blauer Nil, Nilfluss, Al Gedaref, West-Darfur, Nord-Darfur, Zentral-Darfur und Süd-Darfur.

Für Rückfragen | Vermittlung von Interviews | Fotomaterial wenden Sie sich bitte an:
Patricia Otuka-Karner
patricia.otuka-karner@aertze-ohne-grenzen.at
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 28

Eva Hosp
eva.hosp@vienna.msf.org
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 29

PA: Mit Technologie gegen Hunger in Afrika

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Der Kofi Annan Award for Innovation in Africa geht in die zweite Runde. Gesucht werden digitale Lösungen und neue Technologien, die einen Beitrag für weniger Hunger und mehr Ernährungssicherheit in Afrika leisten. 

Bis 8. Februar 2024 können sich afrikanische Start-ups bewerben. Die drei Unternehmen mit dem höchsten Potenzial, ausgewählt von einer hochrangigen internationalen Jury, erwartet ein Preisgeld von jeweils 250.000 Euro sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem 12-monatigen Programm, das sie bei der Skalierung ihrer Lösungen unterstützen soll.

Wien/München/Genf, 18. Jänner 2024 – Das österreichische Bundeskanzleramt, der Innovation Accelerator des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (UN WFP), die Austrian Development Agency (ADA) und die Kofi Annan Foundation gehen heute mit ihrem Kofi Annan Award for Innovation in Africa – kurz KAAIA – in die zweite Runde. Im Anschluss an einen virtuellen Launch von 14:00 bis 15:30 Uhr startet der „Call for Applications“ und Bewerbungen können eingereicht werden.

Der Award leistet einen wesentlichen Beitrag zur Partnerschaft auf Augenhöhe mit Afrika sowie zur Vertiefung wirtschaftlicher Beziehungen. Auch die Umsetzung der 17 Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) soll damit vorangetrieben werden. Der Preis wurde im Juli 2022 unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzler Karl Nehammer erstmals verliehen. Damals veranschaulichten 330 Bewerbungen aus 38 afrikanischen Ländern das enorme unternehmerische Potenzial Afrikas im Gesundheitsbereich. 

Hunger eindämmen, Ernährungssicherheit stärken
Bis 8. Februar 2024 können sich afrikanische Start-ups für den KAAIA bewerben. Gesucht werden technologische Ansätze und Innovationen, die Hunger eindämmen und Ernährungssicherheit in Afrika stärken. Denn Hunger und Unterernährung nehmen weltweit zu. Der afrikanische Kontinent ist laut Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen besonders betroffen. Mit der Ausschreibung eines Preisgelds von insgesamt 750.000 Euro möchte Österreich dieser Herausforderung begegnen und neue, digitale Lösungsansätze stärken.

Agrartechnologien als Wendepunkt im Kampf gegen den Hunger
Der Begriff „agri-tech“ ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung: Agrartechnologie beschreibt, wie Innovationen den Ertrag von Ernten und die Effizienz eingesetzter Ressourcen steigern sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt verringern können. Technologische Innovationen können somit zu einem Wendepunkt im Kampf gegen den Hunger werden. Gleichzeitig unterstützen kreative Impulse den Aufbau einer resilienten Lebensmittelversorgung für alle Menschen.

„Die globalen geopolitischen Veränderungen in der Welt zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, Partnerschaften auszubauen. Afrika ist als Zukunftskontinent ein wichtiger Partner. Der Auftrag von Bundeskanzler Karl Nehammer ist es daher, mit den afrikanischen Staaten eine Partnerschaft auf Augenhöhe zu schaffen und die Zusammenarbeit in wesentlichen Zukunftsbereichen zu verstärken. Der Kofi Annan Award for Innovation in Africa ist Ausdruck dieses zukunftsorientierten Anspruchs“, so der Sonderbeauftragte des Bundeskanzlers für globale Angelegenheiten Peter Launsky-Tieffenthal.

„Wir freuen uns sehr, erneut Teil des Kofi Annan Award for Innovation in Africa zu sein und die besten Sozialunternehmer*innen mit nachhaltigen Geschäftsmodellen und innovativen Lösungen zu unterstützen. Angesichts der weltweiten Ernährungskrise mit 333 Millionen akut hungernden Menschen könnte der Fokus auf die Verbesserung von Ernährungssystemen nicht dringender sein“, macht Bernhard Kowatsch, Leiter des Innovation Accelerator des Welternährungsprogramms, deutlich.

„Armut und Hunger sind wieder im Steigen begriffen – das darf uns nicht egal sein. Wir müssen noch entschlossener an der Umsetzung der SDGs arbeiten. Nur so haben wir eine Chance, dass Hunger bald der Vergangenheit angehört. Besonders in Afrika arbeiten wir hart daran, dass uns dies gelingt. Unternehmergeist, neue Technologien und digitale Lösungen können hier einen wertvollen Beitrag leisten. Deshalb unterstützen wir den Kofi Annan Award for Innovation in Africa“, betont ADA-Geschäftsführer Friedrich Stift. Die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist in Afrika mit Büros in ihren Schwerpunktländern Äthiopien, Burkina Faso, Mosambik und Uganda vertreten. 

Panafrikanische Preisausschreibung: Mit digitalen Geschäftsmodellen die Ziele der Agenda 2030 erreichen
Die erste Ausgabe des Kofi Annan Award for Innovation in Africa legte den Fokus auf SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen. Die zweite Ausgabe rückt nun SDG 2 – kein Hunger – in den Vordergrund. Afrikanische Start-ups können sich mit Geschäftsmodellen zu einem oder mehreren dieser drei Themen bewerben:

  • Einbindung marginalisierter Gruppen in Fragen zu Ernährungssicherheit
  • Verbesserte Nahrungsmittelversorgung von schwangeren und stillenden Frauen sowie von Kindern unter 5 Jahren
  • Reduktion von Ernteverlusten, beispielsweise durch eine verbessere Lagerung

Nähere Informationen zum Kofi Annan Award for Innovation in Africa, den bisherigen Preisträger*innen und zum Bewerbungsprozess: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/en/kofiannanaward.html

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 903 99-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/