Archiv der Kategorie: Meinung

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Interviewmöglichkeit mit Benjamin Pütter zum Thema Kinderarbeit

Weltweit müssen 73 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten und können deshalb auch nicht in die Schule gehen. Sie schuften unter gefährlichen Bedingungen in Bergwerken, Steinbrüchen, auf Plantagen oder in Fabriken, zum Teil für Produkte, die wir hier in Österreich konsumieren.

Der evangelische Theologe Benjamin Pütter, 1958 in Freiburg geboren, ist – laut der Europäischen Kommission – Europas führender Experte zum Thema Kinderarbeit. Als solcher reiste er in den letzten 37 Jahren über 80 x nach Indien und war selbst mehrmals dabei, wenn Kinder aus der Sklaverei befreit wurden. Bei seinen Reisen hat er dokumentiert, unter welch grausamen Bedingungen Kinder arbeiten müssen. Sei es in Steinbrüchen, in der Textilindustrie oder bei der Schmuckherstellung. Dem gefährlichen Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit hat Pütter sein Leben gewidmet. Zweimal hat er Mordanschläge überlebt. Über seine Erfahrungen hat er das Buch geschrieben „Kleine Hände – großer Profit“. Seit November 2015 ist er Berater für die Bereiche Kinderrechte und Kinderarbeit beim Kindermissionswerk/Die Sternsinger

Zum Start der neuen Kampagne  „Kinderarbeit stoppen – gemeinsam gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar – gemeinsam mit dem deutschen Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und den Butterfly Rebels, einem Autor/Innenteam, ist Benjamin Pütter in Wien und steht für Pressegespräche zur Verfügung.

Wann: 25.04.2019 von 13 bis 17 Uhr und 26.04.2019 von 9 bis 11:30 Uhr
Wo: Dreikönigsaktion, Wilhelminenstraße 91/2 f, 1160 Wien
Terminvereinbarung: Christian Herret  0676/88 011 – 1071

Zur Kampagne Kinderarbeit stoppen
Die Kampagne Kinderarbeit stoppen zeigt, dass auch in Produkten, die in Österreich erhältlich sind und mit denen wir täglich zu tun haben, für uns unsichtbar, ausbeuterische Kinderarbeit steckt. Auch wenn diese Kinderarbeit fernab von uns passiert, sind wir über den Welthandel damit verbunden. Jede/r einzelne kann durch das eigene Konsumverhalten oder durch die solidarische Unterstützung von Projekten gegen ausbeuterische Kinderarbeit etwas bewirken.

Für eine Lösung des Problems braucht es aber entsprechende politische Rahmenbedingungen für Unternehmen. Wir müssen unsere Entscheidungsträger/innen in die Verantwortung nehmen: Die Kampagne Kinderarbeit stoppen fordert von Österreichs Politiker/innen, auf österreichischer oder europäischer Ebene für eine gesetzlich verbindliche Verankerung von umfassenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einzutreten und damit sicherzustellen, dass Produkte, die in Österreich erhältlich sind, frei von ausbeuterischer Kinderarbeit und anderen gravierende Arbeits- und Menschenrechtsverletzungen sind.

Diskussionsveranstaltung „Weil´s um mehr geht als um krumme Gurken“

Stellen Sie Ihre Fragen zu Europas Zukunft und nehmen Sie im interaktiven Fishbowl-Format Platz in der Runde der österreichischen KandidatInnen zum Europäischen Parlament! Ihre Fragen stehen im Zentrum und Sie können jederzeit selbst in die Diskussion einsteigen.

Zeit: 01. April 2019 von 17:00 bis 19:00 Uhr
Ort: Skydome, Schottenfeldgasse 29, 1070 Wien

Die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament sind richtungsweisend für die Zukunft Österreichs, der EU und ihrer Rolle in der Welt. Nur ein geeintes, starkes Europa kann die globalen Herausforderungen unserer Zeit meistern.

Was kann Europa zu mehr globaler Gerechtigkeit beitragen? Wie sieht eine zukunftsfähige Zusammenarbeit zwischen Europa und Afrika aus? Wie kann das EU-Parlament im Sinne der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung dazu beitragen, ein friedliches und gerechtes Europa sicherzustellen, die Umwelt zu schützen und nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen?

Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich zu informieren, zuzuhören oder nehmen Sie selbst Platz in der Runde der österreichischen (Spitzen)KandidatInnen und stellen Sie Ihre Fragen.

Es diskutieren:

  • Othmar Karas, Abgeordneter des Europaparlaments, ÖVP
  • Marlene Göntgen, Kandidatin der SPÖ
  • Georg Mayer, Abgeordneter des Europaparlaments, FPÖ
  • Ewa Dziedzic, Abgeordnete zum Bundesrat und Kandidatin der Grünen
  • Stefan Windberger, Kandidat der NEOS
  • SDG-BotschafterInnen*
  • und last but not least gerne auch Sie!

Moderation: Florian Scheuba

Wir freuen uns über eine Anmeldung bis 29. März unter veranstaltungen@globaleverantwortung.at

* „SDG-BotschafterInnen“: 43 junge Erwachsene, in ganz Österreich, die sich für die Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung einsetzen. Sie sprechen bei Veranstaltungen und Events und vermittelten die Bedeutung der Sustainable Development Goals (SDGs).

Mehr Infos zur Fishbowl-Methode unter https://de.wikipedia.org/wiki/Fishbowl_(Diskussionsmethode)

 

Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie weltweit: 30 Jahre und mehr

Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie weltweit: 30 Jahre und mehr
von Gertrude Klaffenböck, Leiterin der österreichischen Clean Clothes Kampagne

Seit 1989 haben MitarbeiterInnen, Ehrenamtliche und AktivistInnen in der Clean Clothes Campaign (CCC)  viel bewegt: Zumindest in Europa kann sich heute niemand mehr darauf ausreden, von den menschenunwürdigen, katastrophalen Arbeitsbedingungen in der globalen Lieferkette von Textilien nichts gewusst zu haben.

Als internationales Netzwerk von unabhängigen Organisationen hat die in Österreich Clean Clothes Kampagne oder CCK genannte Initiative einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Information und zu zivilgesellschaftlichem Engagement geleistet. Auf internationaler Ebene ist die CCC eine der anerkanntesten NGOs, die Expertisen zu den immer noch ausbeuterischen Produktionsweise in der Textilindustrie aufgebaut hat. Mit den sorgfältig recherchierten Berichten und Untersuchungen, mit Briefkampagnen, Medien- und Anwaltschaftsarbeit ist sie zu einer international bedeutenden Organisation für die Durchsetzung von Arbeitsrechten der TextilarbeiterInnen geworden.

Die CCC arbeitet eng mit GewerkschafterInnen, Arbeits- und Menschenrechtsorganisation en zusammen und  wendet sich mit ihren Forderungen nach verbesserten Arbeitsbedingungen in erster Linie an Unternehmen. Mit ihrer kontinuierlichen Arbeit hat die CCC auch einen wichtigen Beitrag zum Aufbau einer Bewegung von AktivistInnen, die sich nicht mehr von der Modeindustrie blenden lassen will und beharrlich Veränderungen einfordert. Besonders in Europa hat die CCC mit nationaler Koordination dafür gesorgt, dass KonsumentInnen und BürgerInnen über die Verfehlungen und katastrophalen Misständen, die mit der globalen Lieferkette von Textilien einhergehen, aufgeklärt werden. Ihr  bewusstes Kaufverhalten und ihre Forderung nach fair hergestellter Kleidung, hat Unternehmen zum Umdenken gebracht.

Auch auf der Seite der Unternehmen hat die Arbeit von CCC  Spuren hinterlassen:  Wurden Missstände in Fertigungsfabriken in sogenannten Entwicklungsländern anfangs ignoriert und/oder geleugnet, hat die Kampagne schrittweise erreicht, dass Unternehmen ihre (Mit-)Verantwortung anerkennen mussten, selbst wenn sich dies vorerst nur im Publizieren von Verhaltenskodizes niederschlug. Damit geben sich BürgerInnen und KonsumentInnen aber schon lange nicht mehr zufrieden und fordern wieder und wieder  gemeinsam mit CCC die überprüfbare Einhaltung der Verhaltenskodizes.

Eine weitere wichtige Errungenschaft ergibt sich aus der kontinuierlichen und engen Zusammenarbeit mit  ArbeiterInnen und Arbeitsrechtsorganisationen direkt vor Ort in vielen Produktionsländern: Die durch internationale Kampagnen gestärkte Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit trug wesentlich dazu bei, dass auch die Position von  Arbeitsrechtsorganisationen und Gewerkschaften in vielen Ländern gestärkt werden konnte.

Allerdings müssen wir uns innerhalb der CCC nach 30 Jahren die kritische Frage stellen, was wir angesichts der noch immer vorkommenden Arbeitsrechtsverletzungen anders bzw. besser hätten machen können. Im Textil- und Bekleidungssektor stehen wir nach wie vor täglich der  millionenfachen Verletzung von Menschenrecht- und Arbeitsrechten gegenüber: Die bezahlten Löhne reichen bei weitem nicht für ein menschenwürdiges Leben der ArbeiterInnen und deren Familie.
Gewerkschaften zu bilden und für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen einzutreten ist in vielen Produktionsländern – sowohl in Asien, als auch Europa – ein riskant Unterfangen für ArbeiterInnen.
Gesunde und sichere Arbeitsplätze  sind bei weitem nicht selbstverständlich. Sechs Jahre nach dem Einsturz von Rana Plaza, bei dem mehr als 1.200 ArbeiteInnen getötet wurden,  ist eines der wichtigsten Instrumente, das  unter Mitwirken der CCC entstandenen war, wieder gefährdet: Das Abkommen zur Feuer- und Gebäudesicherheit (Accord-Abkommen) wurde im September 2018 von der Regierung in Bangladesch ausgesetzt. Ein neuerlicher Fabrikbrand am 4. März 2019 in Bangladesch hat gezeigt, dass die dortige Regierung wenig Interesse hat, ernsthaft für sichere Fabriken zu sorgen. Die Verpflichtung für sichere, nicht gesundheitsgefährdende Arbeitsplätze für ArbeiterInnen zu sorgen, wird auch sechs Jahre nach dem Einsturz des Rana Plaza Gebäudes wenig ernst genommen. Das Betreten von Fabriken – oft die einzige Möglichkeit für viele, um mit den geringen Löhnen einen Teil ihrer Nahrung, Wohnung, Kleidung zu erwirtschaften – kann so für ArbeiterInnen noch immer zur lebensgefährlichen Falle werden.

Internationale Arbeitsrechtskonventionen sind bedeutende Vorläufer des Menschenrechtssystems, wie es in der Nachkriegszeit entstanden ist.  ILO-Arbeitsnormen sind ein zentrales Referenzsystem für die Um- und Durchsetzung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen weltweit geworden. Verhaltenskodizes von Unternehmen bauen meist auf ILO-Kernarbeitsnormen auf, um sich auf einen Mindeststandard beziehen zu können.  Da jedoch die Umsetzung auf Mittel des Rechtsstaates angewiesen ist, können auch viele der Arbeitsrechtsverletzungen ohne Strafen begangen werden. Selbst wo Nationalstaaten notwendige Rechtsmittel und –wege für Beschwerden und Klagen eingeführt haben, fehlen den am härtesten Betroffenen oft Informationen, Kenntnisse und Mittel um solche Verfahren anzustrengen. Für  Unternehmen wird es so leicht, sich aus der Verantwortung zu stehlen und Regierungen sehen die Aushöhlung (um nicht zu sagen systematische Verletzung) von internationalen Arbeitsrechten und menschenrechtlichen Mindeststandards als einen „Standortvorteil“ an oder als „Investitionsanreiz“.

Somit ist eine der größten Herausforderungen der Clean Clothes Campaign für die kommenden Jahre, über den derzeit bestehenden Ansatz hinaus auch die Staaten in die Pflicht zu nehmen. Konkret heißt dies, verbindliche Regeln für transnational agierende Unternehmen im Textilbereich zu schaffen, die die Einhaltung grundlegender Arbeits- und Menschenrechte als Mindeststandard von Unternehmen verlangt.

Weiters heißt dies, die gegenwärtig vorherrschend „Straflosigkeit“ zu beenden und die täglich stattfindenden Rechtverletzungen zu ahnden und unter Strafe zu stellen. Auch Unternehmen müssten sich früher oder später die Frage stellen, ob sie ihre künftige Geschäftstätigkeit tatsächlich auf ständig stattfindenden Menschenrechts- und Rechtsverletzungen aufbauen wollen oder ob nicht ein rechtsverbindlicher internationaler Vertrag – basierend auf menschenrechtlichen Standards – das Feld für gleiche Wettbewerbsbedingungen und Chancengleichheit herstellen muss. Denn auch wenn Menschenrechtsverletzungen sehr oft straffrei bleiben – sie sind ein Rechtsbruch und damit kriminell!

JournalistInnen spielen in der Arbeit der CCC eine wichtige Rolle. Das Aufgreifen und die mediale Verbreiten dieser wichtigen Inhalte in unserer Gesellschaft ist ein wesentlicher Beitrag, um Verbesserungen für die ArbeiterInnen in der Schuh- und Textilindustrie zu erwirken, aber auch um KonsumentInnen vor krankmachenden Produktionsrückständen zu schützen.

Rückfragen gerne an:

„Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ – Nachhaltigkeitsziel – SDG8:

Wir leben in einem System, indem die Sicherung unserer Grundbedürfnisse vom Faktor Arbeit abhängt: ohne Arbeit kein Lohn, keine Nahrung, Wohnung, Kleidung, Medizin. Lebenszeit wird verkauft, um das Leben zu erhalten. Der Verkaufswert der Arbeits-lebenszeit ist nicht für alle Menschen gleich. Es gibt Menschen, deren Lebenszeit wertvoller eingestuft wird. So ist eine Stunde Arbeitslebenszeit einer Näherin in einer Schuhfabrik in Indien weniger wert, als die einer Schuhnäherin in Tschechien; der Stundensatz für die Arbeitslebenszeit eines Banken-Managers ist wesentlich höher bemessen, als der einer NGO-Managerin, etc.

Klimawandel und Naturkatastrophen – als Folge industrialisierter Agrarwirtschaft, zerstörerischer Ausbeutung von Rohstoffen, unsachgemäßer Anwendung und Entsorgung  toxischer Stoffen in der Güterproduktion, langer Transportwege, wachsender Müllberge und Export von giftigem Elektroschrott  vor allem in den Ländern des Globalen Südens – Massenmigration, die weltweite Zunahme von Armuts-, Umwelt- und stressbedingter Erkrankungen, … führen klar vor Augen: Es ist nicht egal, wie wir wirtschaften und unter welchen Bedingungen wir unsere Alltags- und Konsumgüter produzieren und verwenden – weder bei uns in Österreich, noch weit weg „auf der anderen Seite der Welt“.

Ein bewusster Blick auf unsere so selbstverständlich verfügbaren Alltagsgüter – auf das Handy, den Lederschuh oder den täglichen Morgen-Kaffee /Tee – verbindet uns mit Lebensrealitäten von Frauen, Männern, Kindern aus aller Welt, die diese Güter – hergestellt haben – sehr oft zu einem so gering bemessenen Wert ihrer Arbeitslebenszeit, der es ihnen nicht ermöglicht, ein menschenwürdiges Leben für sich und ihre Kinder und Familien zu erwirtschaften. Das hat weitreichende negative Auswirkungen für  uns alle.

Daher ist „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ das achte von 17 Zielen nachhaltiger Entwicklung – kurz SDGs (Sustainable Development Goals), die Anfang 2016 von den Vereinten Nationen beschlossen und bis 2030 weltweit umgesetzt werden sollen um ein gutes Leben für alle auf unserem Planeten zu ermöglichen. Es sollten Bedingungen geschaffen werden, die allen Menschen eine gerechte Entlohnung, unter sicheren Arbeitsbedingungen ohne Kinder- und Zwangsarbeit gewähren. Ziel ist es gegen Armut vorzugehen, gleichzeitig die Wirtschaft anzukurbeln und die Umwelt zu schützen.

Agenda 2030 & die SDGs auf lokaler Ebene

Handlungsmöglichkeiten, Relevanz und Rahmenbedingungen für Kommunen und lokale Akteure. Eine Analyse von René Hartinger, ÖKOBÜRO und SDG-Watch

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Agenda 2030 und ihre 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs): was bedeuten sie auf der und für die lokale Ebene?

Die Agenda 2030 ist ein „Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand“, mit dem die Welt bis 2030 auf den Pfad der Nachhaltigkeit gelenkt werden soll. Adressiert werden die großen, von den Menschen „hausgemachten“ Bedrohungen des 21. Jahrhunderts. Ihr Herzstück stellen die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz: SDGs) dar. Mit diesen 17 „SDGs“ und ihren 169 Unterzielen wurde zudem erstmals ein für sämtliche Staaten der UNO geltender und integrierter Rahmen für den Weg in eine „gute Zukunft für alle“ innerhalb der „planetaren Grenzen“ geschaffen. Das bedeutet einen Paradigmenwechsel: weg vom punktuellen oder sektoralen Handeln hin zu vernetztem Denken, integrativen Strategien sowie einer integrativen Sicht- und globalen, solidarisch-partnerschaftlichen Herangehensweise. „Der Umfang und der ambitionierte Charakter der neuen Agenda erfordern eine mit neuem Leben erfüllte Globale Partnerschaft, um ihre Umsetzung zu gewährleisten. Darauf verpflichten wir uns uneingeschränkt. Diese Partnerschaft wird in einem Geist der globalen Solidarität wirken, insbesondere der Solidarität mit den Ärmsten und mit Menschen in prekären Situationen. Sie wird ein intensives globales Engagement zur Unterstützung der Umsetzung aller Ziele und Zielvorgaben erleichtern, indem sie die Regierungen, den Privatsektor, die Zivilgesellschaft, das System der Vereinten Nationen und andere Akteure zusammenbringt und alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert.“ – so der Resolutionstext.„Integrative Sichtweise“ bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem auch eine reflektierte und verantwortungsvolle Herangehensweise an politisches Handeln und Entscheiden. Zum einen wirken sich Maßnahmen ggf. in einer Zieldimension positiv aus, führen in anderen aber zu Trade-Offs. Das bedeutet, dass Handlungsoptionen immer integrativ beurteilt werden sollten, um das „Ausblenden“ negativer Auswirkungen zu vermeiden. Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen ist hier außerordentlich geeignet, um als Kompass für verantwortungsvolles und zukunftsorientiertes (politisches) Handeln zu dienen – und das auf jeder politischen Ebene.


Konkrete Handlungsaufträge und Paradigmenwechsel im Denken

Wenn die Agenda 2030 auf ihre Relevanz für lokale Akteure hin gelesen wird, wird oft in einer ersten Reaktion das SDG 11 als „das für Städte und Gemeinden relevante SDG“ identifiziert. Tatsächlich finden sich darin viele Handlungsaufträge mit konkretem kommunalpolitischen Bezug – angefangen vom leistbaren Wohnraum bis hin zur integrierten Entwicklungsplanung zwischen ländlichem Raum und Städten. Dass sich aber ausschließlich in diesem elften Ziel die Ansatzpunkte für lokale Akteure fänden ist schlichtweg ein Trugschluss. Jedes einzelne der 17 Ziele bietet – entweder implizit oder explizit – Ansatzpunkte für lokales oder kommunales Handeln.

In einer Untersuchung des deutschen Umweltbundesamtes zur kommunalpolitischen Relevanz der Agenda 2030 wurden beispielsweise beinahe 100 der insgesamt 169 Unterziele (Targets) als kommunalpolitisch relevant eingestuft – also als Unterziele, bei denen es für Kommunen und Lokalverwaltungen Spielraum für politisches Gestalten gibt. Gleichzeitig steckt darin die Herausforderung, dass unterschiedliche politische Ebenen für eine Zielerreichung gut zusammenarbeiten. Kaum eine der Materien lässt sich allein auf einer politischen Kompetenzebene bestmöglich aussteuern. In Österreich ist dies entsprechend der Kompetenzaufteilung der Auftrag zur aktiven und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen lokaler/regionalpolitischer Ebene (Städte, Gemeinden, Bezirke), den Ländern und dem Bund. (Ein Beispiel dazu folgt in Abschnitt 5)

Es geht bei den SDGs also auch für lokale Akteure darum, zu einem neuen Verständnis der eigenen Handlungsoptionen zu gelangen und eine Reflexion der eigenen (Mit)Verantwortung für den Zustand und die Zukunft unserer Lebensumwelt zu erreichen – im unmittelbaren Umfeld, wie für den Planeten als ganzes. Neben den direkten Handlungsaufträgen, die in den Unterzielen stecken – etwa der Schaffung von Grünflächen und Naherholungsräumen – liefern die SDGs hier als vernetztes Zielsystem damit auch die Grundlage für ein neues, vernetztes Denken. Maßnahmen, die positiv auf ein Unterziel wirken, können in einem anderen negative Folgen haben. In den Zielen und Unterzielen steckt damit auch für lokale Akteure beides: konkrete Handlungsaufträge und ein Paradigmenwechsel im Denken, der auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Zielkonflikten und bessere Reflexion über die Wechselwirkungen und (globalen wie lokalen, kurzfristigen wie langfristigen) Auswirkungen abzielt.


Tiefgreifende Veränderungen statt kosmetischer Korrekturen brauchen integrative Prozesse und Mitsprache

Die Agenda adressiert die großen Herausforderungen, denen wir als Menschheit im frühen 21. Jahrhundert gegenüberstehen: „Wir haben uns zu einem Zeitpunkt versammelt, in dem die nachhaltige Entwicklung vor immensen Herausforderungen gestellt ist“ heißt es dazu im Resolutionstext. Die zentrale und entscheidendste Frage bei der Umsetzung der Agenda 2030 wird also sein, ob es tatsächlich gelingt, die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen anzustoßen, die es braucht, um diese Herausforderung des 21. Jahrhunderts auch zu meistern. Viele dieser großen Bedrohungen sind durch die Menschen „hausgemacht“, und es braucht ein anderes Herangehen, ein „transformatives“ Handeln und Entscheiden, um ihrer Herr zu werden. Die Politik ist hier auf allen Ebenen aktiv gefragt und in der Verantwortung: Kosmetische Korrekturen, Lippenbekenntnisse oder gar „Etikettenschwindel“ werden weder zu den Fortschritten führen, die uns bei der Bewältigung dieser Herausforderungen weiter bringen, noch werden sie uns helfen, die Chancen, die in dieser Veränderung stecken, aktiv zu nutzen.

Die zuvor bereits genannte Publikation des deutschen Umweltbundesamtes stellt fest, dass die SDGs als Konzept bzw. System sehr gut geeignet sind, um komplexere gesellschaftliche Sachverhalte zu diskutiere und ihrer Vernetztheit gerecht zu werden, ohne einzelne Auswirkungen „unter den Tisch“ fallen zu lassen. Neben dem Einbeziehen unterschiedlicher Interessen und Ansichten sei es darüber hinaus erforderlich, dass die Beschäftigung mit den Zielen zu einem konstruktiven und verantwortungsvollen Umgang mit Zielkonflikten und (globalen) Auswirkungen des eigenen Handelns – auch auf der lokalen Ebene – führt. Es wird explizit vor dem Ansatz des „Rosinenpickens“ gewarnt, bei dem sich Akteure aus Politik, Administration etc. einzelne Ziele oder Unterziele wählen, um diese dann „sektoral“ zu bearbeiten oder ihre Leistungen dazu darzustellen. Dieser Ansatz widerspricht dem Charakter und der Intention der 2030 Agenda grundlegend.

Die NGO WECF, die sich in einer Publikation speziell mit der geschlechtergerechten Umsetzung der Agenda  2030  in  Kommunen  beschäftigte,  merkte  an,  dass  integrative  und  ressort-  bzw. sektorübergreifende Ansätze hierzu eine zentrale Rolle spielen – dies käme in der Praxis aber noch zu  viel  zu  selten  vor.  Viele  der  in  der  2030  Agenda  vorkommenden  Themen  –  etwa  die Gleichstellung der Geschlechter  – müssten integrale Bestandteile politischer Prozesse sein und könnten nicht als Parallelprozesse gemanaged werden. Gleichzeitig braucht es aber übergeordnete Strategien und politisches Commitment, durch die in der Praxis auch echte Fortschritte erreicht werden. Nur so kann ein solcher „Mainstreaming-Ansatz“ echte Fortschritte bewirken, ohne Gefahr zu laufen, auf der administrativen Ebene „steckenzubleiben“ oder politisch zur leeren Worthülse zu verkommen.


Aussagekraft der Unterziele

Für ein ausreichendes Verständnis des „transformativen Potentials“, aber auch eine Vorstellung vom Umfang der Herausforderung, die in den SDGs steckt, ist es unbedingt erforderlich, auch die Unterziele zu lesen. Wie eingangs erwähnt geht es darum, integrative Ansätze zu entwickeln, um echte gesellschaftliche Veränderungen auszulösen, und die sektorale Herangehensweise – oft auch als „Silodenken“ bezeichnet – zu überwinden.

Das Unterziel 10.3 des SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ gibt beispielsweise einen guten Eindruck davon, wie tiefgreifend und umfassend der Handlungsauftrag ist, der in dieser Agenda steckt:

„Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht“

Allein dieses eine Unterziel gibt – in den unterschiedlichsten Zusammenhängen – Anlass zu zahlreichen Fragen und tiefgreifendem Nachdenken, und das auch im Rahmen lokalpolitischer Überlegungen und Entscheidungen: ob dies nun die beruflichen Chancen für unterschiedliche Gruppen in der Gemeinde betrifft, die Anzahl der Frauen, die in politischen Mandaten in der Stadt/Gemeinde mitbestimmen, die Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes oder beispielsweise auch die Auswirkungen von städtebaulichen oder verkehrspolitischen Maßnahmen, vor dem Hintergrund der Chancengleichheit und der gesellschaftlichen Inklusion.

Um diese Wechselwirkungen sowie die möglichen Synergien und Trade Offs zwischen einzelnen Zielen und Unterzielen zu erläutern eignen sich Beispiele.


Synergien und Zielkonflikte

Untersuchungen zeigen, dass die zu erwartenden Synergien die Trade Offs wesentlich überwiegen, und die Umsetzung der 2030 Agenda für die allermeisten Staaten und Bereiche zu mehr positiven als negativen Effekten führen wird (vgl. etwa Pradhan et Al, 2017). Insbesondere Österreich gehört hier im internationalen Vergleich zu den Ländern mit außerordentlich guten Voraussetzungen & Perspektiven: Einerseits aufgrund der guten „Bestandssituation“, auf die es bei der Umsetzung aufbauen kann, und die beispielsweise im SDG Index deutlich herauskommt. Andererseits aber auch, da die positiven Effekte einer ambitionierten Umsetzung hierzulande gegenüber evtl. Trade Offs besonders stark zu überwiegen versprechen. Dennoch werden nicht alle Maßnahmen frei von Ziel- und Interessenskonflikten bleiben. Ein hoher Lebensstandard führt beispielsweise unter den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stets auch zu einem übermäßigen ökologischen Fußabdruck und ausgeprägter ökologischer Nichtnachhaltigkeit. Sowohl der SDG-Index 2017 sowie die Auswertung auf Basis des Doughnut-Konzeptes bestätigen diese Diagnose auch für Österreich und zeigen Handlungsbedarf im Umweltbereich auf: unser hoher Lebensstandard beruht nach wie vor auf einer übermäßigen Beanspruchung einerseits der Umwelt, andererseits aber auch auf ausbeuterischen Arbeitsbedingungen in globalen Zulieferketten etc.

Gerade in diesen Herausforderungen und Zielkonflikten liegt das besonders spannende Element der Agenda 2030 und das für alle politischen Ebenen. Genau darin liegt aber auch ihre zentrale Herausforderung. Im Folgenden sollen diese möglichen Wechselbeziehungen anhand zweier Beispiele diskutiert werden. In einem dritten Beispiel soll gezeigt werden, dass eine gute Zusammenarbeit der politischen Ebenen für eine Erreichung der Ziele wesentlich und erfolgskritisch ist.

Synergien: Ein sanftes Mobilitätssystem und guter öffentlicher Nahverkehr begünstigen die Entlastung der Umwelt ebenso wie die soziale Inklusion. Denn eine solche Mobilität reduziert nicht nur den Ausstoß an Treibhausgasen und den Bedarf an Energie pro Kopf. Sie inkludiert auch jene, die kein Auto besitzen oder die aufgrund bestimmter Einschränkungen keines lenken können. Darüber hinaus fördert sie auch die Gesundheit der Anwohner (Luftqualität, Lärm, Verkehrsunfälle) und verringert die für den Verkehr benötigte Fläche (Schutz natürlicher Lebensräume, Aufwertung öffentlichen Raumes, bspw. als Naherholungsraum).

Trade Offs: Ein weniger konfliktfreies Feld ist beispielsweise die Energiewende: es ist zwar klar, dass erneuerbare Energieträger dem Einsatz fossiler vorzuziehen sind. Gleichzeitig bedeutet aber der Ausbau erneuerbarer Energie auch, dass es zu Nutzungskonflikten kommen kann – landwirtschaftliche Fläche kann entweder zur Herstellung von Agrotreibstoffen oder Lebensmitteln verwendet werden (dies gilt auch für die landwirtschaftliche Nutzfläche in anderen Staaten der Welt, die wir durch den Import von Energieträgern oder Lebensmitteln „mitnutzen“).

Der Ausbau der Wasserkraft führt zu Einschnitten in natürliche Flussökosysteme und kann in einem Land wie Österreich eigentlich nur noch vorangetrieben werden, wenn in Kauf genommen wird, dass damit in besonders sensible natürliche Lebensräume vorgedrungen wird und diese dadurch unwiederbringlich verlorengehen. Die Überlegungen in Bezug auf eine Energiewende müssen daher auch dahin gehen, zu reflektieren, wofür wir überhaupt Energie einsetzen und ob wir unseren Gesamtenergiebedarf beispielsweise auch senken können. In einer aktuellen ÖKOBÜRO-Publikation zur „Biodiversitätsschonenden Energiewende“ wird beispielsweise festgestellt, dass eine Energiewende und ein Aus für fossile Energieträger in Österreich unter Schutz und Erhaltung der Biodiversität sehr wohl gelingen kann – jedoch nur, wenn es gelingt, den Energieverbrauch bis 2050 zu halbieren.

Trade-Offs sind aber auch keine Sackgassen: Wo sie festgestellt werden, können ggf. mit der Zeit durch Innovation oder Querdenken nachhaltige und faire Lösungen gefunden werden.

Kompetenzaufteilung und ressort- bzw. sektorübergreifende Zusammenarbeit als Herausforderung: Gesundheitsaspekte beispielsweise sind von Entscheidungen auf unterschiedlichen politischen Ebenen abhängig: ein gesundes Leben beruht zum einen auf einem hochwertigen Gesundheitssystem sowie einem guten und inklusiven Zugang zu Gesundheitseinrichtungen. Gleichzeitig spielen aber auch lokale Faktoren – die Grünfläche als Naherholungsraum vor der Haustür (SDG11), die Belastung durch Lärm und Schadstoffe am Wohnort (SDG3) etc. – eine zentrale Rolle, um die Gesundheit der Menschen sicherzustellen. Aber auch Fragen des Arbeitsrecht (SDG8), der Ernährung (SDG2), der sozialen Absicherung (SDG1) oder des Zugangs zu sauberem Wasser (SDG6) oder hochwertigem Wohnraum (SDG11) sind wichtige Rahmenbedingungen für Gesundheit und Wohlergehen der Menschen. Gute Rahmenbedingungen für ein Leben in Gesundheit und Wohlergehen können also nur durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher politischer Ebenen gewährleistet werden.


Ansatzpunkte für eine Implementierung auf lokaler Ebene

Ein partizipatives und transparentes Herangehen an politische Fragen und Entscheidungen ist eine wichtige Grundlage für eine konstruktive Auseinandersetzung mit derart vernetzten Fragestellungen. In deutschen Kommunen kommt laut Umweltbundesamt als häufigster Ansatz ein „Multistakeholderansatz“ zum Einsatz, um die Einbindung unterschiedlicher Sichtweisen in die politische Entscheidungsfindung zu gewährleisten (wie dieser in einer Kommune dann jeweils ausgestaltet ist, ist sehr vielseitig). Dieses Einbeziehen von Sichtweisen kann zu besserem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen einzelnen Zielen und den lokalen und globalen Auswirkungen führen, und ggf. sogar in integrierte Strategien münden, die dann die Grundlage für die langfristige Weiterverfolgung der Ziele werden.

Eine Kommune kann aber beispielsweise auch durch Informationsarbeit etwas bewirken, oder indem sie Bürgerinnen und Bürger zum Aktivwerden animiert und bei der Umsetzung eigener Projekte und Ideen für nachhaltige Entwicklung und globale Partnerschaft unterstützt. Ein weiterer wichtiger Hebel ist die öffentliche Beschaffung. Kommunen haben hier im Rahmen der eigenen Einkaufspolitik die Möglichkeit zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln.

Die „Bausteine zur lokalen Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)“ des österreichischen Städtebund und des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung – setzen an diesem Grundgedanken der „Vielfalt an Handlungsmöglichkeiten“ an und fassen für Städte und Gemeinden, die zu den SDGs aktiv werden wollen, folgende Empfehlungen zusammen:

  • SDG Prozess in der Stadt starten
  • für die SDGs sensibilisieren („Awareness Raising“)
  • Stakeholder einbeziehen, um die Ziele zu erreichen.
  • Festlegen einer lokalen SDG-Agenda
  • SDGs in die kommunale Praxis vor Ort übersetzen
  • konkrete Projekte für nachhaltigere soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele definieren und umsetzen
  • Monitoring, Bewertung & Governance
  • Sicherstellen, dass die SDG-Implementierung auf Kurs bleibt
  • reaktionsfähige und verantwortungsvolle Governance aufbauen
  • Öffentlichkeit beteiligen – Partizipation gewährleisten
  • Anreize für das Mitmachen schaffen

Lokale Ebene als politischer Gestalter, Bund als zentraler Akteur: Verantwortung des Bundes und Bedeutung kompetenz-übergreifender Zusammenarbeit von nationalen und lokalen Stellen

Die bisherigen Ausführungen machen deutlich, dass lokale Akteure unerlässlich sind, um die globalen Ziele letztendlich auch erfolgreich zu verwirklichen. Um konstruktive Prozesse in Gang zu bringen, ist es also essentiell, dass sich Kommunen als verantwortungsvolle politische Gestalter begreifen. Aber auch auf anderen politischen Ebenen liegen wesentliche Teile der Umsetzungsverantwortung, und für eine erfolgreiche Herangehensweise ist eine Zusammenarbeit zwischen den politischen Ebenen erfolgsentscheidend und unverzichtbar.

Wie in Abschnitt 2 und 5 bereits ausgeführt kommt der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen politischen Ebenen hier besondere Bedeutung zu. Im Resolutionstext der Agenda wird dazu sowohl die „Hauptverantwortung der Regierungen für die bis 2030 erreichten Fortschritte“ festgehalten, als auch explizit betont, dass die Regierungen für die Umsetzung der Agenda mit „regionalen und lokalen Behörden, subregionalen Institutionen, Hochschulen, philanthropischen Organisationen, Freiwilligengruppen“ etc. zusammenarbeiten sollen.

Die österreichische Bundesregierung ist hier in Hinsicht auf die Gesamtumsetzung der wichtigste politische Akteur. Leider versteht sie sich aber bis heute nicht als die Trägerin der politischen Hauptverantwortung für die Umsetzung der Agenda 2030 und die Verwirklichung ihrer Ziele. Mit dem Ministerratsbeschluss 2017 wurde die Agenda 2030 durch die Bundesregierung lediglich „zur Kenntnis genommen“, mit ihrer Umsetzung wurden „die Bundesministerien beauftragt“. Bis heute hat die Regierung ihre wichtige Schlüsselrolle aber offenbar nicht erkannt und nimmt sie dementsprechend unzureichend wahr.

Nur wenn ein ausdrückliches politisches Bekenntnis auf höchster nationaler Ebene – also von der Bundesregierung – vorliegt, und diese die Verantwortung für die Gesamtumsetzung der Agenda 2030 in Österreich aktiv in die Hand nimmt, können die beauftragten nationalen Stellen ihre Potentiale ausschöpfen und zu den Spielmachern werden, die es für einen transparenten und partizipativen Umsetzungsprozess braucht.

Transparent bedeutet: Pläne, Arbeitsprogramme, Prozesse, Verantwortlichkeiten, Indikatoren etc. sind vorhanden und für alle interessierten Stakeholder zugänglich und nachvollziehbar. Partizipativ bedeutet dabei: diese Pläne, Prozesse etc. werden unter Einbeziehung aller wichtigen Stakeholdergruppen – Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Lokale Ebene und Regionalverwaltungen etc. – erarbeitet und kontinuierlich mit diesen diskutiert und weiterentwickelt.

Derzeit herrscht hier in Österreich jedoch leider noch höchste Intransparenz sowie weithin fehlende Koordination und Partizipation. Eine Studie des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung aus 2017 hat hier dementsprechend auch – wenig überraschend – ergeben, dass sich Österreichs Städte und Gemeinden mehr Unterstützung durch die nationalen Koordinierungsstellen (dies sind derzeit das BKA und das BMEIA) wünschen. Auch die seit langem fruchtlos vorgebrachten Forderungen der Zivilgesellschaft – heute in der Plattform SDG Watch Austria gebündelt – sowie von Akteuren aus der Wissenschaft etc. an die Bundespolitik indizieren diese Stillstand in aller Deutlichkeit.

Der derzeitige Umsetzungsprozess in Österreich wird dem Anspruch der Agenda 2030 an Transparenz, Stakeholder-Einbindung und Zusammenarbeit zwischen den politischen Ebenen somit bei weitem noch nicht gerecht. Damit fehlen bislang wichtige strukturelle Voraussetzungen für die Erreichung von Fortschritten. Die Vorarbeiten für den für 2020 angekündigten ersten Fortschrittsbericht an die UNO, der nach Angaben des Bundeskanzlers vom Februar 2018 „im Zusammenwirken mit allen relevanten Stakeholdern erstellt und dem Nationalrat vorgelegt“ werden soll, könnte hier die nächste – zwar im internationalen Vergleich reichlich späte, aber immerhin hierzulande nächste – Gelegenheit für den Start des eigentlichen Umsetzungsprozesses in Österreich sein. Eine weitere Gelegenheit böte sich, wenn die Ankündigungen wahr gemacht werden, dass die Umsetzung der Agenda 2030 auch im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft eine wichtige Rolle spielen wird. Auch hier könnte der Stillstand durchbrochen werden und Schwung in den nationalen Umsetzungsprozess kommen.

Ebenso wie die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und die Wirtschaft sollten hier, wenn die Regierung ihre Ankündigungen ernst nimmt, auch die österreichischen Städte, Gemeinden und lokalen Akteure darauf hoffen können, von den nationalen Stellen in einen strukturierten und partizipativen Umsetzungsprozess einbezogen zu werden, wie ihn etwa SDG Watch Austria bereits seit 2017 einfordert.

Aller Voraussichtlich nach wird unser Land erst als eines der letzten Länder in der EU und weltweit an die UNO berichten, Wesentlich ist unter diesen Voraussetzungen daher auch, dass Österreich in der  Zeit  bis  zu  seinem  ersten  Bericht  zumindest  von  jenen  Staaten,  die  heute  bereits  aktiv berichten, lernt, und die Erfahrungen aus den internationalen Good Practise Beispielen für sich und seinen nationalen Umsetzungsprozess nutzt. Nur so könnten die 5 Jahre, die zwischen Beschluss der Agenda und dem ersten Bericht Österreichs liegen werden, so zumindest noch indirekt genutzt werden.

Deutschland beispielsweise ist hier im Rahmen von Aktivitäten des Bundes mit lokalpolitischem Fokus sehr aktiv und stellt Kommunen und Akteuren auf lokaler Ebene, die sich zur Agenda 2030 engagieren wollen, konkrete Unterstützungsangebote zur Verfügung (z.B.: Engagement Global & Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW), Forschungen des Umweltbundesamtes zur Unterstützung der Umsetzung auf lokaler Ebene, „Dialog Nachhaltige Stadt“ des Rats für Nachhaltige Entwicklung, Arbeitskreis zur Umsetzung der Agenda 2030 auf kommunaler Ebene etc.). In Österreich beschränkt sich das Engagement der nationalen Stellen leider auch in diesem Feld nach wie vor auf eine wenig ambitionierte Informations- und Vortragstätigkeit.

rene.hartinger@oekobuero.at
Projektleitung – Nachhaltige Entwicklung und Kommunikation
ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Koordinator für SDG Watch Austria


QUELLEN und weiterführende Informationen: (siehe Download pdf)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Medien-Enquete

Die Bundesregierung lädt alle Menschen in Österreich ein, Inputs zu den drei Fragestellungen der  Medien-Enquete von 7. – 8. Juni 2018 zu senden:

Fragestellung 1: Öffentlich-rechtlicher Auftrag und „Public Value“

Wie sollte der öffentlich-rechtliche Auftrag und der gesellschaftliche Mehrwert, den dieser Auftrag gewährleisten soll, in einer zunehmend digitalisierten Welt abgegrenzt, definiert und weiterentwickelt werden?

Fragestellung 2: Finanzierung und Förderung

Der österreichische Medienmarkt steht vor großen Herausforderungen: Es ist ein kleiner Markt, der aufgrund der gemeinsamen Sprache eng mit dem zehnmal so großen deutschen Markt verknüpft ist. Wie soll und kann zukunftsfähige Medienfinanzierung aussehen?

Fragestellung 3: Digitalisierung und Demokratie

Die Digitalisierung – insbesondere der Erfolg sozialer Netzwerke und des Smartphones – verändert den gesellschaftlichen Diskurs und die mediale Öffentlichkeit rasant. Was kann zeitgemäße Medienpolitik zu sachlicher und unaufgeregter Kommunikation und Information beitragen?

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medienenquete

Programm:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/432952/ProgrammMedienenquete-2018+de/5d01430c-2e48-43f0-bd76-fbc945907718

 

Freiwillige unter Druck

Junge Erwachsene kommen in den letzten Jahren verstärkt unter Druck. Räume, um sich auszuprobieren und den eigenen Lebensweg über Experimente und Umwege zu finden, schrumpfen und damit auch die Bereitschaft, sich ehramtlich zu engagieren.

Eine Reflexion zur beschleunigten Lebenswelt junger Erwachsener von Johannes Ruppacher, Geschäftsführer von VOLONTARIAT bewegt.

Als 30-Jähriger bin ich Teil der Zielgruppe, die VOLONTARIAT bewegt ansprechen will. Wir organisieren Freiwilligeneinsätze in Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas, um junge Menschen für entwicklungspolitische Anliegen zu sensibilisieren und sie als zivilgesellschaftliche AkteuerInnen zu gewinnen. Wir wünschen uns „active citizens“, also Personen, die Verantwortung übernehmen, sich einbringen, politisch aktiv und davon überzeugt sind, dass die gesellschaftlichen Verhältnisse beeinflussbar sind und es Gestaltungsräume gibt. Unser Programm steht damit quer zu den Fragmentierungstendenzen, die die Gesellschaft vor allem als Vermittlungsmoment für Wertschöpfung erscheinen lassen.

Junge Erwachsene fühlen sich oft ohnmächtig und trauen sich nicht zu, positiv zum Wohl der Gesellschaft beitragen zu können. Das Leben von 20- bis 30-Jährigen ist auf den Erfolg in standardisierten Bildungssystemen und auf Output-Maximierung gerichtet. Festmachen lässt sich diese Beobachtung am Beispiel der Zentralmatura, die dazu geführt hat, dass emotionale Sicherheitsnetze für SchülerInnen wegfallen. Viele MaturantInnen berichten mir, dass sie Angst vor der Matura haben, obwohl sie ausgezeichnete SchülerInnen sind, weil sie nicht mehr darauf vertrauen, dass sie „das Richtige“ gelernt haben. Die Gewissheit, dass gute Schulerfolge auf die Schaffbarkeit der Matura hindeuten, fehlt ihnen.

Diese Angst hat direkten Einfluss darauf, was 20- bis 30-Jährige zu träumen wagen und wofür sie sich einsetzen. Sie sind mit sich und ihrem Leistungspensum oft so beschäftigt, dass der Gedanke an ein „Gap-Year“ (Jahr zwischen Matura und Ausbildung) für viele wie pure Zeitverschwendung erscheint. „Wenn ich die Familienbeihilfe nur mehr bis 24 bekommen, warum sollte ich mir dann ein Jahr Auszeit nehmen, um mich selbst besser kennenzulernen und etwas zum Wohl unserer Gesellschaft beizutragen?“, ist ein vielfach ausgedrückter Gedanke junger Menschen. Nach der Zentralmatura lauert nämlich schon die nächste Hürde. Studienplatzbeschränkungen und Aufnahmeprüfungen an Hochschulen folgen nahtlos auf die Abschlussprüfungen und viele  junge Erwachsene wissen schon in der Maturaklasse, dass sie keine Verschnaufpause haben werden. Wer sich ein Jahr Auszeit nimmt, ist oft schon zu spät dran, um Aufnahmeprüfungen zu absolvieren.

Als Entsendeorganisation haben wir auf diese Realität reagiert und bieten jetzt Einsätze an, die 10-12 Monate dauern. Früher waren es verpflichtend 12 Monate. Das ändert nichts daran, dass ich nachdenklich gestimmt bin. Wo steuern wir als Gesellschaft hin, wenn es jungen Menschen nicht mehr erlaubt ist, hoffnungsvoll in die Zukunft zu  blicken und ihr Tatendrang in Arbeit und standardisierten Tests erstickt wird? Welches Konzept vom Erwachsen-Werden verfolgen wir? Warum wird über dieses Thema so wenig differenziert gesprochen und weiß eigentlich kaum jemand von der Möglichkeit, sich ein Jahr Auszeit zu nehmen und dabei auf anderen Pfaden zu lernen?


Johannes Ruppacher ist seit 2014 Geschäftsführer von VOLONTARIAT bewegt, www.volontariat.at, info@volontariat.at

Inklusion! Wenn wir etwas ändern wollen…

… müssen wir bei uns selbst anfangen
Ein Kommentar und Gedankenexperiment als möglicher Einstieg ins Thema Inklusion mit zahlreichen weiterführenden Links. Von Johanna Mang und Magdalena Kern, Licht für die Welt.


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Das Wort „Behinderung“ ist in der Öffentlichkeit oft mit Assoziationen wie „nicht können“ oder „auf den Rollstuhl angewiesen“ verknüpft. Die „besonderen Bedürfnisse“ und der Unterstützungsbedarf stehen im Vordergrund. Die Fähigkeiten und Potenziale der einzelnen Menschen werden dabei in den Hintergrund gerückt. Diese öffentliche Wahrnehmung ist eine der größten Barrieren für Inklusion in Österreich und in Folge auch in der Entwicklungszusammenarbeit.

Weltweit leben rund eine Milliarde (= 1.000.000.000) Menschen mit Behinderungen, 80 Prozent davon in Ländern des globalen Südens. Behinderung und Armut sind besonders im Globalen Süden eng miteinander verbunden. Einerseits können Mangelernährung und fehlende gesundheitliche Versorgung zu dauerhaften Behinderungen führen. Andererseits tragen Behinderungen zu Armut bei, da Menschen mit Behinderungen auf vielen Ebenen benachteiligt sind. Sie werden daran gehindert ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ihr Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt ist erheblich eingeschränkt. Ihre Teilhabe an, beziehungsweise Inklusion in der Gesellschaft wird dadurch erschwert.

Damit Inklusion wirklich möglich wird – in Österreich, in Ländern des Globalen Südens – brauchen wir ein anderes Bild, ein anderes Verständnis und eine andere Haltung. Nämlich: Vielfalt ist normal und wir haben die menschenrechtliche Verpflichtung, diese Vielfalt in unserer Gesellschaft zu respektieren und zu leben. Dabei kommt den Medien und JournalistInnen eine ganz besondere Rolle zu, weil sie durch ihre Arbeit Bilder in den Köpfen erzeugen, die uns alle prägen.

Oftmals fällt es uns leicht, anderen zu sagen, was sie machen sollen. Viel schwieriger ist es, sich selbst einmal an der Nase zu nehmen. Dazu möchten wir Ihnen einen Selbsttest anbieten.

Eine Handreichung zur Selbsterfahrung und Überwindung der Barrieren im eigenen Kopf:

Nehmen Sie sich eine Woche Zeit und machen Sie an jedem Tag einen kleinen Schritt, um sich dem Thema Inklusion zu nähern. Wählen Sie für jeden Tag zumindest eine Option aus und versuchen Sie es! Selbstverständlich können Sie kreativ und kritisch sein und eigene, bessere Ideen realisieren! Wenn Sie selbst eine Behinderung haben, dann bieten Sie Ihre Erfahrungen anderen direkt an, oder laden andere ein mitzumachen! Werden Sie Sparring-PartnerIn für sieben Tage!

Was es zu gewinnen gibt, wenn Sie diese sieben Tage mitmachen, finden Sie am Ende dieses Artikels.

Tag 1 – Dialog führen

  • Schauen Sie sich in Ihrer Familie, Ihrem Freundeskreis und in Ihrem Wohnumfeld um. Sie werden sicher Menschen mit Behinderungen kennen. Fragen Sie diese nach ihren Erfahrungen, Erwartungen und Zielen.
  • Überlegen Sie, wie viele Menschen mit Behinderungen Sie in Ihrem engeren Berufsumfeld kennen. Welche Erfahrungen in der schulischen und beruflichen Laufbahn haben Ihre KollegInnen/haben Sie selbst gemacht? Fragen Sie im Personalbüro, was es braucht, um mehr Menschen mit Behinderungen anzustellen.
  • Fragen Sie die PolitikerInnen in Ihrer Gemeinde, Ihrem Bezirk, welche Maßnahmen zu Inklusion und Barrierefreiheit geplant sind. Fragen Sie das Außenministerium, was in den kommenden fünf Jahren in Sachen Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit unternommen wird.

Tag 2 – Barrieren erleben

  • Machen Sie mit einer Augenbinde und sehender Begleitung (!) einen längeren Spaziergang. Und wenn Sie wieder zu Hause sind, kochen Sie sich so ihr Lieblingsgericht. Immer noch mit Augenbinde.
  • Borgen Sie sich einen Rollstuhl aus und benutzen Sie damit öffentliche Verkehrsmittel. Gehen Sie einkaufen und probieren Sie, ob Sie im Rollstuhl in Ihr Lieblingslokal hineinkommen – und dort das WC benutzen können. Wenn Sie selbst RollstuhlfahrerIn sind, leiten Sie andere bei ihrem Selbstversuch an.
  • Stoppeln Sie sich Ihre Ohren zu und verbringen Sie einen Abend in Ihrem Freundeskreis. Versuchen Sie so, dem Gespräch zu folgen und zu kommunizieren. Schauen Sie, welche Sendungen an diesem Tag im öffentlichen Fernsehen in Gebärdensprache übersetzt werden. Zählen sie diese und setzen Sie sie ins Verhältnis mit allen Sendungen!

Tag 3 – Nachlesen & Nachfassen

  • Werfen Sie einen Blick in die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. (1) Wenn Ihnen diese zu komplex ist, dann empfehlen wir sehr die Version in einfacher Sprache. (2) Besuchen Sie die Website des Unabhängigen Monitoringausschussses, der die Umsetzung der Konvention überwacht. (3)
  • Abonnieren Sie die Aussendungen und Newsletter österreichischer und internationaler Vereine, die Sie über Inklusion aktuell informieren. (4a, 4b, 4c, 4d)
  • Machen Sie sich schlau, was barrierefreie Internetseiten heutzutage können. (5a, 5b)
  • Entdecken Sie den Leitfaden zur Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien. (6)
  • Vertiefen Sie sich weiter in das Thema Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit – lesen Sie die nachstehenden Artikel, oder lesen Sie die Stellungnahme des Monitoringausschusses. (7 a), Oder melden Sie sich direkt bei Licht für die Welt mit Ihren Fragen. (7 b)

Tag 4 – Gemeinsam erleben

  • Es gibt einige (wenige) wirklich inklusive Schulen – fragen Sie nach, ob Sie dort hineinschnuppern dürfen. Beispiele sind: das evangelische Realgymnasium, 1220 Wien (8) Caritas Schule am Himmel (9a), die Schulen im Bezirk Reutte Tirol. (9b)
  • Laufen/walken/rollen Sie beim Vienna Night Run mit. Dies ist die einzige große Laufveranstaltung, bei der alle gemeinsam unterwegs sind, sei es zu Fuß, mit Stöcken oder Krücken, im Rolli, mit sehenden BegleitläuferInnen usw.
  • Besuchen Sie die barrierefreie Führung des Kunsthistorischen Museums. (10)
  • Finden Sie aktuelle Veranstaltungen, die wirklich barrierefrei sind.

Tag 5 – Überlegen Sie …

  • In Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit haben 80 – 90 % aller Jugendlichen mit Behinderungen keine Arbeit. (11) Platzieren Sie sich vor einer Höheren Schule und warten Sie, bis alle herausströmen. Jetzt stellen Sie sich vor, was wäre, wenn 90 % davon nie eine Arbeit finden würden.
  • Welche Arten von Barrieren fallen Ihnen ein? Kennen Sie Beispiele für bauliche, gesetzliche, gesellschaftliche, finanzielle, … weitere?
  • Wann haben Sie das letzte Mal jemanden mit einer Behinderung in den Nachrichten gesehen? Wann haben Sie zuletzt in der Sportschau von Siegen aus dem Paralympischen Sport gesehen? Welche Filme kennen Sie, in denen SchauspielerInnen mit Behinderungen eine Hauptrolle spielen (und nicht SchauspielerInnen ohne Behinderung diese Rolle übernehmen)?

Tag 6 – Setzen Sie selbst Schritte

  • Verfassen Sie Ihren nächsten Artikel/Sendung auch in einfacher Sprache und stellen diesen dann Ihrem LeserInnen-/HörerInnen-/SeherInnenkreis zur Verfügung. (12)
  • Geben Sie sich und anderen Zeit. In Ihrer Kommunikation schauen Sie, dass andere zu Wort kommen. Wenn sich jemand schwer dabei tut, geben Sie die Zeit, die ihr Gegenüber braucht. Fragen Sie einfach nach, wenn Ihnen etwas nicht verständlich ist und bleiben Sie im Dialog.
  • Wenn Sie einen Menschen treffen und sich fragen, ob sie/er gerade eben Unterstützung braucht, dann fragen Sie direkt und bieten Unterstützung an.

Tag 7 – Revue passieren lassen und weitererzählen

Denken und spüren Sie zurück, was Sie in den vergangenen sieben Tagen erlebt haben. Was war denn das größte „Aha“-Erlebnis? Was das Allerschönste? Und was ist Ihnen so richtig schwergefallen? Teilen Sie Ihre ganz persönlichen Geschichten und Einsichten mit anderen!

Ihr Gewinn und zugleich eine Warnung: Wenn Sie mitmachen, dann wird sich Ihr Blickwinkel verändern. Sie werden künftig anders durch die Welt gehen – Sie gewinnen Vielfalt. Und/oder Sie können anderen zu dieser Blickwinkeländerung verhelfen. Achtung, eine solche Veränderung lässt sich nicht rückgängig machen! Sie werden interessiert bleiben! Gut so!

Und Sie werden auch erkennendass der Weg zu einer wirklich inklusiven Gesellschaft noch sehr, sehr lang ist…Sie haben jedoch die Möglichkeit, diesen Weg positiv mitzugestalten, hier in Österreich und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit!

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Linkliste

1 https://monitoringausschuss.at/download/grundlagen/un-konvention/BGBl_III_105_2016.pdf
2 https://monitoringausschuss.at/download/grundlagen/un-konvention/un-konvention_ll.pdf
3 https://monitoringausschuss.at/
4a https://www.bizeps.or.at/
4b http://www.behindertenrat.at/
4c https://lebenshilfe.at/
4d https://www.licht-fuer-die-welt.at/
5a http://www.behindertenrat.at/barrierefrei-gestalten/barrierefreie-kommunikation/barrierefreies-internet
5b http://www.einfach-barrierefrei.net/
6https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/370304/Empfehlung_zur_Darstellung_von_Menschen_mit_Behinderungen_in_den_Medien.pdf/0916d9df-1c41-4303-8c82-1122d52eac64
7a https://monitoringausschuss.at/download/ma_sn_entwicklungszusammenarbeit_2012_04_12-pdf/
7b info@licht-fuer-die-welt.at
8 https://www.erg-donaustadt.at/
9a https://www.schule-am-himmel.at/
9b  http://derstandard.at/2000008060997/Sonderschulfrei-im-Inklusionsbezirk
10 https://www.khm.at/erfahren/kunstvermittlung/barrierefreie-angebote/
11 https://www.light-for-the-world.org/sites/lfdw_org/files/download_files/lftw_employable_web_0.pdf
12 https://www.capito.eu/
13 http://der.orf.at/kundendienst/service/barrierefrei100.html

Im Fokus: Myanmar

…eine Analyse zu den Hintergründen und zur humanitären Situation der Rohingya in Myanmar von Mandy Fox, Radiojournalistin und Feature-Autorin. Sie arbeitet für die ARD und ZDF-Sendeanstalten, sowie asiatische Sender und  forscht am Lehrstuhl für Südostasien Studien der Universität Passau.

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Mit der Eskalation der Lage im Norden des Rakhine Staates in Myanmar im August 2017, wird in den Medien wieder verstärkt berichtet. Eine Gruppierung, die sich Arakan Rohingya Salvation Army nennt, soll Polizei- und Militärposten angegriffen haben. Das Militär reagierte mit Offensiven, in deren Folge sich die Zahl der Menschen, die vor den Kampfhandlungen flüchteten massiv erhöhte. Der Fokus der Berichterstattung liegt dabei auf der humanitären Situation. Die UN spricht von über 600.000 Menschen, die nach Bangladesch geflüchtet sind, darunter Angehörige der Gruppe der Rohingya und rund 40.000 Menschen, darunter Hindus, buddhistische Rakhine und andere Gruppen, die aus dem Kampfgebiet in südlichere Regionen des Rakhine Staates geflohen sind. Kaum jemand konnte bisher in den Norden des Rakhine Staates reisen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Derzeit gibt es mehr Fragen als Antworten.

Seit dem Ausbruch des interkommunalen Konfliktes 2012 wird der Rakhine Staat international als Krisenregion wahrgenommen, dabei gibt es in der überwiegenden Zahl der 20 Verwaltungsbezirke keine Vorkommnisse. Entgegen des Eindrucks, dass im Rakhine Staat nur buddhistische Rakhine und muslimische Rohingya leben würden, gibt es insgesamt sieben von der Regierung anerkannte ethnische Gruppen im Rakhine Staat: (buddhistische) Rakhine, die wiederum die größte Gruppe bilden, Kwe Myi, Daingnet, Maramagyi, Mro, Thet, Kaman (Muslime, die als ethnische Gruppe und StaatsbürgerInnen anerkannt sind). Darüber hinaus leben Hindus im Rakhine Staat, sowie Muslime, die sich jedoch nicht alle zur Gruppe der Rohingya zählen.

Wer sind die Rohingya?
Genaue Aussagen darüber, wer die Rohingya von heute sind, wie viele es sind und wie sie sich selbst charakterisieren, können nicht getroffen werden. Es gibt keine Studien und die Region ist chronisch unterforscht. Noch schwieriger wird die Bestimmung nach dem Konflikt 2012, da er die Identität umformte. Es war vorher weit verbreitet das die Muslime von sich als „Rakhine Muslime“ sprachen. Seit 2012 sprechen die Binnenvertriebenen in den Camps, mehrheitlich Muslime, von sich als Rohingya. Vor dem Konflikt gab es keinen Grund eine Identitätsbezeichnung einzufordern. Doch jetzt, wo sie ausgeschlossen sind, wollen sie diese Gruppenidentität.

Laut bisher erschlossener Quellen kann die Existenz von Muslimen im Rakhine Staat bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Die Rohingya von heute werden allerdings jüngeren Entwicklungen zugeschrieben und soll sich als politische Identität in den 1940er Jahren herausgebildet haben (1, Quellenangaben am Ende des Textes).

Anhand des Zensus von 2014 könnte vermutet werden, dass rund eine Million Rohingya, besonders im Norden des Rakhine Staates leben. Dort bildet die muslimische Bevölkerung mit rund 90% die Mehrheit. Die Zahl derer, die im Rakhine Staat leben wird im Zensus-Bericht mit 3,188,807 angegeben. Von diesen Personen wurden 2,098,807 gezählt, während 1,090,000 nicht gezählt (2) wurden.

Im Zensus-Bericht heißt es dazu: “In Teilen des Rakhine-Staates wurden die Mitglieder einiger Gemeinschaften nicht gezählt, weil es ihnen nicht erlaubt wurde sich mit einem Namen zu identifizieren, der von der Regierung nicht anerkannt wird. Die Regierung traf diese Entscheidung im Interesse der Sicherheit und um interkommunale Spannungen zu vermeiden.“ Die Gruppe der Rohingya sollte sich als „Bengali“ klassifizieren, doch sie weigerten sich, steht Bengali für sie doch als Bezeichnung für „die Fremden“ und widerspräche nicht nur ihrer eigenen Gruppenbezeichnung, sondern auch ihrem Kampf um Anerkennung als ethnische Gruppe in Myanmar.

Umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982 – Rohingya als assoziierte BürgerInnen?
Muslime, Hindus und Chinesen gehören zwar nicht zu den anerkannten indigenen Gruppen in Myanmar, können aber dennoch die Staatsbürgerschaft erwerben.
Um die Staatsbürgerschaft zu bekommen, muss die Person Dokumente vorlegen. Welche das sind steht nicht im Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982. Folgender Artikel zeigt auf, wie ein Antragsprozess ablaufen kann (3):
Das Staatsbürgerschaftsgesetz unterscheidet drei Kategorien von Staatsbürgerschaft mit abgestuften Rechten: Die erste gilt für die Burmanen, mit 68% die Mehrheitsethnie im Land sowie einige von der Regierung anerkannte “indigene” Gruppen, oder ethnische Gruppen, die nachweisen können, dass sie schon vor 1823, also vor dem ersten anglo-burmesischen Krieg, in Burma gelebt haben. Sie besitzen laut Gesetz die vollen politischen und ökonomischen Rechte (volle Staatsbürgerschaft). Die zweite Kategorie ist die assoziierte Staatsbürgerschaft (associated citizenship). Assoziierte BürgerInnen können die sein, deren Elternteile BürgerInnen im Sinne des Nationalitätengesetzes von 1948 waren. BürgerInnen im Sinne dieses Gesetzes war jemand, dessen Vorfahren während mindestens zwei Generationen permanent in Burma gelebt haben und dessen Eltern dort geboren waren. Es geht quasi um ältere Zuwanderer aus der Kolonialzeit. Die dritte Kategorie sind die naturalisierten Bürger (naturalized citizens), die vor dem 4. Januar 1948 in Burma geboren wurden, oder Eltern haben, die vor dem 4. Januar 1948 nach Burma gezogen sind, also jüngere ZuwanderInnen der Kolonialzeit. Diese BürgerInnen haben jedoch das Problem von dem Militär als potenzielles Sicherheitsrisiko angesehen zu werden (4).

Es wird durchaus unter WissenschaftlerInnen und RechtsanwältInnen diskutiert, dass die Mehrheit der Rohingya laut Gesetz als assoziierte BürgerInnen gelten müsste. Den Rohingya geht es jedoch nicht darum sich als ZuwandereInnen der Kolonialzeit darzustellen, sondern um die volle Staatsbürgerschaft, die die Anerkennung als ethnische Gruppe voraussetzt, oder den Nachweis, dass sie schon vor 1823, also vor dem ersten anglo-burmesischen Krieg, in Burma gelebt haben.

Artikel 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 besagt, dass Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits die Staatsbürgerschaft besitzen, darunter sind durchaus auch Angehörige der Gruppe der Rohingya, diese auch behalten. Die Frage, die sich stellt ist also:  Wie funktioniert(e) die Implementierung?

Was sind die Hintergründe des Konfliktes?
Eine vielschichtige Gemengelage, aus der tiefsitzender Rassismus und Xenophobie extrahiert werden können: General Ne Win putschte 1962 und beendete die demokratische Phase in Burma. Der Slogan „Burmane sein, heißt Buddhist sein“ von der Nationalismusbewegung, die während der britischen Kolonialzeit entstand, wurde wieder aufgegriffen. Xenophobie und ein latenter Rassismus wurde befördert und lassen sich auch an einem Ne Win Zitat ablesen: „…even people of pure blood are being disloyal to the race… if people of pure blood act this way, we must carefully watch people of mixed blood.“ (5) Sowohl Chinesen als auch Indern, darunter Muslime und Hindus, als auch den Rohingya wurde vorgeworfen illegale ImmigrantInnen zu sein, die sich erst während der britischen Kolonialzeit in Burma niedergelassen hätten. Ausdruck all dessen war u.a. das Staatsbürgerschaftsgesetzt von 1982 und zwei militärische Operationen 1978 und 1991, die das Ziel hatten illegale MigrantInnen im Rakhine Staat (Arakan) aufzustöbern. Es führte jeweils zu Fluchtwellen von einer Viertelmillion Muslimen nach Bangladesch.

Vor der Demokratisierung des Landes waren die Menschen in ihrer Ablehnung des Militärregimes vereint. Dieses Thema fällt nun weg und alte Konfliktlinien brechen wieder auf. Aus den vielen Ethnien muss eine nationale Identität geformt werden. Das ist bisher nicht gelungen und bringt das Problem mit sich, dass eine nationale Identität auch Gruppen ausschließt. Die Rohingya fallen aus dem Konzept hinaus (6).

Kampf um Ressourcen und Bürgerrechte
Eine Einschränkung der Bürgerrechte nimmt bereits das Staatsbürgerschaftsgesetz vor, da es die Menschen zu BürgerInnen der ersten, zweiten und dritten Klasse macht.

Ethnische Minderheiten werfen der von Burmanen dominierten Regierung und dem Militär vor, kein Mitspracherecht in eigenen Belangen zu haben, wenn es bspw. darum geht sicherzustellen, dass sie von Investitionen profitieren und über Großprojekte wie Staudämme oder Bergbau, die die Menschen vor Ort massiv betreffen, mitbestimmen können.

Das spaltet die Menschen in dem multiethnischen Staat eher, als das es sie vereint, denn es wird versucht für die „eigene“ Gruppe, das Beste herauszuholen. Es sind Verteilungskämpfe. Gruppen können leicht gegeneinander ausgespielt werden im Kampf um Privilegien, die beispielsweise durch das Militär bei Waffenstillstandsvereinbarungen in Aussicht gestellt werden. Gerade der Rakhine Staat ist einer der am wenigsten entwickelten in Myanmar. Die wirtschaftliche Lage ist schlecht, es gibt kaum Arbeitsmöglichkeiten, die Infrastruktur muss ausgebaut und das Bildungs- und Gesundheitssystem reformiert werden.

Wer profitiert von der Krise?
Das Militär
Durch die als sehr einseitige und simplizistische Darstellung empfundene internationale Medienberichterstattung zu dem Konflikt im Rakhine Staat sowie die Erhöhung des internationalen Drucks auf die Regierung Myanmars, wächst der Zuspruch aus den Reihen der buddhistischen NationalistInnen für das Militär und seinen Einsatz im Norden des Rakhine Staates gegen die Rebellen. Sie sind der Meinung, dass die staatliche Souveränität nur erhalten werden kann, wenn die Armee stark sei (7). Damit folgen sie der jahrzehntelangen Propaganda des Militärs. Das ist in der Bevölkerung vor nicht allzu langer Zeit rundweg abgelehnt worden.

Wie positioniert sich die schweigende Masse in Myanmar? Ein Beispiel: Rund 30.000 Menschen versammelten sich am 10. Oktober 2017 in einem Yangoner Fußball Stadion zu einem interreligiösen Gebet. Buddhisten, Christen, Hindus und Muslime wollen Geschlossenheit zeigen und beten für Frieden im Rakhine Staat. Win Maung, Abgeordneter der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) sagte im Vorfeld der Zeremonie, dass es der Welt zeigen würde, dass Menschen unterschiedlichen Glaubens in Myanmar in Harmonie leben könnten (8).

Die NationalistInnen
Die neue Dimension, von einem vormals interkommunalen Konflikt im Rakhine Staat, nun zu einem bewaffneten Kampf von Rebellen, führt dazu, dass radikale buddhistische NationalistInnen im übrigen Myanmar mit ihrer Propaganda auf offene Ohren stoßen. Die bekannteste buddhistische nationalistische Organisation ist MaBaTha, die „Vereinigung für den Schutz der Rasse und der Religion“, bestehend aus Mönchen, Nonnen und Laien (9). Sie schüren gezielt die Angst vor einer Islamisierung in Myanmar. Das erhöht das Konfliktpotential und gefährdet die Transformation des Landes.

In den Gebieten, wo der Konflikt im Jahr 2012 im Rakhine stattfand, werden immer noch Muslime und Buddhisten voneinander abgeriegelt. Je separierter sie voneinander sind, desto größer die Entfremdung, desto schwieriger wird ein erneutes Zusammenleben und das Aufbauen von Vertrauen. Buddhistische NationalistInnen nutzen diese Situation, um Ängste zu schüren und Feindbilder aufzubauen. Die Nutzung Sozialer Medien, unterstützt die Verbreitung von Hassreden und nationalistischen Narrativen.

Hoffnung für den Rakhine Staat?
Handlungsempfehlungen für Frieden, Versöhnung und Entwicklung im Rakhine Staat wurden im August von einer Kommission präsentiert, die im September 2016 auf Initiative der de facto Regierungschefin Aung San Suu Kyi eingesetzt und durch den ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan geleitet wurde.

Konkrete Vorschläge werden in dem Bericht gemacht, die u.a. die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage betreffen. Dazu gehören u.a. die Forderung nach mehr Beteiligung der lokalen Gemeinden, wenn es die Entwicklung des Unionsstaates betrifft und die Sicherstellung, dass sie von Investitionen profitieren. Die Kommission rät dazu „Diversität“ zu zelebrieren – das würde die nationale Identität stärken. Stabilität und Entwicklung könnten im Rakhine Staat nur durch Inklusion und Integration erreicht werden (10). Das Präsidialbüro gründete daraufhin am 14. September 2017 einen Ausschuss, der die Empfehlungen der  Kommission umsetzen soll. Inwieweit die Empfehlungen implementiert werden können, wird sich zeigen. Aung San Suu Kyi, de facto Regierungschefin, muss sich mit dem Militär arrangieren, welches qua Verfassung mit 25 Prozent im Parlament sitzt und drei Ministerien leitet.

Quellen und weiterführende Links:
1) Derek Tonkin: The Rohingya Identity. British Experience in Arakan 1826-1948. www.networkmyanmar.org, 9 April 2014; Jaques P. Leider: Rohingya. The Name, the Movement and the Quest for Identity, in: Nation Building in Myanmar, Yangon: Myanmar Egress & Myanmar Peace Center, 2013
2) The 2014 Myanmar Population and Housing Census – Rakhine State Report – Census Report Volume 3 – K- May, 2015 – Department of Population Ministry of Immigration and Population. Seite 11
http://themimu.info/sites/themimu.info/files/documents/Census_Rakhine_Report_Eng_2015.pdf
3) https://frontiermyanmar.net/en/how-a-kokang-becomes-a-citizen
4) siehe: Yegar, Moshe: Between Integration and Secession – The Muslim Communities of the Southern Philippines, Southern Thailand and Western Burma/Myanmar. Lexington Books, USA 2002, Seite 62
5) Mikael Gravers: Nationalism as Political Paranoia in Burma. An Essay on the Historical Practice of Power. NIAS Report Series 11. Copenhagen: Nordic Institute of Asian Studies, 1993, p. 69
6) http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/myanmar-expertin_-_das-militaer-spaltet-das-land_-15779241.html
7) http://abcnews.go.com/International/wireStory/thousands-march-support-myanmar-military-50792867
8) http://www.mizzima.com/news-domestic/mass-interfaith-rally-prays-rakhine-peace
9) International Crisis Group – Buddhism and State Power in Myanmar, Asia Report N°290 | 5 September 2017
https://www.crisisgroup.org/asia/south-east-asia/myanmar/290-buddhism-and-state-power-myanmar

Südwind-Magazin 11/17:  DIE GROSSE FLUCHT – Myanmar: Was hinter dem aktuellen Konflikt steckt „Beide Seiten verheimlichen einen Teil der Wahrheit“ . http://www.suedwind-magazin.at/die-grosse-flucht