Archiv der Kategorie: Institutionen

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Pressegespräch: Neue Initiative „REBELS OF CHANGE“ bietet Zukunftsperspektiven in krisengebeutelten Zeiten

Am 15. September im Badeschiff: Kinder-, Jugend- und entwicklungspolitische Organisationen präsentieren Initiative für nachhaltige Entwicklung.

Ob Klimawandel, Migration, Ernährung oder die Infragestellung demokratischer Strukturen: Die Welt steht vor vielen globalen Herausforderungen. Junge Menschen sehen sich dadurch mit großen Fragen konfrontiert: Welche Perspektiven eröffnen sich in derart krisengebeutelten Zeiten? Woraus kann die „Generation Corona“ neue Zukunftshoffnung schöpfen?

REBELS OF CHANGE ist eine Initiative, die jungen Menschen beweist, dass sie nicht ohnmächtig sind, sondern selbst für nachhaltige Entwicklung aktiv werden können.

Ab Herbst 2022 werden unterschiedlichste kreative Mitmachaktionen, Workshops, Formate für Jugendpartizipation und Social Media-Aktionen in ganz Österreich angeboten. Südwind und die Austrian Development Agency (ADA) laden gemeinsam mit jungen Künstler:innen und Aktivist:innen zum Pressegespräch mit einem Input von Sozialforscher Günther Ogris (SORA Institut).

Wann: Donnerstag, 15. September 2022 um 10 Uhr
Wo: Badeschiff Wien, Franz-Josefs-Kai 4, 1010 Wien

Auf dem Podium:
Günther Ogris, M.A., Managing Partner und Scientific Director, SORA Institut
Konrad Rehling, Geschäftsführer von Südwind
Dr. Friedrich Stift, M.A., Geschäftsführer der Austrian Development Agency
Paulina Exner, Schülerin, Mitglied der Südwind-Jugendredaktion „Voices of Change“
Sophie Schicketmüller „SISKA“, Sängerin

Die Streetart-Künstlerin Janina Kepczynski wird während des Gesprächs einige Motive der Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen vor dem Badeschiff umsetzen. Mit den sogenannten „Sustainable Development Goals“ (SDGs) setzt sich die internationale Staatengemeinschaft bis 2030 für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung ein.

Um Anmeldung wird gebeten via silvia.haselhuhn@suedwind.at

Über die Initiative REBELS OF CHANGE

Die Initiative „REBELS OF CHANGE“ rückt – die Agenda 2030 mit den SDGs – stärker ins Rampenlicht und macht sie in vielfältigen Veranstaltungen und digital erlebbar. Die Initiative wird von der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gefördert und von Südwind Verein für Entwicklungspolitik und globale Gerechtigkeit koordiniert. Weitere Partner sind die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, SustainLabel, Naturfreunde Internationale, ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung, SDG Forum Vorarlberg, Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) sowie Welthaus Österreich.

Rückfragen & Kontakt:

Südwind Verein für Entwicklungspolitik und globale Gerechtigkeit
Silvia Haselhuhn, M.A.
Pressesprecherin
Mobil: +43 (0) 680 15 830 16
silvia.haselhuhn@suedwind.at
www.suedwind.at

Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. (FH) Dagmar Achter
Tel.: +43 (0) 1 90399-2413
Mobil: +43 (0) 676 839 03 413
dagmar.achter@ada.gv.at
www.entwicklung.at

PA: ADA: 579 Projekte und Programme wurden 2021 umgesetzt

Die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, veröffentlicht den Geschäftsbericht 2021.

Wien, 21. Juli 2022 – Der Geschäftsbericht der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wurde veröffentlicht und veranschaulicht anhand von vielen Projektbeispielen, was die ADA mit ihren Partnern in den Schwerpunktländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 2021 bewirken konnte.

Der ADA-Geschäftsbericht 2021 ist online hier abrufbar.

Auch das vergangene Jahr stellte die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit wieder vor große Herausforderungen und war besonders von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Diese führte weltweit zu einer Verschärfung der Armut und Ungleichheit und hat die Lebensbedingungen vieler Menschen insbesondere in den Ländern des Globalen Südens verschlechtert. Weiters haben politische Instabilität, Nahrungsmittelunsicherheit sowie Dürren und Überschwemmungen als Folgen des Klimawandels mehr Menschen in die Flucht beziehungsweise Migration getrieben. Bewaffnete Konflikte haben in zahlreichen Ländern bereits Erreichtes wieder zunichte gemacht.

Gemeinsam gegen die Pandemie
Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unterstützte die ADA die COVAX-Initiative mit 7,5 Millionen Euro. Im Rahmen dieser Initiative wurden über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis Ende Dezember 2021 933 Millionen Impfstoffdosen gegen COVID-19 an 92 Länder mit schlechter Einkommens- und Gesundheitsversorgungssituation geliefert, darunter acht Schwerpunktländer der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.

Hunger aktiv bekämpfen
Weiters konnte die ADA auf humanitäre Krisen und Konflikte mit hoher Flexibilität reagieren und 2021 56,34 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds abwickeln. Im Kampf gegen den weltweiten Hunger kamen davon 4,6 Millionen Euro dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) zugute.

Umwelt- und Klimaschutz im Fokus
Die thematischen Schwerpunkte sind auch weiterhin der Kampf gegen Armut und Hunger, Friedensförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz.
„Im Sinne der Agenda 2030 war und ist unser oberstes Ziel, ökologisch verantwortungsvoll zu handeln und die nachhaltige Entwicklung in unseren Schwerpunktländern zu fördern. Wir unterstützen und begleiten daher Entwicklungsprogramme mit einem klaren Umwelt- und Klimaschutzfokus und setzen auch entsprechende Projekte der Europäischen Kommission um“, so ADA-Geschäftsführer, Dr. Friedrich Stift.

Erfolgreich Brücken bauen
Der ADA Geschäftsbericht 2021 zeigt anhand von zahlreichen Projektbeispielen, was die ADA im vergangenen Jahr mit der Unterstützung aller Partner der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere den zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen, den Unternehmen und all jenen, die vor Ort und auch in Österreich die Projekte und Programme der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit umsetzen, erreicht hat.
Insgesamt hat die ADA 2021 579 Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von knapp 644 Millionen Euro umgesetzt.

„Die Erfolge, die wir als Österreichische Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit unseren Partnern erreicht haben, bestätigen uns auf unserem Weg, bessere Lebensbedingungen für die Menschen in unseren Partnerländern Realität werden zu lassen“, so Stift.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 640 Millionen Euro um.

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Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. (FH) Dagmar Achter
Fachreferentin Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0)1 90399-2413
Mobil: +43 (0) 676/839 03 413
dagmar.achter@ada.gv.at
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PA: Katar: FIFA soll Millionen Dollar für ausgebeutete Arbeitsmigrant*innen zahlen

Preisgelder in Höhe von 440 Millionen Dollar warten bei der Fußball-WM in Katar auf die teilnehmenden Mannschaften. Entschädigungen in mindestens derselben Höhe soll die FIFA für Hunderttausende Arbeitsmigrant*innen bereitstellen, deren Menschenrechte im Zuge der Vorbereitungen auf die WM verletzt wurden, fordert Amnesty International in einem neuen Bericht sechs Monate vor Beginn der WM.

Wien/London, 19.05.2022 – In einem offenen Brief gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen und Fan-Gruppen fordert Amnesty International den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino auf, gemeinsam mit Katar ein umfassendes Wiedergutmachungsprogramm aufzusetzen. Der Weltfussballverband und Katar müssen abgesehen von den Entschädigungszahlungen auch sicherstellen, dass sich diese Menschenrechtsverletzungen nicht wiederholen, weder in Katar noch bei zukünftigen Turnieren. Als Entschädigungssumme für die zahlreichen Menschenrechtsverstöße, die seit 2010 begangen wurden, soll die FIFA laut Forderung der Organisationen nicht weniger als den Betrag der Preisgelder dieser WM in Höhe von 440 Millionen Dollar bereitstellen.

„Nach internationalem Recht und dem Regelwerk der FIFA haben sowohl Katar als auch die FIFA jeweils die Pflicht und die Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und den Betroffenen Abhilfe bereitzustellen. Der von Amnesty International und anderen geforderte Wiedergutmachungsfonds ist angesichts des Ausmaßes der erlittenen Verstöße völlig gerechtfertigt und ist nur ein kleiner Teil der sechs Milliarden Dollar, die die FIFA mit dem Turnier einnehmen wird“, betont Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International, angesichts des heute veröffentlichten Berichts und offenen Briefs.

FIFA trägt Mitverantwortung an den Menschenrechtsverstößen in Katar

2010 hatte die FIFA Katar die Austragung der Weltmeisterschaft zugesprochen, ohne im Gegenzug auch nur die geringste Verbesserung des Arbeitsschutzes zu fordern. „Angesichts der Geschichte von Menschenrechtsverletzungen in Katar wusste die FIFA um die offensichtlichen Gefahren für die Arbeitnehmer*innen – oder hätte davon wissen müssen –, als sie dem Land den Zuschlag für das Turnier gab. Dennoch wurden in der Bewertung der katarischen Bewerbung die Arbeitnehmer*innen- und Menschenrechte mit keinem Wort erwähnt, und es wurden keine Bedingungen für den Schutz der Arbeitnehmer*innen gestellt“, kritisiert Callamard. „Die FIFA hat seitdem viel zu wenig getan, um derartige Gefahren zu auszuschließen oder zu mindern. Indem sie die Augen vor vorhersehbaren Menschenrechtsverletzungen verschlossen hat und sie nicht stoppte, hat sie unbestreitbar zu den Menschenrechtsverstößen gegen Arbeitsmigrant*innen beigetragen, die an Projekten im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft in Katar beteiligt waren.“

Entschädigungssumme könnte sogar noch höher sein

Nach Schätzungen von Amnesty International dürfte die Summe von 440 Millionen Dollar das Minimum sein, um eine Reihe von Entschädigungszahlungen zu decken und Initiativen zum Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte in der Zukunft zu unterstützen. Die Gesamtsumme für die Erstattung nicht gezahlter Löhne, die von Hunderttausenden von Arbeitnehmer*innen gezahlten erpresserischen Vermittlungsgebühren und die Entschädigung für Verletzungen und Todesfälle könnte auch höher ausfallen und sollte im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Internationalen Arbeitsorganisation und anderen ermittelt werden.

Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen nicht erfüllt

„Es mag zu spät sein, um das Leid vergangener Menschenrechtsverstöße zu lindern, aber die FIFA und Katar können und müssen handeln, um Wiedergutmachung zu leisten und weitere Verstöße zu verhindern. Die Entschädigung der Arbeiter*innen, die so viel für die Realisierung der WM 2022 getan haben, und die Ergreifung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass solche Verstöße nie wieder vorkommen, könnten einen wichtigen Wendepunkt im Umgang der FIFA mit den Menschenrechten darstellen“, so Agnès Callamard.

Gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ihren eigenen Vorschriften muss die FIFA Menschenrechtsverletzungen beseitigen, zu denen sie beigetragen hat. Diese Verantwortung sollte sich laut Amnesty nicht nur auf die Arbeitnehmer*innen erstrecken, die fußballspezifische Einrichtungen wie Stadien und Trainingsplätze, von der FIFA akkreditierte Hotels und das Übertragungszentrum bauen, sondern auch auf die für den Betrieb dieser Einrichtungen erforderlichen Dienstleistungen, inklusive Arbeitnehmer*innen, die am Bau und an der Instandhaltung der Verkehrs-, Unterkunfts- und sonstigen Infrastruktur beteiligt sind.

Auch der Staat Katar ist verpflichtet, für die Wiedergutmachung jeder Menschenrechtsverletzung in seinem Hoheitsgebiet zu sorgen, unabhängig davon, ob sie mit der Fußballweltmeisterschaft zusammenhängt oder nicht. Zwar wurden durch die Initiativen des Supreme Committee for Delivery and Legacy, die für die Planung und Durchführung der Weltmeisterschaft zuständigen katarischen Behörde, und das begrüßenswerte Arbeitsreformprogramm Katars einige Fortschritte erzielt, doch ihr begrenzter Geltungsbereich und ihre geringe Umsetzung haben dazu geführt, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen fortbestehen und Arbeitsmigrant*innen nur eingeschränkt Zugang zu Rechtsmitteln haben, so die Analyse von Amnesty International. „Jahrelang wurde die Ausbeutung derer, die diese Weltmeisterschaft möglich gemacht haben, unter den Teppich gekehrt. Es ist an der Zeit, dass die FIFA und Katar gemeinsam an einem umfassenden Entschädigungsprogramm arbeiten, das die Arbeitnehmer*innen in den Mittelpunkt stellt“, fordert Agnès Callamard.

Hintergrund

Seit 2010 wurden Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen beim Bau der Stadien, Hotels, Verkehrsmittel und anderer Infrastrukturen, die für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2022 erforderlich sind, Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsmigrant*innen in Katar hat beispielsweise illegale Anwerbegebühren von durchschnittlich mehr als 1.300 US-Dollar gezahlt, um sich den Arbeitsplatz zu sichern. Bis vor zwei Jahren waren Arbeitsmigrant*innen in ihrer Möglichkeit eingeschränkt, den Arbeitsplatz zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Seit 2018 hat Katar eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Reformen eingeführt, die die Rechte der Arbeitnehmer*innen verbessern sollen, doch aufgrund mangelnder Durchsetzung kommt es nach wie vor zu Verstößen. Verbesserungen für Beschäftigte an offiziellen FIFA-Standorten wie z. B. in Stadien wurden 2014 mit den Supreme Committee’s Worker Welfare Standards eingeführt, aber diese Standards werden nicht allgemein eingehalten und gelten nur für eine Minderheit der Hunderttausenden von Beschäftigten an WM-bezogenen Projekten. 2018 startete der Oberste Ausschuss eine Initiative, die u.a. eine Vereinbarung mit Auftragnehmer*innen auf offiziellen WM-Stätten zur Erstattung der Einstellungsgebühren von 48.000 Arbeitnehmer*innen umfasst, wiewohl dies wiederum nur eine Minderheit aller Arbeitnehmer*innen ist, die an für die WM wichtigen Projekten gearbeitet haben.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Amnesty: Sexualisierte Gewalt an indigenen Frauen in den USA nimmt epidemische Ausmaße an

In den USA sind indigene Frauen in hohem Maße sexualisierter Gewalt ausgesetzt, ohne dass die Überlebenden eine Möglichkeit haben, Gerechtigkeit zu erlangen. Ein neuer Bericht von Amnesty International legt offen, wie die US-Regierung darin versagt, indigene Frauen vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Wien/London/Washington, 17.05.2022 – Die US-Regierung verstößt weiterhin gegen ihre Verpflichtungen, die Menschenrechte indigener Frauen zu schützen. Das dokumentiert ein aktueller Bericht von Amnesty International, der heute veröffentlicht wurde. Danach hat die sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen sowohl in Alaska als auch im US-amerikanischen Kernland epidemische Ausmaße erreicht.

Der englischsprachige Bericht The Never-ending Maze: Continued failure to protect Indigenous women from sexual violence in the USA zeigt, dass die Politik der US-Regierung die Autorität indigener Selbstverwaltungsbehörden untergräbt, indigene Gesundheitsdienste und Strafverfolgungsbehörden chronisch unterfinanziert sind und die Rechtsprechung absichtlich kompliziert gestaltet ist. Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob eine Straftat auf einem Gebiet der indigenen Bevölkerung stattgefunden hat oder nicht und auch, ob die Täter*innen und/oder Opfer aus der indigenen Bevölkerung stammen oder nicht. Beides hat Auswirkungen auf die juristische Zuständigkeit, wie der Bericht deutlich herausarbeitet.

„Beschämendes Erbe von tief verwurzeltem Missbrauch und Verfolgung“

Sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen ist kein neues Phänomen. Seit der europäischen Kolonisierung bis heute sind indigene Frauen in hohem Maße von Gewalt betroffen. „Das Versagen der US-Regierung, indigene Frauen vor diesem Ausmaß sexualisierter Gewalt zu schützen, beruht auf einem beschämenden Erbe von tief verwurzelter Marginalisierung, Missbrauch und Verfolgung“, sagte Tarah Demant, Interimsdirektorin für programmatische Arbeit, Advocacy und Regierungsangelegenheiten bei Amnesty International USA. „Die indigenen Frauen können nicht länger auf Gerechtigkeit warten. Die US-Regierung muss die notwendigen Ressourcen und den politischen Willen mobilisieren, um dieses kaputte System zu reparieren.“

Für Opfer sexualisierter Gewalt ist es nahezu unmöglich, Gerechtigkeit zu erlangen. Bereits 2007 hatte Amnesty International USA in einem Bericht darauf hingewiesen, dass indigenen Frauen oftmals das Recht auf Gerechtigkeit und das Recht auf Freiheit vor Gewalt verwehrt werden. Auch 15 Jahre später haben vereinzelte Gegenmaßnahmen kaum etwas an der erschreckend hohen Rate sexualisierter Gewalt geändert.

Doppelt so hohe Rate an sexualisierter Gewalt als im nationalen Durchschnitt

Daten der US-Regierung belegen, dass mehr als die Hälfte der indigenen Frauen in Alaska und im US-Kernland sexualisierte Gewalt erlebt haben – das übertrifft den nationalen Durchschnitt um mehr als das Doppelte. Tatsächlich könnten die Zahlen der Fälle von sexualisierter Gewalt sogar noch höher liegen: da die US-Regierung keine angemessenen und einheitlichen Daten über Gewalttaten an indigenen Frauen erhebt, ist das nicht belegbar. So bleiben bei den Erhebungen oft relevante Faktoren unklar, beispielsweise die Frage, ob Betroffene und/oder Beschuldigte Angehörige einer staatlich anerkannten ethnischen Gruppe sind oder ob die Straftat auf dem Gebiet einer indigenen Bevölkerung begangen wurde. Die daraus resultierenden unklaren Zuständigkeiten und Unsicherheiten bei Polizei, Rechtsbeiständen und Gerichten gehen soweit, dass letztendlich niemand tätig wird und den Überlebenden sexualisierter Gewalt der Zugang zur Justiz verwehrt bleibt.

Unklare Zuständigkeiten führen zu Straflosigkeit der Täter*innen

Darüber hinaus wirkt sich die Geschichte der systematischen Diskriminierung und Voreingenommenheit gegenüber der indigenen Bevölkerung in den USA negativ auf das Vertrauensverhältnis zwischen den indigenen Gemeinschaften und den Strafverfolgungsbehörden aus. Viele Überlebende zeigen ihren Missbrauch gar nicht an. Außerdem sind angemessene und rechtzeitige gerichtsmedizinische Untersuchungen im Falle eines sexualisierten Übergriffs bei weitem nicht garantiert. So wird die zuständige Behörde des Indian Health Service durch die US-Regierung nicht ausreichend finanziert, und die Gesundheitseinrichtungen sind unterbesetzt.

Amnesty-Forderung: Indigene Gerichtsbarkeit muss wiederhergestellt werden

Amnesty International fordert die US-Regierung auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen zu beenden. Dazu gehört die vollständige Wiederherstellung der indigenen Gerichtsbarkeit über Verbrechen, die in den Gebieten der indigenen Bevölkerung begangen werden. Außerdem müssen die entsprechenden Bundesmittel aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass Strafverfolgung und Gerichtsverfahren zu Gerechtigkeit führen. Die US-Regierung muss dafür sorgen, dass die indigenen Gemeinschaften über angemessene Mittel und Ressourcen verfügen, um die Strafverfolgung, die Gesundheitsversorgung und die Datenerhebung zu sexualisierter Gewalt gegen indigene Frauen sicherstellen zu können.

Zum Weiterlesen:
Protecting Native American Women and Ensuring Justice for Survivors (Statement, March 16, 2022)
Maze of Injustice: The failure to protect Indigenous women from sexual violence in the USA (Report, April 24, 2007)

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Neue OECD-Zahlen belegen: Österreich bleibt bei Entwicklungshilfeleistungen Schlusslicht

AG Globale Verantwortung appelliert an Bundesregierung, angesichts multipler Krisen die abermals niedrigen Entwicklungshilfeleistungen Österreichs endlich zu erhöhen.

„Laut vorläufiger Zahlen der OECD zählt Österreich mit einer sogenannten ODA-Quote von 0,31% – also jenem Anteil seines Bruttonationaleinkommens (BNE), den der Staat für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen zur Verfügung stellt – auch im Jahr 2021 zu den Schlusslichtern Europas. Damit ist Österreich noch immer weit vom international vereinbarten Ziel, 0,7% des BNE zur Verfügung zu stellen, entfernt. Österreichs ODA-Quote ist lediglich um 0,01% gegenüber 2020 gestiegen. Angesichts multipler, sich gegenseitig verstärkender Krisen ist das bedauerlich und weder vorausschauend noch im Sinn des Regierungsprogramms, welches eine substanzielle Erhöhung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe vorsieht“, kommentiert Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, Österreichs öffentliche Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA), die heute von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) präsentiert worden sind.

Schweden habe mit einer vorläufigen ODA-Quote von 0,92% das 0,7%-Ziel wiederholt deutlich übertroffen, Norwegen mit 0,93% und Luxemburg gar mit 0,99%. Wie bereits im letzten Jahr liege auch Deutschland mit 0,74% klar über dem Ziel. „Österreich dürfte seine Ausgaben zur Eindämmung der Pandemie in Ländern des Globalen Südens mit insgesamt 53,14 Mio. Euro gegenüber 2020 fast verdoppelt haben. Dennoch waren die COVID-19-Hilfen Deutschlands und Dänemarks mit über 2,5 Mrd. Euro bzw. 104 Mio. Euro um ein Vielfaches höher. Trotz einer Steigerung von über 126 Mio. Euro auf fast 577 Mio. Euro innerhalb eines Jahres fällt Österreichs gesamte bilaterale Hilfe – die Visitkarte für Österreichs Engagement in der Welt – im Pro-Kopf-Vergleich ernüchternd aus: Österreich dürfte pro Einwohner*in knapp 65 Euro in direkte Projekthilfe investiert haben, während Deutschland rund 241 Euro und Schweden sogar 323 Euro pro Kopf zur Verfügung stellten“, vergleicht Vilim.

Unterschätzt Österreich die Krisen unserer Zeit?

„Es ist wichtig, dass es laut vorläufiger OECD-DAC-Daten im Jahr 2021 in einigen Bereichen Erhöhungen gegeben haben dürfte. So haben sich Österreichs Ausgaben für Humanitäre Hilfe gegenüber 2020 auf 97 Mio. Euro verdoppelt. Dennoch scheitert Österreich Jahr um Jahr daran, das international vereinbarte 0,7%-Ziel zu erreichen. Es drängt sich die Frage auf, ob Österreich immer noch die massiven Herausforderungen, vor die der Krieg in der Ukraine und andere Konflikte, COVID-19, Klimakrise und steigende Armut die Welt stellen, unterschätzt. In diesen Zeiten braucht es über kurzfristig geschnürte Hilfspakete hinweg langfristig planbare Mittel, um den Auswirkungen dieser Krisen vorzubeugen, sie einzudämmen und zu bewältigen“, richtet sich Vilim an die österreichische Bundesregierung

Es sei nicht verwunderlich, dass mit der Zunahme multipler Krisen auch der Bedarf an internationalem Engagement steige. „Extreme Armut ist erstmals nach zwei Jahrzehnten wieder gestiegen. Auch die Zahl hungernder Menschen auf der Welt hat sich laut FAO im ersten Jahr der Pandemie auf insgesamt 811 Mio. erhöht, 118 Mio. Menschen mehr als noch 2019. Aufgrund der Auswirkungen der Klimakrise oder des Krieges in der Ukraine könnten in fragilen Staaten Afrikas und des Nahen Ostens Hungersnöte bevorstehen. Darüber hinaus hat COVID-19 internationale Gesundheitssysteme massiv überlastet, von den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, die viele arme Länder noch längst nicht überwunden haben, ganz zu schweigen“, führt Vilim aus.

„Wir appellieren daher an die österreichische Bundesregierung, wie im Regierungsprogramm versprochen, das 0,7-%-Ziel entschlossener anzugehen und für eine langfristig planbare Entwicklungshilfe zu sorgen. Mit einer substanziellen Erhöhung dieser trägt Österreich langfristig zu menschlicher Sicherheit von Millionen von Menschen und damit zu Stabilität in der Welt bei. Das ist durchaus im Interesse Österreichs und Europas; denn wir sind erst sicher, wenn alle sicher sind“, schließt Vilim.

Rückfragehinweis:
Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
presse@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at
Tel: 01/522 44 22-15
Mobil: +43 699/17 20 42 07

PA: Armenien und Georgien im Wandel

Seit dem Zerfall der Sowjetunion sind die Südkaukasus-Staaten Armenien und Georgien auf der Suche nach einer neuen politischen und gesellschaftlichen Identität. Die Tendenz weist in Richtung Europa. Auf dem Weg dorthin ist aber noch viel zu tun. Welche Rolle die EU und Österreich dabei spielen, zeigt die aktuelle Ausgabe der Weltnachrichten, des Magazins der Austrian Development Agency (ADA).

Wien, 29. März 2022 – Die Südkaukasus-Staaten Armenien und Georgien liegen an der Nahtstelle zwischen Europa und Asien. Sie wollen sich europäischen Standards und Strukturen annähern und die Beziehungen zu den EU-Mitgliedsstaaten intensivieren. Gleichzeitig ist die Region stark traditionell geprägt und leidet seit dem Zerfall der Sowjetunion unter ungelösten Konflikten.

Gravierende strukturelle Probleme
Die lokale Bevölkerung ist mit großer Armut und hoher Arbeitslosigkeit konfrontiert. In Georgien lebt mehr als ein Fünftel der Menschen unter der Armutsgrenze, in Armenien sogar mehr als ein Viertel. Das Zusammenleben ist oft von mangelndem Vertrauen bestimmt. Die Infrastruktur ist schlecht, Industriezweige liegen darnieder und die Landwirtschaft ist sehr kleinteilig. Korruption und eine brüchige Sicherheitslage sind weitere Herausforderungen. Auch Umweltzerstörung und Klimawandel haben bereits ihre Spuren hinterlassen. Die Corona-Pandemie hat die wirtschaftliche Lage zusätzlich verschärft. Viele Menschen wandern ab, vor allem die Jungen.

Unproduktive Landwirtschaft
Österreich und die EU engagieren sich vor Ort dafür, die beiden Länder an europäische Standards heranzuführen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. „Seit mehr als zehn Jahren sind Armenien und Georgien Schwerpunktländer der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. In Armenien fokussieren wir auf ökologische Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, in Georgien auf die Modernisierung der Land- und Forstwirtschaft. Es gibt dort nun ein neues Forstgesetz nach österreichischem Vorbild“, so Botschafter Dr. Friedrich Stift, Geschäftsführer der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
 
Im Einsatz für mehr Stabilität
Weitere Schwerpunkte sind gute Regierungsführung, Demokratisierung, Menschenrechte und vor dem Hintergrund der territorialen Konflikte um Abchasien, Süd-Ossetien und Berg-Karabach insbesondere auch Vertrauensbildung. Die EU versucht hier auf diplomatischem Wege zu vermitteln. Österreich nahm wiederholt an sicherheits- und friedenserhaltenden Operationen teil und bietet sich immer wieder als Begegnungsort für die Konfliktparteien an.

Mit der Östlichen Partnerschaft setzt sich die EU für die Stabilisierung ihrer östlichen Nachbarländer ein und ebnet den Weg für deren stärkere politische Anbindung und wirtschaftliche Integration. Um politische Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zu erhöhen, unterstützt der Europarat zum Beispiel ländliche Gemeinden Armeniens dabei, zusammenzuarbeiten und die zivile Bevölkerung einzubinden. Österreich setzt sich in Armenien gemeinsam mit UNICEF dafür ein, dass engagierte Jugendliche ihre Stimme für Umweltschutz und Nachhaltigkeit erheben. In georgischen Hochgebirgsregionen soll ökologische Landwirtschaft und ein attraktives Tourismusangebot den Menschen Perspektiven bieten.

Außerdem in dieser Ausgabe zu lesen:

  • Darum, dass die Bäuerin oder der Bauer wichtiger ist als der Präsident oder der Premierminister, geht es im Interview mit Nino Zambakhidze, Vorsitzender der Georgian Farmers‘ Association.
  • Hoffnung in der Hoffnungslosigkeit: Ein österreichisches Projekt verhilft den Menschen in der armenischen Region Tavush zu neuer Zuversicht.
  • Die Saat geht auf: Wie georgische Bäuerinnen und Bauern dank einer Partnerschaft mit SAATBAU LINZ von hochwertigem Saatgut und qualifizierten Zertifizierungsverfahren profitieren.

Die Weltnachrichten berichten vierteljährlich über entwicklungspolitische Themen. Herausgeber ist die Austrian Development Agency. Alle Beiträge, Reportagen, Interviews und Geschichten sind auch online unter www.entwicklung.at/weltnachrichten nachzulesen. Die Weltnachrichten sind kostenlos. Bestellungen unter oeza.info@ada.gv.at

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 550 Millionen Euro um .


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Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. (FH) Dagmar Achter
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Die Afrika-EU Partnerschaft zwischen Anspruch und Realität

Von Franz Schmidjell, VIDC. Afrikas Staats- und Regierungschefs kommen mit einiger Kritik zum Gipfeltreffen mit ihren europäischen Partner*innen am 17. und 18. Februar 2022. Der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa spricht von einer „Impfstoff-Apartheid“. Während der bisherige institutionelle Kooperationsrahmen sowie die Gipfeltreffen stark von europäischen Interessen geprägt waren, ist Afrika durch neue „Partnerschaften“ mit China, Russland oder den Golfstaaten selbstbewusster geworden. Ob der von EU-Ratspräsident Emmanuel Macron formulierte Neustart der Beziehungen ausreichen wird, bleibt abzuwarten. 

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Dieser Artikel wurde im VIDC Online Magazin Spotlight Dezember 2021 veröffentlicht.

Kommentar: COVID-19 und Bildung: Alte Rezepte gegen neue globale Ungleichheit?

Von Margarita Langthaler (ÖFSE), Jänner 2022. Die COVID-19 Pandemie hat globale Bildungsungleichheit massiv verschärft. Es drohen schwere langfristige soziale und ökonomische Folgen vor allem in den Ländern des Globalen Südens. Der Schlüssel zur Bewältigung der aktuellen Bildungskrise liegt in der Stärkung öffentlicher Bildungssysteme und nicht in verstärkter Privatisierung.

COVID-19 Pandemie verstärkt Bildungsungleichheit

Die Wissenschaft ist sich weitgehend einig: Die COVID-19 Pandemie hat Bildungsungleichheit weltweit vergrößert. Dabei hat sie sich in unterschiedlichen Teilen der Welt unterschiedlich auf Bildungssysteme ausgewirkt. Die Gemeinsamkeit ist allerdings, dass die einkommensschwächsten Bevölkerungsgruppen die Auswirkungen am schwersten zu spüren bekommen.

Eine Reihe von Studien (bspw. hier und hier) belegen für OECD-Länder, dass Kinder aus sozioökonomisch schwachen oder benachteiligten Haushalten tendenziell größere Lernverluste in Folge der COVID-19 bedingten Schulschließungen aufweisen als solche aus besser gestellten Familien. Die wesentlichen Gründe hierfür sind fehlender oder eingeschränkter Zugang zu digitalen Hilfsmitteln sowie ungünstige Lernbedingungen und fehlende Unterstützung zu Hause. Dazu kommt der Wegfall von Unterstützungsleistungen wie Lernhilfe oder Schulpsychologie. Mittelfristig zeichnet sich ein massives Ansteigen vorzeitiger Schulabbrüche ab. Die längerfristigen wirtschaftlichen und sozialen Folgen sind noch nicht einschätzbar. Allerdings zeigen die Statistiken, etwa in Österreich, einen deutlich steileren Anstieg der Arbeitslosenquote von Personen mit Pflichtschulabschluss als von jenen mit Sekundarabschluss. Eine hohe Zahl an vorzeitigen Schulabbrüchen kann daher längerfristig zu erheblichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen führen.

Globaler Süden besonders stark betroffen

In globaler Perspektive wirkt die ungleiche Verteilung der negativen Effekte auf Bildung in noch viel höherem Maße. Das ist sowohl zwischen einkommensschwachen und -starken Ländern als auch innerhalb einkommensschwacher Länder der Fall. Insbesondere zwei der bereits genannten Gründe, die auch für OECD-Länder gelten, kommen im Globalen Süden viel schwerwiegender zum Tragen. Erstens ist der Zugang zu technischer Ausstattung im Globalen Süden insgesamt stärker eingeschränkt und zudem sehr ungleich verteilt. Das erschwert die Teilnahme am Fernunterricht. Laut eines Berichts von UNICEF, UNESCO und Weltbank haben in West- und Zentralafrika nicht einmal 5% der Schulkinder Zugang zum Internet. In Süd-und Ostafrika sowie in Südasien sind es ca. 12%, in Lateinamerika ca. 52%. Noch niedrigere Prozentsätze zeigen sich dabei für die Landbevölkerungen. In Lateinamerika haben nur ca. 22% der ländlichen Bevölkerung Zugang zum Internet. In den Städten sind es über 60%. Vor allem in Sub-Sahara Afrika stellt sich zudem das Problem, dass nur 47% der Bevölkerung Zugang zu Elektrizität hat. Dadurch ist die Verwendung von Radio oder Fernsehen für den Fernunterricht ebenfalls eingeschränkt.

Wie in den OECD-Ländern ist der zweite wesentliche Faktor für steigende Bildungsungleichheit die stark unterschiedliche Unterstützungssituation für Lernende in den Haushalten. In vielen Ländern des Globalen Süden betrifft fehlende Unterstützung allerdings nicht eine Minderheit, sondern die Mehrheit der Schulkinder. Grund dafür sind die im Globalen Süden sehr viel niedrigeren Alphabetisierungs- und Sekundarabschlussraten unter Erwachsenen, insbesondere unter Frauen.

Ein weiterer Grund für den Anstieg von Bildungsungleichheit ist, dass die Wirtschaftskrise in Folge der COVID-19 Pandemie die Länder des Globalen Südens ungleich stärker trifft. Dadurch sind die Möglichkeiten der Staaten, die Folgen mit Unterstützungsprogrammen abzufedern, entsprechend geringer. Grundsätzlich ist auch hier zu sehen, dass Menschen in manuellen, informellen und prekären Tätigkeiten von der Wirtschaftskrise am stärksten betroffen sind. Laut Schätzungen der Weltbank sanken im Jahr 2020 in Folge der Pandemie zusätzlich 119-124 Millionen Menschen in extreme Armut ab.

Armut als verstärkender Faktor

Ein Rückgang des Haushaltseinkommens hat jedoch stärkere negative Auswirkungen auf den Bildungsfortschritt von Kindern, wenn das Einkommen davor schon niedrig war. Ökonomische Armut kann verschiedene schädigende Entwicklungen hervorrufen oder verstärken, die das Lernvermögen von Kindern einschränken. Beispiele sind Mangelernährung und Gesundheitsprobleme. Der Bericht von UNESCO, UNICEF und Weltbank zeigt, dass in Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen durch die Schulschließungen Ernährungs- und Gesundheitsprogramme um 30% zurückgegangen sind. Entsprechende Prognosen besagen, dass das zu zusätzlich rund 40 Millionen untergewichtigen Kindern führen wird. Paradoxerweise hat in anderen Teilen der Welt der Wegfall von Schulspeisungen eine Zunahme von Fettleibigkeit unter Kindern hervorgerufen.

Kinderarbeit ist ein weiteres Phänomen, das während der Pandemie und den damit verbundenen Lockdowns insbesondere in einkommensschwachen Haushalten stark zugenommen hat. Dasselbe gilt für Haus- und Pflegearbeit für Mädchen. Vor allem Mädchen leiden auch unter der Zunahme von häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Kinderehen und frühen Schwangerschaften. Diese Phänomene führen unter anderem dazu, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen oft nicht mehr in die Schulen zurückkehren, sobald diese nach dem Lockdown wieder öffnen.

Die Chancen, Lernverluste aufzuholen, sind ebenso ungleich verteilt, wie die Lernverluste selbst. Kinder aus finanziell besser abgesicherten Haushalten, die meist gut ausgestattete Schulen besuchen, erhalten in der Regel weit öfter ausreichend Unterstützung, um die erlittenen Rückstände auszugleichen. Hingegen werden Kinder aus ökonomisch ärmeren und benachteiligten Haushalten, insbesondere im Globalen Süden, langfristige, manchmal über Generationen anhaltende, negative Auswirkungen auf ihre Berufs- und Einkommensaussichten sowie auf ihre Gesundheit spüren.

Geringe Resilienz privater Schulen während COVID-19

Die relative Schwäche und Fragmentierung der öffentlichen Bildungssysteme in vielen Ländern des Globalen Südens hat ebenfalls Bildungsungleichheit befördert. In vielen dieser Länder haben sich in den letzten fünfzehn Jahren so genannte ‚low cost private schools‘ massiv ausgebreitet. Ihre Qualität und Bedeutung für die notwendige Bildungsexpansion waren schon vor der Pandemie umstritten. Während der Pandemie hat sich gezeigt, dass diese Schulen die geringste Resilienz aufwiesen, ihre Lehrkräfte nicht mehr bezahlen konnten, nicht in der Lage waren, Ersatzunterricht anzubieten, und am ehesten schließen mussten.

Eine weitere Entwicklung ist in diesem Zusammenhang von Bedeutung: Aufgrund der Notwendigkeit, kurzfristig auf Fernunterricht umzustellen, hat weltweit der Einfluss privater Unternehmen auf den Bildungssektor stark zugenommen. Dadurch entstehen insbesondere in Ländern mit fragmentierten öffentlichen Bildungssystemen und schwachen Regulierungskapazitäten eine Reihe von bildungspolitischen Risiken, vor denen die UN-Sondergesandte für das Menschenrecht auf Bildung, Koumbou Boly Barry, eindringlich warnt. Private Bildungsakteure könnten staatlichen Bildungsbudgets in unverhältnismäßigem Ausmaß beanspruchen und dadurch die Unterfinanzierung der öffentlichen Schulsysteme weiter verschärfen. Das gilt insbesondere für Länder mit niedrigen Budgets. Die stärkere Rolle privater Akteure birgt auch Risiken hinsichtlich der Beeinflussung von Lehrplänen bzw. -methoden sowie von Datenmissbrauch.

Stärkung öffentlicher Bildungssysteme ist zentral

Nicht zuletzt diese Entwicklungen machen deutlich, dass die Bildungskrise und insbesondere die Bildungsungleichheit nur mithilfe starker öffentlicher Bildungssysteme überwunden werden können. Diese müssen hochwertige Bildung für alle Lernenden garantieren. Diese offensichtliche Lehre aus der Pandemie scheint jedoch bei vielen einflussreichen Akteuren nicht angekommen zu sein. Organisationen wie die Weltbank oder die UNESCO warnen in ihren Politikempfehlungen zwar vor steigender Bildungsungleichheit. Gleichzeitig interpretieren sie die Bildungskrise aber als Chance, durch Partnerschaften mit privaten Akteuren sowohl das Problem der Unterfinanzierung zu lösen als auch pädagogische Innovationen wie etwa breite Digitalisierung zu bewerkstelligen.

Damit wird für die Pandemie und ihre Folgen bzw. das, was viele als die größte weltweite Bildungskrise bezeichnen, ein alt bekanntes Gegenrezept empfohlen: die weitere Liberalisierung eines öffentlichen Sektors für private Anbieter und ein Staat, dessen Rolle vorrangig darin bestehen soll, durch Regulierung die Qualität zu sichern und unerwünschte soziale Probleme, wie Bildungsungleichheit, hintanzuhalten. Zahlreiche Studien und jahrzehntelange Erfahrungen haben die geringe Erfolgsquote dieses Rezepts bewiesen; zumindest, wenn es darum geht, Dienstleistungen für alle, auch von Armut betroffene, bereitzustellen. Die COVID-19 Pandemie hat stattdessen gezeigt, dass sowohl Digitalisierungs- als auch Privatisierungs- und Kommerzialisierungsprozesse gesellschaftliche Asymmetrien tendenziell verstärken, anstatt sie zu mindern

Das Gebot der Stunde zur Überwindung der globalen Bildungsungleichheitskrise kann deswegen nur sein, das Konzept von Bildung als öffentlichem Gut zentral zu setzen. Das bedeutet, resiliente öffentliche Bildungssysteme (wieder)aufzubauen und diese chancengerecht zu gestalten. Auch wenn der Globale Norden diese Aufgabe in den eigenen Ländern bei weitem noch nicht erfüllt hat, kann er zur Bewältigung der viel größeren Herausforderungen im Globalen Süden einiges beitragen. Nicht zuletzt durch gerechte globale Steuer- und Schuldenregulierungen, die es den Staatshaushalten im Globalen Süden ermöglichen würden, adäquate Bildungsbudgets zu erstellen.

Dr.in Margarita Langthaler, Senior Researcher (ÖFSE)
Arbeitsschwerpunkte: Bildungsstrategien in der EZA, Berufliche Bildung und Skills Development, Bildung und die Sustainable Development Goals (SDGs), Entwicklungsforschung in Österreich

Online-Veranstaltung: ÖSTERREICH-PRÄSENTATION DES UNESCO-WELTBILDUNGSBERICHTS: NICHT-STAATLICHE AKTEURE IM BILDUNGSWESEN

Die Bildungsagenda 2030 unterstreicht in SDG 4 „Hochwertige Bildung“ die wichtige Rolle nicht-staatlicher Akteure. Doch wie steht es um nicht-staatliche Bildungseinrichtungen in Österreich?

Wie sind nicht-staatliche Bildungseinrichtungen an der Bereitstellung von grundlegenden und unterstützenden Bildungsgütern und -dienstleistungen beteiligt? Welche Auswirkungen hat die nicht-staatliche Bereitstellung von Bildung auf Zugang, Chancengleichheit, Integration, Qualität, Lernen und Effizienz? Welchen Einfluss üben nicht-staatliche Akteure und Bildungseinrichtungen auf Bildungssysteme aus?

Diesen Fragen geht der Global Education Monitoring Report (GEM) 2021/22 nach. Er wird jährlich von einem bei der UNESCO angesiedelten, unabhängigen Team aus Expert*innen herausgegeben und überprüft die Fortschritte bei der Erreichung des internationalen Bildungsziels. Die aktuelle Ausgabe ist dem Thema „Nicht-staatliche Bildungsakteure“ gewidmet.

Am 20. Jänner wird der UNESCO-Weltbildungsbericht zum Thema „Nicht-Staatliche Akteure im Bildungswesen“ online präsentiert und anschließend mit Expert*innen auf globaler und österreichischer Ebene diskutiert.

Online: 20.01.2022, 10:00 – 12:30 Uhr
Liveübersetzung in Deutsch, Englisch und ÖGS
Programm
Anmeldung

Eine Veranstaltung der Österreichischen UNESCO-Kommission in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE).


PA: Tag der Menschenrechte: Zivilgesellschaftlicher Bericht über Österreichs extraterritoriale Staatenpflichten erscheint

Gemeinsam mit einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen veröffentlicht FIAN Österreich heute, am dem Tag der Menschenrechte, einen zivilgesellschaftlichen Parallelbericht über Österreichs extraterritoriale Staatenpflichten.

Mit der Ratifizierung des UN-Sozialpakts im Jahr 1978 hat sich Österreich dazu verpflichtet, wirtschaftliche, soziale und kulturelle (WSK) Rechte auch in anderen Ländern zu achten, zu schützen und Maßnahmen zu setzen, damit diese Rechte weltweit verwirklicht werden. Ein Bericht an die Vereinten Nationen dient in regelmäßigen Abständen dazu dies zu überprüfen. Auf einen solchen Staatenbericht wartet man bei den Vereinten Nationen in Genf nun bereits seit drei Jahren.

„Österreich ließ den für 2018 angesetzten Termin zur Staatenprüfung verstreichen und kommt seiner Verpflichtung zur Berichtslegung bei den Vereinten Nationen seither nicht nach. Mit der Entscheidung, den Parallelbericht dennoch zu veröffentlichen, richten wir einen dringenden Appell an die österreichische Bundesregierung, den Staatenbericht vorzulegen“, so Angelina Reif, Vorsitzende von FIAN Österreich.

Zivilgesellschaft veröffentlich Parallelbericht

In den vergangenen Jahren sind diese wesentlichen Rechte weltweit verstärkt unter Druck geraten. So hat sich die Zahl der von extremer Armut betroffenen Menschen weltweit ebenso erhöht wie die Zahl der von Hunger und Mangelernährung betroffenen Menschen.

„Hunger ist die häufigste Menschenrechtsverletzung der Welt, rund 811 Millionen Menschen sind aktuell davon betroffen. Die Verantwortung der Staaten für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und der anderen Menschenrechte macht nicht an Grenzen halt. Die Bundesregierung ist gefordert, die strukturellen Ursachen von Hunger und Mangelernährung stärker in den Fokus zu nehmen, indem sie die Rechte von Kleinbäuer*innen sowie Lieferkettenverantwortung in der nationalen Gesetzgebung verankert und sich auch auf EU- sowie UN-Ebene dafür einsetzt“, erklärt Lukas Schmidt, Geschäftsleiter von FIAN Österreich.

Angesichts der Dringlichkeit dieser Entwicklungen, hat sich ein zivilgesellschaftliches Bündnis dazu entschlossen, einen Parallelbericht über die extraterritorialen Staatenpflichten Österreichs zu veröffentlichen, obwohl Österreich seinen Staatenbericht nicht abgegeben hat.

In den Beiträgen berichten die mitwirkenden Organisationen von den Auswirkungen ausgewählter österreichischer Politiken wie der Entwicklungs-, Steuer-, Rohstoff-, Agrar- und Ernährungs- und der Klimapolitik auf die WSK-Rechte in Ländern des Globalen Südens und geben Empfehlungen ab, wie die Regierung bestmöglich zur weltweiten Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte beitragen kann.

Folgende Organisationen haben den Parallelbericht gemeinsam verfasst: AG Globale Verantwortung, Dreikönigsaktion der katholischen Jungschar (DKA), FIAN Österreich, Licht für die Welt, Netzwerk Soziale Verantwortung, SOS Kinderdorf, VIDC, Welthaus Graz, WIDE.

Der Parallelbericht kann hier abgerufen werden

Rückfragen: lukas.schmidt@fian.at