PA: Mit süßen Kirschen gegen den Klimawandel!

Eine innovative Bewässerungstechnologie für Obstplantage stärkt Landwirtschaft und Klimaschutz in Moldau. Die ADA leistet Unterstützung.

Wien, 18. August 2021 – Die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt ein Wasserspeicher-Projekt der UNDP in Moldau, einem Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, und setzt damit nachhaltige Maßnahmen im Kampf gegen den Klimawandel. In der Nähe des Dorfes Fundul Galbenei im Bezirk Hincesti befindet sich die 15 Hektar große Kirschenplantage von Gheorghe und Vasile Grosu. Für den Standort spricht vor allem die vorteilhafte Lage der landwirtschaftlichen Felder für die Bewässerung; der gute Wasserabfluss bei starken Regenfällen ist in der stark von Trockenheit betroffenen Republik Moldau besonders wichtig.
Bisher war es allerdings nicht möglich Regenwasser langfristig zu speichern. In diesem Jahr gelang es, im Rahmen eines Projektes des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) das zu ändern und eine innovative Bewässerungstechnologie für die Obstgärten zu errichten. Die technische Expertise kommt von der UNDP, die ADA unterstützt das Projekt mit knapp 26.000 Euro. „Das Regenwasserspeicherbecken im Bezirk Hincesti ist eines von zehn Becken, die mit finanzieller Unterstützung aus Österreich in Moldau gebaut wurden. Der Betrieb der Speicherbecken ermöglicht existenzsichernde Beschäftigung, erhöht die Biodiversität und ist eine nachhaltige Maßnahme gegen den Klimawandel“, erläutert Gunther Zimmer, Leiter des ADA-Auslandsbüros in Chisinau. 

Kostengünstige und nachhaltige Bewässerung
Das vor kurzem in Betrieb genommene Wasserspeicherbecken im Bezirk Hincesti ist mit einer offenen und geschlossenen hydrotechnischen Ausrüstung, einer Wasserpumpe sowie einer Geomembran zur besseren Abdichtung ausgestattet. Mit einer Fläche von 3.000 Quadratmetern und einem Fassungsvermögen von 5.000 Kubikmetern kann mit dem Becken die gesamte Kirschenplantage von Gheorghe und Vasile Grosu auch während extremer Trockenheit bewässert werden. Billige und zuverlässige Wasserquelle ist das saubere und von Salz befreite Regenwasser. „Das Niederschlagswasser wird auf natürliche Weise effizient und kostengünstig im Becken gespeichert und gefiltert, setzt sich ab und wird in Wassertanks auf der Hügelkuppe gepumpt. Von dort aus erreicht es unter Druck und durch Rohre das gesamte Gebiet des Obstgartens. Es ist somit eine umweltfreundliche und nachhaltige Methode“, sagt Vasile Grosu, einer der beiden Eigentümer der Kirschenplantage.

Die mit Früchten beladenen Bäume sind ein beeindruckender Beweis für die optimale Ressourcennutzung. Obwohl es sich noch um einen jungen Obstgarten handelt, schätzt Vasile Grosu die diesjährige Ernte auf etwa zwölf Tonnen Kirschen pro Hektar. Die Tropfbewässerung sorgt jedoch nicht nur für eine reiche Ernte, sondern auch für eine erstklassige Qualität und die erforderliche Form der Früchte. „Heutzutage ist die Qualität der Früchte der Hauptfaktor, der den Verkauf sichert und den Preis bestimmt. Vor einigen Jahren haben wir entschieden, Kirschen zu pflanzen, da es auf dem Markt ein Defizit an diesen Früchten gab. Es gab mehr Käufer als Verkäufer. Heute hat sich die Sache umgekehrt und es gewinnt nur derjenige, der qualitative Ware anbietet“, berichtet der Landwirt.
Bei der Ernte sind bis zu 300 Saisonarbeiter beschäftigt. Die beliebten großen, fleischigen und süßen Kirschen des ambitionierten Projektes erfüllen alle Qualitätsstandards und nehmen direkt den Weg nach Russland, ein Teil wird in europäische Länder exportiert. „Dieses Beispiel zeigt eindrucksvoll, was mit Unterstützung der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit in unseren Schwerpunktländern umgesetzt werden kann“, so ADA-Geschäftsführer Friedrich Stift.

Schwerpunktland Moldau
Moldau ist seit 2004 ein Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Die Aktivitäten der ADA konzentrieren sich auf Projekte in den Bereichen Wasserver- und Abwasserentsorgung, Umwelt und Klimawandel sowie Wirtschaft und Beschäftigung. Dabei wird der Berufsaus- und weiterbildung besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Junge Menschen sollen besser qualifizierte Arbeit und Perspektiven in der Heimat finden. Die gesamten öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen Österreichs (ODA) an Moldau beliefen sich zwischen 1997 und 2019 auf 58,47 Millionen Euro. 28,43 Millionen Euro davon machen die Leistungen der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit aus.
 
Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 550 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. (FH) Dagmar Achter
Tel.: +43 1 90399-2413
dagmar.achter@ada.gv.at 

www.entwicklung.at

Aviso: Pressetermin zum Welttag der Humanitären Hilfe: COVID-19 global bekämpfen

Angesichts zu niedriger weltweiter Impfraten und drohender neuer Virusvarianten treten österreichische NROs für einen raschen Impffortschritt in ärmeren Ländern ein. Anlässlich des Welttages der Humanitären Hilfe (19.08.2021) lädt die AG Globale Verantwortung am 18.08.2021 zum Presse-und Fototermin mit ExpertInnen.

COVID-19 besiegen wir nur weltweit oder gar nicht. Solange nicht ausreichend Menschen überall auf der Welt geimpft sind, besteht das Risiko, dass neue Virusvarianten den Impfschutz unterlaufen. 85 % der Weltbevölkerung lebt in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen, doch von ihnen ist nur ein Bruchteil vollständig gegen COVID-19 immunisiert. In Europa wird hingegen bald die Hälfte aller EinwohnerInnen einen vollen Impfschutz haben. Dieses eklatante Ungleichverhältnis ist gesundheitlich sowie wirtschaftlich fahrlässig und kann darüber hinaus zu neuen Ausbrüchen und Lockdowns führen – auch in Europa und Österreich.

Diese Ansteckungsspirale gehört gestoppt. Daher gilt es, den Blick auf ärmere Länder zu richten: Wie verlaufen ihre Impfprogramme? Warum sind die Impfraten in diesen Ländern, in denen 85 % der Weltbevölkerung leben, niedrig? Welche Unterstützung brauchen sie, um COVID-19 erfolgreich zu bekämpfen? Wie engagieren sich österreichische Nichtregierungsorganisationen (NROs) vor Ort?

Anlässlich des Welttages der Humanitären Hilfe (19.08.2021) lädt die AG Globale Verantwortung am 18.08.2021 um 10 Uhr MedienvertreterInnen zu einem Presse- und Fototermin vor dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ein.
ExpertInnen kommentieren den weltweiten Impffortschritt und geben Antworten auf die oben genannten Fragen. Sie beschreiben, wie humanitäre Organisationen zu einer besseren Gesundheitsversorgung sowie Impfsituation in ärmeren Ländern beitragen und appellieren an die Bundesregierung, ihre internationale COVID-19-Hilfe, insbesondere für Impfprogramme, auszubauen.

Kurzstatements von:
Andrea Barschdorf-Hager, Geschäftsführerin von CARE Österreich
Sebastian Corti, Geschäftsführer von World Vision Österreich
Susanne Drapalik, Präsidentin des Arbeiter-Samariter-Bundes Wiens
Andreas Knapp, Generalsekretär Internationale Programme der Caritas Österreich
Michael Opriesnig, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes
Rupert Roniger, Geschäftsführer von Licht für die Welt International
Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung

Im Anschluss an die Aktion stehen die ExpertInnen für Fragen und Interviews zur Verfügung.

Details:
Datum: 18.08.2021
Uhrzeit: 10:00 – 11:00 Uhr
Voranmeldung: presse@globaleverantwortung.at
Veranstaltungsort: Minoritenplatz, 1010 Wien

Rückfragehinweis:
Hannah Hauptmann
Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Apollogasse 4/9, 1070 Wien
Tel: 01/522 44 22-15
Mobil: +43 699/17 20 42 07

PA: Vergewaltigungen und sexuelle Versklavung durch Soldaten und Milizen im Tigray-Konflikt

Frauen und Mädchen in Tigray wurden von bewaffneten Kräften, die mit der äthiopischen Regierung verbündet sind, vergewaltigt und anderer sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Diese Taten dokumentiert Amnesty International in einem neuen Bericht über den anhaltenden Konflikt in Tigray. Dabei wird offensichtlich, dass sexualisierte Gewalt als Kriegswaffe eingesetzt wurde, um Betroffene zu terrorisieren. Die Überlebenden leiden unter schwersten gesundheitlichen und psychischen Folgen.

11. August 2021. Der Bericht „I Don’t Know If They Realized I Was A Person: Rape and Other Sexual Violence in the Conflict in Tigray“ zeigt auf, wie Frauen und Mädchen Opfer sexualisierter Gewalt durch Angehörige der äthiopischen Streitkräfte, des eritreischen Militärs, der paramilitärischen Spezialpolizei der Region Amhara und der Miliz Fano in Amhara waren. Soldaten und Milizen setzten Frauen und Mädchen in Tigray Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen, sexueller Versklavung und anderen Formen der Folter aus, wobei sie häufig diskriminierende Sprache verwendeten und Todesdrohungen ausstießen. Mehrere von Amnesty International befragte Überlebende gaben an, die Vergewaltiger hätten ihnen gesagt: „Das habt ihr verdient“ und „Ihr seid widerlich“.

Vergewaltigungen als Kriegswaffe

„Es ist klar, dass Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt als Kriegswaffen eingesetzt wurden, um Frauen und Mädchen in Tigray dauerhafte physische und psychische Schäden zuzufügen. Hunderte von ihnen wurden brutal misshandelt, um sie zu erniedrigen und zu entmenschlichen“, sagte Agnès Callamard, die internationale Generalsekretärin von Amnesty International. „Die Schwere und das Ausmaß der begangenen Sexualverbrechen sind besonders schockierend und kommen Kriegsverbrechen und möglicherweise Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich. Dies ist eine Negierung der zentralen Grundsätze der Menschlichkeit. Das muss aufhören“, forderte sie. Und weiter: „Die äthiopische Regierung muss unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um Angehörige der Streitkräfte und verbündeter Milizen von sexualisierter Gewalt abzuhalten, und die Afrikanische Union (AU) sollte keine Mühen scheuen, um sicherzustellen, dass der Konflikt dem Friedens- und Sicherheitsrat der AU vorgelegt wird.“

Muster: Andere mussten zusehen

Das Muster der sexualisierten Gewalttaten, bei denen viele Überlebende auch der Vergewaltigung anderer Frauen beiwohnen mussten, deutet darauf hin, dass sexualisierte Gewalt weit verbreitet war und darauf abzielte, die Betroffenen und weitere Angehörige ihrer ethnischen Gruppe zu terrorisieren und zu demütigen. Zwölf Überlebende gaben an, dass Soldaten und Milizen sie vor Familienmitgliedern, einschließlich Kindern, vergewaltigt haben. Fünf von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt schwanger.

Schwere gesundheitliche und psychische Folgen

Die Überlebenden leiden nach wie vor unter erheblichen körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen. Viele klagten über körperliche Traumata wie anhaltende Blutungen, Rückenschmerzen, Mobilitätsverlust und Fisteln. Einige wurden nach der Vergewaltigung positiv auf HIV getestet. Schlaflosigkeit, Angstzustände und psychische Probleme sind bei Betroffenen und Familienmitgliedern, die Zeug*innen der Gewalt wurden, weit verbreitet. Allerdings, so berichteten Betroffene und Zeug*innen Amnesty International, hätten sie nur begrenzte oder gar keine psychosoziale und medizinische Unterstützung erhalten, seit sie in den Lagern für Binnenvertriebene in der Stadt Shire in Äthiopien bzw. in Flüchtlingslagern im Sudan angekommen seien.

Kein Zugang zu medizinischer Versorgung

Die Überlebenden litten auch darunter, dass medizinische Einrichtungen zerstört wurden und der Personen- und Warenverkehr eingeschränkt waren, was den Zugang zu medizinischer Versorgung behinderte. Die Überlebenden und ihre Familien gaben an, dass es ihnen aufgrund der begrenzten humanitären Hilfe an Nahrungsmitteln, Unterkünften und Kleidung mangelt. „Zusätzlich zu ihrem Leid und Trauma wurden die Betroffenen ohne angemessene Unterstützung zurückgelassen. Sie müssen Zugang zu den Dienstleistungen erhalten, die sie benötigen und auf die sie einen Anspruch haben – einschließlich medizinischer Behandlung, Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts, psychologischer Betreuung und psychosozialer Unterstützung. Dies sind wesentliche Maßnahmen für eine angemessene Unterstützung der Überlebenden“, forderte Agnès Callamard.

Forderung nach unabhängiger Untersuchung

„Alle mutmaßlichen Fälle sexualisierter Gewalt müssen wirksam, unabhängig und unparteiisch untersucht werden, um sicherzustellen, dass die Überlebenden Gerechtigkeit erfahren. Zudem muss ein wirksames Rehabilitations- und Entschädigungsprogramm eingerichtet werden. Alle Konfliktparteien müssen außerdem den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe sicherstellen.“

Hintergrund: Tigray-Konflikt forderte bereits tausende Todesopfer und Hundertausende Vertriebene

Seit Beginn der Konflikte in der Tigray-Region am 4. November 2020 wurden Tausende Zivilpersonen getötet und Hunderttausende Menschen innerhalb von Tigray vertrieben. Zehntausende sind in den Sudan geflohen. Berichte über sexualisierte Gewalt blieben in den ersten beiden Monaten des Konflikts weitgehend vor der Außenwelt verborgen. Dies ist vor allem auf die von der äthiopischen Regierung verhängten Zugangsbeschränkungen und der Kappung von Kommunikationsmöglichkeiten zurückzuführen.

Gesundheitseinrichtungen in Tigray registrierten im Zeitraum von Februar bis April 2021 1.288 Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt. Das Krankenhaus von Adigrat verzeichnete 376 Vergewaltigungsfälle ab Ausbruch des Konflikts bis 9. Juni 2021. Viele Überlebende vertrauten Amnesty International jedoch an, dass sie keine Gesundheitseinrichtungen aufgesucht haben, was darauf schließen lässt, dass diese Zahlen nur einen kleinen Teil der Vergewaltigungen im Kontext des Konflikts darstellen.

Für die Erstellung des Berichts sprach Amnesty International zwischen März und Juni 2021 mit 63 Überlebenden von Vergewaltigung und anderer sexualisierter Gewalt; mit 15 davon persönlich im Sudan und mit den anderen über sichere Telefonleitungen. Auch medizinisches Fachpersonal und humanitäre Helfende, die in den Städten Shire und Adigrat sowie in Flüchtlingslagern im Sudan Überlebende behandelten oder unterstützen, wurden von Amnesty International befragt. Sie gaben Auskunft über das Ausmaß der sexualisierten Gewalt und bestätigten Informationen über bestimmte Fälle.

Für Rückfragen oder wenn Sie den Bericht zugesendet bekommen möchten, wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Eleonore Rudnay +43 664 400 10 56

PA: Neuer Amnesty Bericht zu Nepal

Die indigenen Völker Nepals haben in den letzten fünf Jahrzehnten infolge einer missbräuchlichen Naturschutzpolitik eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen erlitten. Das zeigt ein heute von Amnesty International und dem Community Self-Reliance Centre (CSRC) veröffentlichter Bericht.

9. August 2021. Der Bericht „Violations in the name of conservation“ („Verletzungen im Namen des Naturschutzes“) dokumentiert, wie die Errichtung von Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ dazu geführt hat, dass Zehntausende Angehöriger indigener Völker gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben wurden und ihnen der Zugang zu Gebieten verwehrt wurde, von denen sie für ihren Lebensunterhalt abhängen. Am Beispiel der Nationalparks Chitwan und Bardiya zeigt der Bericht auf, wie die Durchsetzung dieser Politik häufig zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, rechtswidrigen Tötungen und Zwangsvertreibungen aus informellen Siedlungen geführt hat. „Nepal wird oft als beispielhafte Erfolgsgeschichte im Naturschutz angepriesen. Leider hat dieser Erfolg einen hohen Preis für die indigenen Völker des Landes, die seit Generationen in diesen Schutzgebieten leben und von ihnen abhängig sind“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Direktorin für Südasien bei Amnesty International. Und weiter: „Seit den 1970er Jahren haben die nepalesischen Regierungen eine Naturschutzpolitik verfolgt, die die indigenen Völker von ihrem angestammten Land vertrieben und ihren Zugang zu traditionellen Nahrungsmitteln, Heilpflanzen und anderen Ressourcen stark eingeschränkt hat.“

Indigene Völker landlos und ohne Lebensgrundlage

Nationalparks und andere „Schutzgebiete“ erstrecken sich über fast ein Viertel der Fläche Nepals, wobei sich die überwiegende Mehrheit in den angestammten Heimatgebieten der indigenen Völker Nepals befindet. Jahrzehnte nach ihrer Einrichtung sind viele Angehörige indigener Völker, die vertrieben wurden, nach wie vor landlos und von weiteren Zwangsvertreibungen aus den informellen Siedlungen, in denen sie jetzt leben, bedroht. Sie haben weder Zugang zu einer alternativen Lebensgrundlage noch eine Entschädigung für ihre Verluste erhalten.

Nationalparks zunehmend militarisiert

Der Bericht zeigt auch, dass Angehörige indigener Völker häufig festgenommen und inhaftiert werden, wenn sie Nationalparks und Reservate betreten. Viele von ihnen wurden von den in den Parks eingesetzten Armeeangehörigen misshandelt und manchmal gefoltert. Einige sind infolgedessen gestorben, darunter der 26-jährige Raj Kumar Chepang, nachdem er im Juli 2020 in Chitwan von Armeeangehörigen verprügelt wurde. Die Befugnisse der nepalesischen Armee zur Festnahme, Inhaftierung und Gewaltanwendung in Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ werden durch das nationale rechtliche Regelwerk weder klar definiert noch eingeschränkt. Eine kürzlich in der Pufferzone von Chitwan durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Rolle der nepalesischen Armee beim Naturschutz zunimmt und die Nationalparks zunehmend militarisiert werden.

Forderung nach Rückkehr und Verwaltung der Schutzgebiete durch die indigenen Völker

„Seit fast einem halben Jahrhundert werden indigene Völker in Nepal von Regierungen im Stich gelassen, die laut Verfassung verpflichtet wären, deren Rechte zu wahren. Um diesen Schaden zu beheben, müssen die nepalesischen Behörden die Rechte der indigenen Völker auf ihr angestammtes Land anerkennen und ihnen die Rückkehr ermöglichen“, sagte Jagat Basnet, Exekutivdirektor des CSRC. „Dies muss mit Gesetzesänderungen einhergehen, die das Recht der indigenen Völker auf volle Beteiligung an der Verwaltung der Schutzgebiete garantieren, sowie mit einem inklusiven und partizipativen Prozess, um eine angemessene Entschädigung für das von den nepalesischen Behörden zugefügte Unrecht zu vereinbaren.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at

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PA: Internationaler Tag der indigenen Völker am 9. August

Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)  berichtet über die wachsende Bedrohung für Indigene weltweit.

8. August 2021. Brasilien hat gerade das sogenannte „Landraubgesetz“ verabschiedet. Dort ringen indigene Gemeinschaften um Anerkennung und Respektierung ihrer traditionellen Territorien. Auch in Europa kämpfen Indigene um den Erhalt ihrer Lebensgrundlage: Der Kupferbergbau in Norwegen bedroht Rentiere und Lachse der Sami. Das Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative in unserem Nachbarland Schweiz setzt den Ressourcenabbau Schweizer Großkonzerne auf indigenem Land fort, ohne dass diese ernsthaft in die Pflicht genommen werden.
Indigene Völker sind weltweit wachsender Bedrohung ausgesetzt, nicht nur durch den Klimawandel, sondern auch durch massive Unterdrückung und Verfolgung. Auf ihrem Land befinden sich die meisten Rohstoffe, die von Großkonzernen aufgrund der Gier nach Ressourcen abgebaut werden – zu oft ohne vorherige Zustimmung oder Entschädigungsregelung.

Die österreichische Menschenrechtsorganisation für Indigene Völker, Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN),  äußerst sich besorgt um die Lage der Indigenen: Im Jahr 2019 wurden 212 Menschen dafür ermordet, dass sie sich für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt einsetzten, konstatiert die Menschenrechtsorganisation Global Witness in ihrem Report 2020. Die NGO Frontline Defenders berichtet, dass im Jahr 2020 331 Umweltschützer- und Menschenrechtsverteidiger*innen ermordet wurden – ein erheblicher Anteil davon setzte sich spezifisch für Indigene Rechte ein (26%). Seit 2017 hat Front Line Defenders die Ermordung von 327 Personen dokumentiert, die für die Rechte Indigener eintraten. Die Zahlen umfassen nur dokumentierte Fälle, die Dunkelziffer ist hoch.
Darüber hinaus werden viele indigene Menschenrechts-Aktive eingeschüchtert, unrechtmäßig gefangen genommen, usw. Dieses Schicksal erleiden viele Menschenrechtsverteidiger*innen, der Anteil der Indigenen ist jedoch gemessen am Bevölkerungsanteil überproportional hoch.

Auch für die Indigenen Europas gibt es wenig Lichtblicke. So fürchten Sami im äußersten Norden Norwegens um ihre Lebensgrundlage, denn auf ihrem Gebiet soll Kupfer abgebaut werden. Die Region ist die Kinderstube der Rentiere der Sami. Außerdem soll der Abraum der Nussir-Kupfermine im nahegelegenen Repparfjord verklappt werden und gefährdet den Lachsbestand der Sami-Fischer. Projektpartner und Abnehmer des Kupfers ist das deutsche Unternehmen Aurubis aus Hamburg. Schweizer Unternehmen wie Glencore und Holcim sind ebenfalls auf indigenen Territorien involviert.

Die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation der UN (ILO 169) ist bislang die einzige internationale Norm, die Indigenen Völkern rechtsverbindlich Schutz gewährt. Sie wurde erst von 24 Staaten ratifiziert, davon sechs in Europa. Die Bemühungen um eine Ratifikation in Österreich reichen weit zurück. Der österreichische Rechtsexperte und Vertreter René Kuppe hofft: „Die Ratifizierung durch Deutschland sollte den Weg freimachen, damit auch weitere europäische Staaten wie Österreich und die Schweiz diese wichtige Konvention ratifizieren“. Leider stellte gerade kürzlich das österreichische Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (Abteilung: Volksgruppenangelegenheiten und Minderheitenschutz) klar, dass „eine Ratifikation durch Österreich nicht in Aussicht genommen (wird) „.

Weltweit zählen sich über 370 Millionen Menschen zu insgesamt mindestens  5.000 Indigenen Völkern.

Zum Internationalen Tag der Indigenen Völker ruft AKIN weiter auf, die Ratifikation der ILO Konvention 169 auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen und dem Beispiel Deutschlands zu folgen.

Rückfragehinweis:

Univ. Doz. Dr. Peter Schwarzbauer (Obmann)
Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)
schwarzbauer@arbeitskreis-indianer.at
Tel:: 0680 1155444

Podiumsdiskussion: Unerhört?! Afghanische Frauen in der Diaspora

Was sind die größten Herausforderungen für afghanische Frauen in Österreich und Europa? Welche Erfolge haben die Frauen in der Diaspora erreicht? Wie kann eine friedliche Entwicklung in Afghanistan nachhaltig unterstützt werden? Wie kann die Integration von afghanischen Frauen am österreichischen Arbeitsmarkt gelingen?

Bei der Podiumsdiskussion über das Engagement afghanischer Frauen in der Diaspora diskutieren Homa Abbas (Afghanischer Frauenverein, Deutschland), Dr. Shafiqa Razmenda (Afghan EU Women Coalition), Masomah Regl (FIVESTONES, Graz), Farzana Niazi (Verein Begegnung Arcobaleno, Linz) und Asiye Sel (Arbeiterkammer Wien).
Moderation: Magda Seewald (VIDC)

14. August 2021, 16:00 – 17:15 Uhr
VHS Großfeldsiedlung, Kürschnergasse 9, 1210 Wien

Mehr Info zum Thema und zu den Diskutant*innen

Die Podiumsdiskussion findet im Rahmen der Festveranstaltung „25 Jahre Afghanischer Kulturverein AKIS“ statt und ist beschränkt auf 99 Besucher*innen.

Es gelten die  COVID-19 Schutzmaßnahmen des Bundes und der Stadt Wien, insbesondere die 3G-Regel. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich.

Anmeldung: mir.ghousudden@chello.at, Tel.: +43660 3545469

PA: Drakonisches Sicherheitsgesetz in Bangaldesch schränkt Meinungsfreiheit im Internet ein

Amnesty International berichtet von neuen weitreichenden Befugnissen der Behörden zur Überwachung des Internets. Insgesamt mehr als 400 Personen seien inhaftiert, darunter Journalist*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen. Amnesty fordert die Abschaffung des Gesetzes oder eine Überarbeitung zur Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen.

26. Juli 2021) Die Behörden in Bangladesch müssen die massiven Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit im Internet aufheben und das drakonische Gesetz zur digitalen Sicherheit umgehend abschaffen, sofern es nicht in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen gebracht werden kann. Dies fordert Amnesty International in einem heute veröffentlichten Briefing.

Im Rahmen des Berichts „No space for dissent“ untersuchte Amnesty International zehn Fälle von Personen, die unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit (Digital Security Act, DSA) massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Sie „verschwanden“, wurden willkürlich inhaftiert und gefoltert – nur, weil sie einflussreiche Persönlichkeiten in den Sozialen Medien kritisiert hatten. Der DSA, der vor drei Jahren verabschiedet wurde, beinhaltet breit gefasste und vage Bestimmungen und räumt den Behörden weitreichende Befugnisse zur Internetüberwachung ein.

Inhaftierungen, Folter, Todesfall
In Bangladesch wurden bis Juli 2021 mindestens 433 Personen unter dem DSA inhaftiert. Den meisten von ihnen wird das Verbreiten von Falschinformationen und üble Nachrede im Internet vorgeworfen. Zu den Betroffenen gehören unter anderem Journalist*innen, Karikaturist*innen, Musiker*innen, Aktivist*innen, Unternehmer*innen, Studierende und sogar ein Bauer, der weder lesen noch schreiben kann. Es kam bereits zu einem Todesfall: Mushtaq Ahmed starb im Gefängnis an einem Herzinfarkt, nachdem er dort zehn Monate lang ohne Prozess im Zusammenhang mit Anschuldigungen unter dem DSA inhaftiert war. Ein Mithäftling berichtete, dass Mushtaq Ahmed gefoltert worden sei.

Kaum Spielraum für unabhängige Medien
„Die Maßnahmen, die von den Behörden im Rahmen des DSA ergriffen wurden, zeigen, wie gefährlich es heute in Bangladesch geworden ist, die eigene Meinung zu äußern und abweichende Ansichten zu vertreten“, kommentiert Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International den heute veröffentlichten Bericht. „Die massiven Einschränkungen der Meinungsvielfalt haben einen abschreckenden Effekt auf die gesamte Gesellschaft dort. Das Vorgehen der Behörden engt den Spielraum für unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen stark ein.“ Schlack fordert, dass „die Verantwortlichen alle Gefangenen freilassen, die nur deshalb festgehalten werden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben.“

„Waffe gegen Andersdenkende“
Amnesty kritisiert, dass die Art und Weise, wie Verleumdung unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit strafrechtlich kriminalisiert wird, schwerwiegende Mängel aufweist. Dabei wird der DSA instrumentalisiert, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Die Organisation fordert die bangladeschischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass Verleumdungen in einem zivilrechtlichen und nicht in einem strafrechtlichen Prozess verhandelt werden. „Viele Bestimmungen im DSA kriminalisieren ein Verhalten, das als solches gar nicht unter Strafe stehen sollte. Die Anwendung dieses Gesetzes als Waffe gegen Andersdenkende durch die Behörden muss beendet werden“, so Annemarie Schlack. Und weiter: „Die UN-Mitgliedstaaten, die sich besorgt über das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bangladesch gezeigt haben, müssen diese Besorgnis angesichts der anhaltenden Menschenrechtsverstöße unter dem DSA weiterhin zum Ausdruck bringen. Sie müssen außerdem mit den bangladeschischen Behörden an der Umsetzung ihrer Empfehlungen arbeiten, damit sichergestellt wird, dass kritische Stimmen nicht länger zum Schweigen gebracht werden.“

Hintergrund:
Der im Oktober 2018 eingeführte DSA wird zunehmend eingesetzt, um abweichende Meinungen in den Sozialen Medien, auf Internetseiten und anderen digitalen Plattformen zu unterdrücken. Den Betroffenen drohen bis zu lebenslange Haftstrafen. Das Gesetz erteilt den Strafverfolgungsbehörden willkürliche Befugnisse, Durchsuchungen durchzuführen, Geräte und deren Inhalte zu beschlagnahmen und Personen ohne Haftbefehl zu inhaftieren, nur weil sie einen Kommentar im Internet geteilt haben. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankert ist, zu dessen Vertragsstaaten Bangladesch gehört.

Noch vor Inkrafttreten des DSA äußerten die UN-Sonderberichterstatter*innen für Meinungsfreiheit und die Lage der Menschenrechtsverteidiger*innen Bedenken. Im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) empfahlen zahlreiche UN-Mitgliedsstaaten der Regierung von Bangladesch, den DSA zu ändern, um „die Meinungsfreiheit im Internet sicherzustellen“. Obwohl die bangladeschische Regierung diese Empfehlung annahm, versäumte sie bisher deren Umsetzung. Stattdessen geht sie weiterhin massiv gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vor.

Amnesty International hat ein besorgniserregendes Muster festgestellt, nach dem die Behörden die Paragrafen 25 (Weitergabe, Veröffentlichung etc. von beleidigenden, falschen oder bedrohlichen Dateninformationen), 29 (Veröffentlichung, Weitergabe etc. von verleumderischen Informationen) und 31 (Straftatbestand und Strafe für die Gefährdung von Recht und Ordnung etc.) des Sicherheitsgesetzes als Waffe einsetzen, um kritische Stimmen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren.

Das Cyber-Tribunal mit Sitz in Dhaka, vor dem Straftaten im Internet – einschließlich der Fälle unter dem DSA – verhandelt werden, hat zwischen 1. Jänner und 6. Mai 2021 199 Fälle bearbeitet. Amnesty International stellte fest, dass 134 dieser Fälle auf Grundlage der drei genannten Paragrafen des DSA verhandelt wurden. In 80 Prozent dieser Fälle (107 von 134 Fällen) wurden die Verfahren sowohl nach Paragraf 25 als auch nach Paragraf 29 des DSA eingeleitet. Das Cyber-Tribunal hat im Berichtszeitraum fast 50 Prozent der Fälle (97 von 199 Fällen) wegen mangelnder Begründung und Beweise abgewiesen. Das macht jedoch die Menschenrechtsverletzungen, die die Betroffenen erlitten haben, nicht ungeschehen – einschließlich ihrer Inhaftierung über längere Zeiträume, noch bevor die Fälle überhaupt vor Gericht waren.

Im Rahmen des Berichts von Amnesty International zeigte sich, dass in sechs von zehn Fällen alle drei Paragrafen des DAS, gegen drei weitere Personen die Paragrafen 25 und 31 angewendet wurden. Die Klagen gegen acht der zehn Personen, deren Fälle im Rahmen des Berichts untersucht wurden, wurden von Vertreter*innen gesetzgebender oder Strafverfolgungsbehörden oder von Mitgliedern der Regierungspartei Awami League eingereicht.

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PA: Nachhaltig in Linz

Neuauflage des Nachhaltigkeits-Guides „Wegweiser“ stellt klimafreundliche und faire Initiativen, Geschäfte und Lokale in Linz vor.

Linz, 22.07.2021: Gemeinsam mit dem Umweltressort der Stadt Linz hat der entwicklungspolitische Verein Südwind OÖ den Wegweiser „Nachhaltig in Linz” überarbeitet und neu aufgelegt. Die zweite Auflage gibt einen Überblick über faire und klimafreundliche Angebote in der Landeshauptstadt.

Die Neuauflage des Wegweisers zeigt das breite Spektrum an Geschäften, Lokalen und Initiativen, die faire, ökologische und klimafreundliche Alternativen quer durch die Stadt anbieten. Auch unsere IRIS Umweltpreisträger*innen der vergangenen Jahre werden speziell vor den Vorhang geholt. Ich bedanke mich herzlich beim Team von Südwind OÖ für die Erstellung“, so die Linzer Umweltreferentin Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger. 

Bei der Erstellung war es dem Redaktionsteam ein Anliegen alles lokal durchzuführen. Der Linzer Fotograf Jürgen Grünwald wurde für die Erstellung der Bilder, die Grafikdesignerin Birgitt Müller von Eigenbrot für die grafische Umsetzung beauftragt. Gedruckt wurde beim Traditionsunternehmen Gutenberg nach höchsten ökologischen Standards, die Verteilung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Linzer Sozialeinrichtung Kontrast.

Der Wegweiser zeigt, dass jede und jeder von uns ein stückweit zum Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit beitragen kann, indem wir unser tägliches Konsumverhalten hinterfragen und verändern, aber auch selbst aktiv werden. Der Nachhaltigkeits-Guide ist dabei ein wichtiger Wegweiser und beweist, dass in der Fairtrade-Stadt Linz nicht lange nach Alternativen gesucht werden muss.“ erklärt Nora Niemetz von Südwind OÖ.

Die Broschüre liegt unter anderem in vielen Linzer Geschäften, in den Volkshäusern und Museen sowie bei Südwind OÖ auf. Auch online ist er unter www.suedwind.at/wegweiser abrufbar. 

Zudem wird der gedruckte Guide beim „Fest für Alle“ am Martin-Luther-Platz am 30. Juli am Infostand von Südwind OÖ verteilt. Das Fest holt die vielfältigen Möglichkeiten eines guten Lebens für alle und freiwilligen Engagements für ein nachhaltiges Leben ins Zentrum von Linz. Schwerpunkte bilden dabei die Themen Ressourcen & Konsum, Mobilität, Ernährung, Partizipation, Soziales & Menschenrechte.

Weiterführende Links und Pressefotos:

Pressebilder: www.suedwind.at/wegweiser, kostenlos unter Copyright-Angabe
IRIS-Umweltpreis: www.linz.at/iris.php
Fest für Alle: www.linztermine.at/event/701739

Rückfragehinweis:
Nora Niemetz
Südwind Oberösterreich
Tel: 067763776580 nora.niemetz@suedwind.atwww.suedwind.at/ooe

PA: Amnesty-Bericht zu Libyen

Neue Beweise für schwere Menschenrechtsverletzungen in Haftzentren für Geflüchtete – Europa muss Rückführungen stoppen. BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG DIESES BERICHTS: Donnerstag, 15. Juli 2021, 00:01 GMT.

Wien, 14. Juli 2021. Männer, Frauen und Kinder, die bei der Überquerung des Mittelmeers aufgegriffen und unter Zwang in libysche Haftzentren zurückgebracht werden, sind dort schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Dazu zählt auch sexualisierte Gewalt. Das zeigen neue Beweise, die Amnesty International in einem heute veröffentlichten Bericht vorlegt, der die furchtbaren Folgen der Zusammenarbeit Europas mit Libyen im Bereich Migration und Grenzkontrolle verdeutlicht. Der Bericht ‚No one will look for you‘: Forcibly returned from sea to abusive detention in Libya dokumentiert, wie die jahrzehntelangen Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete und Migrant*innen in libyschen Haftzentren auch in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 unvermindert weitergingen, trotz der wiederholten Versprechen der Behörden, gegen diese vorzugehen.

Verschwindenlassen und Vergewaltigungen durch Wärter in libyschen Haftzentren
Im Rahmen der Recherchen zum Bericht stellte sich auch heraus, dass Libyens Amt für die Bekämpfung illegaler Migration (DCIM), eine Abteilung des Innenministeriums, seit Ende 2020 diesen Missbrauch sogar noch legitimiert hat: Seitdem sind der Behörde zwei neue Haftzentren unterstellt, in denen in den vergangenen Jahren Hunderte von Geflüchteten und Migrant*innen durch die Hand von Milizen dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen. In einem der kürzlich unbenannten Zentren sagten Überlebende, dass die Wärter Frauen vergewaltigten und sie sexualisierter Gewalt aussetzten, unter anderem indem sie sie im Austausch für Essen oder ihre Freiheit zu Sex zwangen.

Systematische Folger, sexualisierte Gewalt und Zwangsarbeit
Der Amnesty-Bericht beschreibt detailliert die Erfahrungen von 53 Geflüchteten und Migrant*innen, die zuvor in Zentren festgehalten wurden, die nominell unter der Kontrolle des DCIM stehen. 49 von ihnen wurden direkt nach ihrem Aufgreifen auf See inhaftiert. „Dieser erschreckende Bericht wirft ein neues Licht auf das Leid der Menschen, die auf See aufgegriffen und nach Libyen zurückgebracht werden, wo sie sofort in willkürliche Haft genommen und systematisch Folter, sexualisierter Gewalt, Zwangsarbeit und anderer Ausbeutung ausgesetzt werden, und das bei völliger Straffreiheit der Täter. Währenddessen belohnen die libyschen Behörden diejenigen, die unter begründetem Verdacht stehen, solche Menschenrechtsverletzungen zu begehen, mit Machtpositionen und höheren Dienstgraden. Das bedeutet, dass wir Gefahr laufen, dass sich dieses schreckliche Szenario fortsetzt“, sagte Diana Eltahawy, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

Komplizenschaft Europas und Straflosigkeit der Täter*innen
„Der Bericht wirft auch ein Schlaglicht auf die anhaltende Komplizenschaft europäischer Staaten, die es der libyschen Küstenwache weiterhin ermöglicht und sie dabei unterstützt, Menschen auf See abzufangen und sie gewaltsam in die Gefangenschaft in Libyen zurückzuschicken, obwohl sie genau wissen, welche Schrecken sie dort erwarten.“ Amnesty International fordert die europäischen Staaten auf, die Zusammenarbeit mit Libyen in den Bereichen Migration und Grenzkontrollen auszusetzen. In dieser Woche wird das italienische Parlament über die Fortsetzung der Bereitstellung von militärischer Unterstützung und Ressourcen für die libysche Küstenwache debattieren.

Informelle Gefangenenlager wurden „legitimiert“
Die libyschen Behörden hatten zugesichert, die DCIM-Zentren zu schließen, in denen es regelmäßig zu Misshandlungen kam; allerdings haben sich ähnliche Muster von Menschenrechtsverletzungen in neu eröffneten oder wieder eröffneten Zentren wiederholt. Ein Beispiel für die fest verwurzelte Straflosigkeit sind die informellen Gefangenenlager, die ursprünglich von Milizen betrieben wurden und nun legitimiert und in das DCIM integriert worden sind. Im Jahr 2020 waren Hunderte von Menschen, die zuvor nach Libyen zurückgebracht worden waren, an einem informellen Ort, der damals von einer Miliz kontrolliert wurde, „verschwunden“. Inzwischen haben die libyschen Behörden den Ort in das DCIM integriert, ihm den Namen „Tripoli Gathering and Return Centre“ gegeben, umgangssprachlich auch als „Al-Mabani“ bekannt, und darüberhinaus den ehemaligen Direktor und andere Mitarbeiter*innen des nun geschlossenen DCIM-Zentrums Tajoura mit der Leitung betraut. Tajoura, das für Folter und andere Misshandlungen berüchtigt war, wurde im August 2019 geschlossen, einen Monat nach Luftangriffen, bei denen mindestens 53 Gefangene getötet wurden.

Anhaltende Misshandlungen, Zwangsarbeit und Selbstmordversuche
In der ersten Hälfte des Jahres 2021 wurden mehr als 7.000 auf See abgefangene Menschen zwangsweise nach Al-Mabani gebracht. Die dort inhaftierten Personen berichteten Amnesty International, dass sie Folter und anderen Misshandlungen, grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen, Erpressung und Zwangsarbeit ausgesetzt waren. Einige berichteten auch, dass sie invasiven, erniedrigenden und gewalttätigen Leibesvisitationen unterzogen wurden.

Das Zentrum Shara‘ al-Zawiya in Tripolis ist eine Einrichtung, die früher ebenfalls von Milizen betrieben und vor kurzem in das DCIM integriert wurde. Das Zentrum ist für besonders schutzbedürftige Personen bestimmt. Ehemalige Inhaftierte dort sagten, dass die Wärter Frauen vergewaltigten und einige von ihnen im Austausch für ihre Freilassung oder für lebenswichtige Dinge wie sauberes Wasser zu Sex gezwungen wurden.

„Grace“ sagte, dass sie schwer geschlagen wurde, weil sie sich weigerte, einer solchen Forderung nachzukommen: „Ich sagte [dem Wärter] Nein. Er benutzte eine Pistole, um mich zu schlagen. Er benutzte einen ledernen Soldatenschuh … um mich gegen die Hüfte zu [treten].“ Zwei junge Frauen in der Einrichtung versuchten aufgrund solcher Misshandlungen, sich das Leben zu nehmen.

Drei Frauen berichteten auch, dass zwei Babys, die mit ihren Müttern nach einer versuchten Überfahrt über das Meer festgehalten wurden, Anfang 2021 starben, nachdem das Wachpersonal sich geweigert hatte, sie zu einer wichtigen medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus zu bringen.

Der Bericht von Amnesty International dokumentiert ähnliche Muster von Menschenrechtsverletzungen, darunter schwere Schläge, sexualisierte Gewalt, Erpressung, Zwangsarbeit und unmenschliche Bedingungen in sieben DCIM-Zentren in Libyen. Im Abu-Issa-Zentrum in der Stadt al-Zawiya berichteten Inhaftierte, dass ihnen gehaltvolle Nahrung verweigert wurde, bis manche von ihnen verhungerten.

In Al-Mabani und zwei weiteren DCIM-Zentren dokumentierte Amnesty International den rechtswidrigen Einsatz tödlicher Gewalt, als Wachleute und andere bewaffnete Männer auf Inhaftierte schossen und es dabei zu Verletzten und Toten kam.

„Das gesamte Netz der libyschen Haftzentren für Geflüchtete ist durch und durch verrottet und muss abgeschafft werden. Die libyschen Behörden müssen alle Gefängnisse sofort schließen und die Inhaftierung von Geflüchteten und Migrant*innen beenden“, sagte Diana Eltahawy.

Libysche „Rettungs“-Einsätze gefährden Leben
Zwischen Januar und Juni 2021 hat die von der EU unterstützte libysche Küstenwache im Rahmen so genannter „Rettungs“-Missionen rund 15.000 Menschen auf See abgefangen und nach Libyen zurückgeschickt – mehr als im gesamten Jahr 2020. Von Amnesty International befragte Personen beschrieben das Verhalten der libyschen Küstenwache durchweg als fahrlässig und missbräuchlich. Überlebende schilderten, wie die libysche Küstenwache ihre Boote absichtlich beschädigte und in einigen Fällen zum Kentern brachte, was dazu führte, dass Geflüchtete und Migrant*innen in mindestens zwei Fällen ertranken. Ein*e Augenzeuge*in sagte, dass libysche Küstenwächter mit ihren Handys filmten, nachdem sie ein Schlauchboot zum Kentern gebracht hatten, anstatt alle Überlebenden zu retten.

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 sind mehr als 700 Geflüchtete und Migrant*innen entlang der zentralen Mittelmeerroute ertrunken. Geflüchtete und Migrant*innen berichteten Amnesty International, dass sie bei ihren Versuchen, das Meer zu überqueren, häufig Flugzeuge über dem Meer oder Schiffe in der Nähe sahen. Doch diese boten ihnen vor dem Eintreffen der libyschen Küstenwache keine Hilfe an. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex überwacht das Mittelmeer aus der Luft, um Boote von Geflüchteten und Migrant*innen auf See zu identifizieren. Seit Mai 2021 setzt sie außerdem eine Drohne über dieser Route ein. Europäische Marineboote haben das zentrale Mittelmeer weitgehend verlassen, um Flüchtlings- und Migrant*innenboote in Seenot nicht retten zu müssen. Italien und andere EU-Mitgliedsstaaten gewähren der libyschen Küstenwache weiterhin materielle Unterstützung, darunter Schnellboote, und arbeiten an der Einrichtung eines maritimen Koordinationszentrums im Hafen von Tripolis, das größtenteils aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika finanziert wird.

„Trotz überwältigender Beweise für rücksichtsloses, fahrlässiges und rechtswidriges Verhalten der libyschen Küstenwache auf See und systematischer Menschenrechtsverletzungen in den Haftzentren nach der Ausschiffung unterstützen die europäischen Partner die libysche Küstenwache weiterhin dabei, Menschen gewaltsam genau zu den Misshandlungen zurückzubringen, vor denen sie in Libyen geflohen sind“, sagte Diana Eltahawy. „Es ist längst an der Zeit, dass die europäischen Staaten die unhaltbaren Konsequenzen ihres Handelns anerkennen. Sie müssen die Zusammenarbeit mit Libyen in Sachen Migration und Grenzkontrollen aussetzen und stattdessen den Tausenden schutzbedürftigen Menschen, die derzeit dort festsitzen, dringend benötigte Wege in die Sicherheit öffnen.“

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG DIESES BERICHTS: Donnerstag, 15. Juli 2021, 00:01 GMT.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an eleonore.rudnay@amnesty.at
Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
E-Mail: presse@amnesty.at

Bericht: Afrika: Kulturinitiativen gegen Jihadismus im Sahel

Am 27. Mai 2021 veranstaltete das VIDC ein Webinar mit prominenten Sprecher*innen aus Westafrika und widmete sich darin der Frage, welche Rolle Musik, Film und Kunst angesichts der multiplen Krisen in der Sahel Region spielen. Nun wurde die Dokumentation dazu veröffentlicht.

Jihadistische und ethnische Milizen, Klimakrise, COVID-19 Pandemie stellen die Bevölkerung vor enorme Herausforderungen. Davon sind auch Kulturschaffende betroffen. Auftritte wurden in manchen Regionen zum Sicherheitsrisiko, Tourneen und Festivals mussten abgesagt werden.

Für die senegalesische Soziologin Aminata Ndiaye sind Kunst und Kultur zentral für diverse und inklusive Gesellschaften. Frauen seien zudem die effektiveren Friedenspolitikerinnen, so die Genderbeauftragte der Militärallianz G5 Sahel. Der Theatermacher Alioume Ndiaye aus Mali setzt sich bei seiner Arbeit für die Vermittlung von demokratischen Grundwerten und die Kritikfähigkeit der Jugend ein. So will er der Radikalisierung von Jugendlichen entgegenwirken. François A. Akouabo Adiana ist Programmleiter des größten afrikanischen Filmfestivals FESPACO. Er betonte ebenfalls die gesellschaftspolitische Wirkung von Kunst und Kultur, da sie den sozialen Zusammenhalt stärkten und kollektive Traumabewältigung in Krisen unterstützten.

Hier finden Sie die Links zum  Veranstaltungsbericht sowie das gesamte Webinar zum Nachsehen.
Die Diskussion fand anlässlich von Culture X Change # Mini Fespaco de Vienne 2021 statt.