Archiv der Kategorie: Asien

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Recherchematerial: #OrangeTheWorld: über die Schattenpandemie der COVID-19-Krise

Die diesjährige 16-tätige UNO-Kampagne anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt an Frauen vom 25. November bis 10. Dezember hat gewaltsame und geschlechtsbezogene Übergriffe einmal mehr in die Wahrnehmung der Menschen gerückt. Die COVID-19-Pandemie schwächte viele Errungenschaften der letzten Jahre, deutlich mehr Frauen waren 2020 Gewalt ausgesetzt. Mehr Infos dazu von der Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe.

Die meisten Aktions- und Gedenktage der Vereinten Nationen haben eines gemein: Sie verlieren ihre Daseinsberechtigung, sollten ihre Forderungen endlich umgesetzt sein. 2020 hat gezeigt: Die Umsetzung der Ziele des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt an Frauen und Mädchen liegt in weiter Ferne. Die verhängten Lockdowns zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie hatten eine sogenannte „Schattenpandemie“ zur Folge, weltweit meldeten Hilfsorganisationen, Ombudsstellen und Medien einen rasanten Anstieg häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Im letzten Jahr wurden etwa 137 Frauen täglich von ihrem Partner oder einem Familienmitglied getötet, 18 % erlebten körperliche oder sexuelle Gewalt1. Laut den Vereinten Nationen widerfährt weltweit jeder dritten mindestens einmal in ihrem Leben ein gewaltsamer, geschlechtsbezogener Übergriff2.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind ebenso enorm: Frauen sind in einem höheren Ausmaß auf informelle Arbeit angewiesen, um sich und ihre Familien zu versorgen. So arbeiten etwa 80 % aller Uganderinnen bspw. als Straßenverkäuferin oder Haushälterin3. Während der verschärften Ausgangsbeschränkungen fallen diese Einnahmequellen weg.

Frauen und Mädchen im Fokus: Ziel 5 der Agenda 2030

Die Beseitigung von Gewalt kann nur gelingen, wenn Frauen und Mädchen auf allen Ebenen gleichberechtigt sind – ein Vorhaben, das auch in wohlhabenden Staaten auf Widerstand stößt. Im Rahmen der staatenübergreifenden Agenda 2030 erklärten die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen im September 2015 die Gleichberechtigung und Ermächtigung von Frauen und Mädchen zu einem von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz SDGs). Das ihnen gewidmete Ziel 5 umfasst4:

  • Die Eliminierung aller Formen von Diskriminierung, Gewalt sowie von schädlichen und gefährlichen Praktiken, z.B.: Menschenhandel, Zwangsverheiratung oder weibliche Genitalverstümmelung.
  • Die Anerkennung unbezahlter Care-Arbeit durch die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen, Infrastruktur und sozialer Absicherung.
  • Die Chancengleichheit auf Führungspositionen und die volle Einbindung von Frauen auf allen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
  • Den uneingeschränkten Zugang zur reproduktiven Gesundheitsversorgung und den damit einhergehenden Rechten.
  • Die Einführung von Gesetzen und die Umsetzung von Reformen, um Frauen das gleiche Recht auf wirtschaftliche und natürliche Ressourcen, Bildung, finanzielle Dienstleistungen, Eigentum und Erbschaft zu garantieren.
  • Die verstärkte Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, welche die Selbstermächtigung von Frauen und Mädchen fördern.

Was hat sich getan?

Die Weltbank dokumentierte zwischen 2017 und 2019 in 62 Staaten die Einführung von Reformen zur Förderung der Geschlechtergerechtigkeit, darunter Indien, Pakistan, Burkina Faso, Uganda und Südsudan. Somit gibt es heute in mindestens 155 Ländern Gesetze gegen häusliche Gewalt, in 140 Ländern gilt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Straftat. Der resultierende Bericht „Women, Business and the Law 2020“5, der dieses Jahr erschienen ist, macht aber auch auf Rückschläge aufmerksam: In Moldavien, Bosnien-Herzegowina, Westbank und Gaza haben Pensionsreformen zu einer Benachteiligung von Frauen geführt.

Gewalt gegen Frauen: seit 39 Jahren im internationalen Bewusstsein

Anstoß für den Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt an Frauen gab die Ermordung dreier politischer Aktivistinnen, den Mirabal Schwestern in der Dominikanischen Republik, durch Diktator Rafael Trujillo am 25. November 1960. Ausgehend von Lateinamerika gedenken feministische und Menschenrechtsorganisationen seit 1981 den weiblichen Opfern häuslicher und politischer Gewalt. Im Jahr 1999 nahmen die Vereinten Nationen den Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt an Frauen in ihren Kalender der internationalen Aktions- und Gedenktage auf6.

2016 folgte mit Orange eine eigene Kampagnenfarbe, die eine Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen und Mädchen zum Ausdruck bringen soll. Schließlich erweiterten die Vereinten Nationen den 25. November in diesem Jahr zu einer 16-tägigen Kampagne, um den prekären Lebensweisen vieler Frauen – insbesondere in Zeiten der Pandemie – zusätzliche Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Zivilgesellschaftliche Organisationen veranstalteten Diskussionen und Events, Persönlichkeiten aus aller Welt bekannten sich zum Ziel 5 der SGDs und öffentliche Gebäude, Social-Media-Kanäle und Websites erstrahlten in Orange. Die Vereinten Nationen haben ein Best-Of-Fotoalbum zusammengestellt.

Auch die AG Globale Verantwortung unterstützte die Aktion #OrangeTheWorld. Wir sind davon überzeugt, dass zusätzliche internationale Programme und Projekte, die nicht nur Frauen schützen, sondern Männer in die Verantwortung nehmen, einen Ausweg aus Benachteiligung und Gewalt bieten. Veraltete Vorstellungen setzen Männlichkeit mit Macht sowie mit körperlicher und geistiger Stärke gleich, während sie Frauen ebenso wie queere Personen abwerten. Holen wir das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen vor den Vorhang und setzen uns gemeinsam gegen Gewalt von Männern und unzeitgemäße Vorstellungen von Geschlecht ein.

(hh)

1 UN Women 2020: Facts and figures: Ending violence against women

2 United Nations 2020: The Shadow Pandemic

3 Womankind 2020: How is COVID-19 affecting women and girls?

4 United Nations: Goal 5: Achieve gender equality and empower all women and girls

5 Weltbank-Bericht: Women, Business and the Law 2020

6 United Nations: Taking a Stand Against Gender-Based Violence

PA: Manfred Nowak, Ulrich Brand & Zivilgesellschaft: “Menschenrechte brauchen Gesetze!”

Ein Bündnis aus NGOs und ArbeitnehmerInnenvertretungen fordert gemeinsam mit Ulrich Brand, Manfred Nowak und weiteren ExpertInnen am internationalen Tag der Menschenrechte, dem 10.12., ein Lieferkettengesetz in Österreich und der EU.

Die Einhaltung der Menschenrechte und der Schutz der Umwelt müssen selbstverständlich sein. Doch die Arbeitsbedingungen, die hinter unserer Schokolade, unserer Kleidung und unseren Smartphones stecken, sind oft menschenunwürdig. Kinderarbeit, Zwangsarbeit und die Verfolgung von GewerkschafterInnen stehen noch immer an der Tagesordnung. Die Ausbeutung der ArbeiterInnen geht zudem mit massiven Umweltschäden einher. “Im Jahr 2020 müssen auf westafrikanischen Kakaoplantagen  noch immer rund 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen für unsere Weihnachtsschokolade schuften.  Damit in unseren Weihnachtsgeschenken unter dem Christbaum weder Kinderarbeit noch Zwangsarbeit stecken, braucht es endlich verbindliche Regeln für Konzerne!”, fordert Bettina Rosenberger Koordinatorin der zivilgesellschaftlichen Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!”. 

 „Österreich muss sicherstellen, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen effektiven Zugang zum Recht haben und sich nötigenfalls, so auch gegen mächtige Konzerne wehren können. Dafür braucht es einen verbindlichen rechtlichen Rahmen, der Menschen und Umwelt entlang der gesamten Lieferkette schützt.“, erklärt Menschenrechtsexperte Manfred Nowak. 

Seit Oktober mobilisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis für eine verbindliche Regulierung von Unternehmen, damit diese entlang ihrer internationalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards achten. Die Forderungen der Kampagne beziehen sich auf drei Ebenen: Ein Lieferkettengesetz auf nationaler und europäischer Ebene und einen verbindlichen UN-Vertrag. In Frankreich gibt es schon ein entsprechendes Gesetz, in der Schweiz votierten 50,7 % der Stimmberechtigten im Zuge einer Volksabstimmung dafür und in Deutschland wird bereits seit Monaten auf Regierungsebene über ein Lieferkettengesetz diskutiert. „Der Globalisierungsprozess ging bislang weitgehend zu Lasten vieler Beschäftigter, insbesondere in den Ländern des globalen Südens, und der Natur. Der Verstoß gegen Menschenrechte und Umweltstandards ist eine Voraussetzung, damit die ‘imperiale’ Produktions- und Lebensweise weiterhin aufrecht erhalten wird. Deshalb sollte endlich ein Lieferkettengesetz in Österreich ausgearbeitet und verabschiedet werden.“ fordert der Politikwissenschaftler Ulrich Brand.

Auf EU- und UNO-Ebene gibt es bereits laufende Prozesse, in die sich Österreich aktiv und konstruktiv einbringen muss. Österreich ist derzeit nicht nur Mitglied des UN-Menschenrechtsrates, sondern stellt sogar die Präsidentin und trägt daher besonders Verantwortung sich aktiv in den laufenden UN-Prozess für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten einzubringen.

Website der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“: www.menschenrechtebrauchengesetze.at 

Rückfragehinweis:
Bettina Rosenberger
Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze
Treaty Alliance Österreich
c/o NeSoVe
Tel.: +43 660 8835409
bettina.rosenberger@nesove.at

Kommentar: „Menschenrechte: Internationaler Schulterschluss notwendig“

Hartwig Kirner, Geschäftsführer von Fairtrade Österreich zum Tag der Menschenrechte, am 10.12.2020.  

Die Angst um die eigene Gesundheit und die unserer Lieben, wirtschaftliche Unsicherheiten und persönliche Einschränkungen – 2020 wird nicht als grandioser Start ins neue Jahrzehnt in die Geschichtsbücher eingehen. Gerade darum sollte der Tag der Menschenrechte am 10. Dezember zu einer Mahnung für uns werden. In Zeiten der Krise ist es besonders wichtig, Menschenrechte nicht als vernachlässigbaren Luxus zu betrachten, sondern als Herzstück unserer Gesellschaft und das weltweit.

Nach Ende des zweiten Weltkriegs hat man das bereits erkannt und gemeinsam an einem Ideal gearbeitet, das drei Jahre später von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. 1948 wurden die Menschenrechte definiert und verlangen nichts Unmögliches: genügend Nahrung, das Recht auf Bildung, Meinungsfreiheit, ein Verbot von Sklavenarbeit und andere Dinge, die wir hierzulande für selbstverständlich halten, sind darin definiert. Ein Blick in andere Länder zeigt aber, dass sie das nicht sind. Eine im Herbst erschienene Studie berichtet über Millionen von Kindern, die nach wie vor im Kakaoanbau arbeiten, anstatt in der Schule zu sitzen. Kaffeebäuerinnen und -bauern leiden weltweit so sehr unter der seit Jahren anhaltenden Preiskrise, dass sie oft nicht wissen, wie sie ihre Familien ernähren sollen. Der Konkurrenzkampf bei Produkten wie Bananen nimmt Dimensionen an, wo um niedrige Cent-Kommastellen gefeilscht wird, um den Gewinn zu maximieren, ohne jegliche Rücksicht auf das Leben der Menschen im Ursprung.

Aber nicht nur in sogenannten Entwicklungsländern sind Menschenrechte nach wie vor in Gefahr. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind in den USA derzeit so verheerend, dass rund 50 Millionen Menschen von einer Hungerkrise erfasst sind. Zum Vergleich: Ganz Spanien hat etwas mehr als 46 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Aber nicht nur weit weg gefährden die aktuellen Zeichen der Zeit Menschenleben. In Österreich, einem der reichsten Länder der Welt, sind fast 1,5 Million Menschen von Armut gefährdet, darunter auch rund 300.000 Kinder.

Die drohende Wirtschaftskrise nach Corona lässt darum Schlimmes erahnen. Zusammen mit dem Klima-wandel, der längst große Herausforderungen weltweit mit sich bringt, warten Probleme auf uns, die kein Land dieser Welt alleine bewältigen kann. Wenn wir jetzt wegsehen, verspielen wir die Chance auf eine Neuausrichtung unserer Wirtschaft, bei der ein gutes Leben für alle die oberste Priorität sein sollte. Faire Löhne, der Erhalt unserer Böden und eine nachhaltige Ausrichtung von Unternehmen sind Eckpfeiler einer zukunftsfähigen Globalisierung, die wir jetzt einfordern müssen. Wir sehen in Österreich seit Jahren einen positiven Trend bei fair gehandelten Lebensmitteln. Eine wachsende Öffentlichkeit nimmt Ungerechtigkeiten im Welthandel nicht mehr schweigend hin, sondern fordert Veränderungen aktiv ein. Das alleine reicht aber noch nicht.

Es wird in den kommenden Jahren den politischen Willen benötigen, die wirtschaftlichen Folgen von Corona nicht auf dem Rücken der schwächeren Mitglieder unserer Gesellschaft auszutragen. Einsparungen und neue Steuern werden nötig sein, um die Schulden, die in diesem Jahr weltweit angehäuft wurden, wieder zurück zu zahlen. Wir können aber entscheiden welchen Weg wir dafür einschlagen. Die meisten Staaten – darunter auch Österreich – haben die Wahrung der Menschenrechte in ihre Verfassung aufgenommen. Darauf sollten wir uns in den nächsten Jahren besinnen, wenn es darum geht, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert zu handeln.

Für Rückfragen; Bildmaterial und Interviewvereinbarungen:
Bernhard Moser
Presseanfragen, Themen & Inhalte
FAIRTRADE Österreich
Tel.: +431 533 09 56 29 
Mobil: +43 664 526 74 65 
E-Mail: bernhard.moser@fairtrade.at
www.fairtrade.at

PA: Forschen ohne Grenzen

ADA und OeAD feiern 10 Jahre Partnerschaften der Hochschulbildung und Forschung für nachhaltige Entwicklung

Das Hochschulkooperationsprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit „APPEAR“ wird heuer zehn Jahre alt. Seit dem ersten Aufruf zu Projekteinreichungen im Frühjahr 2010 sind 43 mehrjährige Partnerschaften zwischen österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen und wissenschaftlichen Institutionen in 20 Ländern des globalen Südens entstanden. 126 internationale Master- oder PhD-Studierende konnten mit einem Stipendium eine Hochschule in Österreich besuchen. Anfang Dezember starten die Austrian Development Agency und der OeAD, der für die Umsetzung verantwortlich ist, in die dritte Phase des österreichischen Vorzeigeprogramms.
 
Wien, 3. Dezember 2020 – Nachhaltiges Management von Gewässern und Fischerei in Burkina Faso, verbesserte Gesundheit von Müttern und Neugeborenen in Äthiopien, sanfter Tourismus in Georgien und Armenien oder der Aufbau von Gender Studies an der Islamischen Universität Gaza – das ist nur eine Auswahl jener Themen, zu denen das Hochschulkooperationsprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit internationale Forschung und Lehre stärkt. Die Partnerschaften zwischen österreichischen Universitäten bzw. Fachhochschulen und akademischen Institutionen in Afrika, Asien, Lateinamerika sowie im arabischen Raum haben alle dasselbe Ziel: Einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung und zur Internationalisierung im Hochschulbereich leisten.
 
In den vergangenen zehn Jahren förderte die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, das Programm mit dem klingenden Akronym „APPEAR“ mit rund 20 Millionen Euro. 43 universitäre Kooperationsprojekte und 126 Stipendien wurden so ermöglicht, 691 wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht. Knapp 11.000 Studierende und Lehrende profitierten bisher von den Hochschulpartnerschaften. Im Dezember 2020 starten die ADA und der OeAD, der die Initiative betreut und umsetzt, in die dritte Phase ihrer Zusammenarbeit. Insgesamt 18,7 Millionen Euro stellt die Austrian Development Agency bis Ende 2027 dafür zur Verfügung. Sie fließen in mindestens 30 weitere akademische Kooperationsprojekte sowie 54 PhD- und zehn Master-Stipendien.
 
Österreichisches Aushängeschild mit internationaler Vorbildwirkung
„Bildung ist ein wesentlicher Faktor für die Reduzierung von Armut und eine dezidierte Priorität der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Mit unserem Hochschulkooperationsprogramm leisten wir einen erheblichen Beitrag zur Stärkung von Lehre, Forschung und institutionellen Kapazitäten in unseren Schwerpunktländern und darüber hinaus – über die Grenzen von Staaten, Kulturen und Disziplinen hinweg. Unsere Erfolgsbilanz der vergangenen zehn Jahre macht Mut und zeigt deutlich: Für bessere Lebensbedingungen weltweit sind die Beiträge der Wissenschaft von enormer Bedeutung. APPEAR ist zu Recht das Vorzeigeprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit“, betont ADA-Geschäftsführer Martin Ledolter.
 
Gleichberechtigte Partnerschaft
Partnerschaft auf Augenhöhe ist ein Grundprinzip von APPEAR. Das Programm setzt auf akademische Gleichberechtigung statt auf einseitigen Wissenstransfer. Die Partnerinstitutionen im globalen Süden definieren den entwicklungspolitischen und institutionellen Bedarf sowie die Forschungsfragen selbst. Gemeinsam mit österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen erarbeiten sie nachhaltige Lösungen, indem sie unterschiedliche Methoden, kulturelle Systeme und Interpretationsweisen zusammenführen. Der freie Zugang zu Forschungsergebnissen und, wo möglich, zu generierten Datenbeständen („Open Access, Open Data“) ist ein weiteres Charakteristikum von APPEAR.
 
Effiziente Umsetzung durch langjährigen Partner OeAD
Der OeAD, die nationale Agentur für Bildung und Internationalisierung, ist seit Anbeginn für die Betreuung und Umsetzung des Programms zuständig. Dabei greift der langjährige ADA-Partner auf seine breite Expertise sowohl im Bereich der internationalen Kooperation im tertiären Bildungssektor als auch in der Durchführung von Forschungs- und Stipendienprogrammen zurück.
 
„Dem OeAD ist die Zusammenarbeit zwischen österreichischen Hochschulen und Universitäten sowie wissenschaftlichen Einrichtungen in den Partnerländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit besonders wichtig“, resümiert OeAD-Geschäftsführer Jakob Calice. „Die Stärkung von wissenschaftlichen Kompetenzen, institutionellem Lernen und wissenschaftlicher Forschung tragen zur schrittweisen Realisierung der Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bei. Ergebnisse werden vor Ort umgesetzt und verbessern die Lebenssituation in strukturschwachen Regionen. Daraus ergeben sich vielfältige Erfahrungen lösungsorientierter Forschung, von denen auch die heimische Wissenschaft maßgeblich profitiert“, so Calice.
 
Beitrag zu qualitätsvoller Hochschulbildung für alle
APPEAR trägt in erster Linie zu Ziel 4.3 der 17 Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bei. Es lautet: Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten. Über Veranstaltungen, die Kooperation mit dem Wiener Filmfestival „this human world“ oder die OeAD-Podcast-Reihe „Welt im Ohr“ auf Ö1 Radio Campus bindet APPEAR auch in Österreich möglichst viele Akteure ein. Diese Aktivitäten vertiefen das Verständnis für globale Verflechtungen und machen Wissenschaft im entwicklungspolitischen Kontext erlebbar.
 
Hier geht es zu Fotos von vier ausgewählten Hochschulpartnerschaften in Ost- und Westafrika.

Austrian Development Agency (ADA)
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro um.
 
OeAD
Der OeAD, die Agentur für Bildung und Internationalisierung, fördert und vernetzt mit seinen Programmen Menschen und Institutionen aus Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Als Agentur der Republik Österreich leistet der OeAD damit einen Beitrag zur inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung. Als wichtigste Instrumente dienen der europäische und internationale Austausch sowie die grenzüberschreitende Mobilität. So ist der OeAD unter anderem für die Umsetzung von „Erasmus+ Bildung“ in Österreich verantwortlich.
 
Rückfragehinweise:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 

Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 676 83903414      
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/

OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung
Mag. Ursula Hilmar
presse@oead.at
www.oead.at

PA: AG Globale Verantwortung begrüßt Fortschritt bei Österreichs Humanitärer Hilfe

Nach Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds Strategie entwickeln und Planbarkeit ermöglichen

03.12.2020. Der heutige Ministerrat hat die Ausschüttung von weiteren 14,2 Mio. Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Bekämpfung von COVID-19-Folgen in afrikanischen und asiatischen Staaten beschlossen. „Es ist eine positive Entwicklung, dass heuer bereits 50 Mio. Euro aus dem aufgestockten Auslandskatastrophenfonds für Menschen in Not zur Verfügung gestellt werden konnten. Ein wichtiger und für viele Menschen – im wahrsten Sinn des Wortes – überlebensnotwendiger Schritt“, zeigt sich Annelies Vilim, Geschäftsführerin des Dachverbandes Globale Verantwortung mit 35 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe, erfreut.

Planbare Mittel für langanhaltende Krisen

„Andere Gesundheitskrisen, politische Konflikte und die Erderhitzung gönnen uns während der Pandemie keine Auszeit, ganz im Gegenteil: Laut Schätzungen der UNO sind mittlerweile 168 Mio. Menschen auf Humanitäre Hilfe angewiesen – so viele wie seit langem nicht mehr, Tendenz steigend“, führt Vilim weiter aus.

Daher gilt es jetzt, die im Regierungsprogramm vorgesehene Strategie für die Humanitäre Hilfe Österreichs unter Einbeziehung humanitärer Organisationen so zu finalisieren, dass Humanitäre Hilfe den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen besser gerecht werden kann. „Dazu gehört, Mittel für langanhaltende und vergessene Krisen zu Beginn eines Jahres zu planen und festzulegen. Denn viele Krisen dauern im Schnitt acht Jahre, in Syrien herrscht mittlerweile fast zehn Jahre Krieg“ schließt Vilim.

Rückfragen & Kontakt:

AG Globale Verantwortung
Hannah Hauptmann
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+43 1 522 44 22 – 15 | +43 699 17 20 42 07
hannah.hauptmann@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at

Online-Veranstaltungen von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“ zu brisanten Themen

Von der Corona-Krise und ihren politischen wie gesellschaftlichen Auswirkungen bis zur Mediensituation in unterschiedlichen Ländern: Die Zoom-Talks von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“ in Zusammenarbeit mit dem Kuratorium für Journalistenausbildung und der „Informationsstelle Journalismus und Entwicklungspolitik“ widmen sich stets aktuellen Themen mit interessanten Gästen. Das Online-Format wird nun regelmäßig 1- 2 Mal pro Monat stattfinden.

Die nächsten geplanten Zoom-Talks sind am Do., dem 10.12.20, um 19 Uhr ein Schwerpunkt-Abend zum „Tag der Menschenrechte“ mit dem renommierten Menschenrechts-Experten Manfred Nowak.

Im neuen Jahr geht es am Mi., dem 13.1.21, 19 Uhr weiter mit einem Schwerpunkt zu den USA unter dem neuen US-Präsidenten Joe Biden und einem großen Jahresthema, dem 20. Jahrestag der Anschläge von „9/11“, u. a. mit der langjährigen Washington-Korrespondentin des ORFs, Hannelore Veit.

Am Fr., dem 29.1.21, widmet sich das Format wiederum ab 19 Uhr den brisanten Entwicklungen in Hongkong, wo gegen das Pekinger Sicherheitsgesetz demonstriert wird, mit dem früheren ORF-Korrespondenten Raimund Löw.

Von der lebhaften und kontroversen Diskussion zwischen Politologe Anton Pelinka und dem Republicans-Overseas-Vizepräsidenten Roger Johnson kurz vor der US-Wahl zum Thema „Trump versus Biden“ über die brisante Corona- und Medienlage in Brasilien mit der aus Sao Paulo zugeschalteten „Standard“-Korrespondentin Susann Kreutzmannbis zur angespannten Situation für JournalistInnen in Ungarn erstreckte sich bereits der thematische Bogen der Online-Veranstaltungs-Reihe von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“, die Ende September 2020 gelauncht wurde. Ein bis zwei hochkarätige Gäste sind dabei jeweils per Zoom zugeschaltet und diskutieren mit „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“-Präsidentin Rubina Möhring oder einem anderen Vorstandsmitglied der Organisation über aktuelle Themen. Auch das online anwesende Publikum hat dabei die Gelegenheit, Fragen zu stellen.  Nachdem sich das Format, das eine Zusammenarbeit von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“, dem Kuratorium für Journalistenausbildung und der „Informationsstelle Journalismus und Entwicklungspolitik“ darstellt, sehr positiver Resonanz und Beliebtheit erfreut, wird diese Reihe nun regelmäßig 1-2 Mal pro Monat stattfinden.

„Mit diesem Format öffnen wir allen Interessierten, trotz momentaner Einschränkungen, ein Tor zur Welt und in andere Regionen wie Brasilien oder den USA“, so „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“-Präsidentin Rubina Möhring. „Damit wird ein Forum geschaffen, in dem über wichtige gesellschaftliche und politische, aber auch im Hinblick auf Medien zentrale, Fragen diskutiert werden kann. Zudem ermöglichen unsere Gäste interessante Einblicke auf Konflikte und Vorgänge in anderen Ländern.“

 „Wir freuen uns, gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich ein Format entwickelt zu haben, in dem aktuelle internationale Ereignisse besprochen, evaluiert und journalistisch geprüft werden können. Hochkarätige Referenten garantieren den Wissenstransfer: Gemeinsam Themen erarbeiten, sich austauschen und neue, internationale Perspektiven kennenlernen – so können die Teilnehmer dieser Reihe profitieren“, sagt Nikolaus Koller, Geschäftsführer des Kuratoriums für Journalistenausbildung. „Wir sind froh und dankbar, einen so professionell agierenden und international vernetzten Partner wie Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich für die Serie zu haben. Gemeinsam mit der Informationsstelle für Journalismus und Entwicklungspolitik bilden wir eine gute Kombination.“


Anmeldungen zu diesen Zoom-Talks sind unter info@rog.at per Mail möglich.
Alle Informationen zu den Veranstaltungen sind auf www.rog.at, Twitter (@pressefreiheit; Hashtag: #pressefreiheittalks) und Facebook zu finden


Rückfragen:
Mag. Paul Buchacher
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Reporters Without Borders Austria
Helferstorferstraße 5, 1010 Wien+43 650 848 7543

info@rog.at
www.rog.at@pressefreiheit

PA: Schweizer Abstimmung zeigt: Menschenrechte brauchen Gesetze

Das zivilgesellschaftliche Bündnis der Treaty Alliance Österreich begrüßt das Ja der Schweizer Stimmberechtigten, die in der Abstimmung am Sonntag mit 50,7 % für die Konzernverantwortungsinitiative stimmten.

29.11.2020 Wien/Bern –  “Die Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten sprachen sich am Sonntag für die verbindliche Regulierung von Konzernen aus. Dies ist ein bedeutender Meilenstein, auch wenn die Konzernverantwortungsinitiative aufgrund der fehlenden Mehrheit der Kantone abgelehnt wurde.”,  erklärt Bettina Rosenberger, Koordinatorin der Treaty Alliance Österreich und Geschäftsführerin des Netzwerks Soziale Verantwortung (NeSoVe).

“Nach der Volksabstimmung in der Schweiz und dem seit 2017 bestehenden Gesetz in Frankreich ist es Zeit, dass es auch in Österreich endlich ein Lieferkettengesetz gibt, damit Unternehmen entlang ihrer globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltstandards einhalten”, fordert Rosenberger. Aus diesem Grund initiierte das zivilgesellschaftliche Bündnis der Treaty Alliance Österreich die Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze – Damit Lieferketten nicht verletzen!”. Die Kampagne fordert, dass es sowohl in Österreich, als auch auf Ebene der EU sowie der UNO verbindliche Regeln für Unternehmen gibt. Auf EU- und UNO-Ebene gibt es bereits laufende Prozesse, in die sich Österreich aktiv und konstruktiv einbringen muss. Nur durch verbindliche Regeln werden Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten und Umweltstandards Verantwortung übernehmen  müssen.

“Die Arbeitsbedingungen, die hinter unseren T-Shirts, unseren Smartphones und unserer Schokolade stecken, sind oft menschenunwürdig. Damit Ausbeutung in der Textilindustrie kein Leiberl hat und uns Kinderarbeit nicht in die Tüte kommt, brauchen wir ein Lieferkettengesetz.”, so Rosenberger abschließend.

Nähere Informationen: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Rückfragehinweis:
Bettina Rosenberger
Treaty Alliance Koordinatorin
+43 660 8835409
bettina.rosenberger@nesove.at

Verschiebung: Online Talk: „Quo vadis, Hongkong?“

Vor dem Hintergrund des 2. Lockdowns wird diese Veranstaltung verschoben. Wir informieren Sie in Bälde über den genauen Termin und die Möglichkeit, sich für diesen Zoom-Talk anzumelden.

Auslandskorrespondent Raimund Löw, der u. a. aus Peking berichtet hat wird, voraussichtlich im Jänner mit Rubina Möhring, der Präsidentin von Reporter Ohne Grenzen Österreich über die aktuelle Situation in Hongkong sprechen.

Der Student Tony Chung ist vor wenigen Tagen in einem Café in unmittelbarer Nähe des US-Konsulats von Beamten des neuen Hongkonger Sicherheitsbüros abgeführt worden. Der 19-Jährige habe in der diplomatischen Vertretung um Asyl bitten wollen, teilten Mitglieder der Demokratiebewegung mit. Grundlage für das Vorgehen der Behörden gegen die Demokratiebewegung ist das von China erlassene umstrittene “Sicherheitsgesetz” für die frühere britische Kronkolonie. KritikerInnen sehen darin den Versuch, unliebsame Meinungen zu unterdrücken und Menschenrechte sowie Demonstrationsfreiheit auszuhebeln.

Diesem brisanten Thema widmet sich am Do., 19.11., um 19 Uhr, der spannende Zoom-Talk von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“, dem Kuratorium für Journalistenausbildung und der Informationsstelle Journalismus und Entwicklungspolitik.
Gast: Der renommierte Journalist und langjährige ORF-Auslandskorrespondent Raimund Löw, der u. a. aus Peking berichtet hat.

Für Ihre online-Teilnahme schicken Sie bitte bis Mi., dem 18.11., 12 Uhr ein Mail an info@rog.at. Sie erhalten dann einen Link für den Zoom-Talk.

Für Rückfragen:
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Reporters Without Borders Austria
Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
+43 664 254 68 47
info@rog.at

PA: Katar: Hausangestellte ausgebeutet und missbraucht

SPERRFRIST: Dienstag, 20. Oktober, 02:01 Uhr MESZ, frei für Dienstagsausgaben. Neuer Amnesty-Bericht deckt Misshandlungen, Erniedrigungen und schwere Straftaten gegen Hausangestellte auf. Amnesty International fordert ein Ende der Straflosigkeit für verantwortliche Arbeitgeber*innen.

London/Wien, am 20. Oktober 2020 – In Katar werden Hausangestellte trotz jüngster Reformen weiterhin misshandelt, erniedrigt und gezwungen, bis zur völligen Erschöpfung zu arbeiten. Das zeigt ein neuer Bericht von Amnesty International, der heute veröffentlicht wird. Einige Frauen gaben an, Opfer schwerer Straftaten, darunter sexualisierter Gewalt, geworden zu sein.

Bericht zum Downloaden

„In Katar herrscht nach wie vor ein System vor, das es Arbeitgeber*innen erlaubt, Hausangestellte nicht als Menschen, sondern als Besitz zu behandeln. Hausangestellte erzählten uns, dass sie durchschnittlich 16 Stunden pro Tag arbeiteten, an jedem Tag der Woche – weit mehr, als das Gesetz erlaubt. Andere berichteten, dass sie ihre Gehälter nicht erhielten und bösartigen Beleidigungen und Übergriffen ausgesetzt waren“, sagt Steve Cockburn, Leiter der Abteilung wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International, und sagt weiter:

„Die Einführung des Gesetzes über Hausangestellte im Jahr 2017 war ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitsrechte in Katar. Leider wird durch die Berichte der Frauen, mit denen wir gesprochen haben, offensichtlich, dass diese Reformen nicht richtig umgesetzt oder durchgesetzt wurden.“

Amnesty International fordert ein Ende der Straflosigkeit für verantwortliche Arbeitgeber*innen und die Einführung zusätzlicher Maßnamen, um den Schutz der Rechte von Arbeiter*innen in Katar zu stärken.

Die im Amnesty-Bericht dokumentierten Missstände sind das Resultat mehrerer Faktoren, darunter fehlende Kontrollmechanismen, um die Einhaltung des Gesetzes für Hausangestellte sicherzustellen. Auch das Sponsorensystem, das Arbeitgebenden in Katar unverhältnismäßig viel Macht über ihre Angestellten einräumt, führt nach wie vor zu Missständen.

Viele Frauen begegnen Hindernissen, wenn sie Misshandlungen und Straftaten ihrer Arbeitgebenden bei den Behörden anzeigen wollen, außerdem herrscht weitgehend Straflosigkeit bei Verstößen. In Katar arbeiten rund 173.000 Migrant*innen als Hausangestellte. Einige der von Amnesty International interviewten Frauen sind weiterhin bei ihren Arbeitgebenden tätig, andere haben ihre Arbeit aufgegeben, sind aber in Katar geblieben, weitere sind in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Ebenso wie die Frauen, kommen auch die Arbeitgeber*innen aus verschiedenen Ländern.

Reformen unzureichend

2017 führte Katar das Gesetz über Hausangestellte ein, in dem die Begrenzung der Arbeitszeit, obligatorische tägliche Pausen, ein freier Tag pro Woche und bezahlter Urlaub festgeschrieben sind. Erst kürzlich führte Katar einen Mindestlohn ein und schaffte die Regelung ab, dass Arbeiter*innen die Erlaubnis ihrer Arbeitgebenden benötigen, um die Stelle zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Diese rechtlichen Reformen mögen es Arbeiter*innen erleichtern, ausbeuterischen Arbeitgebenden zu entkommen; es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dadurch der Missbrauch signifikant zurückgeht oder sich die Arbeitsbedingungen von Hausangestellten deutlich verbessern. Dafür bräuchte es die Einführung zusätzlicher Maßnamen, um den Schutz der Rechte der Arbeitnehmenden zu stärken und ihre Durchsetzung sicherzustellen.

Jetzt, drei Jahre später, berichten 90 von 105 Frauen, mit denen Amnesty Kontakt aufgenommen hat, dass sie regelmäßig mehr als 14 Stunden am Tag arbeiten. 87 Frauen sagen, dass ihr Arbeitgeber ihren Pass einbehalten. Einige Frauen berichteten, dass sie nicht angemessen oder gar nicht bezahlt würden. 40 der interviewten Frauen beschrieben, wie sie beleidigt, geschlagen oder angespuckt wurden. Praktiken wie Einbehaltung der Pässe und Nichtauszahlung der Löhne weisen auf Zwangsarbeit hin.

Weit verbreitete Straflosigkeit

Für die meisten Frauen ist es keine Option, Anzeige zu erstatten. Während der Bearbeitungszeit laufen sie Gefahr, ihren rechtlichen Status, ihr Einkommen und die Unterkunft zu verlieren. Aus diesem Grund werden auch Fälle von körperlicher und sexualisierter Gewalt oftmals nicht angezeigt. Die Betroffenen benötigen eine sichere Unterkunft und ein gesichertes Auskommen für die Dauer des Prozesses. Die staatlichen Unterkünfte, die dafür sorgen sollen, sind jedoch noch nicht vollumfänglich in Betrieb.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: Dienstag, 20. Oktober, 02:01 Uhr MESZ, frei für Dienstagsausgaben

Fragen oder zur Vermittlung von Interviews:
Presseteam Amnesty International Österreich
Martina Powell / Gesine Schmidt-Schmiedbauer
Tel.: +43 664 2359138 / +43 664 4001056
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Alle 16 Sekunden findet eine Totgeburt statt

Nach den erstmals gemeinsamen UN-Schätzungen werden jährlich knapp zwei Millionen Babys tot geboren. Unterbrechungen im Gesundheitswesen aufgrund von COVID-19 könnten die Situation verschlimmern und über einen Zeitraum von einem Jahr zu beinahe 200.000 weiteren Totgeburten führen.

New York/Genf/Wien am 08. Oktober 2020 – Laut der ersten gemeinsamen Schätzung zu Totgeburten von UNICEF, der WHO, der Weltbankgruppe und der Abteilung für Bevölkerungsfragen der Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen in dem neuen Bericht: A Neglected Tragedy: The Global Burden of Stillbirths (zu Deutsch: Eine vernachlässigte Tragödie: Die globale Bürde der Totgeburten) ereignet sich die große Mehrheit der Totgeburten, nämlich 84 Prozent, in Ländern mit niedrigem und niedrigem-mittleren Einkommen. Im Jahr 2019 fanden drei von vier Totgeburten in Afrika südlich der Sahara oder in Südasien statt. Eine Totgeburt wird in dem Bericht so definiert, dass ein Baby in oder nach der 28. Schwangerschaftswoche ohne Lebenszeichen geboren wird.

„Der Verlust eines Kindes bei der Geburt oder während der Schwangerschaft ist eine schreckliche Tragödie für eine Familie, die auf der ganzen Welt oft im Stillen, aber nur allzu oft ertragen wird“, sagt Henrietta Fore, UNICEF-Exekutivdirektorin. „Alle 16 Sekunden erleidet irgendwo auf der Welt eine Mutter diese unsägliche Tragödie einer Totgeburt. Zusätzlich zu dem Verlust eines Menschenlebens sind die psychologischen und finanziellen Folgen für Frauen, Familien und Gemeinschaften gravierend und langwierig. Für viele dieser Mütter hätte es einfach nicht so sein müssen. Die Mehrheit der Totgeburten hätte mit einer qualitativ hochwertigen Schwangerschaftsbetreuung, einer angemessenen Schwangerschaftsvorsorge und einer qualifizierten Geburtshelferin verhindert werden können.“

Der Bericht warnt davor, dass die COVID-19-Pandemie die weltweite Zahl der Totgeburten steigern könnte. Eine 50-prozentige Reduzierung der Gesundheitsdienste aufgrund der Pandemie könnte innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in 117 Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen fast 200.000 zusätzliche Totgeburten verursachen. Dies entspricht einem Anstieg der Totgeburten um 11,1 Prozent. Nach den Modellen aus der Forschung der Johns Hopkins Bloomberg School of Public Health für diesen Bericht könnte die Zahl der Totgeburten in 13 Ländern innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr um 20 Prozent oder mehr steigen.

Die meisten Totgeburten sind auf die schlechte Qualität der Betreuung während Schwangerschaft und Geburt zurückzuführen. Mangelnde Investitionen in pränatale Dienstleistungen, in die Betreuung während der Geburt und in die Stärkung des Pflege- und Hebammenpersonals sind dem Bericht zufolge die größten Herausforderungen. 

Zu mehr als 40 Prozent der Totgeburten kommt es während der Geburt – ein Verlust, der durch den Zugang zu ausgebildetem Gesundheitspersonal bei der Geburt und einer rechtzeitigen Notfallversorgung während der Geburt vermieden werden könnte. Etwa die Hälfte der Totgeburten in Afrika südlich der Sahara sowie in Zentral- und Südasien finden während der Wehen statt, verglichen mit 6 Prozent in Europa, Nordamerika, Australien und Neuseeland.

Schon bevor die Pandemie kritische Unterbrechungen in der Gesundheitsversorgung verursachte, erhielten nur wenige Frauen in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen eine rechtzeitige und qualitativ hochwertige Versorgung, um Totgeburten zu verhindern. Die Hälfte der 117 Länder, die im Bericht analysiert wurden, verfügt über eine Versorgung durch acht wichtige Maßnahmen wie Kaiserschnitt, Malariaprävention, Behandlung von Bluthochdruck in der Schwangerschaft sowie Erkennung und Behandlung von Syphilis im Bereich der Frauenheilkunde. Die Abdeckung mit diesen Maßnahmen reicht von weniger als zwei bis hin zu nur 50 Prozent. Eine medizinisch betreute Vaginalgeburt – eine entscheidende Maßnahme zur Verhinderung von Totgeburten während der Wehen – steht schätzungsweise weniger als der Hälfte der schwangeren Frauen, die sie benötigen, zur Verfügung.

Infolgedessen sind die Fortschritte bei der Senkung der Rate von Totgeburten trotz der Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung zur Vorbeugung oder Behandlung der Ursachen des Kindstodes nur langsam vorangekommen. Von 2000 bis 2019 betrug die jährliche Senkung der Totgeburtenrate nur 2,3 Prozent, verglichen mit einer Senkung der Sterblichkeit von Neugeborenen um 2,9 Prozent und der Sterblichkeit von Kindern im Alter zwischen ein bis 59 Monaten um 4,3 Prozent. Fortschritte sind jedoch mit solider Politik, Programmen und Investitionen möglich.

Der Bericht stellt auch fest, dass Totgeburten nicht nur für arme Länder eine Herausforderung darstellen. Im Jahr 2019 gab es in 39 Ländern mit hohem Einkommen eine höhere Zahl an Totgeburten als Todesfälle bei Neugeborenen und in 15 Ländern mehr Totgeburten als Todesfälle bei Säuglingen. Das Bildungsniveau der Mutter ist eine der Hauptursachen für Ungleichheiten in Ländern mit hohem Einkommen.

Sowohl in einkommensschwachen als auch in einkommensstarken Ländern sind die Totgeburtenraten in ländlichen Gebieten höher als in Städten. Der sozioökonomische Status hängt auch mit der höheren Häufigkeit von Totgeburten zusammen. In Nepal beispielsweise waren die Rate von Totgeburten bei Frauen aus Minderheiten-Kasten zwischen 40 bis 60 Prozent höher als bei Frauen aus Kasten der Oberschicht.

Vor allem in Ländern mit hohem Einkommen haben ethnische Minderheiten möglicherweise keinen Zugang zu einer ausreichenden und qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Der Bericht zitiert, dass beispielsweise bei Inuit-Bevölkerungen in Kanada Totgeburtenraten beobachtet wurden, die fast dreimal so hoch sind wie im übrigen Land, und dass afroamerikanische Frauen in den USA im Vergleich zu weißen Frauen ein fast doppelt so hohes Risiko einer Totgeburt haben.

„COVID-19 hat aufgrund von Unterbrechungen bei lebensrettenden Gesundheitsdiensten eine verheerende sekundäre Gesundheitskrise für Frauen, Kinder und Jugendliche ausgelöst“, sagt Muhammad Ali Pate, Globaler Direktor für Gesundheit, Ernährung und Bevölkerung bei der Weltbank und Direktor der globalen Finanzierungsfazilität für Frauen, Kinder und Jugendliche. „Schwangere Frauen brauchen während ihrer Schwangerschaft und der Geburt weiterhin Zugang zu qualitativ hochwertiger Versorgung. Wir unterstützen Länder bei der Stärkung ihrer Gesundheitssysteme, um Totgeburten zu verhindern und sicherzustellen, dass jede schwangere Frau Zugang zu qualitativ hochwertigen Gesundheitsdiensten hat.

Eine Auswahl an Videos und Fotos steht Redaktionen im Rahmen der Berichterstattung zum kostenfreien Download zur Verfügung.

Weiter Informationen zum UNICEF-Einsatzbereich Gesundheit und Überleben finden Sie hier.

Über UN IGME

Die interinstitutionelle Gruppe der Vereinten Nationen für die Schätzung der Kindersterblichkeit (United Nations Inter-agency Group for Child Mortality Estimation oder UN IGME) wurde 2004 gegründet, um Daten über die Kindersterblichkeit auszutauschen, die Methoden zur Schätzung der Kindersterblichkeit zu verbessern, über die Fortschritte bei der Erreichung der Überlebensziele für Kinder zu berichten und die Fähigkeit der Länder zu verbessern, zeitnahe und korrekt bewertete Schätzungen der Kindersterblichkeit zu erstellen. Die UN IGME wird von UNICEF geleitet und umfasst die WHO, die Weltbankgruppe und die Bevölkerungsabteilung der UN DESA. Für weitere Informationen besuchen Sie: http://www.childmortality.org/

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