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PA: Schokolade genießen – aber ohne Kinderarbeit!

Zum 12.06.2024, dem „Internationalen Tag gegen Kinderarbeit“, fordert die Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar, den Nationalrat auf, Produkte mit Kinderarbeit aus den österreichischen Regalen zu verbannen. Die notwendige Maßnahme dazu ist die rasche Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes, das erst kürzlich beschlossen wurde. 

Auch Kinder haben dieser Forderung Nachdruck verliehen, indem sie in der Mitmachaktion “Kritzelnkraft gegen Kinderarbeit” ihre Vision einer Welt ohne Kinderarbeit zu Papier gebracht haben. Am 11.06.2024 werden ausgewählte Zeichnungen im Wiener Museumsquartier beim „Aktionsabend gegen Kinderarbeit“ präsentiert. Um 19:00 Uhr wird die ORF-Dokumentation „Bittersüße Schokolade – Kinderarbeit in Ghana“ als Preview gezeigt. Die Ausstrahlung folgt auch am 11.06.2024 in der Sendereihe „kreuz und quer“ (22:35 Uhr, ORF 2).

Schon gestern, am 10.06.2024, übergaben Kinder aus Paudorf, Purkersdorf und Wien ihre Zeichnungen von einer Welt ohne Kinderarbeit an Justizministerin Alma Zadić. Beeindruckt vom Engagement der Kinder meinte die Ministerin: “Vielen Dank an euch Kinder, dass ihr nicht nur an euch denkt, sondern auch an andere. Ich wünschte, die Entscheidungsträger von heute würden auch so denken wie ihr!” Die Ministerin hat sich in den letzten Jahren für die europäische Richtlinie für ein sogenanntes Lieferkettengesetz stark gemacht. Zur nationalen Umsetzung in ein österreichisches Gesetz meinte sie beim Besuch der Vertreter*innen der Initiative “Kinderarbeit stoppen”: “Wir haben noch einiges vor, damit die Welt so regenbogenfarben ausschaut, wie auf diesen Zeichnungen – für alle Kinder.” 

Weltweit müssen immer noch 160 Millionen Kinder arbeiten, um zu überleben – davon 79 Mio. unter gefährlichen Bedingungen. Dass die meisten Unternehmen nichts dagegen tun, zeigt das Beispiel der Schokoladeindustrie. Seit Jahrzehnten versprechen Nestlé & Co., Kinderarbeit im Kakaoanbau zu eliminieren. Doch um zu überleben, sind Familien gezwungen, ihre Kinder arbeiten zu lassen, statt in die Schule zu schicken. In Ghana und der Elfenbeinküste, wo der Kakao für den Schokoladekonsum in Europa großteils stammt, sind es rund 1,5 Millionen Kinder, die auf Kakaofarmen unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen. Sie tragen schwere Säcke, brennen und holzen Wälder ab, öffnen die Früchte mit scharfen Macheten oder hantieren ungeschützt mit Pestiziden. 

“Kinderarbeit stoppen” und “Lieferkettengesetz rasch umsetzen”, das sind auch die dringenden Bitten von Sr. Regina Ignatia Aflah, engagierte Projektpartnerin der Dreikönigsaktion aus Ghana, an die österreichischen Nationalratsabgeordneten: „Das EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, endlich wirksame Maßnahmen gegen Kinderarbeit in den Lieferketten von Unternehmen zu ergreifen. Es verpflichtet große Firmen, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten zu beachten und so für existenzsichernde Einkommen der Kakaobauern-Familien zu sorgen. Das ist wesentlich, damit Kinder zur Schule gehen können, anstatt zu arbeiten, und so dauerhaft aus der Armutsschleife auszusteigen.“ Ihr offener Brief an die österreichischen Nationalratsabgeordneten kann von den Menschen in Österreich mitunterzeichnet werden – auf www.kinderarbeitstoppen.at/offener-brief

Die Initiative „Kinderarbeit stoppen” – bestehend aus der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, FAIRTRADE Österreich, Solidar Austria (ÖGB), Jugend Eine Welt, Kindernothilfe Österreich und Butterfly Rebels – setzt sich seit Jahren dafür, Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen wirksam zu stoppen.

Fotos vom Termin bei Justizministerin Alma Zadić finden Sie unter: https://flic.kr/s/aHBqjBupzd

Weitere Infos und Fotos finden Sie auf www.kinderarbeitstoppen.at/presse  

Hintergrundinfos zu Kinderarbeit in der Schokoladeindustrie: www.kinderarbeitstoppen.at/unsere-ziele

Infos und Beispiele der Mitmachaktion „Kritzelkraft: www.kinderarbeitstoppen.at/mach-mit

PA: RSF-Generalsekretär Christophe Deloire verstorben

Der Generalsekretär der internationalen Organisation Reporters sans frontières (RSF), Christophe Deloire, ist nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von nur 53 Jahren am Samstag, 8. Juni 2024, unerwartet verstorben.

„Ich bin untröstlich und kann meinen Schmerz nicht in Worte fassen”, so Christin Edlinger von der österreichischen Sektion von Reporter ohne Grenzen. “Christophe hat mit Leidenschaft für die Pressefreiheit und damit für eine bessere Welt gekämpft. Er hat Reporter ohne Grenzen (RSF) eine starke Stimme verliehen, dabei aber stets ein bescheidenes Herz bewahrt. Christophe war RSF – er lebte für die Organisation und inspirierte das gesamte Team. Als wahrer Teamplayer konnte man sich immer auf ihn verlassen, und er hörte stets aufmerksam zu, wenn jemand Ideen einbrachte. Selbst beim letzten internationalen Seminar Anfang des Jahres motivierte er die RSF-Familie voller Elan für das kommende Jahr. Christophe kämpfte für die Sache, nicht für sein Ego. Ein Charakter, wie man ihn heute leider nur noch selten findet – in Österreich schon lange nicht mehr.”

Er wird uns allen fehlen. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie.

Christophe Deloire übernahm die Leitung der internationalen Organisation 2012. 2018 gründete er das Forum für Information und Demokratie, eine Initiative, die sich für Rechtsstaatlichkeit und die freie Presse als Grundlage jeder Demokratie einsetzt.

Reporter ohne Grenzen wird die Arbeit in seinem Sinne weiterführen und sich auch in Zukunft weltweit dafür einsetzen, den Journalismus, die vierte Säule der Gewalt, zu stärken und zu stützen.

Organisationsleitung, PR und Kommunikation
Mag.a Christin Edlinger
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Reporters Without Borders Austria

Helferstorferstraße 5, 1010 Wien+43 676 6706623

info@rog.at
www.rog.at@pressefreiheit

Talk und Diskussion: Die menschlichen Kosten der EU-Asyl- und Migrationspolitik. Ärzte ohne Grenzen im Gespräch

Im Vorfeld des Weltflüchtlingstages, der am 20. Juni begangen wird, diskutieren Gerald Knaus (Europäische Stabilitätsinitiative), Nora Ramirez Castillo (Hemayat) und Marcus Bachmann (Ärzte ohne Grenzen) am 18. Juni im MuseumsQuartier Wien.

Aktuell sind weltweit mehr Menschen auf der Flucht als je zuvor. Was zunehmend ignoriert wird: Hinter den Zahlen stehen einzelne Menschen und ihre Geschichten. Viele dieser Menschen tragen die Kosten einer brutalen Asyl- und Migrationspolitik: In Italien und Griechenland, am Westbalkan, oder auch in Libyen oder Niger – fast täglich erleben die Teams von Ärzte ohne Grenzen, wie Menschen sterben oder eingesperrt werden. Sie versorgen die Schutzsuchenden medizinisch und psychologisch. Und sehen die verheerenden Folgen der Politik an ihren Patient:innen. 

Die gerade auf europäischer Ebene beschlossenen Asylreformen werden die Gewalt und die damit verbundenen Verletzungen und Traumatisierungen der Menschen nicht beenden. Im Gegenteil: Sie werden die Dynamik verschärfen, die zu dieser Gewalt führt, ohne die legitimen Sicherheitsinteressen der Menschen in Europa zu fördern. Der Versuch einer Abschottung der EU wird die Menschen zwingen, auf immer gefährlichere Routen auszuweichen, was zu noch mehr Elend und Tod führen wird. 

Wo: MuseumsQuartier Wien/Raum D, Museumsplatz 1/5, 1070 Wien 

Wann: 18. Juni 2024, 18 Uhr, Einlass: ab 17.00 Uhr  

Eintritt frei!   

Vor dem Talk können Besucher:innen ab 17 Uhr mit Virtual Reality Brillen an Bord unseres Rettungsschiffs Geo Barents auf dem Mittelmeer gehen.

Bitte um Anmeldung bis spätestens 16.06.

Anmeldung für die Teilnahme im MuseumsQuartier

Anmeldung für die Teilnahme per Livestream 

PA: Amnesty International: FIFA muss Menschenrechte bei Fußball-WM 2030 und 2034 garantieren

Amnesty International hat die Menschenrechtssituation der Bewerbungen für die Fußballweltmeisterschaften der Männer 2030 und 2034 bewertet und weist auf erhebliche Risiken hin. Die FIFA muss sicherstellen, dass die Menschenrechte bei der Organisation des größten Sportereignisses der Welt uneingeschränkt geachtet werden.

Risiken der Bewerbung Saudi-Arabiens um die Fußball-WM der Männer 2034

Saudi-Arabien weist eine erschreckende Menschenrechtsbilanz auf, und die Bewerbung birgt eine große Bandbreite sehr ernster Gefahren. Das Königreich hat in den letzten Jahren Milliarden für eine Kampagne zur Imageverbesserung ausgegeben und sich dabei stark auf Investitionen in den Sport, einschließlich des Fußballs, gestützt, um von seiner miserablen Menschenrechtsbilanz abzulenken. Und auch der Entwurf für ein neues Strafgesetzbuchs dürfte viele Menschenrechtsverletzungen weiter gesetzlich verankern.

Die Austragung des Turniers würde ein umfangreiches Bauprogramm erfordern, das die Gefahr von rechtswidrigen Zwangsräumungen erhöht, zu denen es im Rahmen bestehender Bauprojekte gekommen ist, einschließlich Berichten über den Einsatz tödlicher Gewalt bei der Räumung von Siedlungen im Zusammenhang mit dem Bau der Wüstenstadt The Line, einem Teil des NEOM-Städtebauprojekts.

Für den Bau und die Durchführung des Turniers werden wahrscheinlich Hunderttausende von Arbeitskräften benötigt, von denen die meisten ausländische Staatsangehörige sein werden, die bereits jetzt den größten Teil der Arbeitskräfte im privaten Sektor stellen und einem hohen Risiko von Arbeitsrechtsverstößen ausgesetzt sind. Das Kafala-System, das den Aufenthaltsstatus von Arbeitsmigrant*innen rechtlich an eine*n Arbeitgeber*in oder Sponsor*in bindet, gibt den Beschäftigten nur begrenzte Rechtsmittel, wenn sie Lohndiebstahl, Gewalt oder andere Menschenrechtsverletzungen erfahren.

Abhilfemaßnahmen und Empfehlungen

Um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der FIFA Fußball-WM der Männer 2030 zu verhindern, sind Maßnahmen zur Stärkung der Arbeitsrechte, zur Bekämpfung von Diskriminierung, zum Schutz des Rechts auf Wohnraum und zur Gewährleistung der Meinungsfreiheit erforderlich.

Um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Bewerbung Saudi-Arabiens für die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2034 zu verhindern, wären grundlegendere Reformen erforderlich, einschließlich umfassender Änderungen des Arbeitsrechts zum Schutz der Beschäftigten und der Freilassung von Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die zu Unrecht in Haft sind.

Zu den wichtigsten Empfehlungen des Berichts gehört, dass die FIFA bei jeder Bewerbung eine wirklich unabhängige Bewertung der Menschenrechtsrisiken vornimmt und verbindliche Zusagen der Gastgeberländer einholt, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Dies muss strenge Systeme zur Überwachung und Durchsetzung ihrer Umsetzung, einschließlich Beschwerdemechanismen und Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln, umfassen.

Der Bericht betont, dass die FIFA die Fußball-WM der Männer nicht an Bewerberländer vergeben darf, die die Menschenrechte nicht garantieren, und dass sie jede Vereinbarung über die Ausrichtung des Turniers kündigen muss, wenn die Menschenrechte gefährdet sind oder verletzt werden.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: Film „BAAVGAI BOLOHSON“ gewinnt Südwind-Filmpreis 2024

Anlässlich des 33. Internationalen Filmfestivals Innsbruck (IFFI) vergab die IFFI-Jugendjury, zusammengesetzt aus 10 Schüler:innen der AHS und BHS, einer Studierenden sowie einem Absolventen des Freiwilligen Umweltjahres/Zivildienstes, den mit 1.500 Euro dotierten Südwind-Filmpreis an Zoljargal Purevdash und ihren Film „Baavgai Bolohson“. Die Preisverleihung fand im Leokino Innsbruck statt.

Die Diskussionen der Jurymitglieder gingen über mehrere Stunden, aber schlussendlich war die Entscheidung eindeutig: Der diesjährige Südwind-Filmpreis geht an die Regisseurin Zoljargal Purevdash und ihren Film „Baavgai Bolohson“ (Wenn ich nur Winterschlaf halten könnte).

Der Gewinnerfilm, der den harten Alltag des im mongolischen Ulanbaator lebenden Teenagers Ulzii portraitiert, setzte sich bei der Jurysitzung klar durch. Die realistische Darstellung der Lebenswelt von Ulzii und seiner persönlichen Entwicklung, die ganz ohne Klischees und Sozialromantik auskommt, beeindruckte die Jurymitglieder und weckte Empathie. Der offene Schluss machte nachdenklich.

Auch im Bewerb waren die Filme „Banel & Adama“ von Ramata-Toulaye Sy, „Still Liv“ von Malene Choi und „Las Hijas“ von Kattia González Zúñiga.

Die IFFI-Jugendjury, die seit 2001 im Rahmen des Internationalen Filmfestivals Innsbruck einen Preis vergibt, bestand heuer aus insgesamt 14 Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen: 12 Schüler:innen (AHS und BHS) sowie einer Studierenden und einem Absolventen des Freiwilligen Umweltjahres. Die jungen Juror:innen hatten die Gelegenheit, sich bei einem Südwind-Workshop grundlegendes Wissen und Instrumente zur Analyse von Filmen und Filmsprache anzueignen. Zum vierzehnten Mal stiftet die entwicklungspolitische Organisation Südwind Tirol den mit 1.500 Euro dotierten und aus Spenden finanzierten Südwind-Filmpreis.

„Mit diesen Preis wollen wir unsere Wertschätzung für das Filmschaffen in oft vernachlässigten Ländern und Weltregionen und für ein Art-Hous Kinos abseits des Mainstreams ausdrücken“, erklärte Adelheid Unterhofer, Vorsitzende von Südwind Tirol bei der Preisverleihung im Leokino.

Die IFFI-Jugendjury begründete die Wahl folgendermaßen:

Der Südwind-Preis 2024 der Jugendjury geht an einen Film, der den harten Alltag in Armut realistisch darstellt. Die Hauptfigur – selbst noch ein Teenager – versucht in Abwesenheit elterlicher Unterstützung mit Stolz und Härte das Überleben der jüngeren Geschwister zu sichern und parallel dazu seine eigene schulische Begabung nicht aufzugeben. Erst im Laufe der Handlung gelingt es ihm, die Hilfe anderer anzunehmen und Solidarität zuzulassen. Bildung wird hier zwar als ein möglicher Ausweg aus der Armut präsentiert, der Film ist jedoch realistisch genug zu zeigen, dass auch diese Lösung keine Befreiung, ja, vielleicht nicht einmal eine Lösung ist. Viele Details, der genaue Blick auf die Hauptfigur und ihr Umfeld, aber auch die Momente der Leichtigkeit und Unbeschwertheit haben uns beeindruckt. Und so hat uns dieser Film – ganz einfach und ganz ohne Klischees oder Sozialromantik – zum Mitfühlen, aber vor allem auch zum Nachdenken gebracht. Wir freuen uns also, den Südwind Preis 2024 an Zoljargal Purevdash für ihren Film BAAVGAI BOLOHSON / IF ONLY I COULD HIBERNATE vergeben zu dürfen.

BAAVGAI BOLOHSON (WENN ICH NUR WINTERSCHLAF HALTEN KÖNNTE)
2023, Mongolei/Frankreich/Schweiz/Katar

Dank seiner außerordentlichen Begabung in Physik hat Ulzii die Chance, ein Stipendium für eine angesehene Schule zu bekommen. Er ist fest entschlossen, es zu schaffen, doch der Winter im Jurtenviertel von Ulaanbaatar ist hart, die Mutter fortgegangen und für die jüngeren Geschwister gilt es zu sorgen. Nicht oft erzählt ein so einfühlsames Coming-of-Age-Drama noch dazu die universelle Geschichte eines gesellschaftlichen Dilemmas: Bildung kann der Schlüssel sein, um aus der Armut zu entkommen. Doch sie erfordert viel Zeit. Und viel Zeit haben eben nur jene, die Geld haben.

Bildmaterial vom Gewinnerfilm und von der Preisverleihung finden sie
HIER.

Mehr Infos zum IFFI bzw. zu weiteren Wettbewerben und Siegerfilmen:
www.iffi.at

Für Rückfragen:  Caroline Sommeregger
Tel.: 0650 414 57 80
caroline.sommeregger@suedwind.at 

PA: Amnesty-Bericht: Behörden und Großkonzerne im Kongo missachten Recht auf gesunde Umwelt

Die kongolesischen Behörden und drei Industrieunternehmen haben gegen internationale Menschenrechtsnormen und innerstaatliche Standards verstoßen, indem sie u. a. das Recht auf eine gesunde Umwelt missachtet haben. Dies zeigt ein neuer Bericht von Amnesty International, der die möglichen Folgen von Öllecks und Rauchemissionen auf die Gesundheit und sozioökonomische Situation von Anwohner*innen analysiert.

Im Fokus des englischsprachigen Berichts In the shadow of industries in the Republic of Congo stehen die Aktivitäten von zwei Ölkonzernen und einer Recyclingfirma in den Departements Pointe-Noire und Kouilou: mehrere Fälle von Boden- und Wasserverschmutzung durch Ölaustritt sowie Rauchemissionen aus Aluminium- und Bleiöfen werden beleuchtet. Der Bericht zeigt auch auf, dass die Menschen, die in der Nähe der Ölfördergebiete in der Küstenregion leben, nur unzureichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und Trinkwasser haben.

Der Amnesty-Bericht unterstreicht auch, wie sehr es bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Kontrollen an Transparenz fehlt, da diese nicht veröffentlicht werden. Überdies gibt es von Behörden und Konzernen nur begrenzt Informationen über Umweltkatastrophen und die ergriffenen Maßnahmen. Dadurch können etwa NGOs ihre Überwachungsfunktion nicht wirksam wahrnehmen.

Gesundheitsprobleme nach Ölverschmutzung

Nahe der Stadt Pointe-Noire haben die Aktivitäten der Firma TotalEnergies EP Congo, einer Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens TotalEnergies, seit 1972 zu mindestens drei Zwischenfällen geführt, zuletzt im Jahr 2011, als Rohöl in die Lagune von Loubi gelangte. Das Unternehmen erläuterte Maßnahmen, die zur Reinigung der Lagune und zur Informatione der Anwohner*innen ergriffen worden waren, aber dennoch kritisierten viele weiterhin die Umweltverschmutzung und den Mangel an Informationen.

Die Ölfirma beharrt darauf, dass die im Jahr 2021 durchgeführten Wasseranalysen keine Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hätten und dass das Unternehmen regelmäßige Tests zur Kontrolle der Grundwasserqualität durchführe. Allerdings sind die entsprechenden Ergebnisse bisher nicht veröffentlicht worden. Mehrere Menschen berichteten, dass sie nach dem Verzehr von Fisch aus der Lagune Durchfall bekamen.

In Banga Kayo, 30 km von Pointe-Noire entfernt, werfen die Einwohner*innen dem chinesischen Öl- und Gasunternehmen Wing Wah vor, den Fluss Loémé zu verschmutzen. Sie verweisen auf die mangelnde Transparenz bei den Reparaturmaßnahmen im Zuge von Zwischenfällen. Der letzte Vorfall war im Dezember 2022 ein Leck in der Pipeline, die Banga Kayo mit dem Offshore-Ölterminal Djeno verbindet. Die Aktivitäten von Wing Wah wurden vom Umweltministerium mehrmals ausgesetzt und dann wieder gestattet, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde, ob der Konzern Maßnahmen zur Entschädigung der Betroffenen und Verhinderung künftiger Vorfälle getroffen hatte.

Bluttests zeigen mögliche Bleiverseuchung

In Vindoulou, am Stadtrand von Pointe-Noire, prangern Anwohner*innen seit Jahren den Rauch an, der aus der Fabrik der Firma Metssa Congo, einer Tochtergesellschaft des indischen Konzerns Metssa, stammt. Die Recyclinganlage, die 50 Meter von einer Schule entfernt steht, stellt vor allem Bleibarren für den Export her. Im März 2023 wurden von 18 Personen, die in der Nähe der Fabrik leben, Blutproben entnommen und mit Unterstützung von Amnesty International in einem unabhängigen Labor analysiert. Alle Blutproben wiesen Bleikonzentrationen auf, die weit über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sicher eingestuften Wert lagen. Mehrere Einwohner*innen erklärten, dass die Kinder häufig husten und sich erbrechen, vor allem wenn der Rauchausstoß sehr stark ist.

Metssa Congo gibt an, die nötigen Maßnahmen zur Aufbereitung der Emissionen ergriffen zu haben. Vor dem Bau der Fabrik im Jahr 2013 hat Metssa Congo keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, was gegen kongolesisches Recht verstößt. Trotzdem gewährten die Behörden dem Konzern eine Betriebslizenz. Laut eigenen Angaben hat das Unternehmen 2018 seine Standortlizenz erhalten und erst 2023, also zehn Jahre nach Betriebsaufnahme, eine Umweltverträglichkeitsbescheinigung bekommen.

Maßnahmen aller Beteiligten erforderlich

„Während die kongolesische Gesetzgebung zu Umweltfragen als recht fortschrittlich gilt, zeigen unsere dokumentierten Fälle, dass die Behörden ihrer Pflicht zum Schutz der Rechte der Menschen, die in der Nähe von Industrieanlagen leben, nicht gerecht werden“, sagte Samira Daoud, Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika bei Amnesty International.

„Da die Republik Kongo plant, ihre industriellen Aktivitäten zu diversifizieren, fordert Amnesty International den kongolesischen Staat auf, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen verantwortungsvoll handeln und ihre Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten. Die internationalen Partner sollten sicherstellen, dass die Unternehmen aus ihrem eigenen Land und ihre Tochtergesellschaften die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten“, so Samira Daoud.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
presse@amnesty.at

PA: EU-Verordnung zu Entwaldung: FAIRTRADE unterstützt Unternehmen

Am Tag der Umwelt weist FAIRTRADE Österreich auf die bevorstehende EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) hin, die Ende 2024 in Kraft tritt. Diese zielt darauf ab, weltweit Entwaldung und Waldschädigung zu reduzieren – betroffen davon sind auch FAIRTRADE-Kakao und  -Kaffee. Das stellt sowohl Unternehmen in Österreich, als auch Produzentenorganisationen im Globalen Süden vor Herausforderungen, bringt aber auch Chancen mit sich.

„Die Hauptursachen für Entwaldung liegen in der Armut der betroffenen Regionen“, erklärt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. „Klimaveränderungen reduzieren die Ernteerträge, wodurch Bauernfamilien gezwungen sind, neue Anbaugebiete zu erschließen, was oft zur Rodung von Waldgebieten führt. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, die höhere Einkommen vor Ort ermöglichen und gleichzeitig die Umsetzung der EUDR fördern.“ Wichtig ist, dass die Aufwände fair verteilt werden und nicht die schwächsten Glieder der globalen Lieferketten die Zusatzkosten tragen.

Beratung zur Umsetzung

FAIRTRADE bietet für Partnerunternehmen eine Risk-Map an, um Herausforderungen in der Kakao- und Kaffee-Lieferkette frühzeitig erkennen zu können. Die im vergangenen Jahr schon in Hinblick auf die EUDR angepassten FAIRTRADE-Kaffee- und Kakaostandards sind ein weiteres Angebot für Unternehmen, um die eigenen Lieferketten fit für die Zukunft zu machen. Denn FAIRTRADE-Rohstoffe sind der Schlüssel zu einer einfacheren und effektiveren Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferketten. So lässt sich die Herkunft der verwendeten Rohstoffe jederzeit nachweisen. Unternehmen profitieren zudem von speziellen

Schulungen und Workshops

FAIRTRADE-Kooperationen und -Programme im Ursprung
Im Globalen Süden erhalten FAIRTRADE-Kooperativen maßgeschneiderte Trainingsprogramme, um die EUDR effektiv umzusetzen, unter anderem durch das West African Cocoa Programm (WACP). „Wir haben enorm von dem Programm profitiert, was die Stärkung der Organisation, funktionierende interne Managementsysteme, klimafreundliche und gute landwirtschaftliche Praktiken betrifft. Zusätzlich zu den Schulungen bezog WACP die Kakaobauernfamilien unserer Gewerkschaft von Anfang an in die Diskussionen über ökologische Sorgfaltspflicht und die EUDR ein. Das hat den Verband und seine Mitglieder gestärkt und uns zur zentralen Stimme der Kakaobauernfamilien gemacht“, sagt dazu Daniel Amponsah, ehemaliger Präsident der Asunafo North Union, einer FAIRTRADE-Kooperative in Ghana. Die zusätzliche Partnerschaft mit Satelligence ermöglicht zudem den einfachen Nachweis der Entwaldungsfreiheit durch Satellitenbilder und GPS-Daten. Kooperativen erhalten außerdem Zugang zu Finanzierungsmodellen zur Unterstützung der Maßnahmenumsetzung.

Ursachen gemeinsam bekämpfen

„Die EUDR ist ein wichtiger Schritt für den weltweiten Umweltschutz, aber die Auswirkungen auf Kleinbauernfamilien sind noch unbekannt“, sagt Jon Walker, Senior Advisor für Kakao bei Fairtrade International. „Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Technologien wie Satellitenbilder zwar die Überwachung verbessern, die Ursachen der Entwaldung jedoch komplex sind, einschließlich mangelnder Gesetzgebung, begrenzter wirtschaftlicher Möglichkeiten und Armut. Die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bauernfamilien muss Teil des Ansatzes sein, um gesunde Wälder und nachhaltige Gemeinschaften zu gewährleisten.“

„Wir laden alle Unternehmen in Österreich ein, gemeinsam an der Umsetzung dieser wichtigen Verordnung zu arbeiten und damit einen entscheidenden Beitrag zum globalen Umweltschutz zu leisten“, so Kirner abschließend.

Rückfragehinweis: presse@fairtrade.at

PA: Todesstrafe: Zahl der Hinrichtungen steigt auf den höchsten Stand seit fast zehn Jahren

Die Zahl der Hinrichtungen ist im Jahr 2023 auf den höchsten Stand seit fast zehn Jahren gestiegen, mit einem starken Anstieg im Mittleren Osten, so Amnesty International heute bei der Veröffentlichung ihres Jahresberichts über die weltweite Anwendung der Todesstrafe.

Den Bericht finden Sie hier.

London/Wien, 29.05.2024 – Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.153 Todesurteile vollstreckt, wobei die Tausenden von Hinrichtungen, die in China vermutet werden, nicht berücksichtigt sind. Dies ist die höchste von Amnesty International registrierte Zahl seit dem Jahr 2015, in dem mindestens 1.634 Hinrichtungen stattfanden. Gleichzeitig sank die Zahl der Länder, in denen im Jahr 2023 Hinrichtungen vollstreckt wurden, auf den niedrigsten Stand, den Amnesty International je verzeichnet hat.

„Der hohe Anstieg der registrierten Hinrichtungen ist vor allem auf den Iran zurückzuführen. Die iranischen Behörden legten 2023 eine grobe Missachtung menschlichen Lebens an den Tag. Die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten nahm im Iran ebenfalls erheblich zu. Dies zeigt deutlich, dass die am stärksten marginalisierten und in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen im Iran auch mittels der Todesstrafe diskriminiert werden“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Trotz der Rückschläge, sind die Länder, die immer noch Hinrichtungen durchführen, zunehmend isoliert. Unser Einsatz gegen diese lebensverachtende Strafe zeigt Wirkung. Wir werden weitermachen, bis die Todesstrafe weltweit abgeschafft ist.“

Die fünf Länder mit den meisten Hinrichtungen im Jahr 2023 waren China, Iran, Saudi-Arabien, Somalia und die USA. Auf den Iran allein entfielen 74 % aller registrierten Hinrichtungen, auf Saudi-Arabien 15 %. Somalia und die USA führten im Jahr 2023 eine erhöhte Anzahl von Hinrichtungen durch.

Die Zahl der weltweit verhängten Todesurteile stieg im Jahr 2023 um 20 % auf insgesamt 2.428.

Extrem hohe Zahl an Hinrichtungen im Iran

Im Iran setzten die Behörden die Todesstrafe verstärkt ein, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen, und führten Hinrichtungen im ganzen Land durch. Mindestens 853 Menschen wurden hingerichtet, was einem Anstieg von 48 % gegenüber 576 vollstreckten Todesurteilen im Jahr 2022 entspricht.

Die Hinrichtungen betrafen in unverhältnismäßiger Weise die Minderheit der Belutsch*innen. Auf sie entfielen 20 % der registrierten Hinrichtungen, obwohl sie nur etwa 5 % der iranischen Bevölkerung ausmachen. Unter den Hingerichteten waren mindestens 24 Frauen und mindestens fünf Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat gemäß der Kinderrechtskonvention noch minderjährig – d.h. unter 18 Jahre alt – waren.

Von den registrierten Hinrichtungen im Iran wurden mindestens 545 völkerrechtswidrig für Taten vollstreckt, die nach internationalem Recht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden dürften, darunter Drogendelikte, Raub und Spionage. Die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten stieg sprunghaft an und machte 56 % der registrierten Hinrichtungen im Jahr 2023 aus, ein Anstieg um 89 % gegenüber den 255 Hinrichtungen im Jahr 2022.

Rückschläge in den USA und Subsahara-Afrika

In den USA sind die Fortschritte ins Stocken geraten, da die Zahl der Hinrichtungen von 18 auf 24 gestiegen ist. In den US-Bundesstaaten Idaho und Tennessee wurden Gesetzesentwürfe zur Durchführung von Hinrichtungen durch Erschießungskommandos eingebracht, während das Parlament des Bundesstaates Montana eine Maßnahme zur Ausweitung der bei tödlichen Injektionen verwendeten Substanzen prüfte. In South Carolina wurde ein neues Gesetz unterzeichnet zur Geheimhaltung der Identität von Personen oder Einrichtungen, die an der Vorbereitung oder Durchführung von Hinrichtungen beteiligt sind.

„Gewisse US-Bundesstaaten zeigten ein bedenkliches Bekenntnis zur Todesstrafe und die traurige Absicht, Ressourcen in die Tötung von Menschen zu stecken. Hinrichtungen mittels der grausamen neuen Methode des Erstickens durch Stickstoff wurden ebenfalls aufgenommen. Alabama hat diese unerprobte Methode Anfang dieses Jahres angewandt, um Kenneth Smith zu töten, nur 14 Monate nachdem er einen verpfuschten Hinrichtungsversuch überlebt hatte“, sagte Shoura Hashemi.

„Präsident Biden muss sein Versprechen halten, die Todesstrafe auf Bundesebene abzuschaffen, und nicht länger zögern.“

Weitere Rückschläge gab es andernorts, so stiegen die registrierten Todesurteile und Hinrichtungen in Afrika südlich der Sahara im Jahr 2023 sprunghaft an. Die Zahl der registrierten Hinrichtungen in der Region hat sich von 11 im Jahr 2022 auf 38 im Jahr 2023 mehr als verdreifacht.

Die Zahl der registrierten Todesurteile stieg drastisch um 66 % von 298 im Jahr 2022 auf 494 im Jahr 2023. Kein Land in der Region hat die Todesstrafe im Jahr 2023 abgeschafft.

Staatliche Geheimhaltung seitens China

Aufgrund der staatlichen Geheimhaltung enthalten die Zahlen von Amnesty International keine Informationen über die vermutlich Tausenden von Menschen, die in China hingerichtet wurden. Amnesty geht davon aus, dass China nach wie vor weltweit die meisten Menschen hinrichtet. Die Organisation kann aus den gleichen Gründen auch keine Zahlen zu Nordkorea und Vietnam vorlegen – beides Länder, von denen angenommen wird, dass sie in großem Umfang Menschen hinrichten.

In China wurden Berichte in den staatlichen Medien genutzt, um die Menschen daran zu erinnern, dass Verbrechen wie Drogenhandel und Bestechung hart bestraft werden und zur Hinrichtung führen können, während Nordkorea ein neues Gesetz einführte, das die Todesstrafe als mögliche Strafe für diejenigen vorsah, die nicht die koreanische Muttersprache verwenden. Währenddessen verhängte Myanmar weiterhin in geheimen und äußerst unfairen Verfahren Todesurteile vor Militärgerichten.

Trotz Rückschlägen weitere Fortschritte

Trotz des rückschrittlichen Vorgehens einiger weniger wurden weitere Fortschritte erzielt. Bis heute haben 112 Länder die Todesstrafe vollständig abgeschafft, und insgesamt haben 144 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

In 16 Ländern wurden Hinrichtungen registriert, die niedrigste von Amnesty International bislang verzeichnete Zahl. In Belarus, Japan, Myanmar und dem Südsudan, die alle im Jahr 2022 Hinrichtungen vollstreckt haben, wurden 2023 keine Hinrichtungen verzeichnet.

„Die inhärente Diskriminierung und Willkür, die die Anwendung der Todesstrafe kennzeichnen, verschlimmern lediglich die Menschenrechtsverletzungen in allen Rechtssystemen. Die kleine Minderheit von Ländern, die an der Todesstrafe festhält, muss mit der Zeit gehen und die Strafe ein für alle Mal abschaffen“, sagte Shoura Hashemi.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Veranstaltungshinweis: C3-Award 2024

Preisverleihung für Vorwissenschaftliche Arbeiten und Diplomarbeiten am 28. Mai im C3 – Centrum für Internationale Entwicklung in Wien und online.

Am 28.05.2024, 18:00 Uhr, ist es wieder soweit: Die entwicklungspolitischen Organisationen im C3 – Centrum für Internationale Entwicklung ÖFSE, Frauen*solidarität und Baobab bitten die Preisträger:innen der diesjährigen Ausschreibung des C3-Awards für Vorwissenschaftliche Arbeiten und Diplomarbeiten zu Globaler Nachhaltiger Entwicklung auf die Bühne. Im Rahmen eines Festaktes werden die ausgewählten Arbeiten durch Sektionschef Botschafter Peter Huber (BMEIA), Sektionschefin Barbara Weitgruber (BMBWF), Sektionschef Jürgen Schneider (BMK) und Petra Bayr (Abg.z.NR) vorgestellt und prämiert.

Durch den Abend führen Anastasia Lopez (freie Journalistin) und Layla Ahmed (C3-Award Preisträgerin 2022). Den musikalischen Rahmen gestaltet Paradicso.

Shortlist der 10 nominierten Arbeiten (pdf)
> Anmeldung: Hanna Reiner, h.reiner@oefse.at

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