Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: 30 EU-Grenzgemeinden für menschliche und solidarische Migrationspolitik

+++ACHTUNG: Sperrfrist 26.6.2020, 13.00 Uhr +++
Online-Bürgermeister-Gipfel: 30 EU-Grenzgemeinden für menschliche und solidarische Migrationspolitik

Traiskirchen/Strass/Lampedusa, 26.6.2020: Eine Woche nach dem Weltflüchtlingstag haben sich heute von Lampedusa bis Lesbos, von Grande-Synthe bis Traiskirchen und Strass Bürgermeister und VertreterInnen von über 30 Gemeinden, Inseln und Regionen an den Grenzen der EU bei ihrem ersten Online-Bürgermeistergipfel getroffen und sich für eine menschliche und solidarische Migrationspolitik und geteilte Verantwortung innerhalb Europas vernetzt.

Anlässlich des Bürgermeister-Gipfels erscheint in Österreich der Forschungsbericht „Migration an den Grenzen“ über die Situation in den Grenzgemeinden. Der Forschungsbericht fasst die Ergebnisse von 20 Einzelforschungsberichten zusammen, die mit partizipativen Methoden eigenverantwortlich durchgeführt wurden. Die Hauptthemen des Berichts decken für jeden Gemeinde die folgenden Themen ab: historischer Überblick; politische und soziale Auswirkungen der Migration; lokale Netzwerke; Möglichkeiten und Grenzen lokaler Aktionen; Integrationsaktivitäten und gute Beispiele von Gemeindeaktivitäten.

Bürgermeister Salvatore Martello von Lampedusa und Linosa stellte in seiner Eröffnungsrede des Bürgermeister-Gipfels klar: „Ich bekräftige das Engagement Italiens für die Aufnahme und Achtung der Menschenrechte.  Auch Lampedusas Engagement für MigrantInnen hat unter den vielen Schwierigkeiten und Spannungen des Coronavirus-Notstands nie aufgehört. Genau in dieser  dramatischen Phase ist es aber notwendig, dass die Grenzgebiete Italiens und Europas nicht allein gelassen werden. Für die Grenzgemeinden ist eine stärkere solidarische Beteiligung der EU eine Notwendigkeit.  Migration braucht unbedingt sichere und solidarische Regeln geteilter Verantwortung.“ Der UN-Migrationspakt ist für Bürgermeister Martello der Ausgangspunkt der Diskussion über ‚ordentliche, reguläre und sichere Migration ‚: „Wir sind davon überzeugt, dass man einen Weg unterstützen muss, der die Migration reguliert, die Rechte der MigrantInnen schützt und Prozesse der Integration und des sozialen Friedens fördert. Dabei brauchen besonders die Grenzgemeinden solidarische Unterstützung“ so Martello weiter.

„In Traiskirchen haben sich viele Menschen die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind in der Corona-Hilfe für ältere und bedürftige Menschen engagiert. Wir müssen uns gerade in der Corona-Krise weiterhin für Solidarität und Menschlichkeit einsetzen. Dabei setzen wir als Stadt ganz wichtige Aktivitäten im Rahmen unseres Gartens der Begegnung.“ berichtet Andreas Babler beim Gipfel.

„Im Zusammenschluss aus vielen Grenzgemeinden und NGOs können wir uns besser vernetzen und Erfahrungen austauschen. Als Netzwerk können wir unsere Forderung gegenüber den übergeordneten Stellen auch besser platzieren. Nur so wird es uns gelingen, die Herausforderungen, die Migration mit sich bringt, zukünftig besser zu bewältigen“, fügt Johann Lappi, Vizebürgermeister der Grenzgemeinde Straß in Steiermark, in seinem Beitrag beim Bürgermeister-Gipfel hinzu.

Unterstützt von NGOs wie der Menschenrechtsorganisation Südwind fordert das Bündnis der Grenzgemeinden mit seiner Petition, die sich an das EU-Parlament und die neue EU-Kommission richtet, drei zentrale Punkte:

  • Verantwortung teilen: Die rasche Umsetzung einer kohärenten Migrationspolitik, die sowohl die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzgemeinden bedenkt, als auch solidarisch mit Migrantinnen und Migranten ist.
  • Menschlich bleiben: Das Schaffen von sicheren und legalen Möglichkeiten um nach Europa zu gelangen. Nur so kann dem gefährlichen Schleppertum ein Ende gesetzt werden.
  • Europäischer Tag des Gedenkens und Willkommens am 3. Oktober: Der 3. Oktober soll als Gedenktag an die 368 Menschen erinnern, die 2013 vor der Küste Lampedusas ertrunken sind und als Mahnmal für eine solidarische, menschliche Migrationspolitik dienen.

Mehr Informationen:
Die Petition der Grenzgemeinden und NGOs: https://www.suedwind.at/handeln/petitionen/3-oktober/
Forschungsbericht zum Download: Forschungsbericht zu Migration an den Grenzen

Rückfragehinweise:
Stefan Grasgruber-Kerl, Tel.: +43 699 100 400 79, E-Mail: stefan.grasgruber-kerl@suedwind.at
Mag.a Irene Kari, Stadtgemeinde Traiskirchen, Tel. +43 (0) 50355 – 309, E-Mail: irene.kari@traiskirchen.gv.at
Josef Rauscher, Strass in Steiermark, Tel.:+43 3453 2509201 E-Mail: rj@strass-steiermark.gv.at
Marina Sarli, EU-Koordination und Gemeinde Lampedusa & Linosa advocacy@snapshotsfromtheborders.eu / (+30) 697 225 4892 or (+39) 347 9944319

 

PA: FIAN Report zu Corona

Maßnahmen gegen COVID-19 bevorzugen industrielles Lebensmittelsystem und verschärfen Ursachen für Hunger.

FIAN legt den zweiten Monitoring-Bericht über die Auswirkungen von COVID-19 auf das Menschenrecht auf Nahrung vor. Er baut auf weltweite Recherchen und beleuchtet die Auswirkungen der Pandemie sowie positive zivilgesellschaftliche Solidaritätsaktionen in rund 30 Ländern.

Der aktuelle Bericht unterstreicht, dass die Konzentration der COVID-19 Maßnahmen auf das industrielle Ernährungssystem eine Reihe von Bevölkerungsgruppen und Berufssparten noch weiter in Hunger und Mangelernährung drängt. Zudem resultiert die Spekulation mit Lebensmittelpreisen in zahlreichen Ländern in bis zu vierfachen Preiserhöhungen, was Nahrungsmittel für Millionen Menschen unzugänglich macht.

Kleinbäuer*innenrechte: Regierung in der Pflicht
Hunger betrifft in erster Linie jene Menschen, die am Land leben und den Großteil der globalen Lebensmittel produzieren. „Die Rechte von Kleinbäuer*innen werden durch die einseitige Bevorzugung des industriellen Ernährungssystems während der Pandemie gravierend verletzt, was zur Verschärfung von bestehendem Ungleichgewicht führt. Umso wichtiger ist es, nationale Gesetze und Politiken entlang der Rechte von kleinbäuerlichen Erzeuger*innen und Landarbeiter*innen auszurichten. Auch die österreichische Bundesregierung ist hier in Bezug auf ihre Agrar-, Entwicklungs- und Handelspolitik in der Pflicht“, betont Tina Wirnsberger von FIAN Österreich und verweist auf die UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten.

Die Begünstigung von Supermärkten, teilweise gewaltsam durchgesetzte Ausgangssperren und die Schließung lokaler Märkte, wie sie in Ecuador, Kolumbien, Simbabwe, Senegal, Mosambik und den USA dokumentiert wurden, führten zum gänzlichen Einkommensverlust für Kleinbäuer*innen, Fischer*innen und andere Menschen, die am Land arbeiten. Tonnen von Ernte und Vieh mussten vernichtet bzw. eingeschläfert werden, Millionen von Menschen blieben ohne Zugang zu frischen, abwechslungsreichen und gesunden Nahrungsmitteln zurück.

Ausbeuterische Arbeitsbedingungen beenden
COVID-19 bringt auch die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen von – meist migrantischen – Arbeiter*innen in der industriellen Landwirtschaft und Fleischproduktion ans Licht der Öffentlichkeit. Die bekannt gewordenen Fälle von Erntearbeiter*innen in Österreich oder in großen Schlachtbetrieben in Deutschland sind keine Einzelfälle, sondern zeigen die jahrelange Praxis struktureller Diskriminierung im agrarindustriellen Ernährungssystem.

Die Pandemie und ihre Auswirkungen zeigen deutlich, dass ein auf Ausbeutung von Mensch und Umwelt basierendes Ernährungssystem nicht widerstandsfähig ist. FIAN setzt sich umso mehr dafür ein, dass kleinbäuerliche, in Zeiten des Klimawandels krisenfeste Landwirtschaft und das Recht auf ausreichende und angemessene Ernährung gestärkt werden. Erfreulich ist, dass in den Lockdowns auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Solidaritätsaktionen entstanden sind und sowohl in ländlichen Gebieten, als auch in Städten lokale Gemeinschaften und soziale Bewegungen das Recht auf Nahrung sichergestellt haben.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Hintergrundinformationen und den ersten COVID-19 Monitoring-Bericht (April 2020) finden Sie hier.

Rückfragen:
Tina Wirnsberger
tina.wirnsberger@fian.at
FIAN Österreich
Int. Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung
Schwarzspanierstraße 15/3/1, 1090 Wien
Tel: 01 – 2350239

 

PA: Die zwei Gesichter des Sports

Sport verbindet und fördert Werte wie Respekt, Toleranz, Fairness und Zusammenhalt. Er stärkt Einzelne wie Gemeinschaften – und das überall auf der Welt. Die aktuelle Ausgabe der Weltnachrichten, des Magazins der Austrian Development Agency (ADA), geht der positiven Wirkung von Sport als Motor für nachhaltige Entwicklung nach, wirft aber auch einen Blick auf dessen Schattenseiten.

Spätestens seit 2003 herrscht Konsens, dass Sport Gesellschaften weiterbringen kann: Mit der Resolution 58/5 riefen die Vereinten Nationen dazu auf, Sport zu nutzen, um Bildung, Gesundheit, Entwicklung und Frieden zu fördern. Auch in der Agenda 2030 gilt Sport als wichtiger Motor für nachhaltige Entwicklung. Sport kommt daher verstärkt als Instrument für sozialen Wandel zum Einsatz.

So hat sich in den letzten 15 Jahren die Anzahl zivilgesellschaftlicher Organisationen und Initiativen, die Sport für soziale Transformation nutzen, vervielfacht. Auch in der Entwicklungszusammenarbeit zeigen die vielen positiven Facetten des Sports Wirkung – besonders dann, wenn es um die Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) Nummer 5 (Geschlechtergleichstellung) oder 10 (weniger Ungleichheiten) geht.

Rote Karte für Rassismus und Homophobie
„Lange galten Homophobie oder Rassismus im Fußballsport als Kavaliersdelikte. Deshalb fördern wir etwa die Initiative „fairplay“ des Wiener Instituts für Internationalen Dialog und Zusammenarbeit, die sich gegen Diskriminierung in Fußballstadien wendet“, sagt ADA-Geschäftsführer Martin Ledolter. Das zeigt Erfolg, denn die Zahl an kritischen Sportvereinen und Fans wächst. Dazu tragen auch die „fairplay“-Workshops bei. Dort werden Ideologien, Stereotype, Werte und Normen, die zu Diskriminierung und zur Missachtung von Menschenrechten führen, hinterfragt und Strategien dagegen entwickelt.

Volltreffer für Gerechtigkeit
Wie Sport zu Geschlechtergleichstellung beitragen kann, zeigt die Geschichte der 16-jährigen Pakistani Khansa. Sie nahm an einem Fußballprogramm der internationalen Kinderhilfsorganisation Right To Play teil, stärkte dort ihr Selbstvertrauen und fasste den Mut, sich gegen den Willen ihrer Eltern zu stellen: Knapp ist sie der Zwangsverheiratung und der Abhängigkeit von einem Mann entkommen und besucht weiter Fußballtraining und Schule. Damit hat sie die Chance auf ein selbstständiges Leben.

Die dunkle Seite der Medaille
„Es gibt aber auch Bereiche, wo Sport Risiken birgt und zu Ungerechtigkeiten führt: So etwa, wenn es bei großangelegten Sportevents zu Zwangsumsiedlungen und Menschenrechtsverletzungen kommt. Oder wenn internationale Labels zu unmenschlichen Arbeitsbedingungen in Billiglohnländern wie Indonesien, Kambodscha oder Vietnam produzieren“, so Ledolter. Initiativen wie die Clean Clothes Kampagne zeigen diese Umstände auf und wollen sie verändern.

Teamplay für den Klimaschutz
Veränderung braucht es auch, wenn es um Sport und den Klimawandel geht. Reisen, Energieverbrauch oder Massenverpflegung bei Großereignissen verschwenden Ressourcen und produzieren enorme Mengen an Treibhausgasen. Umgekehrt ist der Sport selbst vom Klimawandel bedroht, wenn Wettkämpfe klimabedingt nicht stattfinden können. Einen Ausweg sucht das Sekretariat der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC): Im Dialog mit Sportorganisationen ruft es zu mehr Klimabewusstsein auf. 115 Sportorganisationen sind bereits mit an Bord.

Außerdem in den Weltnachrichten 2/2020 zu lesen:

  • Unter den Farben des Regenbogens: Wie Fußballstar Cynthia Uwak aufgrund ihrer sexuellen Orientierung aus dem nigerianischen Nationalteam geworfen wurde und heute in Finnland gegen Homophobie im Sport kämpft.
  • Spielemacher des eigenen Lebens: Rollstuhlbasketballer Saber aus Afghanistan schaffte es mit Kampfgeist vom Flüchtling mit Behinderungen zur gefeierten Sportgröße.
  • Meisterschaft der anderen Art: Beim „Homeless World Cup” stehen Menschen im Rampenlicht, die sonst oft wenig beachtet werden.
  • Friedliche Ballspiele: Im Grenzgebiet von Burkina Faso und Mali will man durch grenzüberschreitende Sportveranstaltungen ethnische Konflikte überwinden.
  • MITMACHEN! Nachhaltigkeit erlernen, erleben, erfahren: Fünf wegweisende Initiativen zeigen vor, wie wir unseren Planeten für die Generationen nach uns lebenswert gestalten.

Die Weltnachrichten berichten vierteljährlich über entwicklungspolitische Themen. Herausgeber ist die Austrian Development Agency. Alle Beiträge, Reportagen, Interviews und Geschichten sind auch online nachzulesen: http://www.entwicklung.at/weltnachrichten/ 

Die Weltnachrichten sind kostenlos. Bestellungen unter oeza.info@ada.gv.at 

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Zelinkagasse 2, 1010 Wien
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 676 83903414
katharina.schreiber@ada.gv.at
 www.entwicklung.at

Impressum
f: AustrianDevelopmentAgency
t: @AustrianDev
IG: austriandev

 

PA: Weltumspannend Arbeiten warnt vor Anstieg der Kinderarbeit

„Arbeit ist kein Kinderspiel! Alle Produkte, die wir in Österreich kaufen, müssen frei von Kinderarbeit sein!“, fordert der entwicklungspolitische Verein im ÖGB.

„Die Folgen der COVID-19-Pandemie könnten die bisherigen Erfolge im Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zunichtemachen“, zeigt sich Peter Schissler, Vorsitzender von weltumspannend arbeiten, dem entwicklungspolitischen Verein im ÖGB, anlässlich des Welttags gegen Kinderarbeit am 12. Juni beunruhigt.

Mit zunehmender globaler Armut steigt auch die Verbreitung von Kinderarbeit, warnte UNICEF erst kürzlich. Schulschließungen aufgrund der Corona-Maßnahmen sowie eine erhöhte elterliche Sterblichkeit aufgrund von COVID-19 zwingen Kinder zur Kinderarbeit, die ihre Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigt.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass weltweit immer noch 152 Millionen Kinder arbeiten müssen. Das Problem ist besonders akut in Afrika, wo fast die Hälfte der Kinderarbeiter (72,1 Millionen) zu finden sind, die Mehrheit in der Landwirtschaft.

„Das kann und muss sich ändern“, zeigt sich Schissler überzeugt. Hierfür sind konkrete Armutsbekämpfungsprogramme der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) von entscheidender Bedeutung, um die schlimmsten Auswirkungen der COVID-19-Krise auszugleichen und Kinderarbeit wirksam zurückdrängen zu können. „Trotz – oder besser gesagt gerade wegen – der Corona-Krise muss das Ziel der österreichischen Bundesregierung, die EZA-Gelder endlich auf ein internationales Niveau zu heben, beibehalten werden. 0,7 Prozent des BIP sind das Mindeste!“, fordert Schissler.

Auch was die Verantwortung von Unternehmen entlang der Lieferkette betrifft, könnte Österreich eine Vorzeigerolle einnehmen und Produkte, in denen Kinderarbeit steckt, einfach vom Markt verbannen. In diesem Zusammenhang erinnert der Vorsitzende des entwicklungspolitischen Vereins im ÖGB an einen kürzlich im Nationalrat neu eingebrachten Entwurf eines Sozialverantwortungsgesetzes (SZVG). Dieses sieht vor, dass Bekleidung einschließlich Schuhe und Textilien, in denen Kinder- oder Zwangsarbeit steckt, nicht in Österreich verkauft werden dürfen.

Auf europäischer Ebene gibt es ebenfalls unterstützenswerte Initiativen für eine gesetzliche Sorgfaltspflicht der Unternehmen. Während in Frankreich und den Niederlanden solche Lieferketten-Gesetze schon Realität sind, wird dies in Deutschland gerade auf höchster Ebene diskutiert. Nachhaltige Lieferketten sollen auch ein Schwerpunktthema der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (ab Juli 2020) sein.  EU-Justizkommissar Didier Reynders hat für 2021 einen Vorschlag für ein europaweites Gesetz eingebracht, das Missständen wie ausbeuterischer Kinderarbeit endlich ein Ende setzen soll.

„Wenn wir das auf UN-Ebene erklärte Ziel der Abschaffung ausbeuterischer Kinderarbeit bis 2025 erreichen wollen, müssen wir alle an einem Strang ziehen“, so Schissler abschließend.

SERVICE: Dossier „Kampf gegen Kinderarbeit“ unter www.weltumspannend-arbeiten.at/ueber-uns/berichte/kampf-gegen-kinderarbeit; Hintergrundbroschüre „Kinderarbeit – die bittere Seite der Schokolade“ als Download unter www.proge.at/kakao

Rückfragen & Kontakt:
Mag. Michael Wögerer
Weltumspannend Arbeiten – Der entwicklungspolitische Verein im ÖGB
Tel: +43 (0)1 53444-39328 ; Mobil: +43 (0)6642838491
e-mail: michael.woegerer@oegb.at
http: www.weltumspannend-arbeiten.at

PA: Welttag gegen Kinderarbeit am 12.6.2020

Leere Unternehmensbekenntnisse gegen Ausbeutung im Kakaoanbau – Kinderarbeit nimmt zu. Südwind und Gewerkschaft fordern gemeinsam das Ende von Kinderarbeit in der Schokoladenproduktion.

Wien, 10.6.2020 – 2020 und noch immer kein Ende der Kinderarbeit im Kakaoanbau in Sicht: Am 29. Juni 2020 soll ein Bericht der Universität von Chicago über Kinderarbeit im Kakaosektor veröffentlicht werden. Dieser kommt zum Schluss, dass der Einsatz von Kinderarbeit auf den Kakaoplantagen in Ghana und der Elfenbeinküste in den letzten zehn Jahren sogar zugenommen hat. „Trotz ihres Versprechens im Harkin-Engel-Protokoll von 2001, die ausbeuterische Kinderarbeit bis 2020 um 70 % zu reduzieren, geht die aktuelle Entwicklung in die andere Richtung“, kritisiert Gerhard Riess, Branchensekretär der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), die großen Schokoladenkonzerne.

Dieses internationale freiwillige Abkommen zur Abschaffung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit wurde von den weltweit größten Schokoladeproduzenten geschlossen. Eine wesentliche Vereinbarung betraf die Entwicklung eines allgemein anerkannten industrieweiten Standards, der einen Anbau von Kakao ohne Kinderarbeit garantieren sollte. 20 Jahre später, trotz Verlängerung der ursprünglichen Frist, steht die Branche immer noch am Anfang.

„2,26 Millionen Kinder in der Elfenbeinküste und in Ghana sind in der Kakaoproduktion tätig, Tendenz leider steigend. Der größte Teil von ihnen muss gefährliche Arbeiten verrichten: Sie schlagen Kakaoschoten mit Macheten auf, schleppen schwere Säcke oder verspritzen Pestizide, oft in langen Schichten“, klärt Gudrun Glocker, Mitarbeiterin der entwicklungspolitischen Organisation Südwind, über die Situation der Kinder im Kakaoanbau auf. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Kakaobäuerinnen und -bauern in Westafrika verdienen oft weniger als zwei Euro pro Tag, Armut ist Hauptursache für Kinderarbeit.

Gefordert im Kampf gegen Kinderarbeit sind vor allem die Schokoladekonzerne. „Als dominierende Marktteilnehmer haben sie sowohl die Macht als auch die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und menschenwürdige Arbeitsbedingungen in der Kakao- und Schokoladeproduktion zu sorgen“, fordern Riess und Glocker unisono. „Nach zwei Jahrzehnten voller Versprechen ist es längst überfällig, das Verbot der Kinderarbeit uneingeschränkt durchzusetzen.“

KonsumentInnen, die sicher gehen möchten, dass ihre Schokolade nicht aus Kinderhänden stammt, können Folgendes beachten:

  • Unabhängig zertifizierte Schokolade kaufen: Nur bei Kakao mit Fairtrade Siegel bekommen die KakaobäuerInnen einen garantierten besseren Mindestpreis und eine Prämie, Kinderarbeit ist verboten. Die Bio-Zertifizierung hilft zusätzlich der Gesundheit der KleinbäuerInnen und KonsumentInnen sowie der Umwelt. Auch das UTZ-Siegel sichert Mindeststandards im Kakaoanbau.
  • Teuer ist nicht unbedingt besser: Der Verkaufspreis sagt nichts darüber aus, ob in der Produktionskette Kinderarbeit vorgekommen ist. Teure Schokolade ohne Zertifikat ist hier nicht besser als billigere.
  • Verzicht ist keine Lösung, Nachfragen hilft: Keine Schokolade zu kaufen, hilft den KakaobäuerInnen nicht. Besser ist, bei den Herstellern nachzufragen und eine Herstellung ohne Kinderarbeit einzufordern.

Glocker, die bei Südwind auch das EU-Projekt #GoEAThical leitet, appelliert besonders an die Jugend: „Wir konsumieren tagtäglich eine Vielzahl an Produkten, deren Lieferketten sich quer über den Globus ziehen. Diese Vielschichtigkeit führt oft zu einer Intransparenz, die es großen Konzernen leicht macht, die Umwelt zu verschmutzen und Menschen auszubeuten. Durch kritisches Nachfragen bei Herstellern und aktives Engagement können Jugendliche einen wertvollen Teil zu einer global gerechteren Welt beitragen.“ Im #GoEAThical Projekt werden junge Menschen in 12 Ländern unterstützt, sich für nachhaltige Lieferketten im Lebensmittelsektor einzusetzen und Druck auf EntscheidungsträgerInnen in Unternehmen und in der Politik auszuüben. Insgesamt sollen dabei 30 Millionen Jugendliche angesprochen und motiviert werden, sich für faire Arbeitsbedingungen in den Lieferketten der globalen Lebensmittelbranche einzusetzen.

  • Hintergrundbroschüre „Kinderarbeit – die bittere Seite der Schokolade“ mit ausführlichem Siegel-Check, Plakat und Postkarte finden Sie hier: www.proge.at/kakao
  • Fotos vom Kakaoanbau finden Sie hier: Südwind Pressefotos

Rückfragehinweise:
Gewerkschaft PRO-GE Öffentlichkeitsarbeit, Mathias Beer, Mobil: +43 664 6145 920, E-Mail: mathias.beer@proge.at
Südwind Pressesprecherin, Theresa Gral, Mobil: +43 650 375 1987, E-Mail: theresa.gral@suedwind.at

Diese Aussendung wird im Rahmen des Projekts #GoEAThical mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt. Die darin vertretenen Standpunkte geben die Ansicht von Südwind und den Partnerorganisationen wieder und stellen somit in keiner Weise die offizielle Meinung der Fördergeber dar.

Südwind setzt sich als entwicklungspolitische Nichtregierungsorganisation seit 40 Jahren für eine nachhaltige globale Entwicklung, Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen weltweit ein. Durch schulische und außerschulische Bildungsarbeit, die Herausgabe des Südwind-Magazins und anderer Publikationen thematisiert Südwind in Österreich globale Zusammenhänge und ihre Auswirkungen. Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen, Kampagnen- und Informationsarbeit, engagiert sich Südwind für eine gerechtere Welt. www.suedwind.at

 

 

Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf Länder des Globalen Südens?

Der Dachverband GLOBALE VERANTWORTUNG – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe bietet auf seiner Webseite eine ständig aktuell gehaltene Linksammlung zum Thema COVID-19 in den Länder des Globalen Südens.

Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf Länder des Globalen Südens? Warum ist gerade jetzt die Unterstützung von Entwicklungsländern so wichtig? Wie können Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe in diesen Zeiten die Not lindern?

Ausgewählte Artikel, Kommentare und Informationen aus Medien und Institutionen der Entwicklungspolitik- und Zusammenarbeit finden Sie unter:
https://www.globaleverantwortung.at/welche-auswirkungen-hat-covid-19-auf-laender-des-globalen-suedens-

Infos zur Situation Indigener  in Nordarmerika

Der Arbeitskreis  Indianer Nordamerikas informiert über die Situation der  indigenen Bevölkerung Nordamerikas in Bezug auf Covid-19. Vor allem die Navajo Nation kämpft zurzeit mit einem katastrophalen Ausbruch.

Stefan Yazzie Herbert, Österreicher und Angehöriger der Navajo Nation, porträtiert die Herausforderungen im Gebiet der Nation filmisch und zeigt dass Hilfe von außen jetzt dringend vonnöten ist.

Hier zum Bericht:
Der große Husten 19 – Corona-Krise in der Navajo Nation

Abgesehen von der Navajo Nation macht der Virus auch vor anderen indigenen Stämmen nicht Halt. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Situation Anfang Mai in den USA, untermauert durch Zahlenmaterial des Indian Health Systems:
Verbreitung von COVID 19 in indigenen Lebensräumen der USA

Rückfragen:
Arbeitskreis Indianer Nordamerikas
office@arbeitskreis-indianer.at

PA: Amnesty-Bericht zu Hilfe für traumatisierte Kinder im bewaffneten Konflikt in Nigeria

Verschleppungen, willkürliche Inhaftierungen, Folter und sexueller Missbrauch: Neuer Amnesty-Bericht dokumentiert die schockierende Situation von Mädchen und Jungen während des anhaltenden Konflikts zwischen Boko Haram und dem nigerianischen Militär.

Abuja/London/Wien, am 27. Mai 2020 – Im Nordosten Nigerias haben jahrelange Gräueltaten durch die bewaffnete Gruppe Boko Haram sowie schwere Menschenrechtsverletzungen durch das Militär tiefe Spuren hinterlassen. Eine ganze Generation von Kindern muss dort dringend Schutz und Zugang zu Bildung erhalten, fordert Amnesty International anlässlich der Veröffentlichung des neues Berichts We dried our tears’: Addressing the toll on children of Northeast Nigeria’s conflict.

Der Bericht zeigt, wie Kinder in den Bundesstaaten Borno und Adamawa zusätzliches Leid durch das Militär erfahren, nachdem sie bereits Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Boko Haram geworden sind.

„Viele Kinder haben bereits Gräueltaten durch Boko Haram erlitten. Wenn die Regierung für Bildung und psychosozialer Betreuung sorgt, könnte dies für den Nordosten neue Chancen eröffnen“, sagt Osai Ojigho, Direktorin von Amnesty International in Nigeria, und sagt weiter:

„Die Streitkräfte Nigerias müssen dringend alle Minderjährigen freilassen, die willkürlich festgehalten werden. Weitere Menschenrechtsverletzungen, die scheinbar darauf abzielen, Tausende Kinder zu bestrafen, müssen eingestellt werden!“

Der Amnesty-Bericht zeigt außerdem, dass internationale Geldgeber*innen ein zweifelhaftes „Resozialisierungsprogramm“ finanzieren. Dessen erklärtes Ziel ist es, ehemalige Boko-Haram-Kämpfer zu resozialisieren. In Wirklichkeit hat es jedoch in weiten Teilen zur rechtswidrigen Inhaftierung von Kindern und Erwachsenen geführt.

„Die nigerianischen Behörden werden für eine verlorene Generation verantwortlich sein, wenn sie sich nicht umgehend um Tausende traumatisierte Kinder kümmern, die von dem Konflikt betroffen sind“, sagt Joanne Mariner, Expertin für Krisenarbeit bei Amnesty International, und sagt weiter:

„Die Art und Weise, wie das Militär diejenigen behandelt hat, die den Gräueltaten von Boko Haram entkommen konnten, ist abscheulich. Von massenhafter rechtswidriger Inhaftierung unter unmenschlichen Bedingungen über Misshandlung und Folter bis hin zur Duldung von sexuellem Missbrauch durch erwachsene Mitgefangene – es ist schlicht unbegreiflich, dass diejenigen Stellen, die eigentlich für den Schutz dieser Kinder zuständig sind, ihnen solchen Schaden zufügen.“

 Brutales Vorgehen von Boko Haram
Zu den Taktiken von Boko Haram zählen Angriffe auf Schulen, die Verschleppung von Kindern, die Anwerbung und der Einsatz von Kindersoldaten sowie die Zwangsverheiratung von Mädchen und jungen Frauen. Das sind alles Verbrechen unter dem Völkerrecht.

Das wahre Ausmaß der Entführungen wird oft unterschätzt – Tausende Kinder sollen verschleppt worden sein. Ein Beispiel ist die Entführung Hunderter Schülerinnen in Chibok im Jahr 2014.

Amnesty International hat mit Mädchen und jungen Frauen gesprochen, die als Minderjährige von Boko-Haram-Kämpfern zur Ehe gezwungen worden waren. Die meisten von ihnen gaben an, von der Regierung wenig bis gar keine Unterstützung bei der Rückkehr in die Schule, bei der Existenzgründung oder beim Zugang zu psychosozialer Betreuung erhalten zu haben.

Inhaftierung durch das Militär
Kinder, die aus Boko-Haram-Gebieten entkommen können, sind oft mit weiteren Menschenrechtsverletzungen – darunter auch Völkerrechtsverbrechen – durch nigerianischen Sicherheitskräfte konfrontiert: Einige von ihnen werden jahrelang in Militärkasernen inhaftiert, gefolter und misshandelt.

Die allermeisten dieser Inhaftierungen sind rechtswidrig: Die Kinder werden nie einer Straftat angeklagt bzw. strafrechtlich verfolgt; die Behörden verweigern ihnen den Zugang zu einem Rechtsbeistand und die Kommunikation mit ihren Familien. Sie stehen außerdem nie vor Richter*innen, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung zu prüfen. Diese weitverbreiteten rechtswidrigen Inhaftierungen könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, kritisiert Amnesty International.

Erzwungene „Geständnisse“, unmenschliche Haftbedingungen
Nahezu alle, die aus von Boko Haram gehaltenen Gebieten fliehen, auch Kinder, werden vom nigerianischen Militär und der mit ihm verbündeten Miliz Civilian Joint Task Force „durchleuchtet“. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Betroffenen gefoltert werden, bis sie „zugeben“, eine Verbindung zu Boko Haram zu haben. Mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer*innen von Boko Haram werden oft monate- oder jahrelang unter unerträglichen Bedingungen in Hafteinrichtungen wie der Kaserne Giwa in Maiduguri oder dem Militärstützpunkt Kainji im Bundesstaat Niger festgehalten.

Alle ehemaligen Gefangenen, die Amnesty International interviewte, schilderten übereinstimmend und sehr detailliert ihre Haftbedingungen: extreme Überbelegung, keine Frischluft bei drückender Hitze, Ungeziefer, Urin und Fäkalien auf dem Boden, weil es zu wenige Toiletten gibt.

Die Bedingungen, unter denen Zehntausende Gefangene festgehalten werden, sind so extrem, dass sie Folter darstellen, ein Kriegsverbrechen. Immer noch befinden sich viele Kinder unter diesen Bedingungen in Haft, obwohl es Ende 2019 und Anfang 2020 Massenfreilassungen gab. Amnesty International geht davon aus, dass während des Konflikts mindestens 10.000 Menschen, darunter zahlreiche Kinder, in der Haft gestorben sind.

Zweifelhaftes Resozialisierungsprogramm „Sicherer Korridor“
Amnesty International hat auch im Zusammenhang mit dem Resozialisierungsprogramm „Safe Corridor“ Verstöße dokumentiert: Das Programm wird mit Millionen US-Dollar von der EU, Großbritannien, den USA und anderen Geldgeber*innen finanziert. Es umfasst ein 2016 gegründetes vom Militär geführtes Haftzentrum außerhalb vom Gombe, in dem mutmaßliche Boko Haram-Kämpfer und -Unterstützer entradikalisiert und resozialisiert werden sollen.

Bislang waren dort rund 270 „Absolventen“ in mehreren Gruppen untergebracht. Die Bedingungen in dieser Einrichtung sind zwar besser als in den übrigen Militärhafteinrichtungen, aber die meisten der Männer und Jungen sind nicht über die rechtliche Grundlage ihrer Inhaftierung informiert worden. Sie haben weder Zugang zu Rechtsbeständen noch zu Gerichten, um ihre Haft anzufechten. In einigen Fällen ist der vereinbarte sechsmonatige Aufenthalt auf 19 Monate verlängert worden. Diese Zeit bedeutet Freiheitsentzug und ständige bewaffnete Überwachung.

Ehemalige Gefangene haben Amnesty International geschildert, dass die medizinische Versorgung extrem schlecht ist. Sieben Inhaftierte sind gestorben, die meisten, wenn nicht alle, weil sie keine angemessene medizinische Versorgung erhalten hatten. Das Berufsausbildungsprogramm, das Teil von „Safe Corridor“ ist, könnte sich als Zwangsarbeit entpuppen, weil die meisten Insassen, wahrscheinlich sogar alle, niemals wegen einer Straftat verurteilt wurden und nun ohne jegliche Bezahlung alles Mögliche herstellen müssen – von Schuhen über Seife bis zu Möbeln.

 Hintergrund
Zwischen November 2019 und April 2020 hat Amnesty International mehr als 230 von dem Konflikt betroffene Menschen interviewt, darunter 119, die als Minderjährige Opfer von schweren Verbrechen durch Boko Haram, das nigerianische Militär oder beiden wurden. Zu ihnen gehörten 48 Kinder, die monate- oder sogar jahrelang in Militärgewahrsam gehalten worden waren, sowie 22 Erwachsene, die zusammen mit Kindern inhaftiert waren.

 Bei Fragen oder zur Vermittlung: www.amnesty.at/presse

Amnesty International Österreich
Presseteam
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
T: +43 664 2359138 / +43 664 4001056
presse@amnesty.at 
Twitter

 

PA: Syrien: UNO-Sicherheitsrat darf Hilfe für Bevölkerung nicht einstellen

Neuer Bericht von Amnesty International dokumentiert schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens. Tote und Verletzte, darunter Schüler*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen: Amnesty veröffentlicht detaillierte Untersuchung von 18 Luft- und Bodenangriffen auf Schulen und Spitäler.

  • Belege für Russlands direkter Beteiligung an Kriegsverbrechen
  • Bericht zum Download, Satellitenbilder unter diesem Link, Videomaterial (B-Roll) auf Anfrage

London/Wien, am 11. Mai 2020 . In zwei Monaten droht eine UNO-Resolution auszulaufen, die die Einführung von Hilfsgütern für die Bevölkerung von Idlib über die Grenzen im Nordwesten Syriens ermöglicht. Angesichts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region muss der UNO-Sicherheitsrat sicherstellen, dass diese lebenswichtige Unterstützung für die Menschen in Syrien nicht eingestellt wird. Das fordert Amnesty International bei der Vorstellung eines neuen Berichts, der schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens dokumentiert.

Die Recherchen der Menschenrechtsorganisation belegen 18 Fälle die meisten aus der Zeit zwischen Jänner und Februar 2020 –, in denen syrische und/oder russische Regierungstruppen gezielt Angriffe gegen medizinische Einrichtungen und Schulen in Idlib, West-Aleppo und im nordwestlichen Gouvernement Hama verübt haben.

Aufgrund der Angriffe mussten bis zum Waffenstillstand am 5. März 2020 nahezu eine Million Menschen in Idlib fliehen. Viele von ihnen waren bereits zuvor mehrfach vertrieben worden und mussten in den vergangenen Monaten unter erbärmlichen Bedingungen leben.

„Selbst gemessen an den katastrophalen Bedingungen, die durch die seit neun Jahren andauernde Krise in Syrien herrschen, sind die Vertreibung und die humanitäre Katastrophe beispiellos, die nun durch den jüngsten Angriff ausgelöst wurden“, sagt Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International, und sagt weiter: „Der UNO-Sicherheitsrat darf jetzt nicht die lebenswichtige grenzüberschreitende humanitäre Hilfe unterbrechen, von der Tausende Menschenleben abhängen.“

„Die jüngste Offensive setzt die abscheuliche Reihe systematischer Angriffe fort, durch die die Zivilbevölkerung terrorisiert werden soll. Derweil unterstützt Russland nach wie vor das syrische Regime militärisch – auch mit rechtswidrigen Luftschlägen – obwohl es Beweise gibt, dass Russland damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des syrischen Militärs Vorschub leistet.“

Angriffe auf Spitäler
Laut Angaben der Gesundheitsbehörde von Idlib wurden zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 in Idlib und Aleppo zehn medizinische Einrichtungen durch russische und syrische Angriffe beschädigt bzw. zerstört. Dabei wurden neun Angehörige des medizinischen Personals und andere Mitarbeiter*innen getötet. Dutzende weitere medizinische Einrichtungen sahen sich gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.

Amnesty International hat Angriffe dokumentiert, die zur Schließung von fünf Spitälern in den von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrollierten Gebieten führten.

Drei russische Luftschläge wurden am 29. Jänner 2020 in der Nähe des al-Shami-Hospitals in Ariha ausgeführt. Ein überlebender Arzt beschrieb, dass durch die Angriffe mindestens zwei Wohngebäude unweit des Spitals zerstört wurden; 11 Zivilist*innen wurden getötet und über 30 verletzt. Unter den Toten war auch einer seiner Kollegen. „Ich fühlte mich so hilflos. Mein Freund lag im Sterben, draußen schrien Frauen und Kinder“, sagte er und fügte hinzu, dass der syrische Zivilschutz (Weißhelme) zwei Tage gebraucht habe, um die Leichen aus den Trümmern zu bergen.

Auf der Grundlage übereinstimmender Aussagen von Zeug*innen und anderer glaubwürdiger Informationen − vor allem Beobachtungen sogenannter Planespotter − kommt Amnesty International zum Schluss, dass russische Streitkräfte für diesen rechtswidrigen Angriff verantwortlich waren.

Angriffe auf Schulen
Laut Angaben der syrischen NGO Hurras Network (Syrian Child Protection Network) wurden bei Luftschlägen und Bodenangriffen im Jänner und Februar 2020 insgesamt 28 Schulen getroffen. Am 25. Februar wurden an einem einzigen Tag zehn Schulen angegriffen. Dabei kamen neun Zivilist*innen ums Leben.

Amnesty International hat Recherchen zu sechs Angriffen in diesem Zeitraum durchgeführt, darunter zum Abwurf von Fassbomben und vom Boden abgefeuerter Streumunition auf zwei Schulen am 25. Jänner sowie am 28. Februar 2020.

Eine Lehrerin schilderte Amnesty International einen Angriff: „Ein [Streubomben-] Geschoss explodierte vor meinen Füßen, Haut und Fleisch platzen auf … der Schmerz war unerträglich … Ich spürte eine solche Hitze, als würden meine Füße verbrennen. Zwei Schülerinnen waren in diesem Moment bei mir. Eine war sofort tot, die andere überlebte wie durch ein Wunder. Ich bin sicher, dass es Streumunition war, weil ich mehrere Explosionen hörte. Ich kenne das Geräusch von Streumunition sehr gut. Du hörst eine Serie von mehreren Explosionen. Als ob aus dem Himmel kein Wasser, sondern Granatsplitter regnen würde.“

Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass es sich bei den hier beschriebenen Geschossen um 9M27K-Frachtraketen mit einem Kaliber von 220 mm handelte, die in Russland hergestellt und an die syrische Armee geliefert wurden. Sie enthielten 9N210- oder 9N235-Streumunition. Streumunition ist nach dem Völkerrecht verboten.

Umfassende Beweise belegen Aussagen von Zeug*innen
Amnesty International hat für den Bericht 74 Personen interviewt, darunter Binnenvertriebene, Lehrer*innen, Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen. Die Aussagen der Zeug*innen werden nicht nur durch Video- und Fotoaufnahmen untermauert, sondern auch durch Expert*innenanalysen von Satellitenbildern, Berichte von Planespottern vor Ort sowie durch abgehörte Kommunikation von russischen und syrischen Luftstreitkräften.

Die Aufnahmen aus den Cockpits liefern Beweise dafür, dass das russische Militär an mindestens einem rechtswidrigen Angriff auf ein Spital beteiligt war, das danach seine Arbeit einstellen musste.

Kriegsverbrechen & gezielte Angriffe gegen Zivilist*innen
Die in dem Bericht dokumentierten Fälle zeigen beispielhaft, dass die syrischen und russischen Streitkräfte nach wie vor gezielt Angriffe gegen Zivilist*innen und zivile Ziele verüben. Dabei handelt es sich um Verletzungen des humanitären Völkerrechts, auf dessen Grundlage die Parteien in einem bewaffneten Konflikt zwischen militärischen Zielen und kämpfenden Personen auf der einen Seite und zivilen Zielen und Zivilist*innen auf der anderen Seite unterscheiden müssen. Nur die erstgenannten dürfen angegriffen werden.

Es handelt sich bei diesen Attacken außerdem um Kriegsverbrechen: Diejenigen, die derartige Verbrechen anordnen oder begehen, sind strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Spitäler und andere medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal und Kinder dürfen nicht nur nicht angegriffen werden, weil sie einen zivilen Status haben, sondern müssen in einem bewaffneten Konflikt besonders geschützt werden.

Viele der medizinischen Einrichtungen, die angegriffen wurden, standen zudem auf einer Liste der UNO als Nichtangriffsziele. Diese Liste war den russischen, türkischen und US geführten Koalitionstruppen zugesandt worden, um zu zeigen, welche Ziele nicht angegriffen werden dürfen.

 Lebenswichtige humanitäre Hilfe darf nicht eingestellt werden
Im Juli 2014 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, die humanitäre Unterstützung im Nordwesten Syriens und in anderen Gebieten, die von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrolliert werden, ermöglicht. Dafür ist keine Zustimmung der syrischen Regierung erforderlich. Diese Resolution ist seit 2014 wiederholt verlängert worden, wenn auch in den vergangenen Jahren unter Schwierigkeiten und im Jänner 2020 mit Einschränkungen. Nun droht die Resolution am 10. Juli 2020 auszulaufen.

Syrien und seine Verbündeten wollen diese Unterstützungsregelung beenden und Hilfslieferungen stattdessen über Damaskus senden. Das würde es der UNO und Partnerorganisationen erschweren, Hilfe zeitnah und nachhaltig zu verteilen.

Die syrische Regierung hat immer wieder versucht, die Hilfslieferungen durch bürokratische Hindernisse einzuschränken. Sie hat zudem Mitarbeitende von Hilfsorganisationen auf „schwarze Listen“ gesetzt und jene verfolgt, die mit Oppositionellen in den von diesen gehaltenen Gebieten in Verbindung gebracht wurden. Bewaffnete Gruppen wie Hay’at Tahrir al-Sham haben ebenfalls humanitäre Organisationen daran gehindert, ihrer Arbeit effizient nachzugehen.

„Vertreter*innen der UNO bezeichnen Idlib bereits als humanitäre ,Horror-Geschichte‘ – diese wird sich noch verschlimmern, wenn der Sicherheitsrat nicht über die politischen Interessen der Konfliktparteien hinausblickt und diese lebenswichtige humanitäre Unterstützungsmöglichkeit beibehält“, sagt Heba Morayef.

Vertreibung und katastrophale Lebensbedingungen
Aufgrund der jüngsten Angriffe auf Idlib mussten zwischen Dezember 2019 und März 2020 nahezu eine Million Menschen – mehr als 80 Prozent davon Frauen und Kinder – in Gebiete in der Nähe der türkischen Grenze fliehen.

Eine Mutter von drei Kindern, deren Familie in den vergangenen acht Monaten zweimal vertrieben worden war, sagte Amnesty International: „Mein Tochter, die in die erste Klasse geht, hat ständig Angst …. Sie fragte mich [nachdem wir vertrieben worden waren]: ,Warum tötet Gott uns nicht?’ … Wir sind nirgendwo sicher.“

Diese Menschen, die sich auf einer immer kleiner werdenden Fläche zusammendrängen, leben unter unmenschlichen Bedingungen ohne ausreichende humanitäre Unterstützung. Hilfe ist dringend notwendig und muss über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Die globale Coronakrise erschwert die humanitäre Hilfe für die Menschen in der Region zusätzlich. Eine Ausbreitung der Pandemie könnte fatale Folgen haben. In den überfüllten Flüchtlingslagern sind Schutzmaßnahmen kaum möglich und das bereits schwer gebeutelte Gesundheitswesen ist in keiner Weise für eine Pandemie ausgerüstet.

Bei Fragen oder zur Vermittlung von Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. presse@amnesty.at

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PA: Europatag: ADA und EU zusammen für bessere Lebensbedingungen weltweit

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten sind gemeinsam der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfeleistungen. Bei der Umsetzung von Entwicklungsvorhaben setzt die Europäische Union immer mehr auf österreichische Expertise. Seit 2009 vertraute die EU der Austrian Development Agency (ADA) dafür knapp 190 Millionen Euro an. Sie verbessern die Lebensbedingungen von Millionen Menschen.

8. 5. 2020. Klimawandel, Migration, humanitäre Krisen – die Liste an Herausforderungen, die die internationale Staatengemeinschaft zu bewältigen hat, ist lang. Die Europäische Union und Österreich begegnen ihnen gemeinsam. 2009 wickelte die Austrian Development Agency erstmals Gelder der EU ab. Seitdem baute die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit dieses Engagement sukzessive aus. Insgesamt vertraute ihr die EU bis dato knapp 190 Millionen Euro zur Umsetzung an. Der Europatag am 9. Mai gedenkt mehr als nur dem Frieden und Zusammenhalt in Europa. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt, dass grenzübergreifende Lösungsansätze und Kooperationen dringender gebraucht werden denn je. Die EU und ADA leben es vor.

Gemeinsame Initiativen – größere Wirkung
„Allein 2019 haben wir in neun Ländern und einer Region zwölf delegierte Kooperationen für die EU-Kommission umgesetzt – das ist so viel wie noch nie zuvor. Zusammen bündeln wir unser Know-how und unsere Mittel. Die Rechnung ist einfach, denn mit gemeinsamen Initiativen erzielen wir eine größere Wirkung. Dass uns die EU vermehrt ihre Mittel zur Umsetzung anvertraut, macht mich stolz. Und es bestätigt einmal mehr: Auf uns und unsere Expertise ist Verlass“, betont ADA-Geschäftsführer Martin Ledolter anlässlich des Europatages.

Im letzten Jahr wickelte die Austrian Development Agency mehr als 99 Millionen Euro für die EU in Albanien, Armenien, Äthiopien, Burkina Faso, Georgien, Kosovo, Moldau, Serbien, Uganda und in der Region Ostafrika ab. Die Projekte reichen von nachhaltigem Bergtourismus in Georgien über ein Friedens- und Sicherheitsprogramm am Horn von Afrika bis hin zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern und zum Aufbau eines Kanalsystems in einer Kleinstadt in der Republik Moldau. Eines haben sie alle gemeinsam: Sie lindern Armut und geben Mut zur Hoffnung in Regionen, die besonders von prekären Verhältnissen gezeichnet sind.

Verlässlicher Partner für nachhaltige Entwicklung
Ein Beispiel aus Armenien zeigt: Die Resultate lassen sich sehen. Nach Abschluss der EU-Initiative für Biolandwirtschaft etwa zählt das Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit doppelt so viele Bioproduzentinnen und -produzenten wie noch vor dreieinhalb Jahren. Das gemeinsame Projekt hat nicht nur 680 Arbeitsplätze geschaffen – auch der Umsatz der Beteiligten ist deutlich gestiegen. Daran knüpfen EU und ADA nun mit einer Nachfolgeinitiative an. Mit dem einprägsamen Akronym „GAIA“ treibt das Projekt „Green Agriculture in Armenia“ bis Ende 2022 nachhaltige Landwirtschaft und inklusives wirtschaftliches Wachstum im Norden Armeniens weiter voran. Dafür stehen 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. 9,7 Millionen kommen von der EU, 2 Millionen Euro steuert die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bei.

Entwicklungsweltmeister Europa
Morgen vor exakt 70 Jahren stellte Robert Schuman, der damalige Außenminister Frankreichs, seine Vision für Frieden in Europa vor. Sein Vorschlag für eine gemeinsame Kohle- und Stahlproduktion ging als „Schuman-Erklärung“, der 9. Mai 1950 als „Geburt der Europäischen Union“ in die Geschichte ein. Seit seinem EU-Beitritt vor 25 Jahren hat sich Österreich als Mitglied der Europäischen Union auf mehreren Ebenen weiterentwickelt. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit setzt die EU zunehmend auf österreichische Expertise. Mehr als die Hälfte aller Mittel, die 2018 an Entwicklungsländer geflossen sind, stammen von der EU.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Zelinkagasse 2, 1010 Wien
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 676 83903414
katharina.schreiber@ada.gv.at
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