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PA: Syrien: UNO-Sicherheitsrat darf Hilfe für Bevölkerung nicht einstellen

Neuer Bericht von Amnesty International dokumentiert schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens. Tote und Verletzte, darunter Schüler*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen: Amnesty veröffentlicht detaillierte Untersuchung von 18 Luft- und Bodenangriffen auf Schulen und Spitäler.

  • Belege für Russlands direkter Beteiligung an Kriegsverbrechen
  • Bericht zum Download, Satellitenbilder unter diesem Link, Videomaterial (B-Roll) auf Anfrage

London/Wien, am 11. Mai 2020 . In zwei Monaten droht eine UNO-Resolution auszulaufen, die die Einführung von Hilfsgütern für die Bevölkerung von Idlib über die Grenzen im Nordwesten Syriens ermöglicht. Angesichts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region muss der UNO-Sicherheitsrat sicherstellen, dass diese lebenswichtige Unterstützung für die Menschen in Syrien nicht eingestellt wird. Das fordert Amnesty International bei der Vorstellung eines neuen Berichts, der schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens dokumentiert.

Die Recherchen der Menschenrechtsorganisation belegen 18 Fälle die meisten aus der Zeit zwischen Jänner und Februar 2020 –, in denen syrische und/oder russische Regierungstruppen gezielt Angriffe gegen medizinische Einrichtungen und Schulen in Idlib, West-Aleppo und im nordwestlichen Gouvernement Hama verübt haben.

Aufgrund der Angriffe mussten bis zum Waffenstillstand am 5. März 2020 nahezu eine Million Menschen in Idlib fliehen. Viele von ihnen waren bereits zuvor mehrfach vertrieben worden und mussten in den vergangenen Monaten unter erbärmlichen Bedingungen leben.

„Selbst gemessen an den katastrophalen Bedingungen, die durch die seit neun Jahren andauernde Krise in Syrien herrschen, sind die Vertreibung und die humanitäre Katastrophe beispiellos, die nun durch den jüngsten Angriff ausgelöst wurden“, sagt Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International, und sagt weiter: „Der UNO-Sicherheitsrat darf jetzt nicht die lebenswichtige grenzüberschreitende humanitäre Hilfe unterbrechen, von der Tausende Menschenleben abhängen.“

„Die jüngste Offensive setzt die abscheuliche Reihe systematischer Angriffe fort, durch die die Zivilbevölkerung terrorisiert werden soll. Derweil unterstützt Russland nach wie vor das syrische Regime militärisch – auch mit rechtswidrigen Luftschlägen – obwohl es Beweise gibt, dass Russland damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des syrischen Militärs Vorschub leistet.“

Angriffe auf Spitäler
Laut Angaben der Gesundheitsbehörde von Idlib wurden zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 in Idlib und Aleppo zehn medizinische Einrichtungen durch russische und syrische Angriffe beschädigt bzw. zerstört. Dabei wurden neun Angehörige des medizinischen Personals und andere Mitarbeiter*innen getötet. Dutzende weitere medizinische Einrichtungen sahen sich gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.

Amnesty International hat Angriffe dokumentiert, die zur Schließung von fünf Spitälern in den von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrollierten Gebieten führten.

Drei russische Luftschläge wurden am 29. Jänner 2020 in der Nähe des al-Shami-Hospitals in Ariha ausgeführt. Ein überlebender Arzt beschrieb, dass durch die Angriffe mindestens zwei Wohngebäude unweit des Spitals zerstört wurden; 11 Zivilist*innen wurden getötet und über 30 verletzt. Unter den Toten war auch einer seiner Kollegen. „Ich fühlte mich so hilflos. Mein Freund lag im Sterben, draußen schrien Frauen und Kinder“, sagte er und fügte hinzu, dass der syrische Zivilschutz (Weißhelme) zwei Tage gebraucht habe, um die Leichen aus den Trümmern zu bergen.

Auf der Grundlage übereinstimmender Aussagen von Zeug*innen und anderer glaubwürdiger Informationen − vor allem Beobachtungen sogenannter Planespotter − kommt Amnesty International zum Schluss, dass russische Streitkräfte für diesen rechtswidrigen Angriff verantwortlich waren.

Angriffe auf Schulen
Laut Angaben der syrischen NGO Hurras Network (Syrian Child Protection Network) wurden bei Luftschlägen und Bodenangriffen im Jänner und Februar 2020 insgesamt 28 Schulen getroffen. Am 25. Februar wurden an einem einzigen Tag zehn Schulen angegriffen. Dabei kamen neun Zivilist*innen ums Leben.

Amnesty International hat Recherchen zu sechs Angriffen in diesem Zeitraum durchgeführt, darunter zum Abwurf von Fassbomben und vom Boden abgefeuerter Streumunition auf zwei Schulen am 25. Jänner sowie am 28. Februar 2020.

Eine Lehrerin schilderte Amnesty International einen Angriff: „Ein [Streubomben-] Geschoss explodierte vor meinen Füßen, Haut und Fleisch platzen auf … der Schmerz war unerträglich … Ich spürte eine solche Hitze, als würden meine Füße verbrennen. Zwei Schülerinnen waren in diesem Moment bei mir. Eine war sofort tot, die andere überlebte wie durch ein Wunder. Ich bin sicher, dass es Streumunition war, weil ich mehrere Explosionen hörte. Ich kenne das Geräusch von Streumunition sehr gut. Du hörst eine Serie von mehreren Explosionen. Als ob aus dem Himmel kein Wasser, sondern Granatsplitter regnen würde.“

Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass es sich bei den hier beschriebenen Geschossen um 9M27K-Frachtraketen mit einem Kaliber von 220 mm handelte, die in Russland hergestellt und an die syrische Armee geliefert wurden. Sie enthielten 9N210- oder 9N235-Streumunition. Streumunition ist nach dem Völkerrecht verboten.

Umfassende Beweise belegen Aussagen von Zeug*innen
Amnesty International hat für den Bericht 74 Personen interviewt, darunter Binnenvertriebene, Lehrer*innen, Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen. Die Aussagen der Zeug*innen werden nicht nur durch Video- und Fotoaufnahmen untermauert, sondern auch durch Expert*innenanalysen von Satellitenbildern, Berichte von Planespottern vor Ort sowie durch abgehörte Kommunikation von russischen und syrischen Luftstreitkräften.

Die Aufnahmen aus den Cockpits liefern Beweise dafür, dass das russische Militär an mindestens einem rechtswidrigen Angriff auf ein Spital beteiligt war, das danach seine Arbeit einstellen musste.

Kriegsverbrechen & gezielte Angriffe gegen Zivilist*innen
Die in dem Bericht dokumentierten Fälle zeigen beispielhaft, dass die syrischen und russischen Streitkräfte nach wie vor gezielt Angriffe gegen Zivilist*innen und zivile Ziele verüben. Dabei handelt es sich um Verletzungen des humanitären Völkerrechts, auf dessen Grundlage die Parteien in einem bewaffneten Konflikt zwischen militärischen Zielen und kämpfenden Personen auf der einen Seite und zivilen Zielen und Zivilist*innen auf der anderen Seite unterscheiden müssen. Nur die erstgenannten dürfen angegriffen werden.

Es handelt sich bei diesen Attacken außerdem um Kriegsverbrechen: Diejenigen, die derartige Verbrechen anordnen oder begehen, sind strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Spitäler und andere medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal und Kinder dürfen nicht nur nicht angegriffen werden, weil sie einen zivilen Status haben, sondern müssen in einem bewaffneten Konflikt besonders geschützt werden.

Viele der medizinischen Einrichtungen, die angegriffen wurden, standen zudem auf einer Liste der UNO als Nichtangriffsziele. Diese Liste war den russischen, türkischen und US geführten Koalitionstruppen zugesandt worden, um zu zeigen, welche Ziele nicht angegriffen werden dürfen.

 Lebenswichtige humanitäre Hilfe darf nicht eingestellt werden
Im Juli 2014 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, die humanitäre Unterstützung im Nordwesten Syriens und in anderen Gebieten, die von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrolliert werden, ermöglicht. Dafür ist keine Zustimmung der syrischen Regierung erforderlich. Diese Resolution ist seit 2014 wiederholt verlängert worden, wenn auch in den vergangenen Jahren unter Schwierigkeiten und im Jänner 2020 mit Einschränkungen. Nun droht die Resolution am 10. Juli 2020 auszulaufen.

Syrien und seine Verbündeten wollen diese Unterstützungsregelung beenden und Hilfslieferungen stattdessen über Damaskus senden. Das würde es der UNO und Partnerorganisationen erschweren, Hilfe zeitnah und nachhaltig zu verteilen.

Die syrische Regierung hat immer wieder versucht, die Hilfslieferungen durch bürokratische Hindernisse einzuschränken. Sie hat zudem Mitarbeitende von Hilfsorganisationen auf „schwarze Listen“ gesetzt und jene verfolgt, die mit Oppositionellen in den von diesen gehaltenen Gebieten in Verbindung gebracht wurden. Bewaffnete Gruppen wie Hay’at Tahrir al-Sham haben ebenfalls humanitäre Organisationen daran gehindert, ihrer Arbeit effizient nachzugehen.

„Vertreter*innen der UNO bezeichnen Idlib bereits als humanitäre ,Horror-Geschichte‘ – diese wird sich noch verschlimmern, wenn der Sicherheitsrat nicht über die politischen Interessen der Konfliktparteien hinausblickt und diese lebenswichtige humanitäre Unterstützungsmöglichkeit beibehält“, sagt Heba Morayef.

Vertreibung und katastrophale Lebensbedingungen
Aufgrund der jüngsten Angriffe auf Idlib mussten zwischen Dezember 2019 und März 2020 nahezu eine Million Menschen – mehr als 80 Prozent davon Frauen und Kinder – in Gebiete in der Nähe der türkischen Grenze fliehen.

Eine Mutter von drei Kindern, deren Familie in den vergangenen acht Monaten zweimal vertrieben worden war, sagte Amnesty International: „Mein Tochter, die in die erste Klasse geht, hat ständig Angst …. Sie fragte mich [nachdem wir vertrieben worden waren]: ,Warum tötet Gott uns nicht?’ … Wir sind nirgendwo sicher.“

Diese Menschen, die sich auf einer immer kleiner werdenden Fläche zusammendrängen, leben unter unmenschlichen Bedingungen ohne ausreichende humanitäre Unterstützung. Hilfe ist dringend notwendig und muss über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Die globale Coronakrise erschwert die humanitäre Hilfe für die Menschen in der Region zusätzlich. Eine Ausbreitung der Pandemie könnte fatale Folgen haben. In den überfüllten Flüchtlingslagern sind Schutzmaßnahmen kaum möglich und das bereits schwer gebeutelte Gesundheitswesen ist in keiner Weise für eine Pandemie ausgerüstet.

Bei Fragen oder zur Vermittlung von Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. presse@amnesty.at

Amnesty International Österreich
Presseteam
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
T: +43 664 2359138 / +43 664 4001056
presse@amnesty.at 

CORONAVIRUS IN LATEINAMERIKA

Ein Kommentar des Lateinamerika-Experten Leo Gabriel

Virenkrankheiten wie Masern, Malaria und Chicuncuya (eine besonders schmerzhafte Abart der Influenza) sind in Lateinamerika keine Seltenheit. Der im Vergleich dazu harmlosere Corona-Virus, der vermutlich in der chinesischen Provinz Wuhan entstanden ist und mancher Medienberichte zufolge durch chinesische, prekär beschäftigte TextilarbeiterInnen in die italienische  Lombardei gebracht wurde, ist jedoch anders. Obwohl nur ein relativ geringer Teil der Bevölkerung von diesem Virus betroffen ist (in Brasilien wurden bis Mitte der 3. Märzwoche bisher 372, in Chile 238 und in Venezuela nur 36 Krankheitsfälle bestätigt), hat er nicht nur – wie in Europa – die ökonomischen Rahmenbedingungen, sondern auch die politischen Ordnungen schlagartig verändert.

So wurden z.B. die in den meisten lateinamerikanischen Ländern durch von den nationalen Parlamenten abgesegnete Notstandsverordnungen verhängt, was die verfassungsmäßig verbrieften Grund- und Freiheitsrechte außer Kraft setzte. Besonders hart sind dabei von dem Versammlungsverbot jene Länder betroffen, in denen wie in Chile und Bolivien Volksentscheide bevorstehen.

Aber auch die von fast allen Regierungen verordneten, meist sehr streng gehandhabten Grenzschließungen haben nicht zuletzt enorme Rückwirkungen auf die zentralamerikanischen und venezolanischen Flüchtlinge und den regionalen Binnentourismus gezeigt. War es in der jüngsten Vergangenheit schon schwer genug von Ecuador oder Honduras an die US-amerikanische Grenze zu gelangen, haben Flüchtlinge jetzt praktisch keine Chance mehr, Richtung USA zu gelangen und über die US-Grenze zu kommen.

Stellt man in Rechnung, dass in fast allen Ländern Lateinamerikas das Sozialversicherungssystem, soweit überhaupt vorhanden, seit jeher sehr schlecht für Epidemien wie diese ausgerüstet war, ist jetzt in den meisten öffentlichen Spitälern in bereits betroffenen Regionen das Chaos ausgebrochen. Man kann sich auch vorstellen, was die Schließung der öffentlichen Märkte für ein Land wie Peru bedeutet, wo mehr als 60 Prozent der städtischen Bevölkerung im informellen Sektor arbeitet. Aber auch die Schließung von Zuliefer-(Maquila-)Betrieben hat zu einem sprunghaften Ansteigen der Arbeitslosigkeit geführt.

Wenig  bekannt ist, dass Kuba, ein weltweit anerkannter Pionier auf dem Gebiet der medizinischen Forschung, ein Medikament entwickelt hat, das bisher am effizientesten gegen COVID-19 gewirkt hat. Dieses Interferón Alfa 2B wurde sowohl im spanischen Sevilla, wo es bis dato keine Todesfälle zu verzeichnen gab, als auch in Südkorea, wo es bei 8000 Infizierten nur 72 Todesfälle gegeben hat, erfolgreich getestet. Das Internetportal Resumen Interamericano  berichtet auch, dass die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Umweg über eine chinesische Firma Interferón Alfa 2B bestellte hätte, es aber vermeiden wolle, dass ausgerechnet das kommunistische Kuba als möglicher Retter für die durch den Coronavirus erzeugten politischen und von der Wirtschaft instrumentalisierten Krisen in Erscheinung treten könnte.

Konferenz: Weltweite Zusammenarbeit in Würde und Gerechtigkeit

2015 haben die UN Mitgliedsstaaten 17 nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs) beschlossen, die bis 2030 unseren Planeten lebenswerter für alle machen sollen. Papst Franziskus benennt in der Enzyklika „Laudato Si“ brennende Themen wie Umwelt- und Klimaschutz sowie ungerechte Ressourcenverteilung in der Welt. In der Agenda für die Menschlichkeit, dem 5-Punkte-Plan des Weltgipfels für Humanitäre Hilfe, sind Maßnahmen für die Linderung humanitärer Not beschrieben.

Datum und Ort: 
22. – 24.04.2020
Bildungshaus St. Hippolyt
Eybnerstraße 6, 3100 St. Pölten

Ernährungssicherheit, Kinder und Zukunft, Humanitäre Hilfe
Dem Ziel, Hunger in der Welt zu besiegen, scheinen wir mit diesen Plänen näher gekommen zu sein. Doch ungerechte Lebensbedingungen, fehlender Zugang zu Bildung, Hunger, Armut, Krieg und Naturzerstörung sind nach wie vor Teil unserer Wirklichkeit. Was braucht es also, um die oben genannten Pläne nachhaltig umzusetzen? Wie müssen wir Systeme verändern, um Menschen tatsächlich aus der Armut zu bringen und ihnen eine Perspektive zu geben? Diese Fragen werden in Vorträgen von ExpertInnen beleuchtet, in Sessions vertieft und mit PraktikerInnen aus der Projektarbeit diskutiert.

Die Konferenz ist dreisprachig (dt., engl., fr.). Keynotes, Diskussionen und einzelne Sessions werden simultan übersetzt. Der Großteil der Sessions finden in deutscher oder englischer Sprache statt.

Programmübersicht

Kontakt und Rückfragen:
presse@caritas-stpoelten.at

Pressegespräch: DER DESTRUKTIVE HUNGER NACH ROHSTOFFEN

Wie kann Rohstoffpolitik auf nationaler und internationaler Ebene sozial, ökologisch nachhaltig und fair gestaltet werden? Anhand internationaler Beispiele werden Auswirkungen und Alternativen im Pressegespräch mit Gästen aus Brasilien, Kolumbien und China diskutiert. Mit Vorträgen und Gelegenheit für Einzelinterviews.

3. März 2020
14:00 – 16:00 Uhr
Global 2000, Neustiftgasse 36, 1070 Wien, großer Saal im EG
Wir bitten um Anmeldung unter victoria.auer@global2000.at

Rohstoffabbau ist für 50% unserer Klimaemissionen verantwortlich. Dieser Ressourcenverbrauch wird durch unser stetig steigendes Konsumverhalten aber noch weiter angekurbelt, mit teilweise desaströsen Auswirkungen für Mensch und Umwelt.

Ein Jahr nach dem Dammbruch in einer Erzmine in Brumadinho kämpfen Betroffene und Hinterbliebene noch immer um ihre Rechte. In China werden Lithium-Ionen-Batterien unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen produziert. Aber zivilgesellschaftlicher Widerstand kann auch erfolgreich sein, wie das Beispiel der Goldmine La Colosa in Kolumbien zeigt.

Mit Beiträgen von:

  • Dom Vincente de Paula Ferreira (Erzdiözese Belo Horizonte) und Frei Rodrigo Péret (Landpastoral CPT) über den Dammbruch im Brumadinho (Brasilien) mit 272 Toten
  • Yefferson Rojas Arango (Jugendkollektiv COSAJUCA) über den Widerstand gegen die Goldmine in Kolumbien
  • Au Lap Hang (Labour Education and Service Network) über die chinesische Lithium-Ionen Batterieindustrie und die vorherrschenden Arbeitsbedingungen

Im Anschluss an die Vorträge sind Einzelinterviews möglich.

PROGRAMM
14:00 Uhr – Begrüßung
durch Dipl.Ing. Lena Steger, Expertin für Nachhaltigkeit und Ressourcen bei GLOBAL 2000

14:15 Uhr – Schlamm drüber? Bergwerksdesaster von Brumadinho/Brasilien und seine Nachwirkungen
Dom Vicente de Paula Ferreira ist Autor, Mitglied der Gesellschaft für psychoanalytische Studien und Weihbischof der für Brumadinho zuständigen Erzdiözese Belo Horizonte.
Frei Rodrigo Péret ist Franziskanerpater, Mitarbeiter der Landpastorale CPT und aktiv bei SINFRAJUPE (Interfranziskanischer Dienst für Gerechtigkeit, Friede und Ökologie).

14:45 Uhr – Warum schweigen nicht Gold ist
Yefferson Rojas Arango, Mitbegründer des kolumbianischen Jugendkollektivs COSAJUCA, über den erfolgreichen Widerstand gegen die Goldmine La Colosa in Kolumbien.

15:15 Uhr – Die unmenschliche Werkstatt unseres digitalen Lebens
Au Lap Hang von der NGO LESN in Hongkong (Labour Education and Service Network) über die Rohstoffverarbeitung im chinesischen Elektronik-Sektor.

15:45 Uhr – Abschlussrunde

Jeder Programmpunkt beinhaltet einen kurzen Vortrag und eine anschließende Diskussion mit den Rednern. Nach der Abschlussrunde sind bis zirka 18 Uhr noch Einzelinterviews möglich – bitte diese rechtzeitig bei Viktoria.Auer@global2000.at anmelden! Übersetzungen aus dem Englischen, Spanischen und Portugiesischen sind vor Ort verfügbar.

Zum Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Rohstoffe

Rückfragehinweis & Anmeldung:
Viktoria Auer
GLOBAL 2000 Presseabteilung 0699 14 2000 82 viktoria.auer@global2000.at

Lena Steger
GLOBAL 2000 Expertin für Nachhaltigkeit und Ressourcen 0699 14 2000 22
lena.steger@global2000.at

 

 

 

Podiumsdikussion: ‚Alle heißt alle!‘ Aktuelle soziale Kämpfe im Irak und dem Libanon

Nur wenige Jahre nach dem so genannten ‚Arabischen Frühling‘, mitten in den Kriegszonen dieser Weltregion,  haben Hunderttausende wieder begonnen, ihre Zukunft in die eigenen Hände zu nehmen. Eine ExpertInnenrunde diskutiert am 20. Jänner 2020 die Ziele der neuen Protestbewegung und andere Fragen.

Termin und Ort
Montag, 20. Jänner 2020
19:00 – 21:00 Uhr
Hauptbücherei – Am Gürtel, Urban-Loritz-Platz 2a, 1070 Wien

Hintergrund
Unter dem Slogan ‚Alle heißt alle!‘ haben sich neue Protestbewegungen im Irak und dem Libanon formiert, um grundlegende Rechte einzufordern. Sie fordern damit die politischen Eliten von Regimen heraus, in denen politische Machtpositionen bisher konfessionell aufgeteilt wurden.

Während im Libanon die politischen Machtverhältnisse in einem seit mehr als 30 Jahren währenden konfessionellen System verankert sind, wurde im Irak das gegenwärtige politische System erst nach der US-geführten Invasion von 2003 etabliert. Beiden gemeinsam ist eine neoliberale Wirtschaftspolitik, die grassierende Korruption und klientelistische politische Strukturen begünstigt und zur Verarmung breiter Bevölkerungsschichten geführt hat. Zugleich liegen beide Länder in einem geopolitischen Spannungsfeld, innerhalb dessen die brutalen Kriege in Syrien und dem Jemen zu einer vermeintlichen Normalität geworden sind.

Umso erstaunlicher erscheint es nun, dass nur wenige Jahre nach dem so genannten ‚Arabischen Frühling‘, mitten in den Kriegszonen dieser Weltregion,  Hunderttausende wieder begonnen haben, ihre Zukunft in die eigenen Hände zu nehmen. Was sind die Ziele dieser neuen Protestbewegungen? Aus welchen Teilen der jeweiligen Gesellschaften setzen sie sich zusammen? Wie sehr strahlen sie auf den gesamten arabischen Raum aus? Wie wurden die Erfahrungen der Revolten von 2011 verarbeitet? Wie reagieren die jeweiligen politischen Eliten aber auch eine so genannte westliche Staatengemeinschaft auf die Proteste? Was kann Solidarität mit den Protesten von Europa aus bedeuten?

Am Podium
Janan Aljabiri
ist irakische Feministin und seit 2012 Vorsitzende der Kurdish and Middle Eastern Women’s Organization in Großbritannien. Derzeit vertritt sie auch die International Federation of Iraqi Refugee im Irak. Von 2014-2016 koordinierte sie das Isington Refugee Forum.
Janan Aljabiri promovierte an der University of Bath in Sozial- und Politikwissenschaften. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Sozialpolitik und Nichtregierungsorganisationen im Irak und dem Nahen Osten, sektiererische Gewalt, schiitische politische Parteien und Milizen sowie die irakische Arbeiterbewegung. Zurzeit arbeitet sie an einem Buch zu Sozialpolitik im Nahen Osten.

Lara Bitar
ist Gründungsherausgeberin von The Public Source, einer unabhängigen Medienorganisation mit Sitz in Beirut, die sich auf investigativen Journalismus spezialisiert hat. Sie lebt und arbeitet in Beirut als Forscherin, Nachrichtenproduzentin und Autorin.
In den letzten zehn Jahren übernahm sie verschiedene redaktionelle Führungspositionen im Digital-, Rundfunk- und Print-Journalismus. Ihre Medienpraxis basiert auf einem tiefen Ortsbezug – einem geografischen Imperativ -, der marginalisierte Gemeinschaften zentriert und ihre Kämpfe mit einem breiteren Rahmen verbindet.
Bitar schreibt über Mediengerechtigkeit, feministische und queere Zukünfte, Geschichten von Agitation und Überwachungsstaat und dokumentiert soziale Bewegungen an der Basis. Ihre aktuellen Forschungsinteressen umfassen Archive des/als Widerstandes und die Rolle von Protestgedächtnissen.

Schluwa Sama
ist irakisch kurdische Schriftstellerin und Doktorandin an der University of Exeter, Großbritannien. Ihre Arbeitsschwerpunkte konzentrieren sich auf die politische Ökonomie des Irak und Kurdistans und den ländlichen Raum. Zu ihren Veröffentlichungen zählen auf opendemocracy.net „The proud neoliberalisation of Iraqi-Kurdistan“ und bei der Rosa Luxemburg Stiftung „Nach dem Referendum in Irakisch-Kurdistan“ und „Wir würden sterben, wenn wir nur von der Landwirtschaft leben müssten“. Aktuell hat Schluwa Sama einen Beitrag über die Selbstorganisation innerhalb der irakischen Oktoberrevolution vom Tahrir-Platz in Bagdad mitverfasst „A country is in the making: report from Baghdad’s occupied Tahrir square“ und „Irak: Ein Land erschafft sich neu“.

Helmut Krieger
ist Sozialwissenschafter, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Senior Lecturer am Institut für Internationale Entwicklung der Universität Wien sowie Konsulent des VIDC. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Entwicklungspolitiken in Kriegszonen, der Antagonismus Israel-Palästina, Bewegungen des politischen Islam in der arabischen Welt, kritische Staatstheorien und postkoloniale Theoriebildung. Aktuelle Veröffentlichungen sind unter anderem die Ausätze „Globale Ungleichheit und die Debatte um imperiale Herrschaft“ (2019) sowie „Nicht zu verwischende Spuren. Zur Dialektik von Revolution und Konterrevolution in der arabischen Welt“ (2017).
Des Weiteren ist er Leiter des von der ADA geförderten Forschungsprojekts „Knowledge Production in Times of Flight and War – Developing Common Grounds for Research in/on Syria (KnowWar)“, einer Kooperation zwischen der Universität Wien, dem Syrian Center for Policy Research, der Birzeit University in der West Bank, der Alpen-Adria-Universität in Klagenfurt und Mousawat, Beirut.

Magda Seewald
ist seit 2005 Projektreferentin am VIDC mit einem regionalen Fokus auf die arabische Region, insbesondere Palästina. Zudem koordiniert sie die VIDC-Reihe zu den Umbrüchen in der arabischen Welt. Als eine der Genderreferentinnen am VIDC betreut sie den Bereich Gendersensibilisierung von Männern und koordiniert das EU AMIF Projekt WANNE – We All Nee New Engagement. Magda Seewald ist eine der Mitbegründer*innen des Netzwerks „REloading Feminismus“. Ihre letzte Veröffentlichung als Mitherausgeberin ist der Sammelband „Krise, Revolte und Krieg in der arabischen Welt“ (2017, gemeinsam mit Helmut Krieger und VIDC).

Um Anmeldung unter folgenden Link wird gebeten: Anmeldung 

Erinnerung: MEDIA UNDER PRESSURE – JOURNALISMUS IN SUBSAHARA-AFRIKA

Laut aktueller Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen wird in 22 der 48 Staaten Subsahara-Afrikas die Situation der Pressefreiheit als „schlecht“ oder „sehr schlecht“ eingestuft. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte analysiert und kommentiert die Journalistin und Unternehmerin Marie-Roger Biloa von „Africa International“ die Entwicklungen in Subsahara-Afrika in den letzten Jahren.

Zeit: 4. Dezember 2019 | 18:30
Ort: FHWien der WKW, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, Raum B420

Die Journalistin Marie–Roger Biloa ist Herausgeberin von mehreren Zeitschriften und TV-Produzentin. Sie moderiert unter anderem das Diskussionsformat „Africa International“ auf Okto. Zudem ist sie Präsidentin des Thinktanks „Club Millenium“ in Paris, der sich zum Ziel gesetzt hat, afrikanische Anliegen zu fördern.
Marie–Roger Biloa wurde in Kamerun geboren, absolvierte die Diplomatische Akademie in Wien und lebt heute in Paris und Yaounde.

Die Reihe „Media Under Pressure“ wird in Zusammenarbeit mit ISJE – Informationsstelle für Journalismus und Entwicklungspolitik, dem Studienbereich Journalismus und Medienmanagement der FHWien der WKW und dem Presserat veranstaltet.

 

Aviso PK: NGOs zu Kurswechsel in Österreichs Entwicklungspolitik

Klimakrise, Konflikte, Armut und Hunger gehören zu den großen Herausforderungen weltweit. 3,4 Milliarden Menschen leben unter der Armutsgrenze, die Zahl der Hungernden steigt wieder. Über 800 Millionen Menschen hungern derzeit, alle zehn Sekunden stirbt ein Kind an den Folgen von Unterernährung. Nachhaltige Entwicklung, die ein gutes Leben für alle auf einem gesunden Planeten ermöglicht, ist dringender denn je nötig. Schon im Interesse Österreichs sollte die kommende Regierung in ihrem Regierungsprogramm diese globale Dimension stärker berücksichtigen. ExpertInnen präsentieren zentrale Punkte für einen notwendigen Kurswechsel in Österreichs Entwicklungspolitik.

Aus diesem Anlass lädt die Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe MedienvertreterInnen zu einer Pressekonferenz am Montag, den 18.11. von 10 bis 11:30 Uhr, in den  Presseclub Concordia.

Am Podium:
Sebastian Corti, Geschäftsführer World Vision Österreich
Reinhard Heiserer, Geschäftsführer Jugend Eine Welt
Andreas Knapp, Generalsekretär Internationale Programme Caritas Österreich
Michael Opriesnig, Generalsekretär Österreichisches Rotes Kreuz
Sabine Prenn, Geschäftsführerin Licht für die Welt
Annelies Vilim, Geschäftsführerin AG Globale Verantwortung

Mittwoch, 18.11.2029 von 10 bis 11:30 Uhr
Ort: Saal des Presseclubs Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien

PK/FOTO- und VIDEOTERMIN (bitte um kurze Anmeldung unter 0699/17 20 42 07)

Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Apollogasse 4/9, 1070 Wien
Tel.: +43 1 522 44 22 – 15
www.globaleverantwortung.at
www.facebook.com/globaleverantwortung

KURS FÜR JOURNALISTINNEN

Einfluss medialer Berichterstattung zu Migration auf MedienkonsumentInnen.

Der E-Learning-Kurs, der mit einem Zertifikat abschließt, wird von Profis und ExpertInnen aus dem Medien- und Kommunikations, – sowie Migrationsbereich durchgeführt. Er findet in zwei Präsenzterminen am Beginn und am Ende des Kurses sowie auf der Online-Plattform Moodle statt. Zwölf österreichische JournalistInnen und JournalistInnen in Ausbildung können neben je 12 TeilnehmerInnen aus Italien, Ungarn und Griechenland am Kurs teilnehmen.

Dauer:
Beginn: 9. November 2019
Ende: Februar 2020
Der Kurs hat eine Gesamtdauer von 28 Stunden (16 Stunden online, 8 Stunden Kick-off-Seminar, 4 Stunden Abschluss-Seminar)

Ablauf:
Der  Kurs beginnt mit einer ganztägigen Kick-off Veranstaltung in Wien. Anschließend folgen sechs Online-Webinare mit ExpertInnen aus unterschiedlichen Bereichen. Im Rahmen eines halbtätigen Abschluss-Seminars kommen die österreichischen TeilnehmerInnen noch einmal in Wien zusammen, um ihre Erfahrungen und Erkenntnisse, die sie im Kurs gewonnen haben, auszutauschen und Feedback zu geben.

Teilnahmebedingungen und Anmeldung:
Schriftliche Kurzdarstellung der Gründe, warum man am Kurs teilnehmen möchte (max 1.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) bis 25.10.2019 23:59 an julia.weber@suedwind.at

Die Teilnahme am Kurs ist kostenlos.

 

Pressemitteilung zum Welternährungstag: Diskriminierung von Frauen bremst Überwindung des Hungers

FIAN und Brot für die Welt legen Bericht zum Recht auf Nahrung vor

Wien, 15. Oktober 2019. Die Zahl der Menschen, die unter Hunger und „mittlerer oder schwerer Ernährungsunsicherheit“ leiden, ist zwischen 2014 und 2018 um 300 Millionen auf über zwei Milliarden angestiegen. Weltweit lebt nach Angaben der Welternährungsorganisation FAO beinahe jeder vierte Mensch in der Ungewissheit, ob es am nächsten Tag ausreichend und qualitativ gute Nahrung gibt. Frauen und Mädchen sind stärker betroffen als Männer. Verantwortlich dafür sind vor allem ihre fehlende rechtliche Gleichstellung und Diskriminierung beim Zugang zu Land, heißt es in der neuen Ausgabe des  Right to Food and Nutrition Watch. Die evangelische Organisation für Entwicklungszusammenarbeit Brot für die Welt und die Menschenrechtsorganisation FIAN sind Mitherausgeber dieses Jahrbuchs zum Recht auf Nahrung, das zum Welternährungstag (16. Oktober) veröffentlicht wird.

Frauen kommt eine Schlüsselrolle bei der Überwindung von Hunger und Ernährungssicherheit zu, denn sie übernehmen beim Anbau, der Ernte und der Zubereitung von Nahrungsmitteln zentrale Aufgaben. Trotzdem sind die Mehrheit der Menschen, die Hunger leiden, noch immer Frauen und Mädchen. Nina Hechenberger, Leitung von Brot für die Welt, sagt: „Es fehlt an rechtlicher Gleichstellung und Möglichkeiten zu politischer Teilhabe. Frauen werden auch beim Zugang zu Land und anderen Ressourcen diskriminiert und sind deshalb viel stärker von Ernährungsunsicherheit betroffen als Männer. Doch in vielen Ländern organisieren sich Frauen und fordern ihre Rechte ein.“

Melanie Oßberger, Geschäftsleiterin von FIAN Österreich ergänzt: „Frauen werden in vielen Ländern in Bezug auf Bildung, Landrechte, Einkommen oder politische Teilhabe diskriminiert. Ihre tragende Rolle in den Ernährungssystemen bleibt in der Regel im Hintergrund. Zudem sind Frauen oftmals systemischer Gewalt ausgesetzt – insbesondere wenn sie Unternehmensinteressen oder autoritären Regierungen in die Quere kommen. Die Fallbeispiele im neuen Jahrbuch zeigen jedoch eindrücklich die politische Handlungsfähigkeit von Frauen – selbst gegenüber repressiven oder neoliberalen Regierungen. In den Straßen Brasiliens demonstrieren sie gegen Gewalt in der Agrarindustrie. In Mali und Indien bauen Frauen auf sozial und ökologisch gerechte Weise nahrhafte Lebensmittel an.“

Das Recht auf Nahrung ist als Menschenrecht verankert in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem UN-Sozialpakt. Es ist eines der am häufigsten verletzten Menschenrechte. In den Nachhaltigen Entwicklungszielen haben sich die Vereinten Nationen verpflichtet, bis 2030 das Recht auf Nahrung für alle Menschen zu verwirklichen.

Das diesjährige Jahrbuch zum Recht auf Nahrung – der Right to Food and Nutrition Watch –  erscheint in englischer, spanischer, französischer und portugiesischer Sprache und wird am 16. Oktober im UN-Committee on World Food Security (CFS) in Rom vorgestellt. Die Autorinnen und Autoren sind Teil vom Global Network for the Right to Food and Nutrition.

Gerne senden wir ein Exemplar in gedruckter Form oder vorab als PDF zu.
Online verfügbar ab 16. Oktober unter www.righttofoodandnutrition.org/watch
Zusammenfassung (deutsch) und Coverbild: https://drive.google.com/drive/folders/1qkIgBs4Eci9J9mDY_sBvG_YdaMKfsQXN?usp=sharing

Rückfragen:
Melanie Oßberger, FIAN Österreich, 01 235 0239-11, melanie.ossberger@fian.at
Martina Mathe, Brot für die Welt Österreich, 01 4026764-1110, m.mathe@brot-fuer-die-welt.at

Podiumsdiskussion und Storytelling-Workshop: Fakt oder Fiktion?

Südwind präsentiert neue Zahlen zu Bewertung und Stereotypen von Migration und den Einfluss der Medien darauf.

Wien, 3. Oktober 2019 – Migration ist ein fixer Bestandteil einer globalisierten Gesellschaft. Gleichzeitig polarisiert das Thema ungemein und wird sowohl gesellschaftlich als auch medial heiß diskutiert. Die entwicklungspolitische Organisation Südwind präsentiert dazu eine Studie, bei der Menschen in Österreich, Ungarn, Italien und Griechenland zur Wahrnehmung, Bewertung und Stereotypen sowie Wissenslücken zum Thema Migration befragt wurden. Außerdem wurde beleuchtet, welchen Einfluss die Medien mit ihrer Berichterstattung darauf haben. Die Studie wurde im Rahmen des EU geförderten Projekts CIAK MigrACTION durchgeführt. Anschließend an die Präsentation der wichtigsten Ergebnisse werden diese von führenden ExpertInnen aus dem Bereich Migration und Medien diskutiert und eingeordnet.

Eckdaten: 
Datum: 11. Oktober 2019, Studienpräsentation und Podiumsdiskussion von 10.00 Uhr bis ca. 11.30 Uhr, Storytelling Workshop von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: C3 Centrum für Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, 1090 Wien

Am Podium: 

  • Marian Benbow-Pfisterer, Leiterin des Landesbüros für Österreich der International Organisation for Migration (IOM)
  • Katja Horninger, Kommunikation, Fonds Soziales Wien
  • Ramin Siawash, in Österreich lebender, afghanischer Journalist
  • Richard Solder, Chefredakteur Südwind-Magazin
  • Marie-Claire Sowinetz, Pressesprecherin UNHCR

Storytelling Workshop von Stefan Schauhuber
Am Nachmittag des 11. Oktobers hält Stefan Schauhuber, Redakteur und freier Journalist, einen vierstündigen Storytelling-Workshop. Im Fokus steht die mediale Berichterstattung über Migration, Integration und Flucht und wie die Methode des Storytellings dazu beitragen kann, Menschen hinter Schlagwörtern und Statistiken ein Gesicht und eine Stimme zu geben.

Wir bitten um Anmeldung zum Pressegespräch bzw. zum Storytelling-Workshop bis zum 8. Oktober, 13.00 Uhr sowie um vorab Bekanntgabe, ob Einzelinterviews mit den PodiumsdiskutantInnen im Anschluss an die Veranstaltung gewünscht sind.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie hier: https://www.suedwind.at/themen/migration-und-entwicklung/ciakmigraction/

Rückfragehinweis und Anmeldung sowie Anfrage bezüglich Koordination von Interviews:
Theresa Gral, Südwind-Pressesprecherin, E-Mail: theresa.gral@suedwind.at, Tel.:+43 1 405 55 15 301, Mobil: +43 650 375 1987